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0393/2017

DE BV 4 Kostenerhöhung Bestandshalle Bocklemünd

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 03.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 20.03.2017, TOP 10.1

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 -- Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

13117 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 0393/2017 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Sporthalle Bocklemünd, Heinrich-Rohlmann-Str.,Generalsanierung der vorhandenen 
Sporthalle Bocklemünd 
hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 
Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilfinanzplan 0801 Sportförderung, Finanz-
stelle 5201-0801-4- SpoAnl. Bocklemünd Bestandshalle 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017, TOP 10.1 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Eine fristgerechte Beteiligung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vor der Ratssitzung am 14.02.2017 ist 
nicht mehr möglich. Wegen der Dringlichkeit der abschließenden Beschlussfassung des Rates im 
Hinblick auf die Umsetzung der Baumaßnahme ist eine Beschlussfassung kurzfristig erforderlich. Da 
die nächste ordnungsgemäße Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld erst März 2017 terminiert ist 
und damit frühestens eine Beschlussfassung in der Aprilsitzung des Rates möglich wäre, erfolgt die 
Beteiligung der Bezirksvertretung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung. 
 
 
Beschluss: 
Wir empfehlen dem Rat gem. § 36 Abs. 5, Satz 2 GO NRW folgenden Beschluss zu fassen: 
Der Rat nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten für die Generalsanierung der vorhandenen Sporthalle 
auf der Bezirkssportanlage Bocklemünd, Heinrich-Rohlmann-Str. um 750.000 € von bisher 4.649.350 
€ auf insgesamt 5.399.350 € gem. den Erläuterungen zur Kenntnis und beschließt die Freigabe von 
750.000 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanz-
stelle 5201-0801-4-5145 SpoAnl. Bocklemünd Fertigteilhalle.  
 
Zur Deckung stehen nicht mehr benötigte investive Auszahlungsermächtigungen im gleichen Teilfi-
nanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-
1060 Investitionsprogramm Sportstätten zur Verfügung. 
 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
13.02.2017    Gez. Ralf Klemm  Gez. Josef Wirges

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Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   750.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 750.000      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   25.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   25.000 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Mit Ratsbeschluss vom 08.04.2014 wurde die Generalsanierung der Sporthalle Bocklemünd mit einer 
Summe von 4.649.350,00 € genehmigt.  
Im Rahmen der Planung wurde von dem für die Objektplanung beauftragten Büro Pannhausen eine 
Kostenverfolgung erstellt.  
 
Hieraus ist zu erkennen, dass es im Bauvorhaben vor Baubeginn eine Kostensteigerung von z.Zt. 
brutto 750.000,- € gibt. Im Wesentlichen gliedert sich diese Kostensteigerung in folgende Gründe: 
 
1. Auftragssummen nach Kostenanschlag/Beauftragung (Kostengruppen* 300+400) 
2. Beauftragung von Fachplanern (Kostengruppe* 700) 
3. Außenanlagen (Kostengruppe* 500) 
4. Baukostenindex 
 
* Kostengruppen gem. DIN 276 
 
Alle nachfolgenden Summen sind Bruttosummen. 
 
Kostensteigerung aus 1 (Kostenanschlag/Beauftragungen): Die aktuelle Kostenverfolgung der 
vergebenen Aufträge ergibt, dass Mehrkosten nach Beauftragung entstanden sind. Allerdings sind 
erst 16 der 34 notwendigen Ausschreibungen submittiert bzw. beauftragt. 
 
Diverse Zusatzleistungen, die in den einzelnen Gewerken entstehen werden und nicht in der Kosten-
berechnung erfasst sind, wurden bereits in die Leistungsverzeichnisse eingearbeitet.  
 
Die Umplanung zur barrierefreien Halle wurde notwendig durch das 2011 verabschiedete EU-Gesetz 
„Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020: Erneuertes Enga-
gement für ein barrierefreies Europa“. Die vorangegangene Planung hatte sich auf die Sanierung des

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Bestands konzentriert, da es zum Zeitpunkt des Planungsbeginns (2008) noch keine einheitlichen 
Vorgaben für die Barrierefreiheit in der Bestandssanierung gab. Von Seiten der Planer und der Ge-
bäudewirtschaft wurde zu Beginn der Planung angeregt, die Sanierung barrierefrei auszuführen, al-
lerdings später in gemeinsam erfolgten Planungsbesprechungen verworfen, um die Kosten nicht in 
die Höhe zu treiben Allen Beteiligten war bereits seinerzeit klar, dass die Barrierefreiheit nur durch 
erhebliche bauliche Maßnahmen zu erreichen wäre.  
 
Erst mit Ratifizierung des EU-Gesetzes wurde auf erneutes Insistieren der beteiligten Planer gemein-
sam mit dem Sportamt beschlossen, die Barrierefreiheit umzusetzen, obwohl der Entwurf (Leistungs-
phase 3) durch das Planungsbüro bereits fertig gestellt war. Deshalb wurde dieser Teil des Architek-
tenplans auf die neu entstandene Grundlage der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) angepasst. 
Es mussten Teile der Umkleiden und ein Zuschauer-WC für Rollstuhlfahrer barrierefrei umgeplant 
werden. Hier wurden im Einzelnen Teile der Lüftungsanlage und der sanitären Einrichtungen geän-
dert.  
 
Zudem lag die Statik erst vollständig mit der Ausführungsplanung vor. Daraus resultiert, dass sich die 
Erkenntnisse der Detailplanung gegenüber dem Entwurf 2013 absetzen.  
Exemplarisch sind dies z.B. Maßnahmen im Bereich des Rohbaus/Statik, wie z.B. 
 
Mehrmengen Durchbrüche, Barrierefreiheit nach Prüfstatik, Erdarbeiten Unterfangung Anbau Aufzug 
gemäß Statik 
 39.055,80 € 
 
Erhöhter Aufwand Fassade gemäß Statik (Unterkonstruktion für die Dämmung der Halle, Konsole zur 
Lastabtragung am Sozialtrakt) 59.500,00 € 
 
Mehrmengen Innentüren 19.337,50 € 
In der ursprünglichen Planung wurde davon ausgegangen, dass die Hälfte der Türen instandgesetzt 
werden kann. Durch die langen Planungszeiträume und die Stilllegung des Untergeschosses ist eine 
Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich, es werden jetzt alle Türen ausgetauscht. 
 
Bereits jetzt bekannt sind die Mehrkosten für die Abdichtung unter den Fliesen. Diese wurde in der 
Kostenberechnung vergessen und fehlt nun in der Gesamtsumme. Im Leistungsverzeichnis wird die 
Abdichtung entsprechend ergänzt. Die Mehrkosten hierfür belaufen sich auf  34.153,00 € 
 
Im Stiefelgang des Untergeschosses wurde lokal eindringendes Wasser nach Starkregenereignissen 
festgestellt. Ein Bodengutachten hat ausgeschlossen, dass der Untergrund bzw. Grundwasserstand 
(drückendes Wasser) die Ursache dafür ist. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass es sich entwe-
der um einen Kanalbruch handelt oder eine lokale Unregelmäßigkeit im angrenzenden Erdreich. Zu-
sätzlich zur bereits erstellten Planung wurde beschlossen, im Rahmen der Erdarbeiten für die So-
ckeldämmung den betroffenen Bereich großflächig auszuschachten, zu untersuchen und nachträglich 
abzudichten. Diese Arbeiten wurden in der bereits submittierten Ausschreibung bereits erfasst. 
Zusätzliche Erdarbeiten im Untergeschoss 21.420,00 € 
 
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens forderte die Bauaufsicht eine Überarbeitung des 
Brandschutzkonzeptes, insbesondere der Entrauchung. Dies bedeutet, dass voraussichtlich zusätzli-
che Zuluft-Öffnungen eingebaut werden müssen. Die Mehrkosten, die hierfür entstehen würden, wur-
den in Anlehnung an die Forderungen einer baugleichen Halle geschätzt. Vertiefende Erkenntnisse 
werden sich mit Vorlage des geänderten Brandschutzkonzeptes Ende Januar 2017 ergeben. 
Geschätzte Kostensteigerung Brandschutz 101.150,00 € 
 
Summe Kostensteigerung aus 1 (Beauftragungen) 274.616,30 € 
 
Zu 2 (Beauftragung von Fachplanern):  
Die Kostensteigerungen in den Kostengruppe 700 resultieren aus zwei Bereichen.  
Zum einen haben sich die anrechenbaren Kosten der Maßnahme erhöht. Damit erhöht sich auch die 
Honorargrundlage der Objektplanung und der Projektleitung/-steuerung. Die Planungsbüros sind teil-
weise seit 2009 nach der seinerzeit gültigen HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)

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beauftragt. Gemäß Grundsatzurteil haben die Planer das Recht, ihre Verträge an die aktuelle HOAI 
anpassen zu lassen. Diese Anpassung ist erfolgt, so dass die Planerhonorare der externen Planer 
sowie des Honorar der Gebäudewirtschaft gegenüber der Kostenberechnung 2013 gestiegen sind. 
 
Seit Erstellung der Kostenberechnung gab es im Stiefelgang der Halle zwei Wassereinbrüche, die 
nicht eindeutig lokalisiert werden konnten. Deshalb wurde hier ein zusätzlicher Bodengutachter beauf-
tragt, um Sondierungsbohrungen durchzuführen. Diese Kosten waren in der Kostenberechnung nicht 
enthalten, ebenso wenig die notwendigen Feuerwehrpläne. 
 
Zum anderen fehlen hier diverse Zusatzkosten (Kosten des Bauaufsichtsamtes, Liegenschaftsamtes, 
zusätzliche Untersuchung am Gebäude zur Erstellung der Leistungsverzeichnisse, Feuerwehr, usw.), 
sozusagen handelt es sich um allgemeine Baunebenkosten, die im Vorfeld nicht einzuschätzen waren 
und deshalb auch nicht in die Kostenberechnung eingerechnet wurden. 
 
Kostensteigerung aus 2 (alle weiteren Fachplaner) 137.992,45 € 
Kostensteigerung aus 2 (Proj.-Steuerung/Proj.-leitung netto) 19.881,16 € 
Kostensteigerung aus 2 (allgemeine Baunebenkosten) 12.230,25 €  
Summe Kostensteigerung aus 2  170.103,86 € 
 
Zu 3 (Außenanlagen): Ursprünglich sollten die Außenanlagen durch die Gebäudewirtschaft separat 
zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben werden 
Aus Gründen der Vermeidung einer temporären Verkehrssicherung wurde die Planung nun trotz ge-
nehmigter Kostenberechnung aufgenommen. Die geschätzten Gesamtkosten sind klassische Mehr-
kosten, die im ursprünglich genehmigten Beschluss vom 08.04.2014 nicht enthalten waren. 
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf  ca. 59.500,00€. 
 
Zu 4 (Baukostenindex): Für die Kostensteigerung gemäß Baukostenindex (BKI) seit Erstellung der 
Kostenberechnung 2013 wurden die Daten des statistischen Bundesamtes herangezogen. Im 2. 
Quartal 2013 betrug der BKI 108,1 Punkte, aktuell ist der BKI im 3. Quartal 2016 bei 113,7 Punkten. 
D.h. es gibt eine konjunkturbedingte Steigerung von 5,6 Punkten. Aus nachstehender Berechnung 
ergibt sich somit eine Kostensteigerung in Höhe von  240.854,39 €. 
 
Kosten (alt)   x Index (neu) / Index (alt)  = Kosten (neu) 
4.649.350,00 x (113,7 / 108,1) =  4.890.204,39 € brutto 
 
Damit belaufen sich die Gesamtkosten der Kostensteigerungen auf 745.074,55 € und ergeben ein 
gerundetes Ergebnis von  750.000,00 €. 
 
Die Kostenerhöhung wurden durch das Rechnungsprüfungsamt unter RPA-Nr. 2016/1596 zur Kennt-
nis genommen. Da mit Stand Mitte Dezember 2016 erst knapp die Hälfte der erforderlichen Aus-
schreibungen submittiert sind, kann derzeit zwar keine Garantie für die Endgültigkeit der Kosten ge-
geben werden, jedoch geht die Verwaltung aus vergleichbaren Projekten davon aus, dass möglicher-
weise noch ein Kostenrisiko von 230.000 € (Sicherheitszuschlag in Höhe von 5 % der Gesamtkosten 
in Höhe von rd. 4.600.000 €) abzudecken wäre. 
 
Die Vorlage der Beschlussvorlage erfolgt zur Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld leider verfristet 
und konnte wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung nicht im Sportausschuss beraten werden. Da die 
Entscheidung über die Kostenerhöhung zur Fortführung der Maßnahme jedoch zwingend erforderlich 
ist und eine Beratung in der nächsten regulären Sitzung zu erheblichen Verzögerungen bei der Gene-
ralsanierung führen würde und damit die Gefahr besteht, dass die ausführenden Firmen Schadener-
satzansprüche wegen der Verzögerung geltend machen könnten, erfolgt die Information des Sport-
ausschusses in Form einer nachträglichen Mitteilung. Die Einbindung der Ratsmitglieder ist dessen 
ungeachtet sichergestellt, da die Vorlage Gegenstand der Sitzungen des Finanzausschusses am 
13.02.2017 und des Rates am 14.02.2017 ist. Die unmittelbare Vorlage in Finanzausschuss und Rat 
erfolgt, da eine Beratung und Beschlussfassung in der nächsten Sitzungsfolge zu erheblichen Verzö-
gerungen im Baufortschritt der Generalsanierung führen würde und damit auch die Gefahr besteht, 
dass die ausführenden Firmen Schadenersatzansprüche aufgrund der Verzögerung geltend machen 
könnten.

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Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 750.000,00 € werden im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, 
Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-4-5127 Generalinstandsetzung 
Sporthalle Bocklemünd durch Umschichtung  aus dem gleichen Teilfinanzplan 0801, Sportförderung 
Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1050 im Rahmen der echten De-
ckung zur Verfügung gestellt. 
 
Anlage  
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 1 -- Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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14 So .2017

143 Herr Titze
23759

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Generalsanierung Sporthalle, Heinrich-Rohlmann-Straße, Bocklemünd
Stellungnahme zur Kostenerhöhung

RPA-Nr.: 2016/1596

geschätzte Mehrkosten: 750.000,- € brutto

Sehr geehrte Damen und Herren,
dieses Schreiben ersetzt mein Schreiben vom 17.01.2017.

Mit Schreiben vom 12.12.2016 wurde die Mitteilung über die Kostenerhöhung am 22.12.2016
für die Generalsanierung der Sporthalle Bocklemünd eingereicht.

Im bisherigen Projektverlauf kam es bereits zu erheblichen Kostenerhöhungen und zeitlichen
Verzögerungen.

Im 4. Quartal 2013 wurde für die Generalsanierung eine Kostenberechnung mit Kosten in
Höhe von 4,39 Mio. € brutto zur Prüfung eingereicht. Nach erfolgter Prüfung wurden die Kos-
ten auf 4,65 Mio. € brutto erhöht.

Mit den nun eingereichten Mehrkosten (geschätzt: 750.000,- € brutto) betragen die Projekt-
kosten momentan 5,40 Mio. € brutto.

Da gemäß Schreiben der Gebäudewirtschaft Mitte Dezember 2016 erst knapp die Hälfte der
erforderlichen Ausschreibungen submittiert sind, können weitere Kostenerhöhungen nicht
ausgeschlossen werden.

Die Teilbeträge der Kostenerhöhung basieren auf Schätzpreisen vergleichbarer Projekte.
Die Mehrkosten resultieren mehrheitlich aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen, die
nicht, oder nicht im erforderlichen Umfang, in der Kostenberechnung erfasst wurden.

52 erhält eine Kopie dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

20.03.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0393/2017
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
03.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27