V/0147/2025
Bedarfsfeststellung Ausschreibung Dolmetscherdienstleistungen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0147/2025 Kurzüberblick Feststellung des Bedarfs an Dolmetscherdienstleistungen für die Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster (über das Kompetenzzentrum im Amt für Schule und Weiterbildung) Ziele/Teilziele/Zielerreichung Überwindung der sprachlichen Barrieren bei den Ämtern und Einrichtungen der Stadt Münster im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben. Gebündelte Vergabe für die gesamte Stadt Münster über das Kompetenzzentrum für eine effiziente und effektive Umsetzung. Festlegung der Vertragskonditionen unabhängig von einem konkreten späteren Abruf, um den entstehenden Bedarf an Dolmetscherdienstleistungen ohne Einzelvergabe abzude- cken. Entlastung der Stadt Münster im Bereich der administrativen Aufgaben durch den Auftrag- nehmer. Finanzierung Produktgruppe: Diverse Diverse Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Beschlussvorlage
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V/0147/2025 V/0147/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bedarfsfeststellung Ausschreibung Dolmetscherdienstleistungen für die Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster (über das Kompetenzzentrum im Amt für Schule und Weiterbildung) Beratungsfolge 06.05.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Bedarfsfeststellung zur Durchführung der Vergabe für den Abschluss einer Rahmenvereinba- rung wird zur Kenntnis genommen und der Durchführung der Vergabe zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren durchzuführen II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe Diver- se Diverse Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2025 ca. 331.250 2026 ca. 662.500 2027 ca. 331.250 Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel sind im Haushalt bei den relevanten Produktgruppen der Ämter veranschlagt, die die entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen. Begründung: Amt für Schule und Weiterbildung 02.04.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Uchtmann Telefon: 492-4015 Uchtmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0147/2025 Verschiedene Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster haben im Rahmen ihrer Aufgabenerledi- gung vielfältige Kontakte mit Menschen unterschiedlicher Herkunft, teilweise mit keinen oder nur ge- ringen Deutschkenntnissen. Um die sprachlichen Barrieren zu überwinden, sind diese Ämter und Einrichtungen auf die Inan- spruchnahme von Dolmetscher*innen angewiesen. Im Jahr 2024 wurden ca. 8.100 Stunden in Prä- senz durchgeführte Dolmetscher*innendienstleistungen beauftragt, verteilt auf rund 6.000 Einsätze. Hinzu kommen ca. 200 Stunden Telefon- bzw. Videodolmetschen. Zu Mitte 2025 ist eine Neuvergabe der Dolmetscherdienstleistungen für die Stadt Münster erforder- lich, da die bisherige Beauftragung der Firma dolspot eG am 30.06.2025 ausläuft. Die Dienstleistun- gen werden durch verschiedene Ämter der Stadt Münster in Anspruch genommen; im Wesentlichen durch das Amt für Schule und Weiterbildung, das Sozialamt, das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie das Jobcenter Münster. Ausschreibung und Vergabe der Dienstleistung sind beim Amt für Schule und Weiterbildung als Kompetenzzentrum gebündelt. Die Ausschreibung erfolgt in einem europaweiten, offenen Vergabeverfahren für einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum 30.06.2027 und umfasst einen Bruttobestellwert von rund 662 T€ je volles Ka- lenderjahr. Bei der Ermittlung des Schätzwertes wurden sowohl die Ist-Werte der Vorjahre als auch ein modera- ter Puffer für entsprechende Schwankungen berücksichtigt. Der Schätzwert dient hierbei somit lediglich als Orientierungshilfe. Die tatsächlichen Kosten hängen von äußeren Umständen ab, die die Stadt Münster weder vorhersehen noch beeinflussen kann (z. B. politische Entwicklungen). Der Abschluss der Rahmenvereinbarung beinhaltet keinen Anspruch auf Abnahme einer bestimmten Anzahl an Aufträgen. Entsprechend werden die Vertragskonditionen unabhängig von einem konkreten späteren Abruf fest- legt, um den entstehenden Bedarf an Dolmetscher*innendienstleistungen ohne Einzelvergabeverfah- ren abzudecken. Die Beauftragung, Abstimmung und Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Rahmenvereinbarung selbstständig durch die verschiedenen Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster. i. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0147/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.04.2025
- Erstellt
- 17.03.2025 12:04