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4035/2021

Sachstand Umsetzung konkrete Maßnahme zur sicheren Querung der Sürther Straße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.12.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.01.2022, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2795 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/2 
664 
Vorlagen-Nummer 
 4035/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 
 
Sachstand Umsetzung konkrete Maßnahme zur sicheren Querung der Sürther Straße 
hier: Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 
06.09.2021, TOP 7.2.7, AN/1819/2021 
Mit Beschluss vom 15.06.2020, TOP 8.1.5 wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit auf der 
Sürther Straße auf Höhe des Friedhofs Rodenkirchen verkehrssichernde Maßnahmen, insbesondere 
eine Querungshilfe, errichtet werden kann. Die FDP-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fra-
gen: 
 
Frage 1: 
„Welche Tätigkeiten einer Prüfung einer nachhaltigen verkehrssichernden Maßnahme hat die Verwal-
tung an dieser Stelle bislang entfaltet und zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die bestehende signalisierte Querungsmöglichkeit an der Kreuzung Sürther Straße/Pfarrer-te-Reh-
Straße/Martinsweg bietet im Vergleich zu einer Fußgängerquerung in Höhe des Friedhofes ein höhe-
res Maß an Sicherheit. Bei der signalisierten Fußgängerfurt handelt es sich um eine gesicherte Que-
rungsanlage. Die Errichtung einer Querungshilfe stellt eine ungesicherte Querungsmöglichkeit dar 
und räumt dem Fußverkehr keinen Vorrang ein. 
 
Der einzige, sinnvolle Standort für eine Mittelinsel mit einer Querungshilfe befindet sich zwischen den 
beiden Busbuchten der Haltestelle Friedhof Rodenkirchen. Dieser Standort verbindet den nahgelege-
nen Friedhof direkt mit der westlichen Wegeverbindung zur Diakonie Michaelshoven. Zur Realisie-
rung dieser Querungshilfe ist der Bereich auf zwei Fahrspuren zu reduzieren. Im Bestand beträgt die 
Fahrbahnbreite 12,75 m. Zurzeit existiert ergänzend zu den beiden Richtungsfahrbahnen eine Links-
abbiegespur in den Martinsweg. Diese ist für die Umsetzung der Maßnahme anzupassen. Es bleibt 
weiterhin eine ausreichende Länge der Abbiegespur vorhanden. Trotz Querungshilfe bleibt die Zu-
fahrt zum Friedhofsvorplatz für Dienstfahrzeuge sowie die Feuerwehrzufahrt für die Diakonie Micha-
elshoven bestehen. 
 
Frage 2: 
„Wie gedenkt die Verwaltung die beschriebene Gefahrenstelle durch welche Maßnahme kurzfristig zu 
entschärfen? Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der jetzt immer früher eintretenden Dämme-
rung.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung errichtet an der oben genannten Stelle eine Querungshilfe inklusive taktiler Elemente. 
Hierbei werden die Fahrspuren verengt und verschwenkt. Dies reduziert die Querungslänge und 
senkt zugleich die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs. Zusätzlich sind Markierungsarbeiten erforder-
lich. Die vorhandene Linksabbiegespur wird verkürzt.

Beratungsverlauf (1)

31.01.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4035/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.12.2021
Erstellt
16.11.2021 12:25