AN/0180/2024
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Schulstandort Urbacher Weg, UN-Behindertenrechtskonvention"
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Änderungsantrag CDU Grüne - Urbacher Weg
2446 Zeichen
in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Köln-Porz, den 29.01.2024 Änderungsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 01.02.2024 hier: 7.8 Schulstandort Urbacher Weg, UN-Behindertenrechtskonvention Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die nächste Tagesordnung zu setzen: Beschluss: Pkt 3 neu: Die Bezirksvertretung bittet den Rat die Verwaltung damit zu beauftragen, beide Schulgebäude als inklusive Schulen zu errichten und mit den notwendigen Raumkonzepten zur Förderung aller behin- derten Menschen zu versehen. Die Planungen sind so zu gestalten, dass sie mit den UN Konventionen vereinbar sind. Begründung: In vielen Publikationen der UN und der EU wird der inklusive Unterricht in allen Schulen gefordert. Es ist möglich, Inklusive Schulen für jeden Förderbedarf zu bilden. Schüler, die in Köln keinen inklusiven Schul- platz bekommen, werden automatisch an Förderschulen verwiesen. Hiermit wird der Ausbau von inklu- siven Schulplätzen bewusst unterlaufen. Daher müsse n alle neuen Schulgebäude für inklusiven Unter- richt gebaut werden, unabhängig von der aktuellen Nutzung. Alle betroffenen Familien müssen die Mög- lichkeit bekommen, ihr Kind inklusiv unterrichten zu lassen. Die Gesetzliche Grundlage in NRW für den Anspruch auf inklusive Unterricht ist in § 20 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) festgelegt: „Sonderpädagogische Förderung findet in derRegel in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen.“ Weiterhin legt § 20 Abs. 5 SchulG NRW fest: „Die Schulaufsichtsbehörde richtet Gemeinsames Lernen mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule ein, es sei denn, die S chule ist dafür personell und sächlich nicht ausge- stattet und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwan d dafür ausgestattet werden.“ Daher ist bei der Er- richtung neuer Schulgebäude von vorneherein der inklusive Unterricht zu berücksichtigen. - 2 - Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz Dieter Redlin CDU-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender B ündnis 90/Die Grünen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Urbacher Weg
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0180/2024
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 30.01.2024
- Erstellt
- 30.01.2024 15:58