AN/1061/2019
schriftliche Anfrage von Herrn von der Stein zu Flächennutzungsplanänderungen im Geltungbereich des Landschaftsplanes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
AN_1061_2019
1929 Zeichen
Herr von der Stein bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: Ende 2016 hat der Beirat darum gebeten, alle angedachten FNP- Änderungen vorgestellt zu bekommen, die den Geltungsbereich des Landschaftsplanes betreffen. Das sollte von da an die Regel sein. In 2017 wurden in 4 VB's 8 Planungskonzepte und Verfahren vorgestellt, auf die dieser Sachverhalt zutrifft und zu denen der Träger der Landschaftsplanung Widersprüche, bzw Teilwidersprüche formuliert hat. + Zu welchen Zeitpunkten wurde die BezReg als höhere Verwaltungsbehörde über die jeweiligen Versagungsgründe zu diesen 8 Vorhaben informiert? + Konnten die Versagungsgründe ausgeräumt werden? + Wenn nein, welche räumlichen und sachlichen Teile der Flächennutzungspläne wurden von Genehmigungen ausgenommen? +Wurden FNP- Änderungen trotz vorliegender Widersprüche oder nicht ausgeräumter Versagungsgründe genehmigt? + Gibt es zwischenzeitlich weitere Planungskonzepte oder Verfahren, die diesen Zusammenhang betreffen und zu denen der Träger der Landschaftsplanung bereits Stellung genommen oder noch zu nehmen hat? Im Übrigen möchte der Beirat - und da hat sich seine Erwartung aus 2016 nicht geändert - regelmäßig informiert werden über alle FNP- Änderungsverfahren, die den Landschaftsplan betreffen, auch über diejenigen, zu denen kein Widerspruch formuliert wurde. Der Verzicht auf einen Widerspruch ist zu bergründen. Der Beirat schlägt quartalsweise ein Update in tabellarischer Form mit allen relevanten Angaben vor. Hier geht es insbesondere auch um die Termine, zu denen die höhere Verwaltungsbehörde über Widersprüche oder Teilwidersprüche des Trägers der Landschaftsplanung von der UNB in der Bauleitplanung oder vom Stadtplanungsamt informiert worden ist. Der Träger der Landschaftsplanung wurde zu einem Vorbesprechungstermin am 29.04.2019 eingeladen. Er hat an diesem Termin nicht teilgenommen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1061/2019
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 25.07.2019
- Erstellt
- 25.07.2019 16:45