V/0244/2010
Bebauungsplan Nr. 519: Hiltrup - westliche Meesenstiege/Millingheide, Umbau der Meesenstiege
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Beschlussvorlage
4193 Zeichen
V/0244/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Bebauungsplan Nr. 519: Hiltrup - westliche Meesenstiege/Millingheide
Umbau der Meesenstiege
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
15.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Straßen und Wege im Baugebiet „Hiltrup – westl. Meesenstiege / Millingheide“ werden auf der
Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung Lageplan
Reg.-Nr. 10031 Blatt 1(6) vom Februar 2010 ausgebaut.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Baukosten für die innere Erschließung des Baugebietes übernimmt die Wohn + Stadtbau
GmbH als Vorhabenträger.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Baukosten entstehen.
Grundlage für den Bau der Erschließungsanlagen ist die Rechtskraft des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplans Nr. 519 vom 12.02.2010 und der am 05.02.2010 abgeschlossene Durchführungs-
vertrag zum Bebauungsplan Nr. 519 „Hiltrup – westlich Meesenstiege / Milingheide“ mit dem
Vorhabenträger.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Grundlage ist der am 12.02.2010 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr: 519 „Hiltrup – westlich
Meesenstiege / Milingheide.
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
Die Erschließung des neuen Baugebietes erfolgt über die Meesenstiege.
Vorlagen-Nr.:
V/0244/2010
Auskunft erteilt:
Frau Borgwardt
Ruf:
492 66 50
E-Mail:
Borgwardt@stadt-muenster.de
Datum:
30.03.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0244/2010
Von den beiden Anbindungen an die Meesenstiege aus, führen zwei Erschließungsstraßen
mit einer Breite von 7,50 m in das neue Wohngebiet. Der Ausbau der Straßen erfolgt in As-
phaltbauweise seitlich werden in Verbundsteinpflaster öffentliche Stellplätze angelegt.
Die Meesenstiege wird teilweise ausgebaut, um ihrer Erschließungsfunktion gerecht zu
werden. Sie erhält im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, im Bereich der neuen Kreu-
zung Wielandstraße / Meesenstiege eine zusätzliche Abbiegespur, sowie von einen auf der
westlichen Seite durchgängig geführten Fuß- und Radweg von 2,50 m Breite. Der neue
Radweg wird auf den bereits vorhandenen Graben entlang der Meesenstiege erstellt infol-
ge des Radweges muss der vorhandene Graben verrohrt werden. Um die Entwässerung
der Meesenstiege zu gewährleisten, wird entlang der Meesenstiege ein Hochbord mit den
erforderlichen Einläufen gesetzt.
Die nördliche Zu- und Abfahrt in das neue Baugebiet, am Einkaufszentrum vorbei,
erfordert eine Signalisierung des Kontenpunktes. Weiterhin werden zwei neue Bushaltestel-
len im Bereich der Wielandstraße angelegt. Diese erfordern auf beiden Straßenseiten Ein-
buchtungen (Busbuchten) mit Aufstellflächen.
Von den öffentlichen Erschließungsstraßen erschließen öffentliche Wohnwege, die-
se werden mit Betonsteinpflaster mit einer Breite von 5,25 m gepflastert, die Wohnhöfe.
Lediglich in den Kreuzungsbereichen werden die öffentlichen Wohnwege in Asphaltbauwei-
se hergestellt. Die in den Wohnhöfen vorhandenen Erschließungsstraßen werden als Pri-
vatstraßen mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten hergestellt.
3. Ausschreibung und Bau:
Der Vorhabenträger plant den Baubeginn Mitte 2010. Die Bauabschnitte werden der Ver-
marktungssituation angepasst. Für den ersten Bauabschnitt sind rd. 12 Monate geplant.
Die Maßnahme ist mit den Stadtwerken Münster abgestimmt.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse:
Beiträge nach KAG und BauGB werden nicht erhoben.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen:
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen :
Alle erforderlichen liegenschaftlichen Regelungen muss der Vorhabenträger gemäß
dem Durchführungsvertrag vereinbaren.
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden nach der Fertigstellung von der Stadt Münster
übernommen
.
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes
frühzeitig über die Maßnahme informiert.
- 3 -
V/0244/2010
Die Beschlussvorlage zum Kanalbau/Straßenbau an der Meesenstiege hat die Nummer
V/0233/2010.
In Vertretung
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bebauungsplan Nr. 519 (amtlicher Umring) amtlich
- Wielandstraße
- Meesenstiege
Bebauungsplan Nr. 519
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hiltrup - Westlich Meesenstiege / Milingheide
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0244/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.03.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37