2045/2020
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigter Bereich Voltastraße; Köln Buchforst (Az.: 02-1600-94/20)
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Anlage- Eingabe
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Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstraße 8 50667 Köln Köln, den 23.05.2020 Anregung zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Voltastraße in Köln-Buchforst Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Umwandlung eines Teils der Voltastraße in Buchforst von einer 30iger Zone in einen verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1). Der Antrag bezieht sich auf den ca. 125 m langen Abschnitt ab Beginn der Voltastraße an der Fabriciusstraße bis zur Kreuzung mit der Cusanusstraße. Begründung: Die Voltastraße ist in diesem Bereich baulich so angelegt, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn und Gehweg nicht vorherrscht. Die Gehwege sind auf jeder Seite lediglich 60 – 70 cm breit. Dies entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen Gehweg, wonach allein der Sicher- heitsabstand zur Fahrbahn schon 50 cm betragen soll. Erst daneben dürfte der Gehwegbereich begin- nen. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,50 m, wobei auf der rechten Seite der Fahrbahn geparkt wird. Dadurch ist die Straße so eng, dass bei einem entgegenkommenden Fahrzeug Fußgänger in private Ein- fahrten ausweichen müssen. Dies belegt das als Anlage 3 beigefügte Foto. Hier ist ersichtlich, dass be- reits von einem schmalen PKW überhaupt kein Sicherheitsabstand zu Fußgängern eingehalten werden kann. Eine Benutzung der schmalen Gehwege ist mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen gar nicht erst mög- lich. Zwangsläufig muss die Fahrbahn mitgenutzt werden. Aufgrund der durchgehend abgesenkten Bordsteine auf beiden Seiten ist insbesondere für Kinder der bauliche Charakter als „normale Straße“ nicht erkennbar. Vielmehr entspricht dieser bauliche Charakter bereits jetzt den Anforderungen an einen verkehrsberuhigten Bereich. Um die Gefährdung von Kindern und sonstigen Fußgängern auf ein Minimum zu reduzieren, sollte die im Moment erlaubte Geschwindigkeit von 30 km/h auf Schrittgeschwindigkeit herabgesetzt werden. Dies ist in Buchforst auch insofern wichtig, da es ansonsten kaum öffentliche Flächen für Kinder gibt (siehe Beschluss 4079/2019 vom 09.12.2019 zur Ersatzbeschaffung von Spielgeräten). Anlage Seite 2 Als Anlage übersende ich Bilder von der Voltastraße, die die oben geschilderte Situation illustrieren. Mit freundlichen Grüßen Anlage 1: Bauliche Situation Seite 3 Anlage 2: Enger rechter Bürgersteig (Durchgang mit Kinderwagen / Rollator / Rollstuhl nicht möglich) Anlage 3: Enger linker Bürgersteig (kein Sicherheitsabstand bei Verkehr)
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/2 Vorlagen-Nummer 2045/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigter Bereich Voltastraße; Köln Buchforst (Az.: 02-1600-94/20) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt der Petentin für ihre Eingabe, spricht sich aber gegen die Ein- richtung eines verkehrsberuhigten Bereiches auf der Voltastraße aus. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petentin beantragt die Umwandlung eines Teils der Voltastraße in Buchforst von einer 30iger Zo- ne in einen verkehrsberuhigten Bereich (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Voltastraße ist im Separationsprinzip (d.h. Fahrbahn und Gehweg werden mittels Bordstein von- einander getrennt) hergestellt und entspricht den zum Errichtungszeitraum bestehenden Stand der Technik. Eine Tempo 30-Zone ist angeordnet. Die verkehrssichere Nutzung der Voltastraße ist grundsätzlich gegeben. Eine Umgestaltung in einen verkehrsberuhigten Bereich ist daher nicht erforderlich. Verkehrszeichen dürfen nach § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung nur angeordnet werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Das ist nur dann der Fall, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die u. a. das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung des Lebens und der Gesundheit der Ver-kehrsteilnehmenden erheblich über- steigt. Eine solche Gefahrenlage ist dann anzunehmen, wenn es ohne verkehrsbehördlichen Eingriff mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Unfällen oder Schäden kommt. Nach Mitteilung der Polizei gab es auf der Voltastraße in den letzten drei Jahren keinen Ver- kehrsunfall. Es liegt somit keine besondere Gefahrenlage vor. Aus verkehrlicher Sicht ist daher die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht notwendig. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2045/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.07.2020
- Erstellt
- 07.07.2020 14:55