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VK 4/2024

Anfrage der Grünen vom 22.03.2024 Windverhältnisse im Bereich der A44 im Raum Garzweiler

Sitzungsvorlage VK 12.04.2024

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Nächste Beratung: Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln, Sitzung am 12.04.2024, TOP 9.2

Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Grünen vom 22.03.2024 Windverhältnisse im Bereich der A44 im Raum Garzweiler)

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Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Grünen)

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Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Grünen vom 22.03.2024 Windverhältnisse im Bereich der A44 im Raum Garzweiler)

7492 Zeichen

Seite 1 von 3 
Sitzungsvorlage VK 
- öffentlich - 
VK 4/2024 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr van Bebber 
Telefon 01520 1590754 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 09.04.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Verkehrskommission Regionalrat des Regie-
rungsbezirkes Köln 12.04.2024 9.2 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Grünen vom 22.03.2024 
Windverhältnisse im Bereich der A44 im Raum Garzweiler 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Verkehrskommission des Regionalrates nimmt die Informationen zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
1. Warum wurde das Gutachten erst so lange Zeit nach Inbetriebnahme der A44n in Auftrag ge-
geben? 
Zur Klärung möglicher Ursachen und zur Untersuchung von potenziellen Gegenmaßnahmen 
wurde das Gutachten nach den Starkwindereignissen und den damit verbundenen Sperrungen zu 
Beginn des Jahres 2022 in Auftrag gegeben. In dem Gutachten sollten zum einen die möglichen 
Auswirkungen des angrenzenden Tagebaus auf die Windsituation und zum anderen die Windver-
hältnisse bei Unfällen auf der A44 untersucht werden. Die A44 wurde seit ihrer Inbetriebnahme im 
Sommer 2018 insgesamt sieben Mal windbedingt gesperrt, wobei sechs Ereignisse vor Februar 
2022 lagen und seitdem nur eine Sperrung im Februar 2024 erforderlich wurde.       
2. Warum wurden die Ergebnisse des seit Mitte letzten Jahres vorliegenden Gutachtens erst jetzt 
öffentlich gemacht? 
Nach Überprüfung des Mitte letzten Jahres fertiggestellten Gutachtens durch die Niederlassung 
Rheinland wurden die Ergebnisse über eine Pressemitteilung am 23.10.2023 der breiten Öffent-
lichkeit zugänglich gemacht. 
3. Warum beschränkt sich das vorgestellte Gutachten vornehmlich auf den nördlichen Teil der 
A44n? Wird es weiterführende Untersuchungen auch für den südlichen im Regierungsbezirk 
Köln liegenden Teil geben? Wenn ja, wann ist damit zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?   
Der Untersuchungsraum für die Windanalyse wurde auf Basis der vorliegenden Unfall -
auswertung festgelegt. Die Unfälle sind überwiegend bei Windrichtungen aus West bzw. 
Südwest passiert. Deshalb wurden bewusst zwei Fälle mit diesen Windrichtungen für 
eine detaillierte Analyse mit Simulationen ausgewählt (s. nachfolgende Grafik).  
Der Grund, dass die Unfälle genau in diesem Abschnitt auftraten, lag darin, dass durch 
die freie Anströmung in diesem Abschnitt der A44 mehr seitlicher Wind vorhanden war

Sitzungsvorlage VK VK 4/2024 Seite 2 von 3 
als in anderen Abschnitten von Autobahnen in der Umgebung. Da die A44 zudem etwas 
geschwungen verläuft, ist der Ort in dem die stärkste seitliche Anströmung vorhanden 
ist, von der Windrichtung abhängig. Die untersuchten Unfälle traten in einer Biegung auf. 
Bei den untersuchten westlichen Winden durchfuhren die Fahrzeuge einen Wind der zeit-
weise annähernd orthogonal von der Seite kam. Zudem verläuft die Autobahn an dieser 
Stelle auf einem Damm, der den Wind oberhalb der Fahrbahn noch etwas beschleunigt. 
Die Unfallsituation wird weiterhin beobachtet und analysiert. Auch die südlichen Bereiche der 
A44n sind Bestandteil dieser Untersuchungen. Falls sich Handlungsnotwendigkeiten aus die -
sen Untersuchungen ergeben, werden diese für den gesamten Streckenzug der A44n überge-
prüft. 
 
4. Warum wurde die Solarschutzwand nicht ebenfalls auch mit einer Höhe von 4 Metern unter-
sucht? Werden die Überlegungen zur Errichtung einer Solarschutzwand in optimierter Form 
weiterverfolgt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nun als Ergebnis 
Schutzwände errichtet werden sollen, welche Form von Schutzwänden sollen nun entlang der 
A44 errichtet werden und wo genau? Wann soll dann mit dem Bau begonnen werden und 
wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? Wie wird sichergestellt, dass die errichteten 
Schutzwände den heftigen, oft in Sturmböen auftretenden Winden standhalten? Wer haftet, 
wenn diese nicht standhalten und es zu Unfällen kommt?   
 
Bei der Überprüfung der Wirksamkeit von Windschutzwänden wurden drei Szenarien mit einer 2m, 
3m und 4m hohen Windschutzwand aufgestellt. Unabhängig von der Höhe wurde lediglich bei-
spielhaft die 3m hohe Schutzwand in der Ausführung Solarschutzwand untersucht. Auch die bei-
den anderen Schutzwandhöhen könnten in dieser Form ausgeführt werden. Die Frage, in welcher 
Form eine Windschutzwand errichtet wird, stellt sich derzeit nicht.  
 
Für die Autobahn GmbH des Bundes hat Verkehrssicherheit höchste Priorität. Daher hatte die Nie-
derlassung Rheinland das vom Fraunhofer Institut (IWES) erstellte Gutachten in Auftrag gegeben, 
auch wenn die A44 kein ausgewiesener Unfallschwerpunkt ist. Seit Sommer 2018 wird dort vor-
sorglich die Unfalllage intensiver betrachtet. Dabei ist zu beobachten, dass die Unfallzahlen, die 
sich auf temporär vorherrschende Windverhältnisse zurückführen lassen, generell rückläufig sind

Sitzungsvorlage VK VK 4/2024 Seite 3 von 3 
und in der Regel eine geringe Unfallschwere aufweisen. Im Ergebnis wird daher aus Kosten-Nut-
zen-Abwägungen auf die Installation der oben geschilderten Maßnahme vorerst verzichtet. Die Au-
tobahn GmbH wird die Unfallsituation auf dem betreffenden Streckenabschnitt weiterhin sehr 
gründlich beobachten und analysieren.  
 
5. Wurde im Vorfeld auch über die Errichtung von Schutzwällen oder eine intensive Bepflanzung 
zwischen Tagebau und Autobahn nachgedacht? Wenn ja, welche Studien gab es hierzu und 
wie war das Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 
 
Gerade im Bereich der unter Punkt 3. aufgeführten Betrachtung ist die Installation eines Schutz-
walles aufgrund der Dammlage der A44n sehr flächenintensiv. Bei einer Grundneigung von 1:1,5 
der Wallseiten und einer angenommenen Wallkrone von 1m ergibt sich bei gleicher Höhenlage der 
Autobahn mit dem umliegenden Gelände bei einer Schutzwallhöhe von 4 m eine Grundbreite des 
Schutzwalles von 13 m. Inwieweit eine solche 4 m hohe Schutzwalllösung die gleiche Schutzwir-
kung wie eine direkt am Fahrbahnrand installierte Windschutzwand hätte, ist nicht untersucht wor-
den. Die Flächen für die Installation eines solchen Schutzwalles stehen der Bundesstraßenbauver-
waltung (Autobahn GmbH) nicht zur Verfügung. 
 
„Bei einer dichten Windschutzbepflanzung ist die Windgeschwindigkeit in kurzem Abstand von der 
vom Wind abgewandten Seite des Waldes schon wieder normal. Die Luft in der Umgebung wird 
auf kurzer Strecke gebremst bzw. nach oben umgeleitet und fällt hinter dem Hindernis wieder nach 
unten.“ (aus: Christopher Korsch (Greenleaf): Wie Bäume den Wind beeinflussen; https://green-
leaf.de/baeume-beeinflussen-windstaerke) Wie breit eine Windschutzbepflanzung und wie nah 
diese an die Autobahn herangeführt werden müsste, um einen Minderungseffekt zu erzielen, 
wurde nicht untersucht. Auch hierfür stehen der Bundesstraßenbauverwaltung keine Flächen zur 
Verfügung. 
 
6. Gibt es inzwischen eine Bezifferung für den Sachschaden entlang des gesamten betroffenen 
Autobahnabschnittes, der auf Starkwindereignisse zurückzuführen ist? 
 
Zu den durch die Unfälle entstandenen Sachschäden an den privaten Fahrzeugen (Pkw- und Lkw) 
liegen der Autobahn GmbH keine Informationen der jeweiligen Versicherungen vor. Die bei diesen 
Unfällen evtl. entstandenen Schäden am Straßenkörper der Autobahn werden ebenfalls von den 
Versicherungen des Verursachers des Schadens erstattet. Eine Gesamtübersicht über die entstan-
denen Sachschäden liegt der Autobahn GmbH nicht vor. 
 
 
Anlage(n): 
1. Anfrage der Grünen

Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Grünen)

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Anfrage für die 8. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates Köln am 12. 
April 2024 
 
 
Sehr geehrter Herr Hebbel, 
  
wir möchten Sie bitten, nachfolgende Anfrage unserer Fraktion mit in die Tagesordnung der 
nächsten Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates am 12. April 2024 aufzu-
nehmen. 
 
Windverhältnisse im Bereich der A44 im Raum Garzweiler  
 
Wie wir unlängst aus der Presse erfahren haben, hat die Autobahn GmbH entgegen ihrer 
ursprünglichen Aussage die Unfalllage auf der A44n offensichtlich doch als so beträchtlich 
eingestuft, dass sie dazu  eine Studie mit dem Titel: „Analyse der Windverhältnisse bei 
Unfällen auf der A44 im Raum Garzweiler und Möglichkeiten der Veränderung“ in Auftrag 
gegeben hatte. Seit Juli letzten Jahres liegt hierzu in zwischen ein Gutachten vor, wel-
ches sich allerdings weitestgehend nur auf den nördlichen, auf dem Gebiet des Regie-
rungsbezirks Düsseldorf gelegenen , Abschnitt der A44 zwischen den Kreuzen Jackerath 
und Jüchen bezieht. 
 
Wir fragen daher zum einen: 
 
Warum wurde das Gutachten erst so lange Zeit nach Inbetriebnahme der A44n in Auftrag 
gegeben? 
 
Warum wurden die Ergebnisse des seit Mitte letzten Jahres vorliegenden Gutachtens erst 
jetzt öffentlich gemacht? 
 
Warum beschränkt sich das vorgestellte Gutachten vornehmlich auf den nördlichen Teil 
der A44? 
 
GRÜNE im Regionalrat Köln 
 
Bezirksregierung, Raum H 455 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
0177 7473808 und 0172-6431213 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
 
www.gruene-regionalrat-koeln.de 
 
Köln, den 22.03.2024 
An den 
 
Vorsitzenden der Verkehrskommission 
des Regionalrates Köln 
Herrn Paul Hebbel 
Bezirksregierung Köln 
 
 
50606 Köln

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Wird es weiterführende Untersuchungen auch für den südlichen im Regierungsbezirk Köln 
liegenden Teil geben? 
Wenn ja, wann ist damit zu rechnen? 
Wenn nein, warum nicht? 
 
 
 
Als Maßnahme zur Windreduzierung wurden in dem Gutachten verschiedene Szenarien 
untersucht wobei sich zwei der drei Maßnahmen auf den Bau von Windschutzwänden be-
zogen.  
 
Hierzu fragen wir daher: 
 
Die 3 Meter hohe Solarschutzwand mit Unterströmung wurde im Vergleich zu der regulären 
4 Meter hohen Schutzwand als weniger effektiv bewertet.  
Warum wurde die Solarschutzwand nicht ebenfalls auch mit einer Höhe von 4 Metern un-
tersucht? 
Werden die Überlegungen zur Errichtung einer Solarschutzwand in optimierter Form wei-
terverfolgt? Wenn nein, warum nicht, wenn ja in welcher Form? 
 
Wenn nun als Ergebnis Schutzwände errichtet werden sollen , welche Form von Schutz-
wänden sollen nun entlang der A44 errichtet werden und wo genau? 
Wann soll dann mit dem Bau begonnen werden und wann ist mit der Fertigstellung zu 
rechnen? 
 
Wie wird sichergestellt, dass die errichteten Schutzwände den heftigen, oft in Sturmböen 
auftretenden Winden standhalten? Wer haftet, wenn diese nicht standhalten und es zu Un-
fällen kommt? 
 
Wurde im Vorfeld auch über die Errichtung von Schutzwällen oder eine intensive Bepflan-
zung zwischen Tagebau und Autobahn nachgedacht?  
Wenn ja, welche Studien gab es hierzu und wie war deren Ergebnis? 
Wenn nein, warum nicht? 
 
Abschließend fragen wir: 
 
Gibt es inzwischen eine Bezifferung für den Sachschaden entlang des gesamten betroffe-
nen Autobahnabschnittes der auf Starkwindereignisse zurückzuführen ist? 
 
 
 
Für die Beantwortung unserer Anfrage bedanken wir uns im Voraus. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender, Gudrun Zentis und Manfred Waddey, Fraktionsmit-
glieder 
 
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)

Beratungsverlauf (1)

12.04.2024 Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln
TOP 9.2
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
VK 4/2024
Typ
Sitzungsvorlage VK
Datum
12.04.2024
Erstellt
28.03.2024 15:00