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AN/1695/2022

Heizen in der Außengastronomie

Die Linke. Anfrage nach § 4 26.09.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 24.11.2022, TOP 1.3

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

4060 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
 
Ausschussvorsitzende  
Denise Abé 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.09.2022 
AN/1695/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 29.09.2022 
 
Heizen in der Außengastronomie 
Sehr geehrte Frau Abé,  
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses 
Klima, Umwelt und Grün: 
 
In Kürze werden sich die meisten Fußgänger mit Winterjacke, Schal und Mütze dick eingepackten. 
Doch auf vielen Terrassen der Kölner Außengastronomie trinken auch bei einer Außentemperatur 
von nur sechs Grad noch Gäste ihren Kaffee an der frischen Luft. Hier dauert die Außen-Saison 
inzwischen das ganze Jahr. Das winterliche Geschäft unter freiem Himmel möchten sich viele 
Kölner Gastronomen nicht mehr entgehen lassen. Dafür wärmen sie ihre Außenflächen mit 
energieintensiven Elektrostrahlern und Heizpilzen. Es ist inzwischen normal, dass Gäste auch im 
Dezember oder Januar an der frischen Luft sitzen möchten. Genauso normal sind bei den Kölner 
Gastronomen Elektrostrahler und Heizpilze. Die strom- oder gasbetriebenen Geräte sorgen auch 
im Winter für warme Außenbereiche.  
 
Es gebe kaum eine größere Verschwendung fossiler Brennstoffe, kritisiert der Bund für Umwelt 
und Naturschutz Deutschland (BUND). Ein einzelner gasbetriebener Heizpilz stoße bei einer 
Laufzeit von täglich mehreren Stunden in einer Terrassensaison bis zu zwölf Tonnen Kohlendioxid 
aus. Das entspreche den jährlichen Emissionen eines Kleinwagens, so der BUND.  
 
Viele Städte haben die Gasbetriebenen Heizpilze daher inzwischen wegen ihrer 
Umweltschädlichkeit verboten.  
 
Die städtischen Gestaltungsrichtlinien erlauben in bestimmten Arealen nur Heizstrahler, die direkt 
unter der Schirm- und Markisenbespannung befestigt sind. Weil das nur mit elektrischen Strahlern 
möglich ist, bedeutet dies für viele Gastronomen de facto ein Verbot der Gaspilze.

Aber auch die elektrischen Heizstrahler verbrauchen Unmengen an Strom, der im Zweifel aus 
(Braun-)Kohle, Öl oder Gas gewonnen wird, allgemein knapp und dadurch teuer ist. 
 
Während den Menschen und Unternehem von allen Seiten Tipps zum Energiesparen gereicht 
werden und die Stadt Köln Maßnahmenpakete zum Energiesparen beschließt, scheint das 
Beheizen der Außengastronomie dabei bisher ausgenommen zu sein.  
Frau Oberbürgermeisterin Reker wird in einer Pressemitteilung vom 08. August mit den Worten 
zitiert:  
„Jede und jeder soll einen Beitrag leisten um Energie zu sparen und damit einer möglichen 
Notlage im Herbst und Winter vorbeugen. Auch wir als Stadtverwaltung gemeinsam mit 
unseren städtischen Unternehmen wollen unseren Beitrag leisten und gehen mit dem 
Maßnahmenpaket heute den ersten Schritt. Ich bitte die Kölnerinnen und Kölner schon 
jetzt, überall dort, wo es ihnen möglich ist, Energie einzusparen. Jeder Beitrag hilft.“ 
 
Es kann aber nicht sein, dass die Menschen ihre ausgekühlten Büros oder andere Arbeitsplätze 
verlassen, um sich an einem Tisch in der beheizten Außenterasse eines Lokals wieder 
aufzuwärmen.  
Gleichzeitig ist uns die durchaus prekäre Situation der Kölner Gastronomen durchaus bewusst.  
 
Daher bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. Welche Maßnahmen wird die Stadt Köln kurzfristig in diesem Energiesparwinter ergreifen, 
um einerseits die massive Energieverschwendung durch das Heizen in den 
Außenbereichen von der Gastronomie einzuschränken bzw. zu unterbinden und 
andererseits die Gastronomen nicht im Stich zu lassen? 
 
2. Wie werden in Anbetracht des Klimanotstands zukünftige Regelungen gegen eine 
Beheizung der Außengastronomie aussehen? 
 
 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

24.11.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1695/2022
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
26.09.2022
Erstellt
26.09.2022 11:21