1514/2020
Beantwortung der Anfrage AN/1237/2020 der SPD-Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates vom 12.09.2020
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3526 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Löba Sa Vorlagen-Nummer 1514/2020 Freigabedatum am 25.05.2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 Beantwortung der Anfrage AN/1237/2020 der SPD-Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates vom 12.09.2020 Hier: Stellungnahme der Verwaltung Anfragetext: Baugrundstück Staffelsbergstr. Unter dem Link https://www.stadt-koeln.de/artikel/68586/index.html findet sich auf der Seite der Stadt Köln ein Baugrundstück in Blumenberg, Staffelsbergstr. Gemarkung Worringen, Flur 49, Flurstücke 2380 und 2381 (Wohnhausgrundstück) Flur 50 Flurstück 1908 (Garagengrundstück) ein Baugrund- stück zum Verkauf bis 31.10.19 ausgeschrieben. Es handelt sich um ein Stück Wiese in der die Bewohner der umliegenden 4 Geschossbauten à 6 Wohnungen, sich in ihrer Freizeit treffen und insbesondere im Sommer aufhalten. Ursprünglich war hier ein Brunnen oder eine Wasserfläche vorgesehen. Unsere Frage: Wann wurde diese Fläche zu einem Baugrundstück umgewidmet? Uns erscheint hier eine Baumaßnahme für ein oder 2 Einfamilienhäuser gg die Wohnqualität der um- liegenden Bewohner in Zeiten heißer werdender Sommer nicht als verhältnismäßig. Stellungnahme der Verwaltung: Die Zulässigkeit von baulichen Anlagen auf dem genannten Grundstück der Gemarkung Worringen, Flur 49 Flurstücke 2380 und 2381 sowie dem benachbarten Garagengrundstück (Flur 50, Flurstück 1908) richtet sich nach dem seit dem 18.06.1984 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 62569/03 -2. Dieser ermöglich seit dessen Rechtskraft eine Bebaubarkeit des Grundstücks durch die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA). Das Maß der baulichen Nutzung richtet sich nach der Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche sowie einer Geschossfl ä- chenzahl von 1,0 und einer festgesetzten Geschossigkeit von vier Vollgeschossen (IV). Ferner sind Flächen zum Anpflanzen von Bäumen entlang der Grundstücksgrenze festgesetzt. Östlich an die überbaubare Grundstücksfläche angrenzend ist eine Teichfläche vorgesehen. Vor dem Hintergrund des Wohnungsnotstands in Köln sind innerstädtischen Potentialflächen, für die insbesondere bereits Baurecht besteht, zu aktivieren. Mit dem Beschluss des Liegenschaftsausschuss vom 28.01.2020 (VN 4133/2019) soll in diesem Sin- ne ein weiterer Versuch unternommen werden, dieses Grundstück zu veräußern. Aufgrund der B e- sonderheiten des Grundstücks soll der Verkauf ers t nach positivem Bauvorbescheid erfolgen. Auf Anraten des Bauaufsichtsamtes wird der Kaufinteressent anstelle eines Vorbescheides jedoch einen vollständigen Bauantrag stellen. Der Grundstücksverkauf soll weiterhin erst nach erfolgreich abg e- schlossenem Verfahren erfolgen. 2 Aufgrund der städtebaulichen Lage des Grundstücks als Teil eines Gebäudeensembles am südlichen Beginn der Fuß - und Wegeachse durch Blumenberg wird von Seiten des Stadtplanungsamtes im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens darauf hingewirkt, dass sich eine Bebauung in das Umfeld integriert. In Hinblick auf die begrenzte Überbaubarkeit des Grundstücks und die Festsetzung von Anpflanzungsflächen für Bäume entlang der Grundstücksgrenze wird davon ausgegangen, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im Umfeld des Grundstücks mit dessen Bebauung auch in heißer werdenden Sommern gewahrt bleiben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Staffelsbergstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1514/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 26.05.2020
- Erstellt
- 20.05.2020 08:39