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3512/2017

Errichtung einer Stadtinformationsanlage vor dem Grundstück Martinstraße 8 hinter Augustinerstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.12.2017, TOP 5.11

Anlage 3 (Satzungsplan)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 (Foto)

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Anlage 1 (Lageplan)

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Anlage 3 (Satzungsplan)

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Seite 13 von 14

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3134 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3512/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung einer Stadtinformationsanlage vor dem Grundstück Martinstraße 8 hinter 
Augustinerstraße 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Errichtung einer Stadtinformationsanlage (SIA) im 
Bereich des öffentlichen Straßenlandes vor dem Grundstück Martinstraße 8 hinter Augustinerstraße, 
wie in den Anlagen 1 – 2 dargestellt. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der vom Rat beschlossene und seit dem 01.01.2015 gültige Werbenutzungsvertrag sieht die Aufstel-
lung von bis zu 350 Stadtinformationsanlagen im 4/1-Format vor.  
 
Der Standort ist als Satzungsstandort in der Gestaltungssatzung Hohe Straße/Schildergasse vom 
13.01.2006 festgelegt (Satzungsplan, Anlage 3). 
 
Für die Aufstellung von Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland sind die Erteilung einer Bauge-
nehmigung und einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die erforderliche Baugenehmigung ist zu 
erteilen, wenn keine bauordnungs-, bauplanungsrechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vor-
schriften entgegenstehen. 
 
Sondernutzungserlaubnisse sind Ermessensentscheidungen, wobei das Ermessen durch den Wer-
benutzungsvertrag schon insoweit gebunden wurde, dass Art und Anzahl der zulässigen Anlagen 
festgelegt und grundsätzliche stadtgestalterische Vorgaben definiert wurden. Das Stadtgebiet wurde 
darüber hinaus in hochsensible, sensible und sonstige Zonen eingeteilt, die die Zulässigkeit bestimm-
ter Anlagen in verschiedenen Bereichen regeln. Der immer konkret standortbezogen zu stellende 
Antrag kann, wenn er diesen Vorgaben entspricht, straßenrechtlich im Wesentlichen nur noch aus 
verkehrlichen Gründen abgelehnt werden. Aus gestalterischen Gründen kann eine Ablehnung nur 
dann erfolgen, wenn bezogen auf den jeweiligen Straßenzug ein nachvollziehbares Planungskonzept 
besteht oder ein gestalterisches Konzept erkennbar ist, das die Aufstellung nicht zulässt. Steht das 
beantragte Vorhaben im Einklang mit dem Werbenutzungsvertrag und stehen keine der vorgenannten 
Gründe entgegen, kann ermessensfehlerfrei nur die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis erfolgen. 
Das bloße Empfinden, dass eine Anlage an einem bestimmten Standort störend wirkt, kann nicht zur 
Ablehnung führen. 
 
Die beantragte Stadtinformationsanlage ist in einem aufwändigen Verfahren vom Stadtplanungsamt, 
dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen posi-
tiv vorgeprüft worden und entspricht allen Bedingungen des Werbenutzungsvertrages. 
 
Im Falle einer Ablehnung muss ein rechtsmittelfähiger Bescheid erteilt werden, gegen den die Klage 
vor dem Verwaltungsgericht Köln zulässig ist. Sollte dem Standort nicht zustimmt werden, benötigt 
die Verwaltung einen entsprechenden rechtssicheren Ablehnungsgrund und bittet in diesem Falle um 
eine detaillierte Erläuterung. 
 
Anlagen

Anlage 2 (Foto)

343 Zeichen

Standort - Spezifikationsblatt WwWall

30. August 2016

Projekt: Köln Bearbeiter:

Produkt: SIA Werbeflächen: 4/1

Martinstraße 8 hinter
Augustinerstraße
50667 Köln

Standort-Bez.:

50,935831
6,959089

Hinweis Die Fotomontage dient der Darstellung des Produkts und dessen räumliche Wirkung auf das
Umfeld und ist nur annähernd maßstabsgerecht!

Anlage 1 (Lageplan)

139 Zeichen

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Flurstück: 744

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OBJEKT:
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Beratungsverlauf (1)

07.12.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Augustinerstraße
  • Hohe Straße
  • Martinstraße 8
  • Schildergasse
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
3512/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.11.2017
Erstellt
14.11.2017 14:12