mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Schaffung von Liegeplätzen für die Rheinschifffahrt

Beschlussvorlage Ausschuss 3780/2018 vom 17.12.2018

Stand: Am 05.02.2019 im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden endgültig zurückgezogen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Ausschuss

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Ausschuss

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/692/2 Vorlagen-Nummer 3780/2018 Freigabedatum 17.12.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schaffung von Liegeplätzen für die Rheinschifffahrt Bürgereingabe gemäß § 24 GO (Az.: 02-1600-202/18) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe und nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 28.01.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 05.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Petent macht folgende Anregung: Die Stadt Köln wird aufgefordert, Möglichkeiten zur Schaffung von Liegeplätzen am Rheinufer für die Rheinschifffahrt in Bayenthal gegebenenfalls auch in Marienburg zu prüfen und umzusetzen. Stellungnahme der Verwaltung Die, in der Anregung zitierte, Mannheimer Akte hat hier keine Gültigkeit, da es sich bei dem ange- sprochenen Uferbereich nicht um eine Hafenanlage mit Warenumschlag handelt. Es besteht keinerlei rechtliche Verpflichtung für die Stadt Köln, Liegeplätze zur Verfügung zu stellen. Liegeplätze für die Güterschifffahrt müssten deshalb, analog zu den geplanten Liegeplätzen im Rheinauhafen, von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) geschaffen werden. Die Verwaltung wäre dann bei der Genehmigung des Landganges einzubinden. Aktuell liegt der Verwaltung jedoch keine Anfrage der WSV vor. Anlagen: Anlage 1 - Eingabe 02-1600-202/2018
  • Anlage 1 - Eingabe 02-1600-202_18

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1 - Eingabe 02-1600-202_18

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Hans Burgwinkel Schenkspfad 5, 51105 Köln (Poll), Tel.: 0221/835 836 Fax 0221/830 22 57 Mobil 0171-5282817 Hjburg@aol.com 06.11.2018 „Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach §14 Hauptsatzung (§24 GO) hier: Schaffung von Liegeplätzen für die Rheinschifffahrt in Bayenthal Hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der Gemeindeordnung NRW folgende Anregung: Die Stadt Köln wird aufgefordert, Möglichkeiten zur Schaffung von Liegeplätzen am Rheinufer für Rheinschifffahrt in Bayenthal ggfs. auch in Marienburg zu prüfen und umzusetzen. Begründung Die Stadt Köln ist g emäß Artikel 8 der „Mannheimer Akte“ von 1868 , fortgeführt als „Revidierte Rheinschifffahrtsakte (Bundesgesetzbl. 1966 II S. 560), Zusatzprotokoll von 1895 und Vereinbarung von 1922 (Bonn, den 11. März 1969, Der Bundesminister für Verkehr Georg Leber) verpflichtet , dass „ in den Freihäfen sowie in den übrigen Hafenstädten am Rhein die nötigen Einrichtungen zur Erleichterung der Ein- und Ausladungen und zur Niederlage der Waren vorhanden seien und in gutem Stande erhalten werden“ Dieser Verpflichtung ist die Stadt Köln mindestens seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr vollständig nachgekommen. Immer mehr Liegeplätze für Rheinschifffahrt sind weggefallen bzw. größere, moderne Schiffe können nicht mehr an den vorhandenen alten Anlagen anlegen. Zudem waren die vorhandenen Anlagen für bedeutend kleinere Schiffe vorgesehen. Neue große Schiffe erordern somit eine erhebliche Ausweitung der Kapazitäten. Für die Rheinschifffahrt sind Liegeplätze nicht nur aus persönlichen Gründen, sondern vor allem auch aus beruflichen Gründen erforderlich, z.B. Warteposition für Hafen Godorf / Wesseling, Personalwechsel, Versorgung – auch für Behinderte und Kranke, Schiffsüberprüfungen etc. Historisch bestanden Liegeplätze zumindest im Uferbereich von Bayenthal. Diese fielen später ersatzlos weg. Da im Innenstadtbereich kaum noch Möglichkeiten zur Schaffung neuer Liegeplätze (als Ersatz von historischen Liegeplätzen) bestehen, rege ich an, über die Bereiche Bayenthal und Marienburg der Verpflichtung gemäß der Mannheimer Akte nachzukommen. Eine Beeinträchtigung von Anwohnern sehe ich nicht, da diese nicht zuletzt durch eine breite Uferstraße, eine Straßenbahntrasse und breite Uferanlagen weiter entfernt vom Rhein liegen. Zudem kann durch eine Stromnutzungsverpflichtung ein Laufenlassen von Motoren unterbunden werden. Zudem kann ich keine Wohnbebauung im nördlichen Teil erkennen. Größere Eingriffe in die Kaianlagen sind m.E. nicht erforderlich, bzw. können wiederhergestellt werden. Gez Hans Burgwinkel An die Bezirksvertretung 2 der Stadt Köln Æ ggfls an den Rat der Stadt, falls wegen der grundsätzlichen Bedeutung zuständig Æ Frau Oberbürgermeisterin Æ Beschwerdeausschuss Æ Herrn Bezirksbürgermeister BV 2 Æ Leiter Bürgeramt BV 2 Æ Bezirksvertretung 2 Rodenkirchen Æ SPP, Grüne, CDU, FDP Æ z.k. an BV 1 Innenstadt (/ Deutz) Æ Frau Andrea Blome, für Akteurskonferenz Linksrheinische Anlegestellen Æ Dr. Ulrich Soenius IHK Æ Presse (Köln), Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB), Verein für europäische Binnenschiffahrt und Wasserstraßen e.V., Europäische Vereinigung der Binnenschiffer (EVdB), Zentralkommission für die Rheinschifffahrt per e-mail Anlage 1 - Eingabe Az. 02-1600-202/18

Beratungsverlauf

  1. 28.01.2019

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 2.1, Anhörung (BV). Ergebnis: endgültig zurückgezogen
  2. 05.02.2019 zuletzt

    Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

    TOP 3.3, Entscheidung. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz