3780/2018
Schaffung von Liegeplätzen für die Rheinschifffahrt
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Anlage 1 - Eingabe 02-1600-202_18
3473 Zeichen
Hans Burgwinkel Schenkspfad 5,
51105 Köln (Poll),
Tel.: 0221/835 836
Fax 0221/830 22 57
Mobil 0171-5282817
Hjburg@aol.com
06.11.2018
„Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach §14 Hauptsatzung (§24 GO)
hier:
Schaffung von Liegeplätzen für die Rheinschifffahrt in Bayenthal
Hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der Gemeindeordnung
NRW folgende Anregung:
Die Stadt Köln wird aufgefordert, Möglichkeiten zur Schaffung von Liegeplätzen am Rheinufer
für Rheinschifffahrt in Bayenthal ggfs. auch in Marienburg zu prüfen und umzusetzen.
Begründung
Die Stadt Köln ist g emäß Artikel 8 der „Mannheimer Akte“ von 1868 , fortgeführt als „Revidierte
Rheinschifffahrtsakte (Bundesgesetzbl. 1966 II S. 560), Zusatzprotokoll von 1895 und Vereinbarung von
1922 (Bonn, den 11. März 1969, Der Bundesminister für Verkehr Georg Leber) verpflichtet , dass „ in den
Freihäfen sowie in den übrigen Hafenstädten am Rhein die nötigen Einrichtungen zur Erleichterung der Ein-
und Ausladungen und zur Niederlage der Waren vorhanden seien und in gutem Stande erhalten werden“
Dieser Verpflichtung ist die Stadt Köln mindestens seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr vollständig
nachgekommen. Immer mehr Liegeplätze für Rheinschifffahrt sind weggefallen bzw. größere, moderne
Schiffe können nicht mehr an den vorhandenen alten Anlagen anlegen. Zudem waren die vorhandenen
Anlagen für bedeutend kleinere Schiffe vorgesehen. Neue große Schiffe erordern somit eine erhebliche
Ausweitung der Kapazitäten. Für die Rheinschifffahrt sind Liegeplätze nicht nur aus persönlichen Gründen,
sondern vor allem auch aus beruflichen Gründen erforderlich, z.B. Warteposition für Hafen Godorf /
Wesseling, Personalwechsel, Versorgung – auch für Behinderte und Kranke, Schiffsüberprüfungen etc.
Historisch bestanden Liegeplätze zumindest im Uferbereich von Bayenthal. Diese fielen später ersatzlos
weg.
Da im Innenstadtbereich kaum noch Möglichkeiten zur Schaffung neuer Liegeplätze (als Ersatz von
historischen Liegeplätzen) bestehen, rege ich an, über die Bereiche Bayenthal und Marienburg der
Verpflichtung gemäß der Mannheimer Akte nachzukommen. Eine Beeinträchtigung von Anwohnern sehe
ich nicht, da diese nicht zuletzt durch eine breite Uferstraße, eine Straßenbahntrasse und breite Uferanlagen
weiter entfernt vom Rhein liegen. Zudem kann durch eine Stromnutzungsverpflichtung ein Laufenlassen von
Motoren unterbunden werden. Zudem kann ich keine Wohnbebauung im nördlichen Teil erkennen. Größere
Eingriffe in die Kaianlagen sind m.E. nicht erforderlich, bzw. können wiederhergestellt werden.
Gez Hans Burgwinkel
An die Bezirksvertretung 2 der Stadt Köln
Æ ggfls an den Rat der Stadt, falls wegen der grundsätzlichen Bedeutung
zuständig
Æ Frau Oberbürgermeisterin
Æ Beschwerdeausschuss
Æ Herrn Bezirksbürgermeister BV 2
Æ Leiter Bürgeramt BV 2
Æ Bezirksvertretung 2 Rodenkirchen
Æ SPP, Grüne, CDU, FDP
Æ z.k. an BV 1 Innenstadt (/ Deutz)
Æ Frau Andrea Blome, für Akteurskonferenz Linksrheinische Anlegestellen
Æ Dr. Ulrich Soenius IHK
Æ Presse (Köln), Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB), Verein für
europäische Binnenschiffahrt und Wasserstraßen e.V., Europäische Vereinigung der
Binnenschiffer (EVdB), Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
per e-mail
Anlage 1 - Eingabe Az. 02-1600-202/18
Beschlussvorlage Ausschuss
1591 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/692/2 Vorlagen-Nummer 3780/2018 Freigabedatum 17.12.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schaffung von Liegeplätzen für die Rheinschifffahrt Bürgereingabe gemäß § 24 GO (Az.: 02-1600-202/18) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe und nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 28.01.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 05.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Petent macht folgende Anregung: Die Stadt Köln wird aufgefordert, Möglichkeiten zur Schaffung von Liegeplätzen am Rheinufer für die Rheinschifffahrt in Bayenthal gegebenenfalls auch in Marienburg zu prüfen und umzusetzen. Stellungnahme der Verwaltung Die, in der Anregung zitierte, Mannheimer Akte hat hier keine Gültigkeit, da es sich bei dem ange- sprochenen Uferbereich nicht um eine Hafenanlage mit Warenumschlag handelt. Es besteht keinerlei rechtliche Verpflichtung für die Stadt Köln, Liegeplätze zur Verfügung zu stellen. Liegeplätze für die Güterschifffahrt müssten deshalb, analog zu den geplanten Liegeplätzen im Rheinauhafen, von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) geschaffen werden. Die Verwaltung wäre dann bei der Genehmigung des Landganges einzubinden. Aktuell liegt der Verwaltung jedoch keine Anfrage der WSV vor. Anlagen: Anlage 1 - Eingabe 02-1600-202/2018
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3780/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.12.2018
- Erstellt
- 15.11.2018 14:37