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schriftliche Anfrage von Herrn von der Stein zu Flächennutzungsplanänderungen im Geltungbereich des Landschaftsplanes

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1061/2019 vom 25.07.2019

Stand: Am 20.05.2019 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.

Dokumente

  • AN_1061_2019

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    Herr von der Stein bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: Ende 2016 hat der Beirat darum gebeten, alle angedachten FNP- Änderungen vorgestellt zu bekommen, die den Geltungsbereich des Landschaftsplanes betreffen. Das sollte von da an die Regel sein. In 2017 wurden in 4 VB's 8 Planungskonzepte und Verfahren vorgestellt, auf die dieser Sachverhalt zutrifft und zu denen der Träger der Landschaftsplanung Widersprüche, bzw Teilwidersprüche formuliert hat. + Zu welchen Zeitpunkten wurde die BezReg als höhere Verwaltungsbehörde über die jeweiligen Versagungsgründe zu diesen 8 Vorhaben informiert? + Konnten die Versagungsgründe ausgeräumt werden? + Wenn nein, welche räumlichen und sachlichen Teile der Flächennutzungspläne wurden von Genehmigungen ausgenommen? +Wurden FNP- Änderungen trotz vorliegender Widersprüche oder nicht ausgeräumter Versagungsgründe genehmigt? + Gibt es zwischenzeitlich weitere Planungskonzepte oder Verfahren, die diesen Zusammenhang betreffen und zu denen der Träger der Landschaftsplanung bereits Stellung genommen oder noch zu nehmen hat? Im Übrigen möchte der Beirat - und da hat sich seine Erwartung aus 2016 nicht geändert - regelmäßig informiert werden über alle FNP- Änderungsverfahren, die den Landschaftsplan betreffen, auch über diejenigen, zu denen kein Widerspruch formuliert wurde. Der Verzicht auf einen Widerspruch ist zu bergründen. Der Beirat schlägt quartalsweise ein Update in tabellarischer Form mit allen relevanten Angaben vor. Hier geht es insbesondere auch um die Termine, zu denen die höhere Verwaltungsbehörde über Widersprüche oder Teilwidersprüche des Trägers der Landschaftsplanung von der UNB in der Bauleitplanung oder vom Stadtplanungsamt informiert worden ist. Der Träger der Landschaftsplanung wurde zu einem Vorbesprechungstermin am 29.04.2019 eingeladen. Er hat an diesem Termin nicht teilgenommen.

Beratungsverlauf

  1. 20.05.2019

    Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde

    TOP 2.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

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