Sachstand Umsetzung konkrete Maßnahme zur sicheren Querung der Sürther Straße
Beantwortung einer Anfrage (BV) 4035/2021 vom 13.12.2021
Stand: Am 31.01.2022 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/2 664 Vorlagen-Nummer 4035/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 Sachstand Umsetzung konkrete Maßnahme zur sicheren Querung der Sürther Straße hier: Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 06.09.2021, TOP 7.2.7, AN/1819/2021 Mit Beschluss vom 15.06.2020, TOP 8.1.5 wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit auf der Sürther Straße auf Höhe des Friedhofs Rodenkirchen verkehrssichernde Maßnahmen, insbesondere eine Querungshilfe, errichtet werden kann. Die FDP-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fra- gen: Frage 1: „Welche Tätigkeiten einer Prüfung einer nachhaltigen verkehrssichernden Maßnahme hat die Verwal- tung an dieser Stelle bislang entfaltet und zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?“ Antwort der Verwaltung: Die bestehende signalisierte Querungsmöglichkeit an der Kreuzung Sürther Straße/Pfarrer-te-Reh- Straße/Martinsweg bietet im Vergleich zu einer Fußgängerquerung in Höhe des Friedhofes ein höhe- res Maß an Sicherheit. Bei der signalisierten Fußgängerfurt handelt es sich um eine gesicherte Que- rungsanlage. Die Errichtung einer Querungshilfe stellt eine ungesicherte Querungsmöglichkeit dar und räumt dem Fußverkehr keinen Vorrang ein. Der einzige, sinnvolle Standort für eine Mittelinsel mit einer Querungshilfe befindet sich zwischen den beiden Busbuchten der Haltestelle Friedhof Rodenkirchen. Dieser Standort verbindet den nahgelege- nen Friedhof direkt mit der westlichen Wegeverbindung zur Diakonie Michaelshoven. Zur Realisie- rung dieser Querungshilfe ist der Bereich auf zwei Fahrspuren zu reduzieren. Im Bestand beträgt die Fahrbahnbreite 12,75 m. Zurzeit existiert ergänzend zu den beiden Richtungsfahrbahnen eine Links- abbiegespur in den Martinsweg. Diese ist für die Umsetzung der Maßnahme anzupassen. Es bleibt weiterhin eine ausreichende Länge der Abbiegespur vorhanden. Trotz Querungshilfe bleibt die Zu- fahrt zum Friedhofsvorplatz für Dienstfahrzeuge sowie die Feuerwehrzufahrt für die Diakonie Micha- elshoven bestehen. Frage 2: „Wie gedenkt die Verwaltung die beschriebene Gefahrenstelle durch welche Maßnahme kurzfristig zu entschärfen? Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der jetzt immer früher eintretenden Dämme- rung.“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung errichtet an der oben genannten Stelle eine Querungshilfe inklusive taktiler Elemente. Hierbei werden die Fahrspuren verengt und verschwenkt. Dies reduziert die Querungslänge und senkt zugleich die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs. Zusätzlich sind Markierungsarbeiten erforder- lich. Die vorhandene Linksabbiegespur wird verkürzt.
Beratungsverlauf
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31.01.2022
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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