0170/2019
Erneuerung der Eisenbahnüberführung "Eschenbruchstraße" DB Netz AG
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Anlage 3 (Luftbild)
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40m3020100 Mittelpunkt: [365053,5649662] 1:1000 KölnGIS Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Luftbilder 2018 Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 19.12.2018
Anlage 1 (Schreiben DB 17.07.2017)
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Anlage 1 Eingan: 23 dus &ö An. rt für ı SU’äßen un d Verkehrstechnik Infrastrukturplaner KIB I.NP-W-D-KÖL (PI) Brügelmannstraße 16 - 18 DB Netz AG DB Netz AG » Brügelmannstraße 16 - 18 + 50679 Köln & 50679 Köln Stadt Köln . www.dbnetze.com/fahrweg 661/14 Amt für Straßen und Verkehrstechnik Willy-Brand-Platz 2 Stephan Groß 50475 Köln % Tel.: 0221 -141 3856 /, stephan.st.gross@deutschebahn.com Postfach 103564 Zeichen: I.NP-W-D-KÖL (Pl) SG } j ® VOR 7 42. 17.07.2017 Erneuerung der Eisenbahnüberführung „Eschenbruchstraße“ (2663/ km 5,856) in Köln Sehr geehrter Herr Harzendorf, die oben genannte Anlage überführt zwei Gleise und soll erneuert werden. Als Anlage übersenden wir Ihnen einen Lageplan und ein Foto der Anlage. Wir beabsichtigen diese Anlage in den heute vorhandenen Mindestabmessungen, gemäß an- gehängter Bauwerksskizze von 1953 (LH = 2,40 m LW = 3,00 m, vorbehaltlich der noch folgen- den Vermessung) zu erneuern. Aus diesem Grund wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns innerhalb von 6 Wochen eine Stel- lungnahme zukommen lassen würden, ob Ihrerseits Änderungen hinsichtlich der vorgenannten Höhe bzw. lichten Weite der Unterführung erwünscht sind. Ein entsprechender Änderungs- wunsch Ihrerseits würde die Kostenfolge nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) gem. $12.1 Nr. 1 nach sich ziehen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass gemäß EKrG sowohl das heutige Verkehrsaufkommen als auch die absehbare Verkehrsentwicklung an der Kreuzung in Betracht zu ziehen sind. Eine spätere Aufweitung Ihres Querschnitts nach Fertigstellung unserer Anlage würde gleichfalls eine nachträgliche Anwendung der o.g. Kostenfolge auf das gesamte Bauwerk bedeuten. Bitte teilen Sie uns mit, ob es sich bei der Straße um eine öffentlich gewidmete Straße handelt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen DB Netz AG L£ - 7 7 WEG RVSUIf-Heywäng ARE han’Groß DB Netz AG Vorstand: Dr. Roland Bosch Unser Anspruch: Sitz Frankfurt am Main Frank Sennhenn, Bernd Koch Registergericht Vorsitzender Ute Plambeck — ” Frankfurt am Main Prof. Dr. Dirk Rompf [073M Pröfkabler Seatitarsfüher HRB 50 879 Dr. Thomas Schaffer KUH Umwelt Vorreiter USt-IdNr.: DE199861757
Anlage 5 (Eigentumsverhältnisse)
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80m6040200 Mittelpunkt: [365113,5649674] 1:2000 FÜ Eschenbruchstraße Eigentumsverhältnisse Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 20.11.2018
Anlage 6 (Übersicht Querungsmöglichkeiten)
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200m150100500 Mittelpunkt: [364924,5649694] 1:3000 KölnGIS Stadtplan - orange, Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 13.09.2018 Anlage 2 200m150100500 Mittelpunkt: [364924,5649694] 1:3000 KölnGIS Stadtplan - orange, Luftbild 2016 (DOP10) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 13.09.2018 Anlage 1
Anlage 2 (Karte)
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40m3020100 Mittelpunkt: [365053,5649662] 1:1000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 19.12.2018
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/1 664/1 Vorlagen-Nummer 0170/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erneuerung der Eisenbahnüberführung "Eschenbruchstraße" DB Netz AG Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, der DB Netz AG eine Stellungnahme zu übermitteln, dass die Eisenbahnüberführung bzw. der Tunnel für zu Fuß Gehende an der Eschen- bruchstraße ersatzlos entfallen kann. Alternative: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, der DB Netz AG eine Stellungnahme zu übermitteln, dass die Eisenbahnüberführung bzw. der Tunnel für zu Fuß Gehende an der Eschen- bruchstraße in den heute bestehenden Abmessungen erneuert werden soll. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die DB Netz AG hat das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung mit Schreiben vom 17.07.2017 darüber informiert, dass die Eisenbahnüberführung „Eschenbruchstraße“ (2663/ km 5,856) erneuert werden soll. Bei der Eisenbahnüberführung handelt es sich um einen Tunnel, der zu Fuß Gehenden das Unterqueren der zweigleisigen Bahntrasse ermöglicht. Die Erneuerung soll laut DB Netz AG mit den heute bestehenden Abmessungen der Anlage erfolgen, sofern die Stadt Köln keine Anpas- sungswunsch hinsichtlich der lichten Höhe und/oder lichten Weite stellt. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung hat bei der Prüfung des Sachverhaltes folgendes fest- gestellt: - Die Überführung und der Fußgängertunnel befinden sich im Eigentum der DB Netz AG (Darstel- lung der Eigentumsverhältnisse s. Anlage 5). - Nach Prüfung durch das Bauverwaltungsamt liegt keine Widmung der Fußgängerunterführung vor. - Der Tunnel entspricht hinsichtlich mehrerer Aspekte nicht den aktuellen Anforderungen (s. auch Fotos Anlage 4): o Unzureichende Abmessungen (Geringe Durchgangshöhe und –breite), o Fehlende Barrierefreiheit (Zugang auf beiden Seiten nur über Treppenanlagen), o Unzureichende Beleuchtung, o Fehlende soziale Kontrolle (potentieller Angstraum). - Die Ergebnisse einer durch die Stadt Köln durchgeführten zweitägigen Zählung dokumentieren ein sehr geringes Aufkommen an zu Fuß Gehenden in der Unterführung (nur ca. 40 Perso- nen/Tag im Schnitt). - Alternativ zu der Tunnelverbindung existiert für zu Fuß Gehende – mit einem geringen Umweg – die Möglichkeit die Gleise an anderer Stelle zu überqueren (s. Anlage 6). Aus Sicht des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung kann aus den vorgenannten Gründen auf eine Erneuerung der Unterführung verzichtet werden. Die Herstellung einer neuen Eisenbahnüberführung unter Vorgaben, die den aktuellen Regeln der Technik entsprechen – hinsichtlich der lichten Breite und Höhe und insbesondere hinsichtlich der Bar- rierefreiheit – wäre aufgrund der örtlichen Gegebenheiten technisch nur äußerst aufwendig realisier- bar und würde daher Kosten mit sich bringen, die in keiner Relation zu dem geringen verkehrlichen Nutzen stehen und. So müssten zur barrierefreien Gestaltung der Tunnelzugänge die bestehenden Treppenanlagen durch sehr lange Rampen ersetzt werden, was insbesondere auf der südlichen Seite der Unterführung aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit kaum realisierbar zu sein scheint. Bei einseitigem Verlangen wären die o. g. Kosten durch die Stadt Köln zu tragen. Aus diesen Gründen wurde die Variante einer barrierefreien Neuerrichtung bereits im Vorfeld ausge- schlossen. 3 Weiteres Vorgehen Nach der Beschlussfassung der Bezirksvertretung wird die Verwaltung der DB Netz AG eine Stel- lungnahme bezüglich des Bedarfs der Wiederherstellung der Eisenbahnüberführung übermitteln. Anlagen: Anlage 1: Schreiben DB Netz AG Anlage 2: Ausschnitt Stadtkarte Anlage 3: Ausschnitt Luftbild Anlage 4: Fotos Tunnel u. Zugänge Anlage 5: Darstellung Eigentumsverhältnisse Anlage 6: Übersicht nächstgelegene Querungsmöglichkeiten
Anlage 4 (Fotos)
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Anlage 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Eschenbruchstraße
- Brügelmannstraße 16
- Bruchstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0170/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.01.2019
- Erstellt
- 15.01.2019 11:59