Mandari Insight

AN/1061/2019

schriftliche Anfrage von Herrn von der Stein zu Flächennutzungsplanänderungen im Geltungbereich des Landschaftsplanes

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 25.07.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 20.05.2019, TOP 2.1.2

AN_1061_2019

· application/pdf

Ansehen

AN_1061_2019

1929 Zeichen

Herr von der Stein bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Ende 2016 hat der Beirat darum gebeten, alle angedachten FNP- Änderungen vorgestellt zu 
bekommen, die den Geltungsbereich des Landschaftsplanes betreffen. Das sollte von da an die 
Regel sein. 
In 2017 wurden in 4 VB's 8 Planungskonzepte und Verfahren vorgestellt, auf die dieser 
Sachverhalt zutrifft und zu denen der Träger der Landschaftsplanung Widersprüche, bzw 
Teilwidersprüche formuliert hat. 
 
+ Zu welchen Zeitpunkten wurde die BezReg als höhere Verwaltungsbehörde über die 
jeweiligen Versagungsgründe zu diesen 8 Vorhaben informiert? 
 
+ Konnten die Versagungsgründe ausgeräumt werden? 
 
+ Wenn nein, welche räumlichen und sachlichen Teile der Flächennutzungspläne wurden von 
Genehmigungen ausgenommen? 
 
+Wurden FNP- Änderungen trotz vorliegender Widersprüche oder nicht ausgeräumter 
Versagungsgründe genehmigt? 
 
+ Gibt es zwischenzeitlich weitere Planungskonzepte oder Verfahren, die diesen 
Zusammenhang betreffen und zu denen der Träger der Landschaftsplanung bereits Stellung 
genommen oder noch zu nehmen hat?  
 
Im Übrigen möchte der Beirat - und da hat sich seine Erwartung aus 2016 nicht geändert - 
regelmäßig informiert werden über alle FNP- Änderungsverfahren, die den Landschaftsplan 
betreffen, auch über diejenigen, zu denen kein Widerspruch formuliert wurde.  
Der Verzicht auf einen Widerspruch ist zu bergründen. 
Der Beirat schlägt quartalsweise ein Update in tabellarischer Form mit allen relevanten Angaben 
vor. 
Hier geht es insbesondere auch um die Termine, zu denen die höhere Verwaltungsbehörde über 
Widersprüche oder Teilwidersprüche des Trägers der Landschaftsplanung von der UNB in der 
Bauleitplanung oder vom Stadtplanungsamt informiert worden ist. 
 
Der Träger der Landschaftsplanung wurde zu einem Vorbesprechungstermin am 29.04.2019 
eingeladen. Er hat an diesem Termin nicht teilgenommen.

Beratungsverlauf (1)

20.05.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1061/2019
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
25.07.2019
Erstellt
25.07.2019 16:45