V/0243/2012
Modellversuch zur Einführung einer Wertstofftonne
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Berichtsvorlage
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V/0243/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Betrifft Modellversuch zur Einführung einer Wertstofftonne Beratungsfolge 26.04.2012 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Bericht Bericht: Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) planen die Durchführung eines Modellversuches zur Einführung einer Wertst offtonne. Der Versuch soll in zwei Versuchsgebieten stattfinden. Ziel des Versuchs ist es, Erfahrungen für eine flächendeckende Einführung der Wertstofftonne zu sammeln, um auf zukünftige Pflichten der getrennten Erfassung aus dem neuen Kreislaufwir t- schaftsgesetz vorbereitet zu sein. Hintergrund: Das am 01.06.2012 in Kraft tretende neue Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt in § 14 Abs. 1 KrWG, dass spätestens ab dem 1.1.2015 Abfälle aus Papier, Metall, Kunststoff und Glas getrennt zum Zwecke des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings (§ 3 Nr. 25 KrWG) zu sammeln sind. In diesem Zusammenhang ist auch die Ermächtigung zum Erlass einer Recht s- verordnung in § 10 Abs. 1 Nr. 3 KrWG zu sehen. Hiernach kann eine Getrenntsammlung von Abfällen in einer sog. Wertstofftonne oder durch eine einheitliche Wertstofferfassung in ve r- gleichbarer Qualität vorg egeben werden, wobei die näheren Einzelheiten zeitlich später durch den Erlass einer Rechtsver ordnung oder in einem weiteren Wertstoffgesetz geregelt werden können. Das Bundesumweltministerium hat angekündigt, erste Eckpunkte für ein Wertstoffgesetz oder eine Wertstoff-Verordnung demnächst bekannt zu geben. Umsetzung: Die AWM planen, den Modellversuch in zwei Versuchsgebieten durchzuführen. Um die unte r- schiedlichen Gebiets- und Bebauungsstrukturen in Münster zu berücksichtigen, soll der Versuch in einem Gebiet mit überwiegend Ein - und Mehrfamilienhausbebauung und in einem Gebiet mit vorwiegend Großwohnanlagenbebauung durchgeführt werden. Die Auswahl der Versuchsgebiete erfolgt derzeit gemeinsam mit dem Infa in Ahlen. Auf Basis der Erkenntnisse aus den Versuch s- gebieten ist eine Hochrechnung der Ergebnisse auf das Stadtgebiet zu einem späteren Zei tpunkt möglich. Die Dauer des Versuchs ist zunächst auf den Zeitraum 01.09.2012 bis zum 31.12.2013 begrenzt. Vorlagen-Nr.: V/0243/2012 Auskunft erteilt: Herr Wöstmann Ruf: 60 52 45 E-Mail: WoestmannW@awm.stadt- muenster.de Datum: 18.04.2012 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0243/2012 In dem Versuchsgebiet „Ein- und Mehrfamilienhausbebauung“ wird die Wertstofftonne flächende- ckend in den Größen MGB 120, 240 und 1.100 ltr. ausgeteilt. Es bleibt bei der bisherigen Rege l- abfuhr alle 14 Tage. Im F alle etwaiger Rückmeldungen wird die Behältergröße angepasst bzw. der Behälter abgezogen. In dem Versuchsgebiet „Großwohnanlagen“ erfolgt keine Änderung. Der vorhandene 1.100 ltr. Behälter für Verpackungsabfälle wird zu einem Wertstoffbehälter umbenannt. Neben den bisherigen Leichtverpackungsabfällen (Gelber Sack) sollen mit Einführung der Wer t- stofftonne zusätzlich sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen gemeinsam mit erfasst werden. Hierzu zählen insbesondere stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststo ff und Metall (z.B. Schüsseln, Eimer, Blumentöpfe, Bratpfannen, Werkzeug, Gartengeräte, etc.). Zusätzlich sollen neben den stoffgleichen Nichtverpackungen Elektrokleingeräte in einem 10 ltr. Sack mit erfasst werden. Holz und Alttextilien sollen aufgru nd der bestehenden guten Erfassungssysteme nicht mit einb e- zogen werden. Die AWM werden die am Modellversuch beteiligten Bürgerinnen und Bürger umfassend und frühzeitig informieren. Die AWM beabsichtigen, den Modellversuch vom Institut für Abfall, Abwass er und Infrastru k- turmanagement GmbH (Infa GmbH) mit Sitz in Ahlen begleiten zu lassen. Das Untersuchung s- programm sieht vor, vor Beginn des Versuchs eine Analyse über den Ist -Stand in den Versuchs- gebieten durchzuführen. Mit zusätzlichen Analysen und den wei teren Erkenntnissen aus der lau- fenden Umsetzung des Modellversuches ist eine spätere Hochrechnung auf Basis der dann vo r- liegenden Ergebnisse auf das Stadtgebiet möglich. Die Sortierung des Wertstoffgemisches soll im Rahmen des Modellversuches aufgrund de r ge- ringen Mehrmengen (2 - 7 kg/E x a) weiterhin bei den durch die Dualen Systembetreiber beau f- tragten Sortierern erfolgen. Eine Abstimmung mit den Systembetreibern der Dualen Systeme erfolgt hierzu in Kürze. Kosten: Neue Wertstofftonnen sind aufgrund d er Vorauswahl nur in einem Versuchsgebiet (Ein - und Zweifamilienhausbebauung) notwendig. Für die Aufstellung dieser ca. 1.200 St. MGB Wertstof f- tonnen fallen Aufwendungen i.H.v. ca. 25.000 € brutto an. Die weitere Nutzung der Behälter für andere Abfallarten über den Versuchszeitraum hinaus ist aufgrund der gleichen Korpusfarbe (grau) sichergestellt. Lediglich der farblich abgesetzte Deckel ist ggfls. auszutauschen. In dem Versuchsgebiet Großwohnanlagen werden die vorhandenen 1.100 ltr. Behälter genutzt. Für die begleitenden Untersuchungen durch die Infa GmbH Ahlen werden Ko sten von ca. 25.000 € brutto kalkuliert. Hierin enthalten sind Sortiera nalysen der Wertstofftonne, die Auswe r- tung und Dokumentation der Ergebnisse. Einsparungen ergeben sich durch den Wegfall der gelben Säcke im Versuchsgebiet Ein - und Mehrfamilienhausbebauung. Diese dürften sich auf rd. 2.500 bis 3.000 € brutto belaufen. Die Finanzierung ist über den Wirtschaftsplan 2012/13 der AWM sicher gestellt. 3 V/0243/2012 Zusammenfassung: Die Bundesregierung hat ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz beschlossen. Dies soll zum 01.06.2012 in Kraft treten. Es erweitert die Anforderungen an die getr ennte Erfassung von Abfäl- len und führt eine Getrennthaltungspflicht für Papier, Metall, Kunststoff und Glas ein. Im Hinblick auf die getrennte Erfassung steht die Einführung einer Wertstofftonne im Mittelpunkt der Diskussion. Dies betrifft sowohl die Art und Weise der Wertstofferfassung als auch die Frage der Verantwortung (kommunal oder privat). Gleichzeitig enthält das neue Kreislaufwirtschaftsg e- setz Neuregelungen und Erleichterungen für eine gewerbliche Sammlung von Abfällen. Um eine solche auszuschl ießen und um die Funktionsfähigkeit der Tätigkeiten des öffentlich - rechtlichen Entsorgungsträgers nicht zu gefährden, empfehlen die AWM, noch vor dem Inkrafttre- ten des KrWG Fragen zur Wertstofferfassung zu klären bzw. zu regeln. Mit der Durchführung eines Modellversuchs in zwei Versuchsgebieten der Stadt Münster positi o- nieren sich die AWM im Hinblick auf die zukünftigen Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsg e- setzes. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0243/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.03.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37