0393/2017
DE BV 4 Kostenerhöhung Bestandshalle Bocklemünd
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 0393/2017 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Sporthalle Bocklemünd, Heinrich-Rohlmann-Str.,Generalsanierung der vorhandenen Sporthalle Bocklemünd hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilfinanzplan 0801 Sportförderung, Finanz- stelle 5201-0801-4- SpoAnl. Bocklemünd Bestandshalle Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017, TOP 10.1 Begründung für die Dringlichkeit: Eine fristgerechte Beteiligung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vor der Ratssitzung am 14.02.2017 ist nicht mehr möglich. Wegen der Dringlichkeit der abschließenden Beschlussfassung des Rates im Hinblick auf die Umsetzung der Baumaßnahme ist eine Beschlussfassung kurzfristig erforderlich. Da die nächste ordnungsgemäße Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld erst März 2017 terminiert ist und damit frühestens eine Beschlussfassung in der Aprilsitzung des Rates möglich wäre, erfolgt die Beteiligung der Bezirksvertretung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung. Beschluss: Wir empfehlen dem Rat gem. § 36 Abs. 5, Satz 2 GO NRW folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten für die Generalsanierung der vorhandenen Sporthalle auf der Bezirkssportanlage Bocklemünd, Heinrich-Rohlmann-Str. um 750.000 € von bisher 4.649.350 € auf insgesamt 5.399.350 € gem. den Erläuterungen zur Kenntnis und beschließt die Freigabe von 750.000 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanz- stelle 5201-0801-4-5145 SpoAnl. Bocklemünd Fertigteilhalle. Zur Deckung stehen nicht mehr benötigte investive Auszahlungsermächtigungen im gleichen Teilfi- nanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0- 1060 Investitionsprogramm Sportstätten zur Verfügung. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 13.02.2017 Gez. Ralf Klemm Gez. Josef Wirges 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 750.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 750.000 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 25.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 25.000 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Ratsbeschluss vom 08.04.2014 wurde die Generalsanierung der Sporthalle Bocklemünd mit einer Summe von 4.649.350,00 € genehmigt. Im Rahmen der Planung wurde von dem für die Objektplanung beauftragten Büro Pannhausen eine Kostenverfolgung erstellt. Hieraus ist zu erkennen, dass es im Bauvorhaben vor Baubeginn eine Kostensteigerung von z.Zt. brutto 750.000,- € gibt. Im Wesentlichen gliedert sich diese Kostensteigerung in folgende Gründe: 1. Auftragssummen nach Kostenanschlag/Beauftragung (Kostengruppen* 300+400) 2. Beauftragung von Fachplanern (Kostengruppe* 700) 3. Außenanlagen (Kostengruppe* 500) 4. Baukostenindex * Kostengruppen gem. DIN 276 Alle nachfolgenden Summen sind Bruttosummen. Kostensteigerung aus 1 (Kostenanschlag/Beauftragungen): Die aktuelle Kostenverfolgung der vergebenen Aufträge ergibt, dass Mehrkosten nach Beauftragung entstanden sind. Allerdings sind erst 16 der 34 notwendigen Ausschreibungen submittiert bzw. beauftragt. Diverse Zusatzleistungen, die in den einzelnen Gewerken entstehen werden und nicht in der Kosten- berechnung erfasst sind, wurden bereits in die Leistungsverzeichnisse eingearbeitet. Die Umplanung zur barrierefreien Halle wurde notwendig durch das 2011 verabschiedete EU-Gesetz „Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020: Erneuertes Enga- gement für ein barrierefreies Europa“. Die vorangegangene Planung hatte sich auf die Sanierung des 3 Bestands konzentriert, da es zum Zeitpunkt des Planungsbeginns (2008) noch keine einheitlichen Vorgaben für die Barrierefreiheit in der Bestandssanierung gab. Von Seiten der Planer und der Ge- bäudewirtschaft wurde zu Beginn der Planung angeregt, die Sanierung barrierefrei auszuführen, al- lerdings später in gemeinsam erfolgten Planungsbesprechungen verworfen, um die Kosten nicht in die Höhe zu treiben Allen Beteiligten war bereits seinerzeit klar, dass die Barrierefreiheit nur durch erhebliche bauliche Maßnahmen zu erreichen wäre. Erst mit Ratifizierung des EU-Gesetzes wurde auf erneutes Insistieren der beteiligten Planer gemein- sam mit dem Sportamt beschlossen, die Barrierefreiheit umzusetzen, obwohl der Entwurf (Leistungs- phase 3) durch das Planungsbüro bereits fertig gestellt war. Deshalb wurde dieser Teil des Architek- tenplans auf die neu entstandene Grundlage der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) angepasst. Es mussten Teile der Umkleiden und ein Zuschauer-WC für Rollstuhlfahrer barrierefrei umgeplant werden. Hier wurden im Einzelnen Teile der Lüftungsanlage und der sanitären Einrichtungen geän- dert. Zudem lag die Statik erst vollständig mit der Ausführungsplanung vor. Daraus resultiert, dass sich die Erkenntnisse der Detailplanung gegenüber dem Entwurf 2013 absetzen. Exemplarisch sind dies z.B. Maßnahmen im Bereich des Rohbaus/Statik, wie z.B. Mehrmengen Durchbrüche, Barrierefreiheit nach Prüfstatik, Erdarbeiten Unterfangung Anbau Aufzug gemäß Statik 39.055,80 € Erhöhter Aufwand Fassade gemäß Statik (Unterkonstruktion für die Dämmung der Halle, Konsole zur Lastabtragung am Sozialtrakt) 59.500,00 € Mehrmengen Innentüren 19.337,50 € In der ursprünglichen Planung wurde davon ausgegangen, dass die Hälfte der Türen instandgesetzt werden kann. Durch die langen Planungszeiträume und die Stilllegung des Untergeschosses ist eine Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich, es werden jetzt alle Türen ausgetauscht. Bereits jetzt bekannt sind die Mehrkosten für die Abdichtung unter den Fliesen. Diese wurde in der Kostenberechnung vergessen und fehlt nun in der Gesamtsumme. Im Leistungsverzeichnis wird die Abdichtung entsprechend ergänzt. Die Mehrkosten hierfür belaufen sich auf 34.153,00 € Im Stiefelgang des Untergeschosses wurde lokal eindringendes Wasser nach Starkregenereignissen festgestellt. Ein Bodengutachten hat ausgeschlossen, dass der Untergrund bzw. Grundwasserstand (drückendes Wasser) die Ursache dafür ist. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass es sich entwe- der um einen Kanalbruch handelt oder eine lokale Unregelmäßigkeit im angrenzenden Erdreich. Zu- sätzlich zur bereits erstellten Planung wurde beschlossen, im Rahmen der Erdarbeiten für die So- ckeldämmung den betroffenen Bereich großflächig auszuschachten, zu untersuchen und nachträglich abzudichten. Diese Arbeiten wurden in der bereits submittierten Ausschreibung bereits erfasst. Zusätzliche Erdarbeiten im Untergeschoss 21.420,00 € Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens forderte die Bauaufsicht eine Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes, insbesondere der Entrauchung. Dies bedeutet, dass voraussichtlich zusätzli- che Zuluft-Öffnungen eingebaut werden müssen. Die Mehrkosten, die hierfür entstehen würden, wur- den in Anlehnung an die Forderungen einer baugleichen Halle geschätzt. Vertiefende Erkenntnisse werden sich mit Vorlage des geänderten Brandschutzkonzeptes Ende Januar 2017 ergeben. Geschätzte Kostensteigerung Brandschutz 101.150,00 € Summe Kostensteigerung aus 1 (Beauftragungen) 274.616,30 € Zu 2 (Beauftragung von Fachplanern): Die Kostensteigerungen in den Kostengruppe 700 resultieren aus zwei Bereichen. Zum einen haben sich die anrechenbaren Kosten der Maßnahme erhöht. Damit erhöht sich auch die Honorargrundlage der Objektplanung und der Projektleitung/-steuerung. Die Planungsbüros sind teil- weise seit 2009 nach der seinerzeit gültigen HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) 4 beauftragt. Gemäß Grundsatzurteil haben die Planer das Recht, ihre Verträge an die aktuelle HOAI anpassen zu lassen. Diese Anpassung ist erfolgt, so dass die Planerhonorare der externen Planer sowie des Honorar der Gebäudewirtschaft gegenüber der Kostenberechnung 2013 gestiegen sind. Seit Erstellung der Kostenberechnung gab es im Stiefelgang der Halle zwei Wassereinbrüche, die nicht eindeutig lokalisiert werden konnten. Deshalb wurde hier ein zusätzlicher Bodengutachter beauf- tragt, um Sondierungsbohrungen durchzuführen. Diese Kosten waren in der Kostenberechnung nicht enthalten, ebenso wenig die notwendigen Feuerwehrpläne. Zum anderen fehlen hier diverse Zusatzkosten (Kosten des Bauaufsichtsamtes, Liegenschaftsamtes, zusätzliche Untersuchung am Gebäude zur Erstellung der Leistungsverzeichnisse, Feuerwehr, usw.), sozusagen handelt es sich um allgemeine Baunebenkosten, die im Vorfeld nicht einzuschätzen waren und deshalb auch nicht in die Kostenberechnung eingerechnet wurden. Kostensteigerung aus 2 (alle weiteren Fachplaner) 137.992,45 € Kostensteigerung aus 2 (Proj.-Steuerung/Proj.-leitung netto) 19.881,16 € Kostensteigerung aus 2 (allgemeine Baunebenkosten) 12.230,25 € Summe Kostensteigerung aus 2 170.103,86 € Zu 3 (Außenanlagen): Ursprünglich sollten die Außenanlagen durch die Gebäudewirtschaft separat zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben werden Aus Gründen der Vermeidung einer temporären Verkehrssicherung wurde die Planung nun trotz ge- nehmigter Kostenberechnung aufgenommen. Die geschätzten Gesamtkosten sind klassische Mehr- kosten, die im ursprünglich genehmigten Beschluss vom 08.04.2014 nicht enthalten waren. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 59.500,00€. Zu 4 (Baukostenindex): Für die Kostensteigerung gemäß Baukostenindex (BKI) seit Erstellung der Kostenberechnung 2013 wurden die Daten des statistischen Bundesamtes herangezogen. Im 2. Quartal 2013 betrug der BKI 108,1 Punkte, aktuell ist der BKI im 3. Quartal 2016 bei 113,7 Punkten. D.h. es gibt eine konjunkturbedingte Steigerung von 5,6 Punkten. Aus nachstehender Berechnung ergibt sich somit eine Kostensteigerung in Höhe von 240.854,39 €. Kosten (alt) x Index (neu) / Index (alt) = Kosten (neu) 4.649.350,00 x (113,7 / 108,1) = 4.890.204,39 € brutto Damit belaufen sich die Gesamtkosten der Kostensteigerungen auf 745.074,55 € und ergeben ein gerundetes Ergebnis von 750.000,00 €. Die Kostenerhöhung wurden durch das Rechnungsprüfungsamt unter RPA-Nr. 2016/1596 zur Kennt- nis genommen. Da mit Stand Mitte Dezember 2016 erst knapp die Hälfte der erforderlichen Aus- schreibungen submittiert sind, kann derzeit zwar keine Garantie für die Endgültigkeit der Kosten ge- geben werden, jedoch geht die Verwaltung aus vergleichbaren Projekten davon aus, dass möglicher- weise noch ein Kostenrisiko von 230.000 € (Sicherheitszuschlag in Höhe von 5 % der Gesamtkosten in Höhe von rd. 4.600.000 €) abzudecken wäre. Die Vorlage der Beschlussvorlage erfolgt zur Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld leider verfristet und konnte wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung nicht im Sportausschuss beraten werden. Da die Entscheidung über die Kostenerhöhung zur Fortführung der Maßnahme jedoch zwingend erforderlich ist und eine Beratung in der nächsten regulären Sitzung zu erheblichen Verzögerungen bei der Gene- ralsanierung führen würde und damit die Gefahr besteht, dass die ausführenden Firmen Schadener- satzansprüche wegen der Verzögerung geltend machen könnten, erfolgt die Information des Sport- ausschusses in Form einer nachträglichen Mitteilung. Die Einbindung der Ratsmitglieder ist dessen ungeachtet sichergestellt, da die Vorlage Gegenstand der Sitzungen des Finanzausschusses am 13.02.2017 und des Rates am 14.02.2017 ist. Die unmittelbare Vorlage in Finanzausschuss und Rat erfolgt, da eine Beratung und Beschlussfassung in der nächsten Sitzungsfolge zu erheblichen Verzö- gerungen im Baufortschritt der Generalsanierung führen würde und damit auch die Gefahr besteht, dass die ausführenden Firmen Schadenersatzansprüche aufgrund der Verzögerung geltend machen könnten. 5 Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 750.000,00 € werden im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-4-5127 Generalinstandsetzung Sporthalle Bocklemünd durch Umschichtung aus dem gleichen Teilfinanzplan 0801, Sportförderung Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1050 im Rahmen der echten De- ckung zur Verfügung gestellt. Anlage Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 1 -- Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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14 So .2017 143 Herr Titze 23759 2 Generalsanierung Sporthalle, Heinrich-Rohlmann-Straße, Bocklemünd Stellungnahme zur Kostenerhöhung RPA-Nr.: 2016/1596 geschätzte Mehrkosten: 750.000,- € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Schreiben ersetzt mein Schreiben vom 17.01.2017. Mit Schreiben vom 12.12.2016 wurde die Mitteilung über die Kostenerhöhung am 22.12.2016 für die Generalsanierung der Sporthalle Bocklemünd eingereicht. Im bisherigen Projektverlauf kam es bereits zu erheblichen Kostenerhöhungen und zeitlichen Verzögerungen. Im 4. Quartal 2013 wurde für die Generalsanierung eine Kostenberechnung mit Kosten in Höhe von 4,39 Mio. € brutto zur Prüfung eingereicht. Nach erfolgter Prüfung wurden die Kos- ten auf 4,65 Mio. € brutto erhöht. Mit den nun eingereichten Mehrkosten (geschätzt: 750.000,- € brutto) betragen die Projekt- kosten momentan 5,40 Mio. € brutto. Da gemäß Schreiben der Gebäudewirtschaft Mitte Dezember 2016 erst knapp die Hälfte der erforderlichen Ausschreibungen submittiert sind, können weitere Kostenerhöhungen nicht ausgeschlossen werden. Die Teilbeträge der Kostenerhöhung basieren auf Schätzpreisen vergleichbarer Projekte. Die Mehrkosten resultieren mehrheitlich aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen, die nicht, oder nicht im erforderlichen Umfang, in der Kostenberechnung erfasst wurden. 52 erhält eine Kopie dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0393/2017
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 03.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27