V/0701/2015
Mobilfunkanlagen in Münster,
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Berichtsvorlage
3975 Zeichen
V/0701/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Betrifft
Mobilfunkanlagen in Münster;
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Ost
Beratungsfolge
24.09.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht
Bericht:
Die Stadt Münster hat nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sogenannte n freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2 die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendeanl a-
gen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der gepla n-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob es im Umfeld der geplanten Mobilfunksendean-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu erwartende Feldst ärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“,
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet. Unabhängig davon
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung würde mit der Stellungnahme der Stadt an den
Netzbetreiber weitergeleitet.
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen
Kommunikationstechnologien versteigert. Die vier Mobilfunkbetre iber (Telekom, Vodafone, O2
und E-Plus) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - unter
anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE ermög-
licht schnellere Datenübertragungen, als es m it dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Stellun g-
nahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und
UMTS, unterscheidet.
Die Firma Vodafone GmbH möchte im Stadtbezirk Münster-Ost an den Standorten Dykburgstr.
440 und Mondstr. 144 ihre vorhandenen Anlagen durch eine LTE-Sendeanlage erweitern. Au-
ßerdem möchte die Firma Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (O2) ihre Sendeanlagen von
der Andreas-Hofer-Str. 50 auf die Mondstr. 144 verlagern. Daher sollen auf der Mondstr. 144 die
Sendeanlagen für GSM und UMTS neu errichtet werden. In der näheren Umgebung befinden
sich keine sensiblen Einrichtungen.
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013)
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf
Vorlagen-Nr.:
V/0701/2015
Auskunft erteilt:
Herr Wißen
Ruf:
492-6850
E-Mail:
Wissen@stadt-muenster.de
Datum:
11.09.2015
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0701/2015
Zusätzlich möchte die Firma Vodafone GmbH den Standort Flugplatz 53 mit einer LTE-
Sendeanlage erweitern. Der Standort befindet sich unmittelbar auf dem Vinzenzwerk Handorf
e.V. und damit auf einer sensiblen Einrichtung. Die Mobilfunksendeanlagen auf diesem Standort
sind in dem Zeitraum von 1998 bis 2001 erstmalig errichtet worden. Diese Anlagen haben daher
Bestandsschutz und die Erweiterung wird nicht generell abgelehnt. Die vorhandenen Anlagen auf
dem Flugplatz 53 wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW in
einer umfangreichen Untersuchung betrachtet. Bei dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass
die elektromagnetischen Felder im Vinzenzwerk maximal 3,58 % des Grenzwertes betragen. In
dieser Untersuchung sind insgesamt 7 Sendeanlagen betrachtet worden, daher kann davon aus-
gegangen werden, dass die neue Sendeanlage nicht zu einer Überschreitung der Schweizer An-
lagenwerte führt. Somit bestehen seitens der Stadt Münster keine Bedenken gegen die Errich-
tung der Sendeanlagen und diesen soll zugestimmt werden.
In Vertretung
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Karte der Mobilfunkanlagen
Karte der Mobilfunkanlagen
53 Zeichen
&M &M &M Legende &M Mobilfunkanlagenänderungen BV-Ost
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Mondstraße 144
- Andreas-Hofer-Straße 50
- Flugplatz 53
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0701/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37