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1455/2020

AN/0078/2020: Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 30.01.2020

Mitteilung BV 19.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.09.2020, TOP 10.2.4

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

4248 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/152 
152/1 
Vorlagen-Nummer 
 1455/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 
 
AN/0078/2020: Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 30.01.2020 
hier: Mitteilung der Verwaltung zu beschlossenem Antrag AN/0078/2020 
Die Verwaltung sieht ebenfalls die Notwendigkeit, für das Bezirkszentrum Porz-Mitte ein „Vee-
delsmanagement“ einzurichten. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Maßnahme wesentli-
cher Bestandteil des ISEK Porz Mitte. 
Das Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte, am 27.09.2018 vom Rat der Stadt 
Köln beschlossen, beinhaltet insgesamt 13 Einzelmaßnahmen, mit denen die städtebaulichen 
und sozialräumlichen Probleme von Porz Mitte aufgegriffen und eine nachhaltige Stabilisierung, 
Revitalisierung und Entwicklung als Einkaufs-, Arbeits- und Wohnstandort erreicht werden sollen. 
Als Maßnahme 4.06 sollen hierzu für Porz ein Innenstadtmanagement eingerichtet werden und 
die Prüfung der Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft inklusive einzelhandels-
orientiertem Verfügungsfonds erfolgen. 
Das Innenstadtmanagement für Porz hat die Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit den Gewer-
betreibenden und der Stadt Köln die Konzeption und Umsetzung geschäftsbelebender Maßnah-
men voranzutreiben. Diese können beispielsweise Marketingmaßnahmen (auch online), Kommu-
nikationskampagnen oder Maßnahmen aus dem Verfügungsfonds sein, die die geschäftliche Inf-
rastruktur und den geschäftlichen Erfolg des Stadtviertels fördern. Auch eine Internetplattform zur 
Vermittlung von Leerständen sowie ein Geschäftsflächenmanagement sind angedacht, das eine 
ausgewogene Angebotsmischung herbeiführen soll. 
Durch die Gründung einer gesetzlichen Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) nach ISGG 
NRW können die Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümerinnen und  
-eigentümer eigenständig Maßnahmen entwickeln und umsetzen, die die Wahrnehmung und At-
traktivität des Geschäftszentrums der Porzer Innenstadt deutlich verbessern sollen. Eine ISG bie-
tet die Möglichkeit einer Verstetigung des Innenstadtmanagements. 
Der Verfügungsfonds soll auch dazu genutzt werden, städtebauliche Maßnahmen im Bereich des 
Porzer Bezirkszentrums umzusetzen. Hierzu können die Begrünung von Straßen und Plätzen, 
die Erhöhung der Aufenthaltsqualität, z.B. durch Bänke, die Verbesserung von Wegebeziehun-
gen und die Gestaltung von räumlichen Zusammenhängen zählen.  
Als wesentliche Ziele der Maßnahme sind die Erhöhung der Wahrnehmbarkeit des Porzer Ge-
schäftszentrums, die Verbesserung der Präsenz der Gewerbetreibenden vor Ort und in den Me-
dien, die Qualifizierung eines vielfältigen vitalen Geschäftszentrums und die Steigerung seiner At-
traktivität herauszustellen. 
Die Einrichtung des Innenstadtmanagements und der begleitenden Maßnahmen als Teil des I-
SEK Porz Mitte unterliegt förderrechtlichen Vorgaben. Eine Beantragung von Landesfördermitteln 
für diese flankierende Maßnahme ist ausschließlich im Zuge der Beantragung großer baulicher 
Maßnahmen möglich. Mit der Einrichtung des Innenstadtmanagements kann daher voraussicht-
lich ab dem Jahr 2022/23 für vier Jahre gerechnet werden.

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So soll mittelfristig eine umfassende und koordinierte Standortprofilierung sichergestellt werden, 
damit die Porzer Innenstadt ihre Position als Bezirkszentrum wieder einnehmen und ausbauen 
kann. 
 
Um bereits vor Beginn der Maßnahme „Innenstadtmanagement“ in einen Dialog aller beteiligten 
Akteure des Porzer Innenstadthandels, inklusive der Immobilieneigentümer,  
einzutreten, soll ein „Dialogforum Einzelhandel“, zunächst unter Federführung der moderne Stadt 
mit enger Beteiligung der Stadtverwaltung, eingerichtet werden. Ziel ist die Erörterung und Ab-
stimmung realistischer Einwicklungsperspektiven für das Bezirkszentrum Porz, insbesondere ei-
nes tragfähigen Branchenmixes. Hierdurch können bereits wichtige Vorarbeiten für die Agenda 
des Innenstadtmanagements geleistet werden. Bedingt durch die Auswirkungen der aktuellen 
Corona-Krise musste die Zeitschiene des Dialogforums kritisch betrachtet werden, so dass der 
Startzeitpunkt von Mai 2020 auf voraussichtlich Herbst 2020 gelegt wird.

Beratungsverlauf (1)

01.09.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1455/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
19.06.2020
Erstellt
14.05.2020 13:55