V/0561/2011
Jahresabschluss 2010 der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH)
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Beschlussvorlage
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V/0561/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Jahresabschluss 2010 der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH) Beratungsfolge 20.09.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht der Geschäftsführung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH für das Geschäftsjahr 2010 (Anlage 1 - 3) werden zur Kenntnis genommen. 2. Es wird weiter zur Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH für das Geschäftsjahr 2010 vom beauftragten Wirtschaftsprüfer am 20. Mai 2011 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. 3. Die Stadt Münster ermächtigt ihren Vertreter und den Vertreter der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH folgende Entscheidungen zu treffen: a) Der Jahresabschluss der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH für das Ge- schäftsjahr 2010, abschließend in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 127.012.352,62 € sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 946.917,92 € wird festgestellt. b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2010 Ent- lastung erteilt. c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 946.917,92 € wird auf neue Rechnung vorgetra- gen. Vorlagen-Nr.: V/0561/2011 Auskunft erteilt: Frau Haubner Ruf: 492 20 32 E-Mail: HaubnerG@stadt-muenster.de Datum: 09.08.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0561/2011 Begründung: Die FMO GmbH ist eine mittelbare Beteiligung der Stadt Münster. Mit Ratsbeschluss vom 19.09.1984 ist der Anteil der Stadt Münster an der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH auf die Stadtwerke Münster GmbH übertragen worden. Auf der Grundlage des v.g. Ratsbeschlusses können die Vertreter der Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterver- sammlung den im Beschlussvorschlag genannten Punkten erst nach Abstimmung mit der Stadt Münster abschließend zustimmen. Gesamtentwicklung/-ergebnis: Dem Jahresabschluss wurde von dem beauftragten Wirtschaftsprüfer der uneingeschränkte Bestä- tigungsvermerk erteilt. Das Geschäftsjahr 2010 ist durch einen Passagierrückgang um 3,6 % gekennzeichnet, dem eine positive Flugplanentwicklung durch Aufnahme neuer Strecken gegenübersteht. Insgesamt kompensieren sich die im Geschäftsjahr 2010 eingetretenen Sondereffekte nahezu: Erträgen aus dem Verkauf des der Flugsicherung dienenden Anlagevermögens an die DFS Deut- sche Flugsicherung GmbH von 1,8 Mio. € stehen Umsatzeinbrüche aufgrund des isländischen Vulkanausbruchs mit 0,4 Mio. € und ein erhöhter Rückstellungsbedarf infolge von Sondermaß- nahmen mit rund 2 Mio. € gegenüber. Der Jahresfehlbetrag verringerte sich deutlich von 2.690 T€ im Vorjahr auf 947 T€. Im Wirtschafts- plan war noch ein Fehlbetrag von 2.562 Mio. € angesetzt. Hier zeigt sich deutlich die Wirksamkeit des Kosteneinsparprogramms Tune up 2010. Die Geschäftsführung weist darauf hin, dass die Gesellschaft vor dem Hintergrund einer überpro- portionalen Zinslast pro Passagier sehr fremdkapitallastig ist. Der im Benchmark außergewöhnlich hohe Anteil des Fremdkapitals – die Eigenkapital quote beträgt nur 21,1 % - unterstreiche noch- mals, wie erfolgreich das Kerngeschäft gemanagt wird. Ausblick: Im Benchmark mit anderen deutschen Flughäfen steht der FMO wirtschaftlich sehr positiv dar. Laut Planergebnis für 2011 wird der FMO einer von sechs deutschen Flughäfen sein, die ein posi- tives Ergebnis erzielen. Im Lagebericht wird zur zukünftigen Entwicklung ausgeführt, dass man sich auch in den kommen- den Jahren auf nur moderate Wachstumsraten wird einstellen müssen, sollten über stark subventi- onierte Preise der Mitbewerber weiterhin natürliche Marktpotentiale des FMO abgeschöpft werden. Anhängige Beihilfeverfahren bei der Europäischen Kommission gegen benachbarte Flughäfen hinsichtlich kritischer Gesellschafterzuschüsse könnten sich im Falle einer Untersagung der Ge- währung positiv auf die Wachstumsraten des FMO auswirken. Auch wird noch auf das Urteil des OVG vom Mai hinsichtlich der Startbahnverlängerung hingewie- sen, das bei einer positiven Entscheidung den Focus der Vermarktungsaktivitäten hätte verändern und zu einer Erweiterung des Tätigkeitsfeldes der FMO GmbH hätte führen können. Weitere Einzelheiten können dem Jahresabschluss und dem Lagebericht in der Anlage entnom- men werden. - 3 - V/0561/2011 Beratung: Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversamm lung der FMO GmbH haben in gemeinsamer Sit- zung am 05.07.2011 über die im Beschluss genannten Punkte beraten. Das Votum für die Stadt Münster / die Stadtwerke Münster in der Gesellschafterversammlung stand dabei unter dem Vor- behalt eines entsprechenden Beschlusses durch den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften. . i.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0561/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.08.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37