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V/0654/2017

Im Sundern - Ausbau der Straße zwischen Mariendorfer Straße und Hs.Nr. 26

Vorlagen 02.08.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 31.08.2017, TOP 3.1

Lageplan

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Beschlussvorlage

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Niederschrift Bürgerinformation

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Lageplan

30 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0654/2017

Beschlussvorlage

5425 Zeichen

V/0654/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Im Sundern - Ausbau der Straße zwischen Mariendorfer Straße und Hs.Nr. 26 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.08.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung von Juli 2017 (Anlage 1) zum Ausbau der Stra ße Im Sundern zwischen Marie n-
dorfer Straße und Hs.Nr. 26 nach der Kanalbaumaßnahme des Tiefbauamtes und der Le i-
tungsverlegung der Stadtwerke GmbH wird zugestimmt. 
 
2. Der geplanten Offenlegung der Ausbauplanung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wird 
zugestimmt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Baukosten für den Straßenausbau in Höhe von ca. 390.000 € 
entstehen. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
 
Produktgruppe 
 
 
1201 
 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
 
  
 
 
 
Investitionsmaßnah-
me 
4142 Im Sundern 
 
   
Auszahlungen 
 
  2018 200.000 €  
   2019 190.000 €  
Einzahlungen 
 
 
0004 
 
 
 
Erschließungsbeiträge nach 
BauGB 
 
 
2019 
 
 
 
90.000 € 
 
 
 
90 % der bei-
tragsfähigen 
Kosten für die 
Gehwege 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0654/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Hecht 
Ruf: 
492 61 63 
E-Mail: 
Hecht@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.08.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0654/2017 
 
0005 
 
Straßenbaubeiträge nach KAG 
 
2019 
 
 
 
160.000 € 
 
 
 
80 % der bei-
tragsfähigen 
Kosten für die 
Fahrbahn, Be-
leuchtung und 
das Verkehrs-
grün 
 
Saldo 130.000 €  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2018 bei der / bei 
den o. g. Produktgruppe/n veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfüh-
rung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittel-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
Anlass 
Die Stadtwerke GmbH verlegt zwischen dem Wasserwerk Hornheide und dem Hohen Hecke nweg 
eine neue Trinkwassertransportleitung. Jedes Wasserwerk soll über zwei Einspeisungen ve rfügen, 
damit im Falle eines Ausfalls oder einer Beschädigung die Einspeisung über eine zweite Leitung s i-
chergestellt werden kann. Diese ist beim Wasserwerk Hornheid e bisher nicht vorhanden. Die Le i-
tungstrasse wird auch durch die Straße Im Sundern geführt. Das Tiefbauamt muss zudem Teile des 
Regenwasserkanals erneuern bzw. verlegen.  
 
Bestand 
Die Straße Im Sundern befindet sich in einer Tempo-30-Zone und ist als Anliegerstraße eingestuft. 
Die Verkehrsbelastung liegt bei ca. 320 Kfz/24 h. Die Straße befindet sich in einem baulich schlech-
ten Zustand.  Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt ca. 3,90m bis 4,50m. Die Nebenanlagen sind 
mit Splitt ausgebildet. 
 
Bürgerinformationsveranstaltung 
In der am 08.06.2017 stattgefundenen Bürgerinformationsveranstaltung (Anlage 2) wurde die ämter-
abgestimmte Planung vorgestellt. Darin  war vorgesehen beidseitig Gehwege in einer Breite von 
1,50m mit einem Rundbord und eine 5,00m breite Fahrbahn auszubauen. Des Weiteren sollten Be-
tonkegel zur Verkehrsberuhigung und die grüne Mittelinsel vergrößert werden. Die Stichstraßen soll-
ten in Pflaster als Mischverkehrsfläche gestaltet werden. 
 
Das Meinungsbild der Anlieger stellte sich anders dar. Die Planung wurde daraufhin überarbeitet und 
die Anregungen der Eigentümer weitgehend berücksichtigt. 
 
Planung 
Die aktuelle Planung (Anlage 1) sieht einen Ausbau der Straße Im Sundern als Mischverkehrsfläche 
vor. Es wird beidseitig ein überfahrbarer Seitenstreifen in einer Breite von 1,50m gepflastert. Die As-
phaltfahrbahn wird in einer Breite von 5,00m angelegt. Die Stichwege werden in gleichem Material 
ausgebaut. Hierdurch soll erreicht werden, dass die Stichwege nicht als Zufahrten fehlinterpretiert und 
die Rechts-vor-Links Regelung besser wahrgenommen wird. Die grüne Mittelinsel wird nicht vergrö-
ßert und die Anzahl der Betonkegel auf zwei Standorte reduziert. 
Die Anzahl und die Standorte der neuen Leuchten werden erst im Rahmen der Ausführungsplanung 
durch das Tiefbauamt festgelegt.

- 3 - 
V/0654/2017 
Kosten/Finanzierung/Umsetzung 
Die Kosten für den Ausbau der Straße betragen ca. 390.000 €. 
Die Städte und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, für die erstmalige ordnungsgemäße Herstel-
lung oder die spätere Erneuerung bzw. Verbesserung einer vorhandenen Straße Beiträge nach den 
Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) oder des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) von 
den Anliegern zu erheben. Die Straße ist noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Für den Ausbau 
der Straße werden Abgaben gemäß BauGB und KAG NRW durch die Anlieger erhoben. Die beitrags-
fähigen Kosten betragen etwa 300.000 €. Aufgrund der sich an die Maßnahme der Stadtwerke an-
schließenden Straßenausbaumaßnahme können die Kosten um etwa 25% reduziert werden. 
 
Die Ausbauplanung soll im Rahmen des Beteiligungsverfahrens offengelegt werden. Die Anlieger und 
Eigentümer erhalten somit nochmals die Möglichkeit Bedenken und Anregungen zum geplanten Aus-
bau abzugeben. Über die Bedenken und Anregungen wird in einer gesonderten Vorlage zum Baube-
schluss entschieden. 
 
Die Umsetzung der Maßnahme soll in 2018 erfolgen. 
 
i.V. 
 
gez.  
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Lageplan 
Protokoll Bürgerinformationsveranstaltung

Niederschrift Bürgerinformation

13150 Zeichen

Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 1 von 7 
N i e d e r s c h r i f t   
über die Beteiligung der Öffentlichkeit  
zum Ausbau der Straße  
Im Sundern 
Stadtbezirk: Münster- Ost  
Thema: Ausbau der Straße Im Sundern 
Zeit: Donnerstag, den 08.06.2017, 18.00 Uhr 
Ort: Heidehof, Dyckburgstraße 329, 48155 Münster 
Teilnehmer: ca. 30 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgeranhörung: Herr Möltgen, 1. Stellv. Bezirksbürgermeister der Bezirks-
vertretung Münster- Ost 
Vertretung der Verwaltung: Herr / Frau, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
Weitere Teilnehmer: Frau Hecht, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung,  
Verkehrsplanung 
 Herr Schilder, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung,  
Verkehrsplanung 
 Frau Szeike, Tiefbauamt 
 Herr Reloe, Tiefbauamt 
 Herr Stöppel, Tiefbauamt 
 Herr Mesch, Stadtwerke Münster 
      
 
Eröffnung 
Herr Möltgen begrüßt die Bürgerinnen und Bürger sowie  die Vertreter aus der Verwaltung.  
Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstaltung . Im Anschluss stellte Herr 
Mesch in einem kurzen Vortrag die Maßnahmen der Stadtwerke vor. 
 
Vorstellung der Planungen 
Herr Mesch erläutert, dass: 
 jedes Wasserwerk zwei Einspeisungen besitzt, nur das Wasserwerk Hornheide nicht. 
 somit im Falle des Ausfalls oder der Beschädigung der Einspeisung Teile der Stadt kein 
Wasser haben und es daher einer zweiten Leitung bedarf. 
 die Trasse der neuen Leitung durch die Straße Im Sundern verläuft. 
 neben der neuen Leitung auch die alte Wasserleitung in die Häuser restaurier t wird und 
eine Gasleitung eingebaut werden kann, sollten sich genügend Anwohner für einen 
Gasleitungsanschluss entscheiden. 
 die Arbeiten eventuell schon im Herbst 2017 beginnen.

Bürgeranhörung 
Im Sundern 
Niederschrift zur Bürgeranhörung Im Sundern / Seite 2 von 7 
 nachdem die Arbeiten abgeschlossen sind, die Straße kurzfristig so wiederher gestellt 
wird, dass sie benutzbar bleibt. In diesem Zustand bleibt die Straße, bis die Stadt mit 
dem Ausbau beginnt. 
 die Arbeiten zur Erneuerung der Straße frühestens 2018 beginnen. 
 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger 
Frage 1: Vor kurzem war schon eine Großbaustelle Im Sundern, was wurde da gemacht? 
Antwort: Das Tiefbauamt hat die Leitungen geortet. 
 
Frage 2: Warum kann die neue Leitung nicht in den Acker gelegt werden? 
Antwort: Weil die alte Wasserleitung restauriert werden soll und eine Gasleitung gelegt 
werden soll, dann gäbe es vor dem Haus und hinter dem Haus jeweils eine 
Großbaustelle. So ist diese nur vorne auf der Straße. 
 
Frage 3: Wird der Abwasserkanal auch verbessert? 
Antwort: Ja, aber nur zum Teil. 
 
Vorstellung der Planungen 
Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Mesch stellte Frau Hecht die Straßenplanung vor. 
 
Frau Hecht erläutert, dass: 
 der Entwurf zunächst stadtintern abgestimmt wurde. 
 die vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h beibehalten bleibt und die 
Straße fünf Meter breit wird.  
 auf beiden Seiten Gehwege erbaut werden sollen, die sich durch ein Rundbord ca. fünf  
Zentimeter vom Straßenniveau abheben. 
 die Stichstraßen gepflastert werden und dort Verkehrsfläche und Gehweg eine Ebene  
bilden. 
 Betonkegel zur Verkehrsberuhigung aufgestellt werden sollen. 
 die Mittelinsel bestehen bleibt und etwas vergrößert wird. Allerdings seien keine 
weiteren Bäume durch die neuen Leitungen mehr möglich. 
 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger 
Frage 4: Kann bzw. darf die Akazie von Hausnummer 26 gefällt werden? 
Antwort: Ja, dies ist sogar gewünscht, da sehr gut mit den Plänen vereinbar. 
 
Frage 5: Führt das geplante wechselseitige Parken im vorderen Bereich der Straße zur  
Halbierung der Parkplätze? 
Antwort: Ja.

Bürgeranhörung 
Im Sundern 
Niederschrift zur Bürgeranhörung Im Sundern / Seite 3 von 7 
Vorstellung der Planungen 
Im Anschluss an den Vortrag von Frau Hecht stellte Frau Szeike den technischen Querschnitt 
der Straße vor. 
 
Frau Szeike erläutert, dass: 
 ein verstärkter Gehweg verbaut wird. 
 die Wohnwege (Stichstraßen) gepflastert werden und in der Mitte eine 
Entwässerungsrinne verlaufen wird. 
 die sich die Kosten für die Gesamtmaßnahme auf ca. 700  000 € belaufen, von denen 
300 000 € beitragsfähig sind. 
 vier Leuchten mehr aufgestellt werden, als im Moment dort vorhanden sind.  
 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger 
Frage 6: Wird die Straße in einem oder in zwei Bauabschnitten gebaut? 
Antwort: Das liegt beim Bauleiter, aber wahrscheinlich in zwei Bauabschnitten. 
 
Frage 7: Liegt die neue Straße höher als die alte? 
Antwort: Das ist erstmal nicht geplant. 
 
Frage 8: Wird der Abwasserkanal auch verbessert? 
Antwort: Ja, aber nur zum Teil. 
 
Frage 9: Müssen die vier extra Leuchten aufgestellt werden? Die Anwohner empfinden die 
jetzige Beleuchtung als ausreichend. 
Antwort: Die Anzahl der Leuchten ist zu gering, allerdings zählt  der Wille der Anlieger. 
Wenn weniger Leuchten gewünscht sind, kann eine Reduzierung geprüft werden. 
 
Frage 10: Kann Einfluss auf die Art des Leuchtentyps genommen werden? 
Antwort: Nein. 
 
Frage 11: Wird der hintere Bereich bis zur KiTa in Zukunft auch beleuchtet? 
Antwort: Es handelt sich um einen Wirtschaftsweg in diesem Bereich. Wirtschaftswege 
werden in der Regel nicht beleuchtet und es gibt bislang auch eine Aussagen 
oder Beschwerden darüber, dass dies ein Problem sei. 
 
HINWEIS:  Der Ausbau der Straße sollte auch mit den Bewohnern des Flüchtlingsheimes, 
mit Mitarbeitern und Nutzern der KiTa sowie mit Nutzern der Turnhalle 
abgesprochen werden. Vielleicht wünschen sich dort einige eine Beleuchtung 
des Wirtschaftsweges.

Bürgeranhörung 
Im Sundern 
Niederschrift zur Bürgeranhörung Im Sundern / Seite 4 von 7 
Frage 11: Schützt der neue Abwasserkanal vor einem Hochwasser wie am 28. Juli 2014? 
Antwort: Nein. Der Abwasserkanal wird verbessert, der Ablauf vergrößert. So ein Unglück 
wie im Juli 2014 wird nie schadensfrei abfließen können. Die Schäden und 
Auswirkungen können lediglich minimiert werden.  
 
Frage 12: Kann der Durchmesser nicht so vergrößert werden, dass der Abwasserkanal so 
viel Wasser wie im Juli 2014 aufnehmen kann? 
Antwort: Nein. Die Dimensionen, wie sie jetzt sind, sind völlig ausreichend. Die 
Rohrquerschnitte wurden überpr üft und sind entsprechend der üblichen und im 
gesamten Stadtgebiet verwendeten Ansätze von idealer Größe. Eine weitere 
Vergrößerung würde die Leistungsfähigkeit des Abwasserkanals herabsetzen. 
 
Frage 13: Werden bei Bruch der neuen Wasserleitung alle Häuser überflutet? 
Antwort: Nein. Die neue Wasserleitung wird nicht an die Häuser selbst angeschlossen, sie 
verläuft lediglich durch die Straße und schließt im Bereich des Hohen 
Heckenwegs an das städtische Wassernetz an. Der Hausanschluss wird durch 
die Sanierung der vorhandenen Leitungen sichergestellt. 
 
Frage 14: Kann bei einem Wasserrohrbruch der neuen Wasserleitung der Abwasserkanal 
das Wasser aufnehmen, sodass den Anwohnern kein Schaden entsteht? 
Antwort: Wahrscheinlich nicht, aber es gibt Sicherungsklappen , die ein übermäßiges 
Austreten von Wasser verhindern. 
 
Frage 15: Wer ist bei der Wahl zur Anzahl der Leuchten stimmberechtigt? 
Antwort: Die Eigentümer der Grundstücke sind der erste Ansprechpartner. Am Ende der 
Veranstaltung wird nach einem Meinungsbild der anwesenden Personen gefragt. 
Zudem bittet die Stadtverwaltung die Anwesenden, mit etwaigen Mietern und 
Vermietern in dieser Sache Rücksprache zu halten. 
 
Frage 16: Wie gestaltet sich die Entwässerung Im Sundern im münsterschen Vergleich? 
Antwort: Die St raße Im Sundern ist kein schwierig zu entwässernder Bereich. Es 
herrschen keine besonderen Probleme vor. 
 
Frage 17: Bekommt bei der Vergabe des Auftrags diejenige Firma den Zuschlag, die am 
billigsten und schlechtesten ist? 
Antwort: Den Zuschlag bekommt die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Das 
Tiefbauamt setzt Standards, die in jedem Angebot erfüllt sein müssen.

Bürgeranhörung 
Im Sundern 
Niederschrift zur Bürgeranhörung Im Sundern / Seite 5 von 7 
Vorstellung der Planungen 
Im Anschluss an den Vortrag von Frau Szeike und die folgenden Fragen stellte Herr Stöppel in 
einem kurzen Vortrag die zu leistenden Beiträge der Anwohner vor und wie sich diese  
berechnen. 
 
Herr Stöppel erläutert, dass: 
 sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 700  000 € belaufen, von denen 300  000 € 
beitragsfähig sind. 
 sich die Abgaben gemäß BauGB und KAG NRW zusammensetzen. 
 es sich bei den Abgaben laut BauGB um den Erschließungsbeitrag handelt (vgl. § 127 
ff. BauGB). Diesen zahlen für die erstmalige endgültige Herstellung einer zum Anbau 
bestimmten Straße bzw. Erschließungsanlage zu 90 % die Anwohner dieser Straße, da 
die Straße Im Sundern noch nicht erstmalig endgültig hergestellt wurde. 
 es sich bei den Abgaben laut KAG NRW um Straßenbaubeiträgen zur Verbesserung der 
Straße handelt, die zu 80 % von den Anwohnern übernommen werden (vgl. § 8 KAG 
NRW). 
 sich die beitragsfähigen Kosten von 300 000 € wie folgt aufteilen: 
Abgaben nach BauGB:  3,85 € pro m² 
Abgaben nach KAG NRW: 6,63 € pro m² 
 sich dies sich zu einem Betrag von 10,48 € pro m² summiert. 
 durch das direkte Anschließen der Straßenbaumaßnahmen durch die Stadt ca. ein 
Viertel der Kosten gespart werden können. 
 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger 
Frage 18: Gibt es ein Abstimmungsrecht über die Gehwege? 
Antwort: Nein, aber es können Wünsche geäußert werden. 
 
HINWEIS:  Einfahrten der Stichstraßen sind nicht erkennbar. 
 
Frage 19: Ist am Rand der Straße Versickerung möglich? 
Antwort: Nein, aber jetzt ist es auch nur bei kleineren Niederschlagsmengen möglich. Das 
wird auch so bleiben. 
 
HINWEIS:  Straße sollte bei maximal Tempo 30 bleiben, verkehrsberuhigen de Maßnahmen 
sollten große Bedeutung haben.  
 
HINWEIS:  Vor Abstimmung über Leuchtenanzahl sollte aufgezeigt werden, um welchen Typ 
Leuchte es sich handelt, wie dieser Aussieht und wie groß die Leuchtkraft im 
Vergleich zur Bestandsbeleuchtung ist. 
 Leuchtenstandorte und -ausstattung finden sich im Auslegungsplan. 
 
HINWEIS:  Prüfen, wie aus dem landwirtschaftlichen Verkehrsweg bis zum Kindergarten / 
zur Turnhalle ebenfalls Tempo 30 etabliert werden kann, da die Strecke häufig 
als Rennstrecke benutzt werde u nd der Weg mindestens zur Hälfte kein 
Landwirtschaftsweg sei.

Bürgeranhörung 
Im Sundern 
Niederschrift zur Bürgeranhörung Im Sundern / Seite 6 von 7 
Frage 20: Bleibt es sicher bei den 10,48 € pro m² Grundstücksfläche? 
Antwort: Nein, es handelt sich hierbei um eine Schätzung. Diese sind meist aber sehr gut. 
 
HINWEIS:  Straße sollte frei von Rollsplit gehalten werden, da dieser den Ablauf verstopfe.  
 
Frage 21: Wird es Straßenreinigungskosten geben? 
Antwort: Wahrscheinlich nicht. 
 
Frage 22: Wurde die Telekom bezüglich der Verlegung von Glasfaserkabel beteiligt ? Nicht, 
dass zwei bis drei Jahre nach den Bauarbeiten die Telekom die Straße erneut 
einreißen muss. 
Antwort: Die Stadtwerke verlegt Leerrohre, die bei etwaigem Glasfaserkabelanschluss für 
die Straße für die Glasfaserkabel genutzt werden können. Empfehlung:  Ein 
Angebot für die gesamte Straße einholen, dann würde der einzelne Anschluss 
günstiger. 
 
Frage 23: Wie lange ist die Straße nicht komplett befahrbar? 
Antwort: Die Stadtwerke brauchen ca. 2 -3 Monate, das Tiefbauamt nochmal 3 Monate. 
Zwischen den beiden Z eitspannen liegt aber eine Pause, in der die Fahrbahn 
provisorisch wieder hergestellt wird. 
 
 
Frage 24: Kann die Straße nicht einfach so wiederhergestellt werden, wie sie jetzt ist? 
Antwort: Nein, das ist wirtschaftlich nicht vertretbar. Durch den Rollspli t ist die 
Straßenunterhaltung sowieso nur beschränkt möglich. 
 
Frage 25: Kann man die Straße vom Querschnitt her nicht so machen wie die Mariendorfer 
Straße? 
Antwort: Das wäre dann die Variante Mischverkehrsfläche. Die Straße sollte aber nicht 
wie die Mari endorfer Straße komplett asphaltiert werden, sondern durch 
Materialwechsel gestalterisch aufgewertet werden (Beispiel: Straße Am 
Ziegelhof) 
 
Frage 26: Ist für die Mariendorfer Straße schon eine Änderung geplant? 
Antwort: Nein, es wird erst einmal der Ausbau der B51 abgewartet. 
 
HINWEIS:  Die Verkehrsinsel muss nicht größer werden, die darf sehr gerne so bleiben.

Bürgeranhörung 
Im Sundern 
Niederschrift zur Bürgeranhörung Im Sundern / Seite 7 von 7 
MEINUNGSBILDER 
 
Braucht die Straße mehr Licht oder ist die jetzige Beleuchtung ausreichend? 
  eindeutige Mehrheit für „jetzige Beleuchtung ist ausreichend“. 
 
Soll die Straße eine Mischverkehrsfläche werden oder soll es beidseitig einen Bürgersteig 
geben? 
  eindeutige Mehrheit für „Mischverkehrsfläche“ 
 
 
Nachdem keine weiteren Fragen bestanden und das Meinungsbild eingeholt war, bedankte sich 
Herr Möltgen bei den Anwesenden und schloss um 20.10 Uhr die Bürgeranhörung. 
 
Ende der Veranstaltung 
Herr Möltgen bedankt sich bei den Vertretern der Verwaltung für die Vorstellung der Planung 
sowie für die Anmerkungen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger  und beendet die 
Veranstaltung gegen 20:10 Uhr. 
 
 
gez. 
Herr Möltgen 
1. Stellv. Bezirksbürgermeister 
gez. 
Herr Schilder 
Protokollführer

Beratungsverlauf (1)

31.08.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Mariendorfer Straße
  • Dyckburgstraße 329
  • Im Sundern
  • Ziegelhof

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0654/2017
Typ
Vorlagen
Datum
02.08.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37