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V/0441/2006

Sportstättenbau der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.

Vorlage 20.07.2006

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 23.08.2006, TOP 1.3

Anlage 2 Vorlage V/0441/2006

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Vorlage V/0441/2006

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Ansehen

Anlage 2 Vorlage V/0441/2006

5792 Zeichen

V/0441/2006 
Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage Nr. V/0441/2006 an den Sportausschuss  
 
 
Zu Beschlusspunkt Ziffer I.3: die Förderung der sozial-integrativen Schwerpunkte in der Vereinsarbeit 
 
 





	
	


	









	






	

	

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Beschlussvorlage

12135 Zeichen

V/0441/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sportstättenbau der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. 
hier: Entscheidung über die für 2006 beantragte Sportförderung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
15.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
15.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
15.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
24.08.2006 Sportausschuss Entscheidung
 
Beschlussvorschläge: 
Sachentscheidungen: 
 
Der Sportausschuss fasst die folgenden Beschlüsse zur Münsteraner Sportförderung: 
 
 
I. Die Förderanträge der SSB-Mitgliedsvereine für 2006 
1. Wie aus der Anlage 1 aufgeführten Aufstellung zu ersehen ist, ordnet  die Stadt Münster für die 
22 förderfähigen Baumaßnahmen (Spalte C), zu denen die SSB-Mitgliedsvereine (Spalte B) bis 
zum 28.02.2005 die Sportförderung beantragten, den Prioritätenstufen 1 bis 3 der Sportförder-
richtlinie zu (Spalte E) und bewilligt 2006 den ausführenden SSB-Mitgliedsvereinen zu ihren 
Aufwendungen (Spalte F) insgesamt 337.380 € Baukostenzuschuss (Spalte G). 
 
2. Wie aus der Anlage 2 aufgeführten Aufstellung zu ersehen, fördert die Stadt Münster 2006 die 
SSB-Mitgliedsvereine (Spalte B), die nachwiesen, dass sie mit ihrer Arbeit sozial-integrative 
Schwerpunkte setzen. Sie bewilligt im Zusammenhang mit den nach Beschlusspunkt Ziffer 1 
geförderten Baumaßnahmen Zuschüsse von insgesamt 20.554 € (Spalte J). 
 
3. Die Stadt Münster lässt die bis zum 28.02.2005 gestellten Förderanträge 
      - des Kanuverein Münster für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation, 
      - des RFV Nienberge für den Bau eines Voltigierplatzes, 
      - der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. für eine Solaranlage auf dem Clubhaus, 
      - des Tauchclub Triton Divers für einen Gerätecontainer für Kompressoren 
nach der Rücknahme durch die Vereine unberücksichtigt. Das Verfahren der städtischen 
Sportförderung endet damit.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0441/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau  Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
Barbara.Klein@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.05.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
      V/0441/2006 
4. Die Stadt Münster wird den SSB-Mitglieds vereinen die 2006 bew illigten Baukostenzu-
schüsse entsprechend dem Baufortschritt zahlen. Die Stadt Münster behält sich vor, die 
2006 bewilligten Baukostenzuschüsse von den Beschlüssen abweichend zu zahlen, 
sofern sich bei der Durchführung oder Abrechnung der geförderten Baumaßnahmen 
zuschussrelevante Änderungen ergeben. 
 
5. Die Stadt Münster zahlt dem 1. TC Hiltrup (Nr. 12) den vorgeschlagenen Baukostenzu-
schuss nur zu dem Aufwand, der für den Bauabschnitt zur Versorgung der Tennisau-
ßenanlage anfällt. Sie zahlt dem RVF Hiltrup (Nr. 17) den bewilligten Zuschuss erst, 
nachdem er seine Mitgliederbeiträge auf die Mindestbeiträge nach der Sportförderrichtli-
nie angehoben hat. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
II. Die Finanzierung der bewilligten Baukostenzuschüsse 
 
1. Die Stadt Münster finanziert 337.380 € Baukostenzuschüsse nach Beschlussvorschlag Ziffer I.1, 
Spalte G aus den Mitteln, die 2006 bei der Haushaltsstelle 5510.987.0100.0, ”Baukostenzuschüs-
se für Sportvereine” zur Verfügung stehen.  
 
2. Die Stadt Münster finanziert 20.554,00 € Baukostenzuschüsse für SSB-Mitgliedsvereine mit sozial-
integrativen Schwerpunkten in der Vereinsarbeit gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.2 (Spalte L) 
aus den städtischen Haushaltsmitteln, die 2006 bei der Haushaltsstelle 5510.987.0200.3, „Baukos-
tenzuschüsse für Sportvereine mit sozial-integrativen Schwerpunkten bereitstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.1 die Prioritätenbildung und die Bewilligung 
der Baukostenzuschüsse zu 22 Baumaßnahmen  
 
Die Vereinsbaumaßnahmen, für die die Verwaltung 2006 Zuschüsse aus der städtischen Sportför-
derung vorschlägt, sind den folgenden Prioritätsstufen der Sportförderrichtlinie zugeordnet: 
 
Stufe 1  - Unaufschiebbare und unabweisbare Maßnahmen zur Sicherung der 
Funktionsfähigkeit von Bauten und Anlagen, die eine erhebliche Be-
deutung für den Sportverein haben. 
Stufe 2 - Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und zur Energieein-
sparung. 
Stufe 3 - Investitionen zur sportlichen Leistungssteigerung und als Vorausset-
zung für steigende Mitgliedschaft. 
 
Das Sportamt prüfte nach der Sportförderrichtlinie für alle Förderanträge, die fachliche Notwendig-
keit der geplanten Maßnahmen und bewertete ihre Dringlichkeit und ihren nachhaltigen Beitrag zur 
zukunftsgerichteten Münsteraner Sportentwicklung mit positiven Ergebnissen.  
Die Verwaltung schlägt für die Maßnahmen der Dringlichkeitsstufe 1 (Auflistung, Nr. 1, 2, 3, 4, 8, 9, 
10, 16, 18, 21) vor, 50 % der sachbezogenen Aufwendungen zu fördern. Da DJK Grün-Weiß A-
melsbüren für die Photovoltaikanlage (Nr. 17) Fördermittel des Landessportbundes in Aussicht 
stehen, schlägt die Verwaltung einen Zuschuss von 25 % des förderfähigen Aufwands vor. Für die 
Maßnahmen der Dringlichkeitsstufen 2 (Auflistung, Nr. 5, 6, 7, 12, 14, 19, 22) und 3 (Auflistung Nr. 
11, 13, 15) empfiehlt die Verwaltung, 25 % der förderfähigen Vereinsaufwendungen zu bezu-
schussen. 
Welcher Aufwand für die Baumaßnahmen abschließend tatsächlich  gefördert wird, hängt von dem 
Prüfungsergebnis der Schlussabrechnung ab. Die vorgeschlagenen städtischen Baukostenzu-

- 3 - 
      V/0441/2006 
schüsse sind die Obergrenze der städtischen Sportförderung. Die bewilligten Baukostenzuschüsse 
werden angepasst werden, wenn die SSB-Mitgliedsve reine mit der Schlussabrechnung weniger 
oder andere Aufwendungen nachweisen als der Sportausschuss bei der Zuschussentscheidung 
berücksichtigte. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.2: die Förderung der sozial-integrativen 
Schwerpunkte der SSB-Mitgliedsvereine  
 
In Zusammenhang mit der Förderung von Baumaßnahmen fördert die Stadt Münster auf Antrag 
die SSB-Mitgliedsvereine, die nachweisen, dass sie mit ihrer Arbeit sozial-integrative Schwerpunk-
te setzen. Ziel der Angebote soll sein, Menschen in Münster an Bewegung und Sport und an das 
Leben im Verein heranzuführen und zum Vereinsbeitritt zu bewegen. Die Stadt Münster vergibt für 
die nachgewiesenen förderfähigen sozial-integrativen Vereinsangebote die folgenden Punkte, die 
sie zu den als förderfähig eingestuften Baukosten für die jeweilige Baumaßnahme in Beziehung 
setzt.   
je 2 Punktwerte für Kooperationen mit Kindergärten, Schulen, Sozialeinrichtungen  
je 1 Punktwert für Angebote für ausländische Menschen, Menschen mit Behinderung Personen 
zwischen 14 und 18 Jahren, Frauen, Senioren, 
1 - 3 Punktwerte für Angebote für Personen, die nicht Mitglied des Vereins sind. 
Ein SSB-Mitgliedsverein kann max. 14 Punkte erreichen, der Höchstzuschuss zur Förderung sozi-
al-integrativer Schwerpunkte je Baumaßnahme liegt bei 5.113 €. Die Angaben zu den förderfähi-
gen Vereinsangeboten und zur Berechnung stehen in Anlage 1.  
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.3: das Ende des Förderverfahrens  
 
Die Stadt Münster gewährt ihre Sportförderung den SSB-Mitgliedsvereinen auf Antrag. Sofern die 
SSB-Mitgliedsvereine ihre Zuschussanträge zurückziehen, endet das Verfahren der kommunalen 
Sportförderung. Hierüber wurden die SSB Mitgliedsvereine informiert. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.4: die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse 
 
Das Sportamt zahlt die bewilligten Baukostenzuschüsse nach dem Baufortschritt aus, den die 
SSB-Mitgliedsvereine belegen. Um Überzahlungen zu vermeiden, hält das Sportamt im laufenden 
Verfahren einen Rest vom Zuschuss zurück. Dieser wird nach der Schlussabrechnung der geför-
derten Baumaßnahmen ausgezahlt. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.5: die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse 
unter Bedingungen  
 
Das Sportamt erklärt den SSB-Mitgliedsvereinen nach der Antragstellung die Fördervorausset-
zungen gem. der Sportförderrichtlinie und weist auf fehlende Antragsvoraussetzungen hin. Ziel der 
SSB-Mitgliedsvereine ist, alle Voraussetzungen so z ügig als möglich zu schaffen und zu belegen. 
Gelegentlich stehen einer vollständigen Antragsstellung ohne Einflussmöglichkeiten der SSB-
Mitgliedsvereine Sachzwänge entgegen (z. B. Termine, fachliche Abhängigkeiten, Vereinssat-
zung). Bei der Vorbereitung der Zuschussentscheidung bewertet das Sportamt, wie weit die feh-
lenden Voraussetzungen von der Sportförderrichtlinie abweichen und wie schnell die SSB-
Mitgliedsvereine alle Voraussetzungen schaffen können. Sind die Vereine kurzfristig dazu in der 
Lage, sollte nicht die Entscheidung der Stadt Münster über die beantragten Zuschüsse in Frage 
gestellt werden; es sollte nur die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse von der Ergänzung der 
fehlenden Voraussetzungen abhängig gemacht werden. 
 
Die SSB-Mitgliedsvereine müssen als Fördervoraussetzung u. a. mindestens die Mitgliedsbeiträge 
erheben, die die Sportförderrichtlinie vorgibt. Die Beiträge werden jährlich mit einem amtlichen

- 4 - 
      V/0441/2006 
Steigerungsindex fortgeschrieben, der im Frühjahr feststeht. Der RFV Hiltrup hatte Anfang 2006 
seine Beiträge festgesetzt, ehe die Verwaltung die für 2006 zu berücksichtigenden Mitgliedsbei-
träge berechnete. Sofern der RFV Hiltrup die nächste Gelegenheit nutzt, seine Beiträge entspre-
chend anzupassen, steht der Auszahlung eines Zuschusses nichts entgegen. Würde die Förder-
entscheidung ausgesetzt, bis die Mitgliedsbeiträge angepasst sind, verlöre der RFV Hiltrup im 
Verfahren unnötig Zeit. 
 
Der 1. TC Hiltrup plant u. a. den Bau von Umkleiden und Sanitäranlagen für seine Tennisaußen-
anlage und seine Tennishalle. Die Stadt Münster för dert keine Vereinsinvestitionen in Tennishal-
len, daher schlägt die Verwaltung einen Baukostenzuschuss nur zu den Investitionen vor, die zur 
Versorgung der Freianlage mit Funktionsräumen anfallen. Bei der Abrechnung der Baumaßnahme 
werden die Aufwendungen voneinander getrennt betrachtet werden. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer II.1: die Finanzierung der bewilligten Baukosten-
zuschüsse  
 
Die Stadt Münster zahlt die bewilligten Baukostenzuschüsse aus der Haushaltsstelle  
5510.987.0100.0, „Baukostenzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen”. Nach dem Ratsbe-
schluss vom Mai 2004 ist die richtliniengemäße Sportförderung mit städtischen Mitteln um 20 % 
der Mittel der Sportpauschale verstärkt worden. 2006 stehen bei der Haushaltsstelle 
5510.987.0100.0, „Baukostenzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen" 337.544,19 € zur Aus-
zahlung bereit. Das sind die Haushaltsmittel des Haushaltsplans 2006 und die Restmittel der bis 
2005 bewilligten Baukostenzuschüsse, die über mehrere Jahre ausgezahlt werden.  
Für 2006 haben 22 SSB-Mitgliedsvereine zu Baumaßnahmen mit einem Gesamtaufwand von 
1.032.600 € Zuschussanträge bei der Stadt Münster gestellt. Mit den bereitstehenden Finanzmit-
teln für das Haushaltsjahr 2006 können diese Maßnahmen nicht bis zu 50 % gefördert werden. Die 
Verwaltung schlägt daher vor, aus der Haushaltsstelle 50 % der Aufwendungen der elf Maßnah-
men der Dringlichkeitsstufe 1 zu fördern. Da auf die Finanzmittel der Haushaltsjahre 2007 ff. nicht 
zugegriffen werden kann, werden die restlichen Finanzmittel für 2006 gleichermaßen als Zuschüs-
se für die acht Maßnahmen der Dringlichkeitsstufe 2 und für die drei Maßnahmen der Dringlich-
keitsstufe 3 gewährt. Damit lassen sich die Aufwendungen dieser Maßnahmen nur noch zu 25 % 
fördern.  
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer II.2 : die Finanzierung der bewilligten Zuschüsse 
für sozial integrative Schwerpunkte 
 
Die Baukostenzuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte in der Vereinsarbeit zahlt die Stadt 
Münster aus, wenn die SSB-Mitgliedsvereine nachweislich mit der geförderten Baumaßnahme 
begonnen haben. Die vorgeschlagenen 20.554 € Zuschüsse für SSB-Mitgliedsvereine mit sozial-
integrativen Schwerpunkten sind mit den Mitteln der Haushaltsstelle 5510.987.0200.3 finanziert.  
 
 
I. V. 
 
 
 
gez. Dr. Hanke 
Stadträtin

Anlage 1 Vorlage V/0441/2006

4164 Zeichen

Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage Nr. V/0441/206 an den Sportausschuss  
 

 


	
	


	









 


		

 



 


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Beratungsverlauf (7)

10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2006 Sportausschuss
TOP 1.3 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0441/2006
Typ
Vorlage
Datum
20.07.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37