Beantwortung einer Anfrage aus dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 14.09.2023
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3260/2023 vom 02.11.2023
Stand: Am 16.11.2023 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 Vorlagen-Nummer 02.11.2023 3260/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Volt aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 14.09.2023 betreffend "Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln 2023" (2460/2023) Frau Glashagen (Volt) richtete folgende Frage an die Verwaltung: Wie ist der Unterschied zwischen Asylbewerberleistungsgesetz und dem Ordnungsrecht zu verstehen und wie wird sich §24a davon abheben, bzw. was ist der Unterschied und worin be- steht die Verbesserung? Antwort der Verwaltung: Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist ein Leistungsgesetz für bestimmte Gruppen von geflüchteten Menschen und das Ordnungsrecht regelt Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Der Vorschlag von Workshop-Teilnehmer*innen bei der Konferenz Interkulturelles Köln 2023, einen neuen § 24a in das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einzufügen, zielt darauf ab, dass dann die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nicht mehr nur auf einer Akti- vierung der Massenzustromrichtline der EU beruht (wie aktuell der § 24 AufenthG), sondern auch andere Rechtsgrundlagen haben kann und damit auch für weitere Personengruppen ge- öffnet werden könnte. Alle Entscheidungen über das reine Aufenthaltsrecht sind dem Ordnungsrecht zuzuordnen. Somit würde auch ein solcher § 24a dem Ordnungsrecht angehören. Gez. i.V. Blome
Beratungsverlauf
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16.11.2023
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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