Mandari Insight

2045/2020

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigter Bereich Voltastraße; Köln Buchforst (Az.: 02-1600-94/20)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 14.07.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 07.12.2020, TOP 2.1

Anlage- Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage- Eingabe

2556 Zeichen

Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
an Rat und Bezirksvertretungen  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Köln, den 23.05.2020 
Anregung zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Voltastraße in Köln-Buchforst 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich beantrage die Umwandlung eines Teils der Voltastraße in Buchforst von einer 30iger Zone in einen 
verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1). Der Antrag bezieht sich auf den ca. 125 m langen 
Abschnitt ab Beginn der Voltastraße an der Fabriciusstraße bis zur Kreuzung mit der Cusanusstraße. 
Begründung: 
Die Voltastraße ist in diesem Bereich baulich so angelegt, dass der typische Charakter einer Straße mit 
Fahrbahn und Gehweg nicht vorherrscht. Die Gehwege sind auf jeder Seite lediglich 60 – 70 cm breit. 
Dies entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen Gehweg, wonach allein der Sicher-
heitsabstand zur Fahrbahn schon 50 cm betragen soll. Erst daneben dürfte der Gehwegbereich begin-
nen. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,50 m, wobei auf der rechten Seite der Fahrbahn geparkt wird. 
Dadurch ist die Straße so eng, dass bei einem entgegenkommenden Fahrzeug Fußgänger in private Ein-
fahrten ausweichen müssen. Dies belegt das als Anlage 3 beigefügte Foto. Hier ist ersichtlich, dass be-
reits von einem schmalen PKW überhaupt kein Sicherheitsabstand zu Fußgängern eingehalten werden 
kann. 
Eine Benutzung der schmalen Gehwege ist mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen gar nicht erst mög-
lich. Zwangsläufig muss die Fahrbahn mitgenutzt werden.  
Aufgrund der durchgehend abgesenkten Bordsteine auf beiden Seiten ist insbesondere für Kinder der 
bauliche Charakter als „normale Straße“ nicht erkennbar. Vielmehr entspricht dieser bauliche Charakter 
bereits jetzt den Anforderungen an einen verkehrsberuhigten Bereich. 
Um die Gefährdung von Kindern und sonstigen Fußgängern auf ein Minimum zu reduzieren, sollte die im 
Moment erlaubte Geschwindigkeit von 30 km/h auf Schrittgeschwindigkeit herabgesetzt werden. Dies 
ist in Buchforst auch insofern wichtig, da es ansonsten kaum öffentliche Flächen für Kinder gibt (siehe 
Beschluss 4079/2019 vom 09.12.2019 zur Ersatzbeschaffung von Spielgeräten). 
Anlage

Seite 2 
Als Anlage übersende ich Bilder von der Voltastraße, die die oben geschilderte Situation illustrieren. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Anlage 1: Bauliche Situation

Seite 3 
Anlage 2: Enger rechter Bürgersteig (Durchgang mit Kinderwagen / Rollator / Rollstuhl nicht möglich) 
Anlage 3: Enger linker Bürgersteig (kein Sicherheitsabstand bei Verkehr)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2204 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2045/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigter Bereich Voltastraße; Köln Buchforst 
(Az.: 02-1600-94/20) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt der Petentin für ihre Eingabe, spricht sich aber gegen die Ein-
richtung eines verkehrsberuhigten Bereiches auf der Voltastraße aus. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Petentin beantragt die Umwandlung eines Teils der Voltastraße in Buchforst von einer 30iger Zo-
ne in einen verkehrsberuhigten Bereich (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Voltastraße ist im Separationsprinzip (d.h. Fahrbahn und Gehweg werden mittels Bordstein von-
einander getrennt) hergestellt und entspricht den zum Errichtungszeitraum bestehenden Stand der 
Technik. Eine Tempo 30-Zone ist angeordnet.  
Die verkehrssichere Nutzung der Voltastraße ist grundsätzlich gegeben. Eine Umgestaltung in einen 
verkehrsberuhigten Bereich ist daher nicht erforderlich. 
Verkehrszeichen dürfen nach § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung nur angeordnet werden, wo 
dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Das ist nur dann der Fall, wenn aufgrund 
der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die u. a. das allgemeine Risiko 
einer Beeinträchtigung des Lebens und der Gesundheit der Ver-kehrsteilnehmenden erheblich über-
steigt. Eine solche Gefahrenlage ist dann anzunehmen, wenn es ohne verkehrsbehördlichen Eingriff 
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Unfällen oder Schäden kommt. 
Nach Mitteilung der Polizei gab es auf der Voltastraße in den letzten drei Jahren keinen Ver-
kehrsunfall. Es liegt somit keine besondere Gefahrenlage vor. 
Aus verkehrlicher Sicht ist daher die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht notwendig. 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

07.12.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2045/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
14.07.2020
Erstellt
07.07.2020 14:55