Mandari Insight

0758/2022

Beantwortung der Anfrage des Herrn RM Akter aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 10.02.2022; betr. Sachstand Frischezentrum

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 20.04.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 12.05.2022, TOP 3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5591 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
612 Funk Az 
Vorlagen-Nummer  20.04.2022 
 0758/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 12.05.2022 
 
Beantwortung der Anfrage des RM Akter aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 
10.02.2022; 
betr. Sachstand Frischezentrum 
In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 10.02 2022 hat RM Herr Akter um die Beant-
wortung dreier Fragen gebeten (s. Anlage 1): 
 
Anfragetext: 
 
Frage 1: Warum ist vor diesem Hintergrund dieses bewährte Modell der Daseinsvorsorge für die 
Bürger*innen nicht erwähnt? 
Frage 2: Nach der Änderung des Flächennutzungsplans durch Antrag der Grünen-Fraktion und 
der CDU-Fraktion die für das Frischezentrum vorgesehene Fläche erheblich zu redu-
zieren, gibt es eine erhebliche Unsicherheit unter den Markthändlern und Wochen-
markt-Bestückern. Diese fordern jetzt schon eine Verlängerung der Mietverträge für 
den aktuellen Standort an der Bonner Straße. 
Frage 3: Konterkariert dieser Beschluss nicht den Plan der Stadt / Stadtverwaltung die Park-
stadt so schnell wie möglich auszubauen oder wird diese trotzdem auf Kosten der 
Marktakteure passieren? Rechnet die Verwaltung damit, dass ein Umzug zum neuen 
Frischezentrum zum Ende 2025 noch möglich ist? 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1): 
Derzeit wird kein Betreibermodell favorisiert oder ausgeschlossen. Die Stadt Köln befindet sich in 
dem beschriebenen Findungsprozess, in den u.a. die Großmarkthändler eingebunden sind.  
 
Zu 2): 
Der Beschluss des Rates vom 14.12.2021 hat eine Reduzierung der zu betrachtenden Fläche für das 
Frischezentrum in Marsdorf auf ca. 10 ha zum Ergebnis. Alle bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten 
und vorbereiteten Planungsschritte für das Frischezentrum bezogen sich auf eine Gesamtfläche für 
das Frischezentrum und die affinen Betriebe von rund 25 ha. 
 
Die für das Frischezentrum nicht mehr zur Verfügung stehenden ca. 15 ha sollen als Erweiterungsflä-
chen für ein Trainingszentrum des 1. FC Köln auf ihre Eignung hin geprüft werden. 
 
Diese neuen Rahmenbedingungen haben umfangreiche Anpassungen sowohl für die Struktur des 
Projekts Frischezentrum als auch für die bereits erreichten Zwischenziele (bspw. Beauftragung von 
Verkehrsgutachten, Erarbeitung einer baulich-räumlichen und funktionalen Machbarkeitsstudie) nötig 
werden lassen.

2 
 
 
Darüber hinaus wurde die Verwaltung mit dem Ratsbeschluss vom 14.12.2021 damit beauftragt einen 
angepassten Zeitplan unter Zugrundelegung der neuen Rahmenbedingungen zu erarbeiten. Dieser 
umfangreiche Auftrag wird derzeit bearbeitet. 
Eine Verlängerung des Standortes in Raderberg über den 31.12.2025 hinaus ist nicht Teil des Be-
schlusses vom 14.12.2021. 
 
Neben Mietverträgen zwischen der Stadt Köln und den Unternehmen bestehen auf dem Großmarkt 
weitere Vertragsverhältnisse. Große Flächen, vor allem im Süden und Westen des Großmarktgelän-
des sind über Erbbaurechtsverträge vergeben. Diese haben unterschiedliche Vertragsbedingungen 
und verschiedene Beendigungszeitpunkte. Darüber hinaus sind viele dieser Flächen über Miet- und 
Untermietverträge von den Erbbaurechtsnehmern an Dritte zur Nutzung übergeben. In diese Ver-
tragsverhältnisse hat die Verwaltung keine Einsicht bzw. Möglichkeiten zur Einflussnahme. Neube-
gründungen (Verlängerungen) von bestehenden Erbbaurechtsverträgen sind in der Regel im Rahmen 
der bei Vertragsschluss festgeschriebenen Fristen und Zeitrahmen möglich. 
 
Es ist grundsätzlich denkbar, Erbbaurechtsverträge neu zu begründen und die Laufzeit auf die festge-
legte Restlaufzeit des Großmarktes anzupassen. Nötig wären hierzu unter anderem die Erstellung 
eines Vertragswerks inkl. aller nötigen notariellen Schritte und Kosten. Sollte es zu einer Betriebsver-
längerung des Standortes Raderberg über den 31.12.2025 hinaus kommen, so sind diese Schritte 
jeweils erneut durchzuführen. Dies erschwert eine flexible, den sich ändernden Rahmenbedingungen 
auf dem Großmarkt angepasste Verlängerung von Erbbaurechtsverträgen. 
 
Das Ziel der Verwaltung ist es, den Großmarktbetrieb in Raderberg bis zum Zeitpunkt des abge-
schlossenen Umzugs in das Frischezentrum aufrecht zu erhalten. Ein funktionsfähiger Großmarkt in 
Raderberg ist Voraussetzung für die Etablierung und Entwicklung eines Frischezentrums. 
 
Derzeit erarbeitet die Verwaltung ein abgestimmtes Konzept, auf dessen Grundlage zunächst beste-
hende befristete Mietverträge zwischen der Stadt Köln und den Unternehmen verlängert werden kön-
nen. Bestehende, unbefristete Mietverträge bedürfen keiner expliziten Verlängerung. 
 
Zu 3): 
Das städtebauliche Großprojekt Parkstadt Süd ist in Teilbereiche aufgeteilt und wird abschnittsweise 
geplant und realisiert. Die Teilbereiche Sportpark, Innerer Grüngürtel und Bildungscampus können 
losgelöst vom Verbleib des Großmarktes geplant und auch realisiert werden. Die Teilbereiche Park-
stadt und Marktstadt können auch während des Großmarktbetriebs überplant werden, eine Realisie-
rung ist bis auf wenige Baufelder, insbesondere im östlichen Bereich zwischen Sechtemer Str. und 
Bonner Str., erst mit Aufgabe und Freistellung des Großmarktgeländes möglich. Da der maßgebliche 
Anteil des Wohnungsbaus im Bereich der Parkstadt verortet ist, wird es zu einer verzögerten Realisie-
rung des Wohnungsbaus kommen. 
 
Derzeit wird ein Zeit-/Maßnahmenplan erarbeitet. Mit der Fertigstellung dieses 
Zeit/Maßnahmenplanes wird im zweiten Quartal 2022 gerechnet und dann der Politik vorgestellt. 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

12.05.2022 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0758/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
20.04.2022
Erstellt
02.03.2022 11:24