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V/0229/2020

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Initiativen und sonstige Institutionen im Stadtbezirk Münster-Nord

Vorlagen 10.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 09.06.2020, TOP 5.1

Anlage A

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Ansehen

Richtlinien_zuschuesse_20200317

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1782 Zeichen

Anlage A zur V/0229/2020 
Kurzüberblick 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk Münster- 
Nord. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen 
und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge. 
 
Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück-
sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrungen aus den Vorjahren. Die Mittel 
dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des 
Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Institutionen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
§ 37 Abs. 1 lit. d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe der 
Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-Nord. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Richtlinien_zuschuesse_20200317

3803 Zeichen

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen  
im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die G e-
währung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest.  
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstab e d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jub i-
läen ist es, die bezirksbezogene n Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigu n-
gen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken.  
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von K indern, Ju-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und den Verei-
nen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzul e-
gen.  
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Verein e, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten.  
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilli gt werden an örtliche Vereine, Ve r-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehöre n, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u-
gewiesen wird.  
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Ka rnevalsvereine (außer Bürgerau s-
schuss zur Förderung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfällen 
auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden.  
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläu msjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berü ck-
sichtigt werden.  
 
6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahm en der vom Rat bereitgestellte n 
Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, 
Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen bereitgestellt werden sollen.  
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k-
sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unterschreiten und 500,00 € nicht über-
schreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitges tellten 
Haushaltsmittel.  
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist in der Regel nicht erforderlich.  
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 3 0.09. eines Jahres für eine Zuschussgewährung im Folgejahr  gestellt wer-
den. Dazu sollen die von der Verwaltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwa ltung 
informiert rechtzeitig - möglichst Anfang Juni und Anfang September - in den Medien über die A ntrags-
frist und Möglichkeiten der Antragstellung.

Beschlussvorlage

7444 Zeichen

V/0229/2020 
V/0229/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Initiativen und sonstige Institutionen im Stadtbezirk 
Münster-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord erhalten 
für das Jahr 2020 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen in Höhe der aufgeführten Beträge: 
 
1.1 MGV „Cäcilia“ 1980 Kinderhaus e.V.     200,00 € 
1.2 Markus Konzert + Kultur e.V.      100,00 € 
1.3 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus     150,00 € 
1.4 Mot-Treff-Kotten e.V.        100,00 € 
1.5 Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde   250,00 € 
1.6 Coerder Carnevals Club von 1968      100,00 € 
1.7 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus von 1953 e.V.   150,00 € 
1.8 Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB)  
St. Norbert/St. Thomas Morus       100,00 € 
1.9 Katholische Frauengemeinschaft (kfd) St. Norbert    150,00 € 
1.10 Kfd St. Marien und St. Josef      150,00 € 
1.11 Kulturinitiative Coerde e.V.        200,00 € 
1.12 Brieftaubengemeinschaft Münster-Nord       50,00 € 
        Summe          1.700,00 € 
 
 
2. Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen werden den Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereini-
gungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord in Höhe der aufgeführten Beträge gewährt: 
 
2.1 Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus     100,00 € 
2.2 Kameradschaft Kinderhaus von 1998 e.V.     200,00 € 
2.3 Coerder Carnevals Club (Senatorentaufe)     300,00 € 
2.4 Coerder Carnevals Club (Gala Prunksitzung)    300,00 € 
2.5 St. Martinus- Bruderschaft, Sandrup      100,00 € 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
14.04.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Locher 
Telefon: 492-1654 
Locher@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0229/2020 
2.6 Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde   250,00 € 
2.7 FÜR DICH- Kinder- und Jugendhilfe Jaksice e.V.    100,00 € 
2.8 Schützenverein St. Hubertus Sprakel 1719 e.V.    100,00 € 
2.9 Initiative „Zeichen & Wunder“      500,00 € 
        Summe         1.950,00 € 
 
 
3. Die nachfolgend genannten Vereine erhalten einen Zuschuss in der genannten Höhe aus Anlass 
des Vereinsjubiläums: 
 
3.1 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus (35 Jahre)   100,00 € 
3.2 SC Westfalia Kinderhaus 1920 e.V. (100 Jahre)    300,00 € 
3.3 KiTa St. Josef Kinderhaus (70 Jahre)     100,00 € 
        Summe  500,00 € 
 
 
4. Folgende Sonderzuschüsse werden gewährt: 
 
4.1 Dem Kap. 8 im Bürgerhaus Kinderhaus wird für das Projekt „Kunst am Rand“ ein Zuschuss 
für Preisgelder für Kunstschaffende in Höhe von 2.500,00 € gewährt. 
4.2 Der Gärtnerei Welling wird für die Aktion „Grüne Inseln“ ein Zuschuss in Höhe von 1.300,00 
€ gewährt. 
4.3 Dem Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde wird ein Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € g e-
währt. 
4.4 Der Bürgervereinigung Kinderhaus für Kultur - Heimatpflege- Naturschutz e.V. wird ein Z u-
schuss für Mietkosten in Höhe von 9.500,00 € gewährt. 
4.5 Dem Internationalen Kulturverein Atrium e.V. in Kooperation mit de r Imagewerkstatt Schleife 
wird ein Zuschuss für die Neuauflage der Broschüre Kinderhaus in Höhe von 1.300,00 € g e-
währt. 
4.6 Dem KIG Karnevals-Interessen-Gemeinschaft Sprakel-Sandrup-Coerde wird ein Zuschuss in 
Höhe von 1.600,00 € gewährt. 
Aufgrund des sturmbed ingten Ausfalls und der Grundlage, dass Versicherungen entspr e-
chende wetterbedingte Ausfälle nicht versichern und der Verein durch seine Gemeinnützi g-
keit über keine größeren Rücklagen verfügt, wird ein Zuschuss an den KIG Sprakel in Höhe 
von 2.500 € gewährt. 
4.7 Dem Kreisimkerverein Münster e.V. wird ein Zuschuss für den Lehrbienenpfad am Heimathof 
SSC in Höhe von 1.000,00 € gewährt. 
4.8 Dem Förderverein an der Gemeinschaftsgrundschule Kinderhaus West wird ein Zuschuss für 
ein Zirkusprojekt in Höhe von 4.500,00 € ( zahlbar in drei Raten über die Jahre 2020, 2021, 
2022) gewährt. 
4.9 Dem Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen NRW e.V. wird ein Zuschuss für eine E h-
renamtsmesse in Coerde in Höhe von 600,00 € gewährt.

- 3 - 
V/0229/2020 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2020   
Zeile 15 Transferaufwendung  4.150  
Zeile 13 Sonstige Sach- und Dienstleis-
tungen (Pflege des Ortsbildes) 
 29.800  
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster -Nord stellt ihr Budget zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände 
und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord sowie für Maßnahmen zur 
Pflege des Ortsbildes im Stadtbezirk zur Verfügung. Aus diese n frei verfügbaren Mitteln werden Z u-
schüsse nach den geltenden Richtlinien (siehe Anlage 1 der Vorlage) gewährt sowie konkret bea n-
tragte Einzelmaßnahmen und Projekte finanziell unterstützt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um 
folgende Bewilligungen:  
 
 
1) Zuschüsse aus laufenden Aufwendungen 
 
a) Zuschussberechtigung 
 
Lt. Ziffer 3 der Richtlinien können Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag bewilligt 
werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtb e-
zirks (z.B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen 
oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein 
städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. 
 
b) Zuschussberechnung  
 
Lt. Ziffer 7 der Richtlinien soll die Zuschusshöhe 50, - € in der Regel nicht unterschreiten und 500, - € 
nicht überschreiten. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und 
die Aktivitäten berücksichtigt werden.  
 
Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau s-
haltsmittel. 
 
 
2) Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen 
 
Lt. Ziffer 4 der Richtlinie können Zuschüsse für Einzelveranstaltungen auf Antrag auch an örtliche 
Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer 
Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - 
und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezog enen Aktivitäten gewährt we r-
den.

- 4 - 
V/0229/2020 
 
3) Zuschüsse zu Jubiläen 
 
Lt. Ziffer 5 der Richtlinien können Zuschüsse für Jubiläen der Vereine, Verbände und sonstigen Ve r-
einigungen und Initiativen mit einem angemessenen Beitrag unterstützt werden.  
 
 
4) Sonderzuschüsse 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat in ihrer Sitzung am 19.11.2019 empfohlen, für die unter Ziffer 
4.1 – 4.9 aufgeführten zusätzlichen Maßnahmen Mittel bereitzustellen. 
 
 
5) Richtlinien 
 
Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die G ewährung von Zuschüssen im 
Stadtbezirk Münster- Nord an Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen gelten 
entsprechende Richtlinien.  
 
Die für die Zuschussvergabe geltenden Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Nord wurden ledig-
lich redaktionell angepasst.  
 
 
i.A. 
 
 
 
Remmers 
 
Anlagen:  
 
Anlage A 
Anlage 1 –Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-Nord

Beratungsverlauf (1)

09.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus 150

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0229/2020
Typ
Vorlagen
Datum
10.03.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37