2206/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP vom 12.06.2025 (AN/0902/2025) betreffend "Zukunft des Wasserwerks in der Wasserwerkstraße"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2354 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 2206/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP vom 12.06.2025 (AN/0902/2025) betreffend "Zukunft des Wasserwerks in der Wasserwerkstraße" Die Anfrage wird von der Rheinenergie nachfolgend beantwortet: zu 1. Warum wurde das Wasserwerk stillgelegt? Das dort geförderte Wasser diente der Unterstützung der Betriebswasserversorgung der Zan- ders Papier GmbH in Bergisch Gladbach. Der zwischen BELKAW und der Zanders Papier GmbH seinerzeit bestehende Liefervertrag wurde zwischenzeitlich gekündigt, da die seitens der Zanders Papier GmbH vorhandenen eigenen Wasserrechte zur Betriebswasserversor- gung ausreichend sind. Zu 2. Welche Auswirkungen hat die Stilllegung auf die angrenzende Umgebung, z. B. Natur- schutzgebiet Dellbrücker Heide? Die Förderung im Wasserwerk Holweide wurde zwischen 2007 und 2013 schrittweise zurück- gefahren. Seit 2014 ist die Förderung komplett eingestellt. In den vergangenen 11 Jahren seit dem Förderstopp wurden keine Auswirkungen festgestellt. Zu 3. Entfällt durch die Stilllegung der Status als Wasserschutzgebiet in dem betroffenen Areal, wenn ja: welche Konsequenzen und mögliche Auswirkungen hat dies? Das Areal verfügt über kein Wasserschutzgebiet. Es wurde in den letzten Jahrzehnten ledig- lich als Betriebswasserwerk genutzt. Zu 4. Befinden sich auf dem Grundstück denkmalgeschützte Gebäude und/oder Anlagen? Nein. Zu 5. Wie sieht die künftige Nutzung aus: Könnte das Wasserwerk als Rückfallebene/zur Not- versorgung wieder in die Trinkwasserversorgung eingebunden werden oder wird ein Abriss geplant? Gibt es andere Nutzungsideen? Etwaige Nutzungsmöglichkeiten wurden bzw. werden kontinuierlich geprüft. Zur Trinkwasser- notversorgung steht das Werk nicht zur Verfügung. Ein hierfür notwendiger Trinkwasserschutz (z. B. durch die Ausweisung einer Wasserschutzzone) ist nicht umsetzbar, weshalb das Werk bereits die letzten Jahrzehnte lediglich der Betriebswasserversorgung diente. Es könnte aller- dings in der Zukunft als Standort weiterhin eine wichtige Rolle für die Wasserversorgung in Köln und Bergisch Gladbach spielen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2206/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.07.2025
- Erstellt
- 04.07.2025 10:28