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0170/2019

Erneuerung der Eisenbahnüberführung "Eschenbruchstraße" DB Netz AG

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 28.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 25.03.2019, TOP 9.1.1

Anlage 3 (Luftbild)

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Ansehen

Anlage 1 (Schreiben DB 17.07.2017)

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Anlage 5 (Eigentumsverhältnisse)

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Anlage 6 (Übersicht Querungsmöglichkeiten)

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Anlage 2 (Karte)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 4 (Fotos)

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Anlage 3 (Luftbild)

450 Zeichen

40m3020100 Mittelpunkt: [365053,5649662]   1:1000
 
KölnGIS
Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Luftbilder 2018
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 19.12.2018

Anlage 1 (Schreiben DB 17.07.2017)

2209 Zeichen

Anlage 1

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I.NP-W-D-KÖL (PI)
Brügelmannstraße 16 - 18

DB Netz AG

DB Netz AG » Brügelmannstraße 16 - 18 + 50679 Köln

& 50679 Köln

Stadt Köln . www.dbnetze.com/fahrweg
661/14 Amt für Straßen und Verkehrstechnik

Willy-Brand-Platz 2 Stephan Groß

50475 Köln % Tel.: 0221 -141 3856

/, stephan.st.gross@deutschebahn.com

Postfach 103564 Zeichen: I.NP-W-D-KÖL (Pl) SG

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VOR 7 42.

17.07.2017

Erneuerung der Eisenbahnüberführung „Eschenbruchstraße“ (2663/ km 5,856)
in Köln

Sehr geehrter Herr Harzendorf,

die oben genannte Anlage überführt zwei Gleise und soll erneuert werden.
Als Anlage übersenden wir Ihnen einen Lageplan und ein Foto der Anlage.

Wir beabsichtigen diese Anlage in den heute vorhandenen Mindestabmessungen, gemäß an-
gehängter Bauwerksskizze von 1953 (LH = 2,40 m LW = 3,00 m, vorbehaltlich der noch folgen-
den Vermessung) zu erneuern.

Aus diesem Grund wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns innerhalb von 6 Wochen eine Stel-
lungnahme zukommen lassen würden, ob Ihrerseits Änderungen hinsichtlich der vorgenannten
Höhe bzw. lichten Weite der Unterführung erwünscht sind. Ein entsprechender Änderungs-
wunsch Ihrerseits würde die Kostenfolge nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) gem. $12.1
Nr. 1 nach sich ziehen.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass gemäß EKrG sowohl das heutige Verkehrsaufkommen
als auch die absehbare Verkehrsentwicklung an der Kreuzung in Betracht zu ziehen sind. Eine
spätere Aufweitung Ihres Querschnitts nach Fertigstellung unserer Anlage würde gleichfalls
eine nachträgliche Anwendung der o.g. Kostenfolge auf das gesamte Bauwerk bedeuten.

Bitte teilen Sie uns mit, ob es sich bei der Straße um eine öffentlich gewidmete Straße handelt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
DB Netz AG

L£ - 7
7 WEG
RVSUIf-Heywäng ARE han’Groß

DB Netz AG Vorstand: Dr. Roland Bosch Unser Anspruch:

Sitz Frankfurt am Main Frank Sennhenn, Bernd Koch

Registergericht Vorsitzender Ute Plambeck — ”
Frankfurt am Main Prof. Dr. Dirk Rompf [073M Pröfkabler Seatitarsfüher
HRB 50 879 Dr. Thomas Schaffer KUH Umwelt Vorreiter

USt-IdNr.: DE199861757

Anlage 5 (Eigentumsverhältnisse)

429 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [365113,5649674]   1:2000
 
FÜ Eschenbruchstraße
Eigentumsverhältnisse
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 20.11.2018

Anlage 6 (Übersicht Querungsmöglichkeiten)

872 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [364924,5649694]   1:3000
KölnGIS
Stadtplan - orange,
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 13.09.2018
Anlage 2

200m150100500 Mittelpunkt: [364924,5649694]   1:3000
KölnGIS
Stadtplan - orange, Luftbild 2016 (DOP10)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 13.09.2018
Anlage 1

Anlage 2 (Karte)

461 Zeichen

40m3020100 Mittelpunkt: [365053,5649662]   1:1000
 
KölnGIS
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 19.12.2018

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4044 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/1 
664/1 
Vorlagen-Nummer 
 0170/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erneuerung der Eisenbahnüberführung "Eschenbruchstraße" DB Netz AG 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, der DB Netz AG eine Stellungnahme zu 
übermitteln, dass die Eisenbahnüberführung bzw. der Tunnel für zu Fuß Gehende an der Eschen-
bruchstraße ersatzlos entfallen kann. 
 
 
Alternative: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, der DB Netz AG eine Stellungnahme zu 
übermitteln, dass die Eisenbahnüberführung bzw. der Tunnel für zu Fuß Gehende an der Eschen-
bruchstraße in den heute bestehenden Abmessungen erneuert werden soll. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die DB Netz AG hat das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung mit Schreiben vom 17.07.2017 
darüber informiert, dass die Eisenbahnüberführung „Eschenbruchstraße“ (2663/ km 5,856) erneuert 
werden soll. Bei der Eisenbahnüberführung handelt es sich um einen Tunnel, der zu Fuß Gehenden 
das Unterqueren der zweigleisigen Bahntrasse ermöglicht. Die Erneuerung soll laut DB Netz AG mit 
den heute bestehenden Abmessungen der Anlage erfolgen, sofern die Stadt Köln keine Anpas-
sungswunsch hinsichtlich der lichten Höhe und/oder lichten Weite stellt. 
 
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung hat bei der Prüfung des Sachverhaltes folgendes fest-
gestellt: 
 
- Die Überführung und der Fußgängertunnel befinden sich im Eigentum der DB Netz AG (Darstel-
lung der Eigentumsverhältnisse s. Anlage 5). 
- Nach Prüfung durch das Bauverwaltungsamt liegt keine Widmung der Fußgängerunterführung 
vor. 
- Der Tunnel entspricht hinsichtlich mehrerer Aspekte nicht den aktuellen Anforderungen (s. auch 
Fotos Anlage 4): 
o Unzureichende Abmessungen (Geringe Durchgangshöhe und –breite), 
o Fehlende Barrierefreiheit (Zugang auf beiden Seiten nur über Treppenanlagen), 
o Unzureichende Beleuchtung, 
o Fehlende soziale Kontrolle (potentieller Angstraum). 
- Die Ergebnisse einer durch die Stadt Köln durchgeführten zweitägigen Zählung dokumentieren 
ein sehr geringes Aufkommen an zu Fuß Gehenden in der Unterführung (nur ca. 40 Perso-
nen/Tag im Schnitt). 
- Alternativ zu der Tunnelverbindung existiert für zu Fuß Gehende – mit einem geringen Umweg 
– die Möglichkeit die Gleise an anderer Stelle zu überqueren (s. Anlage 6). 
Aus Sicht des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung kann aus den vorgenannten Gründen auf 
eine Erneuerung der Unterführung verzichtet werden. 
 
Die Herstellung einer neuen Eisenbahnüberführung unter Vorgaben, die den aktuellen Regeln der 
Technik entsprechen – hinsichtlich der lichten Breite und Höhe und insbesondere hinsichtlich der Bar-
rierefreiheit – wäre aufgrund der örtlichen Gegebenheiten technisch nur äußerst aufwendig realisier-
bar und würde daher Kosten mit sich bringen, die in keiner Relation zu dem geringen verkehrlichen 
Nutzen stehen und. So müssten zur barrierefreien Gestaltung der Tunnelzugänge die bestehenden 
Treppenanlagen durch sehr lange Rampen ersetzt werden, was insbesondere auf der südlichen Seite 
der Unterführung aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit kaum realisierbar zu sein scheint. Bei 
einseitigem Verlangen wären die o. g. Kosten durch die Stadt Köln zu tragen. 
 
Aus diesen Gründen wurde die Variante einer barrierefreien Neuerrichtung bereits im Vorfeld ausge-
schlossen.

3 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Nach der Beschlussfassung der Bezirksvertretung wird die Verwaltung der DB Netz AG eine Stel-
lungnahme bezüglich des Bedarfs der Wiederherstellung der Eisenbahnüberführung übermitteln.  
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Schreiben DB Netz AG 
Anlage 2: Ausschnitt Stadtkarte 
Anlage 3: Ausschnitt Luftbild 
Anlage 4: Fotos Tunnel u. Zugänge 
Anlage 5: Darstellung Eigentumsverhältnisse 
Anlage 6: Übersicht nächstgelegene Querungsmöglichkeiten

Anlage 4 (Fotos)

8 Zeichen

Anlage 3

Beratungsverlauf (1)

25.03.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Eschenbruchstraße
  • Brügelmannstraße 16
  • Bruchstraße

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Details

Aktenzeichen
0170/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
28.01.2019
Erstellt
15.01.2019 11:59