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3192/2021

AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH: Entsendung in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2021, TOP 17.6

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3397 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3192/2021 
Freigabedatum 
07.09.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH: Entsendung in den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat schlägt der Stadtwerke Köln GmbH vor, Herrn Beigeordneten William Wolfgramm anstelle 
von Herrn Dr. Rau als Vertreter der Oberbürgermeisterin in den Aufsichtsrat der AWB Abfallwirt-
schaftsbetriebe Köln GmbH zu entsenden. 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach 
der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie endet in jedem Fall 
mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der 
Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von 
ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und 
Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der 
Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
Rat 16.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Alleinige Gesellschafterin der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB GmbH) ist die Stadt-
werke Köln GmbH.  
§ 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der AWB GmbH regelt zur Zusammensetzung des Aufsichtsra-
tes Folgendes:  
„Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus:  
- 5 von der Stadtwerke Köln GmbH auf Vorschlag der Stadt Köln entsandten Mitgliedern,  
- 5 weiteren von der Stadtwerke Köln GmbH entsandten Mitgliedern sowie  
- 5 nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählten Vertretern der Arbeitnehmer 
der Gesellschaft.“  
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die 
Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern 
weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin bzw. der 
Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.  
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. 
§ 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen.  
Zum 01.09.2021 hat Herr Wolfgramm sein Amt als neuer Dezernent für Umwelt, Klima und Liegen-
schaften angetreten. Frau Oberbürgermeisterin Reker schlägt Herrn Wolfgramm für die Entsendung 
in den Aufsichtsrat der AWB GmbH vor.  
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Empfeh-
lung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern sich 
das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gege-
ben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk.

Beratungsverlauf (1)

16.09.2021 Rat
TOP 17.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3192/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.09.2021
Erstellt
03.09.2021 10:45