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2660/2023

Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2022

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 19.09.2023

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 26.09.2023, TOP 7.1.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

6802 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/504 
 
Vorlagen-Nummer 19.09.2023 
 2660/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 26.09.2023 
 
Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2022 
Beantwortung der Nachfragen zu der Vorlage 0373/2023 aus der Sitzung des Jugendhilfeaus-
schusses vom 02.05.2023 
 
 
Herr Gümüs fragt, wie viele Personen berechtigt wären, Leistungen aus dem BuT-Paket in 
Anspruch zu nehmen. Er erkundigt sich, wie diejenigen, die trotz Berechtigung keine Anträge 
stellen, erreicht werden können und ergänzt, dass im Bundesdurchschnitt nur knapp 35 Pro-
zent der Berechtigten Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch nähmen. 
 
Herr Bürgermeister Dr. Heinen hinterfragt, ob Köln den 35 Prozent des Bundesdurchschnitts 
entsprechen würde.  
 
Frau Kessing wünscht, dass der JHA gemeinsam für mehr Kindergrundsicherung eintrete.  
 
Frau Schalla fragt, wie die Verwaltung die Entwicklung der Antragszahlen zu den BuT für die 
Mittel im Bereich „Mittagessen“ und „soziale und kulturelle Teilhabe“ bewerte. Sie erkundigt 
sich, wie bekannt diese beiden Fördermöglichkeiten seien, und ob die Verwaltung einschätzen 
könne, welche Diskrepanz zwischen der Anzahl der Berechtigten für diese Leistungen und 
den tatsächlich gestellten Anträgen bestehe.  
 
Herr Bürgermeister Dr. Heinen fügt hinzu, dass die Nettobetrachtung schwierig sei, da das 
Jahr 2022 noch unter dem Einfluss der Pandemie gestanden habe. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Eine Bemessung, wie sich die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teil-
habepaket in Köln über die letzten Jahre entwickelt hat, kann anhand des jährlichen Mittelab-
flusses vorgenommen werden. Für das Jahr 2022 ist eine erhebliche Steigerung der Inan-
spruchnahme von 21,27 % gegenüber 2021 erreicht worden. Für das Jahr 2023 wird eine wei-
tere Steigerung erwartet. 
 
Ob damit im Vergleich zu den potenziell Berechtigten eine Quote erreicht wird, die der des 
Bundesdurchschnitts entspricht, kann nicht beantwortet werden. Zur Klärung, wie viele Kinder 
in Köln potentiell berechtigt wären, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in An-
spruch zu nehmen, hat die Verwaltung bei den Trägern der einzelnen Rechtskreise (SGB II, 
Asyl; SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag) Zahlen erfragt. Diese Erhebung hat allerdings er-
geben, dass es nicht in allen Rechtskreisen möglich ist, eine zur Ermittlung der Quote notwen-
dige Auswertung nach Altersgruppen vorzunehmen.

2 
 
 
Um einen Vergleich zwischen potentieller Berechtigung und tatsächlicher Inanspruchnahme 
vorzunehmen zu können, wäre es erforderlich, dass alle Vergleiche in einer Altersgruppe 
stattfinden könnten und auch alle Module des Bildungspaketes für alle Altersgruppen in Frage 
kämen. Je nach Modul sind die Anspruchsvoraussetzungen aber völlig unterschiedlich und die 
jeweilige Unterstützung ist teilweise auch altersabhängig. 
 
Bei einigen Modulen, wie zum Beispiel „Kostenübernahme zum „Schulbedarf“, „Klassenfahr-
ten“, „Schülerbeförderung“ oder „Lernförderung“ ist eine Voraussetzung zur Inanspruch-
nahme, dass eine allgemeinbildende Schule besucht wird. Somit kämen diese Module für eine 
Altersgruppe von 0-6 Jahre nicht in Betracht und auch teilweise für eine Altersgruppe über 16 
Jahre nicht mehr. 
 
Andere Module, wie zum Beispiel die „Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben“ und die 
„Kostenübernahme der Mittagsversorgung“ kommen auch für Kinder unter 6 Jahre in Betracht 
oder können von Jugendlichen in Anspruch genommen werden, die eine Ausbildung machen 
aber keine Ausbildungsvergütung erhalten. 
 
Somit ist eine aussagekräftige Gegenüberstellung zu potentiell berechtigten Kindern und Ju-
gendlichen und der tatsächlichen Inanspruchnahme mit den vorliegenden Zahlen nicht mög-
lich. 
 
Die Inanspruchnahme des Moduls „gemeinschaftliches Mittagessen“ in Schule, Kindertages-
stätte und Kindertagespflege steigert sich stetig und ist insgesamt das am häufigsten in An-
spruch genommene Modul. Für mehr als 30.000 Kinder wurden im Jahr 2022 die Kosten für 
die Mittagsverpflegung finanziert. Ursächlich für die hohe Inanspruchnahme ist nach hiesiger 
Einschätzung die Einführung eines vereinfachten Sammelantragsverfahrens durch die Verwal-
tung. Den Eltern und Erziehungsberechtigten werden Wege und Anträge erspart, indem sie 
die Möglichkeit haben, bereits in der Schule oder Kindertagesstätte ihre Berechtigung zur 
Kostenübernahme des Mittagessens nachzuweisen. Dieses erleichterte Antragsverfahren wird 
auch im Bereich „Klassenfahrten und Ausflüge“ rege in Anspruch genommen. 
 
Auch im Modul „Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben“ steigert sich die Inanspruch-
nahme wieder. Während der Jahre 2020 und 2021 waren die Zahlen in diesem Modul durch 
die Pandemie bedingt stark rückläufig. Allerdings wird die pauschale Unterstützung von 15,- € 
monatlich im Vergleich zu anderen Modulen immer noch weniger abgerufen, obwohl auch hier 
vereinfachte Antrags- und Abrechnungsverfahren entwickelt wurden. Darüber hinaus wird re-
gelmäßig die Anzahl von Kooperationsvereinbarungen mit den Anbietern der sozialen und kul-
turellen Teilhabe ausgeweitet. Zudem wurde in 2022 eine Kooperationsvereinbarung mit ei-
nem Verein getroffen, der in Flüchtlingseinrichtungen Kindern und Jugendlichen die Teil-
nahme an Ferienfreizeiten anbietet. Daneben entwickelt die Verwaltung weiterhin vereinfachte 
Antrags- und Abrechnungsverfahren, um dadurch möglichst vielen Kindern eine Unterstützung 
aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu ermöglichen. 
 
Alle Produkte des Bildungs- und Teilhabepaketes werden gleichermaßen und regelmäßig 
durch die Verwaltung aktiv beworben. In diesem Jahr wurden bereits zwei Werbekampagnen 
mit City-Light-Postern durchgeführt, welche auch zukünftig zu Beginn eines jeden Schulhalb-
jahres durchgeführt werden sollen.  
 
Weiterhin können Familien stets aktualisierte Informationen über das Bildungs- und Teilhabe-
paket aus dem Internet erhalten. In vielen Einrichtungen sowie Schulen, Kindertagesstätten, 
Bürgerämtern und Standorten des Jobcenters hängen Poster oder liegen Info-Flyer (in ver-
schiedenen Sprachen) aus.  
 
Zukünftig ist eine ganzseitige Werbeanzeige in der Familienzeitschrift „Känguru“, welche eine 
Auflage von 50.000 Exemplaren hat, geplant.

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Für November 2023 ist in Kooperation des Amtes für Schulentwicklung und des Amtes für So-
ziales, Arbeit und Senioren eine Informationsveranstaltung mit den örtlichen Schulsozialarbei-
ter*innen geplant, um sich zu Fragen und Ideen rund um das Thema Bildungspaket auszutau-
schen und insbesondere nochmal ausdrücklich auf die Möglichkeit vereinfachter Antrags- und 
Abrechnungsverfahren hinzuweisen. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

26.09.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2660/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
19.09.2023
Erstellt
17.08.2023 16:01