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AN/1809/2018

Offensive zur Förderung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Gem. Antrag nach § 3 (CDU) 06.12.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.12.2018, TOP 3.1.1

Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

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Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

3098 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stdat Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An die 
Vorsitzende des Rates 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 06.12.2018 
 
AN/1809/2018 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 18.12.2018 
Offensive zur Förderung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt„ 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Rats-
sitzung am 18.12.2018 zu setzen: 
 
Beschluss: 
 
1. Ausgehend vom Teilhabechancengesetz (10. Änderungsgesetz des SGB II) und des Be-
richts des Jobcenters Köln vom 06.11.2018 wird die Verwaltung beauftragt, die neu geschaf-
fenen Instrumente und Spielräume des §16i SGB II (Sozialgesetzbuch 2. Teil) aktiv zu nut-
zen, um langzeitarbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsver-
hältnisse zu bringen. Gegebenenfalls ist eine Ergänzung durch Mittel aus dem Kommunalen 
Beschäftigungsförderungsprogramm KomProArbeit und evtl. eingesparten 
KdU vorzunehmen. 
 
2. Der Rat fordert die Verwaltung sowie die städtischen Unternehmen auf, aktiv Arbeitsver-
hältnisse über die Instrumente des §16 i SGB II zu schaffen. 
 
3. Die  Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen von In-House-Beauftragungen verstärkt Auf-
träge für Dienstleistungen zur allgemeinen Verbesserung der Lebensqualität  an städtische 
Gesellschaften zu vergeben mit dem Ziel, darüber langzeitarbeitslose Menschen über die 
Instrumente des §16i SGB II in Arbeit zu bringen. 
 
4. Die Verwaltung wird gebeten, die in 2018 nicht verausgabten Haushaltsmittel für Kom-
ProArbeit für das Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung zu stellen. 
 
 
Begründung : 
 
Trotz guter Konjunkturlage bleibt die Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen (rd. 1 Mio. in 
Nov. 2017) sowie der Menschen in Langzeitleistungsbezug bundesweit auf hohem Niveau. 
Die Chancen auf Erwerbsarbeit und damit einhergehend auf gesellschaftliche Teilhabe ha-
ben sich für sie bislang nicht verbessert.

- 2 - 
 
 
Mit der Einführung des § 16i im 2. Sozialgesetzbuch setzt die Bundesregierung durch Zah-
lung von Lohnkostenzuschüssen auf die Schaffung und Bereitstellung sozialversicherungs-
pflichtiger Beschäftigungsverhältnisse für sehr arbeitsmarktferne Personen. Zielgruppe sind 
Personen, die innerhalb der letzten sieben Jahre mindestens sechs Jahre im Leistungsbezug 
ohne nennenswerte Beschäftigung waren. 
 
In Köln erfüllen rund 11.000 Personen die Voraussetzungen des neuen Regelinstrumentes. 
Das Jobcenter Köln plant für 2019 mit der Förderung von 600-700 Vollzeit-Arbeitsplätzen. Es 
handelt sich hierbei um Einzelfallförderungen.  
 
In Kooperation mit dem Kommunalen Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
(KomProArBeit) sollen so passgenaue sozialversicherungspflichtige Einzelarbeitsplätze für 
einzelne Leistungsberechtigte bereitgestellt und gefördert werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer   Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

18.12.2018 Rat
TOP 3.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1809/2018
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
Datum
06.12.2018
Erstellt
06.12.2018 11:45