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0302/2022

Beschluss über die Durchführung eines zweiphasigen städtebaulichen Wettbewerbverfahrens für den Bereich Colonius Nord an der Subbelrather Straße 13 und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)

Beschlussvorlage Ausschuss 04.03.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 07.04.2022, TOP 10.2

Anlage 4 Masterplan Spielregeln

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Anlage 5 Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung

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Anlage 8 Eignungsstudie Wohnen

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Anlage 6 Typologische Untersuchung

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Anlage 9 geänderter Beschluss 04.04.2022

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Anlage 10- Stellungnahme der Verwaltung zu Beschluss der BV 4

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Anlage 3 Erläuterungen

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 7- Klimauntersuchung

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Anlage 2 Strategie und Verfahren

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 4 Masterplan Spielregeln

51621 Zeichen

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
1
Weiterentwicklung 
Interventionsraum
Innerer Grüngürtel
Spielregeln 
Stand 01/2022 
ZWISCHENERGEBNIS
Städtebaulicher 
Masterplan 
Innenstadt
ANLAGE 4

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
2
Der Städtebauliche Masterplan 
Innenstadt definiert den Inneren 
Grüngürtel als einer der drei be-
deutendsten Stadträume Kölns, 
neben dem Rhein und den Köl-
ner Ringstraßen. Als Interven-
tionsraum werden im Rahmen 
vertiefender Untersuchungen 
Defizite, aber auch Potentia-
le, herausgearbeitet, welche 
in Summe den Bedarf einer 
Weiterentwicklung des gesam-
ten Raums verdeutlichen. Vor 
diesem Hintergrund formuliert 
der Masterplan eine Maßnahme 
zur Erstellung eines Konzepts 
„Innerer Grüngürtel Raumse-
quenzen“, um die jeweiligen 
Handlungsbedarfe einerseits zu 
konkretisieren und andererseits 
den einzelnen Projekten den 
notwendigen stadträumlichen 
Rahmen zu geben.
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt  Weiterentwicklung Innerer Grüngürtel

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
3
Parkstadt Süd
Historisches Archiv
Masterplan Universität
Bereich Colonius
Justizzentrum
Sportpark Süd
Deutzer Hafen
Mülheimer Süden
Westlich Zülpicher Wall
Franz-Geuer-Str
Weinsbergstr.
Freiraumplanung Eifelwall
Aktuelle Projekte im Inneren Grüngürtel
Vor dem Hintergrund der Viel-
zahl an unterschiedlichen, aktu-
ellen Projekten im Bereich des 
Inneren Grüngürtels wird nun-
mehr der Bedarf für die Abstim-
mung einer einheitlichen Heran-
gehensweise deutlich. Durch 
das Einfügen der einzelnen 
Projekte in den Gesamtkon-
text soll der Innere Grüngürtel 
nicht nur in seine vorhandenen 
Strukturen geschützt werden, 
sondern durch eine sinnvolle 
Weiterentwicklung gestärkt 
werden.

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
4
Maxime
In einem ersten Schritt galt es, 
sich innerhalb der Stadtver-
waltung auf eine gemeinsame  
Zielrichtung für die Weiterent-
wicklung des Inneren Grün-
gürtels zu verständigen. Unter 
Beratung der externen Fach-
experten der Lenkungsgruppe 
Städtebaulicher Masterplan 
Innenstadt haben sich das 
Stadplanungsamt, das Amt für 
Straßen und Verkehrsentwick-
lung sowie das Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen 
auf eine Maxime verständigt, 
welche die Stärkung des Frei-
raums als Ziel der Weiterent-
wicklung formuliert. 
Um dieses Ziel zu erreichen, 
ist einerseits eine integrative 
Betrachtung der zentralen The-
men „Stadtraum“, „Vernetzung“ 
und „Klima“ und andererseits 
ein angemessenes Qualifizie-
rungsverfahren zur Qualitätssi-
cherung notwendig.  
Den Inneren Grüngürtel mit einer positiven Bilanz  
für den Freiraum städtebaulich weiterentwickeln.
„
“
QUALIFIZIERUNGSVERFAHREN
VERNETZUNG KLIMA
+
STADTRAUM

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
5
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und 
Radfahrer*innen werden mit einem hohen 
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus 
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders 
einer räumlich-funktionalen Differenzierung 
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. 
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und 
Radfahrer*innen werden mit einem hohen 
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus 
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders 
einer räumlich-funktionalen Differenzierung 
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. 
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und 
Radfahrer*innen werden mit einem hohen 
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus 
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders 
einer räumlich-funktionalen Differenzierung 
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. 
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und 
Radfahrer*innen werden mit einem hohen 
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus 
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders 
einer räumlich-funktionalen Differenzierung 
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. 
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
STADTRAUM
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert 
für den Inneren Grüngürtel umsetzen. 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert 
für den Inneren Grüngürtel umsetzen. 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert 
für den Inneren Grüngürtel umsetzen. 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert 
für den Inneren Grüngürtel umsetzen. 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
KLIMA
Spielregeln
Für die vier Themenschwer-
punkte „Stadtraum“, „Ver-
netzung“, „Klima“und „Quali-
fizierungsverfahren“ wurden 
in einem nächsten Schritt so 
genannte Spielregeln ent-
wickelt, welche künftig für die 
Qualifizierung der jeweiligen 
Projekte verbindlich zugrunde 
gelegt werden sollen.

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
6
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie 
dessen Architektur korrespondieren mit den 
angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass die jeweiligen Gebäudeadressen 
sowie die Adresse „Innerer Grüngürtel“ gleichermaßen 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituation in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt -> IG oder Äußere Bezirke -> IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie 
dessen Architektur korrespondieren mit den 
angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass die jeweiligen Gebäudeadressen 
sowie die Adresse „Innerer Grüngürtel“ gleichermaßen 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden 
durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung 
und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle 
(Innenstadt/IG oder Äußere Bezirke/IG) es sich handelt, 
sind unterschiedliche Ausformungen möglich.
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Spielregeln STADTRAUM

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
7
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und 
Radfahrer*innen werden mit einem hohen 
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus 
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders 
einer räumlich-funktionalen Differenzierung 
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. 
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und 
Radfahrer*innen werden mit einem hohen 
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus 
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders 
einer räumlich-funktionalen Differenzierung 
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. 
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
ÖPNV ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für Fußgänger und RadfahrerInnen 
werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert.
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Das ÖPNV-Netz wird ausgebaut
(Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Breich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
Spielregeln VERNETZUNG

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
8
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen in Form 
von Ausgleichflächen im Inneren Grüngürtel 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleichflächen schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert 
für den Inneren Grüngürtel umsetzen. 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert 
für den Inneren Grüngürtel umsetzen. 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.Spielregeln KLIMA

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
9
Spielregeln QUALIFIZIERUNGSVERFAHREN
Bei der Qualifizierung konkreter 
Hochbauprojekte ist grundsätz-
lich ein zweistufiges Verfah-
ren vorzusehen. In der ersten 
Stufe gilt es, die städtebauliche 
Einbindung des Vorhabens 
zu erarbeiten. Für die Analyse 
und die Herangehensweise ist 
daher der Gesamtraum Innerer 
Grüngürtel zu berücksichtigen, 
um für den besonderen Projekt-
Analyse
Rückkopplung
Rückkopplung
Rückkopplung
1. Stufe 2. Stufe
Architektonischer EntwurfÖB
ÖB
Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan 
Städtebauliches Konzept
Gesamtebene 
 
Kontextebene Projektebene
Analyse
Rückkopplung
Rückkopplung
Rückkopplung
1. Stufe 2. Stufe
Architektonischer EntwurfÖB
ÖB
Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan 
Städtebauliches Konzept
Gesamtebene 
 
Kontextebene Projektebene
Analyse
Rückkopplung
Rückkopplung
Rückkopplung
1. Stufe 2. Stufe
Architektonischer EntwurfÖB
ÖB
Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan 
Städtebauliches Konzept
Gesamtebene 
 
Kontextebene Projektebene
ANALYSE STÄDTEBAULICHES
KONZEPT
ARCHITEKTONISCHER 
ENTWURF
STUFE 1 STUFE 2
standort zu sensibilisieren. Der 
Betrachtungsraum für das städ-
tebauliche Konzept im nächsten 
Schritt ist so zu wählen, dass 
der Innere Grüngürtel in seiner 
gesamten Tiefe sowie die an-
grenzenden Bereiche einbezo-
gen wird. So wird eine plausible 
Einbindung in die Umgebung 
nachgewiesen und das Projekt 
Teil des Gesamtraums.
Die Stufe 2 dient der Erarbei-
tung eines architektonischen 
Entwurfs. Der auf der so ge-
nannten Projektebene definierte 
Umgriff entspricht daher dem 
Projektgrundstück. 
Darüber hinaus ist im gesamten 
Verfahren sicherzustellen, dass 
Politik und Stadtgesellschaft in 
sinnvollen Abständen beteiligt 
werden.

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
10
Analyse
Rückkopplung
Rückkopplung
Rückkopplung
1. Stufe 2. Stufe
Architektonischer EntwurfÖB
Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan 
Städtebauliches Konzept
Gesamtebene Kontextebene Projektebene
Spielregeln QUALIFIZIERUNGSVERFAHREN

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
11
„Den Inneren Grüngürtel mit einer positiven Bilanz  
für den Freiraum städtebaulich weiterentwickeln.“
MAXIME
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
STADTRAUM
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und 
Radfahrer*innen werden mit einem hohen 
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus 
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders 
einer räumlich-funktionalen Differenzierung 
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. 
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und 
Radfahrer*innen werden mit einem hohen 
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus 
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders 
einer räumlich-funktionalen Differenzierung 
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. 
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und 
Radfahrer*innen werden mit einem hohen 
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus 
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders 
einer räumlich-funktionalen Differenzierung 
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. 
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und 
Radfahrer*innen werden mit einem hohen 
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus 
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders 
einer räumlich-funktionalen Differenzierung 
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. 
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert 
für den Inneren Grüngürtel umsetzen. 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert 
für den Inneren Grüngürtel umsetzen. 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert 
für den Inneren Grüngürtel umsetzen. 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert 
für den Inneren Grüngürtel umsetzen. 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
KLIMA
SPIELREGLEN
Verbindlichkeit schaffen
Analyse
Rückkopplung
Rückkopplung
Rückkopplung
1. Stufe 2. Stufe
Architektonischer EntwurfÖB
ÖB
Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan 
Städtebauliches Konzept
Gesamtebene 
 
Kontextebene Projektebene
Analyse
Rückkopplung
Rückkopplung
Rückkopplung
1. Stufe 2. Stufe
Architektonischer EntwurfÖB
ÖB
Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan 
Städtebauliches Konzept
Gesamtebene 
 
Kontextebene Projektebene
Analyse
Rückkopplung
Rückkopplung
Rückkopplung
1. Stufe 2. Stufe
Architektonischer EntwurfÖB
ÖB
Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan 
Städtebauliches Konzept
Gesamtebene 
 
Kontextebene Projektebene
ANALYSE STÄDTEBAULICHES
KONZEPT
ARCHITEKTONISCHER 
ENTWURF
STUFE 1 STUFE 2
Qualifizierungsverfahren
POLITIK  und VERWALTUNG 
EXTERNE
+

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
12
Prozess und Ausblick
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt
Innerer Grüngürtel - Weiterentwicklung 
Verfahrenskonzeption
19.11.2021
61/0
L. Tenbücken
   STRATEGIE  
PROJEKTE 
Rückkopplung 
aktuelle 
Projekte
Rückkopplung 
aktuelle 
Projekte
Info- 
veranstaltung
30.06.2021
Beratung
Lenkungsgruppe
Masterplan 
26.11.21
Beschluss  Spielregeln
   II/ 2022
STRATEGIE 
NEUAUSRICHTUNG
      Masterplan
Innerer  
Grüngürtel
Maxime 
+ 
Flächen
+ 
Regeln
Maxime 
+ 
Flächen
+ 
Regeln
VERBINDLICHKEIT und QUALITÄT
Beratung 
Experten 
Mit dem Ziel, einerseits die lau-
fenden Projekte voranzubringen 
und andererseits den Gesamt-
raum im Sinne der Maxime 
weiterzuentwickeln, fließt der 
jeweils aktuelle Arbeitsstand 
der Spielregeln bereits jetzt in 
die aktuellen Projekte ein. Die 
Beratung durch die Fachexper-
ten der Lenkungsgruppe Mas-
terplan sowie die Rückkopplung 
mit Politik und Öffentlichkeit im 
Rahmen der Informationsver-
anstaltung bilden hierfür eine 
wichtige Grundlage. Parallel 
hierzu wird an der Gesamtstra-
tegie für den Inneren Grüngür-
tel gearbeitet, welche abschlie-
ßend politisch beschlossen und 
somit verbindliche Anwendung 
in den Projekten finden wird.

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
13

Anlage 5 Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung

6395 Zeichen

© Thomas Wolf, www.foto-tw.de
svu
Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Folie 1Stand 03.12.2021
Bauliches Entwicklungspotenzial im Umfeld
des Funk- und Fernsehturm /Colonius Köln
Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung (SVU)
ANLAGE 5
AUSZUG

Kapitel 1 Vorgehensweise
• Analyse baulicher Bestand  
• Wirkungsbereich des Denkmals aus denkmalpflegerischer Betrachtungssicht auf 
Grundlage des DSchG NRW
• Sichtfeldachsen des Doms als Beispiel für eine systematischen Aufarbeitung
• Typologien Innere Kanalstraße
• Struktur / Hochhausstandorte
• Visualisierung 
• Studie des Architekturbüros Astoc
• Abwägung und Fazit des Denkmalschutzes
• Vorgaben für Wettbewerb
• Anhang weitere Unterlagen und Zeitplan
Folie 7Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt

Es wurden eine Vielzahl von Standorten mit dem Colonius inder Stadtsilhouette untersucht, um den 
optischen Einfluss von unmittelbare angrenzenden Hochhaus-Projekten auf das Bauwerk (Denkmal) zu 
prüfen.
In dieser Untersuchung wurde auf Stadtanalysen wie Siedlungs- und Grünstruktur, ÖPNV- und KFZ-
Anbindung etc. verzichtet, da sie nicht von denkmalpflegerischen Belang sind.
Die Vorgehensweise mit einem Betrachtungsraum von rd. 500 m ist nur auf den Colonius bezogen. 
Die Ergebnisse sind nicht übertragbar auf  mögliche Auswirkungen dieser neuen Hochhausstandorte auf das 
Weltkulturerbe Dom. 
Folie 11Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt

Denkmalpflegerischer Umgebungsschutzzonen
Folie 17Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt
1. Radius örtlicher 
Wirkungsbereich 
des Baudenkmals
Umgebungsschutz 
R 250 - 500 m 
2. Radius unbe-
baubarer Frei-
bereich R 50 m 
das entspricht ca. 
dem Durchmesser 
30 m der Kanzel 
plus 
Eingangsbereich

Astoc Systematik
Folie 71Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt
½ Höhe Kanzelunterkante

Kapitel 5 – Denkmalpflegerisches Fazit der Sichtfeldanalyse
Prolog
Die vorliegende aussagekräftige Sichtfeldstudie untersucht ausschließlich den Colonius-Fernsehturm und seinen 
Wirkungsraum. Das Denkmal Innerer Grüngürtel, der Dom als Denkmal und Welterbestätte sowie das Höhenkonzept der 
Stadt werden darin nicht analysiert. Besonders die potentiellen Auswirkungen einer Hochhaus-Bebauung auf den 
denkmalgeschützten Inneren Grüngürtel, seine Vegetation und Nutzbarkeit als Freizeit- und Erholungsraum (Schattenwurf, 
klimatische Veränderungen, Fallwinde, usw.) müssen in einer konkreteren Planungsstufe ebenfalls untersucht und 
berücksichtigt werden. Insofern ist das u.a. Fazit keine präjudizierende denkmalrechtliche Erlaubnis nach §9 DSchG NRW 
für die anvisierte Baumaßnahme eines Hochhauses. Die Sichtfeldstudie dient allein dazu eine Festlegung für eine abstrakte 
Linie zu treffen, welche Gebäudehöhe innerhalb der Umgebung des Denkmals Colonius möglich ist. 
Im weiteren Planungsverlauf sind auch die Auswirkung der eigentlichen Positionierung eines Hochhauses auf dem 
Nachbargelände und seine Baukörperform zu prüfen und zu bewerten, in wie weit hier der Colonius zu massiv bedrängt 
wird.
Fazit
Die vorliegenden Untersuchungen der unterschiedlichen Gebäudehöhen für ein benachbartes Hochhaus haben ergeben, 
dass eine Höhe von max. 80m (ohne Berücksichtigung der Bauform) denkmalverträglich vorstellbar ist. In der Fernwirkung
wird die ‚Aura‘ des Turms durch ein 80m hohes Hochhaus nicht wesentlich gestört. Mittels dieser Höhe ordnet sich ein 
benachbartes Hochhaus deutlich dem Colonius-Turm unter und ist überhaupt nur an wenigen Punkten der Stadt und des 
Umlandes wahrnehmbar. Somit besteht hier auch keine negative Auswirkung auf die Stadtsilhouette.  
…
Folie 73Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt

Kapitel 5 – Denkmalpflegerisches Fazit der Sichtfeldanalyse
Fortsetzung
Innerhalb des Stadtraums – dem mittleren Nahbereich (z.B. von der Deutzer Promenade oder von Ehrenfeld aus)  – ragt 
der Colonius-Turm neben einem hinzutretenden 80m hohen Hochhaus deutlich frei genug auf, sodass er mit seiner 
aufgehängten Kanzel den ‚umgebenden‘ Luftraum nach wie vor markant dominiert. Diese denkmalpflegerische Auffassung 
des Stadtkonservators wird auch durch das Fachamt des Landschaftverbandes geteilt (vgl. hierzu die Stellungnahme vom 
10.05.2021) 
Anders verhält es sich mit der Wirkung im unmittelbar angrenzenden Stadtraum; hier wird der Turm, vor allem sein weich 
geschwungener Schaft, je nach Position des Betrachters, bis zur Kanzel hin deutlich beschnitten. Diese Störung ist 
allerdings nicht negativ auszulegen, da selbst ein Gebäude geringerer Höhe den freien Blick auf den Coloniusverhindern 
bzw. behindern würde. Eine solche Beschränkung wird besonders deutlich für die Blickachse entlang der Inneren 
Kanalstraße vom Norden her betrachtet.
Die wichtige, freistehende Wirkung des Turms auf dem Grundstück selbst und seinem gestalterischen, charakteristischen 
Zusammenspiel zwischen massiven Turmschaft der metallenen Zugangsröhre und dem runden schwebenden 
Eingangspavilion wird durch die Unbebaubarkeit des freien ‚Colonius-Grundstücks‘ denkmalrechtlich abgesichert (vgl. hierzu 
den Bewertungstext der Unterschutzstellung).
Folie 74Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt

Parameter mit denkmalgerechten Auswirkung auf die Stadtsilhouette
Folie 75Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt
80 m = ½ (+max 3 m Technik) 
166 m = 1
Gesamt 266 m

Parameter mit zukünftiger Auswirkung auf die Stadtsilhouette
• SVU fließt in den Wettbewerb als „Rahmen“ ein. Darin wird belegt, das eine max. Bauhöhe von 80 m und 
einer unbebauten Bereich von min. 30 m Radis möglich ist ohne das Denkmal zu gefährden.
• Im Wettbewerb soll es keine Vorgaben einer zu erzielenden BGF geben, sondern es muss in der 
Konkretisierung der Ergebnisse Sichtfeldstudie eine Verträglichkeit nachgewiesen werden.
• Der Politik muss die Vorgehensweise zum Wettbewerbsverfahren vor Beginn zur Beschlussfassung 
vorgelegt werden. (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=308272 AN/1183/2020). 
• Dem Begleitgremium Masterplan werden die Vorgaben ebenfalls vorgelegt.
• Aus Sicht der Fernwirkung wird eine maximale Höhenbegrenzung im Umfeld des Colonius von 70 - 80 m 
vorgeschlagen.
• Der von Bebauung freizuhaltende Bereich beträgt min. 50 m Radius
Folie 77Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt

2 x 10 Punkte – Checkliste 2003
• 2 x 10 Pkte Checkliste HK 
Folie 78Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt

Anlage 8 Eignungsstudie Wohnen

57875 Zeichen

EIGNUNGSSTUDIE WOHNUNGSBAU
NÖRDLICH UND SÜDLICH COLONIUS 
Stand 16.11.2021
ANLAGE 8

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2
EIGNUNGSSTUDIE WOHNUNGSBAU
NÖRDLICH UND SÜDLICH COLONIUS 
Auftraggeber: 
AIRE Köln Subbelrather Straße GmbH & Co.KG
T
unisstr. 29, D-50667 Köln
Ansprechpartner: 
Herr Stefan Harwardt 
Herr Jonas Ede
Bearbeiter: 
ulrich hartung Gmbh 
Adenauerallee 127a, D-531
13 Bonn
Ansprechpartner: 
Frau Iris Hartung 
Herr Thomas Schwolow
Stand der Bearbeitung: 
16.11.2021Titelbild: Plangebiet mit Umgebung 
Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage von Land NRW 
2021 dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

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3
Inhalt
1. Ausgangslage 4
2. Zusammenfassung und Empfehlung 5
3. Methodik 9
4. Stadträumliche Lage im Stadtquartier 10
4.1 Wohnquartiere und Nachbarschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
4.2 Städtebauliche Einbindung  
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
4.3 Nahversorgung und Dienstleistungen  
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
4.4 Soziale Infrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
4.5 Verkehrsinfrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
4.6 Freiraum  
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
5. Bau- und Planungsrecht, Planungsziele 18
5.1 Flächennutzungsplan  
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
5.2 Bau- und Planungsrecht  
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
5.3 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
6. Städtebauliche Rahmenbedingungen 22
6.1 Lärmimmissionen  
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
6.2 Feinstaub  
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
6.3 Sicherheit und Atmosphäre  
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
6.4 Belichtung und Besonnung  
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
6.5 Kleinklimatische Bedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
6.6 Erschließung, Verkehr
, Stellplätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
7. Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung  26
7.1 Stadträumliche Lage und städtebauliche Integration  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
7.2 Planungsrecht und Planungsziele  
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
7.3 Städtebauliche Rahmenbedingungen  
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
7.4 Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit und Nutzen für die Öffentlich
keit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
7.5 Zusammenfassende Bewertung der T
eilräume im Vergleich  
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Anlage 1  32
Auszug aus den Kriterien öffentlich geförderter Wohnungsbau gemäß 
Anlage 1 . . . . . . . . . . . . . 32
der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2020)
Abbildungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Quellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Innere Kanalstraße
Subbelrather Straße
Venloer Straße
C
© Land NRW (2021)
B
A
von 35
4
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.09.2020 
beschlossen, dass die Potentiale für bezahlbares Wohnen nördlich und 
südlich des Fernmeldeturms Colonius zwischen der Subbelrather Straße 
und Venloer Straße zu untersuchen und ggf. weiterzuverfolgen sind. Eine 
entsprechende Untersuchung und Empfehlung für das weitere Verfahren 
wird im Rahmen dieser Studie durchgeführt
1. Ausgangslage
Abb. 1: Untersuchungsraum
Quelle: eigene Darstellung auf Grund-
lage von Land NRW 2021 dl-de/by-2-0 
(https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
1. Ausgangslage
Der Untersuchungsraum der Eignungsstudie gliedert sich in die 
Teilräume 
A-C Eigentümer sind die AIRE Köln Subbelrather Straße GmbH & Co.KG
(Teilraum A, Nord), die Stadt Köln/Deutsche Funkturm GmbH (Teilraum  B, 
Mitte) und die Deutsche Telekom AG (Teilraum C, Süd). Eine städtebau-
liche Entwicklung wird aktuell jedoch nur für Teilraum A beabsichtigt.

von 35
5
Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius 
Quelle: eigene Darstellung auf Grund-
lage von Land NRW 2021 dl-de/by-2-0 
(https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
2. Zusammenfassung und Empfehlung
Gemäß Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.2020 
sind die Potenziale für bezahlbaren Wohnungsbau zu untersuchen und 
ggf. weiterzuverfolgen. Eine entsprechende Untersuchung mit Eignungs-
empfehlung für das weitere Verfahren wird im Rahmen dieser Eignungs-
studie durchgeführt. 
Methodisch erfolgt zunächst eine Darstellung und Analyse der stadträum-
lichen Integration  des Untersuchungsraumes unter Einbeziehung der 
angrenzenden Stadtquartiere. Die Einordnung erfolgt auf Grundlage der 
städtebaulichen Einbindung, der Versorgungsausstattung, sowie der ver-
kehrlichen- und sozialen Infrastruktur. 
Es sind folgende Ergebnisse festzuhalten: Im engeren stadträumlichen 
Kontext befindet sich das Plangebiet in einer städtebaulich nur bedingt 
integrierten Lage, ohne direkte Verknüpfung mit den etablierten Wohn-
quartieren im Stadtteil Ehrenfeld. Insbesondere die mehrspurigen Ver-
kehrsflächen der Inneren Kanalstraße, der Subbelrather Straße und der 
Venloer Straße stellen deutlich wahrnehmbare und dauerhafte Zäsuren 
dar. Städtebaulich gefasste Raumkanten zum Untersuchungsraum sind 
nicht deutlich ablesbar oder weisen einen großen Abstand auf. Im Hin-
blick auf die benachbarten Nutzungen stellt sich Wohnen zwischen Büro, 
Dienstleistung sowie Sport- bzw. Freiraumangeboten im engeren Umfeld 
insgesamt eher untergeordnet dar Die Erreichbarkeit von Versorgungsein-
richtungen, Dienstleistungen und der sozialen Infrastruktur ist als gut zu be-
werten. Im Nahbereich (500 m Radius) befinden sich zwar nur vereinzelte 
Einrichtungen, mit zunehmender Entfernung (1000 m Radius) verbessert 
sich die Ausstattungssituation jedoch. Die verkehrliche Erschließung des 
Untersuchungsraumes ist für alle Verkehrsträger als gut einzustufen. Auch 
wohnungsnahe Freiflächen stehen im Inneren Grüngürtel ausreichend zur 
Verfügung.  
Im Weiteren erfolgt eine Betrachtung des bestehenden Bau- und Planungs-
recht inkl. angrenzender Bebauungspläne im Hinblick auf mögliche 
Restriktionen für Wohnnutzungen im Untersuchungsraum. Im Flächen-
nutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als „Sondergebiet Fernmeldeturm“ 
(SO) dargestellt. Die zukünftig angestrebten Nutzungen widersprechen 
insofern teilweise den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Dies gilt 
jedoch gleichermaßen für eine wohnbauliche oder gewerbliche Entwicklung 
des Standortes, so dass eine Änderung bzw. Berichtigung des Flächen-
nutzungsplanes im Zuge der Schaffung von Planungsrecht erforderlich 
wird. Planungsrechtliche Restriktionen aus den benachbarten Bebauungs-
plänen bestehen für eine wohnbauliche Entwicklung aber nicht.  
In diesem Kapitel werden auch die Planungsziele des städtebaulichen 
Masterplans Innenstadt Köln im Hinblick auf eine potenzielle wohnbauliche 
Entwicklung des Standortes dargestellt. Die Ziele des Masterplans Innen-
stadt Köln sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als ein von der Gemeinde

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6
2. Zusammenfassung und Empfehlung
beschlossenes städtebauliches Entwicklungskonzept im Rahmen der 
Bauleitplanung in die Abwägung einzustellen. Es lassen sich daraus inso-
fern keine verpflichtenden Vorgaben für die Eignungsstudie Wohnungsbau 
ableiten. 
Aus den Planungszielen des städtebaulichen Masterplans Innenstadt las-
sen sich im Kontext der beabsichtigten Stärkung des Inneren Grüngürtels 
verschiedene Ansprüche an den Untersuchungsraum ableiten. Das Ziel 
einer neuen Adressbildung für Akteure der Wirtschaft konkurriert grund-
sätzlich mit einer wohnbaulichen Entwicklung. Die im Masterplan ebenfalls 
formulierte mögliche Stärkung der westlichen Raumkante durch Ergänzung 
der Hochpunktsilhouette steht einer wohnbaulichen Entwicklung hingegen 
nicht grundsätzlich entgegen. Daraus leiten sich jedoch spezifische bau-
technische Anforderungen ab, die mit einem erhöhten wirtschaftlichen Auf-
wand verbunden sind und in der Konsequenz mit bezahlbarem Wohnraum 
nur schwer zu vereinbaren sind. 
Im nächsten Schritt werden für die drei Teilräume die engeren städtebau-
lichen Rahmenbedingungen (Immissionen, Sicherheit- und Atmosphäre, 
Belichtung, klimatische Bedingungen, Erschließung) untersucht. Hierbei 
kommt insbesondere dem Thema Immissionsschutz (Lärm und Feinstaub) 
besondere Bedeutung im Hinblick auf gesunde Wohnverhältnisse und die 
ggf. notwendige Integration einer Kita zu. Der Untersuchungsraum ist durch 
den Schalleintrag der stark frequentierten Inneren Kanalstraße, der Subbel-
rather Straße, der Venloer Straße und der östlich verlaufenden Bahntrasse 
sowohl zur Tages- als auch zur Nachtzeit erheblich vorbelastet. Tagsüber 
werden im Nahbereich der Inneren KanaIstraße Immissionswerte von über 
75 dB(A) erreicht. Auch mit zunehmender Entfernung liegt der 24 h-Pegel 
noch immer zwischen 60 und 70 dB(A). Besonders der nördliche Teil des 
Untersuchungsraumes (Teilraum A) stellt sich durch die einwirkenden Ver-
kehrsgeräusche als vorbelastet dar. 
Auch im Hinblick auf Feinstaub ist aufgrund der erheblichen Verkehrs-
belastung auf den angrenzenden Straßenabschnitten mit einer kritischen 
verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastung im Untersuchungsraum 
zu rechnen. Es ist nicht auszuschließen,  dass die Grenzwerte der 39. 
BlmSchV in diesem Bereich überschritten werden. 
Unter dem Aspekt Sicherheit und Atmosphäre ist gegenwärtig für einen 
Wohnstandort eine bedingte Eignung festzustellen. Durch die isolierte Lage 
stellt sich der Standort straßenseitig durch eine sehr geringe Fußgänger-
frequenz wenig belebt dar. Die gewerblichen Nutzungen im Untersuchungs-
raum zwischen der Subbelrather Straße und der Venloer Straße werden 
vorrangig tagsüber frequentiert. Die Bezirkssportanlage westlich der Inne-
ren Kanalstraße weist im Übergang zu den belebten Quartieren des Stadt-
teils Ehrenfeld eher diffuse Raumfolgen mit einer geringen Durchlässigkeit 
auf.

von 35
7
Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius 
Das Kriterium Belichtung bzw. Besonnung des Untersuchungsraumes ist 
mit Einschränkungen durch das hohe Verwaltungsgebäude im Teilraum 
C grundsätzlich als gut zu bewerten. Die Grundstückszuschnitte ermög-
lichen eine günstige Süd-Ost Ausrichtung der Baukörper. Die Grund-
rissorientierung wird jedoch maßgeblich durch die Anforderungen des 
Immissionsschutzes bestimmt. Die kleinklimatischen Bedingungen sind auf-
grund des Grüngürtels, der als großzügige Frischluftschneise und Kaltluft-
bildungsfläche fungiert, im innerstädtischen Kontext für eine Wohnnutzung 
ebenfalls als günstig einzustufen.
Neben den zuvor dargelegten städtebaulichen Rahmenbedingungen, sind 
die vielschichtigen Nutzungsansprüche an den Untersuchungsraum auch 
im Kontext der Angemessenheit, der Wirtschaftlichkeit und dem Nutzen 
für die Öffentlichkeit zu bewerten. Im Ergebnis der Untersuchung lässt 
sich feststellen, dass eine wohnbauliche Entwicklung des gesamtstädtisch 
zentral gelegenen Standortes nicht grundsätzlich auszuschließen ist und 
eine Wohnnutzung auch als positiver Beitrag zur Weiterentwicklung des 
Stadtraumes am Grüngürtel dienen kann. Dem gegenüber stehen bezogen 
auf die engeren städtebaulichen Rahmenbedingungen aber insbesondere 
Restriktionen durch eine erhebliche Vorbelastung mit Feinstaub und Lärm-
immissionen, die die Wohnqualität deutlich einschränken. Der Umgang 
mit den Lärmimmissionen führt neben Einschränkungen in der Grundriss-
gestaltung zu einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Mehr-
aufwand für die Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse durch Schall-
schutzmaßnahmen, insbesondere für kleinere Wohnungen.
Ausgehend von einer wohnbaulichen Entwicklung im Rahmen eines vor-
habenbezogenen Bebauungsplanes, würden die Anforderungen des ko-
operativen Baulandmodells in Verbindung mit den Wohnraumförderungs-
bestimmungen (WFB 2020) zum Tragen kommen.   Demnach stellen eine 
Begrenzung der Geschossigkeit auf VII Vollgeschosse und die Begrenzung 
der Zahl der Wohneinheiten für die Vorhabenträgerin deutliche Restriktio-
nen bei der Entwicklung des Standortes dar. Auch ohne die vorgenannten 
Begrenzungen ist zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Bauhöhe die 
Errichtungskosten je m² Wohnfläche jedoch stark ansteigen, sodass eine 
Realisierung von Wohnungsbau in Objekten mit mehr als VII Geschossen 
auch im Hinblick auf wirtschaftliche Mieten schwierig zu vereinbaren ist. 
Auch für die Unterbringung des ruhenden Verkehrs entstehen hohe Her-
stellungskosten für unterirdische Stellplätze, die eher im gewerblichen Be-
reich darstellbar sind.

von 35
8
Für die beabsichtigte Öffnung zum Grüngürtel, die einen deutlichen Mehr-
wert für die Öffentlichkeit darstellt, werden Flächen für öffentliche Durch-
wegungen und Aufenthaltsbereiche erforderlich, die durch eine stärkere 
vertikale Nutzung des Grundstücks kompensiert werden können. Eine Be-
lebung der Erdgeschosszonen durch urbane Nutzungen (Dienstleistungen, 
Gastronomie, Einzelhandel) lässt sich im Kontext einer gewerblichen Nut-
zung des Standortes einfacher realisieren. 
Insgesamt kann im Ergebnis dieser Untersuchung keine hohe Eignung für 
eine wohnbauliche Entwicklung im Untersuchungsraum festgestellt werden, 
gleichwohl auch keine absoluten Ausschlusskriterien für eine Wohnnutzung 
gegeben sind. Im Vergleich der drei Teilräume weist der südlich gelegene 
Teilraum C durch die Nähe zur Venloer Straße jedoch eine günstigere 
stadträumliche Integration auf. Auch die engeren städtebaulichen Rahmen-
bedingungen sind etwas positiver zu bewerten. Insbesondere bestehen 
aufgrund der Grundstücktiefe im Teilraum C bessere Voraussetzungen 
städtebaulich und architektonisch auf die Immissionssituation zu reagieren.  
2. Zusammenfassung und Empfehlung

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9
Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius 
3. Methodik
Methodisch erfolgt zunächst eine Darstellung und Analyse der stadträum-
lichen Integration des Untersuchungsraumes unter Einbeziehung der 
angrenzenden Stadtquartiere. Die Einordnung erfolgt auf Grundlage der 
städtebaulichen Einbindung, der Versorgungsausstattung, sowie der ver-
kehrlichen- und sozialen Infrastruktur.
Im zweiten Schritt der Untersuchung wird das bestehende Bau- und 
Planungsrecht inklusive angrenzender Bebauungspläne im Hinblick auf 
mögliche Restriktionen für Wohnnutzungen im Untersuchungsraum be-
trachtet. In diesem Zusammenhang werden auch die Planungsziele des 
städtebaulichen Masterplans Innenstadt Köln im Hinblick auf eine poten-
zielle wohnbauliche Entwicklung des Standortes dargestellt. Die Ziele des 
Masterplans Innenstadt Köln sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als ein 
von der Gemeinde beschlossenes städtebauliches Entwicklungskonzept im 
Rahmen der Bauleitplanung in die Abwägung einzustellen. 
Im nächsten Schritt der Untersuchung werden für die drei Teilräume die en-
geren städtebaulichen Rahmenbedingungen (Immissionen, Sicherheit- und 
Atmosphäre, Belichtung, klimatische Bedingungen, Erschließung) bezogen 
auf die grundsätzliche wohnbauliche Eignung des Standortes analysiert.
Abschließend erfolgt eine vergleichende Bewertung der drei Teilräume 
im Ampelsystem und daraus abgeleitet das Ergebnis der Eignungsunter-
suchung. Ausgehend von dem Ergebnis einer grundsätzlichen Eignung als 
Wohnstandort, werden dabei auch die besonderen Anforderungen für eine 
Entwicklung bezahlbaren bzw. geförderten Wohnungsbaus dargelegt, die 
bei einer wohnbaulichen Entwicklung im Rahmen eines Bebauungsplanes 
zu berücksichtigen wären.

von 35
10
4. Stadträumliche Lage im Stadtquartier
© Land NR W  (2021)
Wohnen
Einzelhandel, Gastronomie, 
Wohnen
Wohnen
Büro und Wohnen
Moschee
Büro und
Dienstleistung
Büro und
Dienstleistung
Freiraum
Freiraum
Freiraum
Sport
Büro
Wohnen
Wohnen
4. Stadträumliche Lage im Stadtquartier
4.1 Wohnquartiere und Nachbarschaften
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Neustadt/Nord, im nördlichen Innenstadt-
bereich von Köln. Die fußläufige Entfernung zum Kölner Hauptbahnhof und 
dem Kölner Dom beträgt ca. 2 km. Das Umfeld des Untersuchungsraums 
ist durch eine sehr heterogene Bebauung geprägt und entspricht von den 
Nutzungen her insgesamt dem Charakter eines Mischgebietes. Dabei sind 
unterschiedliche Nutzungsschwerpunkte erkennbar. 
Abb. 2: Nutzungsschwerpunkte
Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage von Land NRW 2021 dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

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Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius 
Auf der nordwestlichen Seite schließen sich an der Kreuzung Innere Kanal-
straße/ Subbelrather Straße fünf- bis siebengeschossige Gebäude in block-
ähnlichen Strukturen an, die sich in Richtung des Stadtteils Ehrenfeld fort-
setzen und nördlich durch die Herkules-Hochhäuser begrenzt werden. In 
den Erdgeschosszonen befinden sich Einzelhandels- und Dienstleistungs-
nutzungen. Die oberen Geschosse sind sowohl durch Büro- als auch durch 
Wohnnutzungen gekennzeichnet. Nördlich der Subbelrather Straße be-
findet sich zudem ein viergeschossiges Punkthaus mit Wohnnutzungen.
Westlich der Inneren Kanalstraße befinden sich parallel zum Plangebiet 
umfangreiche Flächen der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker mit 
einem hochwertigen Kunstrasenplatz, 2 Ascheplätzen, einigen Tennis-
plätzen sowie einer Minigolfanlage. Rückwärtig angrenzend, im Bereich 
der Franz-Geuer-Straße ist der Neubau eines gemischten Quartiers mit 
ca. 49.000 m² BGF, bestehend aus rd. 400 Wohneinheiten, 8.000 m² BGF 
Gewerbefläche und einer 4 zügigen Kita projektiert. 
Abb. 3 und 4: Kreuzung Innere Kanalstraße/Subbelrather Straße Quelle: eigene Aufnahmen Januar 2021
Abb. 5 und 6: Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker Quelle: eigene Aufnahmen Januar 2021

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12
Abb. 9: Kreuzung Innere Kanalstraße/Venloer Straße Quelle: eigene Aufnahmen Januar 2021
Auf der südwestlichen Seite an der Kreuzung Innere Kanalstraße/ Venloer 
Straße befinden sich zwei solitäre Hochhäuser und die Zentralmoschee 
Köln. In Richtung des Stadtteils Ehrenfeld geht die Bebauung in fünf- bis 
siebengeschossige Blockstrukturen über, die durch Wohnnutzungen unter-
schiedlicher Qualität geprägt sind.
Abb. 7 und 8: Wohnnutzungen an der Kreuzung Innere Kanalstraße/Venloer Straße Quelle: eigene Aufnahmen Januar 2021
4. Stadträumliche Lage im Stadtquartier

Subbelrather Straße
Venloer Straße
Innere Kanalstraße
Ehrenfeld
Innenstadt
Grüngürtel
Grüngürtel
Schienen | Gleise
Schienen | Gleise
© Land NR W (2021)
Innere Kanalstraße
Subbelrather Straße
Venloer Straße
Büro und 
Gewerbe 
Büro und 
Gewerbe 
Büro 
Wohnen
Wohnen
Moschee
ca. 40m
ca. 50m
ca. 150m
ca. 40m
ca. 60m
ca. 60m
von 35
13
Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius 
4.2 Städtebauliche Einbindung
Der Untersuchungsraum weist gegenwärtig nur in geringem Umfang 
städtebaulich gefasste Raumkanten auf. Auf der Westseite befindet sich 
vis-a-vis die Bezirkssportanlage, die sich nahezu über die gesamte Länge 
des Untersuchungsraumes ausdehnt. Südlich der Venloer Straße wird der 
Untersuchungsraum durch zwei solitäre Hochhäuser begrenzt. Östlich bzw. 
nordöstlich grenzt der großzügige Freiraum des Inneren Grüngürtels an. 
Lediglich an den Kreuzungsbereichen Innere Kanalstraße/ Subbelrather 
Straße bzw. Venloer Straße und südöstlich des Inneren Grüngürtels sind 
blockähnliche Strukturen ablesbar. Die Entfernung zu den nächstgelegen 
Baukörpern beträgt jedoch zwischen 40 und 150 m, so dass es sich nicht 
um einen gefassten Stadtraum handelt. Insbesondere stellen aber die 
sechsspurige Innere Kanalstraße sowie die Subbelrather Straße und die 
Venloer Straße deutliche und dauerhafte Zäsuren im städtebaulichen Kon-
text dar.   
Abb. 11: Städtebauliche Einbindung Abb. 10: Städtebauliche Gestaltung Quelle: eigene Darstellung
Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage 
von Land NRW 2021 dl-de/by-2-0 (https://
www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

Plangebiet Colonius
Dienstleistung
Einzelhandel
Gastronomie
Versorgungsinfrastruktur
1000 m
500 m
von 35
14
4.3 Nahversorgung und Dienstleistungen
Der nordwestlich angrenzende Stadtteil Ehrenfeld ist in ca. 300 - 800 m 
Entfernung durch eine gute Ausstattung mit Versorgung, Handel, Dienst-
leistungen und Freizeitangeboten geprägt. Insbesondere entlang der 
Venloer Straße befinden sich zahlreiche Angebote zur Deckung des täg-
lichen Bedarfs, Einzelhändler, medizinische Versorgungsangebote und 
Dienstleistungen (Post, Banken, Friseur- und Kosmetiksalons, Copyshops, 
Waschsalons etc.)  Auch die angrenzenden Straßenzüge sind mit kleine-
ren Läden und Gastronomiebetrieben durchsetzt. In einem Radius von rd. 
1.000 m um das Plangebiet befinden sich Angebote zur Freizeitgestaltung 
(Sporteinrichtungen, Schwimmbäder, Vereine, Tanzschulen, Bars- und 
Clubs).
Abb. 12: Versorgungszentren, Handel, 
Dienstleistungen
Quelle: eigene Darstellung 
4. Stadträumliche Lage im Stadtquartier

Plangebiet Colonius
KiTa | KiGa
Schule
Spielplatz
Kultur und Freizeit
Sport
Soziale Infrastruktur
1000 m
500 m
von 35
15
Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius 
Abb. 13: Soziale Infrastruktur 
Quelle: eigene Darstellung 
4.4 Soziale Infrastruktur 
Die Ausstattung mit Einrichtungen der sozialen Infrastruktur kann insgesamt 
als gut bezeichnet werden. Im Nahbereich des Plangebiets befinden sich 
einige Kindertagesstätten sowie zahlreiche weitere Einrichtungen zur 
Kinderbetreuung in einem Radius von 1.000 m. Die Einrichtungen in den 
Stadtteilen Neustadt/ Nord und Ehrenfeld weisen jedoch bereits eine hohe 
Auslastung auf, sodass eine Unterdeckung von Betreuungsplätzen besteht. 
Die Ausstattung mit Schulen stellt sich durchschnittlich dar. Einem guten 
Angebot an Grundschulen, steht ein eher geringes Angebot an weiter-
führenden Schulen gegenüber, für deren Erreichbarkeit aber grundsätzlich 
auch etwas längere Wege üblich sind. Spielplätze befinden sich südlich des 
Plangebietes in den Offenlandbereichen des Grüngürtels und in den integ-
rierten Wohnquartieren im angrenzenden Stadtteil Ehrenfeld.

Richtung Zoo-
brücke (A3)
Richtung A57
Subbelrather Straße
Venloer Straße
Vogelsanger Straße
Innere Kanalstraße
Richtung Klettenberg | 
Zollstock | Südstadt
Gutenbergstraße 
(5)
Piusstraße 
(3 | 4)
Hans-Böckler-Platz | Köln West 
(RB | RB26 | RB48 | RE)
(3 | 4 | 5)
©Land NRW (2021)
Ehrenfeld
Innenstadt
Richtung Innenstadt | 
Dom | Hauptbahnhof
von 35
16
Der Untersuchungsraum ist über die Innere Kanalstraße sowie die Subbel-
rather Straße und die Venloer Straße erschlossen. Über die Innere Kanal-
straße ist er auf kurzem Wege an die BAB 57 und über die Zoobrücke mit 
den BAB 3 und BAB 4 verbunden. Über die Subbelrather Straße und die 
Venloer Straße besteht Anschluss an das Stadtzentrum. Es besteht inso-
fern eine gute überörtliche und örtliche Anbindung für den motorisierten 
Individualverkehr (MIV). Die nächstgelegenen Haltestellen für U-Bahnen 
„Gutenbergstraße“ und „Piusstraße“ sind fußläufig ca. 450 m entfernt; den 
Hans-Böckler-Platz/Bahnhof Köln West erreicht man in ca. 600 m. Vom 
Bahnhof Köln-West hat man Anschluss an den Regional- und Fernver-
kehr der Deutschen Bahn AG. Im nördlichen Bereich verläuft die planfest-
gestellte U-Bahnstrecke der Linie 5, die vom Hans-Böckler-Platz/Bahnhof 
Köln West (Venloer Straße) in den Inneren Grüngürtel und weiter auf die 
Subbelrather Straße geführt wird. Der Innere Grüngürtel stellt eine wichtige 
Verbindung für Radfahrer und Fußgänger von den nördlichen Stadtteilen 
zu den südlichen Stadtbezirken dar. Über die Subbelrather Straße und 
die Venloer Straße sind die Innenstadt sowie der Kölner Hauptbahnhof für 
Radfahrer gut erreichbar.
4.5 Verkehrsinfrastruktur
Abb. 14: Verkehrsinfrastruktur
Quelle: eigene Darstellung auf  Grundlage von Land NRW  2021 dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
4. Stadträumliche Lage im Stadtquartier

von 35
17
Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius 
Südöstlich grenzt der Innere Grüngürtel als großzügiger, zusammen-
hängender innerstädtischer Freiraum an. Parallel zum Plangebiet stellt 
sich der Innere Grüngürtel als weitläufiger Offenlandbereich dar, der an 
den Rändern durch baumbestandene Bereiche eingefasst ist. Südlich der 
Venloer Straße gibt es qualifizierte Spiel- und Freizeitangebote für Nah-
erholungssuchende. Gegenwärtig bestehen keine qualitätsvollen Ver-
knüpfungen des Plangebietes mit dem Grüngürtel. Es gibt lediglich einen 
schmalen Fußweg im Teilraum B. Die Bestandsbebauung im Plangebiet 
zeigt mit ihrer unattraktiven „Rückseite“ zum Grüngürtel und ist größten-
teils eingefriedet. Es besteht insofern eine deutliche Barriere. Durchlässige 
Vernetzungen zwischen Siedlungsstruktur und Grüngürtel durch Wege-
beziehungen zur Inneren Kanalstraße sind gegenwärtig praktisch nicht 
vorhanden.
4.6 Freiraum
Abb.15 und 16: Spundwand/ Randbereich des Inneren Grüngürtels im Übergang zum Untersuchungsraum Quelle: Art Invest Real Estate 
Weiterhin befinden sich in der Umgebung mehrere Kleingartenanlagen und 
einige kleinere Quartiersplätze im benachbarten Stadtteil Ehrenfeld als Orte 
zum Verweilen und zur sozialen Interaktion.
Es besteht jedoch nach Einschätzung des Amtes für Kinder, Jugend und 
Familie in den Stadtteilen Ehrenfeld und Neustadt/ Nord ein Mangel an 
öffentlichen Spiel-, Aufenthalts- und Freizeitflächen.
1
1	 vgl. 	Beteiligung	der	Behörden	und 	 sonstiger 	 Träger 	 öffentlicher 	 Belange 	 gemäß 	 § 	 4 	Absatz 	 1 	 und 	
Absatz
	
2
	
Baugesetzbuch
	
(BauGB)
	
vom
	
05.07.
	
bis
	
zum
	
10.08.2016
2
2

OpenStreetMap (www. (http://www.openstreetmap.org/)
von 35
18
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als „Sondergebiet Fern-
meldeturm“ (SO) dargestellt. Das Sondergebiet diente ursprünglich der 
Unterbringung von Einrichtungen der Bundespost. Zwischenzeitlich sind in 
diesem Gebiet in Ergänzung zum Fernmeldeturm mehrere Verwaltungs-
gebäude untergebracht worden. Die zukünftig angestrebten Nutzungen 
widersprechen insofern teilweise den Darstellungen des Flächennutzungs-
plans. Dies gilt jedoch gleichermaßen für eine wohnbauliche oder alternativ 
einer gewerblichen Entwicklung des Standortes, so dass eine Änderung 
bzw. Berichtigung des Flächennutzungsplanes erforderlich wird. 
5. Bau- und Planungsrecht, Planungsziele
5.1 Flächennutzungsplan
5.2 Bau- und Planungsrecht
Abb. 17: Auszug aus dem Flächennutzungsplan (FNP)
Für den Untersuchungsraum liegt kein Bebauungsplan vor. Im west-
lich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 6546 0/06 sind als Nutzungen 
Mischgebiete und eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Der nördlich 
angrenzende Bebauungsplan Nr. 6546 0/04 enthält ausschließlich Fest-
setzungen öffentlicher Verkehrsflächen sowie öffentlicher Grünflächen. 
Restriktionen für mögliche Wohnnutzungen im Plangebiet lassen sich aus 
den benachbarten Bebauungsplänen grundsätzlich nicht ableiten. 
5. Bau-	und	Planungsrecht,	Planungsziele
Quelle: eigene Darstellung auf  Grundlage von Land NRW 2021 dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

© Land NRW (2021)
Plangebiet Colonius
Geltungsbereich der Bebauungspläne
Art der baulichen Nutzung
Allgemeines Wohngebiet
Mischgebiet
Kerngebiet
Gewerbegebiet
Fläche für den Gemeinbedarf
Verkehrsfläche
Öffentliche Grünfläche
Legende
©Land NRW (2021)
Bebauungsplan Nr. 6546 0/06
Bebauungsplan Nr. 6546 0/04
von 35
19
Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius 
Abb. 18: Übersicht der angrenzenden Bebauungspläne
Der städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln stellt ein vorbereitendes 
Planungsinstrument für die Umsetzung der mittel- bis langfristigen Ent-
wicklungsziele der gesamten Innenstadt dar. Es werden für die so-
genannten Interventionsräume differenzierte Planungsziele und Maß-
nahmen definiert, die eine qualitätsvolle Weiterentwicklung dieses 
wichtigen Stadtraums gewährleisten sollen. Der Untersuchungsraum dieser 
Eignungsstudie lässt sich dem Interventionsraum Innerer Grüngürtel zu-
ordnen.
Der Rat der Stadt Köln hat den Masterplan als grundsätzliche Handlungs-
empfehlung und strategische Zielausrichtung für die zukünftige Einwicklung 
der Innenstadt im Jahr 2009 beschlossen.  Planungsrechtlich sind die Er-
gebnisse eines solchen von der Gemeinde beschlossenen, städtebaulichen 
Entwicklungskonzepts gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Bauleitplanung 
für nachgelagerte formelle Planverfahren im Rahmen der Abwägung zu 
unterwerfen, d.h. es besteht keine strikte Bindung an diese Ziele, wenn ent-
gegenstehende Belange im Öffentlichen Interesse überwiegen. 
5.3 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln 
Quelle: eigene Darstellung auf  Grundlage von Land NRW 2021 dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

von 35
20
Planungsziele für die Entwicklung im Bereich des Untersuchungsraums zwischen Subbelrather Straße 
und Venloer Straße:
Innerhalb
	
des
	
Interventionsraums
	
Innerer
	
Grüngürtel
	
soll
	
das
	
Plangebiet
	
als
	
Bestandteil
	
des
	
Teilraums
	
„Citypark“
	
weiter
	
qualifiziert
	
werden.
	
Planerisches
	
Ziel
	
ist
	
eine
	
klare
	
räumliche
	
dreigliedrige
	
Zonierung
	
in
	
Längsrichtung:
•
Arrondierung
	
des
	
baulichen
	
Rückgrats
	
in
	
Kettenstruktur
	
zur
	Adressbildung
	
entlang
	
der
	
Inneren
Kanalstraße
• zentraler 	
offener
	
Binnenraum/Wiesenraum
• östlicher Rand: punktu
elle Verdichtungsräume an S-Bahn-Stationen mit möglichem Hochpunkt
akzent
	
am
	Aachener
	
Weiher,
	
	 gegliedert
	
durch
	
nutzungsspezi
fi
sche
	
Flächen
	
für
	
Sport,
	
Freizeit
und Klein
gartenanlagen“ 1
	1	 Auszug 	aus:	Städtebaulicher	Masterplan	Innenstadt	Köln	
• mögliche 	 Stärkung 	 der 	 westlichen 	 Raumkante 	 durch 	 Ergänzung 	 der 	 Hochpunktsilhouette 	 im
Bereich
	
Schnittstelle
	
Grünradiale
	
Nord-West
	
und
	
Herkulesberg/
	
Colonius/
	Aachener
	
Straße/
Universität
	
zu
	
Köln/
	
Bonner
	
Wall
• Motiv
	
der
	
„Konzentrischen
	
Kulisse“
• Bezug
	
der
	
Höhenentwicklung
	
zur
	
jeweiligen
	
Raumsequenz
• Schaffung
	
von
	
baulichen
	
Ensembles
	
durch
	
Einbezug
	
baulicher
	
Substanz
Einbezug
	
des
	
Inneren
	
Grüngürtels
	
in
	
die
	
Höhenentwicklung
	
der
	
Innenstadt
	
zur
	
Sicherung
	
der
	
stadträum-
lichen Grammatik
• neue 
Adressbildung für Akteure der Wirtschaft am Grüngürtelring und an S-Bahnstationen
• Anknüpfen
	
an
	
vorhandene
	Adressen
	
(Kölner
	
Zoo,
	
Eis-
	
und
	
Schwimmstadion,
	
Telekom,
	
Museum
für
	
Ostasiatische
	
Kunst,
	
Universität
	
zu
	
Köln)
• Entwicklu
ng der innerstädtischen Reserven der Südlichen Innenstadterweiterung für Büro- und
Dienstleistungen,
	
Wohnen,
	
Wissenschaft/
	
Forschung
Köpfe am Inneren Grüngürtel als Vorreiter urbaner Kristallisationspunkte 
• Optimierung
	
des
	
Wegenetzes
	
und
	
der
	
Zugänglichkeit
	
des
	
Grüngürtels
	
von
	
den
	
inneren
	
und
äußeren
	
Stadtteilen
• Ablesbar
keit der Köpfe der Radialen als klare räumliche Grünsegmente im Grüngürtel
• klare
	
De
finition
	
der
	
Raumkanten
	
des
	
Grüngürtels
„Quali
fi
zierung
	
der
	
Vernetzung
	
nach
	
Innen
	
und
	Außen
	
zwischen
	
Innenstadt
	
und
	
Grüngürtel
	
und
	
an
	
den
	
Schnittstellen der Radialen
3
3
5. Bau-	und	Planungsrecht,	Planungsziele

Abb. 19: Interventionsraum Innerer Grüngürtel Abb. 20: Teilraum Citypark 
Quelle:
	Stadt
	Köln,
		Planverfasser
	AS+P	
von 35
21
Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius 
Aus den vorgenannten Auszügen aus den Planungszielen des städtebau-
lichen Masterplans Innenstadt lassen sich im Kontext der beabsichtigten 
Stärkung des Inneren Grüngürtels verschiedene Ansprüche an den Unter-
suchungsraum ableiten. Das Ziel einer neuen Adressbildung für Akteure der 
Wirtschaft konkurriert grundsätzlich mit einer wohnbaulichen Entwicklung. 
Wie zuvor dargelegt, könnte an dieser Stelle im Sinne des öffentlichen In-
teresses aber auch eine Abwägung zugunsten von Wohnungsbau erfolgen. 
Die im Masterplan ebenfalls formulierte mögliche Stärkung der westlichen 
Raumkante durch Ergänzung der Hochpunktsilhouette steht einer wohn-
baulichen Entwicklung nicht grundsätzlich entgegen. Daraus leiten sich je-
doch spezifische bautechnische Anforderungen ab, die mit einem erhöhten 
wirtschaftlichen Aufwand verbunden sind und in der Konsequenz eher im 
höherpreisigen, freifinanzierten Wohnungsbau umsetzbar sind.

von 35
22
Während der für Wohnnutzungen besonders schützenswerten Nachtzeit 
liegen die Immissionswerte zwischen 55 und 70 dB(A). Nur in wenigen 
Bereichen am Grüngürtel liegen die Werte zwischen 50 und 60 dB(A). 
Zusätzlich führt die stark frequentierte Bahntrasse südöstlich des Inne-
Das Plangebiet ist durch den Schalleintrag der stark frequentierten Inneren 
Kanalstraße, der Subbelrather Straße, der Venloer Straße und der östlich 
verlaufenden Bahntrasse sowohl zur Tages- als auch zur Nachtzeit erheb-
lich vorbelastet und wird seitens des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes 
der Stadt Köln für Wohnnutzungen als nicht geeignet eingestuft
1. 
Tagsüber werden im Nahbereich der Inneren KanaIstraße Immissionswerte 
von über 75 dB(A) erreicht. Auch mit zunehmender Entfernung liegt der 24 
h-Pegel noch immer zwischen 60 und 70 dB(A). Besonders der nördliche
Teil des Plangebietes stellt sich durch die einwirkenden Verkehrsgeräusche
besonders vorbelastet dar. Der breite Straßenraum und der offene Frei-
raum des Grüngürtels begünstigen die Schallausbreitung.
1	 vgl. 	Beteiligung	der	Behörden	und 	 sonstiger 	 Träger 	 öffentlicher 	 Belange 	 gemäß 	 § 	 4 	Absatz 	 1 	 und 	
Absatz
	
2
	
Baugesetz-buch
	
(BauGB)
	
vom
	
05.07.
	
bis
	
zum
	
10.08.2016
6. Städtebauliche Rahmenbedingungen
6.1 Lärmimmissionen
Abb. 21: Umgebungslärm 
24-Stunden-Tageszeitraum
Quelle:
	
MKULNV
	
–
	
Umgebungs-
	
lärmkartierung
	
NRW,
	
Stand:
	
2017
	
6. Städtebauliche	Rahmenbedingungen
Im Folgenden werden für die drei Teilräume die engeren städtebaulichen 
Rahmenbedingungen bezogen auf die Eignung als Wohnstandort ana-
lysiert. Diese umfassen die Lärmimmissionen, Feinstaub, Sicherheit und 
Atmosphäre, Belichtung und Besonnung, kleinklimatische Bedingungen 
sowie die Erschließung.
4
4

von 35
23
Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius 
Abb. 22: Umgebungslärm 
8-Stunden-Nachtzeitraum
Quelle:
	
MKULNV
	
–
	
Umgebungs-
	
lärmkartierung
	
NRW,
	
Stand:
	
2017
	
Abb. 23: Schienenverkehr nachts
Quelle:
	
MKULNV
	
–
	
Umgebungs-
	
lärmkartierung
	
NRW,
	
Stand:
	
2017
	
Abb. 21: Umgebungslärm 
24-Stunden-Tageszeitraum
ren Grüngürtels zu Fernlärm im Plangebiet. Die Immissionswerte liegen 
hier zwischen 60 und 65 dB(A). Dadurch ist auch bei einer veränderten 
Anordnung der Baukörper auf der straßenabgewandten Seite mit Lärm-
immissionen zu rechnen, die eine Nutzung von Aufenthaltsräumen ins-
besondere zur sensiblen Nachtzeit deutlich einschränken. Es ist absehbar, 
dass neben technischen Schallschutzmaßnahmen auch nutzungs- und 
grundrissbezogen auf die Immissionssituation reagiert werden muss.

von 35
24
Der Untersuchungsraum befindet sich innerhalb eines nur bedingt integrier-
ten Wohnumfeldes. Dem Thema der städtebaulichen Kriminalprävention 
kommt aufgrund der eingeschränkten sozialen Kontrolle insbesondere 
in den Abendstunden daher besondere Bedeutung zu. Die gewerblichen 
Nutzungen im Untersuchungsraum zwischen der Subbelrather Straße 
und der Venloer Straße werden vorrangig tagsüber frequentiert. Durch die 
isolierte Lage stellt sich der Standort straßenseitig durch eine sehr geringe 
Fußgängerfrequenz insgesamt wenig belebt dar. Die Bezirkssportanlage 
westlich der Inneren Kanalstraße weist im Übergang zu den belebten Quar-
tieren des Stadtteils Ehrenfeld eher diffuse Raumfolgen mit einer geringen 
Durchlässigkeit auf. 
6.3 Sicherheit und Atmosphäre
Aufgrund der erheblichen Verkehrsbelastung auf den angrenzenden 
Straßenabschnitten ist mit einer kritischen verkehrsbedingten Luftschad-
stoffbelastung im Planungsraum zu rechnen. Es ist zu erwarten, dass die 
Grenzwerte der 39. BlmSchV in diesem Bereich überschritten werden. Sei-
tens des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln
1 wird daher 
von einer Wohnnutzung abgeraten. Sollten Wohnnutzungen grundsätzlich 
weiter verfolgt werden, ist die Erstellung einer mikroskaligen Simulation 
gemäß der 39. BlmSchV mit einer geschossweisen Betrachtung der Im-
missionsgrenzwerte erforderlich. In Verbindung mit gefördertem Wohnungs-
bau ist die hohe Feinstaubbelastung im Untersuchungsraum auch für eine 
notwendige Kindertagesstätte mit Freibereich problematisch zu sehen.
1	 vgl. 	Beteiligung	der	Behörden	und 	 sonstiger 	 Träger 	 öffentlicher 	 Belange 	 gemäß 	 § 	 4 	Absatz 	 1 	 und 	
Absatz
	
2
	
Baugesetzbuch
	
(BauGB)
	
vom
	
05.07.
	
bis
	
zum
	
10.08.2016		
6.2 Feinstaub
Abb. 24: Bezirksportanlage im Übergang zum Stadtteil Ehrenfeld Abb. 25: Trampelpfad im Randbereich des Planungsgebiets
Quelle: eigene Aufnahmen Januar 2021
5
5
6. Städtebauliche	Rahmenbedingungen

© Land NRW (2021)
P
P
P
P
Innere Kanalstraße
Subbelrather Straße
TG
TG
Venloer Straße
von 35
25
Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius 
Das Plangebiet ist über die Subbelrather Straße 
(Untersuchungsraum A), die Innere Kanalstraße 
(Untersuchungsraum B) und die Venloer Straße 
(Untersuchungsraum C) bereits erschlossen. Hin-
sichtlich ggf. notwendiger Ergänzungen oder Um-
baumaßnahmen der öffentlichen Verkehrsflächen 
können derzeit noch keine belastbaren Aussagen 
getroffen werden. Die Stellplätze für Mitarbeiter 
und Besucher sind fast vollständig in Tiefgaragen 
untergebracht. 
6.6 Erschließung, Verkehr, Stellplätze
Abb. 26: Erschließung
Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage von Land NRW 2021 
dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Das Plangebiet weist grundsätzlich eine günstige Belichtungs- und Beson-
nungssituation auf. Die Südostseite ist durch den angrenzenden Inneren 
Grüngürtel dauerhaft frei von Baukörpern. Die Nordwestseite weist durch 
den breiten Straßenraum der Inneren Kanalstraße und die baukörperfreie 
Sportanlage gegenwärtig auch kaum Einschränkungen in der Belichtung 
auf. Angesichts der verkehrlichen Lärmimmissionen ist jedoch davon aus-
zugehen, dass zur Nordwestseite keine Aufenthaltsräume von Wohnungen 
orientiert werden können. Von den Bestandsgebäuden im Untersuchungs-
raum schränkt das querstehende Hochhaus der Telekom die Belichtung 
aus Richtung Südwesten für den mittleren Teilraum ein. Der Fernmeldeturm 
stellt aufgrund seiner schlanken Silhouette hingegen keine wesentliche 
Einschränkung für den nördlichen Teil des Untersuchungsraumes dar. Ins-
gesamt ist davon auszugehen, dass im Untersuchungsraum hinsichtlich der 
Belichtungs- und Besonnungssituation in weiten Teilen gesunde Wohn- und 
Arbeitsverhältnisse hergestellt werden können.
6.4 Belichtung und Besonnung
Der Innere Grüngürtel dient als großzügige Frisch-
luftschneise und Kaltluftbildungsfläche im Stadt-
gebiet und sorgt in den angrenzenden Bereichen 
insbesondere bei heißen Temperaturen mit Tropen-
nächten für eine Minderung der thermischen Be-
lastung. Die kleinklimatischen Bedingungen sind 
im innerstädtischen Kontext für Wohnnutzungen 
insofern als geeignet einzustufen.
6.5 Kleinklimatische Bedingungen

von 35
26
7.1 Stadträumliche Lage und städtebauliche Integration
Gesamtstädtisch befindet sich der Untersuchungsraum in zentraler Lage 
unmittelbar am Inneren Grüngürtel. Die Erreichbarkeit von Versorgungsein-
richtungen, Dienstleistungen und der sozialen Infrastruktur ist als gut zu be-
werten. Im Nahbereich (500 m Radius) befinden sich zwar nur vereinzelte 
Einrichtungen, mit zunehmender Entfernung (1000 m Radius) verbessert 
sich die Ausstattungssituation jedoch. Die verkehrliche Erschließung des 
Untersuchungsraumes ist für alle Verkehrsträger als gut einzustufen. 
Wohnungsnahe Freiflächen stehen im Inneren Grüngürtel ausreichend zur 
Verfügung. Qualifizierte Freiraum- und Spielangebote befinden sich im In-
neren Grüngürtel jedoch vorwiegend im Bereich südlich der Venloer Straße. 
Hier weist Teilraum C aufgrund seiner Lage an der Venloer Straße insofern 
eine höhere Eignung als Wohnstandort auf.
Im engeren stadträumlichen Kontext befindet sich der Untersuchungsraum 
in einer städtebaulich nur bedingt integrierten Lage, ohne eine direkte Ver-
knüpfung mit den Wohnquartieren im Stadtteil Ehrenfeld. Insbesondere die 
mehrspurigen Verkehrsflächen der Inneren Kanalstraße, der Subbelrather 
Straße und der Venloer Straße stellen deutlich wahrnehmbare und dauer-
hafte räumliche Zäsuren dar. Städtebaulich gefasste Raumkanten zum 
Untersuchungsraum sind nicht deutlich ablesbar oder weisen einen großen 
Abstand auf. Teilraum C hat östlich des Inneren Grüngürtels und südwest-
lich/südlich der Kreuzung Venloer Straße/Innere Kanalstraße größere 
bauliche Pendants auch mit Wohnnutzungen. Im Hinblick auf die benach-
barten Nutzungen stellt sich Wohnen zwischen Büro, Dienstleistung sowie 
Sport- bzw. Freiraumangeboten im engeren Umfeld insgesamt aber eher 
untergeordnet dar. 
Gegenwärtig ist das Plangebiet im Flächennutzungsplan als Sonder-
gebiet Fernmeldeturm dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungs-
planes müsste für jede andere Nutzung durchgeführt werden. Es besteht 
für den nördlich gelegenen Teilraum A die konkrete Absicht zur Schaffung 
von Planungsrecht durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Be-
bauungsplanes. Im Fall einer wohnbaulichen Entwicklung würden die 
Anforderungen des kooperativen Baulandmodells und damit verbunden 
auch die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2020) zur Anwendung 
kommen. 
Die Höhenbegrenzung gem. WFB 2020 (7 Vollgeschosse) sowie die ma-
ximale Anzahl von Wohneinheiten sind hier als restriktive Kriterien anzu-
führen. 
7.2 Planungsrecht und Planungsziele
7. Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung
7. Ergebnisse	der	Plausibilitätsprüfung

von 35
27
Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius 
Weiterhin sollen für die gemäß Regelwerk zur Weiterentwicklung des Inter-
ventionsraum Innerer Grüngürtel
6
 beabsichtigte Öffnung des Grüngürtel 
und die Gestaltung der Schnittstellen zur Inneren Kanalstraße Teile der pri-
vaten Grundstücksflächen in Anspruch genommen und die EG Zonen ggf. 
mit urbanen Nutzungen (z.B. Gastronomie, Dienstleistung) belegt werden. 
Dadurch stehen jedoch weniger Flächen für die gem. WFB 2020 erforder-
lichen Nutzungen wie Kindertagesstätten mit eingefriedetem Freibereich 
oder öffentliche Spielflächen im Untersuchungsraum zur Verfügung.
Mit Verweis auf die Planungsziele gemäß Masterplan Innenstadt Köln wird 
für die Nutzungen an den Köpfen des Grüngürtels, das Ziel einer neuen 
Adressbildung für Akteure der Wirtschaft formuliert. Im gegebenen städte-
baulichen Kontext bedarf es dafür einer architektonischen Signifikanz, die 
sich nur bedingt in einem maximal siebengeschossigen Baukörper um-
setzen lässt.
Der gesamte Untersuchungsraum ist erheblich durch Verkehrslärm-
immissionen vorbelastet. Diese wirken als Straßenlärm von drei Seiten auf 
den Untersuchungsraum ein. Die straßenabgewandte Seite wird zusätzlich 
durch den Schalleintrag der östlich des Inneren Grüngürtels verlaufenden 
Bahntrasse belastet. Eine ruhige, lärmabgewandte Seite gibt es im Unter-
suchungsraum nicht. Daraus resultieren deutliche Einschränkungen bei der 
Orientierung von Aufenthaltsräumen bei Wohngrundrissen. Wohnnutzungen 
wären im nördlichen Teil (Untersuchungsraum A) nur mit größeren, durch-
gesteckten Wohngrundrissen mit einer Anordnung von Nebenräumen bzw. 
Treppenhäusern zur Inneren Kanalstraße/Subbelrather Straße und Auf-
enthaltsräumen auf der straßenabgewandten Seite umsetzbar. Aufgrund 
der Lärmimmissionen durch die Bahntrasse, lassen sich gesunde Wohn-
verhältnisse jedoch auch auf der straßenabgewandten Seite zur schützen-
werten Nachtzeit, nicht ohne weitere passive Schutzmaßnahmen oder 
aktive Schutzmaßnahmen an der Lärmquelle, herstellen. Im Tageszeitraum 
ist zudem mit Einschränkungen bei der Nutzung von Freisitzen (Balkone, 
Loggien) zu rechnen.
Kleinere Wohnungen mit Orientierung zur stark lärmbelasteten Straßen-
seite müssten durch umfangreiche technische Maßnahmen (bspw. nicht 
öffenbare Fenster oder Kastenfenster) geschützt werden, um insbesondere 
in Räumen mit Schlaffunktion die Anforderungen an gesunde Wohnverhält-
nisse erfüllen zu können. Auch eine horizontale Gliederung des Baukörpers 
mit einer Anordnung von gewerblichen Nutzungen zur Inneren Kanal-
straße/Subbelrather Straße und einer Orientierung von Wohnungen nur 
zur straßenabgewandten Südostseite stellt sich aufgrund unterschiedlicher 
Anforderungen an die Geschosshöhen technisch problematisch dar.
7.3 Städtebauliche Rahmenbedingungen
		 Stadt 	Köln	Dezernat	VI	Stadtplanungsamt:	Weiterentwicklung	Interventionsraum	Innerer	Grüngürtel	-	Spielregeln	Stand	11/2021	6

von 35
28
Abb. 27: Schematischer Schnitt Büro und Wohnen Quelle: eigene Darstellung
3,6	m 3,1 	 m
BÜRO
WOHNEN
7. Ergebnisse	der	Plausibilitätsprüfung
Unter Berücksichtigung der Grundstückstiefen wäre im Teilraum C (südlich 
Colonius) grundsätzlich eine Wohnbebauung in zweiter Reihe, mit einer 
lärmabschirmenden gewerblichen Riegelbebauung zur Inneren Kanal-
straße denkbar. Der Schalleintrag durch die Bahntrasse erschwert jedoch 
auch hier die Grundrissorientierung. Das Umwelt- und Verbraucherschutz-
amt der Stadt Köln stuft den Untersuchungsraum aufgrund der erheblichen 
Beeinträchtigung aus dem Straßen- und Schienenverkehr für eine Wohn-
nutzung insgesamt als nicht geeignet ein.
Weiterhin ist der gesamte Untersuchungsraum
5
 durch Feinstaub-
immissionen erheblich vorbelastet. Es ist nach Einschätzung des Umwelt- 
und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln zu erwarten, dass die Grenz-
werte der 39. BlmSchV in diesem Bereich überschritten werden, sodass 
von einer Wohnnutzung grundsätzlich abgeraten wird. Insbesondere im 
Hinblick auf eine mögliche Integration einer Kindertagesstätte mit Frei-
bereich ist der Aspekt der hohen Feinstaubbelastung einzubeziehen und 
der Standort für eine solche Nutzung dahingehend als ungeeignet einzu-
stufen. 
Unter dem Aspekt Sicherheit und Atmosphäre ist gegenwärtig für einen 
Wohnstandort eine bedingte Eignung festzustellen. Durch straßenseitig die 
isolierte Lage stellt sich der Standort wenig belebt dar. Der Randbereich 
zum Inneren Grüngürtel ist gegenwärtig durch Trampelpfade und teils 
durch Verwahrlosung gekennzeichnet. Teilraum C stellt sich durch die Nähe 
zur Venloer Straße etwas belebter dar. 
1	 vgl. 	Beteiligung	der	Behörden	und 	 sonstiger 	 Träger 	 öffentlicher 	 Belange 	 gemäß 	 § 	 4 	Absatz 	 1 	 und 	
Absatz
	
2
	
Baugesetzbuch
	
(BauGB)
	
vom
	
05.07.
	
bis
	
zum
	
10.08.2016		
5

von 35
29
Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius 
Innere Kanalstraße
Subbelrather Straße
Venloer Straße
13,5 - 15m
XIV 10 - 12m
VII
ca. 76m
ca. 60m
ca. 45m
Standardbürotiefe 13,5 m - 15 m 
Geschosshöhe Büro 3,6 m 
unter Einhaltung der 
14 Geschosse möglich 
Gebäudetiefe
 Wohnungsbau 10 m - 12 m 
Geschosshöhe Wohnen 3,1 m 
max. 7 Geschosse gemäß Wohnraum-  
 förderungsbestimmungen 
Abb. 28: Abstandsflächen 
Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage von Land NRW 2021 dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Das Kriterium Belichtung bzw. Besonnung des Untersuchungsraumes ist 
mit Einschränkungen durch das hohe Verwaltungsgebäude im Teilraum C 
grundsätzlich als gut zu bewerten. Die Grundstückszuschnitte ermöglichen 
eine Süd-Ost Ausrichtung der Baukörper. Die Grundrissorientierung wird 
jedoch wie zuvor dargestellt maßgeblich durch die Anforderungen des Im-
missionsschutzes bestimmt.

von 35
30
Die vielschichtigen Nutzungsansprüche an den Untersuchungsraum sind 
auch im Kontext der Angemessenheit, der Wirtschaftlichkeit und dem 
Nutzen für die Öffentlichkeit zu bewerten. Im Ergebnis der Untersuchung 
wird dargelegt, dass eine wohnbauliche Entwicklung des gesamtstädtisch 
zentral gelegenen Standortes nicht grundsätzlich auszuschließen ist und 
eine Wohnnutzung am Grüngürtel auch als positiver Beitrag zur Weiter-
entwicklung des Stadtraumes dienen kann. Dem gegenüber stehen be-
zogen auf die engeren städtebaulichen Rahmenbedingungen aber ins-
besondere Restriktionen durch eine erhebliche Vorbelastung mit Feinstaub 
und Lärmimmissionen, die die Wohnqualität mindern. Der Umgang mit den 
Lärmimmissionen führt neben Einschränkungen in der Grundrissgestaltung 
zu einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Mehraufwand für 
die Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse durch Schallschutzmaß-
nahmen, insbesondere für kleinere Wohnungen.
Ausgehend von einer wohnbaulichen Entwicklung im Rahmen eines vor-
habenbezogenen Bebauungsplanes, würden die Anforderungen des ko-
operativen Baulandmodells in Verbindung mit den Wohnraumförderungs-
bestimmungen (WFB 2020) zum Tragen kommen.   Demnach stellen eine 
Begrenzung der Geschossigkeit auf VII Vollgeschosse und die Begrenzung 
der Zahl der Wohneinheiten für die Vorhabenträgerin deutliche Restriktio-
nen bei der Entwicklung des Standortes dar. Auch ohne die vorgenannten 
Begrenzungen ist zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Bauhöhe die 
Errichtungskosten je m² Wohnfläche jedoch stark ansteigen, sodass eine 
Realisierung von Wohnungsbau in Objekten mit mehr als VII Geschossen 
auch im Hinblick auf wirtschaftliche Mieten schwierig zu vereinbaren ist. 
Auch für die Unterbringung des ruhenden Verkehrs entstehen hohe Her-
stellungskosten für unterirdische Stellplätze, die eher im gewerblichen Be-
reich darstellbar sind. 
Für die beabsichtigte Öffnung zum Grüngürtel, die einen deutlichen Mehr-
wert für die Öffentlichkeit darstellt, werden Flächen für öffentliche Durch-
wegungen und Aufenthaltsbereiche erforderlich, die durch eine stärkere 
vertikale Nutzung des Grundstücks kompensiert werden können. Eine Be-
lebung der Erdgeschosszonen durch urbane Nutzungen (Dienstleistungen, 
Gastronomie, Einzelhandel) lässt sich im Kontext einer gewerblichen Nut-
zung des Standortes einfacher realisieren. 
7.4 Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit und Nutzen für die Öffentlichkeit
7. Ergebnisse	der	Plausibilitätsprüfung
Quelle: eigene Darstellung

Bewertungskriterien Teilraum A Teilraum B Teilraum C
Städtebauliche Rahmenbedingungen 
• Lärmimmissionen
• Feinstaub
• Sicherheit 
und Atmosphäre
• Belichtung und Besonnung
• Kleinklimatische Bedingungen
• Erschließung/ V
erkehr/ Stellplätze
Bau und Planungsrecht/ Planungsziele 
• Flächennutzungsplan
• Bau- und Planungsrecht
• Masterplan
Stadträumliche Lage 
• Wohnquartiere und Nachbarschaften
• Städtebauliche Einbindung
• Nahversorgung und Dienstleistung
• Soziale Infrastruktur
• Verkehrsinfrastruktur
• Freiraum
Angemessenheit/ Wirtschaftlichkeit  
• Aufwand Lärmschutz
• Grundstücksausnutzung
• Integration öffentlicher EG-Nutzungen
• Integration Kita
• Aufwand Stellplätze
geeignet bedingt geeignet nicht geeignet
von 35
31
Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius 
Eine vergleichende, teilräumliche Bewertung der Eignung im Hinblick auf die im Rahmen dieser Studie 
untersuchten Kriterien stellt sich im Ampelsystem, wie folgt dar:
7.5 Zusammenfassende Bewertung der Teilräume im Vergleich
Abb. 29: Ampelgrafik; Vergleichende Bewertung der Teilräume  
Quelle: eigene Darstellung

von 35
32
Anlage 1 
 Auszug aus den Kriterien öffentlich geförderter Wohnungsbau gemäß Anlage 1 
   der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2020)
Die Neuschaffung von Mietwohnungen wird nur gefördert, wenn das Gebäude nicht mehr als vier 
Vollgeschosse enthält. In den Städten Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster, sowie Städten mit mehr 
als 500 000 Einwohnern können abweichend Gebäude mit nicht mehr als sieben Geschossen (ein-
schließlich der Nicht-Vollgeschosse) gefördert werden.
Die Bewilligungsbehörden werden ermächtigt eine höhere Geschosszahl zuzulassen, wenn für Bau-
vorhaben, mit denen eine Baulücke geschlossen wird, eine Angleichung an die Traufhöhe und die 
Firsthöhe der benachbarten Gebäude erforderlich ist. Im Einzelfall können abweichende Regelungen 
nach Zustimmung des für das Wohnungswesen zuständigen Ministeriums in der Förderzusage zu-
gelassen werden.
Geschossigkeit
Die Neuschaffung von Mietwohnungen wird nur gefördert, wenn ihre Standortqualität (insbesondere 
Lage des Baugrundstücks, Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen, Erschließung, Lärm-
belästigung, Angebot an wohnungsnahen Spiel- und Freiflächen) die Voraussetzungen für gesundes 
und ruhiges Wohnen bietet und sie sich in das Stadtbild und die vorhandene Siedlungsstruktur ein-
fügen.
Standortqualität
Mietwohnungen werden nur gefördert, wenn die Wohnungen auf einer Fläche errichtet werden, die im 
Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche oder gemischte Baufläche dargestellt ist.
FNP
Zur Erreichung der Förderfähigkeit hat die Antragstellerin oder der Antragsteller die nachfolgenden 
Qualitäten im Rahmen ihrer oder seiner Planung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Be-
willigungsbehörde aufgrund des örtlichen Bedarfs insbesondere hinsichtlich Zielgruppe, Wohnungs-
größe und Zimmerzahl umzusetzen: 
Städtebauliche und technische Fördervoraussetzungen
Planungen von Bauvorhaben mit mehr als 25 Wohnungen (30 Wohnungen bei Bauvorhaben ab fünf 
Vollgeschossen) an einem Hauseingang sind mit dem für das Wohnungswesen zuständigen Minis-
terium abzustimmen. An städtebaulich integrierten Standorten können nach Abstimmung mit dem für 
Zahl der Wohnungen
Anlage 1

von 35
33
Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius 
Der Wohnungsgrundriss soll zur Wohnraumversorgung wechselnder Nutzergruppen geeignet, von 
guter Wohnqualität, wohntechnisch zweckmäßig sein und darf nicht im Kellergeschoss im Sinne von 
§ 2 Absatz 5 BauO NRW 2018 liegen. Den Wohnbedürfnissen von Kindern und Alleinerziehenden ist
in geeigneter Weise Rechnung zu tragen. Wohnungen, die Wohn- und Schlafräume einschließlich
Kinderzimmer von weniger als zehn Quadratmeter Wohnfläche enthalten, werden nicht gefördert,
sofern es sich nicht um Wohnungen für eine Person handelt. Bei Wohnungen für eine Person dürfen
die drei Funktionen Wohnen, Schlafen und Kochen nicht in einem Raum zusammengefasst werden,
es sei denn, es handelt sich um ein Appartement einer Gruppenwohnung. Jede geförderte Woh-
nung ist mit einer ausreichend großen Abstellfläche, einem Freisitz (Balkon, Terrasse oder Loggia)
und angemessen großen Wasch- und Trockenräumen auszustatten. Treppenhäuser und Gang-
erschließungen sind natürlich zu belichten und zu belüften.
Wohnungsgrundrisse
das Wohnungswesen zuständigen Ministerium mehr als vier beziehungsweise sieben Geschosse 
genehmigt werden, wenn ein wirksamer Bebauungsplan vorliegt, der eine höhere Bebauung zulässt 
oder die Förderempfängerin oder der Förderempfänger Quotenvorgaben zu erfüllen hat. In diesen 
Fällen dürfen zur Sicherung gemischter Strukturen maximal 50 Prozent der Wohnungen gefördert 
werden.

von 35
34
Abbildungsverzeichnis	
Abbildungsverzeichnis
Titelbild: Plangebiet mit Umgebung 
 2
Abb. 1: Plangebiet
 4
Abb. 2: Nutzungsschwerpunkte
 10
Abb. 3 und 4: Kreuzung Innere Kanalstraße/Subbelrather Straße
 1
1
Abb. 5 und 6: Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker
 1
1
Abb. 7 und 8: Wohnnutzungen an der Kreuzung Innere Kanalstraße/Venloer Straße
 12
Abb. 9: Kreuzung Innere Kanalstraße/V
enloer Straße
 12
Abb. 10: Städtebauliche Gestaltung 
 13
Abb. 1
1: Städtebauliche Einbindung  
 13
Abb. 12: V
ersorgungszentren, Handel, Dienstleistungen
 14
Abb. 13: Soziale Infrastruktur 
 15
Abb. 14: V
erkehrsinfrastruktur
 16
Abb.15 und 16: Spundwand/ Randbereich des Inneren Grüngürtels im Übergang zum Untersuchungs-
raum
17
Abb. 17: Auszug aus dem Flächennutzungsplan (FNP)
 18
Abb. 18: Übersicht der angrenzenden Bebauungspläne
 19
Abb. 19: Interventionsraum Innerer Grüngürtel 
 21
Abb. 20: 
Teilraum Citypark 
 21
Abb. 21: Umgebungslärm 24-Stunden-T
ageszeitraum
 22
Abb. 22: Umgebungslärm 8-Stunden-Nachtzeitraum
 23
Abb. 23: Schienenverkehr nachts
 23
Abb. 24: Bezirksportanlage im Übergang zum Stadtteil Ehrenfeld
 24
Abb. 25: 
Trampelpfad im Randbereich des Planungsgebiets
 24
Abb. 26: Erschließung
 25
Abb. 27: Schematischer Schnitt Büro und W
ohnen 
 30
Abb. 28: 
Abstandsflächen 
 31
Abb. 29: 
Ampelgrafik Vergleichende Bewertung der Teilräume  
 33

von 35
35
Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius 
Quellenverzeichnis 
Eigene Darstellungen: 
ulrich hartung GmbH
Eigene Darstellungen auf Grundlage von: 
Land NRW 2021 dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) 
Fotos: 
Eigene Aufnahmen Januar 2021 ulrich hartung GmbH / Art Invest Real Estate 
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln, Stadt Köln, Planverfasser AS+P
MKULNV – Umgebungslärmkartierung NRW, Stand: 2017 
Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau 
und Gleichstellung – 402-2010-698/19 –Vom 4. Februar 2020
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 
Baugesetzbuch (BauGB) vom 05.07. bis zum 10.08.2016)
Stadt Köln Dezernat VI Stadtplanungsamt: Weiterentwicklung Interventionsraum Innerer Grüngürtel- 
Spielregeln Stand 11/2021

Anlage 6 Typologische Untersuchung

12380 Zeichen

PARKVIEW KÖLN
TYPOLOGISCHE UNTERSUCHUNG
12.01.2022
ANLAGE
 6

SEITE 02 | 12.01.2022
© A RT INVEST REAL ESTATE | PARKVIEW KÖLN
Der Gebäudebestand an der Ecke Innere Kanalstraße / Subbelrather Straße wurde viele Jahre als Bürostandort 
der ArcelorMittal genutzt. Nach Umzug des Unternehmens und Veräußerung des Areals wurde in den Jahren 
2016 bis 2019 ein städtebaulich / architektonisches Projekt für die Realisierung von 2 Wohntürmen im En-
semble von Politik und Verwaltung der Stadt Köln vorangetrieben und in einem Qualifizierungsverfahren wei-
ter definiert. Aufgrund der Implikationen mit dem kooperativen Baulandmodell konnte und sollte das Projekt 
letztendlich in dieser Form nicht umgesetzt werden. Das Grundstück wurde in der Folge verkauft.
Art Invest Real Estate hat als neuer Eigentümer des Areals die hohe Visibilität und gute Erreichbarkeit des 
Grundstücks, verbunden mit der Lagequalität am Inneren Grüngürtel erkannt und möchte hier einen zu -
kunftsweisenden, klimafreundlichen und grün geprägten Bürostandort entwickeln. Erste Studien wurden ab 
2019/2020 gemeinsam mit der Idee der Entwicklung eines Regelwerks im Verhältnis zum Grüngürtel entwi-
ckelt. 
Parallel dazu wurde 2020/2021 die Unterschutzstellung des Colonius durch die obere und untere Denkmal-
behörde betrieben und lässt die Entwicklung des besagten Grundstücks im Zusammenhang mit den beiden 
Baudenkmälern Colonius und Innerer Grüngürtel in einem anderen Licht erscheinen. Eine reduzierte Höhen- 
entwicklung mit geringerer Ausnutzung scheint nun gegeben. Eine Höhe von 80m scheint grundsätzlich denk-
bar, die genaue Form der Volumetrie ist den vorgesehen Qualifizierungsverfahren vorbehalten.
Aufgrund der Erfahrung in den Vorprojekten ist Wohnungsbau als Ergebnis der Kombination von Typologie 
(Hochhaus), der Lage (Orientierung und Schall), sowie dem kooperativen Baulandmodell nur bedingt um -
setzbar. In der Folge ist eine gewerblich Entwicklung des Standortes schlüssig, sowohl für die Lage und das 
Umfeld am Grüngürtel, als auch der politischen Forderung nach besonderen Gewerbeimmobilien für beson -
dere Unternehmen. Im Ergebnis wird jedoch eine höhere Flexibilität in der Gebäudetypologie notwendig. Die 
schlanken, extrudierten Bauteile, wie aus den Entwürfen zum Wohnungsbau bekannt, müssen sich verbinden 
und den Anforderungen an gut nutzbare Bürogrundrisse gerecht werden.
Im Zuge verschiedener Studien zur möglichen Baumassenentwicklung am Standort wurden auch niedrig ge-
schossige Varianten (7 Geschosse / 25 Meter, analog der Bebauung vis-à-vis) als Blockrand oder auch ein 
überhöhter Block (11 Geschosse / 40 Meter) untersucht und von der Verwaltung (Stadtplanung, Bauaufsicht, 
Stadtkonservator) als auch dem Grundstückseigentümer als städtebaulich nicht prägend, für den Grüngürtel 
nicht förderlich und daher nicht verfolgenswert bestimmt.
Im Vorfeld zur Auslobung eines zweiphasigen Wettbewerbs wurden daher verschiedene, vereinfachte, grobe 
„Volumenmodelle“ entwickelt. Diese werden von den Fachgutachtern für Verschattung und Windkomfort auf 
deren Auswirkungen auf die Aufenthaltssituation und Struktur der Grünsubstanz des Grüngürtels hin unter-
sucht.
Sowohl die niedrig geschossige Bebauung mit +/- 40m, als auch die typologische Untersuchung von Hoch-
punkten mit +/- 80m sind im Folgenden dargestellt.
Köln, im Januar 2022
QUO VADIS PROJEKTHISTORIE

SEITE 03 | 12.01.2022
© A RT INVEST REAL ESTATE | PARKVIEW KÖLN
WETTBEWERB 2016 / 2017
DENKMALSCHUTZ 2020 /2021
NUTZUNGS-STUDIE  2019
1. Platz:
De
lugan Meissl
TelekomOne Cologne Colonius Baugrundstück
80m Herkules- 
Hochhaus
Unterschutzstellung Colonius 
80m als max. Gebäudehöhe
Sichtfelduntersuchung
2.
Pla
tz:
Carsten Roth Architekten
Grundlage der Planung bis 2019
„TPTB Parkview“ 
HWKN ARCHITECTURE 
Büro und gewerbliches Wohnen
Planungsstand vor der Unterschutzstellung „Colonius“
THE PLACE TO BETPTB COLOgnE PArkviEw
VIEW FROM PARK
80m

TYPOLOGISCHE 
UNTERSUCHUNG
MASSENSTUDIE

SEITE 05 | 12.01.2022
© A RT INVEST REAL ESTATE | PARKVIEW KÖLN
Graeffstraße
Subbelrather Straße
Innere Kanalstraße
Subbelrather Straße
Subbelrather Straße
L100
Innerer Grüngürtel
Innere Kanalstraße
Weg
Weg
Weg
Fernmeldeturm
Weg
Weg
Sportplatz
Weg
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
(53
)
(1
)
P34 a
(1)
(2)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(2)
(1)
(2)
200496
200479
200490
200480
A=(
H
Wand
1+H
Wand
2)/2xfH
A=(40
,00
+40
,00
)/2x0,4
=16
,00
A=(HWand1+HWand2)/2xfH
A=(40,00+40,00)/2x0,4=16,00
A=(
H
Wand
1+H
Wand
2)/2xfH
A=(40
,00
+40
,00
)/2x0,4
=16
,00
A=(
H
Wand
1+H
Wand
2)/2xfH
A=(40
,00
+40
,00
)/2x0,4
=16
,00
A=(
H
Wand
1+H
Wand
2)/2xfH
A=(40
,00
+40
,00
)/2x0,4
=16
,00
A=(
H
Wand
1+H
Wand
2)/2xfH
A=(16
,00
+16
,00
)/2x0,4
=6,40
XI
40,00m
IV
16,00m
IV
16,00m
STÄDTEBAULICHE KENNZAHLEN
GRUNDSTÜCK: 3 .972 m2
GRUNDFLÄCHE 2. 600 m2
GESCHOSSFLÄCHE 2 8.140 m2
REGELGESCHOSS 2. 345 m2
HÖHE 4 3 m
GESCHOSSE 12
G
RUNDFLÄCHENZAHL 0
,66 GRZ
GESCHOSSFLÄCHENZAHL 7
,0 9 GFZ
BLOCK / SOLITÄRVARIANTE BLOCK / SOLITÄR
LAGEPLAN / VOGELPERSPEKTIVE
VI
22,00m
XII
43,00m

SEITE 06 | 12.01.2022
© A RT INVEST REAL ESTATE | PARKVIEW KÖLN
 RIEGEL / SCHEIBE
80,00M
VARIANTE RIEGEL / SCHEIBE 1
LAGEPLAN / VOGELPERSPEKTIVE
Graeffstraße
Subbelrather Straße
Innere Kanalstraße
Subbelrather Straße
Subbelrather Straße
L100
Innerer Grüngürtel
Innere Kanalstraße
Weg
Weg
Weg
Fernmeldeturm
Weg
Weg
Sportplatz
Weg
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
(53
)
(1
)
P34 a
(1)
(2)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(2)
(1)
(2)
200496
200479
200490
200480
65,00
19,75 18,75
STÄDTEBAULICHE KENNZAHLEN
GRUNDSTÜCK: 3 .972 m2
GRUNDFLÄCHE 2. 500 m2
GESCHOSSFLÄCHE 2 8.150 m2
REGELGESCHOSS 1 .220 m2
HÖHE 8 0 m
GESCHOSSE 21
G
RUNDFLÄCHENZAHL 0
,63 GRZ
GESCHOSSFLÄCHENZAHL 7
,0 9 GFZ

SEITE 07 | 12.01.2022
© A RT INVEST REAL ESTATE | PARKVIEW KÖLN
 RIEGEL / SCHEIBE
80,00M
VARIANTE RIEGEL / SCHEIBE 2
LAGEPLAN / VOGELPERSPEKTIVE
Graeffstraße
Subbelrather Straße
Innere Kanalstraße
Subbelrather Straße
Subbelrather Straße
L100
Innerer Grüngürtel
Innere Kanalstraße
Weg
Weg
Weg
Fernmeldeturm
Weg
Weg
Sportplatz
Weg
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
(53
)
(1
)
P34 a
(1)
(2)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(2)
(1)
(2)
200496
200479
200490
200480
18,75 19,75
65,00
STÄDTEBAULICHE KENNZAHLEN
GRUNDSTÜCK: 3 .972 m2
GRUNDFLÄCHE 2. 500 m2
GESCHOSSFLÄCHE 2 8.150 m2
REGELGESCHOSS 1 .220 m2
HÖHE 8 0 m
GESCHOSSE 21
G
RUNDFLÄCHENZAHL 0
,63 GRZ
GESCHOSSFLÄCHENZAHL 7
,0 9 GFZ

SEITE 08 | 12.01.2022
© A RT INVEST REAL ESTATE | PARKVIEW KÖLN
TURM / QUER
80,00M
VARIANTE TURM / QUER 1
LAGEPLAN / VOGELPERSPEKTIVE
Graeffstraße
Subbelrather Straße
Innere Kanalstraße
Subbelrather Straße
Subbelrather Straße
L100
Innerer Grüngürtel
Innere Kanalstraße
Weg
Weg
Weg
Fernmeldeturm
Weg
Weg
Sportplatz
Weg
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
(53
)
(1
)
P34 a
(1)
(2)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(2)
(1)
(2)
200496
200479
200490
200480
43,50
29,5028,00
STÄDTEBAULICHE KENNZAHLEN
GRUNDSTÜCK: 3 .972 m2
GRUNDFLÄCHE 2. 500 m2
GESCHOSSFLÄCHE 2 8.150 m2
REGELGESCHOSS 1 .220 m2
HÖHE 8 0 m
GESCHOSSE 21
G
RUNDFLÄCHENZAHL 0
,63 GRZ
GESCHOSSFLÄCHENZAHL 7
,0 9 GFZ

SEITE 09 | 12.01.2022
© A RT INVEST REAL ESTATE | PARKVIEW KÖLN
TURM / QUER
80,00M
VARIANTE TURM / QUER 2
LAGEPLAN / VOGELPERSPEKTIVE
Graeffstraße
Subbelrather Straße
Innere Kanalstraße
Subbelrather Straße
Subbelrather Straße
L100
Innerer Grüngürtel
Innere Kanalstraße
Weg
Weg
Weg
Fernmeldeturm
Weg
Weg
Sportplatz
Weg
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
(53
)
(1
)
P34 a
(1)
(2)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(2)
(1)
(2)
200496
200479
200490
200480
43,50
28,0029,50
STÄDTEBAULICHE KENNZAHLEN
GRUNDSTÜCK: 3 .972 m2
GRUNDFLÄCHE 2. 500 m2
GESCHOSSFLÄCHE 2 8.150 m2
REGELGESCHOSS 1 .220 m2
HÖHE 8 0 m
GESCHOSSE 21
G
RUNDFLÄCHENZAHL 0
,63 GRZ
GESCHOSSFLÄCHENZAHL 7
,0 9 GFZ

SEITE 10 | 12.01.2022
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UNTERSUCHUNG
DENKBARE MASSENSTUDIEN
VARIANTE RIEGEL / SCHEIBE 1
GF / GFZ:
 2
8.150 m2 / 7,0 9
,
GR / GRZ: 2. 500 m2 / 0,63
RG-FLÄCHE: 1.
220 m2
GESCHOSSE: 21
H
ÖHE: 8
0 m
VARIANTE BLOCK / SOLITÄR
GF / GFZ:
 2
8.140 m2 / 7,0 9
,
GR / GRZ: 2. 600 m2 / 0,66
RG-FLÄCHE: 2.
345 m2
GESCHOSSE: 12
H
ÖHE: 4
3 m
VARIANTE RIEGEL / SCHEIBE 2
GF / GFZ:
 2
8.150 m2 / 7,0 9
,
GR / GRZ: 2. 500 m2 / 0,63
RG-FLÄCHE: 1.
220 m2
GESCHOSSE: 21
H
ÖHE: 8
0 m
VARIANTE TURM / QUER 1
GF / GFZ:
 2
8.150 m2 / 7,0 9
,
GR / GRZ: 2. 500 m2 / 0,63
RG-FLÄCHE: 1.
220 m2
GESCHOSSE: 21
H
ÖHE: 8
0 m
VARIANTE TURM / QUER 2
GF / GFZ:
 2
8.150 m2 / 7,0 9
,
GR / GRZ: 2. 500 m2 / 0,63
RG-FLÄCHE: 1.
220 m2
GESCHOSSE: 21
H
ÖHE: 8
0 m
Graeffstraße
Subbelrather Straße
Innere Kanalstraße
Subbelrather Straße
Subbelrather Straße
L100
Innerer Grüngürtel
Innere Kanalstraße
Weg
Weg
Weg
Fernmeldeturm
Weg
Weg
Sportplatz
Weg
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
(53
)
(1
)
P34 a
(1)
(2)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(2)
(1)
(2)
200496
200479
200490
200480
65,00
19,75 18,75
Graeffstraße
Subbelrather Straße
Innere Kanalstraße
Subbelrather Straße
Subbelrather Straße
L100
Innerer Grüngürtel
Innere Kanalstraße
Weg
Weg
Weg
Fernmeldeturm
Weg
Weg
Sportplatz
Weg
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
(53
)
(1
)
P34 a
(1)
(2)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(2)
(1)
(2)
200496
200479
200490
200480
A=(
H
Wand
1+H
Wand
2)/2xfH
A=(40
,00
+40
,00
)/2x0,4
=16
,00
A=(HWand1+HWand2)/2xfH
A=(40,00+40,00)/2x0,4=16,00
A=(
H
Wand
1+H
Wand
2)/2xfH
A=(40
,00
+40
,00
)/2x0,4
=16
,00
A=(
H
Wand
1+H
Wand
2)/2xfH
A=(40
,00
+40
,00
)/2x0,4
=16
,00
A=(
H
Wand
1+H
Wand
2)/2xfH
A=(40
,00
+40
,00
)/2x0,4
=16
,00
A=(
H
Wand
1+H
Wand
2)/2xfH
A=(16
,00
+16
,00
)/2x0,4
=6,40
XI
40,00m
IV
16,00m
IV
16,00m
Graeffstraße
Subbelrather Straße
Innere Kanalstraße
Subbelrather Straße
Subbelrather Straße
L100
Innerer Grüngürtel
Innere Kanalstraße
Weg
Weg
Weg
Fernmeldeturm
Weg
Weg
Sportplatz
Weg
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
(53
)
(1
)
P34 a
(1)
(2)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(2)
(1)
(2)
200496
200479
200490
200480
43,50
29,5028,00
Graeffstraße
Subbelrather Straße
Innere Kanalstraße
Subbelrather Straße
Subbelrather Straße
L100
Innerer Grüngürtel
Innere Kanalstraße
Weg
Weg
Weg
Fernmeldeturm
Weg
Weg
Sportplatz
Weg
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
(53
)
(1
)
P34 a
(1)
(2)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(2)
(1)
(2)
200496
200479
200490
200480
18,75 19,75
65,00
Graeffstraße
Subbelrather Straße
Innere Kanalstraße
Subbelrather Straße
Subbelrather Straße
L100
Innerer Grüngürtel
Innere Kanalstraße
Weg
Weg
Weg
Fernmeldeturm
Weg
Weg
Sportplatz
Weg
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
Tennisplatz
(53
)
(1
)
P34 a
(1)
(2)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(2)
(1)
(2)
200496
200479
200490
200480
43,50
28,0029,50
TURM
80,00M
VI
22,00m
XII
43,00m

SEITE 11 | 12.01.2022
© A RT INVEST REAL ESTATE | PARKVIEW KÖLN
UNTERSUCHUNG
DENKBARE MASSENSTUDIEN
ALLEINSTELLUNGSMERKMALE:
- BIL
D EINER OFFENEN BEBAUUNG
(
ABSTAND UND WEITE ZUR 
  
S
TRASSE UND ZUM GRÜNGÜRTEL) 
- S
OCKEL, EINBINDUNG AN DER INNEREN
KANAL STR.
- „
HARTE KANTE“ AM GRÜNGÜRTEL
VARIANTE RIEGEL / SCHEIBE 1
„RIEGEL 1 & 2“- ÜBERGREIFENDE- EIGENSCHAFTEN
- O
RIENTIERUNG RICHTUNG DOM / INNENSTADT
- G
UTE BÜROGRUNDRISSE MÖGLICH
- R
AUMBILDENE BAUWEISE
- S
CHLANK VON DER EINEN SEITE, BREIT UND PRÄSENT VON DER ANDEREN SEITE
(
STRASSENBEGLEITUNG)
VARIANTE BLOCK / SOLITÄR
EIGENSCHAFTEN
-
K
OMPAKTE ERSCHEINUNG
- H
OHER FASSADENANTEIL
- A
UFNAHME DER STRASSENFLUCHTEN
- V
OLUMEN WIRKT DURCH DEN EINBAU
DER LUFT EXTREM GROSS UND VIELLEICHT
AUCH FREMD / MASSIG
- U NGEWÖHNLICHE TYPOLOGIE
- S
TARKE EIGENVERSCHATTUNG
- G
ROSSE ZUSAMMENHÄNGENDE
BÜR
OFLÄCHEN MÖGLICH
ALLEINSTELLUNGSMERKMALE:
- S
TRASSENSSEITIGE SITUATION DER ENGE
- L
ESART ALS SCHEIBE AN DER
I
NNEREN KANALSTRASSE SCHWIERIG
- T
ERRASSE / ÖFFNUNG ZUM GRÜNGÜRTEL
VARIANTE RIEGEL / SCHEIBE 2
ALLEINSTELLUNGSMERKMALE:
- F
REIES VORFELD ZUR ECKE /
S
UBBELRATHER STR.
Ö
FFNUNG DES GRÜNGÜRTELS
- N
ÄHE ZUM „COLONIUS“
VARIANTE  TURM / QUER 1
„QUER 1 & 2“- ÜBERGREIFENDE- EIGENSCHAFTEN
- S
OLITÄRE BAUWEISE
G
UTES BGF/ FASSADEN VERHÄLTNIS
- A
USRICHTUNG ANALOG TELEKOMHOCHHAUS
-ÄHNLICHE PROPORTIONEN VON UNTERSCHIEDLICHEN BLICKRICHTUNGEN
ALLEINSTELLUNGSMERKMALE:
-
A
USGEWOGENE POSITIONIERUNG
- A
BSTAND ZUM „COLONIUS“
- R
AUMBILDENDE BAUWEISE ZUR
S
UBBELRATHERSTRASSE
- S
ÜDAUSRICHTUNG DES SOCKELS
VARIANTE TURM / QUER 2
TURM
80,00M

WEITERE INFORMATIONEN 
ZU DEN GUTACHTEN

...

Anlage 9 geänderter Beschluss 04.04.2022

2757 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 05.04.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 14. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 04.04.2022 
öffentlich 
10.2 Beschluss über die Durchführung eines zweiphasigen städtebaulichen 
Wettbewerbverfahrens für den Bereich Colonius Nord an der Subbel-
rather Straße 13 und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vor-
habenbezogener Bebauungsplan) einschließlich Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
  
Arbeitstitel Bebauungsplan: "Campus Colonius Nord" in Köln-
Neustadt/Nord 
0302/2022 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr 
1567/2016) für das Gebiet nördlich des Fernsehturms, östlich der Inneren Ka-
nalstraße, südlich der Subbelrather Straße und westlich des Inneren Grüngür-
tels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in 
Köln-Neustadt/Nord— Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln-
Neustadt/Nord— aufzuheben. 
2. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan-
verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleu-
nigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB für das Gebiet Gemarkung Ehrenfeld, 
Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495 —Arbeitstitel: "Campus Colo-
nius Nord" in Köln-Neustadt/Nord — einzuleiten mit dem Ziel, Mischnutzung 
festzusetzen; 
3. beauftragt die Verwaltung, mit dem Investor auf Grundlage der beigefügten

Rahmenbedingungen für den Bereich nördlich Subbelrather Straße bis südlich 
Venloer Straße entlang der Inneren Kanalstraße einschließlich Innerer Grün-
gürtel ein zweiphasiges Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der Öffent-
lichkeit durchzuführen. 
4. beschließt nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, die Durchführung der 
(erneuten) freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB 
nach Modell 1 (Aushang). 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
1. Abstimmung: Änderungsantrag von Bezirksvertreterin Detjen (Fraktion Die Lin-
ke/DIE PARTEI): 
 
„2. (…) einzuleiten mit dem Ziel, Mischnutzung festzusetzen;“ 
 
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Bezirksvertreter 
Berg (CDU-Fraktion) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Be-
zirksvertreter Scholz (GUT). 
 
2. Abstimmung: Geänderte Beschlussvorlage 
 
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Bezirksvertreter 
Berg (CDU-Fraktion) bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).

Anlage 10- Stellungnahme der Verwaltung zu Beschluss der BV 4

4050 Zeichen

1 
 
A N L A G E  1 0  
611-2Kinn26104-2022 
 
 
Beschluss über die Durchführung eines zweiphasigen städtebaulichen Wettbewerbverfah- 
rens für den Bereich Colonius Nord an der Subbelrather Straße 13 und Einleitung eines Be- 
bauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) einschließlich Durchführung 
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Arbeitstitel Bebauungsplan: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord 0302/2022 
 
hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 
4) vom 04.04.2022  
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänder- 
ten Beschluss zu fassen (Änderungen kursiv und fett hervorgehoben):  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. (…) 
2. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (Ba uGB) ein Bebauungsplanverfahren (vor- 
habenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 
13 a BauGB für das Gebiet Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 
und 1495 —Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in K öln-Neustadt/Nord — einzuleiten mit 
dem Ziel, Mischnutzung  festzusetzen; 
3. (…) 
4. (…) 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.: 
In der Sitzung vom 04.04.2022 hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld die Änderung der Beschluss- 
vorlage zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Campus Colonius Nord“ unter 
Punkt 2 beschlossen. Die Änderung des zweiten Beschlusspunktes bezieht sich auf die Zielset- 
zung des Bebauungsplans, der ein Mischgebiet statt ein Gewerbegebiet festsetzen soll. Durch die 
Änderung soll ermöglicht werden, dass (auch) eine Wohnnutzung im Geltungsbereich des Bebau- 
ungsplans entwickelt werden kann. Ebenfalls wurde ergänzend eine Hotelnutzung erörtert. 
 
Die Festsetzung eines Mischgebietes hätte zur Folge, dass sich die Anteile aus Gewerbe und 
Wohnen gleichmäßig innerhalb des Geltungsbereiches wiederfinden müssen. Eine ungleiche Ver- 
teilung der Nutzungen ist im Mischgebiet nicht zulässig und würde im Fall „Campus Colonius Nord“ 
zu einer tiefgreifenden Umstellung des bestehenden Konzeptes führen. 
Die Realisierung einer Hotelnutzung ist auch im Gewerbegebiet zulässig, solange die Einrichtung 
der Zimmer so ausgeführt ist, dass die Räumlichkeiten nur zum kurzweiligen Aufenthalt gedacht 
sind. Beherbergungsbetriebe die einen längeren Aufenthalt ermöglichen (z.B. Boardinghouse/ ser- 
viced Apartments) sind unzulässig. 
 
Die Eignung des Grundstücks zur Realisierung einer Wohnnutzung am Standort „Campus Colo- 
nius Nord“ wurde bereits in der Untersuchung Eignungsstudie Wohnungsbau (Anlage 8) weitrei- 
chend untersucht. Im Ergebnis konnten das Grundstück und dessen städtebauliches Umfeld zur 
Entwicklung eines Wohnstandortes nicht überzeugen. Diese Bedenken bleiben auch bei der Fest- 
setzung eines Mischgebietes bestehen. Die größten Hürden bei der Entwicklung gesunder Wohn- 
verhältnisse stellen die starken Belastungen durch Lärm und Feinstaub dar. Darüber hinaus müss- 
ten bei einem Wohnbauprojekt dieser Größenordnung die Anforderungen an das kooperative Bau- 
landmodel und die Wohnraumförderbestimmungen des Landes erfüllt werden. Diese Anforderun- 
gen sind in einem Gebäude mit mehr als sieben Geschosse für einen Investor, der kein Bestands- 
halter ist, nicht zu erfüllen und sind wirtschaftlich nicht mehr darstellbar.

2 
 
Der Versuch diesen Standort mit einer Mischung aus Wohnen und Gewerbe zu entwickeln ist be- 
reits in den Jahren von 2016 bis 2019 unternommen worden. Leider konnte trotz Qualifizierungs- 
verfahren, Überarbeitungen der preisgekrönten Arbeiten und Gesprächen mit dem Ministerium zu 
den Wohnraumförderbestimmungen, keine Lösung gefunden werden die zur Realisierung des Pro- 
jektes geführt hat. 
 
Das Stadtplanungsamt empfiehlt daher, an der seitens der Verwaltung vorgelegten Beschlussfas- 
sung festzuhalten  und weiterhin die Festsetzung eines Gewerbegebietes und die Entwicklung des 
Standortes unter Beachtung der Spielregeln des Masterplans Innenstadt zu verfolgen (Anlage 4).

Anlage 3 Erläuterungen

12193 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Seite 1 von 5 
Kurzerläuterungen zum Bebauungsplanverfahren  
(vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord " in Köln- Neustadt/Nord 
 
 
1. Anlass, Verfahren und Ziel der Planung 
 
Die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin, AIRE Köln Subbelrather Straße 
GmbH & Co.KG, beabsichtigt, auf ihrem Grundstück an der Inneren Kanalstraße zwischen 
Subbelrather Straße und Venloer Straße und westlich vom Grüngürtel eine qualitätsvolle 
Weiterentwicklung ihres Immobilienbestandes vorzunehmen.  
 
Der Bestand ist sanierungsbedürftig und zum Teil mit Schadstoffen belastet. Daher beab-
sichtigt die Vorhabenträgerin, die Bestandsgebäude vollständig niederzulegen und das 
Grundstück neu zu bebauen. Es ist vorgesehen, eine in städtebaulicher und architektoni-
scher Hinsicht maßgebliche Aufwertung der Liegenschaft im Einklang mit den Nachbar-
grundstücken und dem stadtraumprägenden Grüngürtel sowie dem voraussichtlich unter 
Denkmalschutz gestellten Fernmeldeturm „Colonius“ zu realisieren. 
 
Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung geschaffen und eine städtebauliche 
Neuordnung am Rand des inneren Grüngürtels erreicht. 
 
Der Bebauungsplan soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als vorhabenbezogener 
Bebauungsplan  aufgestellt werden. Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 
§ 13 a BauGB wird angestrebt. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
wird der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag, in dem sich 
die Vorhabenträgerin zur Durchführung der Planung verpflichtet. 
 
2. Qualifizierungsverfahren 
 
Aufgrund der besonderen städtebaulichen Lage des Grundstücks in direkter Nachbar-
schaft zum Fernsehturm Colonius und zum Inneren Grüngürtel hat das Vorhaben Vor-
bildwirkung und ist prägend für zukünftige Projekte, die am Grüngürtel entwickelt wer-
den. Zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität soll ein Qualifi-
zierungsverfahren in Form eines zweiphasigen Realisierungswettbewerbs gemäß des 
Masterplans Innenstadt durchgeführt werden.  
 
Bereits für die Auslobung zum Qualifizierungsverfahren sollen die städtebaulichen 
Rahmenbedingungen wie Höhe, Geschossfläche, Dichte, Nutzungen, Typologien und 
die Kriterien zum Umgang mit dem Grüngürtel und dem Freiraum (Ökologie, Denkmal-
schutz, Nutzungen, Durchwegung, Mobilität usw.) in Zusammenarbeit mit der Len-
kungsgruppe Masterplan als Fachgremium und mit den Ämtern entwickelt werden. Das 
hieraus entwickelte Verfahren wird im Fachausschuss beraten.  
 
In der zweiten Bearbeitungsphase des wettbewerblichen Verfahrens soll auf Grundlage 
des von den Teilnehmern in der ersten Bearbeitungsphase entwickelten städtebauli-
chen Konzeptes die Grundlage für die Entwicklung eines vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes für das Plangebiet erarbeitet werden.

Anlage 3 
 
 
Seite 2 von 5 
3. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
3.1 Abgrenzung des Plangebietes 
 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Neustadt / Nord, im nördlichen Innenstadtbereich von 
Köln. Die fußläufige Entfernung zum Kölner Hauptbahnhof und dem Kölner Dom be-
trägt circa 2.000 m. Das ca. 3.970 m² große Plangebiet entspricht nach dem aktuellen 
Katasterplan den Flurstücken 1473, 1474, 1494 und 1495 der Flur 70 in der Gemar-
kung Ehrenfeld. 
 
Im Nordosten wird das Grundstück durch die Subbelrather Straße, im Nordwesten 
durch die Innere Kanalstraße, im Südosten durch die Grünflächen des inneren Grün-
gürtels und im Südwesten durch das Grundstück des Fernmeldeturms Colonius be-
grenzt. 
 
3.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung 
 
Das Plangebiet ist mit zwei Gebäuden bebaut, die derzeit zum größten Teil leer stehen 
und ehemals als Bürostandort genutzt wurden. Zur Subbelrather Straße wurde 1954 
ein fünfgeschossiges Gebäude errichtet, das eine Traufhöhe von 67,2 m über Normal-
höhennull (NHN) aufweist. Dies entspricht einer Höhe von circa 17 m über Straßenni-
veau. Südlich grenzt ein achtgeschossiges Gebäude von 1979/1980 an. Die Traufe 
liegt bei 85,7 m über NHN, was einer Höhe von 34,4 m über Straßenniveau entspricht. 
Beide Gebäude sind sanierungsbedürftig. 
 
Auf dem Grundstück sind circa 29 ebenerdige Stellplätze und circa 91 Stellplätze in ei-
ner zweigeschossigen Tiefgarage errichtet worden. An den Grundstücksgrenzen zum 
Fernmeldeturm sowie zu den Straßen und dem inneren Grüngürtel sind teilweise 
baumbestandene Grünstreifen sowie einige Einzelbäume vorhanden. Die Grundstück-
grenzen zum Fernmeldeturm „Colonius“ sowie zum inneren Grüngürtel werden durch 
eine abweisende, ca. 2-3 Meter hohe Spundwand geprägt. 
 
Das Umfeld des Plangebietes ist durch eine heterogene Bebauung geprägt und ent-
spricht von den Nutzungen her dem Charakter eines Mischgebietes. Südwestlich 
grenzt das Grundstück mit dem Fernmeldeturm "Colonius" an. Auf der nordwestlichen 
Seite schließen sich an der Kreuzung Innere Kanalstraße / Subbelrather Straße fünf- 
bis siebengeschossige Gebäude in blockähnlichen Strukturen an. In den Erdgeschoss-
zonen befindet sich ein Möbelgeschäft sowie auf der gegenüberliegenden Seite ein 
Sportfachgeschäft. Die Obergeschosse sind durch Dienstleistungsnutzung geprägt. 
 
Südöstlich grenzt an das Plangebiet der Innere Grüngürtel (Landschaftsschutzgebiet) 
an. Innerhalb dieses Grünzuges liegen in den Offenlandbereichen Spiel- und Freizeit-
angebote für Naherholungssuchende. Die Grünflächen sind durch bewaldete Bereiche 
eingefasst. 
 
3.3 Erschließung 
 
Das Plangebiet ist über die Subbelrather Straße an das Straßennetz angebunden. 
Über diese Straße erfolgte auch die bisherige Andienung. Über sie ist das Plangebiet 
gut an das überörtliche Straßenverkehrsnetz mit der Inneren Kanalstraße (L 100) und 
im Weiteren der Bundesautobahn A 57 angebunden. 
 
Die nächstgelegene Haltestelle für Stadtbahnen "Gutenbergstraße" ist fußläufig circa 
450 m entfernt; den Hans-Böckler-Platz/Bahnhof Köln West erreicht man in

Anlage 3 
 
 
Seite 3 von 5 
circa 600 m. Von dem Bahnhof Köln-West hat man Anschluss an den Regional- und 
Fernverkehr der Deutschen Bahn AG. 
 
Das Plangebiet ist derzeit mit Wasser und Energie versorgt. Darüber hinaus befinden 
sich im Plangebiet Erdgas- und Stromversorgungsleitungen beziehungsweise - anla-
gen. 
 
Der innere Grüngürtel stellt eine wichtige Verbindung für Radfahrer und Fußgänger von 
den nördlichen Stadtteilen zu den südlichen Stadtbezirken dar. Über die Subbelrather 
Straße und die Venloer Straße sind die Innenstadt sowie der Kölner Hauptbahnhof für 
Radfahrer gut erreichbar. 
 
 
4.  Planungsvorgaben 
 
4.1 Regionalplan 
 
Der Regionalplan stellt für den südöstlich an die Innere Kanalstraße angrenzenden Be-
reich "Waldbereich" sowie "Regionaler Grünzug" dar. Im weiteren Bebauungsplan- Ver-
fahren ist eine landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz 
durchzuführen. 
 
4.2 Flächennutzungsplan, Entwicklungskonzept Innenstadt 
 
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als "Sondergebiet Fernmeldeturm" 
(SO) dargestellt. Das Sondergebiet diente ursprünglich der Unterbringung von Einrich-
tungen der Bundespost. Zwischenzeitlich sind in diesem Gebiet Anlagen der Telekom, 
wie zum Beispiel der Fernmeldeturm sowie Verwaltungsgebäude untergebracht. Die 
geplante Nutzung widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans. In An-
wendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB soll der FNP im Wege der 
Berichtigung auf dem Grundstück Colonius Nord angepasst werden. 
 
4.3 Landschaftsplan 
 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln macht Aussagen zum Plangebiet. Das Plangebiet 
liegt im Entwicklungsziel 6 ("Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissions-
schutzes oder zur Verbesserung des Klimas"). Unmittelbar an das Grundstück grenzt 
in südöstlicher Richtung das Landschaftsschutzgebiet - L 16 und das Entwicklungsziel 
2 ("Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen") an. 
 
4.4 Bebauungsplan 
 
Für den Planbereich liegt kein Bebauungsplan vor. 
 
4.5 Planfeststellung 
 
Im nördlichen Bereich verläuft die planfestgestellte U-Bahnstrecke der Linie 5, die von 
dem Hans-Böckler-Platz/ Bahnhof Köln West (Venloer Straße) in den inneren Grüngür-
tel und weiter auf die Subbelrather Straße geführt wird.

Anlage 3 
 
 
Seite 4 von 5 
4.6 Denkmalschutz 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes tangiert unmittelbar das Baudenkmal Inne-
rer Grüngürtel, Abschnitt 3, das mit der laufenden Nummer 69 am 01.07.1980 in die 
Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen worden ist.  
 
Das Vorhaben hat hinsichtlich seiner Höhenerstreckung vorrausichtlich keine Auswir-
kungen auf die Integrität des Baudenkmals Kölner Dom, da es sich außerhalb der ge-
schützten Sichtfeldachsen befindet. 
 
Darüber hinaus wird für den in direkter Nachbarschaft des Plangebietes stehenden Co-
lonius zurzeit der Status eines Baudenkmals geprüft. Die Auswirkungen einer mögli-
chen Unterschutzstellung wurden bereits in einer Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung 
geprüft. Die daraus hervorgegangenen Erkenntnisse werden im Verfahren berücksich-
tigt. 
 
 
5.  Städtebauliches Konzept, Freiraumkonzept 
 
Ziel des städtebaulichen Konzeptes ist die Entwicklung eines belebten und überwie-
gend gewerblich genutzten Gebäudes mit Büro-, Co-Working- und Konferenzflächen, 
welche durch öffentliche Nutzungen (Gastronomie, Dienstleistungen, Freizeit) ergänzt 
werden. 
Insgesamt sollen auf dem Grundstück eine Bruttogeschossfläche (BGF) von maximal 
28.500 m² und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von maximal 7,09 zulässig sein, was 
einer Grundflächenzahl (GRZ) von maximal 0,63 entsprechen würde. Die Gebäude-
höhe soll sich rücksichtsvoll an die Umgebung orientieren und in Abstimmung mit der 
unteren Denkmalbehörde 80 m nicht überschreiten. 
 
Durch die Planung von innenstadtnahen Arbeitsplätzen verbunden mit einer sehr guten 
Infrastruktur werden den im Umfeld wohnenden Menschen neue Möglichkeiten der 
Nutzung und des Aufenthaltes ermöglicht. Der Grüngürtel profitiert im Gegenzug von 
einer Belebung durch die Nutzerinnen und Nutzer der Gebäude und öffentlichen Ange-
boten im Gebäude. Das Freiraum- und Mobilitätskonzept, das im Rahmen des Bebau-
ungsplanverfahrens erstellt wird, konsolidiert die qualitative Entwicklung des Areals. 
 
Ziel des Freiraumkonzeptes ist, unter Berücksichtigung der „Spielregeln Masterplan“, 
die Verzahnung von Innerem Grüngürtel und Plangebiet. Das Vorhaben soll sich aktiv 
zum Grüngürtel hin öffnen, Barrieren sollen abgebaut und die verschiedenen Areale 
miteinander verknüpft werden. Eine positive Bilanz soll sowohl im ökologischen als 
auch im Landschaftsarchitektonischen Sinne für den Grüngürtel erreicht werden.  
 
 
 
6.  Umweltbelange/Auswirkungen der Planung 
 
Folgende Untersuchungen und Gutachten werden nach aktuellem Stand für das wei-
tere Verfahren erforderlich: 
 
 Verkehrsgutachten mit Mobilitätsuntersuchung 
 Schallgutachten  
 Verkehrsbedingte Luftschadstoffe 
 Verschattungsuntersuchung 
 Artenschutzprüfung (ASP I)

Anlage 3 
 
 
Seite 5 von 5 
 Baumbewertung 
 Begrünungsplan / Grünordnungsplan 
 Windkomfort- und Kaltluftuntersuchung / stadtklimatisches Gutachten 
 Energiekonzept 
 Sichtfeldstudie 
 
Im Rahmen der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Dienststellen und der 
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB können weitere Anforderun-
gen benannt werden.  
 
 
7.  Planverwirklichung 
 
Das Planungsrecht wird in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß 
§ 12 BauGB und in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB 
geschaffen. Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. 
 
Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag vor 
Satzungsbeschluss abgeschlossen. Dieser sichert die Realisierung des geplanten Vor-
habens innerhalb einer bestimmten Frist sowie ggf. weitere Maßnahmen, die im Zu-
sammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan stehen. 
 
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Pla-
nungs- und Erschließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Kosten für 
die Stadt Köln entstehen nicht.

Beschlussvorlage Ausschuss

30049 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/611/2 
611/2 Kinn Az 
Vorlagen-Nummer 
 0302/2022 
Freigabedatum 
 22.02.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Durchführung eines zweiphasigen städtebaulichen Wettbewerbverfahrens 
für den Bereich Colonius Nord an der Subbelrather Straße 13 und Einleitung eines 
Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) einschließlich Durchführung 
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Arbeitstitel Bebauungsplan: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord 
Beschlussorgan 
StadtentwicklungsausschussStadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr 1567/2016) für 
das Gebiet nördlich des Fernsehturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbel-
rather Straße und westlich des Inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstü-
cke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord— Arbeitstitel: "Campus Colonius 
Nord" in Köln-Neustadt/Nord— aufzuheben. 
2. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a 
BauGB für das Gebiet Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495 
—Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord — einzuleiten mit dem Ziel, ei-
ne gewerbliche Nutzung festzusetzen; 
3. beauftragt die Verwaltung, mit dem Investor auf Grundlage der beigefügten Rahmenbedin-
gungen für den Bereich nördlich Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße entlang der 
Inneren Kanalstraße einschließlich Innerer Grüngürtel ein zweiphasiges Wettbewerbsverfah-
ren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. 
4. beschließt nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, die Durchführung der (erneuten) frei-
willigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang). 
 
 
 
 
 
Alternative: keine 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.04.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 07.04.2022

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Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Projekthistorie und veränderte Rahmenbedingungen 
 
Die Bemühungen, den Bereich „Nördlich Colonius“ städtebaulich zu entwickeln, gehen auf das Jahr 
2016 zurück. Die Vorhabenträgerin Parkview Cologne GmbH hatte damals die Einleitung eines Ver-
fahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch 
(BauGB) bei der Verwaltung beantragt, mit dem Ziel, Wohnbebauung festzusetzen. Zur Sicherung der 
städtebaulichen und architektonischen Qualität wurde im Zusammenhang mit diesem Einleitungsbe-
schluss vom 15.09.2016 (Session-Nr. 1567/2016) mit dem Arbeitstitel "Nördlich Colonius" eine Mehr-
fachbeauftragung durch die damalige Vorhabenträgerin durchgeführt und in einem intensiven Prozess 
mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Köln abgestimmt. 
 
Zwischenzeitlich hat ein Eigentümerwechsel für die Flächen im Geltungsbereich „Nördlich Colonius“ 
stattgefunden, sodass die Planung nicht weiter verfolgt wurde. Der neue Eigentümer AIRE Köln Sub-
belrather Straße GmbH & Co.KG (Art-Invest Real Estate), hat ein anderes Nutzungskonzept vorge-
legt und bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) mit Schreiben vom 13.12.2021 bean-
tragt. Parallel hierzu bestand das Interesse der benachbarten Grundstückseigentümer, ihre Flächen 
ebenfalls städtebaulich zu ertüchtigen. Auch wenn dieses Interesse nicht durch ein konkretes Pla-
nungsverfahren verfolgt wurde, war aufgrund der innerstädtischen Lage und des gemeinsamen städ-
tebaulichen Kontext eine Gesamtkonzeption zu erstellen. In dieser Hinsicht ist auch der Antrag 
AN1202/2020, der am 03.09.2020 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen wurde, zu verste-
hen.  
 
Seit der Beschluss zur ganzheitlichen Entwicklung von Colonius Nord, Mitte und Süd gefasst worden 
ist, haben sich die Rahmenbedingungen zur Erfüllung der politischen Vorgaben geändert. Die Grund-
stücke Colonius Mitte und Süd, die Eigentum der GMG Generalmietgesellschaft mbH sind (Tochter 
der Deutschen Telekom AG), wurden aus der gemeinsamen städtebaulichen Entwicklung genom-
men. Die Eigentümerin hat den Wunsch die Bestandsgebäude zu sanieren und zieht sich somit aus 
dem Verfahren zurück. 
 
Darüber hinaus wird durch das Amt für Denkmalpflege des LVR die Unterschutzstellung des Colonius 
untersucht. Aktuell wird angenommen, dass der Colonius unter Denkmalschutz gestellt wird und so-
mit auch Auswirkungen auf die benachbarte, bauliche Entwicklung haben wird. Dieser Umstand wur-
de berücksichtigt und ist in die strategische Aufstellung zur Entwicklung des Grundstücks Colonius 
Nord aufgenommen worden. 
 
Unabhängig von den Bestrebungen einzelner Eigentümer sieht die Stadt den Bedarf mögliche Ent-
wicklung am Inneren Grüngürtel im Gesamtkontext zu betrachten. Hierzu wird aktuell  
im Rahmen der Fortschreibung des Städtebaulichen Masterplan für die Innenstadt eine Gesamtstra-
tegie für den Interventionsraum „Innerer Grüngürtel“ erarbeitet. In Rückkopplung mit der Lenkungs-
gruppe Masterplan wurden in einem ersten Schritt so genannte „Spielregeln“ für die Qualitätssiche-
rung von Projektvorhaben in diesem Bereich entwickelt. Diese fließen als Zwischenergebnis in das

4 
Verfahren Nördlich Colonius ein und werden im Rahmen der Auslobung konkretisiert. Für die Ge-
samtstrategie „Innerer Grüngürtel“ ist ein gesonderter politischer Beschluss geplant, um Verbindlich-
keit für die Planung aller Projekte in diesem Bereich herzustellen. 
 
Aus dem Wettbewerbsverfahren werden voraussichtlich keine Kosten, die sich auf den Haushalt 
auswirken, erwartet.  
 
Die Verwaltung empfiehlt, das Qualifizierungsverfahren unter fachlicher und bürgerschaftlicher Betei-
ligung sowie das Bebauungsplanverfahren zur Entwicklung des Grundstücks Colonius Nord wie folgt 
umzusetzen.

5 
 
A. Strategische Aufstellung des Verfahrens zur städtebaulichen Entwicklung von Colonius 
Nord und Erfüllung der politischen Vorgaben. 
 
 
Die Anträge AN1202/2020 und AN/1183/2020, die am 03.09.2020 vom Stadtentwicklungsausschuss 
beschlossen wurden, geben Vorgaben an das Verfahren zur Entwicklung der Fläche Colonius Nord, 
die in Vorbereitung auf die Umsetzung untersucht worden sind. Zur besseren Orientierung soll nach-
folgende Lesehilfe dienen. In der nachfolgenden Tabelle sind die einzelnen Beschlusspunkte des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.2020 aufgeführt und stichwortartig wiedergegeben. Die 
jeweiligen Ergebnisse der bearbeiteten Themen sind in der Tabelle kommentiert und in den Anlagen 
verortet. Weitere Erläuterungen zu den Untersuchungen und zum Verfahren entnehmen Sie der Be-
schlussvorlage und den dazugehörigen Anlagen.  
 
  
NR. Beschlusspunkt Status Ergebnis in Anlage 
1a Potentiale für bezahlbaren 
Wohnungsbau.  
 
Welche Nutzungen, bauliche 
Typologien, Dichten, Höhen-
entwicklungen sind stadtbild- 
und grünraumverträglich? 
 
Gewerbliche Nutzung 
empfohlen 
 
Städtebauliche  Kenn-
zahlen als stadtbild- und 
grünraumverträgliche 
Höchstwerte ermittelt.  
Anlage 8 „Eignungsstudie 
Wohnungsbau“. 
 
Anlage 6 „Typologische 
Untersuchungen“ und 
Anlage 7 „Klimastudie zur 
typologischen Untersu-
chung“ (Wind und Ver-
schattung). 
1b Welche Bebauung ist dazu 
geeignet die ökologische 
Funktion des inneren Grüngür-
tels an dieser Stelle zu ver-
bessern? 
(Frischluftversorgung, Ver-
schattungen, Stadtklima, Fall-
winden, Klimawandelvorsor-
gestrategie/ Klimaresilienz).  
 
Gebäude sind als Green Buil-
dings zu planen. 
Untersuchte Typologien 
zeigen keine Ver-
schlechterung des inne-
ren Grüngürtels im Ver-
gleich zum Bestand.  
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 6 „Typologische 
Untersuchungen“ und 
Anlage 7 „Klimastudie zur 
typologischen Untersu-
chung“ (Wind und Ver-
schattung). 
 
 
 
 
Bestandteil der Anlage 4 
„Spielregeln Städtebauli-
cher Masterplan Innen-
stadt“. Weitere Konkreti-
sierung in der Auslobung. 
1c Adäquate Mehrausnutzung 
der Grundstücke zur Siche-
rung/ Verbesserung des 
Grüngürtels (Schaffung unver-
siegelter Flächen, öffentliche 
Mitnutzung, öffentliche Durch-
wegungen; langfristige Pflege-
beiträge o. ä.)? 
Öffentliche Nutzungen 
und Fortführung der 
Quartiersidentität sind 
Bestandteil der Anlage 
4 „Spielregeln städte-
baulicher Masterplan 
Innenstadt“. Weitere 
Konkretisierung in der 
Auslobung. 
Nutzungen in Anlage 8  
„Eignungsstudie Woh-
nungsbau“ untersucht. 
 
1d Als Grundlage weiter zu klä-
render sind unter anderem die 
im Ratsantrag AN/03842020 
vom 26.03.2020 genannte 
Punkte angepasst zu berück-
sichtigen: 
- Historische und stadtgestal-
terische Rahmenbedingungen, 
Denkmalschutz 
eine Höhe von max. 
80m (ohne Berücksich-
tigung der Bauform) ist 
denkmalverträglich vor-
stellbar.  
 
 
 
 
Anlage 5 „Stadtbildver-
träglichkeits-
untersuchung“, Anlage 6 
„Typologische Untersu-
chungen“ und Anlage 7 
„Klimastudie zur typologi-
schen Untersuchung“.

6 
- Sichtbeziehungen, Blickach-
sen und Verschattungsberei-
che 
 
- Sozialer und öffentlicher Nut-
zen bezogen auf Qualität des 
Inneren Grüngürtels 
 
 
 
- ÖPNV-Anbindung, Verkehrs-
entwicklung/ ruhender Verkehr 
 
 
 
 
 
 
 
- Öffentlich zugängliche Nut-
zungen der Erdgeschosse und 
der Dachgeschosse 
 
 
 
 
Nutzungen in Anlage 8  
„Eignungsstudie Woh-
nungsbau“ untersucht. 
 
 
 
Verkehrsinfrastruktur in 
Anlage 8  „Eignungs-
studie Wohnungsbau“ 
untersucht. 
 
 
 
 
 
Nutzungen in Anlage 8  
„Eignungsstudie Woh-
nungsbau““ untersucht. 
 
 
 
 
 
Weitere Konkretisierung 
in der Auslobung.  
 
 
 
 
Anlage 8 „Eignungsstudie 
Wohnungsbau“. Anforde-
rungen an ÖPNV in Anla-
ge 4 „Spielregeln Städte-
baulicher Masterplan In-
nenstadt“ formuliert. Wei-
tere Konkretisierung in 
der Auslobung. 
 
Öffentliche Nutzungen im 
Erdgeschoss und Dach-
geschoss sind Bestandteil 
der Anlage 4 „Spielregeln 
Städtebaulicher Master-
plan Innenstadt“ und der 
„2x10 Punkte Hochhaus-
anforderungen“. Weitere 
Konkretisierung in der 
Auslobung. 
2 Ein Verfahren zur fachlichen 
und bürgerschaftlichen Beteili-
gung ist von der Verwaltung 
zu entwickeln und dem Fach-
ausschuss vorzulegen. 
Verfahren in Lenkungs-
gruppe Masterplan als 
Fachgremium abge-
stimmt. 
Siehe Anlage 2 „Strategi-
sche Entwicklung und 
Verfahren“. 
3 Vor dem Wettbewerb sollten 
städtebauliche Rahmenbedin-
gungen wie Dichte, Höhe, 
Nutzungen, qualitätssichernde 
Planungsstandards und das 
Verhältnis von Bebauung und 
Park entwickelt und im Fach-
ausschuss beraten werden. 
Städtebauliche  Kenn-
zahlen als stadtbild- und 
grünraumverträgliche 
Höchstwerte ermittelt.  
Höchstwerte der städte-
baulichen Kennzahlen 
siehe Anlage 6 „Typologi-
sche Untersuchung“. Pla-
nungsstandards sind der 
Anlage 4 „Spielregeln 
Städtebaulicher Master-
plan Innenstadt“ zu ent-
nehmen. Weitere Konkre-
tisierung in der Auslo-
bung.  
4 Zweite Stufe des Wettbe-
werbs: Nördlich Colonius auf 
Grundlage des in der ersten 
Stufe entwickelten städtebau-
lichen Konzeptes und mit den 
ersten Preisträgern des städ-
tebaulichen Wettbewerbs die 
Grundlage für die Entwicklung 
eines VEP`s mit dem Eigen-
tümer des Grundstückes le-
gen. 
Qualifizierungsverfahren 
in Lenkungsgruppe 
Masterplan als Fach-
gremium abgestimmt. 
Siehe Anlage 2 „Strategi-
sche Entwicklung und 
Verfahren“.

7 
Verfahren zur bürgerschaftlichen und fachlichen Beteiligung sowie Erarbeitung qualitätssichernder 
Planungsstandards (Erläuterungen zu den Anlagen 2 und 4). 
Das Verfahren zur städtebaulichen Entwicklung der Fläche Colonius Nord, unter Berücksichtigung der 
besonderen Anforderungen, die aus der Lage am Inneren Grüngürtel hervorgehen, wurde in Zusam-
menarbeit mit den Fachexperten der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan erarbeitet (siehe 
Anlage 2 „Strategische Entwicklung und Verfahren“). Der Städtebauliche Masterplan stellt für die Pla-
nung die übergeordnete, strategische Ebene dar und beschäftigt sich aktuell mit der Weiterentwick-
lung des Interventionsraums Innerer Grüngürtel. Ziel ist hierbei unter anderem die Formulierung von 
„Spielregeln“ (siehe Anlage 4 „Spielregeln städtebaulicher Masterplan Innenstadt“), die als Planungs-
vorgaben zur Realisierung von Bauprojekten am Inneren Grüngürtel anzuwenden sind. Aus den 
„Spielregeln“ resultieren zahlreiche Anforderungen zu den Themen Stadtraum, Vernetzung, Klima 
und Qualifizierungsverfahren, die als qualitätssichernde Planungsstandards dienen sollen.  Diese 
„Spielregeln“ wurden kontinuierlich in den Arbeitstreffen der Lenkungsgruppe Masterplan und in 
Rückkopplung mit den Fachämtern im Gegenstromprinzip geschärft. Als Zwischenergebnis werden 
sie nun im Sinne eines Pilotprojekts erstmalig am konkreten Vorhaben „Nördlich Colonius“ angewen-
det und wurden im Rahmen der Lenkungsgruppensitzung am 26.11.2021 diskutiert. 
 
Das zur Entwicklung des Grundstücks Colonius Nord aufzustellende Qualifizierungsverfahren soll 
gemäß der „Spielregeln“ des Masterplans als zweiphasiger Wettbewerb durgeführt werden. In der 
ersten Stufe gilt es, die städtebauliche Einbindung des Vorhabens zu erarbeiten. Für eine ganzheitli-
che Herangehensweise und zur Sensibilisierung der Teilnehmer*innen am Wettbewerb ist für diesen 
besonderen Stadtraum eine analytische Auseinandersetzung mit dem Inneren Grüngürtel als Ganzes 
nachzuweisen. In einem nächsten Schritt wird der Betrachtungsraum definiert, der nachfolgend 
Ideenteil genannt wird. Der Ideenteil wird so gewählt, dass der Innere Grüngürtel in den angrenzen-
den Bereichen einbezogen wird. Eine hochwertige und plausible Einbindung des Vorhabens in seine 
Umgebung muss mit einer positiven Bilanz für den Grüngürtel nachgewiesen werden.    
  
Die Entwürfe die sich für die zweite Phase des Wettbewerbs empfohlen haben, bekommen die Mög-
lichkeit die Lösungsansätze aus Phase eins weiter zu konkretisieren und die Architektur des Vorha-
bens Colonius Nord im Realisierungsteil abschließend auszuarbeiten (siehe Anlage 2 „Strategische 
Entwicklung und Verfahren“).   
 
Die bürgerschaftliche Beteiligung an dem Verfahren soll auf allen drei Ebenen der Planung erfolgen: 
die Planungsebene des städtebaulichen Masterplans Innenstadt, das Qualifizierungsverfahren Colo-
nius Nord und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Campus Colonius Nord. Diese Vorgehenswei-
se bietet einen fortlaufenden Informationsfluss und eine wiederkehrende Beteiligung der Öffentlichkeit 
in den unterschiedlichen Maßstäben der Planung.  
Auf der strategischen Ebene des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt wurde am 30.06.2021 eine 
Informationsveranstaltung zur Vorstellung der übergeordneten Themen zur Weiterentwicklung des 
Interventionsraums Innerer Grüngürtel durchgeführt.  
Auf der Ebene des Qualifizierungsverfahrens wird die bürgerschaftliche Beteiligung im zweiphasigen 
Wettbewerb eingebettet. Nach der ersten Phase der Bearbeitung wird die Öffentlichkeit gebeten, im 
Rahmen einer Informationsveranstaltung die Entwürfe zu kommentieren. Die vorgetragenen Anre-
gungen werden bei der Bewertung der eingereichten Arbeiten von der Fachjury berücksichtigt und 
fließen in die Entscheidung der Jury ein.  
Die dritte Ebene der bürgerschaftlichen Beteiligung wird im Rahmen der rechtlichen Vorgaben des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Campus Colonius Nord“ als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili-
gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen.  
 
Potentiale für bezahlbaren Wohnungsbau und Nutzungen (Erläuterungen zu Anlage 8). 
Das Potential zum bezahlbaren Wohnungsbau wurde in der Untersuchung „Eignungsstudie Woh-
nungsbau – Nördlich und Südlich Colonius“ (siehe Anlage 8 „Eignungsstudie Wohnungsbau“) ermit-
telt. Betrachtet wurden unter anderem die stadträumliche Lage im Quartier, die städtebaulichen Rah-
menbedingungen und die Untersuchung der Wohnraumförderungsbestimmungen im Hinblick auf die 
Realisierung von geförderten Wohnungsbau am Standort Colonius Nord.   
 
Als Ergebnis dieser Untersuchung konnte keine Empfehlung zur Entwicklung eines Wohnstandortes 
bescheinigt werden. Besonders kritisch zu bewerten ist, dass sich das Plangebiet in einer städtebau-

8 
lich nur bedingt integrierten Lage befindet. Insbesondere die mehrspurigen Verkehrsflächen der Inne-
ren Kanalstraße, der Subbelrather Straße und der Venloer Straße stellen deutlich wahrnehmbare und 
dauerhafte Zäsuren dar. Darüber hinaus ist das Plangebiet durch Lärm und Feinstaub besonders 
belastet, was im Hinblick auf gesunde Wohnverhältnisse zu größeren Einschränkungen führt. Die 
Erfüllung des kooperativen Baulandmodells und der Wohnraumförderbestimmungen, die bei der Ent-
wicklung eines Wohnstandortes beachtet werden müssen, sind bei Gebäuden mit mehr als VII Ge-
schosse sehr schwer einzuhalten und konnten auch in der Vergangenheit nicht erfüllt werden.  
 
Für das Grundstück Colonius Nord wird daher als Ergebnis der Untersuchung eine gewerbliche Nut-
zung als Bürogebäude vorgeschlagen. Das Gebäude soll öffentliche Nutzungen zur Einbindung des 
Quartiers aufweisen und eine hohe Durchlässigkeit zwischen Innerer Kanalstraße und dem Inneren 
Grüngürtel herstellen.    
 
Untersuchung baulicher Typologien und Darstellung ihrer Auswirkungen auf den Inneren Grüngürtel 
und dem Colonius (Erläuterungen zu den Anlagen 5, 6 und 7). 
Im Rahmen des Verfahrens zur Unterschutzstellung des Denkmals Colonius kann im unmittelbaren 
Umfeld des Fernmeldeturms ein Umgebungsschutz entstehen, der Auswirkungen auf die bauliche 
Entwicklung des Grundstücks Colonius Nord hätte. Um die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten in 
Bezug auf das mögliche Denkmal Colonius zu untersuchen, wurde eine Stadtbildverträglichkeitsun-
tersuchung durchgeführt (siehe Anlage 5 „Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung“).  
Das denkmalpflegerische Fazit der Sichtfeldanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass eine Höhe von 
max. 80m (ohne Berücksichtigung der Bauform) denkmalverträglich vorstellbar ist. In der Fernwirkung 
wird die ‚Aura‘ des Turms durch ein 80m hohes Hochhaus nicht wesentlich gestört. Mittels dieser Hö-
he ordnet sich ein benachbartes Hochhaus deutlich dem Colonius-Turm unter und ist überhaupt nur 
an wenigen Punkten der Stadt und des Umlandes wahrnehmbar. Somit besteht hier auch keine nega-
tive Auswirkung auf die Stadtsilhouette.  
 
Ausgehend von einer maximalen Gebäudehöhe von 80m wurden unterschiedliche Typologien am 
Standort Colonius Nord untersucht. Die Erdgeschosszonen sollen in einem Sockelbau öffentliche 
Nutzungen beherbergen, die sowohl für den Grüngürtel, als auch für das Quartier einen Mehrwert 
darstellen. Um eine hohe Durchlässigkeit des Grundstücks zu garantieren wird auf eine reduzierte 
Grundfläche gesetzt, die es gleichzeitig ermöglicht, entsprechend der „Spielregeln“ des Masterplans, 
Flächen zu entsiegeln und somit auch zu einem verbesserten Mikroklima beizutragen. 
 
Niedrig geschossige Typologien (7 Geschosse / 25 Meter hoch, analog der Bebauung vis-à-vis) als 
Blockrand oder auch ein überhöhter Block (11 Geschosse / 40 Meter hoch), die viel Grundfläche in 
Anspruch nehmen, verschlechtern die Durchlässigkeit des Grundstücks und generieren keinen ökolo-
gischen oder landschaftsarchitektonischen Mehrwert für den Inneren Grüngürtel. Darüber hinaus 
wurde am Modell und in Visualisierungen deutlich, dass sich diese Typologien städtebaulich unzu-
reichend einfügen und nicht zu einem repräsentativen Stadteingang beitragen.   
 
Auf Grundlage des Prinzips „Hochpunkt mit Sockel“ wurden Varianten verglichen, die sich in ihrer 
Ausrichtung zum Grüngürtel und zum Colonius unterscheiden und somit auch verschiedene städte-
bauliche Situationen hervorbringen. Um ökologische Beeinträchtigungen des Inneren Grüngürtels 
frühzeitig auszuschließen, wurden für alle Varianten eine Verschattungsuntersuchung und eine Wind-
feldstudie angefertigt (siehe Anlage 7 „Klimastudie zur typologischen Untersuchung“). Die Untersu-
chung dieser Varianten konnten vorerst keine ökologische Beeinträchtigungen oder Verschlechterun-
gen der Aufenthaltsqualität im Inneren Grüngürtel aufdecken. Somit stellen die untersuchten Typolo-
gien als Extremvarianten die maximale Baumasse, die am Standort Colonius Nord, stadtbild- und 
denkmalverträglich sind, dar. Die städtebaulichen Kennzahlen, die aus dieser Untersuchung hervor-
gehen, sind als Höchstwerte zu verstehen. Insgesamt sollen auf dem Grundstück Colonius Nord eine 
Bruttogeschossfläche (BGF) von maximal 28.500 m² und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von ma-
ximal 7,09 zulässig sein, was einer Grundflächenzahl (GRZ) von maximal 0,63 entsprechen würde. 
Die Überschreitung dieser Höchstwerte soll in die Erarbeitung der Entwürfe durch die Teilneh-
mer*innen am Qualifizierungsverfahren ausgeschlossen werden. Eine weitere Eingrenzung der Höhe, 
der Geschosse, der Geschossflächenzahl und der Grundflächenzahl ist bei der Formulierung der 
Auslobung weiterhin denkbar, wenn diese aus städtebaulichen oder ökologischen Gründen gerecht-
fertigt ist. Im Vergleich zur bisherigen Planungsgeschichte des Grundstücks, die im Jahre 2016 mit

9 
einer Bruttogeschossfläche (BGF) von 32.000 m² begonnen und sich im Jahre 2019 bis auf ca. 
40.000 m² und einer Höhe von 105 m entwickelt hat, sind die heutigen städtebaulichen Kennzahlen 
die zum Wettbewerb zugelassen werden stark eingeschränkt worden. 
 
B. Zweistufiges Wettbewerbsverfahren zur weiteren Qualifizierung von Colonius Nord. 
 
 
Um den Bereich Nördlich Colonius städtebaulich zu entwickeln, wurde die Verwaltung beauftragt (An-
träge AN/1183/2020 und AN/1202/2020), einen zweistufigen Wettbewerb durchzuführen. Der städte-
bauliche Wettbewerb konzentriert sich nach dem Rückzug der Flächen Colonius Mitte und Colonius 
Süd auf das Grundstück Colonius Nord.   
 
Arbeitsgrundlage für die teilnehmenden Büros am Wettbewerb sind die „Spielregeln“ des Städtebauli-
chen Masterplans Innenstadt, die als qualitätssichernde Planungsstandards Handlungsleitlinien für 
die Entwicklung von Bauprojekten am Inneren Grüngürtel formulieren. Die „Spielregeln“ sind das Er-
gebnis einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Fachgremium der Lenkungsgruppe Masterplan 
Innenstadt. Sie formulieren qualitätssichernde Zielsetzungen für die Themen Stadtraum, Vernetzung, 
Klima und Qualifizierungsverfahren. Die Öffnung der Liegenschaft Colonius Nord zur umliegenden 
Bebauung und gegenüber dem Grüngürtel soll durch den Abbau von Barrieren und die Stärkung der 
Durchlässigkeit geschaffen werden. Dadurch soll der Grüngürtel in die Entwicklungsfläche hinein-
wachsen und sowohl ökologisch als auch landschaftsarchitektonisch eine positive Bilanz für den 
Grüngürtel herbeiführen. 
  
Die Höhenabwicklung am Standort Colonius Nord wurde gesondert untersucht. In diesem Zusam-
menhang wurde konstatiert, dass keine Beeinträchtigung des Denkmals Colonius bis zu einer Höhe 
von 80m, bei verträglicher Architektur, gegeben ist. Auf Grundlage dieser Erkenntnis wurden unter-
schiedliche Typologien mit einer Höhe von 80m auf Ihre Auswirkungen auf den Grüngürtel untersucht. 
Die hierzu angefertigten Verschattungs- und Windfeldstudien konnten keine Beeinträchtigung feststel-
len. Die angefertigten Studien etablieren somit die untersuchten Typologien und ihre städtebaulichen 
Kennzahlen als Maximalwerte für die Bearbeitung im Wettbewerb. Eine weitere Eingrenzung dieser 
städtebaulichen Kennzahlen bleibt in der Endabstimmung der Auslobung möglich.   
 
Als Grundlage für die Auslobung des zweiphasigen Wettbewerbs wurde auch das Potential zum be-
zahlbaren Wohnungsbau untersucht. Dabei sind insbesondere in Bezug auf geförderten Wohnungs-
raum in Verbindung mit Geschosswohnungsbauten nur schwer zu überwindende Restriktionen fest-
gestellt worden. Darüber hinaus sind gesunde Wohnverhältnisse in diesem stark belasteten Umfeld 
nur schwer zu realisieren. Aus diesem Grund wird von Wohnungsbau im Bereich Colonius Nord ab-
gesehen und eine gewerbliche Nutzung als Büro empfohlen. Über die Spielregeln des Masterplans 
Innenstadt werden belebte Erdgeschosszonen und öffentliche Nutzungen vorgegeben.  
 
Die Phase eins des Wettbewerbs soll der städtebaulichen Qualifizierung des Ideenteils dienen, indem 
die Potentiale der innerstädtischen Fläche mit den positiven Wechselwirkungen zum Grüngürtel her-
gestellt werden. Die Abgrenzung des Ideenteils wurde mit dem Amt für Landschaftspflege und Grün-
flächen sowie mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung abgestimmt. Projekte und Fragestel-
lungen zu Verkehr und Grünflächen werden als standortspezifische Maßnahmen von den Teilneh-
mer*innen bearbeitet. Dadurch sollen zukunftsfähige Lösungsansätze zu bestimmten Fragestellungen 
räumlich in einem Gesamtkontext übersetzt werden. Der Nachweis ökologisch und landschaftsarchi-
tektonisch hochwertiger Lösungen wird eine zentrale Bedeutung bei der Bewertung der Entwürfe ha-
ben und somit auch ausschlaggebend für die positive Bilanz des Grüngürtels sein. Dieser Prozess, 
soll unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger stattfinden. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung 
aus Phase eins werden von der Jury berücksichtigt und fließen in die Entscheidungsfindung ein. 
 
Als Grundlage für die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes mit dem Arbeitstitel „Campus Co-
lonius Nord“, wird die Vorhabenträgerin in Phase zwei des Wettbewerbs, die Ergebnisse aus Phase 
eins konkretisieren und detaillierte Aussagen zur Architektur treffen. Hierbei werden insbesondere 
Aussagen zu Grundrissen und Fassadengestaltung erwartet.  
 
Die städtebaulichen Studien, die im Vorfeld des Wettbewerbs erarbeitet worden sind, werden Be-

10 
standteil der Auslobung sein. Über die Wettbewerbe und die Auslobungen werden die politischen 
Gremien informiert. 
 
Zur weiteren Verstetigung der qualitätssichernden Zielsetzungen aus dem Wettbewerbsergebnissen 
und der „Spielregeln“, wird das Vorhaben mit dem Arbeitstitel „Campus Colonius Nord“ im Lenkungs-
kreis Städtebaulicher Masterplan Innenstadt zur Maßgabenformulierung thematisiert. Die Ergebnisse 
sind in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt in dem Qualifizierungsverfahren zu berücksichtigen.  
 
 
C. Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
 
Für die Umsetzung der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht über einen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan erforderlich. Zur Absicherung des Vorhabenträgers ist ein neuer Einleitungsbeschluss 
vor Start des Wettbewerbsverfahrens erforderlich. Die frühzeitige Beteiligung der Dienststellen und 
der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch wird nach dem Einleitungsbe-
schluss durchgeführt. Soweit für das Wettbewerbsverfahren erforderlich, kann die erneute Durchfüh-
rung der frühzeitigen Beteiligung der Dienststellen und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 
Absatz 1 Baugesetzbuch vor Start des Wettbewerbs erfolgen oder alternativ auf die Erkenntnisse der 
Beteiligung aus der im Jahre 2016 durchgeführten Beteiligung zurückgegriffen werden.  
Die Öffentlichkeit wird zunächst im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens beteiligt. Eine Beteiligung 
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB ist aufgrund des beschleunigten Verfahrens gemäß § 
13a BauGB rechtlich nicht erforderlich, soll aber gleichwohl auf freiwilliger Basis im Anschluss an die 
zweite Phase des Wettbewerbs erfolgen. Die geplante Nutzung widerspricht den Darstellungen des 
aktuellen Flächennutzungsplanes der Stadt Köln (Sondergebiet Fernmeldewesen). Der Flächennut-
zungsplan wird In Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB wird im Wege der 
Berichtigung angepasst. 
 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima-
schutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Klimaschadgas 
Kohlendioxid (CO2) wird. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen 
zur Minderung der Emission des Klimaschadgases geprüft. 
 
Die Vorhabenträgerin AIRE Köln Subbelrather Straße GmbH & Co.KG (Art-Invest Real Estate), Köln 
hat die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ge-
mäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Verwaltung mit Schreiben vom 13.12.2021 beantragt. 
 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Neustadt/Nord im Stadtbezirk 1/Innenstadt; nördlich des Fernmelde-
turms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbelrather Straße und westlich des inneren 
Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495). Es umfasst eine 
Fläche von rund 0,4 ha (3 972,4 m²; siehe Anlage 1). 
 
Das Plangebiet ist mit einem fünf- beziehungsweise einem achtgeschossigen Gebäude bebaut. Die 
Bestandsbebauung ist sanierungsbedürftig und soll niedergelegt werden. 
 
Die Vorhabenträgerin hat 2019 die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erworben und 
beabsichtigt, durch ein Neubauvorhaben Gewerbeflächen zu entwickeln. Die städtebauliche Grund-
kubatur des Neubaus wird durch das Ergebnis des Wettbewerbs bestimmt.  
 
Das Nutzungskonzept sieht die Entwicklung eines belebten und überwiegend gewerblich genutzten 
Gebäudes mit Büro-, Co-Working- und Konferenzflächen, welche durch öffentliche Nutzungen (Gast-
ronomie, Dienstleistungen, Freizeit) ergänzt werden.   
 
Nach dem Nutzungskonzept findet das Kooperative Baulandmodell keine Anwendung. Die gewerbli-
che soll als „Büro“ festgesetzt werden.

11 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Geltungsbereich 
Anlage 2 – Strategische Entwicklung und Verfahren  
Anlage 3 – Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept 
Anlage 4 – Spielregeln Städtebaulicher Masterplan Innenstadt (Zwischenergebnis) 
Anlage 5 – Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung 
Anlage 6 – Typologische Untersuchung 
Anlage 7 – Klimastudie zur typologischen Untersuchung 
Anlage 8 – Eignungsstudie Wohnungsbau

Anlage 7- Klimauntersuchung

10206 Zeichen

10.01.2022 0
LohmeyerTitel
Lohmeyer
Luftreinhaltung | Klima
Aerodynamik | Umweltsoftware
Geplante Hochhausbebauung 
„Nördlich Colonius“ in Köln
Vergleich von vier Planvarianten in Hinblick auf 
Besonnung und Windkomfort
Dipl.-Met. Georg Ludes
M.Sc. Sandra Deimel
M.Sc. Patrick Hogan
ANLAGE 7

10.01.2022 1
LohmeyerTitel
Inhalt
▪ Ergebnisse Besonnung
▪ Ergebnisse Windverhältnisse/Windkomfort
▪ Fazit

10.01.2022 2
LohmeyerTitel
Übersicht
Untersucht wurden unten dargestellten Planvarianten.
Die Vegetation wurde dabei nicht berücksichtigt.

10.01.2022 3
LohmeyerTitel
1. Besonnung
Die Besonnungsdauer wurde für zwei Stichtage (21. März und 17. Juli) für 
den Istzustand und die vier Planvarianten ausgewertet. Diese Tage 
repräsentieren die Besonnungsverhältnisse in den Übergangsjahreszeiten 
und den Sommermonaten, in denen der Grüngürtel bevorzugt als 
Erholungsraum genutzt wird.
Besonnungsklassen Bedeutung
< 1.5 Stunden Unzureichende Besonnung
> 1.5 – 4.0 Stunden Mittlere Besonnung
> 4.0 – 6.0 Stunden Hohe Besonnung
> 6.0 Stunden Sehr hohe Besonnung
Tab. 1.1: Erläuterung der Besonnungsdauerklassen (angelehnt an die DIN EN 17037)

10.01.2022 4
LohmeyerTitel
1. Besonnung am 21. März
Abb. 1.1: Besonnungsdauer am 21. März im Istzustand

10.01.2022 5
LohmeyerTitel
1. Besonnung am 21. März
Abb. 1.2: Besonnungsdauer am 21. März für die Planvariante Riegel 1

10.01.2022 6
LohmeyerTitel
1. Besonnung am 21. März
Abb. 1.3: Besonnungsdauer am 21. März für die Planvariante Riegel 2

10.01.2022 7
LohmeyerTitel
1. Besonnung am 21. März
Abb. 1.4: Besonnungsdauer am 21. März für die Planvariante Quer 1

10.01.2022 8
LohmeyerTitel
1. Besonnung am 21. März
Abb. 1.5: Besonnungsdauer am 21. März für die Planvariante Quer 2

10.01.2022 9
LohmeyerTitel
1. Besonnung – Differenzen am 21. März
Abb. 1.6: Differenz der Besonnungsdauer (Planvariante Riegel 1 – Istzustand) am 21. März

10.01.2022 10
LohmeyerTitel
1. Besonnung – Differenzen am 21. März
Abb. 1.7: Differenz der Besonnungsdauer (Planvariante Riegel 2 – Istzustand) am 21. März

10.01.2022 11
LohmeyerTitel
1. Besonnung – Differenzen am 21. März
Abb. 1.8: Differenz der Besonnungsdauer (Planvariante Quer 1 – Istzustand) am 21. März

10.01.2022 12
LohmeyerTitel
1. Besonnung – Differenzen am 21. März
Abb. 1.9: Differenz der Besonnungsdauer (Planvariante Quer 2 – Istzustand) am 21. März

10.01.2022 13
LohmeyerTitel
1. Besonnung – Differenzen am 21. März
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Variante Riegel 1
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Variante Riegel 2
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Variante Quer 1
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Variante Quer 2
Differenz in Stunden Riegel 1 Riegel 2 Quer 1 Quer 2
> 0.1 4,0% 12,0% 4,1% 23,4%
> -0.1 - -0.5 34,4% 24,0% 36,0% 18,4%
> -0.5 - -1 35,8% 32,8% 39,2% 24,1%
>-1 - -2 18,3% 24,6% 17,8% 22,2%
< -2 7,5% 6,6% 3,0% 11,9%
Für die Beurteilung der Planvarianten wurde ein Auswertebereich festgelegt 
(vgl. Abb. 1.8).

10.01.2022 14
LohmeyerTitel
1. Besonnung – Differenzen am 21. März
Ergebnisse für den 21. März:
▪ Variante Riegel 1 und 2 sowie Quer 1 unterscheiden sich nur geringfügig.
▪ Variante Quer 2 hat die größte Verbesserung der Besonnungsdauer, aber auch 
die größte Verschlechterung über 2 Stunden
▪ Die stärksten Verschattungswirkungen werden in allen Varianten nördlich der 
Hochhäuser ausgewiesen. 
▪ Das Gebäude an der Subbelrather Straße 16 wird am stärksten in der Variante 
Quer 2 verschattet.
▪ In allen Varianten wird der Grüngürtel und das Gebäude an der Subbelrather
Straße 16 weiterhin über 6 Stunden lang besonnt.

10.01.2022 15
LohmeyerTitel
1. Besonnung am 17. Juli
Abb. 1.10: Besonnungsdauer am 17. Juli im Istzustand

10.01.2022 16
LohmeyerTitel
1. Besonnung am 17. Juli
Abb. 1.11: Besonnungsdauer am 17. Juli für die Planvariante Riegel 1

10.01.2022 17
LohmeyerTitel
1. Besonnung am 17. Juli
Abb. 1.12: Besonnungsdauer am 17. Juli für die Planvariante Riegel 2

10.01.2022 18
LohmeyerTitel
1. Besonnung am 17. Juli
Abb. 1.13: Besonnungsdauer am 17. Juli für die Planvariante Quer 1

10.01.2022 19
LohmeyerTitel
1. Besonnung am 17. Juli
Abb. 1.14: Besonnungsdauer am 17. Juli für die Planvariante Quer 2

10.01.2022 20
LohmeyerTitel
1. Besonnung – Differenzen am 17. Juli
Abb. 1.15: Differenz der Besonnungsdauer (Planvariante Riegel 1 – Istzustand) am 17. Juli

10.01.2022 21
LohmeyerTitel
1. Besonnung – Differenzen am 17. Juli
Abb. 1.16: Differenz der Besonnungsdauer (Planvariante Riegel 2 – Istzustand) am 17. Juli

10.01.2022 22
LohmeyerTitel
1. Besonnung – Differenzen am 17. Juli
Abb. 1.17: Differenz der Besonnungsdauer (Planvariante Quer 1 – Istzustand) am 17. Juli

10.01.2022 23
LohmeyerTitel
1. Besonnung – Differenzen am 17. Juli
Abb. 1.18: Differenz der Besonnungsdauer (Planvariante Quer 2 – Istzustand) am 17. Juli

10.01.2022 24
LohmeyerTitel
1. Besonnung – Differenzen am 17. Juli
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Variante Riegel 1
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Variante Riegel 2
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
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100%
Variante Quer 1
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Variante Quer 2
Differenz in Stunden Riegel 1 Riegel 2 Quer 1 Quer 2
> 0.1 1,9% 11,7% 2,4% 19,7%
> -0.1 - -0.5 3,9% 23,1% 20,6% 21,2%
> -0.5 - -1 42,1% 26,4% 40,2% 23,7%
>-1 - -2 33,8% 23,8% 32,6% 19,9%
< -2 18,4% 15,1% 4,2% 15,4%

10.01.2022 25
LohmeyerTitel
1. Besonnung – Differenzen am 17. Juli
Ergebnisse für den 17. Juli:
▪ Variante Riegel 1 erzeugt die größten Verschattungswirkungen über 1 Stunde.
▪ Variante Riegel 2 und Quer 2 weisen die größten Verbesserungen der 
Besonnungsdauer auf.
▪ Die stärksten Verschattungswirkungen werden in allen Varianten nördlich der 
Hochhäuser ausgewiesen. 
▪ Aufgrund des höheren Sonnenstandes werden in den Sommermonaten die 
nördlich angrenzenden Gebäude weniger verschattet als am 21. März.
▪ In allen Varianten wird der Grüngürtel und das Gebäude an der Subbelrather
Straße 16 weiterhin über 6 Stunden lang besonnt.

10.01.2022 26
LohmeyerTitel
2. Bodennahe Windverhältnisse
Zur Bestimmung der Auswirkungen der vier Hochhaustypologien auf die 
bodennahen windklimatischen Verhältnisse und zur Bewertung werden 
für 36 Windrichtungen Simulationsrechnungen mit dem mikroskaligen
Strömungsmodell MISKAM durchgeführt und anhand von langjährigen 
Windmessdaten statistisch ausgewertet. 
Hierbei wurden der Jahresmittelwert der bodennahen 
Windgeschwindigkeit und der Windkomfort für den Istzustand und die 
vier Planvarianten ermittelt.

10.01.2022 27
LohmeyerTitel
2. Bodennahe Windverhältnisse / Luftaustausch
Abb. 2.1: Jahresmittelwert der bodennahen Windgeschwindigkeiten im Istzustand

10.01.2022 28
LohmeyerTitel
2. Bodennahe Windverhältnisse / Luftaustausch
Abb. 2.2: Jahresmittelwert der bodennahen Windgeschwindigkeiten für die Planvariante Riegel 1

10.01.2022 29
LohmeyerTitel
2. Bodennahe Windverhältnisse / Luftaustausch
Abb. 2.3: Jahresmittelwert der bodennahen Windgeschwindigkeiten für die Planvariante Riegel 2

10.01.2022 30
LohmeyerTitel
2. Bodennahe Windverhältnisse / Luftaustausch
Abb. 2.4: Jahresmittelwert der bodennahen Windgeschwindigkeiten für die Planvariante Quer 1

10.01.2022 31
LohmeyerTitel
2. Windverhältnisse
Abb. 2.5: Jahresmittelwert der bodennahen Windgeschwindigkeiten für die Planvariante Quer 2

10.01.2022 32
LohmeyerTitel
2. Bodennahe Windverhältnisse / Luftaustausch
Die mittlerem bodennahen Windverhältnisse sind in allen Varianten 
vergleichbar.
Aufgrund von Kanalisierungseffekten erhöht sich in allen Varianten der 
Jahresmittelwert der Windgeschwindigkeit über der Inneren Kanalstraße, 
sodass dort hier der Luftaustausch verbessert wird und sich vom 
Straßenverkehr freigesetzten Luftschadstoffe besser verdünnen.

10.01.2022 33
LohmeyerTitel
2. Bodennahe Windverhältnisse / Windkomfort
Zur Bestimmung und Bewertung des Windkomforts wurde die VDI 
3787 Blatt 4 herangezogen. Diese unterscheidet vier 
Windkomfortklassen (vgl. Tab. 2.1)
Windkomfortklassen Zugehörige geeignete Aktivitäten
A Längeres Sitzen oder Stehen
B Kurzzeitiges Sitzen oder Stehen
C Langsames Flanieren, Bummeln
D Zügiges Durchqueren
Tab. 2.1: Erläuterung der Windkomfortklassen nach der Richtlinie VDI 3787 Blatt 4

10.01.2022 34
LohmeyerTitel
2. Windkomfort
Abb. 2.6: Windkomfortklassen im Istzustand

10.01.2022 35
LohmeyerTitel
2. Windkomfort
Abb. 2.7: Windkomfortklassen für die Planvariante Riegel 1

10.01.2022 36
LohmeyerTitel
2. Windkomfort
Abb. 2.8: Windkomfortklassen für die Planvariante Riegel 2

10.01.2022 37
LohmeyerTitel
2. Windkomfort
Abb. 2.9: Windkomfortklassen für die Planvariante Quer 1

10.01.2022 38
LohmeyerTitel
2. Windkomfort
Abb. 2.10: Windkomfortklassen für die Planvariante Quer 2

10.01.2022 39
LohmeyerTitel
2. Windkomfort
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Istzustand
A
B
C
D
Windkomfort
-klassen Istzustand
A 22,6%
B 75,0%
C 2,4%
D 0,0%
Für die Beurteilung der Planvarianten wurde 
ein Auswertebereich festgelegt (vgl. Abb. 2.11). 
Im Istzustand treten die Windkomfortklassen A 
und B am häufigsten auf. Die Klasse D kommt 
nicht vor.
Abb. 2.11: Auswertebereich der Windkomfortklassen

10.01.2022 40
LohmeyerTitel
2. Windkomfort
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Variante Riegel 1
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Variante Riegel 2
0%
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20%
30%
40%
50%
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70%
80%
90%
100%
Variante Quer 1
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Variante Quer 2
Die Varianten unterscheiden sich nur geringfügig. Der Flächenanteil der 
Windkomfortklasse D liegt in allen Varianten unter 1 %. Zudem wird in 
keiner Variante Bereiche mit potenzielle Gefährdungen durch Sturmböen 
ausgewiesen. 
Windkomfort
-klassen Riegel 1 Riegel 2 Quer 1 Quer 2
A 22,0% 21,1% 25,1% 25,0%
B 71,4% 72,5% 70,2% 69,3%
C 6,2% 6,1% 4,3% 5,3%
D 0,4% 0,3% 0,3% 0,4%

10.01.2022 41
LohmeyerTitel
3. Fazit
Die Ergebnisse zeigen, dass Auswirkungen der untersuchten Varianten der 
Hochhausbebauung auf Besonnung und Windkomfort vergleichbar sind.
▪ Der Grüngürtel wird bei allen Varianten weiterhin am 21. März und am 17. Juli 
über 6 Stunden lang besonnt.
▪ Der Windkomfort der Planvarianten unterscheidet sich gegenüber dem 
Istzustand nur minimal. Daher wurde hierfür auf Differenzdarstellungen 
verzichtet.

Anlage 2 Strategie und Verfahren

3744 Zeichen

• Flächennutzungsplan
• Masterplan
• Workshop/ Veranstaltung
• Regeln für die Weiterentwicklung des Inneren 
Grüngürtels mit positiver Bilanz für den Freiraum 
erarbeiten 
• Konzeptionellen Rahmen für die Qualifizierung von 
Einzelprojekten erstellen 
STÄDTEBAULICHER  MASTERPLAN  INNENSTADT
Weiterentwicklung des Interventionsraums 
Innerer Grüngürtel
PLANUNGSINSTRUMENTEZIELE
EINZELPROJEKTE
• Bebauungsplan
• Qualifizierungsverfahren für 
Architektur und Freiraum
• Anwendung der Regeln 
• Positive Bilanz für den Grüngürtel
• Hohe architektonische Qualität
PLANUNGSINSTRUMENTEZIELE
PARALLELE BEARBEITUNG 
MÖGLICH Qualifizierung der Einzelverfahren
Strategie
Projekt
Strategische Entwicklung und Verfahren
ANLAGE 2

FNP
Strategie
ZEITLICHER ABLAUF
UND VERZAHNUNG
Quali.-
verfahren
VEP
Workshop/ 
Werkstatt
Politischer Beschluss 
Wettbewerb
Qualifizierungs-
verfahren
1. Quartal 2021 2. Quartal 2021 1. Quartal 2022 2-4. Quartal 2022
MEILENSTEINE
• Treffen Lenkungsgruppe Masterplan am 
13.11.2020, 07.12.2020, 01.02.2021, 12.11.2021, 
25.11.2021, 26.11.2021
• Beschluss Wettbewerb + B-Plan 1. Quartal 2022
• Wettbewerb 2-4. Quartal 2022
Darstellung der planerischen Abhängigkeiten BB1
BB1
Informationsveranstaltung vom 30.06.2021
Ergebnisse 
Lenkungsgruppe 
und Regelwerk
Politischer Beschluss 
VEP
Bebauungsplan-
verfahren Colonius
Nord
BB3
2023
BB3 Gesetzliche Bürgerbeteiligung im B-Plan 
Verfahren
Bürgerbeteiligung als 
Informationsveranstaltung
BB2
BB2
FNP Berichtigung
Ausarbeitung Masterplan Grüngürtel,
Konzept Grüngürtel für BezReg
ANLAGE 2

Auslobung eines Qualifizierungsverfahrens 
in Form einer Mehrfachbeauftragung 
Qualifizierung der Kubaturen und der 
Landschaftsarchitektur am Standort 
Colonius Nord und im Ideenteil.
QUALIFIZIERUNGS-
VERFAHREN COLONIUS 
NORD
Berücksichtigung der Ergebnisse aus der 
Lenkungsgruppe Masterplan und den 
Rahmenbedingungen aus dem „städtebaulichen 
Masterplan Innenstadt“ 
3
Beteiligung der Öffentlichkeit BB2:
Informationsveranstaltungen und 
Input der Bürgerschaft zur Auswahl 
der Entwürfe für die 
Bearbeitungsphase 2
(Öfftl. Kolloquium, Dokumentation, 
Ausstellung)
Voraussetzung: Politischer 
Beschluss über Ablauf des 
Verfahrens + VEP
Anzahl der Teilnehmenden
Büros: ca. 10 ggf. Reduzierung 
nach Zwischenpräsentation.
EARBEITUNG DER AUSLOBUNG
BEARBEITUNGSPHASE 1 DER BÜROS
SCHWERPUNKT IDEENTEIL
STRATEGIE
ERGEBNISSE ALS GRUNDLAGE FÜR B-PLAN 
COLONIUS NORD
VEP
BB1
BB2
BB3
Informationsveranstaltung und Input zur 
weiteren Bearbeitung. Auswahl der Entwürfe 
zur weiteren Bearbeitung. 
Projekt
Qualifizierung der Architektur (Fassade/ 
Grundrisse) im Detail.
BEARBEITUNGSPHASE 2 DER BÜROS
SCHWERPUNKT REALISIERUNGSTEIL
Wettbewerb in 2 Phasen
ANLAGE 2

Realisierungsteil:
Konkrete Lösungen zur 
Realisierung. Vertiefte 
Betrachtung. Architektonische 
Auseinandersetzung.
Ideenteil:
Standortspezifische Maßnahmen 
zur Verknüpfung und 
Weiterentwicklung des Inneren 
Grüngürtels. Auseinandersetzung 
im städtebaulichen Maßstab. 
Ziel:
Untersuchung umsetzbarer 
Maßnahmen mit „Win-Win“ 
Potential.
4
Ideenteil Realisierungsteil
Standort der Maßnahmen die mit den zuständigen 
Fachämtern abgestimmt worden sind. 
UMGRIFF DES 
WETTBEWERBSVER-
FAHRENS
ANLAGE 2

Umgang mit Rechtsabbieger und 
Subbelrather Str. 16. Weiterführung der 
Radwegeverbindung
5
Ideenteil Realisierungsteil Standort der Maßnahmen die mit den zuständigen 
Fachämtern abgestimmt worden sind. 
Herstellung einer Durchlässigkeit zum 
Grüngürtel
Einbindung bestehender 
Querungsmöglichkeiten über die innere 
Kanalstraße in die Planung
Herstellung einer Durchlässigkeit zum 
Colonius und Entsiegelung der Flächen
Untersuchung verbesserter 
Querungsmöglichkeiten an der Venloer
Straße
STANDORTSPEZIFISCHE MAßNAHMEN
ANLAGE 2

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2580 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/2 
611/2 Kinn Az 
 
Vorlagen-Nummer 
0302/2022
Stand: 27.03.2023 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Durchführung eines zweiphasigen städtebaulichen 
Wettbewerbverfahrens für den Bereich Colonius Nord an der Subbelrather Straße 13 
und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
einschließlich Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Arbeitstitel Bebauungsplan: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord 
Status    in Bearbeitung  Wettbewerb, FöB 
 
    erledigt  Aufhebung, Einleitung 
 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr. 
1567/2016) für das Gebiet nördlich des Fernsehturms, östlich der Inneren Kanalstraße, 
südlich der Subbelrather Straße und westlich des Inneren Grüngürtels (Gemarkung 
Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord— 
Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord— aufzuheben. 
2. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens 
gemäß § 13 a BauGB für das Gebiet Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 
1474, 1494 und 1495 —Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord — 
einzuleiten mit dem Ziel, eine gewerbliche Nutzung festzusetzen; 
3. beauftragt die Verwaltung, mit dem Investor auf Grundlage der beigefügten Rahmen-
bedingungen für den Bereich nördlich Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße 
entlang der Inneren Kanalstraße einschließlich Innerer Grüngürtel ein zweiphasiges 
Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. 
4. beschließt nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, die Durchführung der (erneu-
ten) freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 
(Aushang). 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zu 1.: Aufhebung am 25.05.2022 bekannt gemacht  erledigt 
Zu 2.: Einleitung am 25.05.2022 bekannt gemacht  erledigt 
Zu 3.: Aktuell laufend. Abschluss mit der Preisgerichtssitzung am 18.08.2023 geplant.

2 
 
Zu 4.: Erfolgt im Anschluss an den durchgeführten Wettbewerb 
Nächste Schritte: 
Abschluss des Wettbewerbs (siehe zu 3.) 
Durchführung der (erneuten) frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 
Baugesetzbuch (siehe zu 4.) 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Nach durchgeführter erneuter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 
Baugesetzbuch.

Anlage 1 Geltungsbereich

377 Zeichen

[8 staatkin |)
Stadtplanungsamt

Anlage 1

Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
"Campus Colonius Nord"

tretungen, die wegen Befangenhelt an den Beratungen zu

25 0 50 100 150 Meter dlesem Tagesordnungspunkt nicht tellnehmen dürfen.

Maßstab 1: 2500 Planwirkungsberelch der Vorlage zur Orlentlerung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-

Beratungsverlauf (4)

10.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.04.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0302/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.03.2022
Erstellt
25.01.2022 15:15