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3780/2018

Schaffung von Liegeplätzen für die Rheinschifffahrt

Beschlussvorlage Ausschuss 17.12.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 05.02.2019, TOP 3.3

Anlage 1 - Eingabe 02-1600-202_18

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Eingabe 02-1600-202_18

3473 Zeichen

Hans Burgwinkel        Schenkspfad 5,  
          51105 Köln (Poll),  
          Tel.: 0221/835 836  
          Fax 0221/830 22 57 
Mobil 0171-5282817 
Hjburg@aol.com 
          06.11.2018 
     
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
„Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach §14 Hauptsatzung (§24 GO)  
hier:  
Schaffung von Liegeplätzen für die Rheinschifffahrt in Bayenthal 
 
Hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der Gemeindeordnung 
NRW folgende Anregung:  
 
Die Stadt Köln wird aufgefordert, Möglichkeiten zur Schaffung von Liegeplätzen am Rheinufer 
für Rheinschifffahrt in Bayenthal ggfs. auch in Marienburg zu prüfen und umzusetzen. 
 
Begründung 
Die Stadt Köln ist g emäß Artikel 8 der „Mannheimer Akte“  von 1868 , fortgeführt als „Revidierte 
Rheinschifffahrtsakte (Bundesgesetzbl. 1966 II S. 560), Zusatzprotokoll von 1895 und Vereinbarung von 
1922 (Bonn, den 11. März 1969, Der Bundesminister für Verkehr Georg Leber) verpflichtet , dass „ in den 
Freihäfen sowie in den übrigen Hafenstädten am Rhein die nötigen Einrichtungen zur Erleichterung der Ein- 
und Ausladungen und zur Niederlage der Waren vorhanden seien und in gutem Stande erhalten werden“  
 
Dieser Verpflichtung ist die Stadt Köln mindestens seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr vollständig 
nachgekommen. Immer mehr Liegeplätze für Rheinschifffahrt sind weggefallen bzw. größere, moderne 
Schiffe können nicht mehr an den vorhandenen alten Anlagen anlegen. Zudem waren die vorhandenen 
Anlagen für bedeutend kleinere Schiffe vorgesehen. Neue große Schiffe erordern somit eine erhebliche 
Ausweitung der Kapazitäten. Für die Rheinschifffahrt sind Liegeplätze nicht nur aus persönlichen Gründen, 
sondern vor allem auch aus beruflichen Gründen erforderlich, z.B. Warteposition für Hafen Godorf / 
Wesseling, Personalwechsel, Versorgung – auch für Behinderte und Kranke, Schiffsüberprüfungen etc. 
 
Historisch bestanden Liegeplätze zumindest im Uferbereich von Bayenthal. Diese fielen später ersatzlos 
weg. 
Da im Innenstadtbereich kaum noch Möglichkeiten zur Schaffung neuer Liegeplätze (als Ersatz von 
historischen Liegeplätzen) bestehen, rege ich an, über die Bereiche Bayenthal und Marienburg der 
Verpflichtung gemäß der Mannheimer Akte nachzukommen. Eine Beeinträchtigung von Anwohnern sehe 
ich nicht, da diese nicht zuletzt durch eine breite Uferstraße, eine Straßenbahntrasse und breite Uferanlagen 
weiter entfernt vom Rhein liegen. Zudem kann durch eine Stromnutzungsverpflichtung ein Laufenlassen von 
Motoren unterbunden werden. Zudem kann ich keine Wohnbebauung im nördlichen Teil erkennen. Größere 
Eingriffe in die Kaianlagen sind m.E. nicht erforderlich, bzw. können wiederhergestellt werden. 
 
Gez Hans Burgwinkel 
An die Bezirksvertretung 2 der Stadt Köln   
Æ   ggfls an den Rat der Stadt, falls wegen der grundsätzlichen Bedeutung 
zuständig 
Æ   Frau Oberbürgermeisterin 
Æ Beschwerdeausschuss 
Æ Herrn Bezirksbürgermeister BV 2 
Æ Leiter Bürgeramt BV 2 
Æ Bezirksvertretung 2 Rodenkirchen 
Æ SPP, Grüne, CDU, FDP 
Æ z.k. an BV 1 Innenstadt (/ Deutz)  
Æ Frau Andrea Blome, für Akteurskonferenz Linksrheinische Anlegestellen 
Æ Dr. Ulrich Soenius IHK 
Æ Presse (Köln), Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB), Verein für 
europäische Binnenschiffahrt und Wasserstraßen e.V., Europäische Vereinigung der 
Binnenschiffer (EVdB), Zentralkommission für die Rheinschifffahrt 
 
per e-mail  
Anlage 1 - Eingabe Az. 02-1600-202/18

Beschlussvorlage Ausschuss

1591 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/69/692/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3780/2018 
Freigabedatum 
17.12.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schaffung von Liegeplätzen für die Rheinschifffahrt 
Bürgereingabe gemäß § 24 GO (Az.: 02-1600-202/18) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe und nimmt die Stellungnahme der Verwaltung 
zur Kenntnis. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 28.01.2019 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 05.02.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent macht folgende Anregung: 
 
Die Stadt Köln wird aufgefordert, Möglichkeiten zur Schaffung von Liegeplätzen am Rheinufer für die 
Rheinschifffahrt in Bayenthal gegebenenfalls auch in Marienburg zu prüfen und umzusetzen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die, in der Anregung zitierte, Mannheimer Akte hat hier keine Gültigkeit, da es sich bei dem ange-
sprochenen Uferbereich nicht um eine Hafenanlage mit Warenumschlag handelt. Es besteht keinerlei 
rechtliche Verpflichtung für die Stadt Köln, Liegeplätze zur Verfügung zu stellen. 
 
Liegeplätze für die Güterschifffahrt müssten deshalb, analog zu den geplanten Liegeplätzen im 
Rheinauhafen, von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) geschaffen 
werden. Die Verwaltung wäre dann bei der Genehmigung des Landganges einzubinden. 
 
Aktuell liegt der Verwaltung jedoch keine Anfrage der WSV vor.  
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 -  Eingabe 02-1600-202/2018

Beratungsverlauf (2)

28.01.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
05.02.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3780/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.12.2018
Erstellt
15.11.2018 14:37