AN/1809/2018
Offensive zur Förderung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“
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Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
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CDU-Fraktion im Rat der Stdat Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 06.12.2018 AN/1809/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 18.12.2018 Offensive zur Förderung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt„ Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Rats- sitzung am 18.12.2018 zu setzen: Beschluss: 1. Ausgehend vom Teilhabechancengesetz (10. Änderungsgesetz des SGB II) und des Be- richts des Jobcenters Köln vom 06.11.2018 wird die Verwaltung beauftragt, die neu geschaf- fenen Instrumente und Spielräume des §16i SGB II (Sozialgesetzbuch 2. Teil) aktiv zu nut- zen, um langzeitarbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsver- hältnisse zu bringen. Gegebenenfalls ist eine Ergänzung durch Mittel aus dem Kommunalen Beschäftigungsförderungsprogramm KomProArbeit und evtl. eingesparten KdU vorzunehmen. 2. Der Rat fordert die Verwaltung sowie die städtischen Unternehmen auf, aktiv Arbeitsver- hältnisse über die Instrumente des §16 i SGB II zu schaffen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen von In-House-Beauftragungen verstärkt Auf- träge für Dienstleistungen zur allgemeinen Verbesserung der Lebensqualität an städtische Gesellschaften zu vergeben mit dem Ziel, darüber langzeitarbeitslose Menschen über die Instrumente des §16i SGB II in Arbeit zu bringen. 4. Die Verwaltung wird gebeten, die in 2018 nicht verausgabten Haushaltsmittel für Kom- ProArbeit für das Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung zu stellen. Begründung : Trotz guter Konjunkturlage bleibt die Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen (rd. 1 Mio. in Nov. 2017) sowie der Menschen in Langzeitleistungsbezug bundesweit auf hohem Niveau. Die Chancen auf Erwerbsarbeit und damit einhergehend auf gesellschaftliche Teilhabe ha- ben sich für sie bislang nicht verbessert. - 2 - Mit der Einführung des § 16i im 2. Sozialgesetzbuch setzt die Bundesregierung durch Zah- lung von Lohnkostenzuschüssen auf die Schaffung und Bereitstellung sozialversicherungs- pflichtiger Beschäftigungsverhältnisse für sehr arbeitsmarktferne Personen. Zielgruppe sind Personen, die innerhalb der letzten sieben Jahre mindestens sechs Jahre im Leistungsbezug ohne nennenswerte Beschäftigung waren. In Köln erfüllen rund 11.000 Personen die Voraussetzungen des neuen Regelinstrumentes. Das Jobcenter Köln plant für 2019 mit der Förderung von 600-700 Vollzeit-Arbeitsplätzen. Es handelt sich hierbei um Einzelfallförderungen. In Kooperation mit dem Kommunalen Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit) sollen so passgenaue sozialversicherungspflichtige Einzelarbeitsplätze für einzelne Leistungsberechtigte bereitgestellt und gefördert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1809/2018
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
- Datum
- 06.12.2018
- Erstellt
- 06.12.2018 11:45