1455/2020
AN/0078/2020: Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 30.01.2020
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Mitteilung BV
4248 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 1455/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 AN/0078/2020: Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 30.01.2020 hier: Mitteilung der Verwaltung zu beschlossenem Antrag AN/0078/2020 Die Verwaltung sieht ebenfalls die Notwendigkeit, für das Bezirkszentrum Porz-Mitte ein „Vee- delsmanagement“ einzurichten. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Maßnahme wesentli- cher Bestandteil des ISEK Porz Mitte. Das Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte, am 27.09.2018 vom Rat der Stadt Köln beschlossen, beinhaltet insgesamt 13 Einzelmaßnahmen, mit denen die städtebaulichen und sozialräumlichen Probleme von Porz Mitte aufgegriffen und eine nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung als Einkaufs-, Arbeits- und Wohnstandort erreicht werden sollen. Als Maßnahme 4.06 sollen hierzu für Porz ein Innenstadtmanagement eingerichtet werden und die Prüfung der Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft inklusive einzelhandels- orientiertem Verfügungsfonds erfolgen. Das Innenstadtmanagement für Porz hat die Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit den Gewer- betreibenden und der Stadt Köln die Konzeption und Umsetzung geschäftsbelebender Maßnah- men voranzutreiben. Diese können beispielsweise Marketingmaßnahmen (auch online), Kommu- nikationskampagnen oder Maßnahmen aus dem Verfügungsfonds sein, die die geschäftliche Inf- rastruktur und den geschäftlichen Erfolg des Stadtviertels fördern. Auch eine Internetplattform zur Vermittlung von Leerständen sowie ein Geschäftsflächenmanagement sind angedacht, das eine ausgewogene Angebotsmischung herbeiführen soll. Durch die Gründung einer gesetzlichen Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) nach ISGG NRW können die Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer eigenständig Maßnahmen entwickeln und umsetzen, die die Wahrnehmung und At- traktivität des Geschäftszentrums der Porzer Innenstadt deutlich verbessern sollen. Eine ISG bie- tet die Möglichkeit einer Verstetigung des Innenstadtmanagements. Der Verfügungsfonds soll auch dazu genutzt werden, städtebauliche Maßnahmen im Bereich des Porzer Bezirkszentrums umzusetzen. Hierzu können die Begrünung von Straßen und Plätzen, die Erhöhung der Aufenthaltsqualität, z.B. durch Bänke, die Verbesserung von Wegebeziehun- gen und die Gestaltung von räumlichen Zusammenhängen zählen. Als wesentliche Ziele der Maßnahme sind die Erhöhung der Wahrnehmbarkeit des Porzer Ge- schäftszentrums, die Verbesserung der Präsenz der Gewerbetreibenden vor Ort und in den Me- dien, die Qualifizierung eines vielfältigen vitalen Geschäftszentrums und die Steigerung seiner At- traktivität herauszustellen. Die Einrichtung des Innenstadtmanagements und der begleitenden Maßnahmen als Teil des I- SEK Porz Mitte unterliegt förderrechtlichen Vorgaben. Eine Beantragung von Landesfördermitteln für diese flankierende Maßnahme ist ausschließlich im Zuge der Beantragung großer baulicher Maßnahmen möglich. Mit der Einrichtung des Innenstadtmanagements kann daher voraussicht- lich ab dem Jahr 2022/23 für vier Jahre gerechnet werden. 2 So soll mittelfristig eine umfassende und koordinierte Standortprofilierung sichergestellt werden, damit die Porzer Innenstadt ihre Position als Bezirkszentrum wieder einnehmen und ausbauen kann. Um bereits vor Beginn der Maßnahme „Innenstadtmanagement“ in einen Dialog aller beteiligten Akteure des Porzer Innenstadthandels, inklusive der Immobilieneigentümer, einzutreten, soll ein „Dialogforum Einzelhandel“, zunächst unter Federführung der moderne Stadt mit enger Beteiligung der Stadtverwaltung, eingerichtet werden. Ziel ist die Erörterung und Ab- stimmung realistischer Einwicklungsperspektiven für das Bezirkszentrum Porz, insbesondere ei- nes tragfähigen Branchenmixes. Hierdurch können bereits wichtige Vorarbeiten für die Agenda des Innenstadtmanagements geleistet werden. Bedingt durch die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise musste die Zeitschiene des Dialogforums kritisch betrachtet werden, so dass der Startzeitpunkt von Mai 2020 auf voraussichtlich Herbst 2020 gelegt wird.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1455/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 19.06.2020
- Erstellt
- 14.05.2020 13:55