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3802/2021

Erweiterung der Theodor-Heuss-Realschule Euskirchener Straße 50, 50937 Köln-Sülz – Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß §13 Abs 4 Satz 2 der Betriebsatzung der Gebäudewirtschaft i.V. m. § 16 Abs 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW)

Beschlussvorlage Ausschuss 22.02.2022

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 07.03.2022, TOP 4.2

Anlage 1 - Erläuterungen

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Erläuterungen

1612 Zeichen

Anlage 1 
 
Erläuterungen zur Kostenfortschreibung, Erweiterung Theodor-Heuss-Realschule, 
Euskirchener Straße 50, 50937 Köln-Sülz 
 
(1) Kosten, die dem Bestand geschuldet sind, Massenmehrungen,  
Fortschreibung der Planungskosten  
Aufgrund der engen Platzverhältnisse auf dem Schulgrundstück und der Entscheidung, die 
Maßnahme durch einen Erweiterungsbau zu realisieren, war die Nutzung der Bestandsge-
bäude auch weiterhin möglich. Dadurch bedingt konnten nicht alle Planungsparameter für 
den Erweiterungsbau umfassend im Vorfeld der Baumaßnahme ermittelt werden.  
Die Fortschreibung der Leistungen wurde baubegleitend ermittelt.  
Durch die notwendigen Umplanungen und Fortschreibung der Leistungsabfragen erhöhten 
sich die Kosten für die am Projekt beteiligten Architekt*innen, Fachplaner*innen und Gutach-
ter*innen anteilig (circa 0,1 Mio. Euro). 
Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1 Mio. Euro 
 
(6) verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung 
Während der baulichen Realisierung (Baubeschluss aus 2015, Baubeginn in 2016) kam es 
zu baubedingten Verzögerungen in der Bauausführung. 
Durch diese zeitlichen Verzögerungen ergaben sich Teuerungen durch Inflation und Baupreis-
index. 
Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1 Mio. Euro 
 
(7) Höhere Submissionsergebnisse  
Aufgrund der angespannten Marktlage konnten Submissionen erfolgreich nur durch Hinnahme 
von Vergabeverlusten gegenüber der Kostenberechnung um rund 33 % (KGR 300 und 400) 
abgeschlossen werden.  
 
Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1 Mio. Euro 
 
Summe der Kostenfortschreibung rund 3 Mio. Euro

Beschlussvorlage Ausschuss

6027 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 3802/2021 
Freigabedatum 22.02.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterung der Theodor-Heuss-Realschule, Euskirchener Straße 50, 50937 Köln-Sülz  – 
Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs 4 Satz 2 der Betriebsatzung der 
Gebäudewirtschaft i.V. m. § 16 Abs 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) 
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die Kostenfortschreibung gegenüber 
der Kostenberechnung von 2015 in Höhe von rund 3 Mio. Euro für den Erweiterungsbau der  
Theodor-Heuss-Realschule, Euskirchener Straße 50, 50937 Köln-Sülz zur Kenntnis und stimmt einer 
Fortführung der Baumaßnahme zu. 
Die Gesamtbaukosten für diese Maßnahme betragen rund 6,1 Mio. Euro brutto statt rund 3,1 Mio. 
Euro brutto. 
Die Kostenfortschreibung von rund 3 Mio. Euro wird zunächst aus dem Wirtschaftsplan der Gebäu-
dewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über erhöhte Mietzahlungen aus dem städtischen Haushalt 
refinanziert. 
 
 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 07.03.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen         € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten)  siehe Begründung 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem  
Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
Begründung: 
Ausgangslage: 
 
Am 26.01.2015 hat der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft den Entwurf und die Kostenberech-
nung für den Erweiterungsbau für die Theodor-Heuss-Realschule, Euskirchener Straße 50, 50937 
Köln-Sülz mit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 3,1 Mio. Euro brutto genehmigt und die Verwaltung 
mit der Submission und Baudurchführung beauftragt (Vorlagen-Nummer 3145/2014).  
Mit den Rohbauarbeiten für den Neubau wurde am 15.08.2016 begonnen. 
 
Gemäß der aktuellen Kostenprognose werden sich die Gesamtbaukosten von rund 3,1 Mio. Euro 
brutto um 3 Mio. Euro auf rund 6,1 Mio. Euro brutto erhöhen. 
 
Die Erhöhung schlüsselt sich wie folgt auf (Erläuterungen liegen als Anlage bei): 
 
1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind   rund 1 Mio. Euro (33,3 %) 
2. Geänderte Nutzeranforderungen  entfällt 
3. Auslagerung   entfällt 
4. Massenmehrungen   entfällt

3 
5. Zusätzliche (Fach-) Planerleistungen  entfällt  
6. Verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung  rund 1 Mio. Euro (33,3 %) 
7. Höhere Submissionsergebnisse  rund 1 Mio. Euro (33,3 %) 
8. Geänderte rechtliche Vorgaben  entfällt 
9. Nutzung von Synergieeffekten  entfällt 
10. Sonstiges / Risiko   entfällt     
Gesamt  rund 3 Mio. Euro  (100,00%) 
 
Es wird daher eine Erhöhung des Gesamtbudgets um 3 Mio. Euro brutto auf rund 6,1 Mio. Euro brutto 
empfohlen. 
 
Vorschläge zur Kostenreduzierung  
Einsparpotentiale wurden im Bereich der Planung und der Ausführung bereits bedacht.  
Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß den BQA der 
Stadt Köln sowie den Schulbaurichtlinien erstellt. Deshalb sind keine weiteren Einsparungen möglich. 
 
 
Finanzierung und Refinanzierung der Mehrkosten 
Seit dem 01.01.2015 wird statt der bisherigen kalkulatorischen Miete von der Gebäudewirtschaft ein 
Sparten- beziehungsweise Flächenverrechnungspreis/qm für die Nutzung von Gebäudeflächen erho-
ben. Basis für den Flächenverrechnungspreis (FVP) eines Jahres sind die Plan-Aufwendungen und 
sonstigen Planerträge einer Sparte. Der jeweilige Verrechnungspreis (Euro/qm) ergibt sich aus der 
Division dieser planmäßigen Nettoaufwendungen durch die einer Sparte zugeordnete Fläche. 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung 
der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen 
Flächenverrechnungspreises. Auf der Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungs-
preises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz laut Empfehlung der KGSt) ist bei 
Mehrkosten von rund 3 Mio. Euro und einer Nutzung über circa 80 Jahre von einer zusätzlichen jähr-
lichen Haushaltsbelastung von rund 89.000 Euro auszugehen. 
 
Gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2015 ist somit nach aktuellem Stand von einer  
gesamten jährlichen Haushaltsbelastung von rund 225.000 Euro auszugehen. Sie betrifft neben der 
Mietbelastung (insgesamt rund 199.000 Euro) auch die Nebenkosten inklusive der Kosten für  
Reinigung (rund 26.000 Euro). Die Baufertigstellung wird voraussichtlich in 2022 erfolgen, so dass die 
voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 entstehenden Mietkosten inklusive Nebenkosten und Rei-
nigung aus zusätzlich zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in 
Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert werden.  
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 
2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch 
Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Erläuterungen zur Kostenfortschreibung

Beratungsverlauf (1)

07.03.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3802/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.02.2022
Erstellt
28.10.2021 15:06