Jahresbericht 2021, Bezirk 7, Wahner Heide
Mitteilung BV 1081/2022 vom 05.04.2022
Stand: Am 09.06.2022 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 1081/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.04.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.06.2022 Jahresbericht 2021, Bezirk 7, Wahner Heide In der Anlage erhalten Sie den Jahresbericht 2021 Wahner Heide der Naturschutzwarte Herr Baitz, Herr Fischer, Herr Hanisch und Herr Kostack. Stellungnahme der Verwaltung: Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) findet nach wie vor eine sehr gute Zusammenar- beit mit den Naturschutzwachten Herrn Baitz, Fischer, Hanisch, Kostack statt. Die Naturschutzwachte der Wahner Heide setzen sich mit großem ehrenamtlichem Engagement für das von ihnen betreute Schutzgebiet ein, so dass ihnen hierfür auch an dieser Stelle seitens der UNB gebührender Dank ausgesprochen wird. Zu den in dem Wahner-Heide-Bericht 2021 angesprochenen und noch nicht zufriedenstellend gelös- ten Problemen, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Besonderheiten hinsichtlich der Corona-Situation 2021: Es gilt zu hoffen, dass mit Ende der Pandemie der Besucherdruck und die damit einhergehenden Probleme wieder abnehmen. Begegnungen mit Heidebesuchern allgemein: Das Bestreben der Naturschutzwacht ist es zu allen Heidebesuchern ein gutes Verhältnis zu entwi- ckeln und dafür zu sorgen, dass diese sich rücksichtsvoll anderen und der Natur gegenüber verhal- ten. Fußgänger in der Heide, Hund und Halter: Auch wenn sich die Situation im Kölner Wahner-Heide-Bereich seit einigen Jahren verbessert hat, gibt es nach wie vor Besucherinnen und Besucher – mit und ohne Hund - die die Wegegebote inner- halb des Naturschutzgebietes missachten. Eine vollumfänglich zufriedenstellende Lösung wird es hier erfahrungsgemäß nicht geben. Kontrollgänge der Naturschutzwacht der Ordnungsbehörden (wenn personell möglich) und eine weitere Einrichtung von Weidekoppeln stellen nach wie vor die bestmög- liche Herangehensweise an dieses Dauerthema dar. Abgezäunte Flächen auf denen Weidetiere ihrer Aufgabe der Landschaftspflege nachgehen, führen hierbei gleichzeitig zu einer Akzeptanzsteigerung bei Heidebesucherinnen/-besuchern diese Flächen nicht zu betreten. Reiter und Reitpferde: 2 Da es kaum Probleme mit den Reitenden und Reitpferden zu geben scheint, besteht aus hiesiger Sicht kein dringlicher Handlungsbedarf. Dennoch wird die Untere Naturschutzbehörde eine Erfassung der bestehenden Reitwegeschilder, sowie eine Ergänzung von fehlenden anstoßen. Besonderheiten in den einzelnen Bereichen: Koppeln Paradeplatz/ Maikammer: Um das Betreten der eingezäunten Bereiche weiter zu erschweren, wird über eine Verschließung der Eingangstore mit Schlössern nachgedacht. Koppeln Geisterbusch: Da abgezäunte Flächen auf denen Weidetiere ihrer Aufgabe der Landschaftspflege nachgehen, zu einer Akzeptanzsteigerung bei Heidebesucherinnen/-besuchern führen, halten wir es für sinnvoll, dass die geplante Koppel 3 umgesetzt wird. Wiesen am Parkplatz Radarturm und Flächen in den Pionierbecken: Kontrollgänge der Naturschutzwacht - wenn personell möglich – auch der Ordnungsbehörden sollen die Gelage in den betreffenden Bereichen verringern. Müllsituation: Eine Abholung der Abfälle von den Parkplätzen an der Alten Kölner Straße, durch die Abfallwirt- schaftsbetriebe (AWB), funktioniert sowohl in Eigenregie (ohne vorherige Meldung) - als auch nach Meldung durch die UNB im Allgemeinen reibungslos. Sollten in seltenen Fällen Abfälle auch ins Gelände verbracht werden, dauert dieses manchmal etwas länger, da zunächst die Forstbediensteten den Abfall aus dem Gelände hin zu den Parkplätzen ver- bringen müssen, von denen dieser im Anschluss daran durch die AWB abtransportiert wird. Fahrzeuge im Gelände und Situation an den Wegeingängen In der Wahner Heide gibt es einige Institutionen, deren Mitarbeitende die Wege mit Kraftfahrzeugen befahren dürfen, hierzu zählen u. a. der Forst und die Polizei. Nach Kenntnis der UNB stammen die Fahrspuren überwiegend von dienstlich bedingten Fahrten der o. g. Institutionen und sind somit zu tolerieren. Illegales Einfahren ins Gelände, mittels Kraftfahrzeugen, durch Dritte kommt nach vorliegender Kenntnis äußerst selten vor, so dass aus hiesiger Sicht die gegenwärtige Situation keinen dringenden Handlungsbedarf erfordert. Dennoch wurde seitens der UNB mit den Forstbediensteten des Eigentü- mers über eine Optimierung der Wegezugänge/Absperrungen nachgedacht und seitens der Forstbe- diensteten wurde zugesagt durch geeignete Maßnahmen ein Umfahren zu verhindern. Weitere Vorkommnisse und Schädigungen der Natur: Kontrollgänge der Naturschutzwacht und der Ordnungsbehörden sollten die geringen Schäden an Natur und Landschaft durch Pilz- und Beerensammler vermindern. Wander- und Reitwege: Der im Bericht aufgeführte Vorschlag, einen weiteren Teilbereich eines am Flughafenzaun verlaufen- den Weges zur allgemeinen Betretung frei zu geben, wird seitens der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) nach wie vor unterstützt. Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Alten Kölner Str. (nur Kölner Teil) von 60 auf 80 km/h in 2010 Von 2010 an - bis heute - wurde an der Heraufsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 auf 80 km/h festgehalten. 3 Auf Anfrage der Unteren Naturschutzbehörde zu einer erneuten Überprüfung bzgl. einer möglichen Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beim zuständigen Amt für Straßen- und Ver- kehrstechnik teilte diese in 2017 im Ergebnis mit, dass eine Herabsetzung der (derzeitigen) zulässi- gen Höchstgeschwindigkeit nicht erfolgt. Flankierende Maßnahmen wie bspw. Geschwindigkeitskontrollen, Installation von Verkehrsschildern (Gefahrzeichen: Fußgänger) sollen umgesetzt und eine ggf. mögliche Einrichtung von Querungshil- fen, für Fußgängerinnen und Fußgänger, im Bereich der Parkplätze, soll geprüft werden. -
Jahresbericht 2021 Wahner Heide Baitz,Fischer, Hanisch, Kostack
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Dieter Baitz/ Adolf Fischer Klaus Hanisch/ Herbert Kostack Beauftragte für den Außendienst bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln Naturschutzgebiet Wahner Heide Dienstbezirk VII 01.03.2022 Jahresbericht 2021 für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 Zuständigkeitsbereich Unser Zuständigkeitsbereich im Dienstbezirk VII/ Wahner Heide umfasst die Flächen: 1) Paradeplatz, Maikammer sowie Flächen am Parkplatz Radarturm Diese Flächen liegen südlich der Alten Kölner Str. bis zum Flughafenzaun hin, nach Westen bis zum Grengeler Mauspfad, im Osten bis zu der Ofenlandflächen am Parkplatz Radarturm hin. 2) Geisterbusch Diese Freiflächen bzw. Koppeln liegen nördlich der Alten Kölner Straße. 3) Pionierbecken I, II und III Diese Flächen liegen in der Nähe des Porzer Weges, einige hundert Meter hinter dem Grengeler/ Heumarer Mauspfad (PiBe I), am Rennweg, 300 m südlich der A3 (PiBe II) und 200 m südlich der Ein- u. Ausfahrt Königsforst der A3 (PiBe III) 4) Porzer Weg Dieses sind die Freiflächen am Porzer Weg, ca. 1000 bis 1500 m östlich vom Grengeler/ Heumarer Mauspfad gelegen. Diensteinsatz Die Dienstausübung wurde zumeist einzeln zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu unterschiedlichen Tageszeiten und an unterschiedlichen Wochentagen ausgeführt. Darüber hinaus wurden die Straßen Mauspfad und Alte Kölner Straße mit dem PKW abgefahren und hierbei auf besondere V orkommnisse, insbesondere an neuralgischen Stellen, geachtet. Gemeinsame Begehungen waren zunächst vorgesehen, wegen der Corona-Situation wurde jedoch darauf verzichtet. Besonderheiten hinsichtlich der Corona-Situation 2021 Die Heide wurde in 2021 wie auch schon in 2020 wesentlich häufiger aufgesucht als in den V orjahren, die Ursache hierzu dürfte weiter in der Corona-Situation zu sehen sein. Das hatte zur Folge, dass auch häufiger V orkommnisse in unserem Betreuungsgebiet zu beobachten waren. Dispute hielten sich im großen und ganzen jedoch in Grenzen, die allermeisten Heidebesucher, die wir angesprochen haben, gaben sich jedoch einsichtig. Entsprechend fand sich wie in 2020 mehr Kleinmüll an den Parkplätzen und in den Flächen als in den V orjahren, Zustand jedoch noch überschaubar. Insbesondere an schönen Tagen und an Wochenenden war die Heide regelrecht zugeparkt, Fahrzeuge standen an den Seitenstreifen der Straßen, die vorhandenen Parkplätze reichten einfach nicht aus, zum Teil auch, weil die Parkplätze durch das Abstellen von LKW-Anhängern, auch LKWs, blockiert waren. Die Anhänger standen oft längere Zeit dort herum, was u.E. nicht statthaft ist. Begegnungen mit Heidebesuchern allgemein Gespräche mit Heidebesuchern unterschiedlicher Nutzerinteressen verliefen auch in 2021 in der Regel meist konstruktiv und mit positivem Ausgang. Es fanden viele nette Gespräche mit Heidebesuchern statt, mit denen wir Gedankenaustausch über Naturschutz und Verhalten in der Heide geführt haben. Unser Bestreben ist es, zu allen Heidebesuchern ein gutes Verhältnis zu entwickeln und dafür zu sorgen, dass diese sich rücksichtsvoll anderen und der Natur gegenüber verhalten, ebenfalls dafür zu sorgen, dass der Bevölkerung das einzigartige Naturschutzgebiet Wahner Heide näher gebracht und der Naturschutz respektiert wird. Der weitaus größte Teil der Heidebesucher verhielt sich auch in 2021 wieder regelkonform und einsichtig. Nur in wenigen Fällen gab es etwas Stress, zumeist mit uneinsichtigen Hundehaltern. Das Problem liegt allgemein darin, dass wir es in der Wahner Heide nur zu einem Teil mit regelmäßigen Besuchern zu tun haben, die die Verhaltensregeln kennen und sich demzufolge auch meist daran halten. Andererseits finden wir viele Besucher vor, die die Wahner Heide seltener oder erstmals aufgesucht und sich noch nicht mit den Gepflogenheiten auseinandergesetzt haben, dem Vernehmen nach noch nicht einmal die Schilder gelesen haben. Fußgänger in der Heide Fußgänger halten sich zumeist an die Spielregeln, werden jedoch an und ab im Gelände oder auf nicht zugelassenen Wegen oder Reitwegen angetroffen, seltener auch in den eingezäunten Flächen. Hunde und Halter Dass nicht immer alle Hunde angeleint geführt werden, ist ein Dauerthema, obschon sich die Situation seit Einzäunung der Koppeln im Bereich Paradeplatz/ Maikammer 2017 deutlich entspannt hat. Auf den Koppeln werden jedoch schon einmal freilaufende Hunde beobachtet. Das Problem ist, dass Hunde relativ einfach durch die Abzäunung gelangen können, da die Verdrahtung horizontal gesehen teils größere Abstände aufweist. Reiter und Reitpferde Die große Mehrzahl der Reiter benutzt die ausgeschilderten Reitwege. Wir treffen hin und wieder Reiter an, die sich nicht an die vorgesehenen Reitwege halten oder sich nicht zurecht gefunden haben. Das kann daran liegen, dass einige Schilder „Reitweg“ abhanden gekommen sind. Eine entsprechende Überprüfung wäre sinnvoll bzw. zu überlegen. Insgesamt hielt sich 2021 auch wiederum alles in Grenzen, kaum Probleme. Besonderheiten in den einzelnen Bereichen Koppeln Paradeplatz/ Maikammer: Durch die Einzäunungen der Koppeln Paradeplatz/ Maikammer im Frühjahr 2017 ist die Natur in diesen Bereichen weitgehend zur Ruhe gekommen und konnte sich weiter entwickeln. Auf die Ansiedlung und Ausbreitung bedrohter und seltener V ogelarten (z.B. Schwarzkehlchen, Gartenrotschwanz, Heidelerche und zeitweise Orpheusspötter) sowie z.B. seltene und streng geschützte Pilzarten (z.B. drei Saftlingsarten) und Pflanzen haben wir schon in den V orjahren berichtet. Die geschützten Heideflächen haben somit einen hohen Stellenwert, sie sind äußerst wertvoll für die Natur und dürften wesentlich zum Schutz und Erhalt seltener heidetypischer Pflanzen- und Tierarten beitragen. Die Beweidung durch Ziegen trägt mit dazu bei, die Verbuschung zu reduzieren. Die Koppeln (besonders im Maikammerbereich) stellen zudem ein Nahrungsreservoir für Vögel wie z.B. für Spechte und Wespenbussarde dar, aber auch für durchziehende Vögel. Wichtig wäre in diesem Zusammenhang, dass die Eingangstore zu den Koppeln zum Schutz der darauf befindlichen Weidetiere wie auch brütender Vögel mittels Schlösser verschlossen (nicht nur geschlossen) gehalten werden, damit Unbefugte -mit oder ohne Hund- nicht in die Flächen gelangen können, was hin und wieder der Fall war. Koppeln Geisterbusch: Im Geisterbusch ist die vor einigen Jahren neu geschaffene Freifläche (V orgesehene Koppel 3) noch nicht eingezäunt. Hier werden häufig Fußgänger und auch manchmal frei laufende Hunde beobachtet. Damit die dort stattgefundenen Entbuschungsmaßnahmen Sinn machen und die Natur auch hier zur Ruhe kommen und sich weiter entfalten kann, wäre es zu begrüßen, wenn auch hier eine Einzäunung möglich wäre. Wiesen am Parkplatz Radarturm und Flächen in den Pionierbecken: Wie schon in den V orjahresberichten erwähnt, finden auf den Wiesen am Parkplatz Radarturm besonders an schönen Tagen nach wie vor des öfteren Picknick und sonstige Gelage statt. Im Pionierbeckens II treffen wir schon einmal Fußgänger und Radfahrer an. Am Uferbereich des Pionierbeckens III werden hin und wieder Personen gesehen, teils mit Hunden. Müllsituation Die Müllsituation hat sich 2020 und 2021 gegenüber den V orjahren etwas verschlechtert, was auf den stärkeren Besucherandrang in diesen beiden Jahren zurückzuführen ist. Neuralgische Müllablagestellen sind die Parkplätze Paradeplatz, Rösrather Weg, Maikammer, Nähe Radarturm und Mauspfad. Insgesamt gesehen hält sich alles noch in Grenzen. Fahrzeuge im Gelände und Situation an den Wegeingängen Wie schon in den V orjahren berichtet, können Fahrzeuge an der Alten Kölner Str./ Rennweg (gegenüber Parkplatz Maikammer) einfahren, da sich neben der Schranke eine Einfahrstelle (Schleichweg) befindet, die u.E. geschlossen werden sollte, z.B. durch Ablegen eines Baumstammes. Ebenso können eingangs des Weges am Parkplatz Paradeplatz, der zur Heide führt, Fahrzeuge einfahren, worauf auch Fahrspuren hin deuten. V or Jahren wurde dort zur Verengung an der Eingangsstelle ein Baumstämme seitlich abgelegt, die jedoch nach kurzer zeit wieder entfernt wurde, warum und von wem war nicht zu erfahren. Heidebesucher können es nicht gewesen sein, dazu ist schon schweres Gerät erforderlich. Im Interesse einer guten Zusammenarbeit wäre es sinnvoll, bei solchen Aktionen die Landschaftswacht hierüber und über die Gründe zu informieren. Weg vom Parkplatz Paradeplatz in die Heide, dort wurden die abgelegten Baumstämme zur Verengung des Weges entfernt. Die nachstehenden Bilder zeigen die durch Verrosten zerbrochene Schranke an der Kölner Str./ Eingang Untere Querschneise. Wie dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt am 08.09.2021 und am 27.09.2021 mitgeteilt, sollte die Schranke erneuert werden. Gemäß Landschaftsplan Wahner Heide sind die Zuwegungen zur Heide geschlossen zu halten. Noch als Hinweis: An der Ecke Nordschneise/ Alte Kölner Str. (nordöstlicher Eingang) befindet sich noch keine Schranke. Weitere Vorkommnisse und Schädigungen der Natur Hin und wieder wurden Pilz- und Beerensammler angetroffen, die zumeist, soweit erkennbar, kleinere Mengen an den Wegrändern gepflückt haben. Darüber hinaus werden schon einmal Zweige abgeschnitten. Größere Schäden für die Natur konnten nicht festgestellt werden. Wander- und Reitwege Zu der geplanten Begehung der bislang noch nicht freigegebenen Wegabschnitte am Flughafenzaun entlang hatten wir uns bereits im Jahresbericht 2019 u. 2020 positiv geäußert. Die Frage wäre, ob bzw. inwieweit eine Umsetzung erreicht ist. Ansonsten halten wir die bisher beschlossenen Änderungen für okay. Zugelassene Höchstgeschwindigkeit auf der Alten Kölner Str. Wie schon in den V orberichten dargestellt, sehen wir nach wie vor die seit 2010 geänderte Höchstgeschwindigkeit auf der Alten Kölner Straße von 60 km/h auf 80 km/h als problematisch an. Umfangreich haben wir uns hierzu in den Jahresberichten 2010 bis 2016 geäußert, das Wesentliche ist nachstehend nochmals erwähnt: Nach Erhöhung Tempo 60 auf 80 km/h wird hier zumeist zwischen 80 und 100 km/h und mehr gefahren. Auf das erhöhte Risiko für Heidenutzer, Radfahrer (keine Radwegspur) sowie die Natur haben wir ausführlich hingewiesen. Inzwischen sind dort tödliche Unfälle mit Radfahrern eingetreten. Im Rhein-Sieg-Kreis besteht auf dieser Straße übrigens weiterhin Tempo 60 km/h.
Beratungsverlauf
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25.04.2022
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). -
09.06.2022 zuletzt
TOP 10.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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