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AFM/0014/2006

Masterplan Hafen - Fragen zur Zielkonzeption und zu Entwicklungsschwerpunkten

Anfrage in der BV Mitte 22.11.2006

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 05.12.2006, TOP 7.3

Anfragetext

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5244 Zeichen

Anfrage Nr. AFM/0014/2006 
 
von Herrn Nonhoff (Bündnis 90/Die Grünen/GAL) 
 
in der Bezirksvertretung Münster-Mitte 
 
vom 21.11.2006 
 
 
Bei der Durchsicht des Masterplans bzw. des integrierten Handlungskonzepts Stadt-
häfen Münster vom Januar 2004 sind uns mehrere Widersprüche aufgefallen: 
 
• In der Zielkonzeption (Seite 2) heißt es: Die Flächen angrenzend am Stadthafen II 
werden gemäß dem Leitbild Kreativkai primär mit den Nutzungen aus den Berei-
chen Kreatives/Kultur belegt. Eine adäquate Ergänzung mit der nördlich angren-
zenden Freizeit-/ Entertainmentnutzung ist vorgesehen. 
Von dem Leitbild Kreatives/Kultur ist am Stadthafen I faktisch nicht mehr viel übrig 
geblieben. Nicht "Kultur/Kreatives" prägt dort das Hafenbecken, sondern eine Gast-
stätte nach der anderen. Das böse Wort vom "Ballermannkai" macht bereits unter 
den Anliegern die Runde. Heißt das im Umkehrschluss, dass auch das weitere Ha-
fengebiet - so wie an der Südseite des Stadthafens bereits geschehen - mit Knei-
pen und Restaurants überzogen wird? 
 
• In der Zielkonzeption (Seite 4) heißt es weiter: Neben den bereits geschützten 
Denkmälern sollen als Erinnerungszeichen der industriellen Vergangenheit prägen-
de Gebäude und Objekte erhalten bleiben, z. B. auf jeden Fall die Speichergebäude 
am Stadthafen I, die Portaldrehkräne der Firmen Lehnkering und Rhenus auf der 
südlichen Kaifläche des Stadthafens I und der Getreide-Elevator auf der nördlichen 
Kaifläche. 
Einer der genannten Kräne ist bereits verschwunden. Wie soll sicher gestellt wer-
den, dass die anderen erhaltenswerten Objekte bestehen bleiben? 
 
• Unter Punkt III. Entwicklungsschwerpunkte, 3. Kreativkai Ost (Seite 8) werden die

dort noch vorhandenen ehemaligen Osmo-Hallen grundsätzlich in Frage gestellt: 
Die Produktions- und Lagergebäude beeinträchtigen die öffentliche Zugänglichkeit 
der Kaianlagen in diesem Bereich. Der Bestand stellt sich somit als Barriere zwi-
schen den Entwicklungsbereichen des Kreativkais dar. Das direkte Nebeneinander 
von industrieller Nutzung und Wohnbereichen führt zu Nutzungskonflikten. Die wei-
tere hochwertige Entwicklung des Kreativkais wird durch den Industriestandort be-
hindert. Der Bestand ist auf der Basis der Wirtschaftlichkeit zu hinterfragen. 
Mittlerweile hat sich in den Osmo-Hallen eine vielgestaltige Szene entwickelt. Ist ei-
ne "weitere hochwertige Entwicklung des Kreativkais" so zu verstehen, dass sich 
die großenteils eintönige Neubebauung des westlichen Kreativkais dort einfach 
fortsetzen soll? Im weiteren Verlauf des Textes werden unter b) Ziele als Nutzungs-
schwerpunkte des westlichen Kreativkais noch Kunst, Kultur und Kreatives ge-
nannt, wovon ernsthaft nicht mehr die Rede sein kann. 
 
• Unter Punkt III. Entwicklungsschwerpunkte, 3. Kreativkai Ost (Seite 8) wird ein wei-
terer Akteur eingebracht: Ein neuer Einzelhandelsstandort mit Grundversorgungs-
funktion ist zu integrieren. [...] Größenordnung, Tragfähigkeit und Volumen des Ein-
zelhandelsstandortes [sind zu] prüfen und [zu] definieren. 
Das ehemalige Postgelände hinter den Wehmeyer- und Osmo-Hallen ist vom In-
vestor Stroetmann übernommen worden. Gibt es bereits Aussagen über die Pla-
nungen? Wie ließe sich dort möglicherweise geplanter großflächiger Einzelhandel 
in das Handlungskonzept einpassen bzw. verhindern? 
 
• Punkt III. Entwicklungsschwerpunkte, 4.  Stadthafen I (Seite 10) geht insbesondere 
auf das noch weitgehend ungestaltete Gelände am Beginn des Hafenbeckens ein: 
"Der exponierte Einmündungsbereich Stadthafen I/Dortmund-Ems-Kanal soll dabei 
zu einer attraktiven Adresse zur Ansiedlung von Dienstleistungsunternehmen ent-
wickelt werden. Darüber hinaus hat dieser Bereich eine herausragende Bedeutung 
als öffentlicher Freiraum mit entsprechender Aufenthalts- und Freizeitqualität." 
Die beiden zentralen Begriffe "Dienstleistungsunternehmen" und "öffentlicher Frei-
raum" sind näher zu definieren. Gibt es bereits Planungen für diesen Bereich? 
 
• Punkt III. Entwicklungsschwerpunkte, 5.  Stadthafen II (Seite 12) behandelt die Zu-
kunft des Umfeldes der Halle Münsterland: Funktional ist hier die Ergänzung der 
benachbarten stark frequentierten Freizeiteinrichtungen wie Cineplex und Halle 
 2

Münsterland anvisiert (z. B. Urban-Entertainment-Nutzungen mit Wasserbezug). 
Was sind "Urban-Entertainment-Nutzungen mit Wasserbezug"? Sind hier großflä-
chige Sportanlagen denkbar? 
 
• Die Ziele von Punkt III. Entwicklungssch werpunkte, 6. Hawerkamp (Seite 13) kolli-
dieren mit dem derzeitigen Status quo der Hawerkamp-Nutzung: Perspektivisch 
wird die deutliche städtebauliche Aufwertung des Umfeldes des Messe- und Veran-
staltungszentrums der Halle Münsterland mit öffentlicher Zugänglichkeit zum Kanal 
und Stärkung der Aufenthaltsqualität angestrebt. Das Element Wasser ist im Stadt-
raum erlebbar zu machen. Bisherige konzeptionelle Überlegungen sehen für diesen 
Bereich vor. In diesem Rahmen sollen auch altindustrielle Elemente und nach Mög-
lichkeit die bestehende Nutzung ("alternative Szene") in Teilbereichen berücksich-
tigt werden. 
Ist dieses Szenario, d. h. die Schaffung "einer hochwertigen multifunktionalen Frei- 
und Veranstaltungsfläche" zu Lasten der "alternativen Szene" noch aktuell? 
 3

Beratungsverlauf (1)

05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.3 Anfrage Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
AFM/0014/2006
Typ
Anfrage in der BV Mitte
Datum
22.11.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37