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Beantwortung der Anfrage AN/0846/2023 Nachfrage zur Beantwortung der Anfrage zur Evaluation der kommunalen Seniorenprogramme der Stadt Köln
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2286/2023 vom 07.08.2023
Stand: Am 15.08.2023 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 07.08.2023 2286/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 15.08.2023 Beantwortung der Anfrage AN/0846/2023 Nachfrage zur Beantwortung der Anfrage zur Evaluation der kommunalen Seniorenprogramme der Stadt Köln In der Sitzung des Integrationsrates vom 23.05.2023 bedankt sich der Fach AK 4 für die Be- antwortung der Anfrage zur Evaluation der kommunalen Seniorenprogramme der Stadt Köln (0156/2023). Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die Fragestellung der 4. Frage wohl miss- verständlich bzw. die Beantwortung nicht zufriedenstellend war. Gefragt worden war: „Ist es möglich bei der künftigen Beauftragung von Trägern bestimmte Aufgaben, wie z.B. die Sicherstellung, dass alle Angehörigen der Zielgruppe Senior*innen geeignet angesprochen und spezielle Angebote in meistgesprochenen Kölner Sprachen gemacht werden, vertraglich zu vereinbaren?“ Gemeint war damit, ob es bei der künftigen Vertragsgestaltung mit Trägern der Senior*innen- arbeit möglich ist zu vereinbaren, dass diese Träger künftig verbindlich alle Angehörigen der Zielgruppe Senior*innen und damit auch die Senior*innen mit internationaler Familienge- schichte geeignet ansprechen und entsprechende Angebote machen. Wie vielfach festge- stellt, werden Senior*innen mit internationaler Familiengeschichte (aktuell haben 30% der Köl- ner Senior*innen eine internationale Familiengeschichte) leider oftmals nicht von den regulä- ren Programmen angesprochen bzw. erfasst. Es wird gebeten die Beantwortung dieser Frage noch einmal zu überarbeiten. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Bereits die jetzigen Beauftragungen haben das Ziel, alle Angehörigen der Zielgruppe Se- nior*innen und damit auch die Senior*innen mit internationaler Biografie, ebenso wie bei- spielsweise Senior*innen mit Behinderungen oder queere Senior*innen, zu erreichen. Dies vertraglich verbindlich festzuschreiben ist aktuell nicht vorgesehen. Es ist jedoch beabsichtigt, die strategischen Ziele in diesem Kontext mit in die Zielvereinba- rungsgespräche mit den Trägern der Senior*innenarbeit zu nehmen und schriftlich festzuhal- ten. Das Controlling soll entsprechend erweitert werden, um hier frühzeitig in die Steuerung oder Gegensteuerung gehen zu können. Insgesamt wird in die Planung der einzelnen Förderbereiche der offenen Senior*innenarbeit künftig die Erreichbarkeit von Menschen mit internationaler Biografie stärker einbezogen wer- den. Erkenntnisse aus dem Projekt „Guter Lebensabend NRW“ und den in diesem Rahmen erar- beiteten Handlungsempfehlungen (siehe 1158/2023) werden in die konkrete Ausgestaltung einfließen. Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und das Amt für Integration und Vielfalt erarbeiten aktuell gemeinsam Ideen und Strategien zur Stärkung der Interkulturellen Zentren 2 und der Migrantenorganisationen in ihrer Arbeit für Senior*innen mit internationaler Familien- geschichte. Gez. Dr. Rau
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