0302/2022
Beschluss über die Durchführung eines zweiphasigen städtebaulichen Wettbewerbverfahrens für den Bereich Colonius Nord an der Subbelrather Straße 13 und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 4 Masterplan Spielregeln
51621 Zeichen
Dezernat VI - Stadtplanungsamt
1
Weiterentwicklung
Interventionsraum
Innerer Grüngürtel
Spielregeln
Stand 01/2022
ZWISCHENERGEBNIS
Städtebaulicher
Masterplan
Innenstadt
ANLAGE 4
Dezernat VI - Stadtplanungsamt
2
Der Städtebauliche Masterplan
Innenstadt definiert den Inneren
Grüngürtel als einer der drei be-
deutendsten Stadträume Kölns,
neben dem Rhein und den Köl-
ner Ringstraßen. Als Interven-
tionsraum werden im Rahmen
vertiefender Untersuchungen
Defizite, aber auch Potentia-
le, herausgearbeitet, welche
in Summe den Bedarf einer
Weiterentwicklung des gesam-
ten Raums verdeutlichen. Vor
diesem Hintergrund formuliert
der Masterplan eine Maßnahme
zur Erstellung eines Konzepts
„Innerer Grüngürtel Raumse-
quenzen“, um die jeweiligen
Handlungsbedarfe einerseits zu
konkretisieren und andererseits
den einzelnen Projekten den
notwendigen stadträumlichen
Rahmen zu geben.
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Weiterentwicklung Innerer Grüngürtel
Dezernat VI - Stadtplanungsamt
3
Parkstadt Süd
Historisches Archiv
Masterplan Universität
Bereich Colonius
Justizzentrum
Sportpark Süd
Deutzer Hafen
Mülheimer Süden
Westlich Zülpicher Wall
Franz-Geuer-Str
Weinsbergstr.
Freiraumplanung Eifelwall
Aktuelle Projekte im Inneren Grüngürtel
Vor dem Hintergrund der Viel-
zahl an unterschiedlichen, aktu-
ellen Projekten im Bereich des
Inneren Grüngürtels wird nun-
mehr der Bedarf für die Abstim-
mung einer einheitlichen Heran-
gehensweise deutlich. Durch
das Einfügen der einzelnen
Projekte in den Gesamtkon-
text soll der Innere Grüngürtel
nicht nur in seine vorhandenen
Strukturen geschützt werden,
sondern durch eine sinnvolle
Weiterentwicklung gestärkt
werden.
Dezernat VI - Stadtplanungsamt
4
Maxime
In einem ersten Schritt galt es,
sich innerhalb der Stadtver-
waltung auf eine gemeinsame
Zielrichtung für die Weiterent-
wicklung des Inneren Grün-
gürtels zu verständigen. Unter
Beratung der externen Fach-
experten der Lenkungsgruppe
Städtebaulicher Masterplan
Innenstadt haben sich das
Stadplanungsamt, das Amt für
Straßen und Verkehrsentwick-
lung sowie das Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen
auf eine Maxime verständigt,
welche die Stärkung des Frei-
raums als Ziel der Weiterent-
wicklung formuliert.
Um dieses Ziel zu erreichen,
ist einerseits eine integrative
Betrachtung der zentralen The-
men „Stadtraum“, „Vernetzung“
und „Klima“ und andererseits
ein angemessenes Qualifizie-
rungsverfahren zur Qualitätssi-
cherung notwendig.
Den Inneren Grüngürtel mit einer positiven Bilanz
für den Freiraum städtebaulich weiterentwickeln.
„
“
QUALIFIZIERUNGSVERFAHREN
VERNETZUNG KLIMA
+
STADTRAUM
Dezernat VI - Stadtplanungsamt
5
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und
Radfahrer*innen werden mit einem hohen
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders
einer räumlich-funktionalen Differenzierung
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg.
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle,
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und
Radfahrer*innen werden mit einem hohen
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders
einer räumlich-funktionalen Differenzierung
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg.
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle,
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und
Radfahrer*innen werden mit einem hohen
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders
einer räumlich-funktionalen Differenzierung
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg.
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle,
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und
Radfahrer*innen werden mit einem hohen
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders
einer räumlich-funktionalen Differenzierung
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg.
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle,
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Programm und Nutzungsmischung der
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels
gestärkt werden.
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel
werden durch eine ausgewogene Komposition
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um
welche Schnittstelle es sich handelt, sind
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren
Quartiersidentität fortschreiben
Nutzungen verzahnen
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt.
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein
und formulieren eine angemessene
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels
gestärkt werden.
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel
werden durch eine ausgewogene Komposition
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um
welche Schnittstelle es sich handelt, sind
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren
Quartiersidentität fortschreiben
Nutzungen verzahnen
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt.
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein
und formulieren eine angemessene
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels
gestärkt werden.
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel
werden durch eine ausgewogene Komposition
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um
welche Schnittstelle es sich handelt, sind
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren
Quartiersidentität fortschreiben
Nutzungen verzahnen
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt.
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein
und formulieren eine angemessene
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels
gestärkt werden.
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel
werden durch eine ausgewogene Komposition
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um
welche Schnittstelle es sich handelt, sind
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren
Quartiersidentität fortschreiben
Nutzungen verzahnen
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt.
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein
und formulieren eine angemessene
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels
gestärkt werden.
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel
werden durch eine ausgewogene Komposition
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um
welche Schnittstelle es sich handelt, sind
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren
Quartiersidentität fortschreiben
Nutzungen verzahnen
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt.
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein
und formulieren eine angemessene
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels
gestärkt werden.
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel
werden durch eine ausgewogene Komposition
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um
welche Schnittstelle es sich handelt, sind
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren
Quartiersidentität fortschreiben
Nutzungen verzahnen
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt.
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein
und formulieren eine angemessene
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren
sichergestellt wird.
STADTRAUM
Sicherung des Grünbestands
und Minderung der Eingriffe
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert
für den Inneren Grüngürtel umsetzen.
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima.
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands
und Minderung der Eingriffe
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert
für den Inneren Grüngürtel umsetzen.
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima.
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands
und Minderung der Eingriffe
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert
für den Inneren Grüngürtel umsetzen.
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima.
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands
und Minderung der Eingriffe
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert
für den Inneren Grüngürtel umsetzen.
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima.
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
KLIMA
Spielregeln
Für die vier Themenschwer-
punkte „Stadtraum“, „Ver-
netzung“, „Klima“und „Quali-
fizierungsverfahren“ wurden
in einem nächsten Schritt so
genannte Spielregeln ent-
wickelt, welche künftig für die
Qualifizierung der jeweiligen
Projekte verbindlich zugrunde
gelegt werden sollen.
Dezernat VI - Stadtplanungsamt
6
Programm und Nutzungsmischung der
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie
dessen Architektur korrespondieren mit den
angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante
und Grün, so dass die jeweiligen Gebäudeadressen
sowie die Adresse „Innerer Grüngürtel“ gleichermaßen
gestärkt werden.
Die Eingangssituation in den Inneren Grüngürtel
werden durch eine ausgewogene Komposition
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um
welche Schnittstelle es sich handelt, sind
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen
möglich (Innenstadt -> IG oder Äußere Bezirke -> IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren
Quartiersidentität fortschreiben
Nutzungen verzahnen
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt.
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein
und formulieren eine angemessene
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels
gestärkt werden.
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel
werden durch eine ausgewogene Komposition
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um
welche Schnittstelle es sich handelt, sind
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren
Quartiersidentität fortschreiben
Nutzungen verzahnen
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt.
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein
und formulieren eine angemessene
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels
gestärkt werden.
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel
werden durch eine ausgewogene Komposition
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um
welche Schnittstelle es sich handelt, sind
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren
Quartiersidentität fortschreiben
Nutzungen verzahnen
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt.
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein
und formulieren eine angemessene
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie
dessen Architektur korrespondieren mit den
angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante
und Grün, so dass die jeweiligen Gebäudeadressen
sowie die Adresse „Innerer Grüngürtel“ gleichermaßen
gestärkt werden.
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden
durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung
und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle
(Innenstadt/IG oder Äußere Bezirke/IG) es sich handelt,
sind unterschiedliche Ausformungen möglich.
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren
Quartiersidentität fortschreiben
Nutzungen verzahnen
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt.
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein
und formulieren eine angemessene
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels
gestärkt werden.
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel
werden durch eine ausgewogene Komposition
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um
welche Schnittstelle es sich handelt, sind
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren
Quartiersidentität fortschreiben
Nutzungen verzahnen
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt.
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein
und formulieren eine angemessene
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels
gestärkt werden.
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel
werden durch eine ausgewogene Komposition
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um
welche Schnittstelle es sich handelt, sind
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren
Quartiersidentität fortschreiben
Nutzungen verzahnen
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt.
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein
und formulieren eine angemessene
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels
gestärkt werden.
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel
werden durch eine ausgewogene Komposition
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um
welche Schnittstelle es sich handelt, sind
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren
Quartiersidentität fortschreiben
Nutzungen verzahnen
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt.
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein
und formulieren eine angemessene
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren
sichergestellt wird.
Spielregeln STADTRAUM
Dezernat VI - Stadtplanungsamt
7
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und
Radfahrer*innen werden mit einem hohen
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders
einer räumlich-funktionalen Differenzierung
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg.
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle,
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und
Radfahrer*innen werden mit einem hohen
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders
einer räumlich-funktionalen Differenzierung
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg.
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle,
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
ÖPNV ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für Fußgänger und RadfahrerInnen
werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert.
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Das ÖPNV-Netz wird ausgebaut
(Gleiserweiterung DB) und relevante
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt
(z.B. Fahrradstraßen im Breich der Wälle,
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler
Bestandteil erstellt.
Spielregeln VERNETZUNG
Dezernat VI - Stadtplanungsamt
8
Sicherung des Grünbestands
und Minderung der Eingriffe
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen in Form
von Ausgleichflächen im Inneren Grüngürtel
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleichflächen schaffen
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima.
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands
und Minderung der Eingriffe
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert
für den Inneren Grüngürtel umsetzen.
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima.
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands
und Minderung der Eingriffe
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert
für den Inneren Grüngürtel umsetzen.
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima.
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.Spielregeln KLIMA
Dezernat VI - Stadtplanungsamt
9
Spielregeln QUALIFIZIERUNGSVERFAHREN
Bei der Qualifizierung konkreter
Hochbauprojekte ist grundsätz-
lich ein zweistufiges Verfah-
ren vorzusehen. In der ersten
Stufe gilt es, die städtebauliche
Einbindung des Vorhabens
zu erarbeiten. Für die Analyse
und die Herangehensweise ist
daher der Gesamtraum Innerer
Grüngürtel zu berücksichtigen,
um für den besonderen Projekt-
Analyse
Rückkopplung
Rückkopplung
Rückkopplung
1. Stufe 2. Stufe
Architektonischer EntwurfÖB
ÖB
Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan
Städtebauliches Konzept
Gesamtebene
Kontextebene Projektebene
Analyse
Rückkopplung
Rückkopplung
Rückkopplung
1. Stufe 2. Stufe
Architektonischer EntwurfÖB
ÖB
Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan
Städtebauliches Konzept
Gesamtebene
Kontextebene Projektebene
Analyse
Rückkopplung
Rückkopplung
Rückkopplung
1. Stufe 2. Stufe
Architektonischer EntwurfÖB
ÖB
Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan
Städtebauliches Konzept
Gesamtebene
Kontextebene Projektebene
ANALYSE STÄDTEBAULICHES
KONZEPT
ARCHITEKTONISCHER
ENTWURF
STUFE 1 STUFE 2
standort zu sensibilisieren. Der
Betrachtungsraum für das städ-
tebauliche Konzept im nächsten
Schritt ist so zu wählen, dass
der Innere Grüngürtel in seiner
gesamten Tiefe sowie die an-
grenzenden Bereiche einbezo-
gen wird. So wird eine plausible
Einbindung in die Umgebung
nachgewiesen und das Projekt
Teil des Gesamtraums.
Die Stufe 2 dient der Erarbei-
tung eines architektonischen
Entwurfs. Der auf der so ge-
nannten Projektebene definierte
Umgriff entspricht daher dem
Projektgrundstück.
Darüber hinaus ist im gesamten
Verfahren sicherzustellen, dass
Politik und Stadtgesellschaft in
sinnvollen Abständen beteiligt
werden.
Dezernat VI - Stadtplanungsamt
10
Analyse
Rückkopplung
Rückkopplung
Rückkopplung
1. Stufe 2. Stufe
Architektonischer EntwurfÖB
Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan
Städtebauliches Konzept
Gesamtebene Kontextebene Projektebene
Spielregeln QUALIFIZIERUNGSVERFAHREN
Dezernat VI - Stadtplanungsamt
11
„Den Inneren Grüngürtel mit einer positiven Bilanz
für den Freiraum städtebaulich weiterentwickeln.“
MAXIME
Programm und Nutzungsmischung der
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels
gestärkt werden.
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel
werden durch eine ausgewogene Komposition
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um
welche Schnittstelle es sich handelt, sind
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren
Quartiersidentität fortschreiben
Nutzungen verzahnen
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt.
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein
und formulieren eine angemessene
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels
gestärkt werden.
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel
werden durch eine ausgewogene Komposition
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um
welche Schnittstelle es sich handelt, sind
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren
Quartiersidentität fortschreiben
Nutzungen verzahnen
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt.
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein
und formulieren eine angemessene
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels
gestärkt werden.
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel
werden durch eine ausgewogene Komposition
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um
welche Schnittstelle es sich handelt, sind
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren
Quartiersidentität fortschreiben
Nutzungen verzahnen
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt.
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein
und formulieren eine angemessene
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels
gestärkt werden.
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel
werden durch eine ausgewogene Komposition
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um
welche Schnittstelle es sich handelt, sind
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren
Quartiersidentität fortschreiben
Nutzungen verzahnen
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt.
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein
und formulieren eine angemessene
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels
gestärkt werden.
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel
werden durch eine ausgewogene Komposition
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um
welche Schnittstelle es sich handelt, sind
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren
Quartiersidentität fortschreiben
Nutzungen verzahnen
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt.
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein
und formulieren eine angemessene
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels
gestärkt werden.
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel
werden durch eine ausgewogene Komposition
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um
welche Schnittstelle es sich handelt, sind
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren
Quartiersidentität fortschreiben
Nutzungen verzahnen
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt.
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein
und formulieren eine angemessene
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren
sichergestellt wird.
STADTRAUM
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und
Radfahrer*innen werden mit einem hohen
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders
einer räumlich-funktionalen Differenzierung
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg.
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle,
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und
Radfahrer*innen werden mit einem hohen
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders
einer räumlich-funktionalen Differenzierung
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg.
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle,
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und
Radfahrer*innen werden mit einem hohen
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders
einer räumlich-funktionalen Differenzierung
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg.
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle,
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und
Radfahrer*innen werden mit einem hohen
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders
einer räumlich-funktionalen Differenzierung
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg.
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle,
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Sicherung des Grünbestands
und Minderung der Eingriffe
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert
für den Inneren Grüngürtel umsetzen.
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima.
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands
und Minderung der Eingriffe
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert
für den Inneren Grüngürtel umsetzen.
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima.
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands
und Minderung der Eingriffe
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert
für den Inneren Grüngürtel umsetzen.
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima.
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands
und Minderung der Eingriffe
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert
für den Inneren Grüngürtel umsetzen.
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima.
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
KLIMA
SPIELREGLEN
Verbindlichkeit schaffen
Analyse
Rückkopplung
Rückkopplung
Rückkopplung
1. Stufe 2. Stufe
Architektonischer EntwurfÖB
ÖB
Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan
Städtebauliches Konzept
Gesamtebene
Kontextebene Projektebene
Analyse
Rückkopplung
Rückkopplung
Rückkopplung
1. Stufe 2. Stufe
Architektonischer EntwurfÖB
ÖB
Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan
Städtebauliches Konzept
Gesamtebene
Kontextebene Projektebene
Analyse
Rückkopplung
Rückkopplung
Rückkopplung
1. Stufe 2. Stufe
Architektonischer EntwurfÖB
ÖB
Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan
Städtebauliches Konzept
Gesamtebene
Kontextebene Projektebene
ANALYSE STÄDTEBAULICHES
KONZEPT
ARCHITEKTONISCHER
ENTWURF
STUFE 1 STUFE 2
Qualifizierungsverfahren
POLITIK und VERWALTUNG
EXTERNE
+
Dezernat VI - Stadtplanungsamt
12
Prozess und Ausblick
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt
Innerer Grüngürtel - Weiterentwicklung
Verfahrenskonzeption
19.11.2021
61/0
L. Tenbücken
STRATEGIE
PROJEKTE
Rückkopplung
aktuelle
Projekte
Rückkopplung
aktuelle
Projekte
Info-
veranstaltung
30.06.2021
Beratung
Lenkungsgruppe
Masterplan
26.11.21
Beschluss Spielregeln
II/ 2022
STRATEGIE
NEUAUSRICHTUNG
Masterplan
Innerer
Grüngürtel
Maxime
+
Flächen
+
Regeln
Maxime
+
Flächen
+
Regeln
VERBINDLICHKEIT und QUALITÄT
Beratung
Experten
Mit dem Ziel, einerseits die lau-
fenden Projekte voranzubringen
und andererseits den Gesamt-
raum im Sinne der Maxime
weiterzuentwickeln, fließt der
jeweils aktuelle Arbeitsstand
der Spielregeln bereits jetzt in
die aktuellen Projekte ein. Die
Beratung durch die Fachexper-
ten der Lenkungsgruppe Mas-
terplan sowie die Rückkopplung
mit Politik und Öffentlichkeit im
Rahmen der Informationsver-
anstaltung bilden hierfür eine
wichtige Grundlage. Parallel
hierzu wird an der Gesamtstra-
tegie für den Inneren Grüngür-
tel gearbeitet, welche abschlie-
ßend politisch beschlossen und
somit verbindliche Anwendung
in den Projekten finden wird.
Dezernat VI - Stadtplanungsamt
13
Anlage 5 Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung
6395 Zeichen
© Thomas Wolf, www.foto-tw.de svu Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Folie 1Stand 03.12.2021 Bauliches Entwicklungspotenzial im Umfeld des Funk- und Fernsehturm /Colonius Köln Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung (SVU) ANLAGE 5 AUSZUG Kapitel 1 Vorgehensweise • Analyse baulicher Bestand • Wirkungsbereich des Denkmals aus denkmalpflegerischer Betrachtungssicht auf Grundlage des DSchG NRW • Sichtfeldachsen des Doms als Beispiel für eine systematischen Aufarbeitung • Typologien Innere Kanalstraße • Struktur / Hochhausstandorte • Visualisierung • Studie des Architekturbüros Astoc • Abwägung und Fazit des Denkmalschutzes • Vorgaben für Wettbewerb • Anhang weitere Unterlagen und Zeitplan Folie 7Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Es wurden eine Vielzahl von Standorten mit dem Colonius inder Stadtsilhouette untersucht, um den optischen Einfluss von unmittelbare angrenzenden Hochhaus-Projekten auf das Bauwerk (Denkmal) zu prüfen. In dieser Untersuchung wurde auf Stadtanalysen wie Siedlungs- und Grünstruktur, ÖPNV- und KFZ- Anbindung etc. verzichtet, da sie nicht von denkmalpflegerischen Belang sind. Die Vorgehensweise mit einem Betrachtungsraum von rd. 500 m ist nur auf den Colonius bezogen. Die Ergebnisse sind nicht übertragbar auf mögliche Auswirkungen dieser neuen Hochhausstandorte auf das Weltkulturerbe Dom. Folie 11Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Denkmalpflegerischer Umgebungsschutzzonen Folie 17Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt 1. Radius örtlicher Wirkungsbereich des Baudenkmals Umgebungsschutz R 250 - 500 m 2. Radius unbe- baubarer Frei- bereich R 50 m das entspricht ca. dem Durchmesser 30 m der Kanzel plus Eingangsbereich Astoc Systematik Folie 71Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt ½ Höhe Kanzelunterkante Kapitel 5 – Denkmalpflegerisches Fazit der Sichtfeldanalyse Prolog Die vorliegende aussagekräftige Sichtfeldstudie untersucht ausschließlich den Colonius-Fernsehturm und seinen Wirkungsraum. Das Denkmal Innerer Grüngürtel, der Dom als Denkmal und Welterbestätte sowie das Höhenkonzept der Stadt werden darin nicht analysiert. Besonders die potentiellen Auswirkungen einer Hochhaus-Bebauung auf den denkmalgeschützten Inneren Grüngürtel, seine Vegetation und Nutzbarkeit als Freizeit- und Erholungsraum (Schattenwurf, klimatische Veränderungen, Fallwinde, usw.) müssen in einer konkreteren Planungsstufe ebenfalls untersucht und berücksichtigt werden. Insofern ist das u.a. Fazit keine präjudizierende denkmalrechtliche Erlaubnis nach §9 DSchG NRW für die anvisierte Baumaßnahme eines Hochhauses. Die Sichtfeldstudie dient allein dazu eine Festlegung für eine abstrakte Linie zu treffen, welche Gebäudehöhe innerhalb der Umgebung des Denkmals Colonius möglich ist. Im weiteren Planungsverlauf sind auch die Auswirkung der eigentlichen Positionierung eines Hochhauses auf dem Nachbargelände und seine Baukörperform zu prüfen und zu bewerten, in wie weit hier der Colonius zu massiv bedrängt wird. Fazit Die vorliegenden Untersuchungen der unterschiedlichen Gebäudehöhen für ein benachbartes Hochhaus haben ergeben, dass eine Höhe von max. 80m (ohne Berücksichtigung der Bauform) denkmalverträglich vorstellbar ist. In der Fernwirkung wird die ‚Aura‘ des Turms durch ein 80m hohes Hochhaus nicht wesentlich gestört. Mittels dieser Höhe ordnet sich ein benachbartes Hochhaus deutlich dem Colonius-Turm unter und ist überhaupt nur an wenigen Punkten der Stadt und des Umlandes wahrnehmbar. Somit besteht hier auch keine negative Auswirkung auf die Stadtsilhouette. … Folie 73Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Kapitel 5 – Denkmalpflegerisches Fazit der Sichtfeldanalyse Fortsetzung Innerhalb des Stadtraums – dem mittleren Nahbereich (z.B. von der Deutzer Promenade oder von Ehrenfeld aus) – ragt der Colonius-Turm neben einem hinzutretenden 80m hohen Hochhaus deutlich frei genug auf, sodass er mit seiner aufgehängten Kanzel den ‚umgebenden‘ Luftraum nach wie vor markant dominiert. Diese denkmalpflegerische Auffassung des Stadtkonservators wird auch durch das Fachamt des Landschaftverbandes geteilt (vgl. hierzu die Stellungnahme vom 10.05.2021) Anders verhält es sich mit der Wirkung im unmittelbar angrenzenden Stadtraum; hier wird der Turm, vor allem sein weich geschwungener Schaft, je nach Position des Betrachters, bis zur Kanzel hin deutlich beschnitten. Diese Störung ist allerdings nicht negativ auszulegen, da selbst ein Gebäude geringerer Höhe den freien Blick auf den Coloniusverhindern bzw. behindern würde. Eine solche Beschränkung wird besonders deutlich für die Blickachse entlang der Inneren Kanalstraße vom Norden her betrachtet. Die wichtige, freistehende Wirkung des Turms auf dem Grundstück selbst und seinem gestalterischen, charakteristischen Zusammenspiel zwischen massiven Turmschaft der metallenen Zugangsröhre und dem runden schwebenden Eingangspavilion wird durch die Unbebaubarkeit des freien ‚Colonius-Grundstücks‘ denkmalrechtlich abgesichert (vgl. hierzu den Bewertungstext der Unterschutzstellung). Folie 74Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Parameter mit denkmalgerechten Auswirkung auf die Stadtsilhouette Folie 75Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt 80 m = ½ (+max 3 m Technik) 166 m = 1 Gesamt 266 m Parameter mit zukünftiger Auswirkung auf die Stadtsilhouette • SVU fließt in den Wettbewerb als „Rahmen“ ein. Darin wird belegt, das eine max. Bauhöhe von 80 m und einer unbebauten Bereich von min. 30 m Radis möglich ist ohne das Denkmal zu gefährden. • Im Wettbewerb soll es keine Vorgaben einer zu erzielenden BGF geben, sondern es muss in der Konkretisierung der Ergebnisse Sichtfeldstudie eine Verträglichkeit nachgewiesen werden. • Der Politik muss die Vorgehensweise zum Wettbewerbsverfahren vor Beginn zur Beschlussfassung vorgelegt werden. (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=308272 AN/1183/2020). • Dem Begleitgremium Masterplan werden die Vorgaben ebenfalls vorgelegt. • Aus Sicht der Fernwirkung wird eine maximale Höhenbegrenzung im Umfeld des Colonius von 70 - 80 m vorgeschlagen. • Der von Bebauung freizuhaltende Bereich beträgt min. 50 m Radius Folie 77Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt 2 x 10 Punkte – Checkliste 2003 • 2 x 10 Pkte Checkliste HK Folie 78Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt
Anlage 8 Eignungsstudie Wohnen
57875 Zeichen
EIGNUNGSSTUDIE WOHNUNGSBAU NÖRDLICH UND SÜDLICH COLONIUS Stand 16.11.2021 ANLAGE 8 von 35 2 EIGNUNGSSTUDIE WOHNUNGSBAU NÖRDLICH UND SÜDLICH COLONIUS Auftraggeber: AIRE Köln Subbelrather Straße GmbH & Co.KG T unisstr. 29, D-50667 Köln Ansprechpartner: Herr Stefan Harwardt Herr Jonas Ede Bearbeiter: ulrich hartung Gmbh Adenauerallee 127a, D-531 13 Bonn Ansprechpartner: Frau Iris Hartung Herr Thomas Schwolow Stand der Bearbeitung: 16.11.2021Titelbild: Plangebiet mit Umgebung Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage von Land NRW 2021 dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) von 35 3 Inhalt 1. Ausgangslage 4 2. Zusammenfassung und Empfehlung 5 3. Methodik 9 4. Stadträumliche Lage im Stadtquartier 10 4.1 Wohnquartiere und Nachbarschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 4.2 Städtebauliche Einbindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 4.3 Nahversorgung und Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 4.4 Soziale Infrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 4.5 Verkehrsinfrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 4.6 Freiraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 5. Bau- und Planungsrecht, Planungsziele 18 5.1 Flächennutzungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 5.2 Bau- und Planungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 5.3 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 6. Städtebauliche Rahmenbedingungen 22 6.1 Lärmimmissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 6.2 Feinstaub . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 6.3 Sicherheit und Atmosphäre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 6.4 Belichtung und Besonnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 6.5 Kleinklimatische Bedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 6.6 Erschließung, Verkehr , Stellplätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 7. Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung 26 7.1 Stadträumliche Lage und städtebauliche Integration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 7.2 Planungsrecht und Planungsziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 7.3 Städtebauliche Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 7.4 Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit und Nutzen für die Öffentlich keit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 7.5 Zusammenfassende Bewertung der T eilräume im Vergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Anlage 1 32 Auszug aus den Kriterien öffentlich geförderter Wohnungsbau gemäß Anlage 1 . . . . . . . . . . . . . 32 der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2020) Abbildungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Quellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Innere Kanalstraße Subbelrather Straße Venloer Straße C © Land NRW (2021) B A von 35 4 Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.09.2020 beschlossen, dass die Potentiale für bezahlbares Wohnen nördlich und südlich des Fernmeldeturms Colonius zwischen der Subbelrather Straße und Venloer Straße zu untersuchen und ggf. weiterzuverfolgen sind. Eine entsprechende Untersuchung und Empfehlung für das weitere Verfahren wird im Rahmen dieser Studie durchgeführt 1. Ausgangslage Abb. 1: Untersuchungsraum Quelle: eigene Darstellung auf Grund- lage von Land NRW 2021 dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) 1. Ausgangslage Der Untersuchungsraum der Eignungsstudie gliedert sich in die Teilräume A-C Eigentümer sind die AIRE Köln Subbelrather Straße GmbH & Co.KG (Teilraum A, Nord), die Stadt Köln/Deutsche Funkturm GmbH (Teilraum B, Mitte) und die Deutsche Telekom AG (Teilraum C, Süd). Eine städtebau- liche Entwicklung wird aktuell jedoch nur für Teilraum A beabsichtigt. von 35 5 Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius Quelle: eigene Darstellung auf Grund- lage von Land NRW 2021 dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) 2. Zusammenfassung und Empfehlung Gemäß Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.2020 sind die Potenziale für bezahlbaren Wohnungsbau zu untersuchen und ggf. weiterzuverfolgen. Eine entsprechende Untersuchung mit Eignungs- empfehlung für das weitere Verfahren wird im Rahmen dieser Eignungs- studie durchgeführt. Methodisch erfolgt zunächst eine Darstellung und Analyse der stadträum- lichen Integration des Untersuchungsraumes unter Einbeziehung der angrenzenden Stadtquartiere. Die Einordnung erfolgt auf Grundlage der städtebaulichen Einbindung, der Versorgungsausstattung, sowie der ver- kehrlichen- und sozialen Infrastruktur. Es sind folgende Ergebnisse festzuhalten: Im engeren stadträumlichen Kontext befindet sich das Plangebiet in einer städtebaulich nur bedingt integrierten Lage, ohne direkte Verknüpfung mit den etablierten Wohn- quartieren im Stadtteil Ehrenfeld. Insbesondere die mehrspurigen Ver- kehrsflächen der Inneren Kanalstraße, der Subbelrather Straße und der Venloer Straße stellen deutlich wahrnehmbare und dauerhafte Zäsuren dar. Städtebaulich gefasste Raumkanten zum Untersuchungsraum sind nicht deutlich ablesbar oder weisen einen großen Abstand auf. Im Hin- blick auf die benachbarten Nutzungen stellt sich Wohnen zwischen Büro, Dienstleistung sowie Sport- bzw. Freiraumangeboten im engeren Umfeld insgesamt eher untergeordnet dar Die Erreichbarkeit von Versorgungsein- richtungen, Dienstleistungen und der sozialen Infrastruktur ist als gut zu be- werten. Im Nahbereich (500 m Radius) befinden sich zwar nur vereinzelte Einrichtungen, mit zunehmender Entfernung (1000 m Radius) verbessert sich die Ausstattungssituation jedoch. Die verkehrliche Erschließung des Untersuchungsraumes ist für alle Verkehrsträger als gut einzustufen. Auch wohnungsnahe Freiflächen stehen im Inneren Grüngürtel ausreichend zur Verfügung. Im Weiteren erfolgt eine Betrachtung des bestehenden Bau- und Planungs- recht inkl. angrenzender Bebauungspläne im Hinblick auf mögliche Restriktionen für Wohnnutzungen im Untersuchungsraum. Im Flächen- nutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als „Sondergebiet Fernmeldeturm“ (SO) dargestellt. Die zukünftig angestrebten Nutzungen widersprechen insofern teilweise den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Dies gilt jedoch gleichermaßen für eine wohnbauliche oder gewerbliche Entwicklung des Standortes, so dass eine Änderung bzw. Berichtigung des Flächen- nutzungsplanes im Zuge der Schaffung von Planungsrecht erforderlich wird. Planungsrechtliche Restriktionen aus den benachbarten Bebauungs- plänen bestehen für eine wohnbauliche Entwicklung aber nicht. In diesem Kapitel werden auch die Planungsziele des städtebaulichen Masterplans Innenstadt Köln im Hinblick auf eine potenzielle wohnbauliche Entwicklung des Standortes dargestellt. Die Ziele des Masterplans Innen- stadt Köln sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als ein von der Gemeinde von 35 6 2. Zusammenfassung und Empfehlung beschlossenes städtebauliches Entwicklungskonzept im Rahmen der Bauleitplanung in die Abwägung einzustellen. Es lassen sich daraus inso- fern keine verpflichtenden Vorgaben für die Eignungsstudie Wohnungsbau ableiten. Aus den Planungszielen des städtebaulichen Masterplans Innenstadt las- sen sich im Kontext der beabsichtigten Stärkung des Inneren Grüngürtels verschiedene Ansprüche an den Untersuchungsraum ableiten. Das Ziel einer neuen Adressbildung für Akteure der Wirtschaft konkurriert grund- sätzlich mit einer wohnbaulichen Entwicklung. Die im Masterplan ebenfalls formulierte mögliche Stärkung der westlichen Raumkante durch Ergänzung der Hochpunktsilhouette steht einer wohnbaulichen Entwicklung hingegen nicht grundsätzlich entgegen. Daraus leiten sich jedoch spezifische bau- technische Anforderungen ab, die mit einem erhöhten wirtschaftlichen Auf- wand verbunden sind und in der Konsequenz mit bezahlbarem Wohnraum nur schwer zu vereinbaren sind. Im nächsten Schritt werden für die drei Teilräume die engeren städtebau- lichen Rahmenbedingungen (Immissionen, Sicherheit- und Atmosphäre, Belichtung, klimatische Bedingungen, Erschließung) untersucht. Hierbei kommt insbesondere dem Thema Immissionsschutz (Lärm und Feinstaub) besondere Bedeutung im Hinblick auf gesunde Wohnverhältnisse und die ggf. notwendige Integration einer Kita zu. Der Untersuchungsraum ist durch den Schalleintrag der stark frequentierten Inneren Kanalstraße, der Subbel- rather Straße, der Venloer Straße und der östlich verlaufenden Bahntrasse sowohl zur Tages- als auch zur Nachtzeit erheblich vorbelastet. Tagsüber werden im Nahbereich der Inneren KanaIstraße Immissionswerte von über 75 dB(A) erreicht. Auch mit zunehmender Entfernung liegt der 24 h-Pegel noch immer zwischen 60 und 70 dB(A). Besonders der nördliche Teil des Untersuchungsraumes (Teilraum A) stellt sich durch die einwirkenden Ver- kehrsgeräusche als vorbelastet dar. Auch im Hinblick auf Feinstaub ist aufgrund der erheblichen Verkehrs- belastung auf den angrenzenden Straßenabschnitten mit einer kritischen verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastung im Untersuchungsraum zu rechnen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Grenzwerte der 39. BlmSchV in diesem Bereich überschritten werden. Unter dem Aspekt Sicherheit und Atmosphäre ist gegenwärtig für einen Wohnstandort eine bedingte Eignung festzustellen. Durch die isolierte Lage stellt sich der Standort straßenseitig durch eine sehr geringe Fußgänger- frequenz wenig belebt dar. Die gewerblichen Nutzungen im Untersuchungs- raum zwischen der Subbelrather Straße und der Venloer Straße werden vorrangig tagsüber frequentiert. Die Bezirkssportanlage westlich der Inne- ren Kanalstraße weist im Übergang zu den belebten Quartieren des Stadt- teils Ehrenfeld eher diffuse Raumfolgen mit einer geringen Durchlässigkeit auf. von 35 7 Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius Das Kriterium Belichtung bzw. Besonnung des Untersuchungsraumes ist mit Einschränkungen durch das hohe Verwaltungsgebäude im Teilraum C grundsätzlich als gut zu bewerten. Die Grundstückszuschnitte ermög- lichen eine günstige Süd-Ost Ausrichtung der Baukörper. Die Grund- rissorientierung wird jedoch maßgeblich durch die Anforderungen des Immissionsschutzes bestimmt. Die kleinklimatischen Bedingungen sind auf- grund des Grüngürtels, der als großzügige Frischluftschneise und Kaltluft- bildungsfläche fungiert, im innerstädtischen Kontext für eine Wohnnutzung ebenfalls als günstig einzustufen. Neben den zuvor dargelegten städtebaulichen Rahmenbedingungen, sind die vielschichtigen Nutzungsansprüche an den Untersuchungsraum auch im Kontext der Angemessenheit, der Wirtschaftlichkeit und dem Nutzen für die Öffentlichkeit zu bewerten. Im Ergebnis der Untersuchung lässt sich feststellen, dass eine wohnbauliche Entwicklung des gesamtstädtisch zentral gelegenen Standortes nicht grundsätzlich auszuschließen ist und eine Wohnnutzung auch als positiver Beitrag zur Weiterentwicklung des Stadtraumes am Grüngürtel dienen kann. Dem gegenüber stehen bezogen auf die engeren städtebaulichen Rahmenbedingungen aber insbesondere Restriktionen durch eine erhebliche Vorbelastung mit Feinstaub und Lärm- immissionen, die die Wohnqualität deutlich einschränken. Der Umgang mit den Lärmimmissionen führt neben Einschränkungen in der Grundriss- gestaltung zu einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Mehr- aufwand für die Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse durch Schall- schutzmaßnahmen, insbesondere für kleinere Wohnungen. Ausgehend von einer wohnbaulichen Entwicklung im Rahmen eines vor- habenbezogenen Bebauungsplanes, würden die Anforderungen des ko- operativen Baulandmodells in Verbindung mit den Wohnraumförderungs- bestimmungen (WFB 2020) zum Tragen kommen. Demnach stellen eine Begrenzung der Geschossigkeit auf VII Vollgeschosse und die Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten für die Vorhabenträgerin deutliche Restriktio- nen bei der Entwicklung des Standortes dar. Auch ohne die vorgenannten Begrenzungen ist zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Bauhöhe die Errichtungskosten je m² Wohnfläche jedoch stark ansteigen, sodass eine Realisierung von Wohnungsbau in Objekten mit mehr als VII Geschossen auch im Hinblick auf wirtschaftliche Mieten schwierig zu vereinbaren ist. Auch für die Unterbringung des ruhenden Verkehrs entstehen hohe Her- stellungskosten für unterirdische Stellplätze, die eher im gewerblichen Be- reich darstellbar sind. von 35 8 Für die beabsichtigte Öffnung zum Grüngürtel, die einen deutlichen Mehr- wert für die Öffentlichkeit darstellt, werden Flächen für öffentliche Durch- wegungen und Aufenthaltsbereiche erforderlich, die durch eine stärkere vertikale Nutzung des Grundstücks kompensiert werden können. Eine Be- lebung der Erdgeschosszonen durch urbane Nutzungen (Dienstleistungen, Gastronomie, Einzelhandel) lässt sich im Kontext einer gewerblichen Nut- zung des Standortes einfacher realisieren. Insgesamt kann im Ergebnis dieser Untersuchung keine hohe Eignung für eine wohnbauliche Entwicklung im Untersuchungsraum festgestellt werden, gleichwohl auch keine absoluten Ausschlusskriterien für eine Wohnnutzung gegeben sind. Im Vergleich der drei Teilräume weist der südlich gelegene Teilraum C durch die Nähe zur Venloer Straße jedoch eine günstigere stadträumliche Integration auf. Auch die engeren städtebaulichen Rahmen- bedingungen sind etwas positiver zu bewerten. Insbesondere bestehen aufgrund der Grundstücktiefe im Teilraum C bessere Voraussetzungen städtebaulich und architektonisch auf die Immissionssituation zu reagieren. 2. Zusammenfassung und Empfehlung von 35 9 Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius 3. Methodik Methodisch erfolgt zunächst eine Darstellung und Analyse der stadträum- lichen Integration des Untersuchungsraumes unter Einbeziehung der angrenzenden Stadtquartiere. Die Einordnung erfolgt auf Grundlage der städtebaulichen Einbindung, der Versorgungsausstattung, sowie der ver- kehrlichen- und sozialen Infrastruktur. Im zweiten Schritt der Untersuchung wird das bestehende Bau- und Planungsrecht inklusive angrenzender Bebauungspläne im Hinblick auf mögliche Restriktionen für Wohnnutzungen im Untersuchungsraum be- trachtet. In diesem Zusammenhang werden auch die Planungsziele des städtebaulichen Masterplans Innenstadt Köln im Hinblick auf eine poten- zielle wohnbauliche Entwicklung des Standortes dargestellt. Die Ziele des Masterplans Innenstadt Köln sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als ein von der Gemeinde beschlossenes städtebauliches Entwicklungskonzept im Rahmen der Bauleitplanung in die Abwägung einzustellen. Im nächsten Schritt der Untersuchung werden für die drei Teilräume die en- geren städtebaulichen Rahmenbedingungen (Immissionen, Sicherheit- und Atmosphäre, Belichtung, klimatische Bedingungen, Erschließung) bezogen auf die grundsätzliche wohnbauliche Eignung des Standortes analysiert. Abschließend erfolgt eine vergleichende Bewertung der drei Teilräume im Ampelsystem und daraus abgeleitet das Ergebnis der Eignungsunter- suchung. Ausgehend von dem Ergebnis einer grundsätzlichen Eignung als Wohnstandort, werden dabei auch die besonderen Anforderungen für eine Entwicklung bezahlbaren bzw. geförderten Wohnungsbaus dargelegt, die bei einer wohnbaulichen Entwicklung im Rahmen eines Bebauungsplanes zu berücksichtigen wären. von 35 10 4. Stadträumliche Lage im Stadtquartier © Land NR W (2021) Wohnen Einzelhandel, Gastronomie, Wohnen Wohnen Büro und Wohnen Moschee Büro und Dienstleistung Büro und Dienstleistung Freiraum Freiraum Freiraum Sport Büro Wohnen Wohnen 4. Stadträumliche Lage im Stadtquartier 4.1 Wohnquartiere und Nachbarschaften Das Plangebiet liegt im Stadtteil Neustadt/Nord, im nördlichen Innenstadt- bereich von Köln. Die fußläufige Entfernung zum Kölner Hauptbahnhof und dem Kölner Dom beträgt ca. 2 km. Das Umfeld des Untersuchungsraums ist durch eine sehr heterogene Bebauung geprägt und entspricht von den Nutzungen her insgesamt dem Charakter eines Mischgebietes. Dabei sind unterschiedliche Nutzungsschwerpunkte erkennbar. Abb. 2: Nutzungsschwerpunkte Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage von Land NRW 2021 dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) von 35 11 Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius Auf der nordwestlichen Seite schließen sich an der Kreuzung Innere Kanal- straße/ Subbelrather Straße fünf- bis siebengeschossige Gebäude in block- ähnlichen Strukturen an, die sich in Richtung des Stadtteils Ehrenfeld fort- setzen und nördlich durch die Herkules-Hochhäuser begrenzt werden. In den Erdgeschosszonen befinden sich Einzelhandels- und Dienstleistungs- nutzungen. Die oberen Geschosse sind sowohl durch Büro- als auch durch Wohnnutzungen gekennzeichnet. Nördlich der Subbelrather Straße be- findet sich zudem ein viergeschossiges Punkthaus mit Wohnnutzungen. Westlich der Inneren Kanalstraße befinden sich parallel zum Plangebiet umfangreiche Flächen der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker mit einem hochwertigen Kunstrasenplatz, 2 Ascheplätzen, einigen Tennis- plätzen sowie einer Minigolfanlage. Rückwärtig angrenzend, im Bereich der Franz-Geuer-Straße ist der Neubau eines gemischten Quartiers mit ca. 49.000 m² BGF, bestehend aus rd. 400 Wohneinheiten, 8.000 m² BGF Gewerbefläche und einer 4 zügigen Kita projektiert. Abb. 3 und 4: Kreuzung Innere Kanalstraße/Subbelrather Straße Quelle: eigene Aufnahmen Januar 2021 Abb. 5 und 6: Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker Quelle: eigene Aufnahmen Januar 2021 von 35 12 Abb. 9: Kreuzung Innere Kanalstraße/Venloer Straße Quelle: eigene Aufnahmen Januar 2021 Auf der südwestlichen Seite an der Kreuzung Innere Kanalstraße/ Venloer Straße befinden sich zwei solitäre Hochhäuser und die Zentralmoschee Köln. In Richtung des Stadtteils Ehrenfeld geht die Bebauung in fünf- bis siebengeschossige Blockstrukturen über, die durch Wohnnutzungen unter- schiedlicher Qualität geprägt sind. Abb. 7 und 8: Wohnnutzungen an der Kreuzung Innere Kanalstraße/Venloer Straße Quelle: eigene Aufnahmen Januar 2021 4. Stadträumliche Lage im Stadtquartier Subbelrather Straße Venloer Straße Innere Kanalstraße Ehrenfeld Innenstadt Grüngürtel Grüngürtel Schienen | Gleise Schienen | Gleise © Land NR W (2021) Innere Kanalstraße Subbelrather Straße Venloer Straße Büro und Gewerbe Büro und Gewerbe Büro Wohnen Wohnen Moschee ca. 40m ca. 50m ca. 150m ca. 40m ca. 60m ca. 60m von 35 13 Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius 4.2 Städtebauliche Einbindung Der Untersuchungsraum weist gegenwärtig nur in geringem Umfang städtebaulich gefasste Raumkanten auf. Auf der Westseite befindet sich vis-a-vis die Bezirkssportanlage, die sich nahezu über die gesamte Länge des Untersuchungsraumes ausdehnt. Südlich der Venloer Straße wird der Untersuchungsraum durch zwei solitäre Hochhäuser begrenzt. Östlich bzw. nordöstlich grenzt der großzügige Freiraum des Inneren Grüngürtels an. Lediglich an den Kreuzungsbereichen Innere Kanalstraße/ Subbelrather Straße bzw. Venloer Straße und südöstlich des Inneren Grüngürtels sind blockähnliche Strukturen ablesbar. Die Entfernung zu den nächstgelegen Baukörpern beträgt jedoch zwischen 40 und 150 m, so dass es sich nicht um einen gefassten Stadtraum handelt. Insbesondere stellen aber die sechsspurige Innere Kanalstraße sowie die Subbelrather Straße und die Venloer Straße deutliche und dauerhafte Zäsuren im städtebaulichen Kon- text dar. Abb. 11: Städtebauliche Einbindung Abb. 10: Städtebauliche Gestaltung Quelle: eigene Darstellung Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage von Land NRW 2021 dl-de/by-2-0 (https:// www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Plangebiet Colonius Dienstleistung Einzelhandel Gastronomie Versorgungsinfrastruktur 1000 m 500 m von 35 14 4.3 Nahversorgung und Dienstleistungen Der nordwestlich angrenzende Stadtteil Ehrenfeld ist in ca. 300 - 800 m Entfernung durch eine gute Ausstattung mit Versorgung, Handel, Dienst- leistungen und Freizeitangeboten geprägt. Insbesondere entlang der Venloer Straße befinden sich zahlreiche Angebote zur Deckung des täg- lichen Bedarfs, Einzelhändler, medizinische Versorgungsangebote und Dienstleistungen (Post, Banken, Friseur- und Kosmetiksalons, Copyshops, Waschsalons etc.) Auch die angrenzenden Straßenzüge sind mit kleine- ren Läden und Gastronomiebetrieben durchsetzt. In einem Radius von rd. 1.000 m um das Plangebiet befinden sich Angebote zur Freizeitgestaltung (Sporteinrichtungen, Schwimmbäder, Vereine, Tanzschulen, Bars- und Clubs). Abb. 12: Versorgungszentren, Handel, Dienstleistungen Quelle: eigene Darstellung 4. Stadträumliche Lage im Stadtquartier Plangebiet Colonius KiTa | KiGa Schule Spielplatz Kultur und Freizeit Sport Soziale Infrastruktur 1000 m 500 m von 35 15 Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius Abb. 13: Soziale Infrastruktur Quelle: eigene Darstellung 4.4 Soziale Infrastruktur Die Ausstattung mit Einrichtungen der sozialen Infrastruktur kann insgesamt als gut bezeichnet werden. Im Nahbereich des Plangebiets befinden sich einige Kindertagesstätten sowie zahlreiche weitere Einrichtungen zur Kinderbetreuung in einem Radius von 1.000 m. Die Einrichtungen in den Stadtteilen Neustadt/ Nord und Ehrenfeld weisen jedoch bereits eine hohe Auslastung auf, sodass eine Unterdeckung von Betreuungsplätzen besteht. Die Ausstattung mit Schulen stellt sich durchschnittlich dar. Einem guten Angebot an Grundschulen, steht ein eher geringes Angebot an weiter- führenden Schulen gegenüber, für deren Erreichbarkeit aber grundsätzlich auch etwas längere Wege üblich sind. Spielplätze befinden sich südlich des Plangebietes in den Offenlandbereichen des Grüngürtels und in den integ- rierten Wohnquartieren im angrenzenden Stadtteil Ehrenfeld. Richtung Zoo- brücke (A3) Richtung A57 Subbelrather Straße Venloer Straße Vogelsanger Straße Innere Kanalstraße Richtung Klettenberg | Zollstock | Südstadt Gutenbergstraße (5) Piusstraße (3 | 4) Hans-Böckler-Platz | Köln West (RB | RB26 | RB48 | RE) (3 | 4 | 5) ©Land NRW (2021) Ehrenfeld Innenstadt Richtung Innenstadt | Dom | Hauptbahnhof von 35 16 Der Untersuchungsraum ist über die Innere Kanalstraße sowie die Subbel- rather Straße und die Venloer Straße erschlossen. Über die Innere Kanal- straße ist er auf kurzem Wege an die BAB 57 und über die Zoobrücke mit den BAB 3 und BAB 4 verbunden. Über die Subbelrather Straße und die Venloer Straße besteht Anschluss an das Stadtzentrum. Es besteht inso- fern eine gute überörtliche und örtliche Anbindung für den motorisierten Individualverkehr (MIV). Die nächstgelegenen Haltestellen für U-Bahnen „Gutenbergstraße“ und „Piusstraße“ sind fußläufig ca. 450 m entfernt; den Hans-Böckler-Platz/Bahnhof Köln West erreicht man in ca. 600 m. Vom Bahnhof Köln-West hat man Anschluss an den Regional- und Fernver- kehr der Deutschen Bahn AG. Im nördlichen Bereich verläuft die planfest- gestellte U-Bahnstrecke der Linie 5, die vom Hans-Böckler-Platz/Bahnhof Köln West (Venloer Straße) in den Inneren Grüngürtel und weiter auf die Subbelrather Straße geführt wird. Der Innere Grüngürtel stellt eine wichtige Verbindung für Radfahrer und Fußgänger von den nördlichen Stadtteilen zu den südlichen Stadtbezirken dar. Über die Subbelrather Straße und die Venloer Straße sind die Innenstadt sowie der Kölner Hauptbahnhof für Radfahrer gut erreichbar. 4.5 Verkehrsinfrastruktur Abb. 14: Verkehrsinfrastruktur Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage von Land NRW 2021 dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) 4. Stadträumliche Lage im Stadtquartier von 35 17 Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius Südöstlich grenzt der Innere Grüngürtel als großzügiger, zusammen- hängender innerstädtischer Freiraum an. Parallel zum Plangebiet stellt sich der Innere Grüngürtel als weitläufiger Offenlandbereich dar, der an den Rändern durch baumbestandene Bereiche eingefasst ist. Südlich der Venloer Straße gibt es qualifizierte Spiel- und Freizeitangebote für Nah- erholungssuchende. Gegenwärtig bestehen keine qualitätsvollen Ver- knüpfungen des Plangebietes mit dem Grüngürtel. Es gibt lediglich einen schmalen Fußweg im Teilraum B. Die Bestandsbebauung im Plangebiet zeigt mit ihrer unattraktiven „Rückseite“ zum Grüngürtel und ist größten- teils eingefriedet. Es besteht insofern eine deutliche Barriere. Durchlässige Vernetzungen zwischen Siedlungsstruktur und Grüngürtel durch Wege- beziehungen zur Inneren Kanalstraße sind gegenwärtig praktisch nicht vorhanden. 4.6 Freiraum Abb.15 und 16: Spundwand/ Randbereich des Inneren Grüngürtels im Übergang zum Untersuchungsraum Quelle: Art Invest Real Estate Weiterhin befinden sich in der Umgebung mehrere Kleingartenanlagen und einige kleinere Quartiersplätze im benachbarten Stadtteil Ehrenfeld als Orte zum Verweilen und zur sozialen Interaktion. Es besteht jedoch nach Einschätzung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in den Stadtteilen Ehrenfeld und Neustadt/ Nord ein Mangel an öffentlichen Spiel-, Aufenthalts- und Freizeitflächen. 1 1 vgl. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 05.07. bis zum 10.08.2016 2 2 OpenStreetMap (www. (http://www.openstreetmap.org/) von 35 18 Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als „Sondergebiet Fern- meldeturm“ (SO) dargestellt. Das Sondergebiet diente ursprünglich der Unterbringung von Einrichtungen der Bundespost. Zwischenzeitlich sind in diesem Gebiet in Ergänzung zum Fernmeldeturm mehrere Verwaltungs- gebäude untergebracht worden. Die zukünftig angestrebten Nutzungen widersprechen insofern teilweise den Darstellungen des Flächennutzungs- plans. Dies gilt jedoch gleichermaßen für eine wohnbauliche oder alternativ einer gewerblichen Entwicklung des Standortes, so dass eine Änderung bzw. Berichtigung des Flächennutzungsplanes erforderlich wird. 5. Bau- und Planungsrecht, Planungsziele 5.1 Flächennutzungsplan 5.2 Bau- und Planungsrecht Abb. 17: Auszug aus dem Flächennutzungsplan (FNP) Für den Untersuchungsraum liegt kein Bebauungsplan vor. Im west- lich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 6546 0/06 sind als Nutzungen Mischgebiete und eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Der nördlich angrenzende Bebauungsplan Nr. 6546 0/04 enthält ausschließlich Fest- setzungen öffentlicher Verkehrsflächen sowie öffentlicher Grünflächen. Restriktionen für mögliche Wohnnutzungen im Plangebiet lassen sich aus den benachbarten Bebauungsplänen grundsätzlich nicht ableiten. 5. Bau- und Planungsrecht, Planungsziele Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage von Land NRW 2021 dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) © Land NRW (2021) Plangebiet Colonius Geltungsbereich der Bebauungspläne Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Kerngebiet Gewerbegebiet Fläche für den Gemeinbedarf Verkehrsfläche Öffentliche Grünfläche Legende ©Land NRW (2021) Bebauungsplan Nr. 6546 0/06 Bebauungsplan Nr. 6546 0/04 von 35 19 Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius Abb. 18: Übersicht der angrenzenden Bebauungspläne Der städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln stellt ein vorbereitendes Planungsinstrument für die Umsetzung der mittel- bis langfristigen Ent- wicklungsziele der gesamten Innenstadt dar. Es werden für die so- genannten Interventionsräume differenzierte Planungsziele und Maß- nahmen definiert, die eine qualitätsvolle Weiterentwicklung dieses wichtigen Stadtraums gewährleisten sollen. Der Untersuchungsraum dieser Eignungsstudie lässt sich dem Interventionsraum Innerer Grüngürtel zu- ordnen. Der Rat der Stadt Köln hat den Masterplan als grundsätzliche Handlungs- empfehlung und strategische Zielausrichtung für die zukünftige Einwicklung der Innenstadt im Jahr 2009 beschlossen. Planungsrechtlich sind die Er- gebnisse eines solchen von der Gemeinde beschlossenen, städtebaulichen Entwicklungskonzepts gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Bauleitplanung für nachgelagerte formelle Planverfahren im Rahmen der Abwägung zu unterwerfen, d.h. es besteht keine strikte Bindung an diese Ziele, wenn ent- gegenstehende Belange im Öffentlichen Interesse überwiegen. 5.3 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage von Land NRW 2021 dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) von 35 20 Planungsziele für die Entwicklung im Bereich des Untersuchungsraums zwischen Subbelrather Straße und Venloer Straße: Innerhalb des Interventionsraums Innerer Grüngürtel soll das Plangebiet als Bestandteil des Teilraums „Citypark“ weiter qualifiziert werden. Planerisches Ziel ist eine klare räumliche dreigliedrige Zonierung in Längsrichtung: • Arrondierung des baulichen Rückgrats in Kettenstruktur zur Adressbildung entlang der Inneren Kanalstraße • zentraler offener Binnenraum/Wiesenraum • östlicher Rand: punktu elle Verdichtungsräume an S-Bahn-Stationen mit möglichem Hochpunkt akzent am Aachener Weiher, gegliedert durch nutzungsspezi fi sche Flächen für Sport, Freizeit und Klein gartenanlagen“ 1 1 Auszug aus: Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln • mögliche Stärkung der westlichen Raumkante durch Ergänzung der Hochpunktsilhouette im Bereich Schnittstelle Grünradiale Nord-West und Herkulesberg/ Colonius/ Aachener Straße/ Universität zu Köln/ Bonner Wall • Motiv der „Konzentrischen Kulisse“ • Bezug der Höhenentwicklung zur jeweiligen Raumsequenz • Schaffung von baulichen Ensembles durch Einbezug baulicher Substanz Einbezug des Inneren Grüngürtels in die Höhenentwicklung der Innenstadt zur Sicherung der stadträum- lichen Grammatik • neue Adressbildung für Akteure der Wirtschaft am Grüngürtelring und an S-Bahnstationen • Anknüpfen an vorhandene Adressen (Kölner Zoo, Eis- und Schwimmstadion, Telekom, Museum für Ostasiatische Kunst, Universität zu Köln) • Entwicklu ng der innerstädtischen Reserven der Südlichen Innenstadterweiterung für Büro- und Dienstleistungen, Wohnen, Wissenschaft/ Forschung Köpfe am Inneren Grüngürtel als Vorreiter urbaner Kristallisationspunkte • Optimierung des Wegenetzes und der Zugänglichkeit des Grüngürtels von den inneren und äußeren Stadtteilen • Ablesbar keit der Köpfe der Radialen als klare räumliche Grünsegmente im Grüngürtel • klare De finition der Raumkanten des Grüngürtels „Quali fi zierung der Vernetzung nach Innen und Außen zwischen Innenstadt und Grüngürtel und an den Schnittstellen der Radialen 3 3 5. Bau- und Planungsrecht, Planungsziele Abb. 19: Interventionsraum Innerer Grüngürtel Abb. 20: Teilraum Citypark Quelle: Stadt Köln, Planverfasser AS+P von 35 21 Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius Aus den vorgenannten Auszügen aus den Planungszielen des städtebau- lichen Masterplans Innenstadt lassen sich im Kontext der beabsichtigten Stärkung des Inneren Grüngürtels verschiedene Ansprüche an den Unter- suchungsraum ableiten. Das Ziel einer neuen Adressbildung für Akteure der Wirtschaft konkurriert grundsätzlich mit einer wohnbaulichen Entwicklung. Wie zuvor dargelegt, könnte an dieser Stelle im Sinne des öffentlichen In- teresses aber auch eine Abwägung zugunsten von Wohnungsbau erfolgen. Die im Masterplan ebenfalls formulierte mögliche Stärkung der westlichen Raumkante durch Ergänzung der Hochpunktsilhouette steht einer wohn- baulichen Entwicklung nicht grundsätzlich entgegen. Daraus leiten sich je- doch spezifische bautechnische Anforderungen ab, die mit einem erhöhten wirtschaftlichen Aufwand verbunden sind und in der Konsequenz eher im höherpreisigen, freifinanzierten Wohnungsbau umsetzbar sind. von 35 22 Während der für Wohnnutzungen besonders schützenswerten Nachtzeit liegen die Immissionswerte zwischen 55 und 70 dB(A). Nur in wenigen Bereichen am Grüngürtel liegen die Werte zwischen 50 und 60 dB(A). Zusätzlich führt die stark frequentierte Bahntrasse südöstlich des Inne- Das Plangebiet ist durch den Schalleintrag der stark frequentierten Inneren Kanalstraße, der Subbelrather Straße, der Venloer Straße und der östlich verlaufenden Bahntrasse sowohl zur Tages- als auch zur Nachtzeit erheb- lich vorbelastet und wird seitens des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln für Wohnnutzungen als nicht geeignet eingestuft 1. Tagsüber werden im Nahbereich der Inneren KanaIstraße Immissionswerte von über 75 dB(A) erreicht. Auch mit zunehmender Entfernung liegt der 24 h-Pegel noch immer zwischen 60 und 70 dB(A). Besonders der nördliche Teil des Plangebietes stellt sich durch die einwirkenden Verkehrsgeräusche besonders vorbelastet dar. Der breite Straßenraum und der offene Frei- raum des Grüngürtels begünstigen die Schallausbreitung. 1 vgl. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetz-buch (BauGB) vom 05.07. bis zum 10.08.2016 6. Städtebauliche Rahmenbedingungen 6.1 Lärmimmissionen Abb. 21: Umgebungslärm 24-Stunden-Tageszeitraum Quelle: MKULNV – Umgebungs- lärmkartierung NRW, Stand: 2017 6. Städtebauliche Rahmenbedingungen Im Folgenden werden für die drei Teilräume die engeren städtebaulichen Rahmenbedingungen bezogen auf die Eignung als Wohnstandort ana- lysiert. Diese umfassen die Lärmimmissionen, Feinstaub, Sicherheit und Atmosphäre, Belichtung und Besonnung, kleinklimatische Bedingungen sowie die Erschließung. 4 4 von 35 23 Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius Abb. 22: Umgebungslärm 8-Stunden-Nachtzeitraum Quelle: MKULNV – Umgebungs- lärmkartierung NRW, Stand: 2017 Abb. 23: Schienenverkehr nachts Quelle: MKULNV – Umgebungs- lärmkartierung NRW, Stand: 2017 Abb. 21: Umgebungslärm 24-Stunden-Tageszeitraum ren Grüngürtels zu Fernlärm im Plangebiet. Die Immissionswerte liegen hier zwischen 60 und 65 dB(A). Dadurch ist auch bei einer veränderten Anordnung der Baukörper auf der straßenabgewandten Seite mit Lärm- immissionen zu rechnen, die eine Nutzung von Aufenthaltsräumen ins- besondere zur sensiblen Nachtzeit deutlich einschränken. Es ist absehbar, dass neben technischen Schallschutzmaßnahmen auch nutzungs- und grundrissbezogen auf die Immissionssituation reagiert werden muss. von 35 24 Der Untersuchungsraum befindet sich innerhalb eines nur bedingt integrier- ten Wohnumfeldes. Dem Thema der städtebaulichen Kriminalprävention kommt aufgrund der eingeschränkten sozialen Kontrolle insbesondere in den Abendstunden daher besondere Bedeutung zu. Die gewerblichen Nutzungen im Untersuchungsraum zwischen der Subbelrather Straße und der Venloer Straße werden vorrangig tagsüber frequentiert. Durch die isolierte Lage stellt sich der Standort straßenseitig durch eine sehr geringe Fußgängerfrequenz insgesamt wenig belebt dar. Die Bezirkssportanlage westlich der Inneren Kanalstraße weist im Übergang zu den belebten Quar- tieren des Stadtteils Ehrenfeld eher diffuse Raumfolgen mit einer geringen Durchlässigkeit auf. 6.3 Sicherheit und Atmosphäre Aufgrund der erheblichen Verkehrsbelastung auf den angrenzenden Straßenabschnitten ist mit einer kritischen verkehrsbedingten Luftschad- stoffbelastung im Planungsraum zu rechnen. Es ist zu erwarten, dass die Grenzwerte der 39. BlmSchV in diesem Bereich überschritten werden. Sei- tens des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln 1 wird daher von einer Wohnnutzung abgeraten. Sollten Wohnnutzungen grundsätzlich weiter verfolgt werden, ist die Erstellung einer mikroskaligen Simulation gemäß der 39. BlmSchV mit einer geschossweisen Betrachtung der Im- missionsgrenzwerte erforderlich. In Verbindung mit gefördertem Wohnungs- bau ist die hohe Feinstaubbelastung im Untersuchungsraum auch für eine notwendige Kindertagesstätte mit Freibereich problematisch zu sehen. 1 vgl. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 05.07. bis zum 10.08.2016 6.2 Feinstaub Abb. 24: Bezirksportanlage im Übergang zum Stadtteil Ehrenfeld Abb. 25: Trampelpfad im Randbereich des Planungsgebiets Quelle: eigene Aufnahmen Januar 2021 5 5 6. Städtebauliche Rahmenbedingungen © Land NRW (2021) P P P P Innere Kanalstraße Subbelrather Straße TG TG Venloer Straße von 35 25 Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius Das Plangebiet ist über die Subbelrather Straße (Untersuchungsraum A), die Innere Kanalstraße (Untersuchungsraum B) und die Venloer Straße (Untersuchungsraum C) bereits erschlossen. Hin- sichtlich ggf. notwendiger Ergänzungen oder Um- baumaßnahmen der öffentlichen Verkehrsflächen können derzeit noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden. Die Stellplätze für Mitarbeiter und Besucher sind fast vollständig in Tiefgaragen untergebracht. 6.6 Erschließung, Verkehr, Stellplätze Abb. 26: Erschließung Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage von Land NRW 2021 dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Das Plangebiet weist grundsätzlich eine günstige Belichtungs- und Beson- nungssituation auf. Die Südostseite ist durch den angrenzenden Inneren Grüngürtel dauerhaft frei von Baukörpern. Die Nordwestseite weist durch den breiten Straßenraum der Inneren Kanalstraße und die baukörperfreie Sportanlage gegenwärtig auch kaum Einschränkungen in der Belichtung auf. Angesichts der verkehrlichen Lärmimmissionen ist jedoch davon aus- zugehen, dass zur Nordwestseite keine Aufenthaltsräume von Wohnungen orientiert werden können. Von den Bestandsgebäuden im Untersuchungs- raum schränkt das querstehende Hochhaus der Telekom die Belichtung aus Richtung Südwesten für den mittleren Teilraum ein. Der Fernmeldeturm stellt aufgrund seiner schlanken Silhouette hingegen keine wesentliche Einschränkung für den nördlichen Teil des Untersuchungsraumes dar. Ins- gesamt ist davon auszugehen, dass im Untersuchungsraum hinsichtlich der Belichtungs- und Besonnungssituation in weiten Teilen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse hergestellt werden können. 6.4 Belichtung und Besonnung Der Innere Grüngürtel dient als großzügige Frisch- luftschneise und Kaltluftbildungsfläche im Stadt- gebiet und sorgt in den angrenzenden Bereichen insbesondere bei heißen Temperaturen mit Tropen- nächten für eine Minderung der thermischen Be- lastung. Die kleinklimatischen Bedingungen sind im innerstädtischen Kontext für Wohnnutzungen insofern als geeignet einzustufen. 6.5 Kleinklimatische Bedingungen von 35 26 7.1 Stadträumliche Lage und städtebauliche Integration Gesamtstädtisch befindet sich der Untersuchungsraum in zentraler Lage unmittelbar am Inneren Grüngürtel. Die Erreichbarkeit von Versorgungsein- richtungen, Dienstleistungen und der sozialen Infrastruktur ist als gut zu be- werten. Im Nahbereich (500 m Radius) befinden sich zwar nur vereinzelte Einrichtungen, mit zunehmender Entfernung (1000 m Radius) verbessert sich die Ausstattungssituation jedoch. Die verkehrliche Erschließung des Untersuchungsraumes ist für alle Verkehrsträger als gut einzustufen. Wohnungsnahe Freiflächen stehen im Inneren Grüngürtel ausreichend zur Verfügung. Qualifizierte Freiraum- und Spielangebote befinden sich im In- neren Grüngürtel jedoch vorwiegend im Bereich südlich der Venloer Straße. Hier weist Teilraum C aufgrund seiner Lage an der Venloer Straße insofern eine höhere Eignung als Wohnstandort auf. Im engeren stadträumlichen Kontext befindet sich der Untersuchungsraum in einer städtebaulich nur bedingt integrierten Lage, ohne eine direkte Ver- knüpfung mit den Wohnquartieren im Stadtteil Ehrenfeld. Insbesondere die mehrspurigen Verkehrsflächen der Inneren Kanalstraße, der Subbelrather Straße und der Venloer Straße stellen deutlich wahrnehmbare und dauer- hafte räumliche Zäsuren dar. Städtebaulich gefasste Raumkanten zum Untersuchungsraum sind nicht deutlich ablesbar oder weisen einen großen Abstand auf. Teilraum C hat östlich des Inneren Grüngürtels und südwest- lich/südlich der Kreuzung Venloer Straße/Innere Kanalstraße größere bauliche Pendants auch mit Wohnnutzungen. Im Hinblick auf die benach- barten Nutzungen stellt sich Wohnen zwischen Büro, Dienstleistung sowie Sport- bzw. Freiraumangeboten im engeren Umfeld insgesamt aber eher untergeordnet dar. Gegenwärtig ist das Plangebiet im Flächennutzungsplan als Sonder- gebiet Fernmeldeturm dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungs- planes müsste für jede andere Nutzung durchgeführt werden. Es besteht für den nördlich gelegenen Teilraum A die konkrete Absicht zur Schaffung von Planungsrecht durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Be- bauungsplanes. Im Fall einer wohnbaulichen Entwicklung würden die Anforderungen des kooperativen Baulandmodells und damit verbunden auch die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2020) zur Anwendung kommen. Die Höhenbegrenzung gem. WFB 2020 (7 Vollgeschosse) sowie die ma- ximale Anzahl von Wohneinheiten sind hier als restriktive Kriterien anzu- führen. 7.2 Planungsrecht und Planungsziele 7. Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung 7. Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung von 35 27 Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius Weiterhin sollen für die gemäß Regelwerk zur Weiterentwicklung des Inter- ventionsraum Innerer Grüngürtel 6 beabsichtigte Öffnung des Grüngürtel und die Gestaltung der Schnittstellen zur Inneren Kanalstraße Teile der pri- vaten Grundstücksflächen in Anspruch genommen und die EG Zonen ggf. mit urbanen Nutzungen (z.B. Gastronomie, Dienstleistung) belegt werden. Dadurch stehen jedoch weniger Flächen für die gem. WFB 2020 erforder- lichen Nutzungen wie Kindertagesstätten mit eingefriedetem Freibereich oder öffentliche Spielflächen im Untersuchungsraum zur Verfügung. Mit Verweis auf die Planungsziele gemäß Masterplan Innenstadt Köln wird für die Nutzungen an den Köpfen des Grüngürtels, das Ziel einer neuen Adressbildung für Akteure der Wirtschaft formuliert. Im gegebenen städte- baulichen Kontext bedarf es dafür einer architektonischen Signifikanz, die sich nur bedingt in einem maximal siebengeschossigen Baukörper um- setzen lässt. Der gesamte Untersuchungsraum ist erheblich durch Verkehrslärm- immissionen vorbelastet. Diese wirken als Straßenlärm von drei Seiten auf den Untersuchungsraum ein. Die straßenabgewandte Seite wird zusätzlich durch den Schalleintrag der östlich des Inneren Grüngürtels verlaufenden Bahntrasse belastet. Eine ruhige, lärmabgewandte Seite gibt es im Unter- suchungsraum nicht. Daraus resultieren deutliche Einschränkungen bei der Orientierung von Aufenthaltsräumen bei Wohngrundrissen. Wohnnutzungen wären im nördlichen Teil (Untersuchungsraum A) nur mit größeren, durch- gesteckten Wohngrundrissen mit einer Anordnung von Nebenräumen bzw. Treppenhäusern zur Inneren Kanalstraße/Subbelrather Straße und Auf- enthaltsräumen auf der straßenabgewandten Seite umsetzbar. Aufgrund der Lärmimmissionen durch die Bahntrasse, lassen sich gesunde Wohn- verhältnisse jedoch auch auf der straßenabgewandten Seite zur schützen- werten Nachtzeit, nicht ohne weitere passive Schutzmaßnahmen oder aktive Schutzmaßnahmen an der Lärmquelle, herstellen. Im Tageszeitraum ist zudem mit Einschränkungen bei der Nutzung von Freisitzen (Balkone, Loggien) zu rechnen. Kleinere Wohnungen mit Orientierung zur stark lärmbelasteten Straßen- seite müssten durch umfangreiche technische Maßnahmen (bspw. nicht öffenbare Fenster oder Kastenfenster) geschützt werden, um insbesondere in Räumen mit Schlaffunktion die Anforderungen an gesunde Wohnverhält- nisse erfüllen zu können. Auch eine horizontale Gliederung des Baukörpers mit einer Anordnung von gewerblichen Nutzungen zur Inneren Kanal- straße/Subbelrather Straße und einer Orientierung von Wohnungen nur zur straßenabgewandten Südostseite stellt sich aufgrund unterschiedlicher Anforderungen an die Geschosshöhen technisch problematisch dar. 7.3 Städtebauliche Rahmenbedingungen Stadt Köln Dezernat VI Stadtplanungsamt: Weiterentwicklung Interventionsraum Innerer Grüngürtel - Spielregeln Stand 11/2021 6 von 35 28 Abb. 27: Schematischer Schnitt Büro und Wohnen Quelle: eigene Darstellung 3,6 m 3,1 m BÜRO WOHNEN 7. Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung Unter Berücksichtigung der Grundstückstiefen wäre im Teilraum C (südlich Colonius) grundsätzlich eine Wohnbebauung in zweiter Reihe, mit einer lärmabschirmenden gewerblichen Riegelbebauung zur Inneren Kanal- straße denkbar. Der Schalleintrag durch die Bahntrasse erschwert jedoch auch hier die Grundrissorientierung. Das Umwelt- und Verbraucherschutz- amt der Stadt Köln stuft den Untersuchungsraum aufgrund der erheblichen Beeinträchtigung aus dem Straßen- und Schienenverkehr für eine Wohn- nutzung insgesamt als nicht geeignet ein. Weiterhin ist der gesamte Untersuchungsraum 5 durch Feinstaub- immissionen erheblich vorbelastet. Es ist nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln zu erwarten, dass die Grenz- werte der 39. BlmSchV in diesem Bereich überschritten werden, sodass von einer Wohnnutzung grundsätzlich abgeraten wird. Insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Integration einer Kindertagesstätte mit Frei- bereich ist der Aspekt der hohen Feinstaubbelastung einzubeziehen und der Standort für eine solche Nutzung dahingehend als ungeeignet einzu- stufen. Unter dem Aspekt Sicherheit und Atmosphäre ist gegenwärtig für einen Wohnstandort eine bedingte Eignung festzustellen. Durch straßenseitig die isolierte Lage stellt sich der Standort wenig belebt dar. Der Randbereich zum Inneren Grüngürtel ist gegenwärtig durch Trampelpfade und teils durch Verwahrlosung gekennzeichnet. Teilraum C stellt sich durch die Nähe zur Venloer Straße etwas belebter dar. 1 vgl. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 05.07. bis zum 10.08.2016 5 von 35 29 Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius Innere Kanalstraße Subbelrather Straße Venloer Straße 13,5 - 15m XIV 10 - 12m VII ca. 76m ca. 60m ca. 45m Standardbürotiefe 13,5 m - 15 m Geschosshöhe Büro 3,6 m unter Einhaltung der 14 Geschosse möglich Gebäudetiefe Wohnungsbau 10 m - 12 m Geschosshöhe Wohnen 3,1 m max. 7 Geschosse gemäß Wohnraum- förderungsbestimmungen Abb. 28: Abstandsflächen Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage von Land NRW 2021 dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Das Kriterium Belichtung bzw. Besonnung des Untersuchungsraumes ist mit Einschränkungen durch das hohe Verwaltungsgebäude im Teilraum C grundsätzlich als gut zu bewerten. Die Grundstückszuschnitte ermöglichen eine Süd-Ost Ausrichtung der Baukörper. Die Grundrissorientierung wird jedoch wie zuvor dargestellt maßgeblich durch die Anforderungen des Im- missionsschutzes bestimmt. von 35 30 Die vielschichtigen Nutzungsansprüche an den Untersuchungsraum sind auch im Kontext der Angemessenheit, der Wirtschaftlichkeit und dem Nutzen für die Öffentlichkeit zu bewerten. Im Ergebnis der Untersuchung wird dargelegt, dass eine wohnbauliche Entwicklung des gesamtstädtisch zentral gelegenen Standortes nicht grundsätzlich auszuschließen ist und eine Wohnnutzung am Grüngürtel auch als positiver Beitrag zur Weiter- entwicklung des Stadtraumes dienen kann. Dem gegenüber stehen be- zogen auf die engeren städtebaulichen Rahmenbedingungen aber ins- besondere Restriktionen durch eine erhebliche Vorbelastung mit Feinstaub und Lärmimmissionen, die die Wohnqualität mindern. Der Umgang mit den Lärmimmissionen führt neben Einschränkungen in der Grundrissgestaltung zu einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Mehraufwand für die Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse durch Schallschutzmaß- nahmen, insbesondere für kleinere Wohnungen. Ausgehend von einer wohnbaulichen Entwicklung im Rahmen eines vor- habenbezogenen Bebauungsplanes, würden die Anforderungen des ko- operativen Baulandmodells in Verbindung mit den Wohnraumförderungs- bestimmungen (WFB 2020) zum Tragen kommen. Demnach stellen eine Begrenzung der Geschossigkeit auf VII Vollgeschosse und die Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten für die Vorhabenträgerin deutliche Restriktio- nen bei der Entwicklung des Standortes dar. Auch ohne die vorgenannten Begrenzungen ist zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Bauhöhe die Errichtungskosten je m² Wohnfläche jedoch stark ansteigen, sodass eine Realisierung von Wohnungsbau in Objekten mit mehr als VII Geschossen auch im Hinblick auf wirtschaftliche Mieten schwierig zu vereinbaren ist. Auch für die Unterbringung des ruhenden Verkehrs entstehen hohe Her- stellungskosten für unterirdische Stellplätze, die eher im gewerblichen Be- reich darstellbar sind. Für die beabsichtigte Öffnung zum Grüngürtel, die einen deutlichen Mehr- wert für die Öffentlichkeit darstellt, werden Flächen für öffentliche Durch- wegungen und Aufenthaltsbereiche erforderlich, die durch eine stärkere vertikale Nutzung des Grundstücks kompensiert werden können. Eine Be- lebung der Erdgeschosszonen durch urbane Nutzungen (Dienstleistungen, Gastronomie, Einzelhandel) lässt sich im Kontext einer gewerblichen Nut- zung des Standortes einfacher realisieren. 7.4 Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit und Nutzen für die Öffentlichkeit 7. Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung Quelle: eigene Darstellung Bewertungskriterien Teilraum A Teilraum B Teilraum C Städtebauliche Rahmenbedingungen • Lärmimmissionen • Feinstaub • Sicherheit und Atmosphäre • Belichtung und Besonnung • Kleinklimatische Bedingungen • Erschließung/ V erkehr/ Stellplätze Bau und Planungsrecht/ Planungsziele • Flächennutzungsplan • Bau- und Planungsrecht • Masterplan Stadträumliche Lage • Wohnquartiere und Nachbarschaften • Städtebauliche Einbindung • Nahversorgung und Dienstleistung • Soziale Infrastruktur • Verkehrsinfrastruktur • Freiraum Angemessenheit/ Wirtschaftlichkeit • Aufwand Lärmschutz • Grundstücksausnutzung • Integration öffentlicher EG-Nutzungen • Integration Kita • Aufwand Stellplätze geeignet bedingt geeignet nicht geeignet von 35 31 Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius Eine vergleichende, teilräumliche Bewertung der Eignung im Hinblick auf die im Rahmen dieser Studie untersuchten Kriterien stellt sich im Ampelsystem, wie folgt dar: 7.5 Zusammenfassende Bewertung der Teilräume im Vergleich Abb. 29: Ampelgrafik; Vergleichende Bewertung der Teilräume Quelle: eigene Darstellung von 35 32 Anlage 1 Auszug aus den Kriterien öffentlich geförderter Wohnungsbau gemäß Anlage 1 der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2020) Die Neuschaffung von Mietwohnungen wird nur gefördert, wenn das Gebäude nicht mehr als vier Vollgeschosse enthält. In den Städten Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster, sowie Städten mit mehr als 500 000 Einwohnern können abweichend Gebäude mit nicht mehr als sieben Geschossen (ein- schließlich der Nicht-Vollgeschosse) gefördert werden. Die Bewilligungsbehörden werden ermächtigt eine höhere Geschosszahl zuzulassen, wenn für Bau- vorhaben, mit denen eine Baulücke geschlossen wird, eine Angleichung an die Traufhöhe und die Firsthöhe der benachbarten Gebäude erforderlich ist. Im Einzelfall können abweichende Regelungen nach Zustimmung des für das Wohnungswesen zuständigen Ministeriums in der Förderzusage zu- gelassen werden. Geschossigkeit Die Neuschaffung von Mietwohnungen wird nur gefördert, wenn ihre Standortqualität (insbesondere Lage des Baugrundstücks, Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen, Erschließung, Lärm- belästigung, Angebot an wohnungsnahen Spiel- und Freiflächen) die Voraussetzungen für gesundes und ruhiges Wohnen bietet und sie sich in das Stadtbild und die vorhandene Siedlungsstruktur ein- fügen. Standortqualität Mietwohnungen werden nur gefördert, wenn die Wohnungen auf einer Fläche errichtet werden, die im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche oder gemischte Baufläche dargestellt ist. FNP Zur Erreichung der Förderfähigkeit hat die Antragstellerin oder der Antragsteller die nachfolgenden Qualitäten im Rahmen ihrer oder seiner Planung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Be- willigungsbehörde aufgrund des örtlichen Bedarfs insbesondere hinsichtlich Zielgruppe, Wohnungs- größe und Zimmerzahl umzusetzen: Städtebauliche und technische Fördervoraussetzungen Planungen von Bauvorhaben mit mehr als 25 Wohnungen (30 Wohnungen bei Bauvorhaben ab fünf Vollgeschossen) an einem Hauseingang sind mit dem für das Wohnungswesen zuständigen Minis- terium abzustimmen. An städtebaulich integrierten Standorten können nach Abstimmung mit dem für Zahl der Wohnungen Anlage 1 von 35 33 Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius Der Wohnungsgrundriss soll zur Wohnraumversorgung wechselnder Nutzergruppen geeignet, von guter Wohnqualität, wohntechnisch zweckmäßig sein und darf nicht im Kellergeschoss im Sinne von § 2 Absatz 5 BauO NRW 2018 liegen. Den Wohnbedürfnissen von Kindern und Alleinerziehenden ist in geeigneter Weise Rechnung zu tragen. Wohnungen, die Wohn- und Schlafräume einschließlich Kinderzimmer von weniger als zehn Quadratmeter Wohnfläche enthalten, werden nicht gefördert, sofern es sich nicht um Wohnungen für eine Person handelt. Bei Wohnungen für eine Person dürfen die drei Funktionen Wohnen, Schlafen und Kochen nicht in einem Raum zusammengefasst werden, es sei denn, es handelt sich um ein Appartement einer Gruppenwohnung. Jede geförderte Woh- nung ist mit einer ausreichend großen Abstellfläche, einem Freisitz (Balkon, Terrasse oder Loggia) und angemessen großen Wasch- und Trockenräumen auszustatten. Treppenhäuser und Gang- erschließungen sind natürlich zu belichten und zu belüften. Wohnungsgrundrisse das Wohnungswesen zuständigen Ministerium mehr als vier beziehungsweise sieben Geschosse genehmigt werden, wenn ein wirksamer Bebauungsplan vorliegt, der eine höhere Bebauung zulässt oder die Förderempfängerin oder der Förderempfänger Quotenvorgaben zu erfüllen hat. In diesen Fällen dürfen zur Sicherung gemischter Strukturen maximal 50 Prozent der Wohnungen gefördert werden. von 35 34 Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Titelbild: Plangebiet mit Umgebung 2 Abb. 1: Plangebiet 4 Abb. 2: Nutzungsschwerpunkte 10 Abb. 3 und 4: Kreuzung Innere Kanalstraße/Subbelrather Straße 1 1 Abb. 5 und 6: Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker 1 1 Abb. 7 und 8: Wohnnutzungen an der Kreuzung Innere Kanalstraße/Venloer Straße 12 Abb. 9: Kreuzung Innere Kanalstraße/V enloer Straße 12 Abb. 10: Städtebauliche Gestaltung 13 Abb. 1 1: Städtebauliche Einbindung 13 Abb. 12: V ersorgungszentren, Handel, Dienstleistungen 14 Abb. 13: Soziale Infrastruktur 15 Abb. 14: V erkehrsinfrastruktur 16 Abb.15 und 16: Spundwand/ Randbereich des Inneren Grüngürtels im Übergang zum Untersuchungs- raum 17 Abb. 17: Auszug aus dem Flächennutzungsplan (FNP) 18 Abb. 18: Übersicht der angrenzenden Bebauungspläne 19 Abb. 19: Interventionsraum Innerer Grüngürtel 21 Abb. 20: Teilraum Citypark 21 Abb. 21: Umgebungslärm 24-Stunden-T ageszeitraum 22 Abb. 22: Umgebungslärm 8-Stunden-Nachtzeitraum 23 Abb. 23: Schienenverkehr nachts 23 Abb. 24: Bezirksportanlage im Übergang zum Stadtteil Ehrenfeld 24 Abb. 25: Trampelpfad im Randbereich des Planungsgebiets 24 Abb. 26: Erschließung 25 Abb. 27: Schematischer Schnitt Büro und W ohnen 30 Abb. 28: Abstandsflächen 31 Abb. 29: Ampelgrafik Vergleichende Bewertung der Teilräume 33 von 35 35 Eignungsstudie Wohnungsbau Nördlich und Südlich Colonius Quellenverzeichnis Eigene Darstellungen: ulrich hartung GmbH Eigene Darstellungen auf Grundlage von: Land NRW 2021 dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Fotos: Eigene Aufnahmen Januar 2021 ulrich hartung GmbH / Art Invest Real Estate Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln, Stadt Köln, Planverfasser AS+P MKULNV – Umgebungslärmkartierung NRW, Stand: 2017 Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung – 402-2010-698/19 –Vom 4. Februar 2020 Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 05.07. bis zum 10.08.2016) Stadt Köln Dezernat VI Stadtplanungsamt: Weiterentwicklung Interventionsraum Innerer Grüngürtel- Spielregeln Stand 11/2021
Anlage 6 Typologische Untersuchung
12380 Zeichen
PARKVIEW KÖLN TYPOLOGISCHE UNTERSUCHUNG 12.01.2022 ANLAGE 6 SEITE 02 | 12.01.2022 © A RT INVEST REAL ESTATE | PARKVIEW KÖLN Der Gebäudebestand an der Ecke Innere Kanalstraße / Subbelrather Straße wurde viele Jahre als Bürostandort der ArcelorMittal genutzt. Nach Umzug des Unternehmens und Veräußerung des Areals wurde in den Jahren 2016 bis 2019 ein städtebaulich / architektonisches Projekt für die Realisierung von 2 Wohntürmen im En- semble von Politik und Verwaltung der Stadt Köln vorangetrieben und in einem Qualifizierungsverfahren wei- ter definiert. Aufgrund der Implikationen mit dem kooperativen Baulandmodell konnte und sollte das Projekt letztendlich in dieser Form nicht umgesetzt werden. Das Grundstück wurde in der Folge verkauft. Art Invest Real Estate hat als neuer Eigentümer des Areals die hohe Visibilität und gute Erreichbarkeit des Grundstücks, verbunden mit der Lagequalität am Inneren Grüngürtel erkannt und möchte hier einen zu - kunftsweisenden, klimafreundlichen und grün geprägten Bürostandort entwickeln. Erste Studien wurden ab 2019/2020 gemeinsam mit der Idee der Entwicklung eines Regelwerks im Verhältnis zum Grüngürtel entwi- ckelt. Parallel dazu wurde 2020/2021 die Unterschutzstellung des Colonius durch die obere und untere Denkmal- behörde betrieben und lässt die Entwicklung des besagten Grundstücks im Zusammenhang mit den beiden Baudenkmälern Colonius und Innerer Grüngürtel in einem anderen Licht erscheinen. Eine reduzierte Höhen- entwicklung mit geringerer Ausnutzung scheint nun gegeben. Eine Höhe von 80m scheint grundsätzlich denk- bar, die genaue Form der Volumetrie ist den vorgesehen Qualifizierungsverfahren vorbehalten. Aufgrund der Erfahrung in den Vorprojekten ist Wohnungsbau als Ergebnis der Kombination von Typologie (Hochhaus), der Lage (Orientierung und Schall), sowie dem kooperativen Baulandmodell nur bedingt um - setzbar. In der Folge ist eine gewerblich Entwicklung des Standortes schlüssig, sowohl für die Lage und das Umfeld am Grüngürtel, als auch der politischen Forderung nach besonderen Gewerbeimmobilien für beson - dere Unternehmen. Im Ergebnis wird jedoch eine höhere Flexibilität in der Gebäudetypologie notwendig. Die schlanken, extrudierten Bauteile, wie aus den Entwürfen zum Wohnungsbau bekannt, müssen sich verbinden und den Anforderungen an gut nutzbare Bürogrundrisse gerecht werden. Im Zuge verschiedener Studien zur möglichen Baumassenentwicklung am Standort wurden auch niedrig ge- schossige Varianten (7 Geschosse / 25 Meter, analog der Bebauung vis-à-vis) als Blockrand oder auch ein überhöhter Block (11 Geschosse / 40 Meter) untersucht und von der Verwaltung (Stadtplanung, Bauaufsicht, Stadtkonservator) als auch dem Grundstückseigentümer als städtebaulich nicht prägend, für den Grüngürtel nicht förderlich und daher nicht verfolgenswert bestimmt. Im Vorfeld zur Auslobung eines zweiphasigen Wettbewerbs wurden daher verschiedene, vereinfachte, grobe „Volumenmodelle“ entwickelt. Diese werden von den Fachgutachtern für Verschattung und Windkomfort auf deren Auswirkungen auf die Aufenthaltssituation und Struktur der Grünsubstanz des Grüngürtels hin unter- sucht. Sowohl die niedrig geschossige Bebauung mit +/- 40m, als auch die typologische Untersuchung von Hoch- punkten mit +/- 80m sind im Folgenden dargestellt. Köln, im Januar 2022 QUO VADIS PROJEKTHISTORIE SEITE 03 | 12.01.2022 © A RT INVEST REAL ESTATE | PARKVIEW KÖLN WETTBEWERB 2016 / 2017 DENKMALSCHUTZ 2020 /2021 NUTZUNGS-STUDIE 2019 1. Platz: De lugan Meissl TelekomOne Cologne Colonius Baugrundstück 80m Herkules- Hochhaus Unterschutzstellung Colonius 80m als max. Gebäudehöhe Sichtfelduntersuchung 2. Pla tz: Carsten Roth Architekten Grundlage der Planung bis 2019 „TPTB Parkview“ HWKN ARCHITECTURE Büro und gewerbliches Wohnen Planungsstand vor der Unterschutzstellung „Colonius“ THE PLACE TO BETPTB COLOgnE PArkviEw VIEW FROM PARK 80m TYPOLOGISCHE UNTERSUCHUNG MASSENSTUDIE SEITE 05 | 12.01.2022 © A RT INVEST REAL ESTATE | PARKVIEW KÖLN Graeffstraße Subbelrather Straße Innere Kanalstraße Subbelrather Straße Subbelrather Straße L100 Innerer Grüngürtel Innere Kanalstraße Weg Weg Weg Fernmeldeturm Weg Weg Sportplatz Weg Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz (53 ) (1 ) P34 a (1) (2) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (2) (1) (2) 200496 200479 200490 200480 A=( H Wand 1+H Wand 2)/2xfH A=(40 ,00 +40 ,00 )/2x0,4 =16 ,00 A=(HWand1+HWand2)/2xfH A=(40,00+40,00)/2x0,4=16,00 A=( H Wand 1+H Wand 2)/2xfH A=(40 ,00 +40 ,00 )/2x0,4 =16 ,00 A=( H Wand 1+H Wand 2)/2xfH A=(40 ,00 +40 ,00 )/2x0,4 =16 ,00 A=( H Wand 1+H Wand 2)/2xfH A=(40 ,00 +40 ,00 )/2x0,4 =16 ,00 A=( H Wand 1+H Wand 2)/2xfH A=(16 ,00 +16 ,00 )/2x0,4 =6,40 XI 40,00m IV 16,00m IV 16,00m STÄDTEBAULICHE KENNZAHLEN GRUNDSTÜCK: 3 .972 m2 GRUNDFLÄCHE 2. 600 m2 GESCHOSSFLÄCHE 2 8.140 m2 REGELGESCHOSS 2. 345 m2 HÖHE 4 3 m GESCHOSSE 12 G RUNDFLÄCHENZAHL 0 ,66 GRZ GESCHOSSFLÄCHENZAHL 7 ,0 9 GFZ BLOCK / SOLITÄRVARIANTE BLOCK / SOLITÄR LAGEPLAN / VOGELPERSPEKTIVE VI 22,00m XII 43,00m SEITE 06 | 12.01.2022 © A RT INVEST REAL ESTATE | PARKVIEW KÖLN RIEGEL / SCHEIBE 80,00M VARIANTE RIEGEL / SCHEIBE 1 LAGEPLAN / VOGELPERSPEKTIVE Graeffstraße Subbelrather Straße Innere Kanalstraße Subbelrather Straße Subbelrather Straße L100 Innerer Grüngürtel Innere Kanalstraße Weg Weg Weg Fernmeldeturm Weg Weg Sportplatz Weg Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz (53 ) (1 ) P34 a (1) (2) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (2) (1) (2) 200496 200479 200490 200480 65,00 19,75 18,75 STÄDTEBAULICHE KENNZAHLEN GRUNDSTÜCK: 3 .972 m2 GRUNDFLÄCHE 2. 500 m2 GESCHOSSFLÄCHE 2 8.150 m2 REGELGESCHOSS 1 .220 m2 HÖHE 8 0 m GESCHOSSE 21 G RUNDFLÄCHENZAHL 0 ,63 GRZ GESCHOSSFLÄCHENZAHL 7 ,0 9 GFZ SEITE 07 | 12.01.2022 © A RT INVEST REAL ESTATE | PARKVIEW KÖLN RIEGEL / SCHEIBE 80,00M VARIANTE RIEGEL / SCHEIBE 2 LAGEPLAN / VOGELPERSPEKTIVE Graeffstraße Subbelrather Straße Innere Kanalstraße Subbelrather Straße Subbelrather Straße L100 Innerer Grüngürtel Innere Kanalstraße Weg Weg Weg Fernmeldeturm Weg Weg Sportplatz Weg Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz (53 ) (1 ) P34 a (1) (2) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (2) (1) (2) 200496 200479 200490 200480 18,75 19,75 65,00 STÄDTEBAULICHE KENNZAHLEN GRUNDSTÜCK: 3 .972 m2 GRUNDFLÄCHE 2. 500 m2 GESCHOSSFLÄCHE 2 8.150 m2 REGELGESCHOSS 1 .220 m2 HÖHE 8 0 m GESCHOSSE 21 G RUNDFLÄCHENZAHL 0 ,63 GRZ GESCHOSSFLÄCHENZAHL 7 ,0 9 GFZ SEITE 08 | 12.01.2022 © A RT INVEST REAL ESTATE | PARKVIEW KÖLN TURM / QUER 80,00M VARIANTE TURM / QUER 1 LAGEPLAN / VOGELPERSPEKTIVE Graeffstraße Subbelrather Straße Innere Kanalstraße Subbelrather Straße Subbelrather Straße L100 Innerer Grüngürtel Innere Kanalstraße Weg Weg Weg Fernmeldeturm Weg Weg Sportplatz Weg Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz (53 ) (1 ) P34 a (1) (2) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (2) (1) (2) 200496 200479 200490 200480 43,50 29,5028,00 STÄDTEBAULICHE KENNZAHLEN GRUNDSTÜCK: 3 .972 m2 GRUNDFLÄCHE 2. 500 m2 GESCHOSSFLÄCHE 2 8.150 m2 REGELGESCHOSS 1 .220 m2 HÖHE 8 0 m GESCHOSSE 21 G RUNDFLÄCHENZAHL 0 ,63 GRZ GESCHOSSFLÄCHENZAHL 7 ,0 9 GFZ SEITE 09 | 12.01.2022 © A RT INVEST REAL ESTATE | PARKVIEW KÖLN TURM / QUER 80,00M VARIANTE TURM / QUER 2 LAGEPLAN / VOGELPERSPEKTIVE Graeffstraße Subbelrather Straße Innere Kanalstraße Subbelrather Straße Subbelrather Straße L100 Innerer Grüngürtel Innere Kanalstraße Weg Weg Weg Fernmeldeturm Weg Weg Sportplatz Weg Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz (53 ) (1 ) P34 a (1) (2) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (2) (1) (2) 200496 200479 200490 200480 43,50 28,0029,50 STÄDTEBAULICHE KENNZAHLEN GRUNDSTÜCK: 3 .972 m2 GRUNDFLÄCHE 2. 500 m2 GESCHOSSFLÄCHE 2 8.150 m2 REGELGESCHOSS 1 .220 m2 HÖHE 8 0 m GESCHOSSE 21 G RUNDFLÄCHENZAHL 0 ,63 GRZ GESCHOSSFLÄCHENZAHL 7 ,0 9 GFZ SEITE 10 | 12.01.2022 © A RT INVEST REAL ESTATE | PARKVIEW KÖLN UNTERSUCHUNG DENKBARE MASSENSTUDIEN VARIANTE RIEGEL / SCHEIBE 1 GF / GFZ: 2 8.150 m2 / 7,0 9 , GR / GRZ: 2. 500 m2 / 0,63 RG-FLÄCHE: 1. 220 m2 GESCHOSSE: 21 H ÖHE: 8 0 m VARIANTE BLOCK / SOLITÄR GF / GFZ: 2 8.140 m2 / 7,0 9 , GR / GRZ: 2. 600 m2 / 0,66 RG-FLÄCHE: 2. 345 m2 GESCHOSSE: 12 H ÖHE: 4 3 m VARIANTE RIEGEL / SCHEIBE 2 GF / GFZ: 2 8.150 m2 / 7,0 9 , GR / GRZ: 2. 500 m2 / 0,63 RG-FLÄCHE: 1. 220 m2 GESCHOSSE: 21 H ÖHE: 8 0 m VARIANTE TURM / QUER 1 GF / GFZ: 2 8.150 m2 / 7,0 9 , GR / GRZ: 2. 500 m2 / 0,63 RG-FLÄCHE: 1. 220 m2 GESCHOSSE: 21 H ÖHE: 8 0 m VARIANTE TURM / QUER 2 GF / GFZ: 2 8.150 m2 / 7,0 9 , GR / GRZ: 2. 500 m2 / 0,63 RG-FLÄCHE: 1. 220 m2 GESCHOSSE: 21 H ÖHE: 8 0 m Graeffstraße Subbelrather Straße Innere Kanalstraße Subbelrather Straße Subbelrather Straße L100 Innerer Grüngürtel Innere Kanalstraße Weg Weg Weg Fernmeldeturm Weg Weg Sportplatz Weg Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz (53 ) (1 ) P34 a (1) (2) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (2) (1) (2) 200496 200479 200490 200480 65,00 19,75 18,75 Graeffstraße Subbelrather Straße Innere Kanalstraße Subbelrather Straße Subbelrather Straße L100 Innerer Grüngürtel Innere Kanalstraße Weg Weg Weg Fernmeldeturm Weg Weg Sportplatz Weg Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz (53 ) (1 ) P34 a (1) (2) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (2) (1) (2) 200496 200479 200490 200480 A=( H Wand 1+H Wand 2)/2xfH A=(40 ,00 +40 ,00 )/2x0,4 =16 ,00 A=(HWand1+HWand2)/2xfH A=(40,00+40,00)/2x0,4=16,00 A=( H Wand 1+H Wand 2)/2xfH A=(40 ,00 +40 ,00 )/2x0,4 =16 ,00 A=( H Wand 1+H Wand 2)/2xfH A=(40 ,00 +40 ,00 )/2x0,4 =16 ,00 A=( H Wand 1+H Wand 2)/2xfH A=(40 ,00 +40 ,00 )/2x0,4 =16 ,00 A=( H Wand 1+H Wand 2)/2xfH A=(16 ,00 +16 ,00 )/2x0,4 =6,40 XI 40,00m IV 16,00m IV 16,00m Graeffstraße Subbelrather Straße Innere Kanalstraße Subbelrather Straße Subbelrather Straße L100 Innerer Grüngürtel Innere Kanalstraße Weg Weg Weg Fernmeldeturm Weg Weg Sportplatz Weg Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz (53 ) (1 ) P34 a (1) (2) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (2) (1) (2) 200496 200479 200490 200480 43,50 29,5028,00 Graeffstraße Subbelrather Straße Innere Kanalstraße Subbelrather Straße Subbelrather Straße L100 Innerer Grüngürtel Innere Kanalstraße Weg Weg Weg Fernmeldeturm Weg Weg Sportplatz Weg Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz (53 ) (1 ) P34 a (1) (2) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (2) (1) (2) 200496 200479 200490 200480 18,75 19,75 65,00 Graeffstraße Subbelrather Straße Innere Kanalstraße Subbelrather Straße Subbelrather Straße L100 Innerer Grüngürtel Innere Kanalstraße Weg Weg Weg Fernmeldeturm Weg Weg Sportplatz Weg Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz Tennisplatz (53 ) (1 ) P34 a (1) (2) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (2) (1) (2) 200496 200479 200490 200480 43,50 28,0029,50 TURM 80,00M VI 22,00m XII 43,00m SEITE 11 | 12.01.2022 © A RT INVEST REAL ESTATE | PARKVIEW KÖLN UNTERSUCHUNG DENKBARE MASSENSTUDIEN ALLEINSTELLUNGSMERKMALE: - BIL D EINER OFFENEN BEBAUUNG ( ABSTAND UND WEITE ZUR S TRASSE UND ZUM GRÜNGÜRTEL) - S OCKEL, EINBINDUNG AN DER INNEREN KANAL STR. - „ HARTE KANTE“ AM GRÜNGÜRTEL VARIANTE RIEGEL / SCHEIBE 1 „RIEGEL 1 & 2“- ÜBERGREIFENDE- EIGENSCHAFTEN - O RIENTIERUNG RICHTUNG DOM / INNENSTADT - G UTE BÜROGRUNDRISSE MÖGLICH - R AUMBILDENE BAUWEISE - S CHLANK VON DER EINEN SEITE, BREIT UND PRÄSENT VON DER ANDEREN SEITE ( STRASSENBEGLEITUNG) VARIANTE BLOCK / SOLITÄR EIGENSCHAFTEN - K OMPAKTE ERSCHEINUNG - H OHER FASSADENANTEIL - A UFNAHME DER STRASSENFLUCHTEN - V OLUMEN WIRKT DURCH DEN EINBAU DER LUFT EXTREM GROSS UND VIELLEICHT AUCH FREMD / MASSIG - U NGEWÖHNLICHE TYPOLOGIE - S TARKE EIGENVERSCHATTUNG - G ROSSE ZUSAMMENHÄNGENDE BÜR OFLÄCHEN MÖGLICH ALLEINSTELLUNGSMERKMALE: - S TRASSENSSEITIGE SITUATION DER ENGE - L ESART ALS SCHEIBE AN DER I NNEREN KANALSTRASSE SCHWIERIG - T ERRASSE / ÖFFNUNG ZUM GRÜNGÜRTEL VARIANTE RIEGEL / SCHEIBE 2 ALLEINSTELLUNGSMERKMALE: - F REIES VORFELD ZUR ECKE / S UBBELRATHER STR. Ö FFNUNG DES GRÜNGÜRTELS - N ÄHE ZUM „COLONIUS“ VARIANTE TURM / QUER 1 „QUER 1 & 2“- ÜBERGREIFENDE- EIGENSCHAFTEN - S OLITÄRE BAUWEISE G UTES BGF/ FASSADEN VERHÄLTNIS - A USRICHTUNG ANALOG TELEKOMHOCHHAUS -ÄHNLICHE PROPORTIONEN VON UNTERSCHIEDLICHEN BLICKRICHTUNGEN ALLEINSTELLUNGSMERKMALE: - A USGEWOGENE POSITIONIERUNG - A BSTAND ZUM „COLONIUS“ - R AUMBILDENDE BAUWEISE ZUR S UBBELRATHERSTRASSE - S ÜDAUSRICHTUNG DES SOCKELS VARIANTE TURM / QUER 2 TURM 80,00M WEITERE INFORMATIONEN ZU DEN GUTACHTEN ...
Anlage 9 geänderter Beschluss 04.04.2022
2757 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 05.04.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 14. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.04.2022 öffentlich 10.2 Beschluss über die Durchführung eines zweiphasigen städtebaulichen Wettbewerbverfahrens für den Bereich Colonius Nord an der Subbel- rather Straße 13 und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vor- habenbezogener Bebauungsplan) einschließlich Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel Bebauungsplan: "Campus Colonius Nord" in Köln- Neustadt/Nord 0302/2022 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen- den geänderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr 1567/2016) für das Gebiet nördlich des Fernsehturms, östlich der Inneren Ka- nalstraße, südlich der Subbelrather Straße und westlich des Inneren Grüngür- tels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord— Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln- Neustadt/Nord— aufzuheben. 2. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan- verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleu- nigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB für das Gebiet Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495 —Arbeitstitel: "Campus Colo- nius Nord" in Köln-Neustadt/Nord — einzuleiten mit dem Ziel, Mischnutzung festzusetzen; 3. beauftragt die Verwaltung, mit dem Investor auf Grundlage der beigefügten Rahmenbedingungen für den Bereich nördlich Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße entlang der Inneren Kanalstraße einschließlich Innerer Grün- gürtel ein zweiphasiges Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der Öffent- lichkeit durchzuführen. 4. beschließt nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, die Durchführung der (erneuten) freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang). Abstimmungsergebnis: 1. Abstimmung: Änderungsantrag von Bezirksvertreterin Detjen (Fraktion Die Lin- ke/DIE PARTEI): „2. (…) einzuleiten mit dem Ziel, Mischnutzung festzusetzen;“ Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Be- zirksvertreter Scholz (GUT). 2. Abstimmung: Geänderte Beschlussvorlage Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).
Anlage 10- Stellungnahme der Verwaltung zu Beschluss der BV 4
4050 Zeichen
1 A N L A G E 1 0 611-2Kinn26104-2022 Beschluss über die Durchführung eines zweiphasigen städtebaulichen Wettbewerbverfah- rens für den Bereich Colonius Nord an der Subbelrather Straße 13 und Einleitung eines Be- bauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) einschließlich Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel Bebauungsplan: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord 0302/2022 hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 04.04.2022 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänder- ten Beschluss zu fassen (Änderungen kursiv und fett hervorgehoben): Der Stadtentwicklungsausschuss 1. (…) 2. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (Ba uGB) ein Bebauungsplanverfahren (vor- habenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB für das Gebiet Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495 —Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in K öln-Neustadt/Nord — einzuleiten mit dem Ziel, Mischnutzung festzusetzen; 3. (…) 4. (…) Stellungnahme der Verwaltung zu 2.: In der Sitzung vom 04.04.2022 hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld die Änderung der Beschluss- vorlage zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Campus Colonius Nord“ unter Punkt 2 beschlossen. Die Änderung des zweiten Beschlusspunktes bezieht sich auf die Zielset- zung des Bebauungsplans, der ein Mischgebiet statt ein Gewerbegebiet festsetzen soll. Durch die Änderung soll ermöglicht werden, dass (auch) eine Wohnnutzung im Geltungsbereich des Bebau- ungsplans entwickelt werden kann. Ebenfalls wurde ergänzend eine Hotelnutzung erörtert. Die Festsetzung eines Mischgebietes hätte zur Folge, dass sich die Anteile aus Gewerbe und Wohnen gleichmäßig innerhalb des Geltungsbereiches wiederfinden müssen. Eine ungleiche Ver- teilung der Nutzungen ist im Mischgebiet nicht zulässig und würde im Fall „Campus Colonius Nord“ zu einer tiefgreifenden Umstellung des bestehenden Konzeptes führen. Die Realisierung einer Hotelnutzung ist auch im Gewerbegebiet zulässig, solange die Einrichtung der Zimmer so ausgeführt ist, dass die Räumlichkeiten nur zum kurzweiligen Aufenthalt gedacht sind. Beherbergungsbetriebe die einen längeren Aufenthalt ermöglichen (z.B. Boardinghouse/ ser- viced Apartments) sind unzulässig. Die Eignung des Grundstücks zur Realisierung einer Wohnnutzung am Standort „Campus Colo- nius Nord“ wurde bereits in der Untersuchung Eignungsstudie Wohnungsbau (Anlage 8) weitrei- chend untersucht. Im Ergebnis konnten das Grundstück und dessen städtebauliches Umfeld zur Entwicklung eines Wohnstandortes nicht überzeugen. Diese Bedenken bleiben auch bei der Fest- setzung eines Mischgebietes bestehen. Die größten Hürden bei der Entwicklung gesunder Wohn- verhältnisse stellen die starken Belastungen durch Lärm und Feinstaub dar. Darüber hinaus müss- ten bei einem Wohnbauprojekt dieser Größenordnung die Anforderungen an das kooperative Bau- landmodel und die Wohnraumförderbestimmungen des Landes erfüllt werden. Diese Anforderun- gen sind in einem Gebäude mit mehr als sieben Geschosse für einen Investor, der kein Bestands- halter ist, nicht zu erfüllen und sind wirtschaftlich nicht mehr darstellbar. 2 Der Versuch diesen Standort mit einer Mischung aus Wohnen und Gewerbe zu entwickeln ist be- reits in den Jahren von 2016 bis 2019 unternommen worden. Leider konnte trotz Qualifizierungs- verfahren, Überarbeitungen der preisgekrönten Arbeiten und Gesprächen mit dem Ministerium zu den Wohnraumförderbestimmungen, keine Lösung gefunden werden die zur Realisierung des Pro- jektes geführt hat. Das Stadtplanungsamt empfiehlt daher, an der seitens der Verwaltung vorgelegten Beschlussfas- sung festzuhalten und weiterhin die Festsetzung eines Gewerbegebietes und die Entwicklung des Standortes unter Beachtung der Spielregeln des Masterplans Innenstadt zu verfolgen (Anlage 4).
Anlage 3 Erläuterungen
12193 Zeichen
Anlage 3
Seite 1 von 5
Kurzerläuterungen zum Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord " in Köln- Neustadt/Nord
1. Anlass, Verfahren und Ziel der Planung
Die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin, AIRE Köln Subbelrather Straße
GmbH & Co.KG, beabsichtigt, auf ihrem Grundstück an der Inneren Kanalstraße zwischen
Subbelrather Straße und Venloer Straße und westlich vom Grüngürtel eine qualitätsvolle
Weiterentwicklung ihres Immobilienbestandes vorzunehmen.
Der Bestand ist sanierungsbedürftig und zum Teil mit Schadstoffen belastet. Daher beab-
sichtigt die Vorhabenträgerin, die Bestandsgebäude vollständig niederzulegen und das
Grundstück neu zu bebauen. Es ist vorgesehen, eine in städtebaulicher und architektoni-
scher Hinsicht maßgebliche Aufwertung der Liegenschaft im Einklang mit den Nachbar-
grundstücken und dem stadtraumprägenden Grüngürtel sowie dem voraussichtlich unter
Denkmalschutz gestellten Fernmeldeturm „Colonius“ zu realisieren.
Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung geschaffen und eine städtebauliche
Neuordnung am Rand des inneren Grüngürtels erreicht.
Der Bebauungsplan soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als vorhabenbezogener
Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13 a BauGB wird angestrebt. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
wird der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag, in dem sich
die Vorhabenträgerin zur Durchführung der Planung verpflichtet.
2. Qualifizierungsverfahren
Aufgrund der besonderen städtebaulichen Lage des Grundstücks in direkter Nachbar-
schaft zum Fernsehturm Colonius und zum Inneren Grüngürtel hat das Vorhaben Vor-
bildwirkung und ist prägend für zukünftige Projekte, die am Grüngürtel entwickelt wer-
den. Zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität soll ein Qualifi-
zierungsverfahren in Form eines zweiphasigen Realisierungswettbewerbs gemäß des
Masterplans Innenstadt durchgeführt werden.
Bereits für die Auslobung zum Qualifizierungsverfahren sollen die städtebaulichen
Rahmenbedingungen wie Höhe, Geschossfläche, Dichte, Nutzungen, Typologien und
die Kriterien zum Umgang mit dem Grüngürtel und dem Freiraum (Ökologie, Denkmal-
schutz, Nutzungen, Durchwegung, Mobilität usw.) in Zusammenarbeit mit der Len-
kungsgruppe Masterplan als Fachgremium und mit den Ämtern entwickelt werden. Das
hieraus entwickelte Verfahren wird im Fachausschuss beraten.
In der zweiten Bearbeitungsphase des wettbewerblichen Verfahrens soll auf Grundlage
des von den Teilnehmern in der ersten Bearbeitungsphase entwickelten städtebauli-
chen Konzeptes die Grundlage für die Entwicklung eines vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes für das Plangebiet erarbeitet werden.
Anlage 3
Seite 2 von 5
3. Erläuterungen zum Plangebiet
3.1 Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Neustadt / Nord, im nördlichen Innenstadtbereich von
Köln. Die fußläufige Entfernung zum Kölner Hauptbahnhof und dem Kölner Dom be-
trägt circa 2.000 m. Das ca. 3.970 m² große Plangebiet entspricht nach dem aktuellen
Katasterplan den Flurstücken 1473, 1474, 1494 und 1495 der Flur 70 in der Gemar-
kung Ehrenfeld.
Im Nordosten wird das Grundstück durch die Subbelrather Straße, im Nordwesten
durch die Innere Kanalstraße, im Südosten durch die Grünflächen des inneren Grün-
gürtels und im Südwesten durch das Grundstück des Fernmeldeturms Colonius be-
grenzt.
3.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung
Das Plangebiet ist mit zwei Gebäuden bebaut, die derzeit zum größten Teil leer stehen
und ehemals als Bürostandort genutzt wurden. Zur Subbelrather Straße wurde 1954
ein fünfgeschossiges Gebäude errichtet, das eine Traufhöhe von 67,2 m über Normal-
höhennull (NHN) aufweist. Dies entspricht einer Höhe von circa 17 m über Straßenni-
veau. Südlich grenzt ein achtgeschossiges Gebäude von 1979/1980 an. Die Traufe
liegt bei 85,7 m über NHN, was einer Höhe von 34,4 m über Straßenniveau entspricht.
Beide Gebäude sind sanierungsbedürftig.
Auf dem Grundstück sind circa 29 ebenerdige Stellplätze und circa 91 Stellplätze in ei-
ner zweigeschossigen Tiefgarage errichtet worden. An den Grundstücksgrenzen zum
Fernmeldeturm sowie zu den Straßen und dem inneren Grüngürtel sind teilweise
baumbestandene Grünstreifen sowie einige Einzelbäume vorhanden. Die Grundstück-
grenzen zum Fernmeldeturm „Colonius“ sowie zum inneren Grüngürtel werden durch
eine abweisende, ca. 2-3 Meter hohe Spundwand geprägt.
Das Umfeld des Plangebietes ist durch eine heterogene Bebauung geprägt und ent-
spricht von den Nutzungen her dem Charakter eines Mischgebietes. Südwestlich
grenzt das Grundstück mit dem Fernmeldeturm "Colonius" an. Auf der nordwestlichen
Seite schließen sich an der Kreuzung Innere Kanalstraße / Subbelrather Straße fünf-
bis siebengeschossige Gebäude in blockähnlichen Strukturen an. In den Erdgeschoss-
zonen befindet sich ein Möbelgeschäft sowie auf der gegenüberliegenden Seite ein
Sportfachgeschäft. Die Obergeschosse sind durch Dienstleistungsnutzung geprägt.
Südöstlich grenzt an das Plangebiet der Innere Grüngürtel (Landschaftsschutzgebiet)
an. Innerhalb dieses Grünzuges liegen in den Offenlandbereichen Spiel- und Freizeit-
angebote für Naherholungssuchende. Die Grünflächen sind durch bewaldete Bereiche
eingefasst.
3.3 Erschließung
Das Plangebiet ist über die Subbelrather Straße an das Straßennetz angebunden.
Über diese Straße erfolgte auch die bisherige Andienung. Über sie ist das Plangebiet
gut an das überörtliche Straßenverkehrsnetz mit der Inneren Kanalstraße (L 100) und
im Weiteren der Bundesautobahn A 57 angebunden.
Die nächstgelegene Haltestelle für Stadtbahnen "Gutenbergstraße" ist fußläufig circa
450 m entfernt; den Hans-Böckler-Platz/Bahnhof Köln West erreicht man in
Anlage 3
Seite 3 von 5
circa 600 m. Von dem Bahnhof Köln-West hat man Anschluss an den Regional- und
Fernverkehr der Deutschen Bahn AG.
Das Plangebiet ist derzeit mit Wasser und Energie versorgt. Darüber hinaus befinden
sich im Plangebiet Erdgas- und Stromversorgungsleitungen beziehungsweise - anla-
gen.
Der innere Grüngürtel stellt eine wichtige Verbindung für Radfahrer und Fußgänger von
den nördlichen Stadtteilen zu den südlichen Stadtbezirken dar. Über die Subbelrather
Straße und die Venloer Straße sind die Innenstadt sowie der Kölner Hauptbahnhof für
Radfahrer gut erreichbar.
4. Planungsvorgaben
4.1 Regionalplan
Der Regionalplan stellt für den südöstlich an die Innere Kanalstraße angrenzenden Be-
reich "Waldbereich" sowie "Regionaler Grünzug" dar. Im weiteren Bebauungsplan- Ver-
fahren ist eine landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz
durchzuführen.
4.2 Flächennutzungsplan, Entwicklungskonzept Innenstadt
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als "Sondergebiet Fernmeldeturm"
(SO) dargestellt. Das Sondergebiet diente ursprünglich der Unterbringung von Einrich-
tungen der Bundespost. Zwischenzeitlich sind in diesem Gebiet Anlagen der Telekom,
wie zum Beispiel der Fernmeldeturm sowie Verwaltungsgebäude untergebracht. Die
geplante Nutzung widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans. In An-
wendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB soll der FNP im Wege der
Berichtigung auf dem Grundstück Colonius Nord angepasst werden.
4.3 Landschaftsplan
Der Landschaftsplan der Stadt Köln macht Aussagen zum Plangebiet. Das Plangebiet
liegt im Entwicklungsziel 6 ("Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissions-
schutzes oder zur Verbesserung des Klimas"). Unmittelbar an das Grundstück grenzt
in südöstlicher Richtung das Landschaftsschutzgebiet - L 16 und das Entwicklungsziel
2 ("Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen") an.
4.4 Bebauungsplan
Für den Planbereich liegt kein Bebauungsplan vor.
4.5 Planfeststellung
Im nördlichen Bereich verläuft die planfestgestellte U-Bahnstrecke der Linie 5, die von
dem Hans-Böckler-Platz/ Bahnhof Köln West (Venloer Straße) in den inneren Grüngür-
tel und weiter auf die Subbelrather Straße geführt wird.
Anlage 3
Seite 4 von 5
4.6 Denkmalschutz
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes tangiert unmittelbar das Baudenkmal Inne-
rer Grüngürtel, Abschnitt 3, das mit der laufenden Nummer 69 am 01.07.1980 in die
Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen worden ist.
Das Vorhaben hat hinsichtlich seiner Höhenerstreckung vorrausichtlich keine Auswir-
kungen auf die Integrität des Baudenkmals Kölner Dom, da es sich außerhalb der ge-
schützten Sichtfeldachsen befindet.
Darüber hinaus wird für den in direkter Nachbarschaft des Plangebietes stehenden Co-
lonius zurzeit der Status eines Baudenkmals geprüft. Die Auswirkungen einer mögli-
chen Unterschutzstellung wurden bereits in einer Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung
geprüft. Die daraus hervorgegangenen Erkenntnisse werden im Verfahren berücksich-
tigt.
5. Städtebauliches Konzept, Freiraumkonzept
Ziel des städtebaulichen Konzeptes ist die Entwicklung eines belebten und überwie-
gend gewerblich genutzten Gebäudes mit Büro-, Co-Working- und Konferenzflächen,
welche durch öffentliche Nutzungen (Gastronomie, Dienstleistungen, Freizeit) ergänzt
werden.
Insgesamt sollen auf dem Grundstück eine Bruttogeschossfläche (BGF) von maximal
28.500 m² und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von maximal 7,09 zulässig sein, was
einer Grundflächenzahl (GRZ) von maximal 0,63 entsprechen würde. Die Gebäude-
höhe soll sich rücksichtsvoll an die Umgebung orientieren und in Abstimmung mit der
unteren Denkmalbehörde 80 m nicht überschreiten.
Durch die Planung von innenstadtnahen Arbeitsplätzen verbunden mit einer sehr guten
Infrastruktur werden den im Umfeld wohnenden Menschen neue Möglichkeiten der
Nutzung und des Aufenthaltes ermöglicht. Der Grüngürtel profitiert im Gegenzug von
einer Belebung durch die Nutzerinnen und Nutzer der Gebäude und öffentlichen Ange-
boten im Gebäude. Das Freiraum- und Mobilitätskonzept, das im Rahmen des Bebau-
ungsplanverfahrens erstellt wird, konsolidiert die qualitative Entwicklung des Areals.
Ziel des Freiraumkonzeptes ist, unter Berücksichtigung der „Spielregeln Masterplan“,
die Verzahnung von Innerem Grüngürtel und Plangebiet. Das Vorhaben soll sich aktiv
zum Grüngürtel hin öffnen, Barrieren sollen abgebaut und die verschiedenen Areale
miteinander verknüpft werden. Eine positive Bilanz soll sowohl im ökologischen als
auch im Landschaftsarchitektonischen Sinne für den Grüngürtel erreicht werden.
6. Umweltbelange/Auswirkungen der Planung
Folgende Untersuchungen und Gutachten werden nach aktuellem Stand für das wei-
tere Verfahren erforderlich:
Verkehrsgutachten mit Mobilitätsuntersuchung
Schallgutachten
Verkehrsbedingte Luftschadstoffe
Verschattungsuntersuchung
Artenschutzprüfung (ASP I)
Anlage 3
Seite 5 von 5
Baumbewertung
Begrünungsplan / Grünordnungsplan
Windkomfort- und Kaltluftuntersuchung / stadtklimatisches Gutachten
Energiekonzept
Sichtfeldstudie
Im Rahmen der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Dienststellen und der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB können weitere Anforderun-
gen benannt werden.
7. Planverwirklichung
Das Planungsrecht wird in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß
§ 12 BauGB und in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB
geschaffen. Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin.
Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag vor
Satzungsbeschluss abgeschlossen. Dieser sichert die Realisierung des geplanten Vor-
habens innerhalb einer bestimmten Frist sowie ggf. weitere Maßnahmen, die im Zu-
sammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan stehen.
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Pla-
nungs- und Erschließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Kosten für
die Stadt Köln entstehen nicht.
Beschlussvorlage Ausschuss
30049 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/611/2 611/2 Kinn Az Vorlagen-Nummer 0302/2022 Freigabedatum 22.02.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Durchführung eines zweiphasigen städtebaulichen Wettbewerbverfahrens für den Bereich Colonius Nord an der Subbelrather Straße 13 und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) einschließlich Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel Bebauungsplan: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord Beschlussorgan StadtentwicklungsausschussStadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr 1567/2016) für das Gebiet nördlich des Fernsehturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbel- rather Straße und westlich des Inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstü- cke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord— Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord— aufzuheben. 2. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha- benbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB für das Gebiet Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495 —Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord — einzuleiten mit dem Ziel, ei- ne gewerbliche Nutzung festzusetzen; 3. beauftragt die Verwaltung, mit dem Investor auf Grundlage der beigefügten Rahmenbedin- gungen für den Bereich nördlich Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße entlang der Inneren Kanalstraße einschließlich Innerer Grüngürtel ein zweiphasiges Wettbewerbsverfah- ren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. 4. beschließt nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, die Durchführung der (erneuten) frei- willigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang). Alternative: keine Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.04.2022 Stadtentwicklungsausschuss 07.04.2022 2 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Projekthistorie und veränderte Rahmenbedingungen Die Bemühungen, den Bereich „Nördlich Colonius“ städtebaulich zu entwickeln, gehen auf das Jahr 2016 zurück. Die Vorhabenträgerin Parkview Cologne GmbH hatte damals die Einleitung eines Ver- fahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Verwaltung beantragt, mit dem Ziel, Wohnbebauung festzusetzen. Zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität wurde im Zusammenhang mit diesem Einleitungsbe- schluss vom 15.09.2016 (Session-Nr. 1567/2016) mit dem Arbeitstitel "Nördlich Colonius" eine Mehr- fachbeauftragung durch die damalige Vorhabenträgerin durchgeführt und in einem intensiven Prozess mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Köln abgestimmt. Zwischenzeitlich hat ein Eigentümerwechsel für die Flächen im Geltungsbereich „Nördlich Colonius“ stattgefunden, sodass die Planung nicht weiter verfolgt wurde. Der neue Eigentümer AIRE Köln Sub- belrather Straße GmbH & Co.KG (Art-Invest Real Estate), hat ein anderes Nutzungskonzept vorge- legt und bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) mit Schreiben vom 13.12.2021 bean- tragt. Parallel hierzu bestand das Interesse der benachbarten Grundstückseigentümer, ihre Flächen ebenfalls städtebaulich zu ertüchtigen. Auch wenn dieses Interesse nicht durch ein konkretes Pla- nungsverfahren verfolgt wurde, war aufgrund der innerstädtischen Lage und des gemeinsamen städ- tebaulichen Kontext eine Gesamtkonzeption zu erstellen. In dieser Hinsicht ist auch der Antrag AN1202/2020, der am 03.09.2020 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen wurde, zu verste- hen. Seit der Beschluss zur ganzheitlichen Entwicklung von Colonius Nord, Mitte und Süd gefasst worden ist, haben sich die Rahmenbedingungen zur Erfüllung der politischen Vorgaben geändert. Die Grund- stücke Colonius Mitte und Süd, die Eigentum der GMG Generalmietgesellschaft mbH sind (Tochter der Deutschen Telekom AG), wurden aus der gemeinsamen städtebaulichen Entwicklung genom- men. Die Eigentümerin hat den Wunsch die Bestandsgebäude zu sanieren und zieht sich somit aus dem Verfahren zurück. Darüber hinaus wird durch das Amt für Denkmalpflege des LVR die Unterschutzstellung des Colonius untersucht. Aktuell wird angenommen, dass der Colonius unter Denkmalschutz gestellt wird und so- mit auch Auswirkungen auf die benachbarte, bauliche Entwicklung haben wird. Dieser Umstand wur- de berücksichtigt und ist in die strategische Aufstellung zur Entwicklung des Grundstücks Colonius Nord aufgenommen worden. Unabhängig von den Bestrebungen einzelner Eigentümer sieht die Stadt den Bedarf mögliche Ent- wicklung am Inneren Grüngürtel im Gesamtkontext zu betrachten. Hierzu wird aktuell im Rahmen der Fortschreibung des Städtebaulichen Masterplan für die Innenstadt eine Gesamtstra- tegie für den Interventionsraum „Innerer Grüngürtel“ erarbeitet. In Rückkopplung mit der Lenkungs- gruppe Masterplan wurden in einem ersten Schritt so genannte „Spielregeln“ für die Qualitätssiche- rung von Projektvorhaben in diesem Bereich entwickelt. Diese fließen als Zwischenergebnis in das 4 Verfahren Nördlich Colonius ein und werden im Rahmen der Auslobung konkretisiert. Für die Ge- samtstrategie „Innerer Grüngürtel“ ist ein gesonderter politischer Beschluss geplant, um Verbindlich- keit für die Planung aller Projekte in diesem Bereich herzustellen. Aus dem Wettbewerbsverfahren werden voraussichtlich keine Kosten, die sich auf den Haushalt auswirken, erwartet. Die Verwaltung empfiehlt, das Qualifizierungsverfahren unter fachlicher und bürgerschaftlicher Betei- ligung sowie das Bebauungsplanverfahren zur Entwicklung des Grundstücks Colonius Nord wie folgt umzusetzen. 5 A. Strategische Aufstellung des Verfahrens zur städtebaulichen Entwicklung von Colonius Nord und Erfüllung der politischen Vorgaben. Die Anträge AN1202/2020 und AN/1183/2020, die am 03.09.2020 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen wurden, geben Vorgaben an das Verfahren zur Entwicklung der Fläche Colonius Nord, die in Vorbereitung auf die Umsetzung untersucht worden sind. Zur besseren Orientierung soll nach- folgende Lesehilfe dienen. In der nachfolgenden Tabelle sind die einzelnen Beschlusspunkte des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.2020 aufgeführt und stichwortartig wiedergegeben. Die jeweiligen Ergebnisse der bearbeiteten Themen sind in der Tabelle kommentiert und in den Anlagen verortet. Weitere Erläuterungen zu den Untersuchungen und zum Verfahren entnehmen Sie der Be- schlussvorlage und den dazugehörigen Anlagen. NR. Beschlusspunkt Status Ergebnis in Anlage 1a Potentiale für bezahlbaren Wohnungsbau. Welche Nutzungen, bauliche Typologien, Dichten, Höhen- entwicklungen sind stadtbild- und grünraumverträglich? Gewerbliche Nutzung empfohlen Städtebauliche Kenn- zahlen als stadtbild- und grünraumverträgliche Höchstwerte ermittelt. Anlage 8 „Eignungsstudie Wohnungsbau“. Anlage 6 „Typologische Untersuchungen“ und Anlage 7 „Klimastudie zur typologischen Untersu- chung“ (Wind und Ver- schattung). 1b Welche Bebauung ist dazu geeignet die ökologische Funktion des inneren Grüngür- tels an dieser Stelle zu ver- bessern? (Frischluftversorgung, Ver- schattungen, Stadtklima, Fall- winden, Klimawandelvorsor- gestrategie/ Klimaresilienz). Gebäude sind als Green Buil- dings zu planen. Untersuchte Typologien zeigen keine Ver- schlechterung des inne- ren Grüngürtels im Ver- gleich zum Bestand. Anlage 6 „Typologische Untersuchungen“ und Anlage 7 „Klimastudie zur typologischen Untersu- chung“ (Wind und Ver- schattung). Bestandteil der Anlage 4 „Spielregeln Städtebauli- cher Masterplan Innen- stadt“. Weitere Konkreti- sierung in der Auslobung. 1c Adäquate Mehrausnutzung der Grundstücke zur Siche- rung/ Verbesserung des Grüngürtels (Schaffung unver- siegelter Flächen, öffentliche Mitnutzung, öffentliche Durch- wegungen; langfristige Pflege- beiträge o. ä.)? Öffentliche Nutzungen und Fortführung der Quartiersidentität sind Bestandteil der Anlage 4 „Spielregeln städte- baulicher Masterplan Innenstadt“. Weitere Konkretisierung in der Auslobung. Nutzungen in Anlage 8 „Eignungsstudie Woh- nungsbau“ untersucht. 1d Als Grundlage weiter zu klä- render sind unter anderem die im Ratsantrag AN/03842020 vom 26.03.2020 genannte Punkte angepasst zu berück- sichtigen: - Historische und stadtgestal- terische Rahmenbedingungen, Denkmalschutz eine Höhe von max. 80m (ohne Berücksich- tigung der Bauform) ist denkmalverträglich vor- stellbar. Anlage 5 „Stadtbildver- träglichkeits- untersuchung“, Anlage 6 „Typologische Untersu- chungen“ und Anlage 7 „Klimastudie zur typologi- schen Untersuchung“. 6 - Sichtbeziehungen, Blickach- sen und Verschattungsberei- che - Sozialer und öffentlicher Nut- zen bezogen auf Qualität des Inneren Grüngürtels - ÖPNV-Anbindung, Verkehrs- entwicklung/ ruhender Verkehr - Öffentlich zugängliche Nut- zungen der Erdgeschosse und der Dachgeschosse Nutzungen in Anlage 8 „Eignungsstudie Woh- nungsbau“ untersucht. Verkehrsinfrastruktur in Anlage 8 „Eignungs- studie Wohnungsbau“ untersucht. Nutzungen in Anlage 8 „Eignungsstudie Woh- nungsbau““ untersucht. Weitere Konkretisierung in der Auslobung. Anlage 8 „Eignungsstudie Wohnungsbau“. Anforde- rungen an ÖPNV in Anla- ge 4 „Spielregeln Städte- baulicher Masterplan In- nenstadt“ formuliert. Wei- tere Konkretisierung in der Auslobung. Öffentliche Nutzungen im Erdgeschoss und Dach- geschoss sind Bestandteil der Anlage 4 „Spielregeln Städtebaulicher Master- plan Innenstadt“ und der „2x10 Punkte Hochhaus- anforderungen“. Weitere Konkretisierung in der Auslobung. 2 Ein Verfahren zur fachlichen und bürgerschaftlichen Beteili- gung ist von der Verwaltung zu entwickeln und dem Fach- ausschuss vorzulegen. Verfahren in Lenkungs- gruppe Masterplan als Fachgremium abge- stimmt. Siehe Anlage 2 „Strategi- sche Entwicklung und Verfahren“. 3 Vor dem Wettbewerb sollten städtebauliche Rahmenbedin- gungen wie Dichte, Höhe, Nutzungen, qualitätssichernde Planungsstandards und das Verhältnis von Bebauung und Park entwickelt und im Fach- ausschuss beraten werden. Städtebauliche Kenn- zahlen als stadtbild- und grünraumverträgliche Höchstwerte ermittelt. Höchstwerte der städte- baulichen Kennzahlen siehe Anlage 6 „Typologi- sche Untersuchung“. Pla- nungsstandards sind der Anlage 4 „Spielregeln Städtebaulicher Master- plan Innenstadt“ zu ent- nehmen. Weitere Konkre- tisierung in der Auslo- bung. 4 Zweite Stufe des Wettbe- werbs: Nördlich Colonius auf Grundlage des in der ersten Stufe entwickelten städtebau- lichen Konzeptes und mit den ersten Preisträgern des städ- tebaulichen Wettbewerbs die Grundlage für die Entwicklung eines VEP`s mit dem Eigen- tümer des Grundstückes le- gen. Qualifizierungsverfahren in Lenkungsgruppe Masterplan als Fach- gremium abgestimmt. Siehe Anlage 2 „Strategi- sche Entwicklung und Verfahren“. 7 Verfahren zur bürgerschaftlichen und fachlichen Beteiligung sowie Erarbeitung qualitätssichernder Planungsstandards (Erläuterungen zu den Anlagen 2 und 4). Das Verfahren zur städtebaulichen Entwicklung der Fläche Colonius Nord, unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen, die aus der Lage am Inneren Grüngürtel hervorgehen, wurde in Zusam- menarbeit mit den Fachexperten der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan erarbeitet (siehe Anlage 2 „Strategische Entwicklung und Verfahren“). Der Städtebauliche Masterplan stellt für die Pla- nung die übergeordnete, strategische Ebene dar und beschäftigt sich aktuell mit der Weiterentwick- lung des Interventionsraums Innerer Grüngürtel. Ziel ist hierbei unter anderem die Formulierung von „Spielregeln“ (siehe Anlage 4 „Spielregeln städtebaulicher Masterplan Innenstadt“), die als Planungs- vorgaben zur Realisierung von Bauprojekten am Inneren Grüngürtel anzuwenden sind. Aus den „Spielregeln“ resultieren zahlreiche Anforderungen zu den Themen Stadtraum, Vernetzung, Klima und Qualifizierungsverfahren, die als qualitätssichernde Planungsstandards dienen sollen. Diese „Spielregeln“ wurden kontinuierlich in den Arbeitstreffen der Lenkungsgruppe Masterplan und in Rückkopplung mit den Fachämtern im Gegenstromprinzip geschärft. Als Zwischenergebnis werden sie nun im Sinne eines Pilotprojekts erstmalig am konkreten Vorhaben „Nördlich Colonius“ angewen- det und wurden im Rahmen der Lenkungsgruppensitzung am 26.11.2021 diskutiert. Das zur Entwicklung des Grundstücks Colonius Nord aufzustellende Qualifizierungsverfahren soll gemäß der „Spielregeln“ des Masterplans als zweiphasiger Wettbewerb durgeführt werden. In der ersten Stufe gilt es, die städtebauliche Einbindung des Vorhabens zu erarbeiten. Für eine ganzheitli- che Herangehensweise und zur Sensibilisierung der Teilnehmer*innen am Wettbewerb ist für diesen besonderen Stadtraum eine analytische Auseinandersetzung mit dem Inneren Grüngürtel als Ganzes nachzuweisen. In einem nächsten Schritt wird der Betrachtungsraum definiert, der nachfolgend Ideenteil genannt wird. Der Ideenteil wird so gewählt, dass der Innere Grüngürtel in den angrenzen- den Bereichen einbezogen wird. Eine hochwertige und plausible Einbindung des Vorhabens in seine Umgebung muss mit einer positiven Bilanz für den Grüngürtel nachgewiesen werden. Die Entwürfe die sich für die zweite Phase des Wettbewerbs empfohlen haben, bekommen die Mög- lichkeit die Lösungsansätze aus Phase eins weiter zu konkretisieren und die Architektur des Vorha- bens Colonius Nord im Realisierungsteil abschließend auszuarbeiten (siehe Anlage 2 „Strategische Entwicklung und Verfahren“). Die bürgerschaftliche Beteiligung an dem Verfahren soll auf allen drei Ebenen der Planung erfolgen: die Planungsebene des städtebaulichen Masterplans Innenstadt, das Qualifizierungsverfahren Colo- nius Nord und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Campus Colonius Nord. Diese Vorgehenswei- se bietet einen fortlaufenden Informationsfluss und eine wiederkehrende Beteiligung der Öffentlichkeit in den unterschiedlichen Maßstäben der Planung. Auf der strategischen Ebene des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt wurde am 30.06.2021 eine Informationsveranstaltung zur Vorstellung der übergeordneten Themen zur Weiterentwicklung des Interventionsraums Innerer Grüngürtel durchgeführt. Auf der Ebene des Qualifizierungsverfahrens wird die bürgerschaftliche Beteiligung im zweiphasigen Wettbewerb eingebettet. Nach der ersten Phase der Bearbeitung wird die Öffentlichkeit gebeten, im Rahmen einer Informationsveranstaltung die Entwürfe zu kommentieren. Die vorgetragenen Anre- gungen werden bei der Bewertung der eingereichten Arbeiten von der Fachjury berücksichtigt und fließen in die Entscheidung der Jury ein. Die dritte Ebene der bürgerschaftlichen Beteiligung wird im Rahmen der rechtlichen Vorgaben des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Campus Colonius Nord“ als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili- gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen. Potentiale für bezahlbaren Wohnungsbau und Nutzungen (Erläuterungen zu Anlage 8). Das Potential zum bezahlbaren Wohnungsbau wurde in der Untersuchung „Eignungsstudie Woh- nungsbau – Nördlich und Südlich Colonius“ (siehe Anlage 8 „Eignungsstudie Wohnungsbau“) ermit- telt. Betrachtet wurden unter anderem die stadträumliche Lage im Quartier, die städtebaulichen Rah- menbedingungen und die Untersuchung der Wohnraumförderungsbestimmungen im Hinblick auf die Realisierung von geförderten Wohnungsbau am Standort Colonius Nord. Als Ergebnis dieser Untersuchung konnte keine Empfehlung zur Entwicklung eines Wohnstandortes bescheinigt werden. Besonders kritisch zu bewerten ist, dass sich das Plangebiet in einer städtebau- 8 lich nur bedingt integrierten Lage befindet. Insbesondere die mehrspurigen Verkehrsflächen der Inne- ren Kanalstraße, der Subbelrather Straße und der Venloer Straße stellen deutlich wahrnehmbare und dauerhafte Zäsuren dar. Darüber hinaus ist das Plangebiet durch Lärm und Feinstaub besonders belastet, was im Hinblick auf gesunde Wohnverhältnisse zu größeren Einschränkungen führt. Die Erfüllung des kooperativen Baulandmodells und der Wohnraumförderbestimmungen, die bei der Ent- wicklung eines Wohnstandortes beachtet werden müssen, sind bei Gebäuden mit mehr als VII Ge- schosse sehr schwer einzuhalten und konnten auch in der Vergangenheit nicht erfüllt werden. Für das Grundstück Colonius Nord wird daher als Ergebnis der Untersuchung eine gewerbliche Nut- zung als Bürogebäude vorgeschlagen. Das Gebäude soll öffentliche Nutzungen zur Einbindung des Quartiers aufweisen und eine hohe Durchlässigkeit zwischen Innerer Kanalstraße und dem Inneren Grüngürtel herstellen. Untersuchung baulicher Typologien und Darstellung ihrer Auswirkungen auf den Inneren Grüngürtel und dem Colonius (Erläuterungen zu den Anlagen 5, 6 und 7). Im Rahmen des Verfahrens zur Unterschutzstellung des Denkmals Colonius kann im unmittelbaren Umfeld des Fernmeldeturms ein Umgebungsschutz entstehen, der Auswirkungen auf die bauliche Entwicklung des Grundstücks Colonius Nord hätte. Um die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten in Bezug auf das mögliche Denkmal Colonius zu untersuchen, wurde eine Stadtbildverträglichkeitsun- tersuchung durchgeführt (siehe Anlage 5 „Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung“). Das denkmalpflegerische Fazit der Sichtfeldanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass eine Höhe von max. 80m (ohne Berücksichtigung der Bauform) denkmalverträglich vorstellbar ist. In der Fernwirkung wird die ‚Aura‘ des Turms durch ein 80m hohes Hochhaus nicht wesentlich gestört. Mittels dieser Hö- he ordnet sich ein benachbartes Hochhaus deutlich dem Colonius-Turm unter und ist überhaupt nur an wenigen Punkten der Stadt und des Umlandes wahrnehmbar. Somit besteht hier auch keine nega- tive Auswirkung auf die Stadtsilhouette. Ausgehend von einer maximalen Gebäudehöhe von 80m wurden unterschiedliche Typologien am Standort Colonius Nord untersucht. Die Erdgeschosszonen sollen in einem Sockelbau öffentliche Nutzungen beherbergen, die sowohl für den Grüngürtel, als auch für das Quartier einen Mehrwert darstellen. Um eine hohe Durchlässigkeit des Grundstücks zu garantieren wird auf eine reduzierte Grundfläche gesetzt, die es gleichzeitig ermöglicht, entsprechend der „Spielregeln“ des Masterplans, Flächen zu entsiegeln und somit auch zu einem verbesserten Mikroklima beizutragen. Niedrig geschossige Typologien (7 Geschosse / 25 Meter hoch, analog der Bebauung vis-à-vis) als Blockrand oder auch ein überhöhter Block (11 Geschosse / 40 Meter hoch), die viel Grundfläche in Anspruch nehmen, verschlechtern die Durchlässigkeit des Grundstücks und generieren keinen ökolo- gischen oder landschaftsarchitektonischen Mehrwert für den Inneren Grüngürtel. Darüber hinaus wurde am Modell und in Visualisierungen deutlich, dass sich diese Typologien städtebaulich unzu- reichend einfügen und nicht zu einem repräsentativen Stadteingang beitragen. Auf Grundlage des Prinzips „Hochpunkt mit Sockel“ wurden Varianten verglichen, die sich in ihrer Ausrichtung zum Grüngürtel und zum Colonius unterscheiden und somit auch verschiedene städte- bauliche Situationen hervorbringen. Um ökologische Beeinträchtigungen des Inneren Grüngürtels frühzeitig auszuschließen, wurden für alle Varianten eine Verschattungsuntersuchung und eine Wind- feldstudie angefertigt (siehe Anlage 7 „Klimastudie zur typologischen Untersuchung“). Die Untersu- chung dieser Varianten konnten vorerst keine ökologische Beeinträchtigungen oder Verschlechterun- gen der Aufenthaltsqualität im Inneren Grüngürtel aufdecken. Somit stellen die untersuchten Typolo- gien als Extremvarianten die maximale Baumasse, die am Standort Colonius Nord, stadtbild- und denkmalverträglich sind, dar. Die städtebaulichen Kennzahlen, die aus dieser Untersuchung hervor- gehen, sind als Höchstwerte zu verstehen. Insgesamt sollen auf dem Grundstück Colonius Nord eine Bruttogeschossfläche (BGF) von maximal 28.500 m² und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von ma- ximal 7,09 zulässig sein, was einer Grundflächenzahl (GRZ) von maximal 0,63 entsprechen würde. Die Überschreitung dieser Höchstwerte soll in die Erarbeitung der Entwürfe durch die Teilneh- mer*innen am Qualifizierungsverfahren ausgeschlossen werden. Eine weitere Eingrenzung der Höhe, der Geschosse, der Geschossflächenzahl und der Grundflächenzahl ist bei der Formulierung der Auslobung weiterhin denkbar, wenn diese aus städtebaulichen oder ökologischen Gründen gerecht- fertigt ist. Im Vergleich zur bisherigen Planungsgeschichte des Grundstücks, die im Jahre 2016 mit 9 einer Bruttogeschossfläche (BGF) von 32.000 m² begonnen und sich im Jahre 2019 bis auf ca. 40.000 m² und einer Höhe von 105 m entwickelt hat, sind die heutigen städtebaulichen Kennzahlen die zum Wettbewerb zugelassen werden stark eingeschränkt worden. B. Zweistufiges Wettbewerbsverfahren zur weiteren Qualifizierung von Colonius Nord. Um den Bereich Nördlich Colonius städtebaulich zu entwickeln, wurde die Verwaltung beauftragt (An- träge AN/1183/2020 und AN/1202/2020), einen zweistufigen Wettbewerb durchzuführen. Der städte- bauliche Wettbewerb konzentriert sich nach dem Rückzug der Flächen Colonius Mitte und Colonius Süd auf das Grundstück Colonius Nord. Arbeitsgrundlage für die teilnehmenden Büros am Wettbewerb sind die „Spielregeln“ des Städtebauli- chen Masterplans Innenstadt, die als qualitätssichernde Planungsstandards Handlungsleitlinien für die Entwicklung von Bauprojekten am Inneren Grüngürtel formulieren. Die „Spielregeln“ sind das Er- gebnis einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Fachgremium der Lenkungsgruppe Masterplan Innenstadt. Sie formulieren qualitätssichernde Zielsetzungen für die Themen Stadtraum, Vernetzung, Klima und Qualifizierungsverfahren. Die Öffnung der Liegenschaft Colonius Nord zur umliegenden Bebauung und gegenüber dem Grüngürtel soll durch den Abbau von Barrieren und die Stärkung der Durchlässigkeit geschaffen werden. Dadurch soll der Grüngürtel in die Entwicklungsfläche hinein- wachsen und sowohl ökologisch als auch landschaftsarchitektonisch eine positive Bilanz für den Grüngürtel herbeiführen. Die Höhenabwicklung am Standort Colonius Nord wurde gesondert untersucht. In diesem Zusam- menhang wurde konstatiert, dass keine Beeinträchtigung des Denkmals Colonius bis zu einer Höhe von 80m, bei verträglicher Architektur, gegeben ist. Auf Grundlage dieser Erkenntnis wurden unter- schiedliche Typologien mit einer Höhe von 80m auf Ihre Auswirkungen auf den Grüngürtel untersucht. Die hierzu angefertigten Verschattungs- und Windfeldstudien konnten keine Beeinträchtigung feststel- len. Die angefertigten Studien etablieren somit die untersuchten Typologien und ihre städtebaulichen Kennzahlen als Maximalwerte für die Bearbeitung im Wettbewerb. Eine weitere Eingrenzung dieser städtebaulichen Kennzahlen bleibt in der Endabstimmung der Auslobung möglich. Als Grundlage für die Auslobung des zweiphasigen Wettbewerbs wurde auch das Potential zum be- zahlbaren Wohnungsbau untersucht. Dabei sind insbesondere in Bezug auf geförderten Wohnungs- raum in Verbindung mit Geschosswohnungsbauten nur schwer zu überwindende Restriktionen fest- gestellt worden. Darüber hinaus sind gesunde Wohnverhältnisse in diesem stark belasteten Umfeld nur schwer zu realisieren. Aus diesem Grund wird von Wohnungsbau im Bereich Colonius Nord ab- gesehen und eine gewerbliche Nutzung als Büro empfohlen. Über die Spielregeln des Masterplans Innenstadt werden belebte Erdgeschosszonen und öffentliche Nutzungen vorgegeben. Die Phase eins des Wettbewerbs soll der städtebaulichen Qualifizierung des Ideenteils dienen, indem die Potentiale der innerstädtischen Fläche mit den positiven Wechselwirkungen zum Grüngürtel her- gestellt werden. Die Abgrenzung des Ideenteils wurde mit dem Amt für Landschaftspflege und Grün- flächen sowie mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung abgestimmt. Projekte und Fragestel- lungen zu Verkehr und Grünflächen werden als standortspezifische Maßnahmen von den Teilneh- mer*innen bearbeitet. Dadurch sollen zukunftsfähige Lösungsansätze zu bestimmten Fragestellungen räumlich in einem Gesamtkontext übersetzt werden. Der Nachweis ökologisch und landschaftsarchi- tektonisch hochwertiger Lösungen wird eine zentrale Bedeutung bei der Bewertung der Entwürfe ha- ben und somit auch ausschlaggebend für die positive Bilanz des Grüngürtels sein. Dieser Prozess, soll unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger stattfinden. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung aus Phase eins werden von der Jury berücksichtigt und fließen in die Entscheidungsfindung ein. Als Grundlage für die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes mit dem Arbeitstitel „Campus Co- lonius Nord“, wird die Vorhabenträgerin in Phase zwei des Wettbewerbs, die Ergebnisse aus Phase eins konkretisieren und detaillierte Aussagen zur Architektur treffen. Hierbei werden insbesondere Aussagen zu Grundrissen und Fassadengestaltung erwartet. Die städtebaulichen Studien, die im Vorfeld des Wettbewerbs erarbeitet worden sind, werden Be- 10 standteil der Auslobung sein. Über die Wettbewerbe und die Auslobungen werden die politischen Gremien informiert. Zur weiteren Verstetigung der qualitätssichernden Zielsetzungen aus dem Wettbewerbsergebnissen und der „Spielregeln“, wird das Vorhaben mit dem Arbeitstitel „Campus Colonius Nord“ im Lenkungs- kreis Städtebaulicher Masterplan Innenstadt zur Maßgabenformulierung thematisiert. Die Ergebnisse sind in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt in dem Qualifizierungsverfahren zu berücksichtigen. C. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Für die Umsetzung der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erforderlich. Zur Absicherung des Vorhabenträgers ist ein neuer Einleitungsbeschluss vor Start des Wettbewerbsverfahrens erforderlich. Die frühzeitige Beteiligung der Dienststellen und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch wird nach dem Einleitungsbe- schluss durchgeführt. Soweit für das Wettbewerbsverfahren erforderlich, kann die erneute Durchfüh- rung der frühzeitigen Beteiligung der Dienststellen und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch vor Start des Wettbewerbs erfolgen oder alternativ auf die Erkenntnisse der Beteiligung aus der im Jahre 2016 durchgeführten Beteiligung zurückgegriffen werden. Die Öffentlichkeit wird zunächst im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens beteiligt. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB ist aufgrund des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB rechtlich nicht erforderlich, soll aber gleichwohl auf freiwilliger Basis im Anschluss an die zweite Phase des Wettbewerbs erfolgen. Die geplante Nutzung widerspricht den Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplanes der Stadt Köln (Sondergebiet Fernmeldewesen). Der Flächennut- zungsplan wird In Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB wird im Wege der Berichtigung angepasst. Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima- schutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Klimaschadgas Kohlendioxid (CO2) wird. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases geprüft. Die Vorhabenträgerin AIRE Köln Subbelrather Straße GmbH & Co.KG (Art-Invest Real Estate), Köln hat die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ge- mäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Verwaltung mit Schreiben vom 13.12.2021 beantragt. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Neustadt/Nord im Stadtbezirk 1/Innenstadt; nördlich des Fernmelde- turms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbelrather Straße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495). Es umfasst eine Fläche von rund 0,4 ha (3 972,4 m²; siehe Anlage 1). Das Plangebiet ist mit einem fünf- beziehungsweise einem achtgeschossigen Gebäude bebaut. Die Bestandsbebauung ist sanierungsbedürftig und soll niedergelegt werden. Die Vorhabenträgerin hat 2019 die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erworben und beabsichtigt, durch ein Neubauvorhaben Gewerbeflächen zu entwickeln. Die städtebauliche Grund- kubatur des Neubaus wird durch das Ergebnis des Wettbewerbs bestimmt. Das Nutzungskonzept sieht die Entwicklung eines belebten und überwiegend gewerblich genutzten Gebäudes mit Büro-, Co-Working- und Konferenzflächen, welche durch öffentliche Nutzungen (Gast- ronomie, Dienstleistungen, Freizeit) ergänzt werden. Nach dem Nutzungskonzept findet das Kooperative Baulandmodell keine Anwendung. Die gewerbli- che soll als „Büro“ festgesetzt werden. 11 Anlagen Anlage 1 – Geltungsbereich Anlage 2 – Strategische Entwicklung und Verfahren Anlage 3 – Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept Anlage 4 – Spielregeln Städtebaulicher Masterplan Innenstadt (Zwischenergebnis) Anlage 5 – Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung Anlage 6 – Typologische Untersuchung Anlage 7 – Klimastudie zur typologischen Untersuchung Anlage 8 – Eignungsstudie Wohnungsbau
Anlage 7- Klimauntersuchung
10206 Zeichen
10.01.2022 0 LohmeyerTitel Lohmeyer Luftreinhaltung | Klima Aerodynamik | Umweltsoftware Geplante Hochhausbebauung „Nördlich Colonius“ in Köln Vergleich von vier Planvarianten in Hinblick auf Besonnung und Windkomfort Dipl.-Met. Georg Ludes M.Sc. Sandra Deimel M.Sc. Patrick Hogan ANLAGE 7 10.01.2022 1 LohmeyerTitel Inhalt ▪ Ergebnisse Besonnung ▪ Ergebnisse Windverhältnisse/Windkomfort ▪ Fazit 10.01.2022 2 LohmeyerTitel Übersicht Untersucht wurden unten dargestellten Planvarianten. Die Vegetation wurde dabei nicht berücksichtigt. 10.01.2022 3 LohmeyerTitel 1. Besonnung Die Besonnungsdauer wurde für zwei Stichtage (21. März und 17. Juli) für den Istzustand und die vier Planvarianten ausgewertet. Diese Tage repräsentieren die Besonnungsverhältnisse in den Übergangsjahreszeiten und den Sommermonaten, in denen der Grüngürtel bevorzugt als Erholungsraum genutzt wird. Besonnungsklassen Bedeutung < 1.5 Stunden Unzureichende Besonnung > 1.5 – 4.0 Stunden Mittlere Besonnung > 4.0 – 6.0 Stunden Hohe Besonnung > 6.0 Stunden Sehr hohe Besonnung Tab. 1.1: Erläuterung der Besonnungsdauerklassen (angelehnt an die DIN EN 17037) 10.01.2022 4 LohmeyerTitel 1. Besonnung am 21. März Abb. 1.1: Besonnungsdauer am 21. März im Istzustand 10.01.2022 5 LohmeyerTitel 1. Besonnung am 21. März Abb. 1.2: Besonnungsdauer am 21. März für die Planvariante Riegel 1 10.01.2022 6 LohmeyerTitel 1. Besonnung am 21. März Abb. 1.3: Besonnungsdauer am 21. März für die Planvariante Riegel 2 10.01.2022 7 LohmeyerTitel 1. Besonnung am 21. März Abb. 1.4: Besonnungsdauer am 21. März für die Planvariante Quer 1 10.01.2022 8 LohmeyerTitel 1. Besonnung am 21. März Abb. 1.5: Besonnungsdauer am 21. März für die Planvariante Quer 2 10.01.2022 9 LohmeyerTitel 1. Besonnung – Differenzen am 21. März Abb. 1.6: Differenz der Besonnungsdauer (Planvariante Riegel 1 – Istzustand) am 21. März 10.01.2022 10 LohmeyerTitel 1. Besonnung – Differenzen am 21. März Abb. 1.7: Differenz der Besonnungsdauer (Planvariante Riegel 2 – Istzustand) am 21. März 10.01.2022 11 LohmeyerTitel 1. Besonnung – Differenzen am 21. März Abb. 1.8: Differenz der Besonnungsdauer (Planvariante Quer 1 – Istzustand) am 21. März 10.01.2022 12 LohmeyerTitel 1. Besonnung – Differenzen am 21. März Abb. 1.9: Differenz der Besonnungsdauer (Planvariante Quer 2 – Istzustand) am 21. März 10.01.2022 13 LohmeyerTitel 1. Besonnung – Differenzen am 21. März 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Variante Riegel 1 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Variante Riegel 2 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Variante Quer 1 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Variante Quer 2 Differenz in Stunden Riegel 1 Riegel 2 Quer 1 Quer 2 > 0.1 4,0% 12,0% 4,1% 23,4% > -0.1 - -0.5 34,4% 24,0% 36,0% 18,4% > -0.5 - -1 35,8% 32,8% 39,2% 24,1% >-1 - -2 18,3% 24,6% 17,8% 22,2% < -2 7,5% 6,6% 3,0% 11,9% Für die Beurteilung der Planvarianten wurde ein Auswertebereich festgelegt (vgl. Abb. 1.8). 10.01.2022 14 LohmeyerTitel 1. Besonnung – Differenzen am 21. März Ergebnisse für den 21. März: ▪ Variante Riegel 1 und 2 sowie Quer 1 unterscheiden sich nur geringfügig. ▪ Variante Quer 2 hat die größte Verbesserung der Besonnungsdauer, aber auch die größte Verschlechterung über 2 Stunden ▪ Die stärksten Verschattungswirkungen werden in allen Varianten nördlich der Hochhäuser ausgewiesen. ▪ Das Gebäude an der Subbelrather Straße 16 wird am stärksten in der Variante Quer 2 verschattet. ▪ In allen Varianten wird der Grüngürtel und das Gebäude an der Subbelrather Straße 16 weiterhin über 6 Stunden lang besonnt. 10.01.2022 15 LohmeyerTitel 1. Besonnung am 17. Juli Abb. 1.10: Besonnungsdauer am 17. Juli im Istzustand 10.01.2022 16 LohmeyerTitel 1. Besonnung am 17. Juli Abb. 1.11: Besonnungsdauer am 17. Juli für die Planvariante Riegel 1 10.01.2022 17 LohmeyerTitel 1. Besonnung am 17. Juli Abb. 1.12: Besonnungsdauer am 17. Juli für die Planvariante Riegel 2 10.01.2022 18 LohmeyerTitel 1. Besonnung am 17. Juli Abb. 1.13: Besonnungsdauer am 17. Juli für die Planvariante Quer 1 10.01.2022 19 LohmeyerTitel 1. Besonnung am 17. Juli Abb. 1.14: Besonnungsdauer am 17. Juli für die Planvariante Quer 2 10.01.2022 20 LohmeyerTitel 1. Besonnung – Differenzen am 17. Juli Abb. 1.15: Differenz der Besonnungsdauer (Planvariante Riegel 1 – Istzustand) am 17. Juli 10.01.2022 21 LohmeyerTitel 1. Besonnung – Differenzen am 17. Juli Abb. 1.16: Differenz der Besonnungsdauer (Planvariante Riegel 2 – Istzustand) am 17. Juli 10.01.2022 22 LohmeyerTitel 1. Besonnung – Differenzen am 17. Juli Abb. 1.17: Differenz der Besonnungsdauer (Planvariante Quer 1 – Istzustand) am 17. Juli 10.01.2022 23 LohmeyerTitel 1. Besonnung – Differenzen am 17. Juli Abb. 1.18: Differenz der Besonnungsdauer (Planvariante Quer 2 – Istzustand) am 17. Juli 10.01.2022 24 LohmeyerTitel 1. Besonnung – Differenzen am 17. Juli 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Variante Riegel 1 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Variante Riegel 2 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Variante Quer 1 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Variante Quer 2 Differenz in Stunden Riegel 1 Riegel 2 Quer 1 Quer 2 > 0.1 1,9% 11,7% 2,4% 19,7% > -0.1 - -0.5 3,9% 23,1% 20,6% 21,2% > -0.5 - -1 42,1% 26,4% 40,2% 23,7% >-1 - -2 33,8% 23,8% 32,6% 19,9% < -2 18,4% 15,1% 4,2% 15,4% 10.01.2022 25 LohmeyerTitel 1. Besonnung – Differenzen am 17. Juli Ergebnisse für den 17. Juli: ▪ Variante Riegel 1 erzeugt die größten Verschattungswirkungen über 1 Stunde. ▪ Variante Riegel 2 und Quer 2 weisen die größten Verbesserungen der Besonnungsdauer auf. ▪ Die stärksten Verschattungswirkungen werden in allen Varianten nördlich der Hochhäuser ausgewiesen. ▪ Aufgrund des höheren Sonnenstandes werden in den Sommermonaten die nördlich angrenzenden Gebäude weniger verschattet als am 21. März. ▪ In allen Varianten wird der Grüngürtel und das Gebäude an der Subbelrather Straße 16 weiterhin über 6 Stunden lang besonnt. 10.01.2022 26 LohmeyerTitel 2. Bodennahe Windverhältnisse Zur Bestimmung der Auswirkungen der vier Hochhaustypologien auf die bodennahen windklimatischen Verhältnisse und zur Bewertung werden für 36 Windrichtungen Simulationsrechnungen mit dem mikroskaligen Strömungsmodell MISKAM durchgeführt und anhand von langjährigen Windmessdaten statistisch ausgewertet. Hierbei wurden der Jahresmittelwert der bodennahen Windgeschwindigkeit und der Windkomfort für den Istzustand und die vier Planvarianten ermittelt. 10.01.2022 27 LohmeyerTitel 2. Bodennahe Windverhältnisse / Luftaustausch Abb. 2.1: Jahresmittelwert der bodennahen Windgeschwindigkeiten im Istzustand 10.01.2022 28 LohmeyerTitel 2. Bodennahe Windverhältnisse / Luftaustausch Abb. 2.2: Jahresmittelwert der bodennahen Windgeschwindigkeiten für die Planvariante Riegel 1 10.01.2022 29 LohmeyerTitel 2. Bodennahe Windverhältnisse / Luftaustausch Abb. 2.3: Jahresmittelwert der bodennahen Windgeschwindigkeiten für die Planvariante Riegel 2 10.01.2022 30 LohmeyerTitel 2. Bodennahe Windverhältnisse / Luftaustausch Abb. 2.4: Jahresmittelwert der bodennahen Windgeschwindigkeiten für die Planvariante Quer 1 10.01.2022 31 LohmeyerTitel 2. Windverhältnisse Abb. 2.5: Jahresmittelwert der bodennahen Windgeschwindigkeiten für die Planvariante Quer 2 10.01.2022 32 LohmeyerTitel 2. Bodennahe Windverhältnisse / Luftaustausch Die mittlerem bodennahen Windverhältnisse sind in allen Varianten vergleichbar. Aufgrund von Kanalisierungseffekten erhöht sich in allen Varianten der Jahresmittelwert der Windgeschwindigkeit über der Inneren Kanalstraße, sodass dort hier der Luftaustausch verbessert wird und sich vom Straßenverkehr freigesetzten Luftschadstoffe besser verdünnen. 10.01.2022 33 LohmeyerTitel 2. Bodennahe Windverhältnisse / Windkomfort Zur Bestimmung und Bewertung des Windkomforts wurde die VDI 3787 Blatt 4 herangezogen. Diese unterscheidet vier Windkomfortklassen (vgl. Tab. 2.1) Windkomfortklassen Zugehörige geeignete Aktivitäten A Längeres Sitzen oder Stehen B Kurzzeitiges Sitzen oder Stehen C Langsames Flanieren, Bummeln D Zügiges Durchqueren Tab. 2.1: Erläuterung der Windkomfortklassen nach der Richtlinie VDI 3787 Blatt 4 10.01.2022 34 LohmeyerTitel 2. Windkomfort Abb. 2.6: Windkomfortklassen im Istzustand 10.01.2022 35 LohmeyerTitel 2. Windkomfort Abb. 2.7: Windkomfortklassen für die Planvariante Riegel 1 10.01.2022 36 LohmeyerTitel 2. Windkomfort Abb. 2.8: Windkomfortklassen für die Planvariante Riegel 2 10.01.2022 37 LohmeyerTitel 2. Windkomfort Abb. 2.9: Windkomfortklassen für die Planvariante Quer 1 10.01.2022 38 LohmeyerTitel 2. Windkomfort Abb. 2.10: Windkomfortklassen für die Planvariante Quer 2 10.01.2022 39 LohmeyerTitel 2. Windkomfort 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Istzustand A B C D Windkomfort -klassen Istzustand A 22,6% B 75,0% C 2,4% D 0,0% Für die Beurteilung der Planvarianten wurde ein Auswertebereich festgelegt (vgl. Abb. 2.11). Im Istzustand treten die Windkomfortklassen A und B am häufigsten auf. Die Klasse D kommt nicht vor. Abb. 2.11: Auswertebereich der Windkomfortklassen 10.01.2022 40 LohmeyerTitel 2. Windkomfort 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Variante Riegel 1 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Variante Riegel 2 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Variante Quer 1 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Variante Quer 2 Die Varianten unterscheiden sich nur geringfügig. Der Flächenanteil der Windkomfortklasse D liegt in allen Varianten unter 1 %. Zudem wird in keiner Variante Bereiche mit potenzielle Gefährdungen durch Sturmböen ausgewiesen. Windkomfort -klassen Riegel 1 Riegel 2 Quer 1 Quer 2 A 22,0% 21,1% 25,1% 25,0% B 71,4% 72,5% 70,2% 69,3% C 6,2% 6,1% 4,3% 5,3% D 0,4% 0,3% 0,3% 0,4% 10.01.2022 41 LohmeyerTitel 3. Fazit Die Ergebnisse zeigen, dass Auswirkungen der untersuchten Varianten der Hochhausbebauung auf Besonnung und Windkomfort vergleichbar sind. ▪ Der Grüngürtel wird bei allen Varianten weiterhin am 21. März und am 17. Juli über 6 Stunden lang besonnt. ▪ Der Windkomfort der Planvarianten unterscheidet sich gegenüber dem Istzustand nur minimal. Daher wurde hierfür auf Differenzdarstellungen verzichtet.
Anlage 2 Strategie und Verfahren
3744 Zeichen
• Flächennutzungsplan • Masterplan • Workshop/ Veranstaltung • Regeln für die Weiterentwicklung des Inneren Grüngürtels mit positiver Bilanz für den Freiraum erarbeiten • Konzeptionellen Rahmen für die Qualifizierung von Einzelprojekten erstellen STÄDTEBAULICHER MASTERPLAN INNENSTADT Weiterentwicklung des Interventionsraums Innerer Grüngürtel PLANUNGSINSTRUMENTEZIELE EINZELPROJEKTE • Bebauungsplan • Qualifizierungsverfahren für Architektur und Freiraum • Anwendung der Regeln • Positive Bilanz für den Grüngürtel • Hohe architektonische Qualität PLANUNGSINSTRUMENTEZIELE PARALLELE BEARBEITUNG MÖGLICH Qualifizierung der Einzelverfahren Strategie Projekt Strategische Entwicklung und Verfahren ANLAGE 2 FNP Strategie ZEITLICHER ABLAUF UND VERZAHNUNG Quali.- verfahren VEP Workshop/ Werkstatt Politischer Beschluss Wettbewerb Qualifizierungs- verfahren 1. Quartal 2021 2. Quartal 2021 1. Quartal 2022 2-4. Quartal 2022 MEILENSTEINE • Treffen Lenkungsgruppe Masterplan am 13.11.2020, 07.12.2020, 01.02.2021, 12.11.2021, 25.11.2021, 26.11.2021 • Beschluss Wettbewerb + B-Plan 1. Quartal 2022 • Wettbewerb 2-4. Quartal 2022 Darstellung der planerischen Abhängigkeiten BB1 BB1 Informationsveranstaltung vom 30.06.2021 Ergebnisse Lenkungsgruppe und Regelwerk Politischer Beschluss VEP Bebauungsplan- verfahren Colonius Nord BB3 2023 BB3 Gesetzliche Bürgerbeteiligung im B-Plan Verfahren Bürgerbeteiligung als Informationsveranstaltung BB2 BB2 FNP Berichtigung Ausarbeitung Masterplan Grüngürtel, Konzept Grüngürtel für BezReg ANLAGE 2 Auslobung eines Qualifizierungsverfahrens in Form einer Mehrfachbeauftragung Qualifizierung der Kubaturen und der Landschaftsarchitektur am Standort Colonius Nord und im Ideenteil. QUALIFIZIERUNGS- VERFAHREN COLONIUS NORD Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Lenkungsgruppe Masterplan und den Rahmenbedingungen aus dem „städtebaulichen Masterplan Innenstadt“ 3 Beteiligung der Öffentlichkeit BB2: Informationsveranstaltungen und Input der Bürgerschaft zur Auswahl der Entwürfe für die Bearbeitungsphase 2 (Öfftl. Kolloquium, Dokumentation, Ausstellung) Voraussetzung: Politischer Beschluss über Ablauf des Verfahrens + VEP Anzahl der Teilnehmenden Büros: ca. 10 ggf. Reduzierung nach Zwischenpräsentation. EARBEITUNG DER AUSLOBUNG BEARBEITUNGSPHASE 1 DER BÜROS SCHWERPUNKT IDEENTEIL STRATEGIE ERGEBNISSE ALS GRUNDLAGE FÜR B-PLAN COLONIUS NORD VEP BB1 BB2 BB3 Informationsveranstaltung und Input zur weiteren Bearbeitung. Auswahl der Entwürfe zur weiteren Bearbeitung. Projekt Qualifizierung der Architektur (Fassade/ Grundrisse) im Detail. BEARBEITUNGSPHASE 2 DER BÜROS SCHWERPUNKT REALISIERUNGSTEIL Wettbewerb in 2 Phasen ANLAGE 2 Realisierungsteil: Konkrete Lösungen zur Realisierung. Vertiefte Betrachtung. Architektonische Auseinandersetzung. Ideenteil: Standortspezifische Maßnahmen zur Verknüpfung und Weiterentwicklung des Inneren Grüngürtels. Auseinandersetzung im städtebaulichen Maßstab. Ziel: Untersuchung umsetzbarer Maßnahmen mit „Win-Win“ Potential. 4 Ideenteil Realisierungsteil Standort der Maßnahmen die mit den zuständigen Fachämtern abgestimmt worden sind. UMGRIFF DES WETTBEWERBSVER- FAHRENS ANLAGE 2 Umgang mit Rechtsabbieger und Subbelrather Str. 16. Weiterführung der Radwegeverbindung 5 Ideenteil Realisierungsteil Standort der Maßnahmen die mit den zuständigen Fachämtern abgestimmt worden sind. Herstellung einer Durchlässigkeit zum Grüngürtel Einbindung bestehender Querungsmöglichkeiten über die innere Kanalstraße in die Planung Herstellung einer Durchlässigkeit zum Colonius und Entsiegelung der Flächen Untersuchung verbesserter Querungsmöglichkeiten an der Venloer Straße STANDORTSPEZIFISCHE MAßNAHMEN ANLAGE 2
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2580 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/611/2
611/2 Kinn Az
Vorlagen-Nummer
0302/2022
Stand: 27.03.2023
Sachstandsbericht
Beschluss über die Durchführung eines zweiphasigen städtebaulichen
Wettbewerbverfahrens für den Bereich Colonius Nord an der Subbelrather Straße 13
und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
einschließlich Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel Bebauungsplan: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord
Status in Bearbeitung Wettbewerb, FöB
erledigt Aufhebung, Einleitung
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr.
1567/2016) für das Gebiet nördlich des Fernsehturms, östlich der Inneren Kanalstraße,
südlich der Subbelrather Straße und westlich des Inneren Grüngürtels (Gemarkung
Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord—
Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord— aufzuheben.
2. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens
gemäß § 13 a BauGB für das Gebiet Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473,
1474, 1494 und 1495 —Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord —
einzuleiten mit dem Ziel, eine gewerbliche Nutzung festzusetzen;
3. beauftragt die Verwaltung, mit dem Investor auf Grundlage der beigefügten Rahmen-
bedingungen für den Bereich nördlich Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße
entlang der Inneren Kanalstraße einschließlich Innerer Grüngürtel ein zweiphasiges
Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
4. beschließt nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, die Durchführung der (erneu-
ten) freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1
(Aushang).
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zu 1.: Aufhebung am 25.05.2022 bekannt gemacht erledigt
Zu 2.: Einleitung am 25.05.2022 bekannt gemacht erledigt
Zu 3.: Aktuell laufend. Abschluss mit der Preisgerichtssitzung am 18.08.2023 geplant.
2
Zu 4.: Erfolgt im Anschluss an den durchgeführten Wettbewerb
Nächste Schritte:
Abschluss des Wettbewerbs (siehe zu 3.)
Durchführung der (erneuten) frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1
Baugesetzbuch (siehe zu 4.)
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Nach durchgeführter erneuter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1
Baugesetzbuch.
Anlage 1 Geltungsbereich
377 Zeichen
[8 staatkin |) Stadtplanungsamt Anlage 1 Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Campus Colonius Nord" tretungen, die wegen Befangenhelt an den Beratungen zu 25 0 50 100 150 Meter dlesem Tagesordnungspunkt nicht tellnehmen dürfen. Maßstab 1: 2500 Planwirkungsberelch der Vorlage zur Orlentlerung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0302/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.03.2022
- Erstellt
- 25.01.2022 15:15