Mandari Insight

3458/2022

15. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.11.2022

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Anlage 4 Gebührenbedarfsberechnungen

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Ansehen

Anlage 1 Satzung und Gebührentarif

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Ansehen

Anlage 3 Übersicht der Mehrerträge

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 5 Gesamtfassung

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Ansehen

Anlage 6 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus dem AVR

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Ansehen

Anlage 2 Synopse

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Ansehen

Anlage 4 Gebührenbedarfsberechnungen

7923 Zeichen

Gebührenbedarfsberechnung zur Allgemeinen 
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln
Anlage 4
Tarifnummer neu: 16.1
Tatbestand neu:                
Gebührenhöhe neu: 27,00  Euro
Berechnung:
Personalkosten 64.500,00 Euro
20% Verwaltungsgemeinkosten 12.900,00 Euro
Zw.summe 77.400,00 Euro
Sachkosten 9.700,00 Euro
Zw.summe 87.100,00 Euro
dividiert JAM 97.830 Minuten
Zw.summe 0,89 Euro/Min.
x Zeitaufwand (Berechnung s. unten) 30 Minuten
Gebühr 26,71 Euro
Gebühr gerundet 27,00 Euro
alte Gebühr 15,00 Euro Fallzahl
Neue Gebühr 27,00 Euro pro Jahr
100,00
1.200,00 Euro
Ermittlung des Zeitaufwandes
Tätigkeit (m.D.) Zeit
Durchführung Test mit Kund*in 20,00                  
Übermittlung Ergebnis an Kund*in 5,00                    
Dokumentation in der eAkte 5,00                    
Gesamt 30,00
Ermittlung Personalkosten:
Errechneter Durchschnittswert aus Personalkosten 2022:
Beamt*innen A8, Bereich 7 = 71.900 71.900 €
Angestellte EG 8, Bereich 7= 57.100 57.100 €
Durchschnittswert: 64.500 €
Ermittlung JAM
Beamt*innen (1.671 Stunden) 100.260
Angestellte (1.590 Stunden) 95.400
Durchschnittswert: 97.830
Kenntnisprüfung in einem 
aufenthaltsrechtlichem Verfahren
zu erwartender jährlicher 
Mehrertrag

Gebührenbedarfsberechnung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der 
Stadt Köln 
Tarifnummer neu: 56.9 
Tatbestand neu:                
Gebührenhöhe neu: 18,00  Euro 
Berechnung: 
Personalkosten 64.500,00 Euro 
20% Verwaltungsgemeinkosten 12.900,00 Euro 
Zw.summe 77.400,00 Euro 
Sachkosten 9.700,00 Euro 
Zw.summe 87.100,00 Euro 
dividiert JAM 97.860 Minuten 
Zw.summe 0,89 Euro/Min. 
x Zeitaufwand (Berechnung s. unten) 20 Minuten 
Gebühr 17,80 Euro 
Gebühr gerundet 18,00 Euro 
alte Gebühr 11,00 Euro Fallzahl 
Neue Gebühr 18,00 Euro pro Jahr 
8
56,00 Euro 
Ermittlung des Zeitaufwandes 
Tätigkeit Zeit 
Überprüfung Wohnung2000 1
Akte anfordern 1
Verfügung fertigen 3
Anschreiben Gutachter fertigen 4
Anschreiben NRW-Bank fertigen 3
Gebührenbescheid fertigen inkl. 
Stammdatenanlage und Rechnungsvorblatt 6
Versandt und Abheften 2
Gesamt 20 
Beantwortung von Anfragen von 
Sachverständigen bei 
Zwangsversteigungen für öffentlich 
geförderte Objekte 
zu erwartender jährlicher 
Mehrertrag

Gebührenbedarfsberechnung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der 
Stadt Köln 
Tarifnummer neu: 61.2. 
Tatbestand neu:                
Gebührenhöhe neu: 
15,00  Euro 
Berechnung: 
Personalkosten 64.200,00 Euro 
20% Verwaltungsgemeinkosten 12.840,00 Euro 
Zw.summe 77.040,00 Euro 
Sachkosten 9.700,00 Euro 
Zw.summe 86.740,00 Euro 
dividiert JAM 95.400 Minuten 
Zw.summe 0,91 Euro/Min. 
x Zeitaufwand (Berechnung s. unten) 17 Minuten 
Gebühr 15,46 Euro 
Gebühr gerundet 15,00 Euro 
alte Gebühr 0,00 Euro Fallzahl 
Neue Gebühr 15,00 Euro pro Jahr 
5
75,00 Euro 
Ermittlung des Zeitaufwandes 
Tätigkeit Zeit 
Auswählen des FNP 12,00 
Anstoßen der Druckdatei 5,00 
Gesamt 17,00 
Druck des Flächennutzungsplanes im 
Urkundenmaßstab 
zu erwartender jährlicher 
Mehrertrag

Gebührenbedarfsberechnung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der 
Stadt Köln 
Tarifnummer neu: 61.2.1 
Tatbestand neu:                
Gebührenhöhe neu: 
23,00  Euro 
Berechnung: 
Personalkosten 64.200,00 Euro 
20% Verwaltungsgemeinkosten 12.840,00 Euro 
Zw.summe 77.040,00 Euro 
Sachkosten 9.700,00 Euro 
Zw.summe 86.740,00 Euro 
dividiert JAM 95.400 Minuten 
Zw.summe 0,91 Euro/Min. 
x Zeitaufwand (Berechnung s. unten) 25 Minuten 
Gebühr 22,73 Euro 
Gebühr gerundet 23,00 Euro 
alte Gebühr 16,00 Euro Fallzahl 
Neue Gebühr 23,00 Euro pro Jahr 
5
35,00 Euro 
Ermittlung des Zeitaufwandes 
Tätigkeit Zeit 
Auswählen des FNP 15,00 
Beschriften des Layouts 5,00 
Anstoßen der Druckdatei 5,00 
Gesamt 25,00 
Auszug aus dem 
Flächennutzungsplan 
zu erwartender jährlicher 
Mehrertrag

Gebührenbedarfsberechnung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der 
Stadt Köln 
Tarifnummer neu: 61.4 bis 61.4.3 
Tatbestand neu:                
Gebührenhöhe neu:  Euro 
Berechnung Variante 1: 
Personalkosten 92.500,00 Euro 
20% Verwaltungsgemeinkosten 18.500,00 Euro 
Zw.summe 111.000,00 Euro 
Sachkosten 9.700,00 Euro 
Zw.summe 120.700,00 Euro 
dividiert JAM 95.400 Minuten 
Zw.summe 1,27 Euro/Min. 
x Zeitaufwand (Berechnung s. unten) 85 Minuten 
Gebühr 107,54 Euro 
Gebühr gerundet 108,00 Euro 
alte Gebühr 22,00 Euro Fallzahl 
Neue Gebühr 108,00 Euro pro Jahr 
3
258,00 Euro 
Ermittlung des Zeitaufwandes 
Variante 1 Variante 1b Variante 2 Variante 3 
B-Plan mit 
öff.rechtl. 
Vertrag 
(analog) 
B-Plan mit 
öff.rechtl. 
Vertrag 
(digital) 
B-Plan ohne 
öff.rechtl. 
Vertrag Kein B-Plan 
Tätigkeit Zeit Zeit Zeit Zeit 
Suche im GIS 2,50 2,50 2,50 2,50 
Auswählen des Grundstückes 2,50 2,50 2,50 2,50 
Prüfung Planungsrecht 5,00 5,00 5,00 5,00 
Bebauungsplan incl. Begründung 10,00 10,00 10,00 
Prüfung ob öffentlich-rechtliche. Verträge vorliegen 15,00 15,00 
Einscannen 30,00 
Stellungnahme Gebührenbescheid und Versand 20,00 20,0 0 20,00 20,00 
Gesamt 
85,00 55,00 40,00 30,00 
Schriftliche, planungsrechtliche 
Auskunft je Grundstück 
zu erwartender 
jährlicher Mehrertrag

Gebührenbedarfsberechnung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der 
Stadt Köln 
Tarifnummer neu: 61.4.1 
Berechnung Variante 1b: 
Personalkosten 92.500,00 Euro 
20% Verwaltungsgemeinkosten 18.500,00 Euro 
Zw.summe 111.000,00 Euro 
Sachkosten 9.700,00 Euro 
Zw.summe 120.700,00 Euro 
dividiert JAM 95.400 Minuten 
Zw.summe 1,27 Euro/Min. 
x Zeitaufwand (Berechnung s. unten) 55 Minuten 
Gebühr 69,59 Euro 
Gebühr gerundet 70,00 Euro 
alte Gebühr 22,00 Euro Fallzahl 
Neue Gebühr 70,00 Euro pro Jahr 
3
144,00 Euro 
zu erwartender 
jährlicher Mehrertrag

Gebührenbedarfsberechnung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der 
Stadt Köln 
Tarifnummer neu: 61.4.2 
Berechnung Variante 2: 
Personalkosten 92.500,00 Euro 
20% Verwaltungsgemeinkosten 18.500,00 Euro 
Zw.summe 111.000,00 Euro 
Sachkosten 9.700,00 Euro 
Zw.summe 120.700,00 Euro 
dividiert JAM 95.400 Minuten 
Zw.summe 1,27 Euro/Min. 
x Zeitaufwand (Berechnung s. unten) 40 Minuten 
Gebühr 50,61 Euro 
Gebühr gerundet 51,00 Euro 
alte Gebühr 22,00 Euro Fallzahl 
Neue Gebühr 51,00 Euro pro Jahr 
3
87,00 Euro 
zu erwartender jährlicher 
Mehrertrag

Gebührenbedarfsberechnung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der 
Stadt Köln 
Tarifnummer neu: 61.4.3 
Berechnung Variante 3: 
Personalkosten 92.500,00 Euro 
20% Verwaltungsgemeinkosten 18.500,00 Euro 
Zw.summe 111.000,00 Euro 
Sachkosten 9.700,00 Euro 
Zw.summe 120.700,00 Euro 
dividiert JAM 95.400 Minuten 
Zw.summe 1,27 Euro/Min. 
x Zeitaufwand (Berechnung s. unten) 30 Minuten 
Gebühr 37,96 Euro 
Gebühr gerundet 38,00 Euro 
alte Gebühr 22,00 Euro Fallzahl 
Neue Gebühr 38,00 Euro pro Jahr 
3
48,00 Euro 
zu erwartender jährlicher 
Mehrertrag

Anlage 10 
 
 
Gebührenbedarfsberechnung zur neuen Ziffer 62.6 des Gebührentarifs zur 
Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln 
 
(neue Nr. 62.6 = Festsetzung von Hausnummern) 
 
Ermittlung des Zeitaufwandes: 
Tätigkeit  
 
Zeit  
Prüfung des Antrags und Beratung des Antragsstellers 15 Min.  
Erfassung Datenbank und Akte anlegen 20 Min.  
Unterlagen / Vorgänge prüfen und auswerten 40 Min.  
Rechnungs- und Bescheiderteilung, Kontierung 30 Min .  
gesamt 
 
105 Min . 
 
Berechnung der Verwaltungsgebühr:  
Personalkosten 
( BGr. A8 ; Bereich 7 ) 
71.900,00 € 
Verwaltungsgemeinkosten 
( 20 % der Personalkosten, gem. KGSt ) 
14.380,00 € 
Sachkostenpauschale 
( für einen Büroarbeitsplatz, gem. KGSt ) 
9.700,00 € 
Zwischensumme 95.980,00 € 
./. Jahresarbeitsminuten 
( bei einer 41 Std. / Woche ) 
100.260 JAM  
X Zeitaufwand in Minuten 105 Min.  
Verwaltungsgebühr  100,52 € 
gerundet 101 ,00  € 
(bisher keine Gebühr)  
 
Ermittlung des jährlich zu erwartenden Mehrertrages: 
  gesamt  Fallzahl pro Jahr  
alte Gebühr  0,00 €  € 270  
neue Gebühr  101,00 € 27.270,00 €  
zu erwartender 
jährlicher 
Mehrertrag 
 
 27.270,00  € bei gleichbleibenden 
Fallzahlen 
(antragsbezogen)

Anlage 1 Satzung und Gebührentarif

11949 Zeichen

Anlage 1 
 
Fünfzehnte Satzung zur Änderung der  
Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung  
der Stadt Köln  
vom.... 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom ________________ aufgrund der 
§§ 1,2,4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen 
vom 21. Oktober 1969 (GV NW 1969 S. 712), der §§ 7, 77 Abs. 1 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW 1994 S. 666) und des § 2 Abs. 3 des 
Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.08.1999 (GV NW 
1999, S. 524) – jeweils in der bei Erlass der Satzung geltenden Fassung –
 diese 
Satzung beschlossen:  
 
Artikel 1 
 
Die Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln vom 27.Dezember 
1971 (ABl. Stadt Köln 1972, S. 3), zuletzt geändert durch die 14. Änderungssatzung 
vom 05.Juni 2020 (ABl. Stadt Köln 2020, S. 647) wird wie folgt geändert: 
 
1. § 3 wird wie folgt neu gefasst: 
„(1) Bei den im Gebührentarif aufgeführten Beträgen handelt es sich um 
Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer). Soweit besondere Leistungen von der 
Stadt Köln als Unternehmerin erbracht werden, erhöhen sich die Gebühren 
um den Betrag, der nach dem Umsatzsteuergesetz in der jeweils geltenden 
Fassung als Umsatzsteuer zu entrichten ist. 
 
(2) Dies gilt entsprechend § 2b Abs. 4 Nr. 3 Umsatzsteuergesetz auch für 
Leistungen des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster bei der 
Wahrnehmung von Aufgaben der Landesvermessung und des 
Liegenschaftskatasters mit Ausnahme der Amtshilfe.“

2. Der Gebührentarif erhält die anliegende Neufassung. 
 
Artikel 2 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt 
der Stadt Köln in Kraft.

Anlage 1 
 
Gebührentarif der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung 
der Stadt Köln vom 27.12.1971 
 
Nr.  Gegenstand Gebühr 
 I. Allgemeiner Teil   
1. Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen und ähnliche 
Amtshandlungen 
(soweit nicht im besonderen Teil abweichend geregelt) 
10,00 € -118,00 € 
2. Kopien (soweit nicht im besonderen Teil abweichen d geregelt) je Blatt 1,10 € (ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer) 
3. Telefonische Beantragung beim Bundeszentralregiste r auf Erteilung eines 
Führungszeugnisses 
3,00 € 
4. Schriftliche Auskünfte und Bescheinigungen 2,00 € (ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer) 
 Gebührenfrei sind:  
Bescheinigung für steuerliche Zwecke; 
Bescheinigung für Medizinalpraktikant*innen über die Teilnahme an öffentlichen 
Impfterminen 
 
5. Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeiche n und Beglaubigungen von 
Abschriften, Kopien und Auszügen je Seite 
1,70 € (ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer) 
6. Versand von Unterlagen bzw. Anträgen per Fax 3,00 € (ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer) 
7. Servicegebühr für Dienstleistungen besonderer Art oder zu besonderen Zeiten; 
zusätzlich zu Gebührentarifen nach II. 
5,00 € bis 15,00 € 
(ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer) 
   
 II. Besonderer Teil   
 Amt für Stadtentwicklung und Statistik  
15.1 Erteilung einer schriftlichen Genehmigung für d ie rechtsgeschäftliche 
Veräußerung eines Grundstückes und Bestellung und Veräußerung eines 
Erbbaurechts in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten nach § 144 Abs. 2 
Baugesetzbuch 
377,00 €

2 
 
Nr. Gegenstand Gebühr 
15.1.1 Erteilung einer schriftlichen Genehmigungsver sagung für die rechtsgeschäftliche 
Veräußerung eines Grundstückes und Bestellung und Veräußerung eines 
Erbbaurechts in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten nach § 144 Abs. 2 
Baugesetzbuch 
(75 % der Genehmigungsgebühr) 
282,75 € 
15.2 Erteilung einer schriftlichen Genehmigung für R echtsvorgänge in förmlich 
festgelegten Sanierungsgebieten nach § 144 Abs. 2 Baugesetzbuch für die 
Teilung eines Grundstückes bzw. die rechtsgeschäftliche Bestellung eines das 
Grundstück belastenden Rechts mit Ausnahme der Bestellung von Rechten im 
Zusammenhang mit der Durchführung von Baumaßnahmen und den damit 
verbundenen schuldrechtlichen Verträgen 
51,00 € 
15.2.1 Erteilung einer schriftlichen Genehmigungsver sagung für Rechtsvorgänge in 
förmlich festgelegten Sanierungsgebieten nach § 144 Abs. 2 Baugesetzbuch für 
die Teilung eines Grundstückes bzw. die rechtsgeschäftliche Bestellung eines 
das Grundstück belastenden Rechts mit Ausnahme der Bestellung von Rechten 
im Zusammenhang mit der Durchführung von Baumaßnahmen und den damit 
verbundenen schuldrechtlichen Verträgen 
(75 % der Genehmigungsgebühr) 
38,25 € 
15.3 Bescheinigung für Aufwendungen im Sinne der §§ 7h , 10f und 11a 
Einkommenssteuergesetz in städtebaulichen Sanierungsgebieten 
0,4 % der Höhe  
der anerkannten 
Aufwendungen 
   
 Amt für Integration und Vielfalt  
16.1 Kenntnisprüfung in einem aufenthaltsrechtlichen  Verfahren 27,00 € (ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer) 
   
 Kämmerei  
20.1 Erstattungen von Zahlungen ohne Rechtsgrund (ab  der 2. Erstattung) 8,00 € 
20.2 Kontenübersichten je Kalenderjahr  
20.2.1 bei bis zu vier debitorischen Rechnungen im Kalenderjahr 17,00 € 
20.2.2 bei fünf bis zwölf debitorischen Rechnungen im Kalenderjahr 36,00 € 
20.2.3 bei 13 bis 25 debitorischen Rechnungen im Kal enderjahr 53,00 € 
20.2.4 ab 25 debitorischen Rechnungen im Kalenderjah r 71,00 € 
20.3 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen 15 ,00 €

3 
 
Nr. Gegenstand Gebühr 
20.4 Nachforschungen über den Verbleib einer Überwe isung der Stadtkasse an einen 
Gläubiger 
36,00 € 
 Die Gebühr wird nur erhoben, wenn die Nachforschun gen ergeben, dass der 
Geldbetrag ordnungsgemäß dem Gläubigerkonto gutgeschrieben wurde 
 
   
 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster   
23.1 Abgabe/Vervielfältigung eines Bebauungsplanes  
23.1.1 Abgabe eines Bebauungsplanes im pdf-Format (d igital) 15,00 € 
23.1.2 Vervielfältigung eines Bebauungsplanes  
(s/w-Lichtpause) 
26,00 € 
23.1.3 Vervielfältigung eines Bebauungsplanes (Farbpl ot/Farbdruck) 30,00 € 
23.2 Eintragung aus Fluchtlinien-, Durchführungs- un d Bebauungsplänen 34,00 € 
23.3 Ortsbau- und Bodenrecht  
23.3.1 Negativbescheinigung (kein Bebauungsplan vor handen) 15,00 € 
23.3.2 Sonstige Auskünfte aus dem Ortsbau- und Boden recht 15,00 € 
23.4 Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht ohne Eintragungen aus  
Fluchtlinien-, Durchführungs- und Bebauungsplänen und ohne Baulastattestat 
53,00 € 
23.5 Abgabe von Lageplandaten  
23.5.1 Grundgebühr 61,00 € 
23.5.2 bei digitaler Ausgabe je Sicad-Element  
23.5.2.1 aus der Schlussmessung oder aus Planungsunt erlagen bis zu 2 Jahre alt 0,30 € 
23.5.2.2 aus Planungsunterlagen bis zu 4 Jahre alt 0,21 € 
23.5.2.3 aus Planungsunterlagen älter als 4 Jahre 0,15 € 
23.5.3 Bei analoger Abgabe als Papierplot 1:250 auf Gr undlage digitaler 
Datenbestände je Sicad-Element 
 
23.5.3.1 bis zu 2 Jahre alt 0,15 € 
23.5.3.2 bis zu 4 Jahre alt 0,11 € 
23.5.3.3 älter als 4 Jahre 0,08 € 
 Für Zwecke der Wissenschaft und der Aus- und Fortbi ldung berechnet sich die 
Gebühr aus 50 % der Grundgebühr zuzüglich 20 % der regulären Gebühr für 
den Umfang der abgegeben Daten. 
 
23.6 Vorkaufsrecht  
23.6.1 Ausstellen von Negativattesten 169,94 €

4 
 
Nr. Gegenstand Gebühr 
23.6.2 Ausstellen von Zurückweisungen (Erteilung eine s Negativattests nicht 
erforderlich) 
117,65 € 
   
 Amt für öffentliche Ordnung  
32.1 Ausstellen von Bescheinigungen über nicht abgeg ebene Fundsachen 12,00 € 
32.2 Vergabe von Grünflächen und fiskalischem Geländ e der Stadt Köln für 
Schützen-, Volks-, und Sommerfeste  
 
32.2.1 ohne Ortstermin 54,00 € 
32.2.1.1 Ablehnung (ohne Ortstermin) 40,00 € 
32.2.2 mit Ortstermin 118,00 € 
32.2.2.1 Ablehnung (mit Ortstermin) 88,00 € 
32.3 Versand von Akten an Rechtsanwälte oder andere V erfahrensbevollmächtigte  
32.3.1 bis zu   15 Minuten Zeitaufwand 9,00 € 
32.3.2 bis zu   30 Minuten Zeitaufwand 19,00 € 
32.3.3 bis zu   45 Minuten Zeitaufwand 28,00 € 
32.3.4 bis zu   60 Minuten Zeitaufwand 38,00 € 
32.3.5 bis zu   90 Minuten Zeitaufwand 57,00 € 
32.3.6 bis zu 120 Minuten Zeitaufwand 76,00 € 
   
 Amt für Wohnungswesen   
56.1 Bewilligung von Mitteln im Zusammenhang mit der  Förderung von 
Modernisierungsmaßnahmen im Bestand 
0,4 % der 
bewilligten 
Darlehenssumme 
56.2 Bewilligung von Fördermitteln zum Bau und Erwerb von Wohnraum zur 
Selbstnutzung 
646,00 € 
56.3 Bewilligung von Mitteln im Zusammenhang mit der  Förderung von 
Modernisierungsmaßnahmen im Bestand 
0,4 % der 
bewilligten 
Darlehenssumme 
56.4 Kopie einer Wirtschaftlichkeitsberechnung 15,00 € 
56.5 Einsichtnahme in die Darlehensakte 
(bei Bußgeldverfahren ist die Einsichtnahme kostenlos) 
26,00 € 
56.6 Standortprüfungen für den geförderten Wohnungsb au 129,00 € 
56.7 Genehmigung zur Übertragung von Grundstücken m it Förderzusage vor 
Bezugsfertigkeit 
155,00 €

5 
 
Nr. Gegenstand Gebühr 
56.8 Beantwortung von Anfragen von Sachverständigen be i Zwangsversteigerungen 
für freifinanzierte Objekte 
11,00 € 
56.9 Beantwortung von Anfragen von Sachverständigen be i Zwangsversteigerungen 
für öffentlich geförderte Objekte 
18,00 € 
   
 Stadtplanungsamt   
61.1 Flächennutzungsplan 15,00 € 
61.2 Druck des Flächennutzungsplanes im Urkundenmaß stab 15,00 € 
61.2.1 Auszug aus dem Flächennutzungsplan (2 Seiten D IN A4) 23,00 € 
61.2.2 jedes weitere Blatt 11,00 € 
61.3 Publikationen 2,50 € - 26,00 € 
(ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer) 
61.4 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je Gru ndstück 
Bebauungsplan mit öffentlich-rechtlichen Vertrag (analog) 
108,00 € 
61.4.1 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je G rundstück 
Bebauungsplan mit öffentlich-rechtlichen Vertrag (digital) 
70,00 € 
61.4.2 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je G rundstück 
Bebauungsplan ohne öffentlich-rechtlichen Vertrag (analog) 
51,00 € 
61.4.3 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je G rundstück 
kein Bebauungsplan 
38,00 € 
   
 Bauverwaltungsamt   
62.1 Erschließungsbeitragsbescheinigung ohne Kostenan gabe  
62.1.1 für die erste geprüfte Erschließungsanlage 51,00 € 
62.1.2 je weiterer geprüfter Erschließungsanlage 34,00 € 
62.2 Erschließungsbeitragsbescheinigung mit Angabe de r voraussichtlich 
entstehenden Kosten 
 
62.2.1 für die erste geprüfte Erschließungsanlage 144,00 € 
62.2.2 je weiterer geprüfter Erschließungsanlage 123,00 € 
62.3 Löschungsbewilligung für Sicherungshypotheken z ur Sicherung künftiger 
Straßenbaukostenforderungen 
21,00 € 
62.4 Bearbeitung von Einzelanträgen nach § 127 Teleko mmunikationsgesetz 546,00 €

6 
 
Nr. Gegenstand Gebühr 
62.5 Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 18 Straßen- und Wegegesetz 
NRW bzw. § 8 Bundesfernstraßengesetz 
 
62.5.1 bis zu 130 Minuten Zeitanteil 100,00 € 
62.5.1.1 Genehmigungsversagung  
(75 % von der Genehmigungsgebühr) 
75,00 € 
62.5.2 bis zu 225 Minuten Zeitanteil 173,00 € 
62.5.2.1 Genehmigungsversagung  
(75 % von der Genehmigungsgebühr) 
129,75 € 
62.5.3 mit einem mittleren Zeitanteil von 320 Minut en 246,00 € 
62.5.3.1 Genehmigungsversagung  
(75 % von der Genehmigungsgebühr) 
184,50 € 
62.6 Festsetzung der Hausnummern 101,00 € 
   
 Bauaufsichtsamt   
63.1 Erteilung der Löschungsbewilligung für eine Sic herungshypothek zur Sicherung 
von Stellplatzablösebeträgen 
100,00 € 
   
 Amt für Straßen und Radwegebau  
66.1 Baubegleitung bei der Durchführung von Bordstein absenkungen 124,00 € 
   
 Zentrales Aktendepot   
1000.1 Bereitstellungsgebühren für die Vorlage von ab geschlossenen Bauakten 
(Untergliederung nach Anzahl der Aktenordner) 
 
1000.1.1 zur Einsichtnahme im Zentralen Aktendepot vo n einem Aktenordner 30,00 € 
1000.1.2 bei 2-3 Aktenordner 60,00 € 
1000.1.3 bei 4-5 Aktenordner 90,00 € 
1000.1.4 bei 6-7 Aktenordner 120,00 € 
1000.1.5 bei 8 oder mehr Aktenordnern 150,00 € 
1000.2 Fertigung von Kopien aus abgeschlossenen Baua kten zur sofortigen Mitnahme 
bzw. zur späteren Abholung 
 
1000.2.1 bis DIN A2 5,30 € 
1000.2.2 bis DIN A1 6,40 € 
1000.2.3 bis DIN A0 7,60 €

7 
 
Nr. Gegenstand Gebühr 
1000.3 Beglaubigung einer Kopie aus einer abgeschloss enen Bauakte  
1000.3.1 bis einschl. 5 Seiten 10,00 € 
1000.3.2 je weitere Seite 2,00 €

Anlage 3 Übersicht der Mehrerträge

1073 Zeichen

Anlage 3 
Nr. neu Tarif Mehrertrag Minderertrag 
16.1 Kenntnisprüfung in einem aufenthaltsrechtlichen  Verfahren 1.200,00 €
56.9 
Beantwortung von Anfragen von Sachverständigen bei Zwangsversteigerungen für öffentlich 
geförderte Objekte 56,00 €
61.2 Druck des Flächennutzungsplanes im Urkundenmaßstab 75,00 €
61.2.1 Auszug aus dem Flächennutzungsplan (2 Seiten DIN A4) 35,00 €
61.4 
Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je Grundstück Bebauungsplan mit öffentlich- 
rechtlichen Vertrag (analog) 258,00 €
61.4.1 
Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je Grundstück Bebauungsplan mit öffentlich- 
rechtlichen Vertrag (digital) 144,00 €
61.4.2 
Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je Grundstück Bebauungsplan ohne öffentlich- 
rechtlichen Vertrag (analog) 87,00 €
61.4.3 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je Grundstück kein Bebauungsplan 48,00 €
62.6 Festsetzung der Hausnummern 27.270,00 €
Gesamt: 29.173,00 € 0,00 €
Mehrerträge: 29.173,00 €
Mehrerträge gerundet: 29.000,00 €
Jährliche Mehr- bzw. Mindererträge durch die einzelnen Gebührenveränderungen

Beschlussvorlage Rat

8761 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/112/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3458/2022 
Freigabedatum 
 21.11.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
15. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die 15. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebüh-
rensatzung der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung. 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.11.2022 
Finanzausschuss 05.12.2022 
Rat 08.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Erträge    29.000,00€ 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
1. Anlass zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung 
Die Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nimmt die Verwaltung zum Anlass den Satzungstext 
und die Gebührentarife der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung zu überprüfen und anzupassen. 
Aufgrund der Einführung des § 2b UStG und der damit einhergehenden Abänderung des Umsatzsteuer-
gesetzes unterliegen die städtischen Erträge ab dem 01.01.2023 teilweise der Umsatzbesteuerung. Vie-
le dieser Erträge ergeben sich aus den bestehenden städtischen Entgeltordnungen und Gebührensat-
zungen. Dazu gehört auch die Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln. 
 
1. Änderung des Satzungstextes 
Um dem möglichen Umstand der Umsatzsteuer innerhalb der Allgemeinen Verwaltungsgebührensat-
zung der Stadt Köln gerecht werden zu können, bedarf es einer Anpassung der entsprechenden Um-
satzsteuerklausel (§ 3 Mehrwertsteuer Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln). Eine 
allgemeine Änderung innerhalb des § 3 erfolgt durch die Umbenennung des Begriffs Mehrwertsteuer in 
Umsatzsteuer. Mit der Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz wird die Unternehmereigenschaft auch 
auf juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgeweitet. Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2023 
die Stadt Köln als Unternehmerin Umsatzsteuer für besondere Leistungen entrichten muss und nicht 
mehr nur die Betriebe gewerblicher Art.

3 
Da von der Umsatzsteuerregelung nur Dienstleistungen betroffen sind, die auch von externen Unter-
nehmen angeboten werden, ist hinsichtlich der konkreten Erhebung für jede Gebühr eine Einzelfallprü-
fung vorzunehmen, ob die dahinterstehende Verwaltungsleistung der Umsatzsteuer unterliegt. Die hier-
für in Betracht kommenden Gebühren der betroffenen Tarifnummern sind mit dem Hinweis „ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer“ gekennzeichnet. Unterliegt im Einzelfall eine Verwaltungsleistung der Umsatzsteuer, ist 
diese ab 01.01.2023 der Gebühr hinzuzurechnen. 
 
2. Änderung der Gebührentarife 
Aufgrund von inhaltlichen Anpassungsbedarfen wurden einzelne Gebührentatbestände ergänzt, umbe-
nannt oder aus diesem Anlass neu kalkuliert. Die zu erwartenden Mehrerträge belaufen sich für 2023 in 
Summe auf ca. 29.000,00 € jährlich. 
 
Als neuer Tatbestand wird für das Amt für Integration und Vielfalt die Tarifnummer 16.1 „Kenntnisprü-
fung in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren“ aufgenommen. Die Tarifziffer 16.1 umfasst den Nach-
weis von Ausländer*innen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in einem aufenthalts-
rechtlichen Verfahren. Die Träger, bei denen die Prüfung kostenpflichtig abgelegt werden konnte, waren 
aus Gründen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) geschlossen. Die Verwaltung erkannte, 
dass sie sich vom Vorliegen der Kenntnisse auf geeignete Weise überzeugen und zum Vorteil der 
Kund*innen aufenthaltsrechtliche Verfahren beschleunigen kann. Die Kund*innen können die Kenntnis-
prüfung weiterhin bei 16/Amt für Integration und Vielfalt ablegen, auch wenn dazu keine Rechtsverpflich-
tung besteht. 
 
Die Gebührentarife 21.1 bis 21.4 werden mit der neuen Fassung in 20.1 bis 20.4 umbenannt, da aus-
schließlich die Kämmerei von den Gebührentatbeständen betroffen ist. 
 
Beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster werden die Gebührentatbestände 23.5.2.1, 
23.5.2.2, 23.5.3.1 und 23.5.3.2 redaktionell angepasst. 
 
Die Gebührentarife 48.1 und 48.2 vom Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege werden entfernt. 
Sie wurden bisher nicht erhoben und sind gemäß § 27 Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz 
(DSchG NRW) weiterhin nicht zu erheben. 
 
Beim Amt für Wohnungswesen wurde die Tarifnummer 56.3 umbenannt, da die Regelung „Investive 
Maßnahme“ endete und im Anschluss die Modernisierungsrichtlinie in Kraft getreten ist. Weiterhin muss 
bei der Beantwortung von Anfragen bei Zwangsversteigerungen zwischen freifinanzierten und öffentlich 
geförderten Objekten unterschieden werden, so dass die Ziffer 56.8 umbenannt und 56.9 als neuer Ge-
bührentatbestand aufgenommen wird. 
 
Im Bereich des Stadtplanungsamtes wurden die Tarifnummern 61.2 und 61.2.1 wegen inhaltlicher An-
passungen neu berechnet. Die Gebührenziffern 61.4 bis 61.7.3 werden gestrichen, weswegen 61.8 künf-
tig als 61.4 geführt wird. Zusätzlich werden drei neue Tatbestände zur Ziffer 61.4 ergänzt, um unter-
scheiden zu können, ob die Auskunft zu einem Grundstück anhand eines Bebauungsplans mit bzw. oh-
ne öffentlich-rechtlichem Vertrag oder ohne Vorliegen eines Bebauungsplans erfolgt. Darüber hinaus 
wird 61.2.1 umbenannt und 61.3 mit dem Hinweis (*) zur Umsatzsteuer gekennzeichnet. 
 
Das Bauverwaltungsamt hat den Gebührentatbestand 62.4 aufgrund einer geänderten Rechtsgrundla-
ge umbenannt. Als neuer Tatbestand wird die Tarifnummer 62.6 Festsetzung von Hausnummern einge-
führt. 
 
Durch die Aufgabenübertragung des Bauaktenarchivs vom Bauaufsichtsamt zum Zentralen Aktendepot 
werden die Gebührentatbestände 63.1 bis 63.3.3 nun unter den Tarifnummern 1000.1 bis 1000.3.2 auf-
geführt und angepasst. Aus diesem Grund wird die Gebührenziffer 63.4 mit der Satzungsänderung in 
63.1 geändert. Die Tarifnummern 63.5 bis 63.5.3 entfallen künftig. 
 
Im Bereich des Amtes für Straßen und Radwegebau werden die Tarifnummern 66.2 bis 66.4.2 gestri-
chen. 
 
Aus dem Allgemeinen Teil der Gebührentarife wird der Wortlaut der Tarifnummer 7 mit der Formulie-

4 
rung „Servicegebühr für Dienstleistungen besonderer Art oder zu besonderen Zeiten, zusätzlich zu Ge-
bührentarifen nach II.“ konkretisiert. Dadurch soll vermieden werden, dass dieser Tarif als Auffangtatbe-
stand für nicht hinterlegte Verwaltungsleistungen herangezogen wird. Er soll vielmehr bei Dienstleistun-
gen gemäß Ziffer II. Besonderer Teil zusätzlich zur „normalen“ Gebühr (in Form einer Fallpauschale) 
erhoben werden. 
 
3. Ausblick 
Um die steigenden Personal- und Arbeitsplatzkosten künftig auch in den Verwaltungsgebühren abbilden 
zu können, bereitet die Verwaltung ab 2023 ein neues Verfahren zur regelmäßigen Aktualisierung der 
Verwaltungsgebühren vor. Hierfür sind seitens der Dienststellen teilweise sehr umfangreiche Vorberei-
tungen und Kalkulationen durchzuführen, die bereits in Auftrag gegeben wurden. Das neue Verfahren 
wird 2023 durch die Neukalkulation aller Gebührentarife initiiert und dann jährlich durchgeführt, um die 
Verwaltungsgebühren künftig fortlaufend auf dem aktuellen Stand zu halten. 
 
4. Anlagen 
Der Beschlussvorlage sind die Änderungssatzung mit dem neuen Gebührentarif (Anlage 1), eine Synop-
se neuer/alter Gebührentarif (Anlage 2), eine Übersicht der Mehrerträge (Anlage 3), die Gebührenbe-
darfsberechnungen inkl. Zeitaufwand (Anlage 4) sowie die Gesamtfassung der neuen Satzung (Anlage 
5) beigefügt. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Satzung und Tarif 
Anlage 2 Synopse 
Anlage 3 Mehrerträge 
Anlage 4 Gebührenbedarfsberechnungen 
Anlage 5 Gesamtfassung 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Überarbeitung und Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung hat einen intensiven 
verwaltungsinternen Prüf- und Abstimmungsprozesses erfordert. Aufgrund der gesetzlichen Verpflich-
tung, auf bestimmte städtische Erträge ab dem 01.01.2023 eine Umsatzsteuer zu erheben, ist die Ein-
bringung der Vorlage in den Rat am 8.12.2022 zwingend erforderlich.

Anlage 5 Gesamtfassung

16832 Zeichen

Anlage 5  
 
 
Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln  
vom 27. Dezember 1971  
 
in der Fassung der 15. Satzung zur Änderung der 
Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln 
vom 
TT.MM.JJJJ  
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 17. Dezember 1971 aufgrund der 
§§ 1,2,4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen 
vom 21. Oktober 1969 (GV NW 1969 S. 712), der §§ 7, 77 Abs. 1 der Gemeindeord- 
nung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 
14. Juli 1994 (GV NW 1994 S. 666) und des § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für 
das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.08.1999 (GV NW 1999, S. 524) – jeweils in 
der bei Erlass der Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1 
Gegenstand und Höhe der Verwaltungsgebühren  
 
(1)  Verwaltungsgebühren werden für die in dem anliegenden Gebührentarif aufge- 
führten besonderen Leistungen in der dort vorgesehenen Höhe nach Maßgabe 
dieser Satzung und des Kommunalabgabengesetzes erhoben. Der Gebührentarif 
ist Bestandteil der Satzung. 
 
(2) Erfüllt eine besondere Leistung sowohl einen Ge bührentatbestand des Allgemei- 
nen Teils als auch des Besonderen Teils des Gebührentarifs, findet nur der Be- 
sondere Teil Anwendung. 
 
(3) Für mehrere besondere Leistungen werden die Geb ühren auch dann nach den 
verschiedenen Tarifnummern des Gebührentarifs erhoben, wenn die Leistungen 
in zeitlichem oder sachlichem Zusammenhang stehen. 
 
(4) Die Erhebung von Verwaltungsgebühren aufgrund b undes- oder landesrechtli- 
cher Vorschriften oder sonstiger Gebührensatzungen der Stadt Köln bleibt unbe- 
rührt. 
 
 
§ 2 
Ablehnung, Rücknahme und Widerspruchsbescheid  
 
(1) Wird ein Antrag auf eine gebührenpflichtige Lei stung abgelehnt oder vor ihrer 
Beendigung vom Antragsteller zurückgenommen, werden 10 bis 75 v. H. der Ge- 
bühr erhoben, die bei ihrer Vornahme zu erheben wäre. Wird der Antrag lediglich 
wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr berechnet.

(2) Für einen Widerspruchsbescheid wird nur dann ei ne Gebühr erhoben, wenn der 
Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch eingelegt wurde, gebührenpflichtig ist 
und wenn und soweit der Widerspruch zurückgewiesen wird. Die Gebühr beträgt 
bei voller Zurückweisung 50 v. H. der für den angefochtenen Verwaltungsakt 
festzusetzenden Gebühr. Bei nur teilweiser Zurückweisung ermäßigt sie sich 
entsprechend. 
 
 
§ 3 
Umsatzsteuer 
 
(1) Bei den im Gebührentarif aufgeführten Beträgen handelt es sich um Nettobeträge 
(ohne Umsatzsteuer). Soweit besondere Leistungen von der Stadt Köln als Un- 
ternehmerin erbracht werden, erhöhen sich die Gebühren um den Betrag, der 
nach dem Umsatzsteuergesetz in der jeweils geltenden Fassung als Umsatz- 
steuer zu entrichten ist. 
 
(2) Dies gilt entsprechend § 2b Abs. 4 Nr. 3 Umsatz steuergesetz auch für Leistun- 
gen des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster bei der Wahrneh- 
mung von Aufgaben der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters mit 
Ausnahme der Amtshilfe. 
 
 
§ 4 
Gebührenpflichtiger 
 
(1) Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet, wer di e besondere Leistung selbst oder 
durch Dritte, deren Handeln ihm zuzurechnen ist, beantragt hat oder wer durch 
sie unmittelbar begünstigt wird. 
 
(2) Haben mehrere Beteiligte eine besondere Leistun g beantragt, oder werden meh- 
rere durch sie unmittelbar begünstigt, ist jeder gebührenpflichtig, soweit die Leis- 
tung ihn betrifft. 
 
 
§ 5 
Sachliche Gebührenbefreiung 
 
Gebührenfrei sind 
 
1. Mündliche Auskünfte, 
 
2. Amtshandlungen auf dem Gebiet der Sozialhilfe, d er Kriegsopferfürsorge, der 
Jugend- und Familienhilfe und des Gesundheitswesens, soweit diese Aufgaben 
als Selbstverwaltungsangelegenheit wahrgenommen werden, sowie

3. Amtshandlungen, welche die Stadt Köln gegenüber ihren Beamten, Angestellten, 
Arbeitern oder Versorgungsempfängern in Angelegenheiten vornimmt, die sich 
auf das bestehende oder frühere Dienst-, Arbeits- oder Versorgungsverhältnis 
beziehen. 
 
4. Erteilung von Zweitausfertigungen von Schulzeugn issen einschließlich der Zeug- 
nisse der Rheinischen Musikhochschule, Abschriften dieser Zeugnisse und Be- 
glaubigung der Zeugnisabschriften sowie Schülerbescheinigungen einschließlich 
Schüler-Erkennungskarten der Rheinischen Musikschule. 
 
 
§ 6 
Persönliche Gebührenbefreiung 
 
Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind befreit: 
 
1. das Land Nordrhein-Westfalen, die Gemeinden und Gemeindeverbände, sofern 
die Leistung der Verwaltung nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betrifft, oder 
es sich nicht um eine beantragte sonstige Tätigkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 
Kommunalabgabengesetz auf dem Gebiet der Bauleitplanung, des Kultur-, Tief- 
und Straßenbaus handelt; 
 
2. die Bundesrepublik und die anderen Länder, sowei t Gegenseitigkeit gewährleis- 
tet ist; 
 
3. die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffe ntlichen Rechts, soweit die 
Leistung der Verwaltung unmittelbar der Durchführung kirchlicher Zwecke im 
Sinne des § 54 der Abgabeordnung (AO 77) dient. 
 
 
§ 7 
Fälligkeit und Entrichtung der Gebühr 
 
(1)  Die Gebühr wird mit Beendigung der besonderen Leistung fällig. 
 
(2) Sie kann in geeigneten Fällen durch Postnachnah me eingezogen werden. 
 
(3) Die Leistung kann von der vorherigen Zahlung de r Gebühr bzw. der Gebühren 
abhängig gemacht werden. 
 
 
§ 8 
Besondere bare Auslagen 
 
(1) Besondere bare Auslagen, die im Zusammenhang mi t der besonderen Leistung 
entstehen, sind zu ersetzen. Das gilt auch, wenn der Zahlungspflichtige von der 
Entrichtung der Gebühr befreit ist, im Falle des § 6 jedoch nur, wenn die Ausla- 
gen im Einzelfall 25,00 € übersteigen. In Fällen der Amtshilfe bleibt § 8 VwVfG 
NW unberührt.

(2) Besondere bare Auslagen sind solche Barauslagen , die über den für den betref- 
fenden Verwaltungszweig üblichen durchschnittlichen Rahmen ersichtlich hin- 
ausgehen. 
 
(3) Sie können auch demjenigen auferlegt werden, de r sie durch unbegründete Ein- 
wendungen verursacht hat. 
 
(4) Bei größeren Auslagen können Vorschüsse erhoben  werden. Die Leistung kann 
von der vorherigen Entrichtung abhängig gemacht werden. 
 
(5) Für den Ersatz der Auslagen gelten die Vorschri ften dieser Satzung entspre- 
chend. 
§ 9 
Inkrafttreten 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der 
Stadt Köln in Kraft. Gleichzeitig tritt die "Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung 
der Stadt Köln" vom 20.11.1969 außer Kraft. 
 
 
Köln, den 27.12.1971 gez. Th. Burauen 
 Oberbürgermeister

Gebührentarif der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung 
der Stadt Köln vom 27.12.1971 
 
Nr.  Gegenstand Gebühr 
 I. Allgemeiner Teil   
1. Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligunge n und 
ähnliche Amtshandlungen 
(soweit nicht im besonderen Teil abweichend geregelt) 
10,00 € - 118,00 € 
2. Kopien (soweit nicht im besonderen Teil abweiche nd geregelt) 
je Blatt 
1,10 € (ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer) 
3. Telefonische Beantragung beim Bundeszentralregis ter auf 
Erteilung eines Führungszeugnisses 
3,00 € 
4. Schriftliche Auskünfte und Bescheinigungen 2,00 € (ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer) 
 Gebührenfrei sind:  
Bescheinigung für steuerliche Zwecke; 
Bescheinigung für Medizinalpraktikant*innen über die 
Teilnahme an öffentlichen Impfterminen 
 
5. Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeich en und 
Beglaubigungen von Abschriften, Kopien und Auszügen je 
Seite 
1,70 € (ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer) 
6. Versand von Unterlagen bzw. Anträgen per Fax 3,0 0 € (ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer) 
7. Servicegebühr für Dienstleistungen besonderer Ar t oder zu 
besonderen Zeiten; zusätzlich zu Gebührentarifen nach II. 
5,00 € bis 15,00 € 
(ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer)

2 
 
Nr.  Gegenstand Gebühr 
 II. Besonderer Teil   
 Amt für Stadtentwicklung und Statistik  
15.1 Erteilung einer schriftlichen Genehmigung für die 
rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstückes und 
Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts in förmlich 
festgelegten Sanierungsgebieten nach § 144 Abs. 2 
Baugesetzbuch 
377,00 € 
15.1.1 Erteilung einer schriftlichen Genehmigungsve rsagung für die 
rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstückes und 
Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts in förmlich 
festgelegten Sanierungsgebieten nach § 144 Abs. 2 
Baugesetzbuch 
(75 % der Genehmigungsgebühr) 
282,75 € 
15.2 Erteilung einer schriftlichen Genehmigung für Rechtsvorgänge 
in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten nach § 144 Abs. 2 
Baugesetzbuch für die Teilung eines Grundstückes bzw. die 
rechtsgeschäftliche Bestellung eines das Grundstück 
belastenden Rechts mit Ausnahme der Bestellung von 
Rechten im Zusammenhang mit der Durchführung von 
Baumaßnahmen und den damit verbundenen 
schuldrechtlichen Verträgen 
51,00 € 
15.2.1 Erteilung einer schriftlichen Genehmigungsve rsagung für 
Rechtsvorgänge in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten 
nach § 144 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Teilung eines 
Grundstückes bzw. die rechtsgeschäftliche Bestellung eines 
das Grundstück belastenden Rechts mit Ausnahme der 
Bestellung von Rechten im Zusammenhang mit der 
Durchführung von Baumaßnahmen und den damit 
verbundenen schuldrechtlichen Verträgen 
(75 % der Genehmigungsgebühr) 
38,25 €

3 
 
Nr.  Gegenstand Gebühr 
15.3 Bescheinigung für Aufwendungen im Sinne der §§  7h, 10f und 
11a Einkommenssteuergesetz in städtebaulichen 
Sanierungsgebieten 
0,4 % der Höhe  
der anerkannten 
Aufwendungen 
   
 Amt für Integration und Vielfalt  
16.1 Kenntnisprüfung in einem aufenthaltsrechtliche n Verfahren 27,00 € (ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer) 
   
 Kämmerei  
20.1 Erstattungen von Zahlungen ohne Rechtsgrund (a b der 2. 
Erstattung) 
8,00 € 
20.2 Kontenübersichten je Kalenderjahr  
20.2.1 bei bis zu vier debitorischen Rechnungen im Kalenderjahr 17,00 € 
20.2.2 bei fünf bis zwölf debitorischen Rechnungen im Kalenderjahr 36,00 € 
20.2.3 bei 13 bis 25 debitorischen Rechnungen im Ka lenderjahr 53,00 € 
20.2.4 ab 25 debitorischen Rechnungen im Kalenderja hr 71,00 € 
20.3 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen 1 5,00 € 
20.4 Nachforschungen über den Verbleib einer Überwe isung der 
Stadtkasse an einen Gläubiger 
36,00 € 
 Die Gebühr wird nur erhoben, wenn die Nachforschun gen 
ergeben, dass der Geldbetrag ordnungsgemäß dem 
Gläubigerkonto gutgeschrieben wurde 
 
   
 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster   
23.1 Abgabe/Vervielfältigung eines Bebauungsplanes  
23.1.1 Abgabe eines Bebauungsplanes im pdf-Format ( digital) 15,00 € 
23.1.2 Vervielfältigung eines Bebauungsplanes  
(s/w-Lichtpause) 
26,00 €

4 
 
Nr.  Gegenstand Gebühr 
23.1.3 Vervielfältigung eines Bebauungsplanes (Farb plot/Farbdruck) 30,00 € 
23.2 Eintragung aus Fluchtlinien-, Durchführungs- u nd 
Bebauungsplänen 
34,00 € 
23.3 Ortsbau- und Bodenrecht  
23.3.1 Negativbescheinigung (kein Bebauungsplan vor handen) 15,00 € 
23.3.2 Sonstige Auskünfte aus dem Ortsbau- und Bode nrecht 15,00 € 
23.4 Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrech t ohne 
Eintragungen aus  
Fluchtlinien-, Durchführungs- und Bebauungsplänen und ohne 
Baulastattestat 
53,00 € 
23.5 Abgabe von Lageplandaten  
23.5.1 Grundgebühr 61,00 € 
23.5.2 bei digitaler Ausgabe je Sicad-Element  
23.5.2.1 aus der Schlussmessung oder aus Planungsun terlagen bis zu 
2 Jahre alt 
0,30 € 
23.5.2.2 aus Planungsunterlagen bis zu 4 Jahre alt 0,21 € 
23.5.2.3 aus Planungsunterlagen älter als 4 Jahre 0 ,15 € 
23.5.3 Bei analoger Abgabe als Papierplot 1:250 auf  Grundlage 
digitaler Datenbestände je Sicad-Element 
 
23.5.3.1 bis zu 2 Jahre alt 0,15 € 
23.5.3.2 bis zu 4 Jahre alt 0,11 € 
23.5.3.3 älter als 4 Jahre 0,08 € 
 Für Zwecke der Wissenschaft und der Aus- und Fortb ildung 
berechnet sich die Gebühr aus 50 % der Grundgebühr 
zuzüglich 20 % der regulären Gebühr für den Umfang der 
abgegeben Daten. 
 
23.6 Vorkaufsrecht  
23.6.1 Ausstellen von Negativattesten 169,94 €

5 
 
Nr.  Gegenstand Gebühr 
23.6.2 Ausstellen von Zurückweisungen (Erteilung ei nes 
Negativattests nicht erforderlich) 
117,65 € 
   
 Amt für öffentliche Ordnung  
32.1 Ausstellen von Bescheinigungen über nicht abge gebene 
Fundsachen 
12,00 € 
32.2 Vergabe von Grünflächen und fiskalischem Gelän de der Stadt 
Köln für Schützen-, Volks-, und Sommerfeste  
 
32.2.1 ohne Ortstermin 54,00 € 
32.2.1.1 Ablehnung (ohne Ortstermin) 40,00 € 
32.2.2 mit Ortstermin 118,00 € 
32.2.2.1 Ablehnung (mit Ortstermin) 88,00 € 
32.3 Versand von Akten an Rechtsanwälte oder andere  
Verfahrensbevollmächtigte 
 
32.3.1 bis zu   15 Minuten Zeitaufwand 9,00 € 
32.3.2 bis zu   30 Minuten Zeitaufwand 19,00 € 
32.3.3 bis zu   45 Minuten Zeitaufwand 28,00 € 
32.3.4 bis zu   60 Minuten Zeitaufwand 38,00 € 
32.3.5 bis zu   90 Minuten Zeitaufwand 57,00 € 
32.3.6 bis zu 120 Minuten Zeitaufwand 76,00 € 
   
 Amt für Wohnungswesen   
56.1 Bewilligung von Mitteln im Zusammenhang mit de r Förderung 
von Modernisierungsmaßnahmen im Bestand 
0,4 % der 
bewilligten 
Darlehenssumme 
56.2 Bewilligung von Fördermitteln zum Bau und Erwe rb von 
Wohnraum zur Selbstnutzung 
646,00 €

6 
 
Nr.  Gegenstand Gebühr 
56.3 Bewilligung von Mitteln im Zusammenhang mit de r Förderung 
von Modernisierungsmaßnahmen im Bestand 
0,4 % der 
bewilligten 
Darlehenssumme 
56.4 Kopie einer Wirtschaftlichkeitsberechnung 15,0 0 € 
56.5 Einsichtnahme in die Darlehensakte 
(bei Bußgeldverfahren ist die Einsichtnahme kostenlos) 
26,00 € 
56.6 Standortprüfungen für den geförderten Wohnungs bau 129,00 € 
56.7 Genehmigung zur Übertragung von Grundstücken m it 
Förderzusage vor Bezugsfertigkeit 
155,00 € 
56.8 Beantwortung von Anfragen von Sachverständigen  bei 
Zwangsversteigerungen für freifinanzierte Objekte 
11,00 € 
56.9 Beantwortung von Anfragen von Sachverständigen  bei 
Zwangsversteigerungen für öffentlich geförderte Objekte 
18,00 € 
   
 Stadtplanungsamt   
61.1 Flächennutzungsplan 15,00 € 
61.2 Druck des Flächennutzungsplanes im Urkundenmaß stab 15,00 € 
61.2.1 Auszug aus dem Flächennutzungsplan (2 Seiten  DIN A4) 23,00 € 
61.2.2 jedes weitere Blatt 11,00 € 
61.3 Publikationen 2,50 € - 26,00 € 
(ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer) 
61.4 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je G rundstück 
Bebauungsplan mit öffentlich-rechtlichen Vertrag (analog) 
108,00 € 
61.4.1 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je  Grundstück 
Bebauungsplan mit öffentlich-rechtlichen Vertrag (digital) 
70,00 € 
61.4.2 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je  Grundstück 
Bebauungsplan ohne öffentlich-rechtlichen Vertrag (analog) 
51,00 €

7 
 
Nr.  Gegenstand Gebühr 
61.4.3 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je  Grundstück 
kein Bebauungsplan 
38,00 € 
   
 Bauverwaltungsamt   
62.1 Erschließungsbeitragsbescheinigung ohne Kosten angabe  
62.1.1 für die erste geprüfte Erschließungsanlage 5 1,00 € 
62.1.2 je weiterer geprüfter Erschließungsanlage 34 ,00 € 
62.2 Erschließungsbeitragsbescheinigung mit Angabe der 
voraussichtlich entstehenden Kosten 
 
62.2.1 für die erste geprüfte Erschließungsanlage 1 44,00 € 
62.2.2 je weiterer geprüfter Erschließungsanlage 12 3,00 € 
62.3 Löschungsbewilligung für Sicherungshypotheken zur 
Sicherung künftiger Straßenbaukostenforderungen 
21,00 € 
62.4 Bearbeitung von Einzelanträgen nach § 127 
Telekommunikationsgesetz 
546,00 € 
62.5 Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach §18 Straßen- 
und Wegegesetz NRW bzw. § 8 Bundesfernstraßengesetz 
 
62.5.1 bis zu 130 Minuten Zeitanteil 100,00 € 
62.5.1.1 Genehmigungsversagung  
(75 % von der Genehmigungsgebühr) 
75,00 € 
62.5.2 bis zu 225 Minuten Zeitanteil 173,00 € 
62.5.2.1 Genehmigungsversagung  
(75 % von der Genehmigungsgebühr) 
129,75 € 
62.5.3 mit einem mittleren Zeitanteil von 320 Minut en 246,00 € 
62.5.3.1 Genehmigungsversagung  
(75 % von der Genehmigungsgebühr) 
184,50 € 
62.6 Festsetzung der Hausnummern 101,00 €

8 
 
Nr.  Gegenstand Gebühr 
 Bauaufsichtsamt   
63.1 Erteilung der Löschungsbewilligung für eine 
Sicherungshypothek zur Sicherung von 
Stellplatzablösebeträgen 
100,00 € 
   
 Amt für Straßen und Radwegebau  
66.1 Baubegleitung bei der Durchführung von 
Bordsteinabsenkungen 
124,00 € 
   
 Zentrales Aktendepot   
1000.1 Bereitstellungsgebühren für die Vorlage von abgeschlossenen 
Bauakten  
(Untergliederung nach Anzahl der Aktenordner) 
 
1000.1.1 zur Einsichtnahme im Zentralen Aktendepot von einem 
Aktenordner 
30,00 € 
1000.1.2 bei 2-3 Aktenordner 60,00 € 
1000.1.3 bei 4-5 Aktenordner 90,00 € 
1000.1.4 bei 6-7 Aktenordner 120,00 € 
1000.1.5 bei 8 oder mehr Aktenordnern 150,00 € 
1000.2 Fertigung von Kopien aus abgeschlossenen Bau akten zur 
sofortigen Mitnahme bzw. zur späteren Abholung 
 
1000.2.1 bis DIN A2 5,30 € 
1000.2.2 bis DIN A1 6,40 € 
1000.2.3 bis DIN A0 7,60 € 
1000.3 Beglaubigung einer Kopie aus einer abgeschlo ssenen Bauakte  
1000.3.1 bis einschl. 5 Seiten 10,00 € 
1000.3.2 je weitere Seite 2,00 €

Anlage 6 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus dem AVR

2268 Zeichen

Anlage 6 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Vorlage–„15. Satzung zur 
Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln 
(3458/2022)“ 
 
TOP 10.13 aus der Sitzung des Ausschusses  Verwaltung und 
Rechtsfragen/Vergabe/Internationales  am 28.11.2022 
 
Text der Anfrage: 
RM Krupp bittet die Vorlagen ohne Votum in die nachfolgende Gremien zu geben.  
Er erkundigt sich, ob die Kenntnisprüfung beim Ausländeramt (27 Euro) weniger sei 
als die betroffenen vorher bei den freien Trägern für diese Kenntnisprüfung gezahlt 
hätten und er erkundigt sich, ob für die Hausnummern bislang gar keine Gebühr 
verlangt worden sei und warum sie jetzt verlangt werde. 
 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 
verweist die Angelegenheit einstimmig – ohne Votum – in die nachfolgenden 
Gremien. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Grundsätzlich ist bei der Gebührenberechnung das Kostendeckungsprinzip gemäß 
§ 5 Abs. 4 KAG zu berücksichtigen. Dies betrifft auch die nachgefragten 
Gebührentarife 16.1 „Kenntnisprüfung in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren“ 
und 62.6 „Festsetzung der Hausnummern“. 
 
Die Gebührenziffer 16.1 „Kenntnisprüfung in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren“ 
liegt mit 27 Euro geringfügig über dem Betrag, den die Teilnehmer*innen bei Trägern 
zahlen müssen (25 Euro), um die dafür bei der Stadt Köln anfallenden Kosten 
decken zu können. Das Angebot der Verwaltung die Kenntnisprüfung weiterhin 
anzubieten, ist in enger Abstimmung mit den Trägern erfolgt, da diese durch die 
Ukrainekrise stark ausgelastet sind und das Angebot der Prüfung zur Erteilung einer 
Niederlassungserlaubnis anderen Betroffenen zugutekommt. 
 
Die Gebühr für die Festsetzung von Hausnummern wird erstmalig in die Satzung 
aufgenommen. Hierbei wurde im kommunalen Vergleich festgestellt, dass viele 
weitere Städte Gebühren für die Festsetzung von Hausnummern erheben. Da es sich 
bei diesem Tatbestand um eine besonders häufig nachgefragte Verwaltungsleistung 
handelt, wurde im Rahmen des vorgenannten Kostendeckungsprinzips die 
Entscheidung getroffen, diese Tarifziffer in die Satzung aufzunehmen. Davon 
ausgenommen sind die Wiedererteilung einer bestehenden Hausnummer und die 
Umnummerierung von Amts wegen.

Anlage 2 Synopse

21800 Zeichen

11 
112/0                   Anlage 2 
 
Synopse zur Überarbeitung der 14. Fassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln vom 27.12.1971 
 
Fassung der 14. Satzung zur Änderung der Allgemeinen 
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln vom 05. Juni 2020 
Fassung der 15. Satzung zur Änderung der Allgemeinen 
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln vom 01. 01 2023 
§ 3 Mehrwertsteuer 
(1) Soweit besondere Leistungen von Betrieben gewerblicher Art der Stadt 
Köln erbracht werden, erhöhen sich die Gebühren um den Betrag, der nach 
dem Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer) in der jeweils geltenden 
Fassung als Mehrwertsteuer zu entrichten ist. Die Erhöhung ist Teil der 
Gebühr. 
 
 
(2) Dies gilt entsprechend § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 Umsatzsteuergesetz auch 
für Leistungen des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster bei 
der Wahrnehmung von Aufgaben der Landesvermessung und des 
Liegenschaftskatasters mit Ausnahme der Amtshilfe. 
§ 3 Umsatzsteuer 
(1) Bei den im Gebührentarif aufgeführten Beträgen handelt es sich um 
Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer). Soweit besondere Leistungen von der 
Stadt Köln als Unternehmerin erbracht werden, erhöhen sich die Gebühren 
um den Betrag, der nach dem Umsatzsteuergesetz in der jeweils geltenden 
Fassung als Umsatzsteuer zu entrichten ist. Die Erhöhung ist Teil der 
Gebühr.  
 
(2) Dies gilt entsprechend § 2b Abs. 4 Nr. 3 Umsatzsteuergesetz auch für 
Leistungen des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster bei der 
Wahrnehmung von Aufgaben der Landesvermessung und des 
Liegenschaftskatasters mit Ausnahme der Amtshilfe.

11    
112/0  
Synopse zum Gebührentarif der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung 
der Stadt Köln vom 27.12.1971 
Nr. 
(alt) 
Gegenstand (alt) Gebühr  
(alt) 
Nr.  
(neu) 
Gegenstand (neu) Gebühr 
(neu) 
Grund 
 I. Allgemeiner Teil       
1. Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahme-  
bewilligungen und ähnliche 
Amtshandlungen 
(soweit nicht im besonderen Teil 
abweichend geregelt) 
10,00 € - 
118,00 € 
 unverändert 10,00 € - 
118,00 € 
 
2.  Kopien (soweit nicht im besonderen Teil 
abweichend geregelt) je Blatt 
 
1,10 €   1,10 €  
(ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer) 
Möglichkeit der 
Umsatzbesteuerung 
aufgrund des § 2b UStG 
3. Telefonische Beantragung beim 
Bundeszentralregister auf Erteilung eines 
Führungszeugnisses 
3,00 €  unverändert 3,00 €  
4. Schriftliche Auskünfte und 
Bescheinigungen 
2,00 €  unverändert 2,00 €  
(ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer) 
Möglichkeit der 
Umsatzbesteuerung 
aufgrund des § 2b UStG 
 Gebührenfrei sind:  
Bescheinigung für steuerliche Zwecke; 
Bescheinigung für Medizinalpraktikanten 
über die Teilnahme an öffentlichen 
Impfterminen 
  Gebührenfrei sind:  
Bescheinigung für steuerliche Zwecke; 
Bescheinigung für Medizinalpraktikant*innen 
über die Teilnahme an öffentlichen 
Impfterminen 
  
5. Beglaubigungen von Unterschriften oder 
Handzeichen und Beglaubigungen von 
Abschriften, Kopien und Auszügen je Seite 
1,70 €   1,70 €  
(ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer) 
Möglichkeit der 
Umsatzbesteuerung 
aufgrund des § 2b UStG

Nr.  
(alt) 
Gegenstand (alt)  Gebühr  
(alt) 
Nr. 
(neu) 
Gegenstand (neu)  Gebühr 
(neu) 
Grund  
 
3 
6. Versand von Unterlagen bzw. Anträgen per 
Fax 
3,00 €   3,00 €  
(ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer) 
Möglichkeit der 
Umsatzbesteuerung 
aufgrund des § 2b UStG 
7. Servicegebühr für besondere 
Dienstleistungen und/oder zu besonderen 
Zeiten 
5,00 € bis 
15,00 € 
7. Servicegebühr für Dienstleistungen 
besonderer Art oder zu besonderen Zeiten; 
zusätzlich zu Gebührentarifen nach II. 
5,00 € bis  
15,00 €  
(ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer) 
Konkretisierung als 
zusätzliche Servicegebühr 
für Tatbestände gemäß II. 
Besonderer Teil; 
Möglichkeit der 
Umsatzbesteuerung 
aufgrund des § 2b UStG 
       
 II. Besonderer Teil       
 Amt für Stadtentwicklung und Statistik      
15.1 Erteilung einer schriftlichen Genehmigung 
für die rechtsgeschäftliche Veräußerung 
eines Grundstückes und Bestellung und 
Veräußerung eines Erbbaurechts in 
förmlich festgelegten Sanierungsgebieten 
nach § 144 Abs. 2 Baugesetzbuch 
377,00 €  unverändert 377,00 €  
15.1.1 Erteilung einer schriftlichen 
Genehmigungsversagung für die 
rechtsgeschäftliche Veräußerung eines 
Grundstückes und Bestellung und 
Veräußerung eines Erbbaurechts in 
förmlich festgelegten Sanierungsgebieten 
nach § 144 Abs. 2 Baugesetzbuch 
(75 % der Genehmigungsgebühr) 
282,75 €  unverändert 282,75 €

Nr.  
(alt) 
Gegenstand (alt)  Gebühr  
(alt) 
Nr. 
(neu) 
Gegenstand (neu)  Gebühr 
(neu) 
Grund  
 
4 
15.2 Erteilung einer schriftlichen Genehmigung 
für Rechtsvorgänge in förmlich 
festgelegten Sanierungsgebieten nach § 
144 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Teilung 
eines Grundstückes bzw. die 
rechtsgeschäftliche Bestellung eines das 
Grundstück belastenden Rechts mit 
Ausnahme der Bestellung von Rechten im 
Zusammenhang mit der Durchführung von 
Baumaßnahmen und den damit 
verbundenen schuldrechtlichen Verträgen 
51,00 €  unverändert 51,00 €  
15.2.1 Erteilung einer schriftlichen 
Genehmigungsversagung für 
Rechtsvorgänge in förmlich festgelegten 
Sanierungsgebieten nach § 144 Abs. 2 
Baugesetzbuch für die Teilung eines 
Grundstückes bzw. die rechtsgeschäftliche 
Bestellung eines das Grundstück 
belastenden Rechts mit Ausnahme der 
Bestellung von Rechten im 
Zusammenhang mit der Durchführung von 
Baumaßnahmen und den damit 
verbundenen schuldrechtlichen Verträgen 
(75 % der Genehmigungsgebühr) 
38,25 €  unverändert 38,25 €  
15.3 Bescheinigung für Aufwendungen im Sinne 
der §§ 7h, 10f und 11a 
Einkommenssteuergesetz in 
städtebaulichen Sanierungsgebieten 
0,4 % der Höhe 
der 
anerkannten 
Aufwendungen 
 
 unverändert 0,4 % der Höhe 
der anerkannten 
Aufwendungen

Nr.  
(alt) 
Gegenstand (alt)  Gebühr  
(alt) 
Nr. 
(neu) 
Gegenstand (neu)  Gebühr 
(neu) 
Grund  
 
5 
    Amt für Integration und Vielfalt   
   16.1 Kenntnisprüfung in einem 
aufenthaltsrechtlichen Verfahren 
27,00 €  
(ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer) 
Neuer Tatbestand 
       
 Kassen- und Steueramt   Kämmerei  Übergang von Aufgaben 
des damaligen Kassen- 
und Steueramts (21) auf 
die Kämmerei (20) 
21.1 Erstattungen von Zahlungen ohne 
Rechtsgrund (ab der 2. Erstattung) 
8,00 € 20.1 Erstattungen von Zahlungen ohne 
Rechtsgrund (ab der 2. Erstattung) 
8,00 € Zuständigkeit 
ausschließlich bei 
20/Kämmerei 
21.2 Kontenübersichten je Kalenderjahr  20.2 Konten übersichten je Kalenderjahr  Zuständigkeit 
ausschließlich bei 
20/Kämmerei 
21.2.1 bei bis zu zwei Sollstellungen im 
Kalenderjahr 
17,00 € 20.2.1 bei bis zu vier debitorischen Rechnu ngen im 
Kalenderjahr 
17,00 € Zuständigkeit 
ausschließlich bei 
20/Kämmerei 
21.2.2 bei drei bis sechs Sollstellungen im 
Kalenderjahr 
36,00 € 20.2.2 bei fünf bis zwölf debitorischen Rec hnungen 
im Kalenderjahr 
36,00 € Zuständigkeit 
ausschließlich bei 
20/Kämmerei 
21.2.3 bei sieben bis zwölf Sollstellungen im 
Kalenderjahr 
53,00 € 20.2.3 bei 13 bis 25 debitorischen Rechnung en im 
Kalenderjahr 
53,00 € Zuständigkeit 
ausschließlich bei 
20/Kämmerei 
21.2.4 bei dreizehn und mehr Sollstellungen im 
Kalenderjahr 
71,00 € 20.2.4 ab 25 debitorischen Rechnungen im 
Kalenderjahr 
71,00 € Zuständigkeit 
ausschließlich bei 
20/Kämmerei

Nr.  
(alt) 
Gegenstand (alt)  Gebühr  
(alt) 
Nr. 
(neu) 
Gegenstand (neu)  Gebühr 
(neu) 
Grund  
 
6 
21.3 Steuerliche 
Unbedenklichkeitsbescheinigungen 
15,00 € 20.3 Steuerliche 
Unbedenklichkeitsbescheinigungen 
15,00 € Zuständigkeit 
ausschließlich bei 
20/Kämmerei 
21.4 Nachforschungen über den Verbleib einer 
Überweisung der Stadtkasse an einen 
Gläubiger 
36,00 € 20.4 Nachforschungen über den Verbleib eine r 
Überweisung der Stadtkasse an einen 
Gläubiger 
36,00 € Zuständigkeit 
ausschließlich bei 
20/Kämmerei 
 Die Gebühr wird nur erhoben, wenn die 
Nachforschungen ergeben, dass der 
Geldbetrag ordnungsgemäß dem 
Gläubigerkonto gutgeschrieben wurde 
  unverändert   
       
 Amt für Liegenschaften, Vermessung 
und Kataster  
     
23.1. Abgabe/Vervielfältigung eines 
Bebauungsplanes 
  unverändert   
23.1.1 Abgabe eines Bebauungsplanes im pdf-
Format (digital) 
15,00 €  unverändert 15,00 €  
23.1.2 Vervielfältigung eines Bebauungsplanes  
(s/w-Lichtpause) 
26,00 €  unverändert 26,00 €  
23.1.3 Vervielfältigung eines Bebauungsplanes 
(Farbplot/Farbdruck) 
30,00 €  unverändert 30,00 €  
23.2 Eintragung aus Fluchtlinien-, 
Durchführungs- und Bebauungsplänen 
34,00 €  unverändert 34,00 €  
23.3 Ortsbau- und Bodenrecht   unverändert   
23.3.1 Negativbescheinigung (kein 
Bebauungsplan vorhanden) 
15,00 €  unverändert 15,00 €

Nr.  
(alt) 
Gegenstand (alt)  Gebühr  
(alt) 
Nr. 
(neu) 
Gegenstand (neu)  Gebühr 
(neu) 
Grund  
 
7 
23.3.2 Sonstige Auskünfte aus dem Ortsbau- und 
Bodenrecht 
15,00 €  unverändert 15,00 €  
23.4 Auszug aus dem örtlichen Bau- und 
Planungsrecht ohne Eintragungen aus 
Fluchtlinien-, Durchführungs- und 
Bebauungsplänen und ohne 
Baulastattestat 
53,00 €  unverändert 53,00 €  
23.5 Abgabe von Lageplandaten   unverändert   
23.5.1 Grundgebühr 61,00 €  unverändert 61,00 €  
23.5.2 bei digitaler Ausgabe je Sicad-Element   unv erändert   
23.5.2.1 aus der Schlussmessung oder aus 
Planungsunterlagen bis zu 2 Jahren alt 
0,30 €  aus der Schlussmessung oder aus 
Planungsunterlagen bis zu 2 Jahre alt 
0,30 € redaktionelle Anpassung 
23.5.2.2 aus Planungsunterlagen bis zu 4 Jahren alt  0,21 €  aus Planungsunterlagen bis zu 4 Jahre alt 0,21 € redaktionelle Anpassung 
23.5.2.3 aus Planungsunterlagen älter als 4 Jahre 0 ,15 €  unverändert 0,15 €  
23.5.3 Bei analoger Abgabe als Papierplot 1:250 
auf Grundlage digitaler Datenbestände je 
Sicad-Element 
  unverändert   
23.5.3.1 bis zu 2 Jahren alt 0,15 €  bis zu 2 Jahre  alt 0,15 € redaktionelle Anpassung 
23.5.3.2 bis zu 4 Jahren alt 0,11 €  bis zu 4 Jahre  alt 0,11 € redaktionelle Anpassung 
23.5.3.3 älter als 4 Jahre 0,08 €  unverändert 0,08 €  
 Für Zwecke der Wissenschaft und der Aus- 
und Fortbildung berechnet sich die Gebühr 
aus 50 % der Grundgebühr zuzüglich 20 % 
der regulären Gebühr für den Umfang der 
abgegeben Daten. 
  unverändert

Nr.  
(alt) 
Gegenstand (alt)  Gebühr  
(alt) 
Nr. 
(neu) 
Gegenstand (neu)  Gebühr 
(neu) 
Grund  
 
8 
23.6 Vorkaufsrecht   unverändert   
23.6.1 Ausstellen von Negativattesten 169,94  unver ändert 169,94  
23.6.2 Ausstellen von Zurückweisungen (Erteilung 
eines Negativattests nicht erforderlich) 
117,65  unverändert 117,65  
       
 Amt für öffentliche Ordnung      
32.1 Ausstellen von Bescheinigungen über nicht 
abgegebene Fundsachen 
12,00 €  unverändert 12,00 €  
32.2 Vergabe von Grünflächen und fiskalischem 
Gelände der Stadt Köln für Schützen-, 
Volks-, und Sommerfeste  
  unverändert   
32.2.1 ohne Ortstermin 54,00 €  unverändert 54,00 €  
32.2.1.1 Ablehnung (ohne Ortstermin) 40,00 €  unver ändert 40,00 €  
32.2.2 mit Ortstermin 118,00 €  unverändert 118,00 €  
32.2.2.1 Ablehnung (mit Ortstermin) 88,00 €  unverä ndert 88,00 €  
32.3 Versand von Akten an Rechtsanwälte oder 
andere Verfahrensbevollmächtigte 
  unverändert   
32.3.1 bis zu   15 Minuten Zeitaufwand 9,00 €  unve rändert 9,00 €  
32.3.2 bis zu   30 Minuten Zeitaufwand 19,00 €  unv erändert 19,00 €  
32.3.3 bis zu   45 Minuten Zeitaufwand 28,00 €  unv erändert 28,00 €  
32.3.4 bis zu   60 Minuten Zeitaufwand 38,00 €  unv erändert 38,00 €  
32.3.5 bis zu   90 Minuten Zeitaufwand 57,00 €  unv erändert 57,00 €  
32.3.6 bis zu 120 Minuten Zeitaufwand 76,00 €  unve rändert 76,00 €

Nr.  
(alt) 
Gegenstand (alt)  Gebühr  
(alt) 
Nr. 
(neu) 
Gegenstand (neu)  Gebühr 
(neu) 
Grund  
 
9 
 Stadtkonservator - Denkmalbehörde   entfällt   
48.1 Schriftliche, einfache Auskunft aus dem 
Denkmälerverzeichnis an Nichteigentümer 
13,00 €  entfällt entfällt Gebühr wird generell nicht 
erhoben 
48.2 Schriftliche, qualifizierte Auskunft aus der 
Denkmalliste an Nichteigentümer 
16,00 €  entfällt entfällt Gebühr wird generell nicht 
erhoben 
 Hinweis: Die Gebühren nach 48.1 und 48.2 
werden erst erhoben, wenn die 
Denkmalliste im Internet verfügbar ist 
  entfällt   
       
 Amt für Wohnungswesen       
56.1 Bewilligung von Fördermitteln zum Neu-, 
Um- und Ausbau von Miet- und 
Genossenschaftswohnungen, Förderung 
von Heimplätzen sowie Nachrüstung 
bestehender Wohnheime 
0,4 % der 
bewilligten 
Darlehens- 
summe 
 unverändert 0,4 % der 
bewilligten 
Darlehens- 
summe 
 
56.2 Bewilligung von Fördermitteln zum Bau 
und Erwerb von Wohnraum zur 
Selbstnutzung 
646,00 €  unverändert 646,00 €  
56.3 Bewilligung von Mitteln im Zusammenhang 
mit der Förderung von investiven 
Maßnahmen im Bestand 
0,4 % der 
bewilligten 
Darlehens- 
summe 
 Bewilligung von Mitteln im Zusammenhang mit 
der Förderung von 
Modernisierungsmaßnahmen im Bestand 
0,4 % der 
bewilligten 
Darlehens- 
summe 
Umbenennung, da die 
Regelung „Investive 
Maßnahmen“ 2017 endete, 
Seit 2018 gilt die 
sogenannte 
Modernisierungsrichtlinie 
56.4 Kopie einer Wirtschaftlichkeitsberechnung 15,0 0 €  unverändert 15,00 €

Nr.  
(alt) 
Gegenstand (alt)  Gebühr  
(alt) 
Nr. 
(neu) 
Gegenstand (neu)  Gebühr 
(neu) 
Grund  
 
10 
56.5 Einsichtnahme in die Darlehensakte 
(bei Bußgeldverfahren ist die 
Einsichtnahme kostenlos) 
26,00 €  unverändert 26,00 €  
56.6 Standortprüfungen für den geförderten 
Wohnungsbau 
129,00 €  unverändert 129,00 €  
56.7 Genehmigung zur Übertragung von 
Grundstücken mit Förderzusage vor 
Bezugsfertigkeit 
155,00 €  unverändert 155,00 €  
56.8 Beantwortung von Anfragen von 
Sachverständigen bei 
Zwangsversteigerungen 
11,00 €  Beantwortung von Anfragen von 
Sachverständigen bei Zwangsversteigerungen 
für freifinanzierte Objekte 
11,00 € Umbenennung aufgrund 
der Differenzierung 
zwischen freifinanzierten 
und öffentlich geförderten 
Objekten 
   56.9 Beantwortung von Anfragen von 
Sachverständigen bei Zwangsversteigerungen 
für öffentlich geförderte Objekte 
18,00 € Neuer Tatbestand aufgrund 
der Differenzierung 
zwischen freifinanzierten 
und öffentlich geförderten 
Objekten 
       
 Stadtplanungsamt       
61.1 Flächennutzungsplan 15,00 €  unverändert 15,00 €  
61.2 Druck des Flächennutzungsplanes im 
Urkundenmaßstab 
  unverändert 15,00 € Neukalkulation wegen 
61.1.2 
61.2.1 erstes Blatt 16,00 €  Auszug aus dem Flächen nutzungsplan (2 
Seiten DIN A4) 
23,00 € Neukalkulation aufgrund 
von Umbenennung 
61.2.2 jedes weitere Blatt 11,00 €  unverändert 11,00 €

Nr.  
(alt) 
Gegenstand (alt)  Gebühr  
(alt) 
Nr. 
(neu) 
Gegenstand (neu)  Gebühr 
(neu) 
Grund  
 
11 
61.3 Publikationen 2,50 € -  
26,00 € 
 unverändert 2,50 € - 26,00 € 
(ggfls. zzgl. 
Umsatzsteuer) 
Möglichkeit der 
Umsatzbesteuerung 
aufgrund des § 2b UStG 
61.4 Straßen-/Linienbelastungspläne 6,00 € -  
59,00 € 
 entfällt entfällt   
61.4.1 zusätzlicher Ausdruck DIN A 0 pro Blatt 24,0 0 €  entfällt entfällt   
61.5 Verkehrserhebungen pro Knoten 14,00 €  entfäll t entfällt   
61.6 Verkehrserhebungen    entfällt   
61.6.1 im dreiarmigen Knotenbereich 686,00 €  entfä llt entfällt   
61.6.2 im vierarmigen Knotenbereich  722,00 €  entfällt entfällt   
61.7 Verkehrserhebungen mit NC 90 
Meßsystemen 
  entfällt   
61.7.1 1 Gerät, 1 - 3 Tage 231,00 €  entfällt entfällt   
61.7.2 jedes weitere Gerät zusätzlich 28,00 €  entf ällt entfällt   
61.7.3 Verlängerung der Messdauer um je zwei 
Tage zusätzlich 
17,00 €  entfällt entfällt   
61.8 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je 
Grundstück 
22,00 € 61.4 Schriftliche, planungsrechtliche Ausku nft je 
Grundstück 
Bebauungsplan mit öffentlich-rechtlichen 
Vertrag (analog) 
108,00 € Neukalkulation aufgrund 
von Umbenennung 
   61.4.1 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft j e 
Grundstück 
Bebauungsplan mit öffentlich-rechtlichen 
Vertrag (digital) 
70,00 € Neuer Tatbestand

Nr.  
(alt) 
Gegenstand (alt)  Gebühr  
(alt) 
Nr. 
(neu) 
Gegenstand (neu)  Gebühr 
(neu) 
Grund  
 
12 
   61.4.2 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft j e 
Grundstück 
Bebauungsplan ohne öffentlich-rechtlichen 
Vertrag (analog) 
51,00 € Neuer Tatbestand 
   61.4.3 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft j e 
Grundstück 
kein Bebauungsplan 
38,00 € Neuer Tatbestand 
       
 Bauverwaltungsamt       
62.1 Erschließungsbeitragsbescheinigung ohne 
Kostenangabe 
  unverändert   
62.1.1 für die erste geprüfte Erschließungsanlage 5 1,00 €  unverändert 51,00 €  
62.1.2 je weiterer geprüfter Erschließungsanlage 34 ,00 €  unverändert 34,00 €  
62.2 Erschließungsbeitragsbescheinigung mit 
Angabe der voraussichtlich entstehenden 
Kosten 
  unverändert   
62.2.1 für die erste geprüfte Erschließungsanlage 1 44,00 €  unverändert 144,00 €  
62.2.2 je weiterer geprüfter Erschließungsanlage 12 3,00 €  unverändert 123,00 €  
62.3 Löschungsbewilligung für 
Sicherungshypotheken zur Sicherung 
künftiger Straßenbaukostenforderungen 
21,00 €  unverändert 21,00 €  
62.4 Bearbeitung von Einzelanträgen nach §§ 
68 III bzw. 68 IV 
Telekommunikationsgesetz  
546,00 €  Bearbeitung von Einzelanträgen nach § 127  
Telekommunikationsgesetz 
546,00 € Umbenennung

Nr.  
(alt) 
Gegenstand (alt)  Gebühr  
(alt) 
Nr. 
(neu) 
Gegenstand (neu)  Gebühr 
(neu) 
Grund  
 
13 
62.5 Erteilung straßenrechtlicher Erlaubnisse 
nach § 18 Straßen- und Wegegesetz NW 
bzw. § 8 Bundesfernstraßengesetz 
  Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen 
nach §18 Straßen- und Wegegesetz NRW 
bzw. § 8 Bundesfernstraßengesetz 
 Umbenennung 
62.5.1 bis zu 130 Minuten Zeitanteil 100,00 €  unve rändert 100,00 €  
62.5.1.1 Genehmigungsversagung  
(75 % von der Genehmigungsgebühr) 
75,00 €  unverändert 75,00 €  
62.5.2 bis zu 225 Minuten Zeitanteil 173,00 €  unve rändert 173,00 €  
62.5.2.1 Genehmigungsversagung 
(75 % von der Genehmigungsgebühr) 
129,75 €  unverändert 129,75 €  
62.5.3 bis zu 320 Minuten Zeitanteil 246,00 €  Gene hmigung 
(mit einem mittleren Zeitanteil von 320 
Minuten) 
246,00 € Umbenennung 
62.5.3.1 Genehmigungsversagung 
(75 % von der Genehmigungsgebühr) 
184,50 €  unverändert 184,50 €  
   62.6 Festsetzung der Hausnummern 101,00 € Neuer Ta tbestand 
       
 Bauaufsichtsamt       
63.1 Beglaubigung einer Bauvorlage      Aufgabenübertragung zu 
1000/14 Zentrales 
Aktendepot 
63.1.1 bis einschl. 5 Seiten 10,00 €    Aufgabenübertragung zu 
1000/14 Zentrales 
Aktendepot

Nr.  
(alt) 
Gegenstand (alt)  Gebühr  
(alt) 
Nr. 
(neu) 
Gegenstand (neu)  Gebühr 
(neu) 
Grund  
 
14 
63.1.2 je weitere Seite 2,00 €    Aufgabenübertragung zu 
1000/14 Zentrales 
Aktendepot 
 
63.2 Bereitstellung von Bauakten zur 
Einsichtnahme und zum Anfertigen von 
Zeichnungen, Pausen oder Fotokopien 
    Aufgabenübertragung zu 
1000/14 Zentrales 
Aktendepot 
 
63.2.1 1 Aktenordner 30,00 €     Aufgabenübertragung zu 
1000/14 Zentrales 
Aktendepot 
 
63.2.2 2-3 Aktenordner 60,00 €     Aufgabenübertragung zu 
1000/14 Zentrales 
Aktendepot 
63.2.3 4-5 Aktenordner 90,00 €     Aufgabenübertragung zu 
1000/14 Zentrales 
Aktendepot 
63.2.4 6-7 Aktenordner 120,00 €     Aufgabenübertragung zu 
1000/14 Zentrales 
Aktendepot 
63.2.5 über 7 Aktenordner  150,00 €    Aufgabenübertragung zu 
1000/14 Zentrales 
Aktendepot 
63.3 Fertigung von Kopien aus Bauakten im 
Rahmen der Einsichtnahme  
    Aufgabenübertragung zu 
1000/14 Zentrales 
Aktendepot 
63.3.1 bis DIN A2 5,30 €    Aufgabenübertragung zu 
1000/14 Zentrales 
Aktendepot

Nr.  
(alt) 
Gegenstand (alt)  Gebühr  
(alt) 
Nr. 
(neu) 
Gegenstand (neu)  Gebühr 
(neu) 
Grund  
 
15 
63.3.2 bis DIN A1 6,40 €    Aufgabenübertragung zu 
1000/14 Zentrales 
Aktendepot 
63.3.3  bis DIN A0  7,60 €    Aufgabenübertragung zu 
1000/14 Zentrales 
Aktendepot 
63.4 Erteilung der Löschungsbewilligung für 
eine Sicherungshypothek zur Sicherung 
von Stellplatzablösebeträgen 
100,00 € 63.1 unverändert 100,00 €  
63.5 Negativatteste und 
Teilungsgenehmigungen  
  entfällt   
63.5.1 Ausstellung eines Negativattestes gem.  
§ 20 BauGB 
16,00 €  entfällt entfällt   
63.5.2 Erteilung einer Teilungsgenehmigung gem.  
§ 19 BauGB 
  entfällt   
63.5.2.1 wenn gleichzeitig kein Antrag gem.  
§ 8 BauO NRW vorliegt. 
101,00 €  entfällt entfällt   
63.5.2.2 wenn gleichzeitig ein Antrag gem. § 8 
BauO NRW vorliegt. 
42,00 €  entfällt entfällt   
63.5.3 Ausstellung einer Zweitschrift zum 
Negativattest gem. § 20 BauGB bzw. zur 
Teilungsgenehmigung gem. § 19 BauG 
4,00 €  entfällt entfällt 
  
       
 Amt für Straßen und Verkehrstechnik   Amt für Straßen und Radwegebau   
66.1 Baubegleitung bei der Durchführung von 
Bordsteinabsenkungen 
124,00 €  unverändert 124,00 €

Nr.  
(alt) 
Gegenstand (alt)  Gebühr  
(alt) 
Nr. 
(neu) 
Gegenstand (neu)  Gebühr 
(neu) 
Grund  
 
16 
66.2 Verkehrserhebungen pro 
Knoten/Querschnitt 
14,00 €  entfällt entfällt  
66.3 Planungshandbuch 60,00 €  entfällt entfällt   
66.4 Erteilung von Firmenzulassungen   entfällt   
66.4.1 Neuzulassung 36,00 €  entfällt entfällt   
66.4.2 Wiederholungszulassung 32,00 €  entfällt entfällt   
       
    Zentrales Aktendepot   
   1000.1 Bereitstellungsgebühren für die Vorlage von  
abgeschlossenen Bauakten (Untergliederung 
nach Anzahl der Aktenordner) 
 Umbenennung (ehemals 
63.2) 
   1000.1.1 zur Einsichtnahme im Zentralen Aktendepot  
von einem Aktenordner 
30,00 € Umbenennung (ehemals 
63.2.1) 
   1000.1.2 bei 2-3 Aktenordner 60,00 €   
   1000.1.3 bei 4-5 Aktenordner 90,00 €   
   1000.1.4 bei 6-7 Aktenordner 120,00 €   
   1000.1.5 bei 8 oder mehr Aktenordnern  150,00 €  
   1000.2 Fertigung von Kopien aus abgeschlossenen 
Bauakten zur sofortigen Mitnahme bzw. zur 
späteren Abholung 
 Umbenennung (ehemals 
63.3) 
   1000.2.1 bis DIN A2 5,30 €  
   1000.2.2 bis DIN A1 6,40 €  
   1000.2.3 bis DIN A0  7,60 €

Nr.  
(alt) 
Gegenstand (alt)  Gebühr  
(alt) 
Nr. 
(neu) 
Gegenstand (neu)  Gebühr 
(neu) 
Grund  
 
17 
   1000.3 Beglaubigung einer Kopie aus einer 
abgeschlossenen Bauakte 
 Umbenennung (ehemals 
63.1) 
   1000.3.1 bis einschl. 5 Seiten 10,00 €  
   1000.3.2 je weitere Seite 2,00 €

Beratungsverlauf (3)

28.11.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.12.2022 Finanzausschuss
TOP 10.27 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
08.12.2022 Rat
TOP 6.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3458/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.11.2022
Erstellt
18.10.2022 15:49