Mandari Insight

3260/2023

Beantwortung einer Anfrage aus dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 14.09.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 02.11.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 16.11.2023, TOP 10.1.10

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1582 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/4 
 
Vorlagen-Nummer  02.11.2023 
 3260/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Volt aus der Sitzung des 
Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 14.09.2023 betreffend 
"Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln 2023" (2460/2023) 
Frau Glashagen (Volt) richtete folgende Frage an die Verwaltung: 
 
Wie ist der Unterschied zwischen Asylbewerberleistungsgesetz und dem Ordnungsrecht zu 
verstehen und wie wird sich §24a davon abheben, bzw. was ist der Unterschied und worin be-
steht die Verbesserung? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist ein Leistungsgesetz für bestimmte Gruppen 
von geflüchteten Menschen und das Ordnungsrecht regelt Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. 
 
Der Vorschlag von Workshop-Teilnehmer*innen bei der Konferenz Interkulturelles Köln 2023, 
einen neuen § 24a in das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einzufügen, zielt darauf ab, dass 
dann die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nicht mehr nur auf einer Akti-
vierung der Massenzustromrichtline der EU beruht (wie aktuell der § 24 AufenthG), sondern 
auch andere Rechtsgrundlagen haben kann und damit auch für weitere Personengruppen ge-
öffnet werden könnte. 
 
Alle Entscheidungen über das reine Aufenthaltsrecht sind dem Ordnungsrecht zuzuordnen. 
Somit würde auch ein solcher § 24a dem Ordnungsrecht angehören. 
 
 
Gez. i.V. Blome

Beratungsverlauf (1)

16.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3260/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
02.11.2023
Erstellt
12.10.2023 09:36