3458/2022
15. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln
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Anlage 4 Gebührenbedarfsberechnungen
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Gebührenbedarfsberechnung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln Anlage 4 Tarifnummer neu: 16.1 Tatbestand neu: Gebührenhöhe neu: 27,00 Euro Berechnung: Personalkosten 64.500,00 Euro 20% Verwaltungsgemeinkosten 12.900,00 Euro Zw.summe 77.400,00 Euro Sachkosten 9.700,00 Euro Zw.summe 87.100,00 Euro dividiert JAM 97.830 Minuten Zw.summe 0,89 Euro/Min. x Zeitaufwand (Berechnung s. unten) 30 Minuten Gebühr 26,71 Euro Gebühr gerundet 27,00 Euro alte Gebühr 15,00 Euro Fallzahl Neue Gebühr 27,00 Euro pro Jahr 100,00 1.200,00 Euro Ermittlung des Zeitaufwandes Tätigkeit (m.D.) Zeit Durchführung Test mit Kund*in 20,00 Übermittlung Ergebnis an Kund*in 5,00 Dokumentation in der eAkte 5,00 Gesamt 30,00 Ermittlung Personalkosten: Errechneter Durchschnittswert aus Personalkosten 2022: Beamt*innen A8, Bereich 7 = 71.900 71.900 € Angestellte EG 8, Bereich 7= 57.100 57.100 € Durchschnittswert: 64.500 € Ermittlung JAM Beamt*innen (1.671 Stunden) 100.260 Angestellte (1.590 Stunden) 95.400 Durchschnittswert: 97.830 Kenntnisprüfung in einem aufenthaltsrechtlichem Verfahren zu erwartender jährlicher Mehrertrag Gebührenbedarfsberechnung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln Tarifnummer neu: 56.9 Tatbestand neu: Gebührenhöhe neu: 18,00 Euro Berechnung: Personalkosten 64.500,00 Euro 20% Verwaltungsgemeinkosten 12.900,00 Euro Zw.summe 77.400,00 Euro Sachkosten 9.700,00 Euro Zw.summe 87.100,00 Euro dividiert JAM 97.860 Minuten Zw.summe 0,89 Euro/Min. x Zeitaufwand (Berechnung s. unten) 20 Minuten Gebühr 17,80 Euro Gebühr gerundet 18,00 Euro alte Gebühr 11,00 Euro Fallzahl Neue Gebühr 18,00 Euro pro Jahr 8 56,00 Euro Ermittlung des Zeitaufwandes Tätigkeit Zeit Überprüfung Wohnung2000 1 Akte anfordern 1 Verfügung fertigen 3 Anschreiben Gutachter fertigen 4 Anschreiben NRW-Bank fertigen 3 Gebührenbescheid fertigen inkl. Stammdatenanlage und Rechnungsvorblatt 6 Versandt und Abheften 2 Gesamt 20 Beantwortung von Anfragen von Sachverständigen bei Zwangsversteigungen für öffentlich geförderte Objekte zu erwartender jährlicher Mehrertrag Gebührenbedarfsberechnung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln Tarifnummer neu: 61.2. Tatbestand neu: Gebührenhöhe neu: 15,00 Euro Berechnung: Personalkosten 64.200,00 Euro 20% Verwaltungsgemeinkosten 12.840,00 Euro Zw.summe 77.040,00 Euro Sachkosten 9.700,00 Euro Zw.summe 86.740,00 Euro dividiert JAM 95.400 Minuten Zw.summe 0,91 Euro/Min. x Zeitaufwand (Berechnung s. unten) 17 Minuten Gebühr 15,46 Euro Gebühr gerundet 15,00 Euro alte Gebühr 0,00 Euro Fallzahl Neue Gebühr 15,00 Euro pro Jahr 5 75,00 Euro Ermittlung des Zeitaufwandes Tätigkeit Zeit Auswählen des FNP 12,00 Anstoßen der Druckdatei 5,00 Gesamt 17,00 Druck des Flächennutzungsplanes im Urkundenmaßstab zu erwartender jährlicher Mehrertrag Gebührenbedarfsberechnung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln Tarifnummer neu: 61.2.1 Tatbestand neu: Gebührenhöhe neu: 23,00 Euro Berechnung: Personalkosten 64.200,00 Euro 20% Verwaltungsgemeinkosten 12.840,00 Euro Zw.summe 77.040,00 Euro Sachkosten 9.700,00 Euro Zw.summe 86.740,00 Euro dividiert JAM 95.400 Minuten Zw.summe 0,91 Euro/Min. x Zeitaufwand (Berechnung s. unten) 25 Minuten Gebühr 22,73 Euro Gebühr gerundet 23,00 Euro alte Gebühr 16,00 Euro Fallzahl Neue Gebühr 23,00 Euro pro Jahr 5 35,00 Euro Ermittlung des Zeitaufwandes Tätigkeit Zeit Auswählen des FNP 15,00 Beschriften des Layouts 5,00 Anstoßen der Druckdatei 5,00 Gesamt 25,00 Auszug aus dem Flächennutzungsplan zu erwartender jährlicher Mehrertrag Gebührenbedarfsberechnung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln Tarifnummer neu: 61.4 bis 61.4.3 Tatbestand neu: Gebührenhöhe neu: Euro Berechnung Variante 1: Personalkosten 92.500,00 Euro 20% Verwaltungsgemeinkosten 18.500,00 Euro Zw.summe 111.000,00 Euro Sachkosten 9.700,00 Euro Zw.summe 120.700,00 Euro dividiert JAM 95.400 Minuten Zw.summe 1,27 Euro/Min. x Zeitaufwand (Berechnung s. unten) 85 Minuten Gebühr 107,54 Euro Gebühr gerundet 108,00 Euro alte Gebühr 22,00 Euro Fallzahl Neue Gebühr 108,00 Euro pro Jahr 3 258,00 Euro Ermittlung des Zeitaufwandes Variante 1 Variante 1b Variante 2 Variante 3 B-Plan mit öff.rechtl. Vertrag (analog) B-Plan mit öff.rechtl. Vertrag (digital) B-Plan ohne öff.rechtl. Vertrag Kein B-Plan Tätigkeit Zeit Zeit Zeit Zeit Suche im GIS 2,50 2,50 2,50 2,50 Auswählen des Grundstückes 2,50 2,50 2,50 2,50 Prüfung Planungsrecht 5,00 5,00 5,00 5,00 Bebauungsplan incl. Begründung 10,00 10,00 10,00 Prüfung ob öffentlich-rechtliche. Verträge vorliegen 15,00 15,00 Einscannen 30,00 Stellungnahme Gebührenbescheid und Versand 20,00 20,0 0 20,00 20,00 Gesamt 85,00 55,00 40,00 30,00 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je Grundstück zu erwartender jährlicher Mehrertrag Gebührenbedarfsberechnung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln Tarifnummer neu: 61.4.1 Berechnung Variante 1b: Personalkosten 92.500,00 Euro 20% Verwaltungsgemeinkosten 18.500,00 Euro Zw.summe 111.000,00 Euro Sachkosten 9.700,00 Euro Zw.summe 120.700,00 Euro dividiert JAM 95.400 Minuten Zw.summe 1,27 Euro/Min. x Zeitaufwand (Berechnung s. unten) 55 Minuten Gebühr 69,59 Euro Gebühr gerundet 70,00 Euro alte Gebühr 22,00 Euro Fallzahl Neue Gebühr 70,00 Euro pro Jahr 3 144,00 Euro zu erwartender jährlicher Mehrertrag Gebührenbedarfsberechnung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln Tarifnummer neu: 61.4.2 Berechnung Variante 2: Personalkosten 92.500,00 Euro 20% Verwaltungsgemeinkosten 18.500,00 Euro Zw.summe 111.000,00 Euro Sachkosten 9.700,00 Euro Zw.summe 120.700,00 Euro dividiert JAM 95.400 Minuten Zw.summe 1,27 Euro/Min. x Zeitaufwand (Berechnung s. unten) 40 Minuten Gebühr 50,61 Euro Gebühr gerundet 51,00 Euro alte Gebühr 22,00 Euro Fallzahl Neue Gebühr 51,00 Euro pro Jahr 3 87,00 Euro zu erwartender jährlicher Mehrertrag Gebührenbedarfsberechnung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln Tarifnummer neu: 61.4.3 Berechnung Variante 3: Personalkosten 92.500,00 Euro 20% Verwaltungsgemeinkosten 18.500,00 Euro Zw.summe 111.000,00 Euro Sachkosten 9.700,00 Euro Zw.summe 120.700,00 Euro dividiert JAM 95.400 Minuten Zw.summe 1,27 Euro/Min. x Zeitaufwand (Berechnung s. unten) 30 Minuten Gebühr 37,96 Euro Gebühr gerundet 38,00 Euro alte Gebühr 22,00 Euro Fallzahl Neue Gebühr 38,00 Euro pro Jahr 3 48,00 Euro zu erwartender jährlicher Mehrertrag Anlage 10 Gebührenbedarfsberechnung zur neuen Ziffer 62.6 des Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln (neue Nr. 62.6 = Festsetzung von Hausnummern) Ermittlung des Zeitaufwandes: Tätigkeit Zeit Prüfung des Antrags und Beratung des Antragsstellers 15 Min. Erfassung Datenbank und Akte anlegen 20 Min. Unterlagen / Vorgänge prüfen und auswerten 40 Min. Rechnungs- und Bescheiderteilung, Kontierung 30 Min . gesamt 105 Min . Berechnung der Verwaltungsgebühr: Personalkosten ( BGr. A8 ; Bereich 7 ) 71.900,00 € Verwaltungsgemeinkosten ( 20 % der Personalkosten, gem. KGSt ) 14.380,00 € Sachkostenpauschale ( für einen Büroarbeitsplatz, gem. KGSt ) 9.700,00 € Zwischensumme 95.980,00 € ./. Jahresarbeitsminuten ( bei einer 41 Std. / Woche ) 100.260 JAM X Zeitaufwand in Minuten 105 Min. Verwaltungsgebühr 100,52 € gerundet 101 ,00 € (bisher keine Gebühr) Ermittlung des jährlich zu erwartenden Mehrertrages: gesamt Fallzahl pro Jahr alte Gebühr 0,00 € € 270 neue Gebühr 101,00 € 27.270,00 € zu erwartender jährlicher Mehrertrag 27.270,00 € bei gleichbleibenden Fallzahlen (antragsbezogen)
Anlage 1 Satzung und Gebührentarif
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Anlage 1 Fünfzehnte Satzung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln vom.... Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom ________________ aufgrund der §§ 1,2,4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW 1969 S. 712), der §§ 7, 77 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW 1994 S. 666) und des § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.08.1999 (GV NW 1999, S. 524) – jeweils in der bei Erlass der Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln vom 27.Dezember 1971 (ABl. Stadt Köln 1972, S. 3), zuletzt geändert durch die 14. Änderungssatzung vom 05.Juni 2020 (ABl. Stadt Köln 2020, S. 647) wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt neu gefasst: „(1) Bei den im Gebührentarif aufgeführten Beträgen handelt es sich um Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer). Soweit besondere Leistungen von der Stadt Köln als Unternehmerin erbracht werden, erhöhen sich die Gebühren um den Betrag, der nach dem Umsatzsteuergesetz in der jeweils geltenden Fassung als Umsatzsteuer zu entrichten ist. (2) Dies gilt entsprechend § 2b Abs. 4 Nr. 3 Umsatzsteuergesetz auch für Leistungen des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters mit Ausnahme der Amtshilfe.“ 2. Der Gebührentarif erhält die anliegende Neufassung. Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. Anlage 1 Gebührentarif der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln vom 27.12.1971 Nr. Gegenstand Gebühr I. Allgemeiner Teil 1. Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen und ähnliche Amtshandlungen (soweit nicht im besonderen Teil abweichend geregelt) 10,00 € -118,00 € 2. Kopien (soweit nicht im besonderen Teil abweichen d geregelt) je Blatt 1,10 € (ggfls. zzgl. Umsatzsteuer) 3. Telefonische Beantragung beim Bundeszentralregiste r auf Erteilung eines Führungszeugnisses 3,00 € 4. Schriftliche Auskünfte und Bescheinigungen 2,00 € (ggfls. zzgl. Umsatzsteuer) Gebührenfrei sind: Bescheinigung für steuerliche Zwecke; Bescheinigung für Medizinalpraktikant*innen über die Teilnahme an öffentlichen Impfterminen 5. Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeiche n und Beglaubigungen von Abschriften, Kopien und Auszügen je Seite 1,70 € (ggfls. zzgl. Umsatzsteuer) 6. Versand von Unterlagen bzw. Anträgen per Fax 3,00 € (ggfls. zzgl. Umsatzsteuer) 7. Servicegebühr für Dienstleistungen besonderer Art oder zu besonderen Zeiten; zusätzlich zu Gebührentarifen nach II. 5,00 € bis 15,00 € (ggfls. zzgl. Umsatzsteuer) II. Besonderer Teil Amt für Stadtentwicklung und Statistik 15.1 Erteilung einer schriftlichen Genehmigung für d ie rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstückes und Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten nach § 144 Abs. 2 Baugesetzbuch 377,00 € 2 Nr. Gegenstand Gebühr 15.1.1 Erteilung einer schriftlichen Genehmigungsver sagung für die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstückes und Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten nach § 144 Abs. 2 Baugesetzbuch (75 % der Genehmigungsgebühr) 282,75 € 15.2 Erteilung einer schriftlichen Genehmigung für R echtsvorgänge in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten nach § 144 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Teilung eines Grundstückes bzw. die rechtsgeschäftliche Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts mit Ausnahme der Bestellung von Rechten im Zusammenhang mit der Durchführung von Baumaßnahmen und den damit verbundenen schuldrechtlichen Verträgen 51,00 € 15.2.1 Erteilung einer schriftlichen Genehmigungsver sagung für Rechtsvorgänge in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten nach § 144 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Teilung eines Grundstückes bzw. die rechtsgeschäftliche Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts mit Ausnahme der Bestellung von Rechten im Zusammenhang mit der Durchführung von Baumaßnahmen und den damit verbundenen schuldrechtlichen Verträgen (75 % der Genehmigungsgebühr) 38,25 € 15.3 Bescheinigung für Aufwendungen im Sinne der §§ 7h , 10f und 11a Einkommenssteuergesetz in städtebaulichen Sanierungsgebieten 0,4 % der Höhe der anerkannten Aufwendungen Amt für Integration und Vielfalt 16.1 Kenntnisprüfung in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren 27,00 € (ggfls. zzgl. Umsatzsteuer) Kämmerei 20.1 Erstattungen von Zahlungen ohne Rechtsgrund (ab der 2. Erstattung) 8,00 € 20.2 Kontenübersichten je Kalenderjahr 20.2.1 bei bis zu vier debitorischen Rechnungen im Kalenderjahr 17,00 € 20.2.2 bei fünf bis zwölf debitorischen Rechnungen im Kalenderjahr 36,00 € 20.2.3 bei 13 bis 25 debitorischen Rechnungen im Kal enderjahr 53,00 € 20.2.4 ab 25 debitorischen Rechnungen im Kalenderjah r 71,00 € 20.3 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen 15 ,00 € 3 Nr. Gegenstand Gebühr 20.4 Nachforschungen über den Verbleib einer Überwe isung der Stadtkasse an einen Gläubiger 36,00 € Die Gebühr wird nur erhoben, wenn die Nachforschun gen ergeben, dass der Geldbetrag ordnungsgemäß dem Gläubigerkonto gutgeschrieben wurde Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 23.1 Abgabe/Vervielfältigung eines Bebauungsplanes 23.1.1 Abgabe eines Bebauungsplanes im pdf-Format (d igital) 15,00 € 23.1.2 Vervielfältigung eines Bebauungsplanes (s/w-Lichtpause) 26,00 € 23.1.3 Vervielfältigung eines Bebauungsplanes (Farbpl ot/Farbdruck) 30,00 € 23.2 Eintragung aus Fluchtlinien-, Durchführungs- un d Bebauungsplänen 34,00 € 23.3 Ortsbau- und Bodenrecht 23.3.1 Negativbescheinigung (kein Bebauungsplan vor handen) 15,00 € 23.3.2 Sonstige Auskünfte aus dem Ortsbau- und Boden recht 15,00 € 23.4 Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht ohne Eintragungen aus Fluchtlinien-, Durchführungs- und Bebauungsplänen und ohne Baulastattestat 53,00 € 23.5 Abgabe von Lageplandaten 23.5.1 Grundgebühr 61,00 € 23.5.2 bei digitaler Ausgabe je Sicad-Element 23.5.2.1 aus der Schlussmessung oder aus Planungsunt erlagen bis zu 2 Jahre alt 0,30 € 23.5.2.2 aus Planungsunterlagen bis zu 4 Jahre alt 0,21 € 23.5.2.3 aus Planungsunterlagen älter als 4 Jahre 0,15 € 23.5.3 Bei analoger Abgabe als Papierplot 1:250 auf Gr undlage digitaler Datenbestände je Sicad-Element 23.5.3.1 bis zu 2 Jahre alt 0,15 € 23.5.3.2 bis zu 4 Jahre alt 0,11 € 23.5.3.3 älter als 4 Jahre 0,08 € Für Zwecke der Wissenschaft und der Aus- und Fortbi ldung berechnet sich die Gebühr aus 50 % der Grundgebühr zuzüglich 20 % der regulären Gebühr für den Umfang der abgegeben Daten. 23.6 Vorkaufsrecht 23.6.1 Ausstellen von Negativattesten 169,94 € 4 Nr. Gegenstand Gebühr 23.6.2 Ausstellen von Zurückweisungen (Erteilung eine s Negativattests nicht erforderlich) 117,65 € Amt für öffentliche Ordnung 32.1 Ausstellen von Bescheinigungen über nicht abgeg ebene Fundsachen 12,00 € 32.2 Vergabe von Grünflächen und fiskalischem Geländ e der Stadt Köln für Schützen-, Volks-, und Sommerfeste 32.2.1 ohne Ortstermin 54,00 € 32.2.1.1 Ablehnung (ohne Ortstermin) 40,00 € 32.2.2 mit Ortstermin 118,00 € 32.2.2.1 Ablehnung (mit Ortstermin) 88,00 € 32.3 Versand von Akten an Rechtsanwälte oder andere V erfahrensbevollmächtigte 32.3.1 bis zu 15 Minuten Zeitaufwand 9,00 € 32.3.2 bis zu 30 Minuten Zeitaufwand 19,00 € 32.3.3 bis zu 45 Minuten Zeitaufwand 28,00 € 32.3.4 bis zu 60 Minuten Zeitaufwand 38,00 € 32.3.5 bis zu 90 Minuten Zeitaufwand 57,00 € 32.3.6 bis zu 120 Minuten Zeitaufwand 76,00 € Amt für Wohnungswesen 56.1 Bewilligung von Mitteln im Zusammenhang mit der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Bestand 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme 56.2 Bewilligung von Fördermitteln zum Bau und Erwerb von Wohnraum zur Selbstnutzung 646,00 € 56.3 Bewilligung von Mitteln im Zusammenhang mit der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Bestand 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme 56.4 Kopie einer Wirtschaftlichkeitsberechnung 15,00 € 56.5 Einsichtnahme in die Darlehensakte (bei Bußgeldverfahren ist die Einsichtnahme kostenlos) 26,00 € 56.6 Standortprüfungen für den geförderten Wohnungsb au 129,00 € 56.7 Genehmigung zur Übertragung von Grundstücken m it Förderzusage vor Bezugsfertigkeit 155,00 € 5 Nr. Gegenstand Gebühr 56.8 Beantwortung von Anfragen von Sachverständigen be i Zwangsversteigerungen für freifinanzierte Objekte 11,00 € 56.9 Beantwortung von Anfragen von Sachverständigen be i Zwangsversteigerungen für öffentlich geförderte Objekte 18,00 € Stadtplanungsamt 61.1 Flächennutzungsplan 15,00 € 61.2 Druck des Flächennutzungsplanes im Urkundenmaß stab 15,00 € 61.2.1 Auszug aus dem Flächennutzungsplan (2 Seiten D IN A4) 23,00 € 61.2.2 jedes weitere Blatt 11,00 € 61.3 Publikationen 2,50 € - 26,00 € (ggfls. zzgl. Umsatzsteuer) 61.4 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je Gru ndstück Bebauungsplan mit öffentlich-rechtlichen Vertrag (analog) 108,00 € 61.4.1 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je G rundstück Bebauungsplan mit öffentlich-rechtlichen Vertrag (digital) 70,00 € 61.4.2 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je G rundstück Bebauungsplan ohne öffentlich-rechtlichen Vertrag (analog) 51,00 € 61.4.3 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je G rundstück kein Bebauungsplan 38,00 € Bauverwaltungsamt 62.1 Erschließungsbeitragsbescheinigung ohne Kostenan gabe 62.1.1 für die erste geprüfte Erschließungsanlage 51,00 € 62.1.2 je weiterer geprüfter Erschließungsanlage 34,00 € 62.2 Erschließungsbeitragsbescheinigung mit Angabe de r voraussichtlich entstehenden Kosten 62.2.1 für die erste geprüfte Erschließungsanlage 144,00 € 62.2.2 je weiterer geprüfter Erschließungsanlage 123,00 € 62.3 Löschungsbewilligung für Sicherungshypotheken z ur Sicherung künftiger Straßenbaukostenforderungen 21,00 € 62.4 Bearbeitung von Einzelanträgen nach § 127 Teleko mmunikationsgesetz 546,00 € 6 Nr. Gegenstand Gebühr 62.5 Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW bzw. § 8 Bundesfernstraßengesetz 62.5.1 bis zu 130 Minuten Zeitanteil 100,00 € 62.5.1.1 Genehmigungsversagung (75 % von der Genehmigungsgebühr) 75,00 € 62.5.2 bis zu 225 Minuten Zeitanteil 173,00 € 62.5.2.1 Genehmigungsversagung (75 % von der Genehmigungsgebühr) 129,75 € 62.5.3 mit einem mittleren Zeitanteil von 320 Minut en 246,00 € 62.5.3.1 Genehmigungsversagung (75 % von der Genehmigungsgebühr) 184,50 € 62.6 Festsetzung der Hausnummern 101,00 € Bauaufsichtsamt 63.1 Erteilung der Löschungsbewilligung für eine Sic herungshypothek zur Sicherung von Stellplatzablösebeträgen 100,00 € Amt für Straßen und Radwegebau 66.1 Baubegleitung bei der Durchführung von Bordstein absenkungen 124,00 € Zentrales Aktendepot 1000.1 Bereitstellungsgebühren für die Vorlage von ab geschlossenen Bauakten (Untergliederung nach Anzahl der Aktenordner) 1000.1.1 zur Einsichtnahme im Zentralen Aktendepot vo n einem Aktenordner 30,00 € 1000.1.2 bei 2-3 Aktenordner 60,00 € 1000.1.3 bei 4-5 Aktenordner 90,00 € 1000.1.4 bei 6-7 Aktenordner 120,00 € 1000.1.5 bei 8 oder mehr Aktenordnern 150,00 € 1000.2 Fertigung von Kopien aus abgeschlossenen Baua kten zur sofortigen Mitnahme bzw. zur späteren Abholung 1000.2.1 bis DIN A2 5,30 € 1000.2.2 bis DIN A1 6,40 € 1000.2.3 bis DIN A0 7,60 € 7 Nr. Gegenstand Gebühr 1000.3 Beglaubigung einer Kopie aus einer abgeschloss enen Bauakte 1000.3.1 bis einschl. 5 Seiten 10,00 € 1000.3.2 je weitere Seite 2,00 €
Anlage 3 Übersicht der Mehrerträge
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Anlage 3 Nr. neu Tarif Mehrertrag Minderertrag 16.1 Kenntnisprüfung in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren 1.200,00 € 56.9 Beantwortung von Anfragen von Sachverständigen bei Zwangsversteigerungen für öffentlich geförderte Objekte 56,00 € 61.2 Druck des Flächennutzungsplanes im Urkundenmaßstab 75,00 € 61.2.1 Auszug aus dem Flächennutzungsplan (2 Seiten DIN A4) 35,00 € 61.4 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je Grundstück Bebauungsplan mit öffentlich- rechtlichen Vertrag (analog) 258,00 € 61.4.1 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je Grundstück Bebauungsplan mit öffentlich- rechtlichen Vertrag (digital) 144,00 € 61.4.2 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je Grundstück Bebauungsplan ohne öffentlich- rechtlichen Vertrag (analog) 87,00 € 61.4.3 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je Grundstück kein Bebauungsplan 48,00 € 62.6 Festsetzung der Hausnummern 27.270,00 € Gesamt: 29.173,00 € 0,00 € Mehrerträge: 29.173,00 € Mehrerträge gerundet: 29.000,00 € Jährliche Mehr- bzw. Mindererträge durch die einzelnen Gebührenveränderungen
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/112/0 Vorlagen-Nummer 3458/2022 Freigabedatum 21.11.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 15. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die 15. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebüh- rensatzung der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.11.2022 Finanzausschuss 05.12.2022 Rat 08.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Erträge 29.000,00€ b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung 1. Anlass zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung Die Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nimmt die Verwaltung zum Anlass den Satzungstext und die Gebührentarife der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung zu überprüfen und anzupassen. Aufgrund der Einführung des § 2b UStG und der damit einhergehenden Abänderung des Umsatzsteuer- gesetzes unterliegen die städtischen Erträge ab dem 01.01.2023 teilweise der Umsatzbesteuerung. Vie- le dieser Erträge ergeben sich aus den bestehenden städtischen Entgeltordnungen und Gebührensat- zungen. Dazu gehört auch die Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln. 1. Änderung des Satzungstextes Um dem möglichen Umstand der Umsatzsteuer innerhalb der Allgemeinen Verwaltungsgebührensat- zung der Stadt Köln gerecht werden zu können, bedarf es einer Anpassung der entsprechenden Um- satzsteuerklausel (§ 3 Mehrwertsteuer Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln). Eine allgemeine Änderung innerhalb des § 3 erfolgt durch die Umbenennung des Begriffs Mehrwertsteuer in Umsatzsteuer. Mit der Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz wird die Unternehmereigenschaft auch auf juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgeweitet. Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2023 die Stadt Köln als Unternehmerin Umsatzsteuer für besondere Leistungen entrichten muss und nicht mehr nur die Betriebe gewerblicher Art. 3 Da von der Umsatzsteuerregelung nur Dienstleistungen betroffen sind, die auch von externen Unter- nehmen angeboten werden, ist hinsichtlich der konkreten Erhebung für jede Gebühr eine Einzelfallprü- fung vorzunehmen, ob die dahinterstehende Verwaltungsleistung der Umsatzsteuer unterliegt. Die hier- für in Betracht kommenden Gebühren der betroffenen Tarifnummern sind mit dem Hinweis „ggfls. zzgl. Umsatzsteuer“ gekennzeichnet. Unterliegt im Einzelfall eine Verwaltungsleistung der Umsatzsteuer, ist diese ab 01.01.2023 der Gebühr hinzuzurechnen. 2. Änderung der Gebührentarife Aufgrund von inhaltlichen Anpassungsbedarfen wurden einzelne Gebührentatbestände ergänzt, umbe- nannt oder aus diesem Anlass neu kalkuliert. Die zu erwartenden Mehrerträge belaufen sich für 2023 in Summe auf ca. 29.000,00 € jährlich. Als neuer Tatbestand wird für das Amt für Integration und Vielfalt die Tarifnummer 16.1 „Kenntnisprü- fung in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren“ aufgenommen. Die Tarifziffer 16.1 umfasst den Nach- weis von Ausländer*innen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in einem aufenthalts- rechtlichen Verfahren. Die Träger, bei denen die Prüfung kostenpflichtig abgelegt werden konnte, waren aus Gründen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) geschlossen. Die Verwaltung erkannte, dass sie sich vom Vorliegen der Kenntnisse auf geeignete Weise überzeugen und zum Vorteil der Kund*innen aufenthaltsrechtliche Verfahren beschleunigen kann. Die Kund*innen können die Kenntnis- prüfung weiterhin bei 16/Amt für Integration und Vielfalt ablegen, auch wenn dazu keine Rechtsverpflich- tung besteht. Die Gebührentarife 21.1 bis 21.4 werden mit der neuen Fassung in 20.1 bis 20.4 umbenannt, da aus- schließlich die Kämmerei von den Gebührentatbeständen betroffen ist. Beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster werden die Gebührentatbestände 23.5.2.1, 23.5.2.2, 23.5.3.1 und 23.5.3.2 redaktionell angepasst. Die Gebührentarife 48.1 und 48.2 vom Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege werden entfernt. Sie wurden bisher nicht erhoben und sind gemäß § 27 Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) weiterhin nicht zu erheben. Beim Amt für Wohnungswesen wurde die Tarifnummer 56.3 umbenannt, da die Regelung „Investive Maßnahme“ endete und im Anschluss die Modernisierungsrichtlinie in Kraft getreten ist. Weiterhin muss bei der Beantwortung von Anfragen bei Zwangsversteigerungen zwischen freifinanzierten und öffentlich geförderten Objekten unterschieden werden, so dass die Ziffer 56.8 umbenannt und 56.9 als neuer Ge- bührentatbestand aufgenommen wird. Im Bereich des Stadtplanungsamtes wurden die Tarifnummern 61.2 und 61.2.1 wegen inhaltlicher An- passungen neu berechnet. Die Gebührenziffern 61.4 bis 61.7.3 werden gestrichen, weswegen 61.8 künf- tig als 61.4 geführt wird. Zusätzlich werden drei neue Tatbestände zur Ziffer 61.4 ergänzt, um unter- scheiden zu können, ob die Auskunft zu einem Grundstück anhand eines Bebauungsplans mit bzw. oh- ne öffentlich-rechtlichem Vertrag oder ohne Vorliegen eines Bebauungsplans erfolgt. Darüber hinaus wird 61.2.1 umbenannt und 61.3 mit dem Hinweis (*) zur Umsatzsteuer gekennzeichnet. Das Bauverwaltungsamt hat den Gebührentatbestand 62.4 aufgrund einer geänderten Rechtsgrundla- ge umbenannt. Als neuer Tatbestand wird die Tarifnummer 62.6 Festsetzung von Hausnummern einge- führt. Durch die Aufgabenübertragung des Bauaktenarchivs vom Bauaufsichtsamt zum Zentralen Aktendepot werden die Gebührentatbestände 63.1 bis 63.3.3 nun unter den Tarifnummern 1000.1 bis 1000.3.2 auf- geführt und angepasst. Aus diesem Grund wird die Gebührenziffer 63.4 mit der Satzungsänderung in 63.1 geändert. Die Tarifnummern 63.5 bis 63.5.3 entfallen künftig. Im Bereich des Amtes für Straßen und Radwegebau werden die Tarifnummern 66.2 bis 66.4.2 gestri- chen. Aus dem Allgemeinen Teil der Gebührentarife wird der Wortlaut der Tarifnummer 7 mit der Formulie- 4 rung „Servicegebühr für Dienstleistungen besonderer Art oder zu besonderen Zeiten, zusätzlich zu Ge- bührentarifen nach II.“ konkretisiert. Dadurch soll vermieden werden, dass dieser Tarif als Auffangtatbe- stand für nicht hinterlegte Verwaltungsleistungen herangezogen wird. Er soll vielmehr bei Dienstleistun- gen gemäß Ziffer II. Besonderer Teil zusätzlich zur „normalen“ Gebühr (in Form einer Fallpauschale) erhoben werden. 3. Ausblick Um die steigenden Personal- und Arbeitsplatzkosten künftig auch in den Verwaltungsgebühren abbilden zu können, bereitet die Verwaltung ab 2023 ein neues Verfahren zur regelmäßigen Aktualisierung der Verwaltungsgebühren vor. Hierfür sind seitens der Dienststellen teilweise sehr umfangreiche Vorberei- tungen und Kalkulationen durchzuführen, die bereits in Auftrag gegeben wurden. Das neue Verfahren wird 2023 durch die Neukalkulation aller Gebührentarife initiiert und dann jährlich durchgeführt, um die Verwaltungsgebühren künftig fortlaufend auf dem aktuellen Stand zu halten. 4. Anlagen Der Beschlussvorlage sind die Änderungssatzung mit dem neuen Gebührentarif (Anlage 1), eine Synop- se neuer/alter Gebührentarif (Anlage 2), eine Übersicht der Mehrerträge (Anlage 3), die Gebührenbe- darfsberechnungen inkl. Zeitaufwand (Anlage 4) sowie die Gesamtfassung der neuen Satzung (Anlage 5) beigefügt. Anlagen Anlage 1 Satzung und Tarif Anlage 2 Synopse Anlage 3 Mehrerträge Anlage 4 Gebührenbedarfsberechnungen Anlage 5 Gesamtfassung Begründung der Dringlichkeit Die Überarbeitung und Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung hat einen intensiven verwaltungsinternen Prüf- und Abstimmungsprozesses erfordert. Aufgrund der gesetzlichen Verpflich- tung, auf bestimmte städtische Erträge ab dem 01.01.2023 eine Umsatzsteuer zu erheben, ist die Ein- bringung der Vorlage in den Rat am 8.12.2022 zwingend erforderlich.
Anlage 5 Gesamtfassung
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Anlage 5 Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln vom 27. Dezember 1971 in der Fassung der 15. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln vom TT.MM.JJJJ Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 17. Dezember 1971 aufgrund der §§ 1,2,4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW 1969 S. 712), der §§ 7, 77 Abs. 1 der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW 1994 S. 666) und des § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.08.1999 (GV NW 1999, S. 524) – jeweils in der bei Erlass der Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: § 1 Gegenstand und Höhe der Verwaltungsgebühren (1) Verwaltungsgebühren werden für die in dem anliegenden Gebührentarif aufge- führten besonderen Leistungen in der dort vorgesehenen Höhe nach Maßgabe dieser Satzung und des Kommunalabgabengesetzes erhoben. Der Gebührentarif ist Bestandteil der Satzung. (2) Erfüllt eine besondere Leistung sowohl einen Ge bührentatbestand des Allgemei- nen Teils als auch des Besonderen Teils des Gebührentarifs, findet nur der Be- sondere Teil Anwendung. (3) Für mehrere besondere Leistungen werden die Geb ühren auch dann nach den verschiedenen Tarifnummern des Gebührentarifs erhoben, wenn die Leistungen in zeitlichem oder sachlichem Zusammenhang stehen. (4) Die Erhebung von Verwaltungsgebühren aufgrund b undes- oder landesrechtli- cher Vorschriften oder sonstiger Gebührensatzungen der Stadt Köln bleibt unbe- rührt. § 2 Ablehnung, Rücknahme und Widerspruchsbescheid (1) Wird ein Antrag auf eine gebührenpflichtige Lei stung abgelehnt oder vor ihrer Beendigung vom Antragsteller zurückgenommen, werden 10 bis 75 v. H. der Ge- bühr erhoben, die bei ihrer Vornahme zu erheben wäre. Wird der Antrag lediglich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr berechnet. (2) Für einen Widerspruchsbescheid wird nur dann ei ne Gebühr erhoben, wenn der Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch eingelegt wurde, gebührenpflichtig ist und wenn und soweit der Widerspruch zurückgewiesen wird. Die Gebühr beträgt bei voller Zurückweisung 50 v. H. der für den angefochtenen Verwaltungsakt festzusetzenden Gebühr. Bei nur teilweiser Zurückweisung ermäßigt sie sich entsprechend. § 3 Umsatzsteuer (1) Bei den im Gebührentarif aufgeführten Beträgen handelt es sich um Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer). Soweit besondere Leistungen von der Stadt Köln als Un- ternehmerin erbracht werden, erhöhen sich die Gebühren um den Betrag, der nach dem Umsatzsteuergesetz in der jeweils geltenden Fassung als Umsatz- steuer zu entrichten ist. (2) Dies gilt entsprechend § 2b Abs. 4 Nr. 3 Umsatz steuergesetz auch für Leistun- gen des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster bei der Wahrneh- mung von Aufgaben der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters mit Ausnahme der Amtshilfe. § 4 Gebührenpflichtiger (1) Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet, wer di e besondere Leistung selbst oder durch Dritte, deren Handeln ihm zuzurechnen ist, beantragt hat oder wer durch sie unmittelbar begünstigt wird. (2) Haben mehrere Beteiligte eine besondere Leistun g beantragt, oder werden meh- rere durch sie unmittelbar begünstigt, ist jeder gebührenpflichtig, soweit die Leis- tung ihn betrifft. § 5 Sachliche Gebührenbefreiung Gebührenfrei sind 1. Mündliche Auskünfte, 2. Amtshandlungen auf dem Gebiet der Sozialhilfe, d er Kriegsopferfürsorge, der Jugend- und Familienhilfe und des Gesundheitswesens, soweit diese Aufgaben als Selbstverwaltungsangelegenheit wahrgenommen werden, sowie 3. Amtshandlungen, welche die Stadt Köln gegenüber ihren Beamten, Angestellten, Arbeitern oder Versorgungsempfängern in Angelegenheiten vornimmt, die sich auf das bestehende oder frühere Dienst-, Arbeits- oder Versorgungsverhältnis beziehen. 4. Erteilung von Zweitausfertigungen von Schulzeugn issen einschließlich der Zeug- nisse der Rheinischen Musikhochschule, Abschriften dieser Zeugnisse und Be- glaubigung der Zeugnisabschriften sowie Schülerbescheinigungen einschließlich Schüler-Erkennungskarten der Rheinischen Musikschule. § 6 Persönliche Gebührenbefreiung Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind befreit: 1. das Land Nordrhein-Westfalen, die Gemeinden und Gemeindeverbände, sofern die Leistung der Verwaltung nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betrifft, oder es sich nicht um eine beantragte sonstige Tätigkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz auf dem Gebiet der Bauleitplanung, des Kultur-, Tief- und Straßenbaus handelt; 2. die Bundesrepublik und die anderen Länder, sowei t Gegenseitigkeit gewährleis- tet ist; 3. die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffe ntlichen Rechts, soweit die Leistung der Verwaltung unmittelbar der Durchführung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabeordnung (AO 77) dient. § 7 Fälligkeit und Entrichtung der Gebühr (1) Die Gebühr wird mit Beendigung der besonderen Leistung fällig. (2) Sie kann in geeigneten Fällen durch Postnachnah me eingezogen werden. (3) Die Leistung kann von der vorherigen Zahlung de r Gebühr bzw. der Gebühren abhängig gemacht werden. § 8 Besondere bare Auslagen (1) Besondere bare Auslagen, die im Zusammenhang mi t der besonderen Leistung entstehen, sind zu ersetzen. Das gilt auch, wenn der Zahlungspflichtige von der Entrichtung der Gebühr befreit ist, im Falle des § 6 jedoch nur, wenn die Ausla- gen im Einzelfall 25,00 € übersteigen. In Fällen der Amtshilfe bleibt § 8 VwVfG NW unberührt. (2) Besondere bare Auslagen sind solche Barauslagen , die über den für den betref- fenden Verwaltungszweig üblichen durchschnittlichen Rahmen ersichtlich hin- ausgehen. (3) Sie können auch demjenigen auferlegt werden, de r sie durch unbegründete Ein- wendungen verursacht hat. (4) Bei größeren Auslagen können Vorschüsse erhoben werden. Die Leistung kann von der vorherigen Entrichtung abhängig gemacht werden. (5) Für den Ersatz der Auslagen gelten die Vorschri ften dieser Satzung entspre- chend. § 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. Gleichzeitig tritt die "Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln" vom 20.11.1969 außer Kraft. Köln, den 27.12.1971 gez. Th. Burauen Oberbürgermeister Gebührentarif der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln vom 27.12.1971 Nr. Gegenstand Gebühr I. Allgemeiner Teil 1. Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligunge n und ähnliche Amtshandlungen (soweit nicht im besonderen Teil abweichend geregelt) 10,00 € - 118,00 € 2. Kopien (soweit nicht im besonderen Teil abweiche nd geregelt) je Blatt 1,10 € (ggfls. zzgl. Umsatzsteuer) 3. Telefonische Beantragung beim Bundeszentralregis ter auf Erteilung eines Führungszeugnisses 3,00 € 4. Schriftliche Auskünfte und Bescheinigungen 2,00 € (ggfls. zzgl. Umsatzsteuer) Gebührenfrei sind: Bescheinigung für steuerliche Zwecke; Bescheinigung für Medizinalpraktikant*innen über die Teilnahme an öffentlichen Impfterminen 5. Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeich en und Beglaubigungen von Abschriften, Kopien und Auszügen je Seite 1,70 € (ggfls. zzgl. Umsatzsteuer) 6. Versand von Unterlagen bzw. Anträgen per Fax 3,0 0 € (ggfls. zzgl. Umsatzsteuer) 7. Servicegebühr für Dienstleistungen besonderer Ar t oder zu besonderen Zeiten; zusätzlich zu Gebührentarifen nach II. 5,00 € bis 15,00 € (ggfls. zzgl. Umsatzsteuer) 2 Nr. Gegenstand Gebühr II. Besonderer Teil Amt für Stadtentwicklung und Statistik 15.1 Erteilung einer schriftlichen Genehmigung für die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstückes und Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten nach § 144 Abs. 2 Baugesetzbuch 377,00 € 15.1.1 Erteilung einer schriftlichen Genehmigungsve rsagung für die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstückes und Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten nach § 144 Abs. 2 Baugesetzbuch (75 % der Genehmigungsgebühr) 282,75 € 15.2 Erteilung einer schriftlichen Genehmigung für Rechtsvorgänge in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten nach § 144 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Teilung eines Grundstückes bzw. die rechtsgeschäftliche Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts mit Ausnahme der Bestellung von Rechten im Zusammenhang mit der Durchführung von Baumaßnahmen und den damit verbundenen schuldrechtlichen Verträgen 51,00 € 15.2.1 Erteilung einer schriftlichen Genehmigungsve rsagung für Rechtsvorgänge in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten nach § 144 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Teilung eines Grundstückes bzw. die rechtsgeschäftliche Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts mit Ausnahme der Bestellung von Rechten im Zusammenhang mit der Durchführung von Baumaßnahmen und den damit verbundenen schuldrechtlichen Verträgen (75 % der Genehmigungsgebühr) 38,25 € 3 Nr. Gegenstand Gebühr 15.3 Bescheinigung für Aufwendungen im Sinne der §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz in städtebaulichen Sanierungsgebieten 0,4 % der Höhe der anerkannten Aufwendungen Amt für Integration und Vielfalt 16.1 Kenntnisprüfung in einem aufenthaltsrechtliche n Verfahren 27,00 € (ggfls. zzgl. Umsatzsteuer) Kämmerei 20.1 Erstattungen von Zahlungen ohne Rechtsgrund (a b der 2. Erstattung) 8,00 € 20.2 Kontenübersichten je Kalenderjahr 20.2.1 bei bis zu vier debitorischen Rechnungen im Kalenderjahr 17,00 € 20.2.2 bei fünf bis zwölf debitorischen Rechnungen im Kalenderjahr 36,00 € 20.2.3 bei 13 bis 25 debitorischen Rechnungen im Ka lenderjahr 53,00 € 20.2.4 ab 25 debitorischen Rechnungen im Kalenderja hr 71,00 € 20.3 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen 1 5,00 € 20.4 Nachforschungen über den Verbleib einer Überwe isung der Stadtkasse an einen Gläubiger 36,00 € Die Gebühr wird nur erhoben, wenn die Nachforschun gen ergeben, dass der Geldbetrag ordnungsgemäß dem Gläubigerkonto gutgeschrieben wurde Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 23.1 Abgabe/Vervielfältigung eines Bebauungsplanes 23.1.1 Abgabe eines Bebauungsplanes im pdf-Format ( digital) 15,00 € 23.1.2 Vervielfältigung eines Bebauungsplanes (s/w-Lichtpause) 26,00 € 4 Nr. Gegenstand Gebühr 23.1.3 Vervielfältigung eines Bebauungsplanes (Farb plot/Farbdruck) 30,00 € 23.2 Eintragung aus Fluchtlinien-, Durchführungs- u nd Bebauungsplänen 34,00 € 23.3 Ortsbau- und Bodenrecht 23.3.1 Negativbescheinigung (kein Bebauungsplan vor handen) 15,00 € 23.3.2 Sonstige Auskünfte aus dem Ortsbau- und Bode nrecht 15,00 € 23.4 Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrech t ohne Eintragungen aus Fluchtlinien-, Durchführungs- und Bebauungsplänen und ohne Baulastattestat 53,00 € 23.5 Abgabe von Lageplandaten 23.5.1 Grundgebühr 61,00 € 23.5.2 bei digitaler Ausgabe je Sicad-Element 23.5.2.1 aus der Schlussmessung oder aus Planungsun terlagen bis zu 2 Jahre alt 0,30 € 23.5.2.2 aus Planungsunterlagen bis zu 4 Jahre alt 0,21 € 23.5.2.3 aus Planungsunterlagen älter als 4 Jahre 0 ,15 € 23.5.3 Bei analoger Abgabe als Papierplot 1:250 auf Grundlage digitaler Datenbestände je Sicad-Element 23.5.3.1 bis zu 2 Jahre alt 0,15 € 23.5.3.2 bis zu 4 Jahre alt 0,11 € 23.5.3.3 älter als 4 Jahre 0,08 € Für Zwecke der Wissenschaft und der Aus- und Fortb ildung berechnet sich die Gebühr aus 50 % der Grundgebühr zuzüglich 20 % der regulären Gebühr für den Umfang der abgegeben Daten. 23.6 Vorkaufsrecht 23.6.1 Ausstellen von Negativattesten 169,94 € 5 Nr. Gegenstand Gebühr 23.6.2 Ausstellen von Zurückweisungen (Erteilung ei nes Negativattests nicht erforderlich) 117,65 € Amt für öffentliche Ordnung 32.1 Ausstellen von Bescheinigungen über nicht abge gebene Fundsachen 12,00 € 32.2 Vergabe von Grünflächen und fiskalischem Gelän de der Stadt Köln für Schützen-, Volks-, und Sommerfeste 32.2.1 ohne Ortstermin 54,00 € 32.2.1.1 Ablehnung (ohne Ortstermin) 40,00 € 32.2.2 mit Ortstermin 118,00 € 32.2.2.1 Ablehnung (mit Ortstermin) 88,00 € 32.3 Versand von Akten an Rechtsanwälte oder andere Verfahrensbevollmächtigte 32.3.1 bis zu 15 Minuten Zeitaufwand 9,00 € 32.3.2 bis zu 30 Minuten Zeitaufwand 19,00 € 32.3.3 bis zu 45 Minuten Zeitaufwand 28,00 € 32.3.4 bis zu 60 Minuten Zeitaufwand 38,00 € 32.3.5 bis zu 90 Minuten Zeitaufwand 57,00 € 32.3.6 bis zu 120 Minuten Zeitaufwand 76,00 € Amt für Wohnungswesen 56.1 Bewilligung von Mitteln im Zusammenhang mit de r Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Bestand 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme 56.2 Bewilligung von Fördermitteln zum Bau und Erwe rb von Wohnraum zur Selbstnutzung 646,00 € 6 Nr. Gegenstand Gebühr 56.3 Bewilligung von Mitteln im Zusammenhang mit de r Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Bestand 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme 56.4 Kopie einer Wirtschaftlichkeitsberechnung 15,0 0 € 56.5 Einsichtnahme in die Darlehensakte (bei Bußgeldverfahren ist die Einsichtnahme kostenlos) 26,00 € 56.6 Standortprüfungen für den geförderten Wohnungs bau 129,00 € 56.7 Genehmigung zur Übertragung von Grundstücken m it Förderzusage vor Bezugsfertigkeit 155,00 € 56.8 Beantwortung von Anfragen von Sachverständigen bei Zwangsversteigerungen für freifinanzierte Objekte 11,00 € 56.9 Beantwortung von Anfragen von Sachverständigen bei Zwangsversteigerungen für öffentlich geförderte Objekte 18,00 € Stadtplanungsamt 61.1 Flächennutzungsplan 15,00 € 61.2 Druck des Flächennutzungsplanes im Urkundenmaß stab 15,00 € 61.2.1 Auszug aus dem Flächennutzungsplan (2 Seiten DIN A4) 23,00 € 61.2.2 jedes weitere Blatt 11,00 € 61.3 Publikationen 2,50 € - 26,00 € (ggfls. zzgl. Umsatzsteuer) 61.4 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je G rundstück Bebauungsplan mit öffentlich-rechtlichen Vertrag (analog) 108,00 € 61.4.1 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je Grundstück Bebauungsplan mit öffentlich-rechtlichen Vertrag (digital) 70,00 € 61.4.2 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je Grundstück Bebauungsplan ohne öffentlich-rechtlichen Vertrag (analog) 51,00 € 7 Nr. Gegenstand Gebühr 61.4.3 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je Grundstück kein Bebauungsplan 38,00 € Bauverwaltungsamt 62.1 Erschließungsbeitragsbescheinigung ohne Kosten angabe 62.1.1 für die erste geprüfte Erschließungsanlage 5 1,00 € 62.1.2 je weiterer geprüfter Erschließungsanlage 34 ,00 € 62.2 Erschließungsbeitragsbescheinigung mit Angabe der voraussichtlich entstehenden Kosten 62.2.1 für die erste geprüfte Erschließungsanlage 1 44,00 € 62.2.2 je weiterer geprüfter Erschließungsanlage 12 3,00 € 62.3 Löschungsbewilligung für Sicherungshypotheken zur Sicherung künftiger Straßenbaukostenforderungen 21,00 € 62.4 Bearbeitung von Einzelanträgen nach § 127 Telekommunikationsgesetz 546,00 € 62.5 Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach §18 Straßen- und Wegegesetz NRW bzw. § 8 Bundesfernstraßengesetz 62.5.1 bis zu 130 Minuten Zeitanteil 100,00 € 62.5.1.1 Genehmigungsversagung (75 % von der Genehmigungsgebühr) 75,00 € 62.5.2 bis zu 225 Minuten Zeitanteil 173,00 € 62.5.2.1 Genehmigungsversagung (75 % von der Genehmigungsgebühr) 129,75 € 62.5.3 mit einem mittleren Zeitanteil von 320 Minut en 246,00 € 62.5.3.1 Genehmigungsversagung (75 % von der Genehmigungsgebühr) 184,50 € 62.6 Festsetzung der Hausnummern 101,00 € 8 Nr. Gegenstand Gebühr Bauaufsichtsamt 63.1 Erteilung der Löschungsbewilligung für eine Sicherungshypothek zur Sicherung von Stellplatzablösebeträgen 100,00 € Amt für Straßen und Radwegebau 66.1 Baubegleitung bei der Durchführung von Bordsteinabsenkungen 124,00 € Zentrales Aktendepot 1000.1 Bereitstellungsgebühren für die Vorlage von abgeschlossenen Bauakten (Untergliederung nach Anzahl der Aktenordner) 1000.1.1 zur Einsichtnahme im Zentralen Aktendepot von einem Aktenordner 30,00 € 1000.1.2 bei 2-3 Aktenordner 60,00 € 1000.1.3 bei 4-5 Aktenordner 90,00 € 1000.1.4 bei 6-7 Aktenordner 120,00 € 1000.1.5 bei 8 oder mehr Aktenordnern 150,00 € 1000.2 Fertigung von Kopien aus abgeschlossenen Bau akten zur sofortigen Mitnahme bzw. zur späteren Abholung 1000.2.1 bis DIN A2 5,30 € 1000.2.2 bis DIN A1 6,40 € 1000.2.3 bis DIN A0 7,60 € 1000.3 Beglaubigung einer Kopie aus einer abgeschlo ssenen Bauakte 1000.3.1 bis einschl. 5 Seiten 10,00 € 1000.3.2 je weitere Seite 2,00 €
Anlage 6 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus dem AVR
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Anlage 6 Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Vorlage–„15. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln (3458/2022)“ TOP 10.13 aus der Sitzung des Ausschusses Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales am 28.11.2022 Text der Anfrage: RM Krupp bittet die Vorlagen ohne Votum in die nachfolgende Gremien zu geben. Er erkundigt sich, ob die Kenntnisprüfung beim Ausländeramt (27 Euro) weniger sei als die betroffenen vorher bei den freien Trägern für diese Kenntnisprüfung gezahlt hätten und er erkundigt sich, ob für die Hausnummern bislang gar keine Gebühr verlangt worden sei und warum sie jetzt verlangt werde. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales verweist die Angelegenheit einstimmig – ohne Votum – in die nachfolgenden Gremien. Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich ist bei der Gebührenberechnung das Kostendeckungsprinzip gemäß § 5 Abs. 4 KAG zu berücksichtigen. Dies betrifft auch die nachgefragten Gebührentarife 16.1 „Kenntnisprüfung in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren“ und 62.6 „Festsetzung der Hausnummern“. Die Gebührenziffer 16.1 „Kenntnisprüfung in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren“ liegt mit 27 Euro geringfügig über dem Betrag, den die Teilnehmer*innen bei Trägern zahlen müssen (25 Euro), um die dafür bei der Stadt Köln anfallenden Kosten decken zu können. Das Angebot der Verwaltung die Kenntnisprüfung weiterhin anzubieten, ist in enger Abstimmung mit den Trägern erfolgt, da diese durch die Ukrainekrise stark ausgelastet sind und das Angebot der Prüfung zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis anderen Betroffenen zugutekommt. Die Gebühr für die Festsetzung von Hausnummern wird erstmalig in die Satzung aufgenommen. Hierbei wurde im kommunalen Vergleich festgestellt, dass viele weitere Städte Gebühren für die Festsetzung von Hausnummern erheben. Da es sich bei diesem Tatbestand um eine besonders häufig nachgefragte Verwaltungsleistung handelt, wurde im Rahmen des vorgenannten Kostendeckungsprinzips die Entscheidung getroffen, diese Tarifziffer in die Satzung aufzunehmen. Davon ausgenommen sind die Wiedererteilung einer bestehenden Hausnummer und die Umnummerierung von Amts wegen.
Anlage 2 Synopse
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112/0 Anlage 2
Synopse zur Überarbeitung der 14. Fassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln vom 27.12.1971
Fassung der 14. Satzung zur Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln vom 05. Juni 2020
Fassung der 15. Satzung zur Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln vom 01. 01 2023
§ 3 Mehrwertsteuer
(1) Soweit besondere Leistungen von Betrieben gewerblicher Art der Stadt
Köln erbracht werden, erhöhen sich die Gebühren um den Betrag, der nach
dem Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer) in der jeweils geltenden
Fassung als Mehrwertsteuer zu entrichten ist. Die Erhöhung ist Teil der
Gebühr.
(2) Dies gilt entsprechend § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 Umsatzsteuergesetz auch
für Leistungen des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster bei
der Wahrnehmung von Aufgaben der Landesvermessung und des
Liegenschaftskatasters mit Ausnahme der Amtshilfe.
§ 3 Umsatzsteuer
(1) Bei den im Gebührentarif aufgeführten Beträgen handelt es sich um
Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer). Soweit besondere Leistungen von der
Stadt Köln als Unternehmerin erbracht werden, erhöhen sich die Gebühren
um den Betrag, der nach dem Umsatzsteuergesetz in der jeweils geltenden
Fassung als Umsatzsteuer zu entrichten ist. Die Erhöhung ist Teil der
Gebühr.
(2) Dies gilt entsprechend § 2b Abs. 4 Nr. 3 Umsatzsteuergesetz auch für
Leistungen des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster bei der
Wahrnehmung von Aufgaben der Landesvermessung und des
Liegenschaftskatasters mit Ausnahme der Amtshilfe.
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112/0
Synopse zum Gebührentarif der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung
der Stadt Köln vom 27.12.1971
Nr.
(alt)
Gegenstand (alt) Gebühr
(alt)
Nr.
(neu)
Gegenstand (neu) Gebühr
(neu)
Grund
I. Allgemeiner Teil
1. Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahme-
bewilligungen und ähnliche
Amtshandlungen
(soweit nicht im besonderen Teil
abweichend geregelt)
10,00 € -
118,00 €
unverändert 10,00 € -
118,00 €
2. Kopien (soweit nicht im besonderen Teil
abweichend geregelt) je Blatt
1,10 € 1,10 €
(ggfls. zzgl.
Umsatzsteuer)
Möglichkeit der
Umsatzbesteuerung
aufgrund des § 2b UStG
3. Telefonische Beantragung beim
Bundeszentralregister auf Erteilung eines
Führungszeugnisses
3,00 € unverändert 3,00 €
4. Schriftliche Auskünfte und
Bescheinigungen
2,00 € unverändert 2,00 €
(ggfls. zzgl.
Umsatzsteuer)
Möglichkeit der
Umsatzbesteuerung
aufgrund des § 2b UStG
Gebührenfrei sind:
Bescheinigung für steuerliche Zwecke;
Bescheinigung für Medizinalpraktikanten
über die Teilnahme an öffentlichen
Impfterminen
Gebührenfrei sind:
Bescheinigung für steuerliche Zwecke;
Bescheinigung für Medizinalpraktikant*innen
über die Teilnahme an öffentlichen
Impfterminen
5. Beglaubigungen von Unterschriften oder
Handzeichen und Beglaubigungen von
Abschriften, Kopien und Auszügen je Seite
1,70 € 1,70 €
(ggfls. zzgl.
Umsatzsteuer)
Möglichkeit der
Umsatzbesteuerung
aufgrund des § 2b UStG
Nr.
(alt)
Gegenstand (alt) Gebühr
(alt)
Nr.
(neu)
Gegenstand (neu) Gebühr
(neu)
Grund
3
6. Versand von Unterlagen bzw. Anträgen per
Fax
3,00 € 3,00 €
(ggfls. zzgl.
Umsatzsteuer)
Möglichkeit der
Umsatzbesteuerung
aufgrund des § 2b UStG
7. Servicegebühr für besondere
Dienstleistungen und/oder zu besonderen
Zeiten
5,00 € bis
15,00 €
7. Servicegebühr für Dienstleistungen
besonderer Art oder zu besonderen Zeiten;
zusätzlich zu Gebührentarifen nach II.
5,00 € bis
15,00 €
(ggfls. zzgl.
Umsatzsteuer)
Konkretisierung als
zusätzliche Servicegebühr
für Tatbestände gemäß II.
Besonderer Teil;
Möglichkeit der
Umsatzbesteuerung
aufgrund des § 2b UStG
II. Besonderer Teil
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
15.1 Erteilung einer schriftlichen Genehmigung
für die rechtsgeschäftliche Veräußerung
eines Grundstückes und Bestellung und
Veräußerung eines Erbbaurechts in
förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
nach § 144 Abs. 2 Baugesetzbuch
377,00 € unverändert 377,00 €
15.1.1 Erteilung einer schriftlichen
Genehmigungsversagung für die
rechtsgeschäftliche Veräußerung eines
Grundstückes und Bestellung und
Veräußerung eines Erbbaurechts in
förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
nach § 144 Abs. 2 Baugesetzbuch
(75 % der Genehmigungsgebühr)
282,75 € unverändert 282,75 €
Nr.
(alt)
Gegenstand (alt) Gebühr
(alt)
Nr.
(neu)
Gegenstand (neu) Gebühr
(neu)
Grund
4
15.2 Erteilung einer schriftlichen Genehmigung
für Rechtsvorgänge in förmlich
festgelegten Sanierungsgebieten nach §
144 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Teilung
eines Grundstückes bzw. die
rechtsgeschäftliche Bestellung eines das
Grundstück belastenden Rechts mit
Ausnahme der Bestellung von Rechten im
Zusammenhang mit der Durchführung von
Baumaßnahmen und den damit
verbundenen schuldrechtlichen Verträgen
51,00 € unverändert 51,00 €
15.2.1 Erteilung einer schriftlichen
Genehmigungsversagung für
Rechtsvorgänge in förmlich festgelegten
Sanierungsgebieten nach § 144 Abs. 2
Baugesetzbuch für die Teilung eines
Grundstückes bzw. die rechtsgeschäftliche
Bestellung eines das Grundstück
belastenden Rechts mit Ausnahme der
Bestellung von Rechten im
Zusammenhang mit der Durchführung von
Baumaßnahmen und den damit
verbundenen schuldrechtlichen Verträgen
(75 % der Genehmigungsgebühr)
38,25 € unverändert 38,25 €
15.3 Bescheinigung für Aufwendungen im Sinne
der §§ 7h, 10f und 11a
Einkommenssteuergesetz in
städtebaulichen Sanierungsgebieten
0,4 % der Höhe
der
anerkannten
Aufwendungen
unverändert 0,4 % der Höhe
der anerkannten
Aufwendungen
Nr.
(alt)
Gegenstand (alt) Gebühr
(alt)
Nr.
(neu)
Gegenstand (neu) Gebühr
(neu)
Grund
5
Amt für Integration und Vielfalt
16.1 Kenntnisprüfung in einem
aufenthaltsrechtlichen Verfahren
27,00 €
(ggfls. zzgl.
Umsatzsteuer)
Neuer Tatbestand
Kassen- und Steueramt Kämmerei Übergang von Aufgaben
des damaligen Kassen-
und Steueramts (21) auf
die Kämmerei (20)
21.1 Erstattungen von Zahlungen ohne
Rechtsgrund (ab der 2. Erstattung)
8,00 € 20.1 Erstattungen von Zahlungen ohne
Rechtsgrund (ab der 2. Erstattung)
8,00 € Zuständigkeit
ausschließlich bei
20/Kämmerei
21.2 Kontenübersichten je Kalenderjahr 20.2 Konten übersichten je Kalenderjahr Zuständigkeit
ausschließlich bei
20/Kämmerei
21.2.1 bei bis zu zwei Sollstellungen im
Kalenderjahr
17,00 € 20.2.1 bei bis zu vier debitorischen Rechnu ngen im
Kalenderjahr
17,00 € Zuständigkeit
ausschließlich bei
20/Kämmerei
21.2.2 bei drei bis sechs Sollstellungen im
Kalenderjahr
36,00 € 20.2.2 bei fünf bis zwölf debitorischen Rec hnungen
im Kalenderjahr
36,00 € Zuständigkeit
ausschließlich bei
20/Kämmerei
21.2.3 bei sieben bis zwölf Sollstellungen im
Kalenderjahr
53,00 € 20.2.3 bei 13 bis 25 debitorischen Rechnung en im
Kalenderjahr
53,00 € Zuständigkeit
ausschließlich bei
20/Kämmerei
21.2.4 bei dreizehn und mehr Sollstellungen im
Kalenderjahr
71,00 € 20.2.4 ab 25 debitorischen Rechnungen im
Kalenderjahr
71,00 € Zuständigkeit
ausschließlich bei
20/Kämmerei
Nr.
(alt)
Gegenstand (alt) Gebühr
(alt)
Nr.
(neu)
Gegenstand (neu) Gebühr
(neu)
Grund
6
21.3 Steuerliche
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
15,00 € 20.3 Steuerliche
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
15,00 € Zuständigkeit
ausschließlich bei
20/Kämmerei
21.4 Nachforschungen über den Verbleib einer
Überweisung der Stadtkasse an einen
Gläubiger
36,00 € 20.4 Nachforschungen über den Verbleib eine r
Überweisung der Stadtkasse an einen
Gläubiger
36,00 € Zuständigkeit
ausschließlich bei
20/Kämmerei
Die Gebühr wird nur erhoben, wenn die
Nachforschungen ergeben, dass der
Geldbetrag ordnungsgemäß dem
Gläubigerkonto gutgeschrieben wurde
unverändert
Amt für Liegenschaften, Vermessung
und Kataster
23.1. Abgabe/Vervielfältigung eines
Bebauungsplanes
unverändert
23.1.1 Abgabe eines Bebauungsplanes im pdf-
Format (digital)
15,00 € unverändert 15,00 €
23.1.2 Vervielfältigung eines Bebauungsplanes
(s/w-Lichtpause)
26,00 € unverändert 26,00 €
23.1.3 Vervielfältigung eines Bebauungsplanes
(Farbplot/Farbdruck)
30,00 € unverändert 30,00 €
23.2 Eintragung aus Fluchtlinien-,
Durchführungs- und Bebauungsplänen
34,00 € unverändert 34,00 €
23.3 Ortsbau- und Bodenrecht unverändert
23.3.1 Negativbescheinigung (kein
Bebauungsplan vorhanden)
15,00 € unverändert 15,00 €
Nr.
(alt)
Gegenstand (alt) Gebühr
(alt)
Nr.
(neu)
Gegenstand (neu) Gebühr
(neu)
Grund
7
23.3.2 Sonstige Auskünfte aus dem Ortsbau- und
Bodenrecht
15,00 € unverändert 15,00 €
23.4 Auszug aus dem örtlichen Bau- und
Planungsrecht ohne Eintragungen aus
Fluchtlinien-, Durchführungs- und
Bebauungsplänen und ohne
Baulastattestat
53,00 € unverändert 53,00 €
23.5 Abgabe von Lageplandaten unverändert
23.5.1 Grundgebühr 61,00 € unverändert 61,00 €
23.5.2 bei digitaler Ausgabe je Sicad-Element unv erändert
23.5.2.1 aus der Schlussmessung oder aus
Planungsunterlagen bis zu 2 Jahren alt
0,30 € aus der Schlussmessung oder aus
Planungsunterlagen bis zu 2 Jahre alt
0,30 € redaktionelle Anpassung
23.5.2.2 aus Planungsunterlagen bis zu 4 Jahren alt 0,21 € aus Planungsunterlagen bis zu 4 Jahre alt 0,21 € redaktionelle Anpassung
23.5.2.3 aus Planungsunterlagen älter als 4 Jahre 0 ,15 € unverändert 0,15 €
23.5.3 Bei analoger Abgabe als Papierplot 1:250
auf Grundlage digitaler Datenbestände je
Sicad-Element
unverändert
23.5.3.1 bis zu 2 Jahren alt 0,15 € bis zu 2 Jahre alt 0,15 € redaktionelle Anpassung
23.5.3.2 bis zu 4 Jahren alt 0,11 € bis zu 4 Jahre alt 0,11 € redaktionelle Anpassung
23.5.3.3 älter als 4 Jahre 0,08 € unverändert 0,08 €
Für Zwecke der Wissenschaft und der Aus-
und Fortbildung berechnet sich die Gebühr
aus 50 % der Grundgebühr zuzüglich 20 %
der regulären Gebühr für den Umfang der
abgegeben Daten.
unverändert
Nr.
(alt)
Gegenstand (alt) Gebühr
(alt)
Nr.
(neu)
Gegenstand (neu) Gebühr
(neu)
Grund
8
23.6 Vorkaufsrecht unverändert
23.6.1 Ausstellen von Negativattesten 169,94 unver ändert 169,94
23.6.2 Ausstellen von Zurückweisungen (Erteilung
eines Negativattests nicht erforderlich)
117,65 unverändert 117,65
Amt für öffentliche Ordnung
32.1 Ausstellen von Bescheinigungen über nicht
abgegebene Fundsachen
12,00 € unverändert 12,00 €
32.2 Vergabe von Grünflächen und fiskalischem
Gelände der Stadt Köln für Schützen-,
Volks-, und Sommerfeste
unverändert
32.2.1 ohne Ortstermin 54,00 € unverändert 54,00 €
32.2.1.1 Ablehnung (ohne Ortstermin) 40,00 € unver ändert 40,00 €
32.2.2 mit Ortstermin 118,00 € unverändert 118,00 €
32.2.2.1 Ablehnung (mit Ortstermin) 88,00 € unverä ndert 88,00 €
32.3 Versand von Akten an Rechtsanwälte oder
andere Verfahrensbevollmächtigte
unverändert
32.3.1 bis zu 15 Minuten Zeitaufwand 9,00 € unve rändert 9,00 €
32.3.2 bis zu 30 Minuten Zeitaufwand 19,00 € unv erändert 19,00 €
32.3.3 bis zu 45 Minuten Zeitaufwand 28,00 € unv erändert 28,00 €
32.3.4 bis zu 60 Minuten Zeitaufwand 38,00 € unv erändert 38,00 €
32.3.5 bis zu 90 Minuten Zeitaufwand 57,00 € unv erändert 57,00 €
32.3.6 bis zu 120 Minuten Zeitaufwand 76,00 € unve rändert 76,00 €
Nr.
(alt)
Gegenstand (alt) Gebühr
(alt)
Nr.
(neu)
Gegenstand (neu) Gebühr
(neu)
Grund
9
Stadtkonservator - Denkmalbehörde entfällt
48.1 Schriftliche, einfache Auskunft aus dem
Denkmälerverzeichnis an Nichteigentümer
13,00 € entfällt entfällt Gebühr wird generell nicht
erhoben
48.2 Schriftliche, qualifizierte Auskunft aus der
Denkmalliste an Nichteigentümer
16,00 € entfällt entfällt Gebühr wird generell nicht
erhoben
Hinweis: Die Gebühren nach 48.1 und 48.2
werden erst erhoben, wenn die
Denkmalliste im Internet verfügbar ist
entfällt
Amt für Wohnungswesen
56.1 Bewilligung von Fördermitteln zum Neu-,
Um- und Ausbau von Miet- und
Genossenschaftswohnungen, Förderung
von Heimplätzen sowie Nachrüstung
bestehender Wohnheime
0,4 % der
bewilligten
Darlehens-
summe
unverändert 0,4 % der
bewilligten
Darlehens-
summe
56.2 Bewilligung von Fördermitteln zum Bau
und Erwerb von Wohnraum zur
Selbstnutzung
646,00 € unverändert 646,00 €
56.3 Bewilligung von Mitteln im Zusammenhang
mit der Förderung von investiven
Maßnahmen im Bestand
0,4 % der
bewilligten
Darlehens-
summe
Bewilligung von Mitteln im Zusammenhang mit
der Förderung von
Modernisierungsmaßnahmen im Bestand
0,4 % der
bewilligten
Darlehens-
summe
Umbenennung, da die
Regelung „Investive
Maßnahmen“ 2017 endete,
Seit 2018 gilt die
sogenannte
Modernisierungsrichtlinie
56.4 Kopie einer Wirtschaftlichkeitsberechnung 15,0 0 € unverändert 15,00 €
Nr.
(alt)
Gegenstand (alt) Gebühr
(alt)
Nr.
(neu)
Gegenstand (neu) Gebühr
(neu)
Grund
10
56.5 Einsichtnahme in die Darlehensakte
(bei Bußgeldverfahren ist die
Einsichtnahme kostenlos)
26,00 € unverändert 26,00 €
56.6 Standortprüfungen für den geförderten
Wohnungsbau
129,00 € unverändert 129,00 €
56.7 Genehmigung zur Übertragung von
Grundstücken mit Förderzusage vor
Bezugsfertigkeit
155,00 € unverändert 155,00 €
56.8 Beantwortung von Anfragen von
Sachverständigen bei
Zwangsversteigerungen
11,00 € Beantwortung von Anfragen von
Sachverständigen bei Zwangsversteigerungen
für freifinanzierte Objekte
11,00 € Umbenennung aufgrund
der Differenzierung
zwischen freifinanzierten
und öffentlich geförderten
Objekten
56.9 Beantwortung von Anfragen von
Sachverständigen bei Zwangsversteigerungen
für öffentlich geförderte Objekte
18,00 € Neuer Tatbestand aufgrund
der Differenzierung
zwischen freifinanzierten
und öffentlich geförderten
Objekten
Stadtplanungsamt
61.1 Flächennutzungsplan 15,00 € unverändert 15,00 €
61.2 Druck des Flächennutzungsplanes im
Urkundenmaßstab
unverändert 15,00 € Neukalkulation wegen
61.1.2
61.2.1 erstes Blatt 16,00 € Auszug aus dem Flächen nutzungsplan (2
Seiten DIN A4)
23,00 € Neukalkulation aufgrund
von Umbenennung
61.2.2 jedes weitere Blatt 11,00 € unverändert 11,00 €
Nr.
(alt)
Gegenstand (alt) Gebühr
(alt)
Nr.
(neu)
Gegenstand (neu) Gebühr
(neu)
Grund
11
61.3 Publikationen 2,50 € -
26,00 €
unverändert 2,50 € - 26,00 €
(ggfls. zzgl.
Umsatzsteuer)
Möglichkeit der
Umsatzbesteuerung
aufgrund des § 2b UStG
61.4 Straßen-/Linienbelastungspläne 6,00 € -
59,00 €
entfällt entfällt
61.4.1 zusätzlicher Ausdruck DIN A 0 pro Blatt 24,0 0 € entfällt entfällt
61.5 Verkehrserhebungen pro Knoten 14,00 € entfäll t entfällt
61.6 Verkehrserhebungen entfällt
61.6.1 im dreiarmigen Knotenbereich 686,00 € entfä llt entfällt
61.6.2 im vierarmigen Knotenbereich 722,00 € entfällt entfällt
61.7 Verkehrserhebungen mit NC 90
Meßsystemen
entfällt
61.7.1 1 Gerät, 1 - 3 Tage 231,00 € entfällt entfällt
61.7.2 jedes weitere Gerät zusätzlich 28,00 € entf ällt entfällt
61.7.3 Verlängerung der Messdauer um je zwei
Tage zusätzlich
17,00 € entfällt entfällt
61.8 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft je
Grundstück
22,00 € 61.4 Schriftliche, planungsrechtliche Ausku nft je
Grundstück
Bebauungsplan mit öffentlich-rechtlichen
Vertrag (analog)
108,00 € Neukalkulation aufgrund
von Umbenennung
61.4.1 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft j e
Grundstück
Bebauungsplan mit öffentlich-rechtlichen
Vertrag (digital)
70,00 € Neuer Tatbestand
Nr.
(alt)
Gegenstand (alt) Gebühr
(alt)
Nr.
(neu)
Gegenstand (neu) Gebühr
(neu)
Grund
12
61.4.2 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft j e
Grundstück
Bebauungsplan ohne öffentlich-rechtlichen
Vertrag (analog)
51,00 € Neuer Tatbestand
61.4.3 Schriftliche, planungsrechtliche Auskunft j e
Grundstück
kein Bebauungsplan
38,00 € Neuer Tatbestand
Bauverwaltungsamt
62.1 Erschließungsbeitragsbescheinigung ohne
Kostenangabe
unverändert
62.1.1 für die erste geprüfte Erschließungsanlage 5 1,00 € unverändert 51,00 €
62.1.2 je weiterer geprüfter Erschließungsanlage 34 ,00 € unverändert 34,00 €
62.2 Erschließungsbeitragsbescheinigung mit
Angabe der voraussichtlich entstehenden
Kosten
unverändert
62.2.1 für die erste geprüfte Erschließungsanlage 1 44,00 € unverändert 144,00 €
62.2.2 je weiterer geprüfter Erschließungsanlage 12 3,00 € unverändert 123,00 €
62.3 Löschungsbewilligung für
Sicherungshypotheken zur Sicherung
künftiger Straßenbaukostenforderungen
21,00 € unverändert 21,00 €
62.4 Bearbeitung von Einzelanträgen nach §§
68 III bzw. 68 IV
Telekommunikationsgesetz
546,00 € Bearbeitung von Einzelanträgen nach § 127
Telekommunikationsgesetz
546,00 € Umbenennung
Nr.
(alt)
Gegenstand (alt) Gebühr
(alt)
Nr.
(neu)
Gegenstand (neu) Gebühr
(neu)
Grund
13
62.5 Erteilung straßenrechtlicher Erlaubnisse
nach § 18 Straßen- und Wegegesetz NW
bzw. § 8 Bundesfernstraßengesetz
Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen
nach §18 Straßen- und Wegegesetz NRW
bzw. § 8 Bundesfernstraßengesetz
Umbenennung
62.5.1 bis zu 130 Minuten Zeitanteil 100,00 € unve rändert 100,00 €
62.5.1.1 Genehmigungsversagung
(75 % von der Genehmigungsgebühr)
75,00 € unverändert 75,00 €
62.5.2 bis zu 225 Minuten Zeitanteil 173,00 € unve rändert 173,00 €
62.5.2.1 Genehmigungsversagung
(75 % von der Genehmigungsgebühr)
129,75 € unverändert 129,75 €
62.5.3 bis zu 320 Minuten Zeitanteil 246,00 € Gene hmigung
(mit einem mittleren Zeitanteil von 320
Minuten)
246,00 € Umbenennung
62.5.3.1 Genehmigungsversagung
(75 % von der Genehmigungsgebühr)
184,50 € unverändert 184,50 €
62.6 Festsetzung der Hausnummern 101,00 € Neuer Ta tbestand
Bauaufsichtsamt
63.1 Beglaubigung einer Bauvorlage Aufgabenübertragung zu
1000/14 Zentrales
Aktendepot
63.1.1 bis einschl. 5 Seiten 10,00 € Aufgabenübertragung zu
1000/14 Zentrales
Aktendepot
Nr.
(alt)
Gegenstand (alt) Gebühr
(alt)
Nr.
(neu)
Gegenstand (neu) Gebühr
(neu)
Grund
14
63.1.2 je weitere Seite 2,00 € Aufgabenübertragung zu
1000/14 Zentrales
Aktendepot
63.2 Bereitstellung von Bauakten zur
Einsichtnahme und zum Anfertigen von
Zeichnungen, Pausen oder Fotokopien
Aufgabenübertragung zu
1000/14 Zentrales
Aktendepot
63.2.1 1 Aktenordner 30,00 € Aufgabenübertragung zu
1000/14 Zentrales
Aktendepot
63.2.2 2-3 Aktenordner 60,00 € Aufgabenübertragung zu
1000/14 Zentrales
Aktendepot
63.2.3 4-5 Aktenordner 90,00 € Aufgabenübertragung zu
1000/14 Zentrales
Aktendepot
63.2.4 6-7 Aktenordner 120,00 € Aufgabenübertragung zu
1000/14 Zentrales
Aktendepot
63.2.5 über 7 Aktenordner 150,00 € Aufgabenübertragung zu
1000/14 Zentrales
Aktendepot
63.3 Fertigung von Kopien aus Bauakten im
Rahmen der Einsichtnahme
Aufgabenübertragung zu
1000/14 Zentrales
Aktendepot
63.3.1 bis DIN A2 5,30 € Aufgabenübertragung zu
1000/14 Zentrales
Aktendepot
Nr.
(alt)
Gegenstand (alt) Gebühr
(alt)
Nr.
(neu)
Gegenstand (neu) Gebühr
(neu)
Grund
15
63.3.2 bis DIN A1 6,40 € Aufgabenübertragung zu
1000/14 Zentrales
Aktendepot
63.3.3 bis DIN A0 7,60 € Aufgabenübertragung zu
1000/14 Zentrales
Aktendepot
63.4 Erteilung der Löschungsbewilligung für
eine Sicherungshypothek zur Sicherung
von Stellplatzablösebeträgen
100,00 € 63.1 unverändert 100,00 €
63.5 Negativatteste und
Teilungsgenehmigungen
entfällt
63.5.1 Ausstellung eines Negativattestes gem.
§ 20 BauGB
16,00 € entfällt entfällt
63.5.2 Erteilung einer Teilungsgenehmigung gem.
§ 19 BauGB
entfällt
63.5.2.1 wenn gleichzeitig kein Antrag gem.
§ 8 BauO NRW vorliegt.
101,00 € entfällt entfällt
63.5.2.2 wenn gleichzeitig ein Antrag gem. § 8
BauO NRW vorliegt.
42,00 € entfällt entfällt
63.5.3 Ausstellung einer Zweitschrift zum
Negativattest gem. § 20 BauGB bzw. zur
Teilungsgenehmigung gem. § 19 BauG
4,00 € entfällt entfällt
Amt für Straßen und Verkehrstechnik Amt für Straßen und Radwegebau
66.1 Baubegleitung bei der Durchführung von
Bordsteinabsenkungen
124,00 € unverändert 124,00 €
Nr.
(alt)
Gegenstand (alt) Gebühr
(alt)
Nr.
(neu)
Gegenstand (neu) Gebühr
(neu)
Grund
16
66.2 Verkehrserhebungen pro
Knoten/Querschnitt
14,00 € entfällt entfällt
66.3 Planungshandbuch 60,00 € entfällt entfällt
66.4 Erteilung von Firmenzulassungen entfällt
66.4.1 Neuzulassung 36,00 € entfällt entfällt
66.4.2 Wiederholungszulassung 32,00 € entfällt entfällt
Zentrales Aktendepot
1000.1 Bereitstellungsgebühren für die Vorlage von
abgeschlossenen Bauakten (Untergliederung
nach Anzahl der Aktenordner)
Umbenennung (ehemals
63.2)
1000.1.1 zur Einsichtnahme im Zentralen Aktendepot
von einem Aktenordner
30,00 € Umbenennung (ehemals
63.2.1)
1000.1.2 bei 2-3 Aktenordner 60,00 €
1000.1.3 bei 4-5 Aktenordner 90,00 €
1000.1.4 bei 6-7 Aktenordner 120,00 €
1000.1.5 bei 8 oder mehr Aktenordnern 150,00 €
1000.2 Fertigung von Kopien aus abgeschlossenen
Bauakten zur sofortigen Mitnahme bzw. zur
späteren Abholung
Umbenennung (ehemals
63.3)
1000.2.1 bis DIN A2 5,30 €
1000.2.2 bis DIN A1 6,40 €
1000.2.3 bis DIN A0 7,60 €
Nr.
(alt)
Gegenstand (alt) Gebühr
(alt)
Nr.
(neu)
Gegenstand (neu) Gebühr
(neu)
Grund
17
1000.3 Beglaubigung einer Kopie aus einer
abgeschlossenen Bauakte
Umbenennung (ehemals
63.1)
1000.3.1 bis einschl. 5 Seiten 10,00 €
1000.3.2 je weitere Seite 2,00 €
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3458/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.11.2022
- Erstellt
- 18.10.2022 15:49