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V/0244/2010

Bebauungsplan Nr. 519: Hiltrup - westliche Meesenstiege/Millingheide, Umbau der Meesenstiege

Vorlagen 24.03.2010

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 15.04.2010, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4193 Zeichen

V/0244/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 519: Hiltrup - westliche Meesenstiege/Millingheide 
Umbau der Meesenstiege 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die Straßen und Wege im Baugebiet „Hiltrup – westl. Meesenstiege / Millingheide“ werden auf der 
Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung Lageplan 
Reg.-Nr. 10031 Blatt 1(6) vom Februar 2010 ausgebaut. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Die Baukosten für die innere Erschließung des Baugebietes übernimmt die Wohn + Stadtbau 
GmbH als Vorhabenträger.  
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Baukosten entstehen. 
 
 
Grundlage für den Bau der Erschließungsanlagen ist die Rechtskraft des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplans Nr. 519  vom 12.02.2010 und der am 05.02.2010 abgeschlossene Durchführungs-
vertrag zum Bebauungsplan Nr. 519 „Hiltrup – westlich Meesenstiege / Milingheide“ mit dem 
Vorhabenträger. 
 
 
 
Begründung: 
1. Voraussetzungen 
 
Grundlage ist der am 12.02.2010 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr: 519 „Hiltrup – westlich 
Meesenstiege / Milingheide. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
 Die Erschließung des neuen Baugebietes erfolgt über die Meesenstiege.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0244/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Borgwardt 
Ruf: 
492 66 50 
E-Mail: 
Borgwardt@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.03.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0244/2010 
Von den beiden Anbindungen an die Meesenstiege aus, führen zwei Erschließungsstraßen 
mit einer Breite von 7,50 m in das neue Wohngebiet. Der Ausbau der Straßen erfolgt in As-
phaltbauweise seitlich werden in Verbundsteinpflaster öffentliche Stellplätze angelegt. 
Die Meesenstiege wird teilweise ausgebaut, um ihrer Erschließungsfunktion gerecht zu 
werden. Sie erhält im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, im Bereich der neuen Kreu-
zung Wielandstraße / Meesenstiege eine zusätzliche Abbiegespur, sowie von einen auf der 
westlichen Seite durchgängig geführten Fuß- und Radweg von 2,50 m Breite.  Der neue 
Radweg wird auf den bereits vorhandenen Graben entlang der Meesenstiege erstellt infol-
ge des Radweges muss der vorhandene Graben verrohrt werden. Um die Entwässerung 
der Meesenstiege zu gewährleisten, wird entlang der Meesenstiege ein Hochbord mit den 
erforderlichen Einläufen gesetzt. 
 Die nördliche Zu- und Abfahrt in das neue Baugebiet, am Einkaufszentrum vorbei, 
erfordert eine Signalisierung des Kontenpunktes. Weiterhin werden zwei neue Bushaltestel-
len im Bereich der Wielandstraße angelegt. Diese erfordern auf beiden Straßenseiten Ein-
buchtungen (Busbuchten) mit Aufstellflächen.   
 Von den öffentlichen Erschließungsstraßen erschließen öffentliche Wohnwege, die-
se werden mit Betonsteinpflaster mit einer Breite von 5,25 m gepflastert, die Wohnhöfe. 
Lediglich in den Kreuzungsbereichen werden die öffentlichen Wohnwege in Asphaltbauwei-
se hergestellt. Die in den Wohnhöfen vorhandenen Erschließungsstraßen werden als Pri-
vatstraßen mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten hergestellt. 
 
 
 
3. Ausschreibung und Bau: 
 
Der Vorhabenträger plant den Baubeginn Mitte 2010. Die Bauabschnitte werden der Ver-
marktungssituation angepasst. Für den ersten Bauabschnitt sind rd. 12 Monate geplant. 
 
 Die Maßnahme ist mit den Stadtwerken Münster abgestimmt. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
Beiträge nach KAG und BauGB werden nicht erhoben.  
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
 
      Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen : 
 
 Alle erforderlichen liegenschaftlichen Regelungen muss der Vorhabenträger  gemäß 
dem Durchführungsvertrag vereinbaren. 
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden nach der Fertigstellung von der Stadt Münster 
übernommen
. 
 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert.

- 3 - 
V/0244/2010 
Die Beschlussvorlage zum Kanalbau/Straßenbau an der Meesenstiege hat die Nummer 
V/0233/2010. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

15.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 519 (amtlicher Umring) amtlich
  • Wielandstraße
  • Meesenstiege

Bebauungsplan Nr. 519

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hiltrup - Westlich Meesenstiege / Milingheide

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0244/2010
Typ
Vorlagen
Datum
24.03.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37