AN/1695/2022
Heizen in der Außengastronomie
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Henriette Reker Ausschussvorsitzende Denise Abé Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.09.2022 AN/1695/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 29.09.2022 Heizen in der Außengastronomie Sehr geehrte Frau Abé, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün: In Kürze werden sich die meisten Fußgänger mit Winterjacke, Schal und Mütze dick eingepackten. Doch auf vielen Terrassen der Kölner Außengastronomie trinken auch bei einer Außentemperatur von nur sechs Grad noch Gäste ihren Kaffee an der frischen Luft. Hier dauert die Außen-Saison inzwischen das ganze Jahr. Das winterliche Geschäft unter freiem Himmel möchten sich viele Kölner Gastronomen nicht mehr entgehen lassen. Dafür wärmen sie ihre Außenflächen mit energieintensiven Elektrostrahlern und Heizpilzen. Es ist inzwischen normal, dass Gäste auch im Dezember oder Januar an der frischen Luft sitzen möchten. Genauso normal sind bei den Kölner Gastronomen Elektrostrahler und Heizpilze. Die strom- oder gasbetriebenen Geräte sorgen auch im Winter für warme Außenbereiche. Es gebe kaum eine größere Verschwendung fossiler Brennstoffe, kritisiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Ein einzelner gasbetriebener Heizpilz stoße bei einer Laufzeit von täglich mehreren Stunden in einer Terrassensaison bis zu zwölf Tonnen Kohlendioxid aus. Das entspreche den jährlichen Emissionen eines Kleinwagens, so der BUND. Viele Städte haben die Gasbetriebenen Heizpilze daher inzwischen wegen ihrer Umweltschädlichkeit verboten. Die städtischen Gestaltungsrichtlinien erlauben in bestimmten Arealen nur Heizstrahler, die direkt unter der Schirm- und Markisenbespannung befestigt sind. Weil das nur mit elektrischen Strahlern möglich ist, bedeutet dies für viele Gastronomen de facto ein Verbot der Gaspilze. Aber auch die elektrischen Heizstrahler verbrauchen Unmengen an Strom, der im Zweifel aus (Braun-)Kohle, Öl oder Gas gewonnen wird, allgemein knapp und dadurch teuer ist. Während den Menschen und Unternehem von allen Seiten Tipps zum Energiesparen gereicht werden und die Stadt Köln Maßnahmenpakete zum Energiesparen beschließt, scheint das Beheizen der Außengastronomie dabei bisher ausgenommen zu sein. Frau Oberbürgermeisterin Reker wird in einer Pressemitteilung vom 08. August mit den Worten zitiert: „Jede und jeder soll einen Beitrag leisten um Energie zu sparen und damit einer möglichen Notlage im Herbst und Winter vorbeugen. Auch wir als Stadtverwaltung gemeinsam mit unseren städtischen Unternehmen wollen unseren Beitrag leisten und gehen mit dem Maßnahmenpaket heute den ersten Schritt. Ich bitte die Kölnerinnen und Kölner schon jetzt, überall dort, wo es ihnen möglich ist, Energie einzusparen. Jeder Beitrag hilft.“ Es kann aber nicht sein, dass die Menschen ihre ausgekühlten Büros oder andere Arbeitsplätze verlassen, um sich an einem Tisch in der beheizten Außenterasse eines Lokals wieder aufzuwärmen. Gleichzeitig ist uns die durchaus prekäre Situation der Kölner Gastronomen durchaus bewusst. Daher bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Maßnahmen wird die Stadt Köln kurzfristig in diesem Energiesparwinter ergreifen, um einerseits die massive Energieverschwendung durch das Heizen in den Außenbereichen von der Gastronomie einzuschränken bzw. zu unterbinden und andererseits die Gastronomen nicht im Stich zu lassen? 2. Wie werden in Anbetracht des Klimanotstands zukünftige Regelungen gegen eine Beheizung der Außengastronomie aussehen? gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1695/2022
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 26.09.2022
- Erstellt
- 26.09.2022 11:21