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A-O/0003/2021

Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 30 km/h auf der Dorbaumstraße von Hausnummer 1 bis 46

Antrag an die BV Ost 18.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 27.05.2021, TOP 7.2

Zwischenmitteilung Amt32 vom 10.06.2021

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Originalantrag A-O/0003/2021

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Stellungnahme zum Antrag A-O/0003/2021 (nicht barrierefrei)

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Zwischenmitteilung Amt 32 vom 23.11.2021

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Zwischenmitteilung Amt32 vom 10.06.2021

489 Zeichen

32.12.0014 10.06.2021
Frau Kopp 3220

An die Bezirksvertretung
Münster-Ost

Dezernent N I
Ein. 14, JUNI 20215

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.22

Es wird beantragt, auf der Dorbaumstraße 1-46 Tempo 30 anzuordnen.

Die Prüfung des Antrags erfolgt ämterübergreifend. Es ist beabsichtigt, eine Verkehrszählung
durchzuführen. Weiterhin ist die Einholung der Verkehrsunfallstatistik der letzten 3 Jahre
notwendig. Daher wird die Beantwortung einige Zeit in Anspruch nehmen.

rbert Vechtel f

Originalantrag A-O/0003/2021

1542 Zeichen

A-0/0003/2021

Bezirksvertretung Münster-Ost

Antrag

Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 30km/h auf der Dorbaumstraße von Hausnummer 1 bis
46

Hiermit beantragen wir eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Dorbaumstraße von
Hausnummer 1 bis 46.

Begründung

Die Dorbaumstraße ist eine übergeordnete, vorfahrtsberechtigte Straße. Die aktuelle zulässige
Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Das Verkehrsaufkommen ist aktuell sehr hoch. Ein
Radfahrstreifen/Radweg befindet sich stadtauswärts auf der Fahrbahn von Hausnummer 1 bis 46. Des
Weiteren befinden sich auf diesem Abschnitt noch drei Bushaltestellen, sowie 2 Warnschilder
„Schulweg“. Die Straßenmarkierungen des auf der Straße befindlichen Radweges sind nur noch
rudimentär vorhanden.

Aktuell besteht hier ein allgemeines erhöhtes Verkehrsrisiko für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer
gleichermaßen. Die Gefahrenlage übersteigt die normalen örtlichen Verhältnisse. Hieraus ergibt sich
ein erhöhtes Risiko für schwere Unfälle. Insbesondere in den Morgen- und Mittagsstunden, wenn diese
Engstelle von fahrradfahrenden Schulkindern genutzt wird. Darüber hinaus ist eine Querung der Straße
für Fußgänger zu Stoßzeiten nur schwer möglich. Die Erreichbarkeit des neugeschaffenen EDEKA
Marktes ist für Fahrradfahrer und Fußgänger zu weilen lebensgefährlich. Zur Vermeidung dieser
unhaltbaren Zustände beantragen wir ein Tempolimit von 30 km/h auf diesem Abschnitt der
Dorbaumstraße von Hausnummer 1 bis 46.

Münster, 01.05.2021

P, Fou oeıs ug
Monika Pander Benedikt $pangen

Stellungnahme zum Antrag A-O/0003/2021 (nicht barrierefrei)

8423 Zeichen

32.12.0014 18.05.2022
Frau Kopp . 3220

An die Bezirksvertretung
Münster-Ost

Dezement I

19. MAI 2022

über

Herrn Stadtrat Heuer Eing.

über
33.22

Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 30 km/h auf der Dorbaumstraße von
Hausnummer 1 bis 52/54
e Antrag Ifd. Nr. AOST//0003/2021 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen/GAL in der
Bezirksvertretung Münster-Ost vom 27.05.2021, geändert am 12.07.2021

Ausgangssitaution

Die Dorbaumstraße ist eine klassifizierte Kreisstraße (K16) und somit eine Straße im
Vorbehaltsnetz mit überbezirklicher Bedeutung, die zur Bündelung und leistungsfähigen
Abwicklung des motorisierten Verkehrs bestimmt ist. Dieses Netz soll den Verkehr aufnehmen
und -in der Regel- mit einer zulässigen Geschwindigkeit in Höhe von 50 km/h abwickeln.
Lediglich punktuell sind auf solchen Straßen weitergehende Geschwindigkeitsreduzierungen
möglich. Nach der Straßenverkehrsordnung darf eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur
angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter anderer erheblich
übersteigt. Auf der Dorbaumstraße sind beidseitig Nebenanlagen vorhanden. Der Radverkehr
wird in nördlicher Richtung über einen Radfahrstreifen neben der Fahrbahn geführt. In
Gegenrichtung ist ein getrennter Geh- und Radweg vorhanden.

Querungsmöglichkeiten

In dem Antrag wurde bemängelt, dass eine Querung der Straße für zu Fuß Gehende zu
Stoßzeiten nur schwer möglich sei. Auf dem Abschnitt Dorbaumstraße 1-52/54 gibt es zwei
Querungsbedarfe: der Edeka Markt und die Bushaltestellen „Kirschgarten“ und „Am Hof zur
Linde“. Zum Edeka und zur Haltestelle am Kirschgarten solite der Fußgängerüberweg im
Knotenpunkt Handorfer Straße/Dorbaumstraße zur verkehrssicheren Querung genutzt
werden. Dieser Knotenpunkt ist keine 100 m entfernt. Für den Schülerverkehr aus der
Dorbaumstraße zur Grundschule wurde vor vielen Jahren die Haltestelle „Middelfeld“ als
Ausstiegshaltestelle mit der Politik und den Eltern festgelegt. Dort ist ein weiterer
Fußgängerüberweg vorhanden. Die Umsetzung eines weiteren Fußgängerüberwegs in Höhe

der Straße „Kirschgarten“ zur besseren Erreichbarkeit der Bushaltestelle und des
Supermarktes kann aufgrund der Ein- und Ausfahrtsituation am Supermarkt und der
vorhandenen Bushaltestellen „Kirschgarten“ nicht verkehrssicher realisiert werden. Eine
Mittelinsel ist aufgrund der fehlenden Straßenbreite nicht umsetzbar.

Radfahrstreifen i
Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat zugesagt, den vorhandenen Radfahrstreifen zur
besseren Wahrnehmung im Laufe des Jahres 2022 neu zu markieren.

Verkehrszählung

Zur Prüfung des Antrags auf Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der
Dorbaumstraße wurde eine Verkehrszählung durchgeführt. Hierbei wurden die
Verkehrsbelastung und die Fahrgeschwindigkeiten ermittelt: -

Nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen könrien Geschäftsstraßen eine
Verkehrsbelastung von 400 - 2600 Fahrzeugen in der Spitzenstunde aufnehmen. Während
der einwöchigen Messung lag die Verkehrsbelastung bei 557 Fahrzeugen in der
Spitzenstunde. Weiterhin wurde festgestellt, dass die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 50 km/h von 85 % der Fahrzeugführenden eingehalten wird. Damit erfüllt die
Dorbaumstraße ihre Funktion.

Unfallstatistik

Von der Polizei Münster wurde eine Drei-Jahres-Unfallauswertung angefordert. In der
Vergangenheit war die Einmündung Handorfer Straße/Dorbaumstraße als
Unfallhäufungsstelle klassifiziert. Ausschlaggebend für diese Einstufung war die hohe Anzahl
an Unfällen mit Fußgänger- oder Radfahrerbeteiligung am Knotenpunkt. Daraufhin wurde der
Einmündungsbereich umgestaltet. Für ausfahrende Fahrzeuge aus der Dorbaumstraße in die
Handorfer Straße besteht seitdem für die Rechts- und Linksabbieger nur noch eine Fahrspur.
Mit der Umgestaltung des Einmündungsbereichs am 18.10.2018 konnte die
Unfallhäufungsstelle entschärft werden. Es wurden keine weiteren Verkehrsunfälle der
Kategorien 1-4 (schwerwiegende Unfälle auch mit Personenschaden) polizeilich registriert. Es
wurden lediglich Unfälle im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr registriert. Am
19.11.2020 wurde der Edeka-Supermarkt an ‚alter Stelle neu eröffnet. Die polizeiliche
Unfallstatistik ergab weiterhin keine Registrierungen von schweren Unfällen. Es wurden auch
hier nur Unfälle im ruhenden Verkehr registriert, die aber keinen Einfluss auf die zulässige
Höchstgeschwindigkeit haben. Somit ist die Unfällstatistik seit der Umgestaltung des
Einmündungsbereichs Dorbaumstraße/Handorfer Straße und der Neueröffnung des
Supermarktes bis heute unfallunauffällig.

Stellungnahme der Feuerwehr

Die Dorbaumstraße ist Bestandteil des Feuerwehrvorbehaltsnetzes. Die sinkenden
Erreichungsgrade der Hilfsfristen auch in den Außenbereichen dürfen aus Sicht der Feuerwehr
nicht mit zusätzlichen Maßnahmen verlängert werden. Daher lehnt die Feuerwehr eine
Temporeduzierung auf der Dorbaumstraße ab.

Tempo 30

In der Vergangenheit wurde in 2009 bereits schon einmal eine Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 30 km/h für diesen Bereich der Dorbaumstraße beantragt. Mit Beschlussvorlage
V/0688/2009 wurde seiner Zeit auch im Hinblick auf ‘die negative Stellungnahme der
Bezirksregierung Münster als Fachaufsichtsbehörde zum Thema Tempo 30 auf der
Dorbaumstraße beschlossen, dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung umzusetzen. Aus
heutiger Sicht kann eine Geschwindigkeitsreduzierung im genannten Bereich nach den
Vorgaben der Straßenverkehrsordnung weiterhin nicht umgesetzt werden. Die Unfallstatistik
deutet nicht auf eine Gefahrenlage hin, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von
Rechtsgütern Dritter erheblich übersteigt. Weiterhin würde eine Geschwindigkeitsreduzierung,
zu einer Verlängerung der Rettungszeiten der Feuerwehr führen. Aus diesen Gründen ist die
Anordnung von Tempo 30 derzeit nicht möglich.

Ausblick

Anordnungen für Tempo 30 dürfen derzeit nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen der
Straßenverkehrsordnung erfüllt sind. Tempo 30 darf daher aktuell nur an Gefahrenstellen, aus
Lärmschutzgründen oder vor sozialen Einrichtungen angeordnet werden. Dies könnte sich
bald ändern.

Die Bundesregierung hat in ihrem. Koalitionsvertrag festgeschrieben, die
Straßenverkehrsordnung anpassen zu wollen, sodass die Länder und die Kommunen mehr
Entscheidungsspielräume haben. Das Land NRW arbeitet in enger Zusammenarbeit mit dem
Deutschen Städtetag an einer möglichen Einführung eines „Modellprojekts Tempo 30°. Dies
sieht vor, dass zukünftig Tempo 30 die Regelgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften
ist und die Kommunen eigenverantwortlich darüber entscheiden können, an welchen Stellen
von diesem Prinzip abgewichen werden kann, etwa auf Einfallstraßen.

Es besteht landesweit großes Interesse der Gemeinden und Städte an der Teilnahme an
diesem Modellprojekt. Die Stadt Münster hat sich frühzeitig für das Projekt beworben.

Im Falle einer Änderung der bundesgesetzlichen Kriterien der StVO zur zulässigen
Höchstgeschwindigkeit innerorts bestünde die Chance, den Antrag auf HsmnB 30 km/h erneut
aufzugreifen.

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Zwischenmitteilung Amt 32 vom 23.11.2021

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Bezirksvertretung Münster-Ost vom 27.05.2021, geändert am 12.07.2021

Zur Prüfung des Antrags auf Geschwindigkeitsreduzierung auf der Dorbaumstraße wurde
zwischenzeitlich eine Verkehrszählung durchgeführt. Die angeforderte Unfallstatistik liegt vor.
Leider ist diese wegen des zwischenzeitlichen Umbaus des Einmündungsbereichs Handorfer
Straße / Dorbaumstraße und der Eröffnung des Edeka-Marktes nicht aussagekräftig. Eine
weitere, detailliertere Unfallauswertung wurde angefordert. Da die Einrichtung eines Tempo
30 Bereichs auch Auswirkungen auf die Rettungszeiten der Feuerwehr hat, wurde zusätzlich
noch eine Stellungnahme der Feuerwehr angefordert. Zudem liegen noch keine Informationen
zur zeitlichen Ausführung einer möglichen Neumarkierung des einseitig vorhandenen
Radfahrstreifens vor. Aus diesen Gründen kann der Antrag noch nicht abschließend bearbeitet
werden.

orbert Vechtel

Beratungsverlauf (1)

27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 7.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Dorbaumstraße 1
  • Handorfer Straße
  • Am Hof zur Linde
  • Kirschgarten
  • Middelfeld

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Details

Aktenzeichen
A-O/0003/2021
Typ
Antrag an die BV Ost
Datum
18.05.2021
Erstellt
18.05.2021 17:23