3802/2021
Erweiterung der Theodor-Heuss-Realschule Euskirchener Straße 50, 50937 Köln-Sülz – Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß §13 Abs 4 Satz 2 der Betriebsatzung der Gebäudewirtschaft i.V. m. § 16 Abs 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW)
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Anlage 1 - Erläuterungen
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Anlage 1 Erläuterungen zur Kostenfortschreibung, Erweiterung Theodor-Heuss-Realschule, Euskirchener Straße 50, 50937 Köln-Sülz (1) Kosten, die dem Bestand geschuldet sind, Massenmehrungen, Fortschreibung der Planungskosten Aufgrund der engen Platzverhältnisse auf dem Schulgrundstück und der Entscheidung, die Maßnahme durch einen Erweiterungsbau zu realisieren, war die Nutzung der Bestandsge- bäude auch weiterhin möglich. Dadurch bedingt konnten nicht alle Planungsparameter für den Erweiterungsbau umfassend im Vorfeld der Baumaßnahme ermittelt werden. Die Fortschreibung der Leistungen wurde baubegleitend ermittelt. Durch die notwendigen Umplanungen und Fortschreibung der Leistungsabfragen erhöhten sich die Kosten für die am Projekt beteiligten Architekt*innen, Fachplaner*innen und Gutach- ter*innen anteilig (circa 0,1 Mio. Euro). Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1 Mio. Euro (6) verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung Während der baulichen Realisierung (Baubeschluss aus 2015, Baubeginn in 2016) kam es zu baubedingten Verzögerungen in der Bauausführung. Durch diese zeitlichen Verzögerungen ergaben sich Teuerungen durch Inflation und Baupreis- index. Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1 Mio. Euro (7) Höhere Submissionsergebnisse Aufgrund der angespannten Marktlage konnten Submissionen erfolgreich nur durch Hinnahme von Vergabeverlusten gegenüber der Kostenberechnung um rund 33 % (KGR 300 und 400) abgeschlossen werden. Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1 Mio. Euro Summe der Kostenfortschreibung rund 3 Mio. Euro
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3802/2021 Freigabedatum 22.02.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterung der Theodor-Heuss-Realschule, Euskirchener Straße 50, 50937 Köln-Sülz – Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs 4 Satz 2 der Betriebsatzung der Gebäudewirtschaft i.V. m. § 16 Abs 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) Beschlussorgan Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die Kostenfortschreibung gegenüber der Kostenberechnung von 2015 in Höhe von rund 3 Mio. Euro für den Erweiterungsbau der Theodor-Heuss-Realschule, Euskirchener Straße 50, 50937 Köln-Sülz zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtbaukosten für diese Maßnahme betragen rund 6,1 Mio. Euro brutto statt rund 3,1 Mio. Euro brutto. Die Kostenfortschreibung von rund 3 Mio. Euro wird zunächst aus dem Wirtschaftsplan der Gebäu- dewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über erhöhte Mietzahlungen aus dem städtischen Haushalt refinanziert. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 07.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) siehe Begründung c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung: Ausgangslage: Am 26.01.2015 hat der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft den Entwurf und die Kostenberech- nung für den Erweiterungsbau für die Theodor-Heuss-Realschule, Euskirchener Straße 50, 50937 Köln-Sülz mit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 3,1 Mio. Euro brutto genehmigt und die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung beauftragt (Vorlagen-Nummer 3145/2014). Mit den Rohbauarbeiten für den Neubau wurde am 15.08.2016 begonnen. Gemäß der aktuellen Kostenprognose werden sich die Gesamtbaukosten von rund 3,1 Mio. Euro brutto um 3 Mio. Euro auf rund 6,1 Mio. Euro brutto erhöhen. Die Erhöhung schlüsselt sich wie folgt auf (Erläuterungen liegen als Anlage bei): 1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind rund 1 Mio. Euro (33,3 %) 2. Geänderte Nutzeranforderungen entfällt 3. Auslagerung entfällt 4. Massenmehrungen entfällt 3 5. Zusätzliche (Fach-) Planerleistungen entfällt 6. Verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung rund 1 Mio. Euro (33,3 %) 7. Höhere Submissionsergebnisse rund 1 Mio. Euro (33,3 %) 8. Geänderte rechtliche Vorgaben entfällt 9. Nutzung von Synergieeffekten entfällt 10. Sonstiges / Risiko entfällt Gesamt rund 3 Mio. Euro (100,00%) Es wird daher eine Erhöhung des Gesamtbudgets um 3 Mio. Euro brutto auf rund 6,1 Mio. Euro brutto empfohlen. Vorschläge zur Kostenreduzierung Einsparpotentiale wurden im Bereich der Planung und der Ausführung bereits bedacht. Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß den BQA der Stadt Köln sowie den Schulbaurichtlinien erstellt. Deshalb sind keine weiteren Einsparungen möglich. Finanzierung und Refinanzierung der Mehrkosten Seit dem 01.01.2015 wird statt der bisherigen kalkulatorischen Miete von der Gebäudewirtschaft ein Sparten- beziehungsweise Flächenverrechnungspreis/qm für die Nutzung von Gebäudeflächen erho- ben. Basis für den Flächenverrechnungspreis (FVP) eines Jahres sind die Plan-Aufwendungen und sonstigen Planerträge einer Sparte. Der jeweilige Verrechnungspreis (Euro/qm) ergibt sich aus der Division dieser planmäßigen Nettoaufwendungen durch die einer Sparte zugeordnete Fläche. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf der Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungs- preises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz laut Empfehlung der KGSt) ist bei Mehrkosten von rund 3 Mio. Euro und einer Nutzung über circa 80 Jahre von einer zusätzlichen jähr- lichen Haushaltsbelastung von rund 89.000 Euro auszugehen. Gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2015 ist somit nach aktuellem Stand von einer gesamten jährlichen Haushaltsbelastung von rund 225.000 Euro auszugehen. Sie betrifft neben der Mietbelastung (insgesamt rund 199.000 Euro) auch die Nebenkosten inklusive der Kosten für Reinigung (rund 26.000 Euro). Die Baufertigstellung wird voraussichtlich in 2022 erfolgen, so dass die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 entstehenden Mietkosten inklusive Nebenkosten und Rei- nigung aus zusätzlich zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert werden. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. Anlagen Anlage 1 – Erläuterungen zur Kostenfortschreibung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3802/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.02.2022
- Erstellt
- 28.10.2021 15:06