V/0229/2020
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Initiativen und sonstige Institutionen im Stadtbezirk Münster-Nord
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Anlage A
1782 Zeichen
Anlage A zur V/0229/2020 Kurzüberblick Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk Münster- Nord. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge. Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück- sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrungen aus den Vorjahren. Die Mittel dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Institutionen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig § 37 Abs. 1 lit. d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-Nord. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Richtlinien_zuschuesse_20200317
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Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die G e- währung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstab e d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jub i- läen ist es, die bezirksbezogene n Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigu n- gen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von K indern, Ju- gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und den Verei- nen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzul e- gen. Von der Unterstützung sind in der Regel Verein e, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilli gt werden an örtliche Vereine, Ve r- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehöre n, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Ka rnevalsvereine (außer Bürgerau s- schuss zur Förderung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläu msjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berü ck- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahm en der vom Rat bereitgestellte n Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen bereitgestellt werden sollen. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unterschreiten und 500,00 € nicht über- schreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitges tellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist in der Regel nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 3 0.09. eines Jahres für eine Zuschussgewährung im Folgejahr gestellt wer- den. Dazu sollen die von der Verwaltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwa ltung informiert rechtzeitig - möglichst Anfang Juni und Anfang September - in den Medien über die A ntrags- frist und Möglichkeiten der Antragstellung.
Beschlussvorlage
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V/0229/2020
V/0229/2020
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Initiativen und sonstige Institutionen im Stadtbezirk
Münster-Nord
Beratungsfolge
28.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord erhalten
für das Jahr 2020 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen in Höhe der aufgeführten Beträge:
1.1 MGV „Cäcilia“ 1980 Kinderhaus e.V. 200,00 €
1.2 Markus Konzert + Kultur e.V. 100,00 €
1.3 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus 150,00 €
1.4 Mot-Treff-Kotten e.V. 100,00 €
1.5 Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 €
1.6 Coerder Carnevals Club von 1968 100,00 €
1.7 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus von 1953 e.V. 150,00 €
1.8 Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB)
St. Norbert/St. Thomas Morus 100,00 €
1.9 Katholische Frauengemeinschaft (kfd) St. Norbert 150,00 €
1.10 Kfd St. Marien und St. Josef 150,00 €
1.11 Kulturinitiative Coerde e.V. 200,00 €
1.12 Brieftaubengemeinschaft Münster-Nord 50,00 €
Summe 1.700,00 €
2. Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen werden den Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereini-
gungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord in Höhe der aufgeführten Beträge gewährt:
2.1 Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus 100,00 €
2.2 Kameradschaft Kinderhaus von 1998 e.V. 200,00 €
2.3 Coerder Carnevals Club (Senatorentaufe) 300,00 €
2.4 Coerder Carnevals Club (Gala Prunksitzung) 300,00 €
2.5 St. Martinus- Bruderschaft, Sandrup 100,00 €
Amt für Bürger- und
Ratsservice
14.04.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Locher
Telefon: 492-1654
Locher@stadt-muenster.de
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V/0229/2020
2.6 Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 €
2.7 FÜR DICH- Kinder- und Jugendhilfe Jaksice e.V. 100,00 €
2.8 Schützenverein St. Hubertus Sprakel 1719 e.V. 100,00 €
2.9 Initiative „Zeichen & Wunder“ 500,00 €
Summe 1.950,00 €
3. Die nachfolgend genannten Vereine erhalten einen Zuschuss in der genannten Höhe aus Anlass
des Vereinsjubiläums:
3.1 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus (35 Jahre) 100,00 €
3.2 SC Westfalia Kinderhaus 1920 e.V. (100 Jahre) 300,00 €
3.3 KiTa St. Josef Kinderhaus (70 Jahre) 100,00 €
Summe 500,00 €
4. Folgende Sonderzuschüsse werden gewährt:
4.1 Dem Kap. 8 im Bürgerhaus Kinderhaus wird für das Projekt „Kunst am Rand“ ein Zuschuss
für Preisgelder für Kunstschaffende in Höhe von 2.500,00 € gewährt.
4.2 Der Gärtnerei Welling wird für die Aktion „Grüne Inseln“ ein Zuschuss in Höhe von 1.300,00
€ gewährt.
4.3 Dem Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde wird ein Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € g e-
währt.
4.4 Der Bürgervereinigung Kinderhaus für Kultur - Heimatpflege- Naturschutz e.V. wird ein Z u-
schuss für Mietkosten in Höhe von 9.500,00 € gewährt.
4.5 Dem Internationalen Kulturverein Atrium e.V. in Kooperation mit de r Imagewerkstatt Schleife
wird ein Zuschuss für die Neuauflage der Broschüre Kinderhaus in Höhe von 1.300,00 € g e-
währt.
4.6 Dem KIG Karnevals-Interessen-Gemeinschaft Sprakel-Sandrup-Coerde wird ein Zuschuss in
Höhe von 1.600,00 € gewährt.
Aufgrund des sturmbed ingten Ausfalls und der Grundlage, dass Versicherungen entspr e-
chende wetterbedingte Ausfälle nicht versichern und der Verein durch seine Gemeinnützi g-
keit über keine größeren Rücklagen verfügt, wird ein Zuschuss an den KIG Sprakel in Höhe
von 2.500 € gewährt.
4.7 Dem Kreisimkerverein Münster e.V. wird ein Zuschuss für den Lehrbienenpfad am Heimathof
SSC in Höhe von 1.000,00 € gewährt.
4.8 Dem Förderverein an der Gemeinschaftsgrundschule Kinderhaus West wird ein Zuschuss für
ein Zirkusprojekt in Höhe von 4.500,00 € ( zahlbar in drei Raten über die Jahre 2020, 2021,
2022) gewährt.
4.9 Dem Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen NRW e.V. wird ein Zuschuss für eine E h-
renamtsmesse in Coerde in Höhe von 600,00 € gewährt.
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V/0229/2020
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2020
Zeile 15 Transferaufwendung 4.150
Zeile 13 Sonstige Sach- und Dienstleis-
tungen (Pflege des Ortsbildes)
29.800
Begründung:
Die Bezirksvertretung Münster -Nord stellt ihr Budget zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände
und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord sowie für Maßnahmen zur
Pflege des Ortsbildes im Stadtbezirk zur Verfügung. Aus diese n frei verfügbaren Mitteln werden Z u-
schüsse nach den geltenden Richtlinien (siehe Anlage 1 der Vorlage) gewährt sowie konkret bea n-
tragte Einzelmaßnahmen und Projekte finanziell unterstützt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um
folgende Bewilligungen:
1) Zuschüsse aus laufenden Aufwendungen
a) Zuschussberechtigung
Lt. Ziffer 3 der Richtlinien können Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag bewilligt
werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtb e-
zirks (z.B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen
oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein
städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird.
b) Zuschussberechnung
Lt. Ziffer 7 der Richtlinien soll die Zuschusshöhe 50, - € in der Regel nicht unterschreiten und 500, - €
nicht überschreiten. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und
die Aktivitäten berücksichtigt werden.
Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau s-
haltsmittel.
2) Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen
Lt. Ziffer 4 der Richtlinie können Zuschüsse für Einzelveranstaltungen auf Antrag auch an örtliche
Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer
Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme -
und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezog enen Aktivitäten gewährt we r-
den.
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V/0229/2020
3) Zuschüsse zu Jubiläen
Lt. Ziffer 5 der Richtlinien können Zuschüsse für Jubiläen der Vereine, Verbände und sonstigen Ve r-
einigungen und Initiativen mit einem angemessenen Beitrag unterstützt werden.
4) Sonderzuschüsse
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat in ihrer Sitzung am 19.11.2019 empfohlen, für die unter Ziffer
4.1 – 4.9 aufgeführten zusätzlichen Maßnahmen Mittel bereitzustellen.
5) Richtlinien
Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die G ewährung von Zuschüssen im
Stadtbezirk Münster- Nord an Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen gelten
entsprechende Richtlinien.
Die für die Zuschussvergabe geltenden Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Nord wurden ledig-
lich redaktionell angepasst.
i.A.
Remmers
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 –Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-Nord
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Kinderhaus 150
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0229/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.03.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37