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1043/2024

Anhörung der Bezirksvertretung 8 [Kalk] zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 71454/02 Arbeitstitel: Oranienstraße in Köln-Höhenberg

Beschlussvorlage Ausschuss 27.03.2024

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Anlage 7 Städtebauliches Konzept nach Überarbeitung

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Anlage 9 Niederschrift Zwischenpräsentation Werkstattverfahren

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Anlage 2 Geltungsbereich (alt)

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Anlage 3 Geltungsbereich (neu)

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 8 Freiflächendarstellung

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Anlage 4 Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB

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Anlage 6 Städtebauliches Konzept Qualifizierungsverfahren

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 10 Niederschrift Abschlussveranstaltung Werkstattverfahren

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Anlage 11 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV 8-Sitzung 25.0.4.2024

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Anlage 12 Auszug aus dem Beschlussprotokoll StEA TOP 9.2 StEA 02.05.2024

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 5 Stellungnahmen aus der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB

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Anlage 7 Städtebauliches Konzept nach Überarbeitung

228 Zeichen

Grüne 
Mitte
Schlange
(Wohnen)
TG1
Anlieferung
Grüne 
Pause
Quartier-
splatz
Block
(Wohnen)
Erdgeschoss: 
Gewerbeflächen
Apartmenthaus 
(mit integrierter Kita)
TG2
4
Anlage 7Städtebauliches Konzept Überarbeitung
Stand 06.03.2024

Anlage 9 Niederschrift Zwischenpräsentation Werkstattverfahren

27164 Zeichen

1|11  
Städtebauliches Konzept für das ehemalige Kronenbrot 
Areal an der Oranienstraße in Köln-Höhenberg 
Mehrfachbeauftragung – Kombiniertes Qualifizierungs- und 
Beteiligungsverfahren  
PROTOKOLL DER ZWISCHENPRÄSENTATION 
Datum: 26.11.2022 von 11:00 bis 15:00 Uhr 
Ort: Areal der ehemaligen Kronenbrotfabrik Oranienstraße Köln-Höhenberg 
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher 
Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 
Anlage 9

2|11  
1 BEGRÜSSUNG 
 
Frau Greven-Thürmer, Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Kalk, Herr Greitemann, 
Beigeordneter Planen und Bauen der Stadt Köln, und Frau Cachay, BPD 
Immobilienentwicklung GmbH, begrüßen die teilnehmenden Büros, das 
Beurteilungsgremium sowie die Bürgerinnen und Bürger. 
 
Klaus Overmeyer, urban catalyst, gibt einen Einblick in den Tagesablauf und einen Rückblick 
auf die Auftaktveranstaltung vom 11. Juni 2022. 
 
 
2 BEURTEILUNGSGREMIUM 
 
Fachpreisrichter, stimmberechtigt  
- Markus Greitemann, Beigeordneter Planen und Bauen der Stadt Köln 
- Eva Herr, Leiterin Stadtplanungsamt Stadt Köln  
- Prof. Ludwig Wappner (allmannwappner GmbH, München), Architekt & 
Stadtplaner  
- Reinhard Mayer (Mayer Lorenzen Architekten, Berlin), Architekt  
- Alexa Waldow-Stahm (Stahm Architekten, Braunschweig), Architektin und 
Stadtplanerin 
- Jutta Wakob (Lill + Sparla, Köln), Landschaftsarchitektin 
- Annett Cachay (BPD Immobilienentwicklung GmbH) 
Entschuldigt fehlt: 
- Annette Paul, Architektin (Mitglied des Gestaltungsberats der Stadt Köln) 
 
Stellvertretende Fachpreisrichter  
- Dominique Peer Steiner, Stadtplanungsamt Stadt Köln 
- Prof. Dr. Michael Koch (yellowz, Zürich - Berlin), Architekt und Stadtplaner 
- Prof. Beate Huke-Schubert (hsbz architekten GmbH, Hamburg), Architektin 
und Stadtplanerin  
- Jens Mayerle (3pass, Köln), Architekt  
- Martin Diekmann (LAD+, Hannover), Landschaftsarchitekt  
Entschuldigt fehlen:  
- Antonio Molina, Architekt 
- Markus Kalscheuer, Architekt (BPD Immobilienentwicklung GmbH) 
Sachpreisrichter, stimmberechtigt 
- Hans Schwanitz Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen  
- Monika Ross-Belkner CDU Fraktion  
- Isabella Venturini Volt Fraktion 
Entschuldigt fehlt: 
- Carl Smeets (BPD Immobilienentwicklung GmbH) 
Es fehlen die Vertreter der weiteren Fraktionen im Rat der Stadt Köln. 
Stellvertretende Sachpreisrichter 
- Claudia Greven-Thürmer Bezirkbürgermeisterin SPD  
- Heinz Peter Fischer Die Linke  
- Gerald Darkow (BPD Immobilienentwicklung GmbH) 
 
Es fehlen die Vertreter der weiteren Fraktionen in der BV.  
 
Sachverständige Berater  
- Christian von Malottki (Marktforschung BPD, Frankfurt) Marktforschung  
- Klaus Overmeyer (urban catalyst, Berlin) Anwalt der Öffentlichkeit  
- Jeremy Anterola (Henning Larsen GmbH, Hamburg) Klimakonzept  
- Dr. Rainer Voß (Lenz&Johlen, Köln) Rechtsberatung

3|11  
- Dr. Werner Pook (ADU cologne, Köln) Immissionsschutz 
 
Entschuldigt fehlt: 
- Tobias Prigge (Bernard Gruppe, Köln) Verkehrsgutachter 
 
 
3 VORSTELLUNG DER ARBEITEN 
 
Die fünf Teams stellen zunächst jeweils ihre Konzepte öffentlich vor. Die Büros präsentieren 
in folgender Reihenfolge: 
- De Zwarte Hond GmbH, Köln 
- KCAP GmbH, Zürich 
- Schneider + Schumacher ZT GmbH, Wien 
- Stefan Forster GmbH, Frankfurt am Main 
- TeleInternetCafe, Berlin. 
 
4  BEURTEILUNG DER ARBEITEN 
 
Zu Beginn der nicht öffentlichen Sitzung des Beurteilungsgremiums werden die wesentlichen 
Ergebnisse der Vorprüfung durch Dewey Muller präsentiert.  
 
Arbeit 01 - De Zwarte Hond 
 
Ergebnisse der Vorprüfung 
 
- Zu wenig BGF-r Wohnen  
- Zu wenig BGF-r für Apartmenthaus 
- Unstimmigkeiten in den Kennzahlen 
- Unstimmigkeiten im Grünflächennachweis 
- Öffentlich zugängliche Grünflächen können nicht im privaten Blockinnenbereich und 
im privaten geschützten Bereich hinter den Punkthäusern nachgewiesen werden. 
- Einzelhandel ist ausschließlich an der Oranienstraße angesiedelt. 
- Tiefgarageneinfahrten sind an Regensburger und Schulstraße, anstatt 
Oranienstraße. 
- Fehlendes Verkehrskonzept 
- Kein Nachweis für Bring- und Holverkehr der Kita 
- Feuerwehrzufahrten und Anleiterungsflächen und Müllstandorte sind nicht 
angegeben. 
 
Hinweise des Beurteilungsgremiums 
 
Die Grundidee des Entwurfes und der städtebaulichen Figur mit den drei Gebäudekörpern 
um einen großen Grünraum sind klar und nachvollziehbar. Die drei vorgeschlagenen 
Gebäudestrukturen basieren auf zu unterschiedlichen Ansätzen („Collage“ von 
Gebäudetypen). Es fehlt eine gewisse Verwandtschaft der Gebäudestrukturen. 
 
Die Großform diagonal durch den Block ist undifferenziert und massig. Im Inneren des 
Blockes wird weder eine höhere Geschosszahl noch diese Massivität erwartet. Es sollte 
noch mal über die Höhe und die Gebäudetiefe nachgedacht werden. Die Länge der Fassade 
zum Grünraum hin ist mit etwa 100 m Länge unmaßstäblich und die Zacken sind nicht 
nachvollziehbar. 
Die drei Seiten des dreieckigen Blocks im Südosten passen nicht zusammen und über die 
zwei Öffnungen mit zusätzlicher öffentlicher Durchwegung sollte nachgedacht werden. Für 
die spitzen Winkel, die in den Grundrissen bei Schließung der Blöcke entstehen, lassen sich 
Lösungen finden.

4|11  
Hinweis der BPD: Die bestehenden Öffnungen des Blocks sollten nicht geschlossen, 
sondern anders orientiert werden.  
 
Einen Teil des Bestands zu nutzen, wird als sehr positiv betrachtet. Die Transformation ist 
gelungen. 
Die Orientierung der Kita zur Straße wird begrüßt.  
 
Die Skalierung und die Lage des Eigentumswohnens im Innenbereich und im hinteren 
Bereich des Quartiers ist gelungen. 
 
Der Übergang zur Erweiterungsfläche an der Regensburger Straße soll allerdings überdacht 
werden. Die Erweiterungsfläche muss durch einen Abschluss gefasst werden. Das vierte 
Gebäude im Osten sollte nicht als Fortsetzung der Reihung, sondern als Gelenk zur 
Erweiterungsfläche geplant werden.  
 
Die erforderlichen Flächen sind nicht untergebracht. Das Apartmenthaus weist ein Defizit in 
der angegebenen Bruttogeschossfläche auf. 
 
Der Grünraum im Innenbereich ist insofern gelungen, dass er sehr kompakt und nicht 
zerklüftet ist.  
Die Grünflächen müssen richtig nachgewiesen werden, sowohl zeichnerisch als auch 
rechnerisch. 
Die Baulücke an der Oranienstraße im Nordwesten sollte geschlossen werden. 
 
Die Lage des Einzelhandels führt nicht zu einer Belebung des Quartiers selbst und der 
gewünschten sozialen Kontrolle. 
Hinweis der BPD: Es sollten Konzepte für die erdgeschossigen Nutzungen bis zur 
Endpräsentation entwickelt werden.  
 
Feedback der Bürger 
 
Die Öffnungen des Blockes und die dadurch entstehenden Wegeverbindungen befinden sich 
an den richtigen Stellen. Der Umgang mit der Nachbarschaft und die Integration der 
Bestandshalle werden positiv hervorgehoben. 
Der Freiraum in der Mitte wirkt etwas zu groß. Das Nutzungsprogramm der Grünräume ist 
nicht erkennbar. 
Die Lage der Kita wird gelobt. Es stellt sich jedoch die Frage, wie der Übergang der Kita-
Außenfläche zum öffentlichen Freiraum gestaltet wird.  
Außerdem stellt sich die Frage, wie das Wohnungsangebot positive Effekte auf die 
Nachbarschaft haben kann, ohne Gentrifizierungsprozesse auszulösen und die bestehende 
Sozialstruktur zu verdrängen.  
 
 
 
Arbeit 02 - KCAP 
 
Ergebnisse der Vorprüfung 
 
- BGF-r des Apartmenthauses ist unbekannt (Tippfehler) 
- Quartiersplatz und Veedelsplatz sind nach Größe und Nutzung sehr ähnlich 
- Kita und Freifläche Kita nah an der bestehenden Jet-Tankstelle 
- Hol- und Bringverkehr Kita nicht nachgewiesen 
- Öffentliche Grünfläche inklusive Wege, Erschließung und Privatgärten z. T. im nicht-
öffenlichen Bereich (innerhalb der Wohnhöfe) 
- Stellplatzbäume auf der Erweiterungsfläche nicht vorgesehen

5|11  
Hinweise des Beurteilungsgremiums 
 
Der Entwurf greift einen klassischen Typus auf. Die städtebauliche Grundfigur ist robust, 
wirkt allerdings sehr schematisch und formal. Die Kanten der Bebauung müssen nicht alle 
parallel zueinander und gerade sein.  
Der Abschluss der Bebauung im Süden zum Veedelsplatz hin könnte etwas differenzierter 
sein. Die verschiedenen Gebäudetypologien sollten klarer verortet werden. 
 
Der Solitär als Gelenk zwischen Quartier und Erweiterungsfläche und als Abschluss der 
Erweiterungsfläche hin ist gelungen. 
 
Die Innenräume der Blöcke sind sehr eng geraten und wirken im Verhältnis zur 
Geschossigkeit etwas zu klein. Über die Körnung des Projektes sollte erneut nachgedacht 
werden. 
Das Verhältnis der nachbarschaftlichen Innenhöfe und der Geschossigkeit ist nicht 
ausgewogen. Im Hinblick auf eine ausreichende Belichtung und die Einhaltung der 
Abstandsflächen, sollte der Nachweis erbracht werden, dass die schmalen Innenhöfe 
funktionieren. 
 
Die Baulücke im Nordwesten sollte geschlossen werden. Dadurch wird der Straßenraum der 
Oranienstraße gestärkt. Ein Durchgang von der Straße aus wäre ausreichend. 
 
Die Lage und die Symmetrie des Apartmenthauses sind schwer nachvollziehbar. Es liegt zu 
nah an der Nachbarbebauung. 
 
Die Innensituation des Platzes im Zentrum ist gelungen. 
 
Das Angebot eines öffentlichen Raumes im Süden außerhalb des Quartiers ist eine schöne 
Idee und einmalig unter den fünf Entwürfen. Der Veedelsplatz ist für die Lage im Quartier 
allerdings sehr groß geraten und kann zugunsten des Quartiersplatzes verkleinert werden. 
Die Nutzungen darauf sind problematisch, da Streetballplätze nicht unbedingt kompatibel mit 
der direkt angrenzenden Wohnnutzung sind. 
 
Feedback der Bürger 
 
Mit der Ausarbeitung des Veedelsplatzes wird auch die Nachbarschaft aktiviert. Der 
Freiraum in der Mitte (Quartiersplatz) muss nicht so groß sein. 
Der städtebauliche Raum ist interessant. Die Figur ist sehr effizient, aber wenig spielerisch. 
Dennoch fügt sie sich gut in die Nachbarschaft ein. 
Es stellt sich die Frage, welche Qualitäten die Oranienstraße erhalten muss, damit die 
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingehalten wird.  
Zusätzlich beschäftigt die Bürger das Thema der Sozialräume. Es bestehen Fragen, welche 
Sozialräume geschaffen werden, was in den öffentlichen Räumen passiert und inwiefern 
diese zu Impulsräumen für eine vielfältige Bespielung werden können.  
 
 
 
Arbeit 03 - Schneider + Schumacher 
 
Ergebnisse der Vorprüfung 
 
- Gering bebaute Grundfläche / Dichte wird über eine erhöhte Geschosszahl erreicht 
- Gewerbeflächen erhöht durch die Ansiedlung einer DM-Filiale 
- Flächenangaben sind unklar, Verwechslung zwischen GF oder BGF 
- Kita ist über 2,5 Geschosse geplant 
- Feuerwehrzufahrt und Müllabfuhr durch grüne Mitte

6|11  
- Anlieferungsflächen z. T. ungeklärt oder Doppelbelegung (Kita und Anlieferung) 
- PV-Flächen nicht ausreichend, nach Vorgaben der Aufgabenstellung 
 
Hinweise des Beurteilungsgremiums 
 
Die intensive Auseinandersetzung mit den Stärken und Defiziten im Quartier und den 
Akteuren im Umfeld wird besonders gewürdigt. 
Das poetische Narrativ des Wäldchens mit dem Städtchen drum herum ist zunächst 
verständlich, in der Umsetzung jedoch problematisch. Die Idee, dem Stadtteil viel Grün 
zurückzugeben, ist gut.  
 
Wenn dieser Ansatz baulich umgesetzt wird, muss allerdings gezeigt werden, wie die 
Räume, die dadurch entstehen, raumbildend, einladend und sicher werden, und wie sie sich 
mit der Umgebung verbinden. 
Die Ausgangsidee, den Rand zu stärken, ist in der weiteren Ausarbeitung des Konzeptes 
verloren gegangen. Der Rand löst sich an mehreren Stellen auf.  
 
Die in der Geschosszahl erhöhten Punkthäuser im Norden fallen aus dem Kontext heraus. 
Die Geschossigkeit dominiert die gesamte Umgebung, die vorgeschlagene Struktur ist fremd 
an der Stelle. Die Punkthäuser generieren angrenzende öffentlichen Freiräume, die keine 
klaren Funktionen haben und schwer nutzbar sind.  
 
Die Gebäude stehen frei im Raum, sind nur zu öffentlichen Seiten orientiert und erhalten 
keine Adressierung. Dies ist problematisch. 
 
Der öffentliche Freiraum ist komplett offen, die Wege darin sind öffentlich, die Grünräume 
sind nicht unterteilt und nicht klar abgegrenzt. Die Frage, die sich stellt, ist, wie öffentlich darf 
die Mitte sein? 
Der Entwurf bedarf der Schaffung von nachbarschaftlichen Räumen, die diesen Schwächen 
entgegenwirken und eine soziale Kontrolle ermöglichen. Der Außenraum muss differenziert 
ausformuliert werden. 
 
Die Abgrenzung der Erweiterungsfläche zum Plangebiet hin ist problematisch und nicht 
ausformuliert. 
 
Die Kita im Zentrum des Grünraumes bildet keine attraktive Mitte, sondern droht eine 
eingezäunte Insel zu werden. Außerdem entsteht durch die Verortung ein Immissionskonflikt 
mit der umgebenden Wohnbebauung, die verlärmt wird. 
 
Die Dimensionen müssen in einen angemessenen städtischen Maßstab überführt werden. 
Die Form der vorgeschlagenen Gebäude ist nicht nachvollziehbar. Die Straßenräume sind 
nicht nachgebildet. 
 
Die Verortung des Einzelhandels sollte überdacht werden, um die Belebung des Plangebiets 
und die gewünschte soziale Kontrolle zu erreichen.  
Hinweis der BPD: Das Konzept bedient aktuell fast ausschließlich die Bedürfnisse der 
Nachbarn anstelle der neuen Bewohner. Eine Entwicklung halböffentlicher und privater 
Angebote für die Bewohner ist wünschenswert. Das Motiv einer belebenden Funktion in der 
Mitte ist sehr positiv, die Belegung durch eine Kita jedoch kontraproduktiv.  
 
Feedback der Bürger 
 
Der große, zusammenhängende Grünraum wird gut angenommen. Zusätzlich wird er für 
eine gute Durchlüftung und Windzirkulation sorgen. 
Die Höhenentwicklung wirkt intelligent. Unklar ist, wie die verschiedenen Wohnungen 
orientiert sind.

7|11  
Die Offenheit des Quartiers wird begrüßt. Die Lage der Kita wird allerdings kritisch beurteilt 
und bedarf einer klaren Setzung. 
Die Fassaden- und Dachbegrünung wird als sehr positiv empfunden. 
Das Angebot an Fitness- und Outdoor-Möglichkeiten wird begrüßt.  
Die Verortung der Gewerbeflächen an den Rändern des Plangebiets wird als sehr positiv 
wahrgenommen. 
Es wird ein Mobilitätskonzept mit der Schaffung von Mikromobilität im Quartier gewünscht.  
 
 
 
Arbeit 04 – Stefan Forster Architekten  
 
Ergebnisse der Vorprüfung 
 
- Eigentumswohnungen und Townhouses weisen große Gebäudetiefe auf 
- Townhouses sind nicht Teil des geforderten Wohnungsangebotes in der 
Aufgabenstellung 
- Belichtung der Innenhöfe zum Teil problematisch 
- Zu wenig Fläche für geförderten und z.T. freifinanzierten Mietwohnungsbau 
nachgewiesen 
- Privatgärten sind zum Teil verschattet 
- Rechnerischer Nachweis der öffentlichen Grünflächen nicht erbracht, Grünflächen 
beinhalten hier Wegeverbindungen, Erschließung der Häuser und Privatgärten 
- Kein Hol- und Bringverkehr für Kita 
- Anlieferungsflächen ungeklärt 
 
Hinweise des Beurteilungsgremiums 
 
Der Entwurf ist sehr robust. 
Die verschiedenen Identitäten der Häuser und die Hochpunkte sind gut ablesbar und 
nachvollziehbar. 
Die spitze Ecke im Südosten gegenüber dem bestehenden Kiosk sollte sich etwas 
zurücknehmen. 
 
Der Bereich der Townhouses sollte neu gedacht werden. Das Angebot ist hier ungeeignet. 
Die städtebauliche Figur der Townhouses sollte überprüft werden, da diese an der Stelle 
nicht schlüssig ist. Die Typologie ist schwierig und erzeugt eine große Verschattung der 
Innenhöfe. Die Antwort auf das Pumpwerk und die Erweiterungsfläche müsste anders 
formuliert werden. 
 
Die ruhige Lage der Eigentumswohnungen im Norden des Plangebiets ist gut gewählt. 
Das Eigentumsangebot ohne Tiefgarage zu planen, erscheint unschlüssig. Die 
Realisierbarkeit der Planung muss in Bauabschnitten gedacht werden, eine Verortung der 
Stellplätze unter anderen Gebäuden ist schwer umsetzbar. 
 
Die Dachlandschaft und besonders der Einsatz von Satteldächern als Antwort auf die 
Bestandsbebauung werden ausdrücklich begrüßt. Allerdings sollte nachgewiesen werden, 
dass die Schwammstadt- und Energiekonzepte realisierbar sind.  
 
Die Grünräume sind als Abfolge überschaubarer, nicht zu großer Flächen gedacht, die gut 
zueinander artikuliert sind und deren Maßstab gelungen ist. Der Pocket-Park im Nordwesten 
ist gut verortet und schlüssig mit den anderen Grünflächen verbunden. 
 
Die Dimensionen der Innenhöfe im Hinblick auf Belichtung und Abstandsflächen sollten noch 
einmal überprüft werden.

8|11  
Die Verortung der Kita an der Oranienstraße Straße bietet ein Stück Öffentlichkeit an der 
Stelle und ist gelungen.  
 
Feedback der Bürger 
 
Der offene Raum ist vielfach bespielbar und für alle Generationen offen. 
Die Stellplatzsituation sollte nochmals überdacht werden. 
Die Dachlandschaft, mit dem Bezug zur Germaniasiedlung wird sehr begrüßt. Außerdem 
wird die Geschossigkeit, mit Ausnahme der 6-Geschosser positiv bewertet.  
Die Bürger schlagen neue Gewerbenutzungen vor und wünschen weitere 
Erdgeschossnutzungen.  
Die öffentlichen Durchwegungen sollten klarer formuliert werden, damit die Freiräume nicht 
zu privat wirken und auch von der Öffentlichkeit genutzt werden.  
 
 
 
Arbeit 05 – TeleInternetCafe 
 
Ergebnisse der Vorprüfung 
 
- Mietwohnungsbau ist bevorzugt an den Blockrändern zu verorten 
- Die Berechnungen BGF und GF sind durcheinandergebracht worden und nicht 
prüfbar 
- Gartenbereiche sind nach Norden gerichtet und dadurch verschattet 
- Zu wenig öffentlich zugängliche Grünfläche nachgewiesen und zum Teil nicht 
differenziert 
- Kleinkindspielfläche im Baufeld 1 ist unklar. Die Flächen sind nicht klar zugeordnet 
- Auffahrt zum Parkhaus und Tiefgaragen-Einfahrt liegen an der Schulstraße, nicht wie 
Aufgabenstellung vorgegeben an der Oranienstraße. 
 
Hinweise des Beurteilungsgremiums 
 
Die Ziele des Konzeptes sind sehr klar und nachvollziehbar. Die Anordnung der Gebäude im 
Raum, insbesondere die „Schlange“, wird kritisch beurteilt. Die ursprüngliche Idee des 
Konzeptes, mit der nördlichen Bestandsbebauung einen dritten „Block“ zu erzeugen, ist 
verloren gegangen. Die „Schlange“ löst das Konzept wieder auf.  
 
Die Proportionen des nördlichen Baukörpers sollten überdacht werden, um einen 
respektvollen Umgang mit der Bestandsbebauung sicherzustellen. Die Setzung der 
Hochpunkte ist ebenfalls problematisch und leitet sich nicht schlüssig aus dem Konzept ab. 
Der abgewinkelte Hochpunkt nach Nordwesten, senkrecht zum Bestand, wirkt etwas fremd. 
Die Betonung der beiden Enden der „Schlange“ kontrakariert die ursprüngliche Form. 
Die Artikulation zur Erweiterungsfläche ist nicht schlüssig und nicht ausformuliert. Diese 
muss städtebaulich gefasst werden. 
 
Die Lücke an der Oranienstraße sollte geschlossen werden. 
 
Die Wiederverwertung der vorhandenen Bausubstanz ist sehr interessant. Es stellt sich die 
Frage, ob diese auch realistisch und umsetzbar ist. Insbesondere bzgl. der Hallenfassade an 
der Oranienstraße, da diese nicht attraktiv ist. Dies ist noch einmal kritisch zu prüfen. Der 
Innenhof über der „Halle“ scheint außerdem sehr eng geraten. 
 
Die Rampen im südwestlichen Bestand riegeln die offenen Räume wieder ab, die an sich 
sehr attraktiv sein könnten.

9|11  
Die Verortung des Einzelhandels und der Gastronomie sollte mehr Zentralität im Quartier 
erzeugen. 
 
Die Raumbildung und deren Umsetzbarkeit sollten überprüft und weiterentwickelt werden. 
Die Balance zwischen Freiflächen und Bauvolumen kann noch optimiert werden. 
 
Die Freiräume, die durch die Gebäudestellung entstehen, weisen zum Teil Schwächen auf 
und wirken undifferenziert. Es stellt sich die Frage, wie diese besser genutzt werden können. 
Die Grünräume hinter der „Schlange“ und der Innenhof der „Halle“ sind sehr eng geraten. 
Die allgemeine Absenkung der Grünflächen, um das Schwammstadtkonzept umsetzen zu 
können, birgt Konfliktpotenziale mit den geplanten Nutzungen. Die Nutzung einer Liegewiese 
an einer Versickerungsmulde scheint fragwürdig.  
Hinweis der BPD: Da es nur um den Starkregenfall geht, stellt die Nutzung zum Großteil der 
Zeit keinen Widerspruch dar. Es stellt sich jedoch die Frage nach dem Bedarf einer 
Liegewiese. 
Die Grünplanung wirkt sehr rural und ermöglicht keine schlüssige Nutzung das ganze Jahr 
über. 
Öffentliche Spielflächen sollen nicht als Retentionsflächen genutzt werden.  
 
Feedback der Bürger 
 
Die Nachbarschaft hat das Konzept sehr positiv aufgenommen. Besonders der Umgang mit 
den Themen Freiraum und Wasser wurde sehr begrüßt. Die Bürger regen an, angrenzende 
Freiräume im weiteren Verfahren ebenfalls zu qualifizieren.  
Die Integration der bestehenden Halle wird sehr begrüßt und wird als identitätsstiftend 
wahrgenommen.  
Es sollen sowohl im Freiraum als auch in den Gebäudekomplexen Angebote für Jugendliche 
geschaffen werden.  
Die Verortung des Parkhauses soll überdacht werden, es wird eine differenzierte Lösung 
erwartet.  
Die Themen der Höhenstaffelung und der Volumen sollten überarbeitet werden. 
Die Freiräume scheinen eine gute Durchlüftung zu erzielen und den Zustrom von 
Nordwesten auszunutzen.  
Die Nachbarschaft bewertet die öffentlichen Räume als einladend und hat Wünsche zur 
Baumbepflanzung geäußert. 
 
 
5  ALLGEMEINE EMPFEHLUNGEN 
 
Realisierbarkeit der Planung 
Die Bauabschnitte müssen unabhängig voneinander realisiert werden können. Dies gilt 
insbesondere für die geplanten Tiefgaragen.  
Hinweis der BPD: Zudem sind zwingend Konzepte innerhalb der Bauabschnitte zu 
berücksichtigen, welche eine nacheinander folgende und sukzessive Herstellung der 
Gebäude in Unterbauabschnitten ermöglicht. 
 
Wohnungsprogramm 
Das vorgegebene Wohnungsprogramm muss insbesondere mit Blick auf die sehr kompakten 
Wohnungsgrößen, das kleinteilige Raumprogramm und die Anforderung einer hohen 
Flächeneffizienz eingehalten und nachgewiesen werden. 
Hinweis der BPD: Flächennachweise durch große Gebäudetiefen werden daher nur mit 
genanntem Grundriss-Nachweis akzeptiert.  
 
Wiederverwertung der bestehenden Halle 
Die Planunterlagen zur bestehenden Halle werden den Büros zur Verfügung gestellt.

10|11  
Im Falle der Wiederverwertung der bestehenden Halle oder Teilen davon wird erwartet, dass 
der Nachweis der Realisierbarkeit, Flächeneffizienz und der Wirtschaftlichkeit erbracht wird. 
Das städtebauliche Konzept muss zudem alternativ auch mit einem Neubau an der Stelle 
funktionieren. 
 
Soziologische Themen 
Die Zonierung, Nutzung und Belebung der Erdgeschosszonen und der Nachbarschaft im 
Hinblick auf die soziale Kontrolle muss ein zentrales Thema des Entwurfs sein. Hier werden 
konkrete Lösungen durch die Teams gefordert.  
 
Feuerwehraufstellflächen 
Der Entwurf ist so zu konzipieren, dass Erschließung und Wegeverbindungen möglichst 
effizient sind und bei der Planung der Feuerwehraufstellflächen wenig Fläche versiegelt wird. 
Aufstellflächen für die Feuerwehr (2. Rettungsweg) sind auf privaten Flächen vorzusehen. 
Öffentliche Verkehrsflächen können hierfür nur im Ausnahmefall in Anspruch genommen 
werden. Dabei muss auf die Baumstandorte und die Oberflächengestaltung geachtet 
werden.  
Es gelten die Hinweise aus dem Rückfragenkolloquium. Etwaige Präzisierung werden nach 
verwaltungsinterner Abstimmung bis spätestens 9. Dezember 2022 mitgeteilt. 
Hinweis der BPD: Lösungen über „einfache“ Sicherheitstreppenhäuser müssen weiterhin den 
Nachweis der Flächeneffizienz erbringen.  
 
Abstandflächen, Belichtungsnachweis 
Nach § 6 Abs. 5 BauO NRW ergeben sich im Plangebiet Abstandflächen von 0,4 H. 
Ausnahmsweise kann aus besonderen städtebaulichen Gründen die notwendige 
Abstandsfläche unterschritten werden, wenn gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse 
(insbes. Belichtung) dabei gewahrt werden.  
Die Abstandsflächen können ebenfalls auf dem jeweiligen Grundstück selbst im Rahmen des 
Rücksichtnahmegebots (Belichtung, Belüftung, Brandschutz) unterschritten werden. 
 
Abstandsflächen zum Norma-Parkplatz 
Die Abstandsflächen sollen auf eigenem Grundstück liegen. Die Grundstücke sollen nach 
Nutzungsart zukünftig real geteilt werden können und sowohl bauordnungsrechtlich als auch 
gemeinschaftsrechtlich weitestgehend autark sein.  
Der Nachweis der Abstandsflächen soll gemäß § 6 BauO NRW erbracht werden. 
Es ist alternativ eine Grenzbebauung mit einer Brandwand im Bereich des FISt. 8/31 
(angrenzend Norma-Parkplatz) möglich. Hierbei ist zwingend zu beachten, dass es sich um 
einen gewerblichen Parkplatz handelt (Einzelhandel) und die dortigen Emissionen (An- und 
Abfahrt, Türenschlagen, Einkaufswage etc.) als GE-Lärm der TA-Lärm unterliegen. Gebäude 
sind so zu planen, dass Immissionsorte vermieden werden (TA-Lärm: Einhaltung 
Immissionsrichtwerte 0,5 m vor der Fassade).  
 
Brutto-Grundflächen Regelfall und Geschossfläche 
Die Flächenangaben in der Berechnungstabelle zur Endabgabe sollten als Brutto-
Grundflächen Regelfall (BGF-r) nach DIN 277 oberirdisch und unterirdisch nachgewiesen 
werden. 
Die Berechnung der Geschossfläche (GF) Wohnen gem. § 20 BauNVO dient der Ermittlung 
der erforderlichen Flächen für den Nachweis der: 
- 30% für geförderten Wohnungsbau nach den Wohnraumförderungsbestimmungen 
2022;  
- öffentlichen Spielplätze und 
- öffentlichen, beziehungsweise öffentlich zugänglichen Grünflächen  
nach Kooperativem Baulandmodell der Stadt Köln und der Ermittlung der 
Geschossflächenzahl (GFZ) für jedes Baulos.

11|11  
Grünflächen und Nachweis der Grünflächen und Spielplätze nach Kooperativem 
Baulandmodell der Stadt Köln 
Die Grünflächen dürfen rechnerisch keine Erschließungswege und -straßen, 
Feuerwehrzufahrten und -Aufstellflächen, Müllzufahrten und -abstellstandorte, 
Nebenanlagen, Anlieferungsflächen und Hol- und Bringverkehr der Kita mit beinhalten. 
Die Grünflächen müssen klar nach den drei vorgegebenen Kategorien unterteilt und 
ausgewiesen werden: 
- Private, gemeinschaftliche Flächen 
- Öffentlich zugängliche Grünflächen  
- Öffentliche Spielflächen. 
Der Nachweis der Grünflächen muss nach der Berechnungsformel des Kooperativen 
Baulandmodells gemäß der Aufgabenstellung erbracht werden. Die öffentlichen Grünflächen 
sollten nicht im Blockinneren oder in direkter Zuordnung zu den Privatgärten und 
Kleinkindspielflächen erfolgen. Diese Flächen sollten für den Nachweis nicht herangezogen 
werden.  
Die Kleinkindspielflächen werden unabhängig vom Kooperativen Baulandmodell auf privatem 
Grundstück nachgewiesen und nach der in der Aufgabenstellung vorgegebenen Formel 
errechnet (Satzung der Stadt Köln „Private Spielflächen für Kleinkinder“). 
 
Hol- und Bringverkehr für die Kindertagesstätte, oberirdische Stellplätze für Kita-Mitarbeiter 
Die Flächen für den Hol- und Bringverkehr der Kindertagesstätte sind auf privaten 
Grundstücksflächen oder in der Tiefgarage nachzuweisen. Der Hol- und Bringverkehr zu Fuß 
beziehungsweise mit dem Rad sollte zur Verringerung von Konfliktpotenzialen vom 
motorisierten Hol- und Bringverkehr (vier oberirdische Kurzeitparkplätze) getrennt geplant 
werden. 
Außerdem müssen Stellplätze für die Mitarbeiter der Kindertageseinrichtung (unterirdisch 
möglich) und Fahrrad- und Lastenfahrradabstellplätze (unterirdisch oder oberirdisch möglich) 
in entsprechender Anzahl (nach der Stellplatzsatzung der Stadt Köln – Mai 2022) 
vorgesehen werden.

Anlage 2 Geltungsbereich (alt)

377 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  ALT
Oranienstraße
in Köln - Höhenberg
Maßstab  1 : 2 500

Anlage 3 Geltungsbereich (neu)

376 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 3
0 5025 100 150 Meter
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  NEU
 Oranienstraße
in Köln - Höhenberg
Maßstab  1 : 2 500

Beschlussvorlage Ausschuss

26144 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 1043/2024 
Freigabedatum 27.03.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anhörung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 71454/02 
Arbeitstitel: Oranienstraße in Köln-Höhenberg  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes 
Nummer 71454/02 mit dem Arbeitstitel Oranienstraße in Köln-Höhenberg aus dem 
Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.09.2022 (Anlage 2) 
geringfügig in das jetzige Plangebiet zu ändern (gemäß Anlage 3); 
 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 7 „Städtebauliches Konzept Überarbeitung (Stand 06.03.2024)“ einen 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der öf-
fentlich durchgeführten Werkstätten nach § 13a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Bauge-
setzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behör-
den und sonstiger Träger öffentlichen Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei 
gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4 und 5) zu berücksichtigen. 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.04.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Anlass und Ziel der Planung  
Die BPD Immobilienentwicklung GmbH hat das ehemalige „Kronenbrotareal“ südlich der Olpe-
ner Straße zwischen Oranien-, Schul- und Regensburger Straße in Köln-Höhenberg, Stadtbe-
zirk Kalk, erworben. Das beinah vollständig versiegelte Plangebiet ist aktuell durch große, um 
eine Hoffläche gruppierte Bauvolumen mit ehemals gewerblicher Aktivität gekennzeichnet und 
weist einen introvertierten Charakter auf. Ziel ist es, dass circa 18.000 qm große Gelände, als 
gemischt genutztes, urbanes Gebiet zu entwickeln sowie zu öffnen. Neben Geschosswohnun-
gen im frei finanzierten und öffentlich geförderten Segment sollen eine Kindertageseinrich-
tung, ein öffentlicher Spielplatz, eine öffentliche sowie öffentlich zugängliche Grünfläche und 
kulturelle, soziale und gewerbliche Einrichtungen realisiert werden. Die bestehenden Ge-
bäude, bis auf das im Südwesten stehende ehemalige Parkhaus in der Oranienstraße sollen 
zurück gebaut, die Altlasten saniert und das Gelände neu erschlossen werden. Dazu läuft ak-
tuell eine Machbarkeitsuntersuchung, die das bestehende Parkhaus als Sockel für ein Wohn-
gebäude untersucht. Zusätzlich zum Gebiet wird die östlich liegende Fläche zwischen der 
Nürnberger Straße bis zur Augsburger Straße in die Planungen einbezogen. Hier wird im 
Zuge der Umsetzung des Vorhabens die dort festgesetzte öffentliche Grünfläche aufgewertet. 
Der Bereich hat eine Größe von circa 1.300 qm.  
 
2. Verfahren  
Die Vorhabenträgerin hat am 21.03.2022 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB gestellt.  
 
Da es sich um einen Bebauungsplan zur Nachverdichtung einer innerstädtischen Fläche han-
delt, das heißt um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 1 
BauGB, wurde das Bebauungsplanverfahren unter Anwendung des beschleunigtes Verfahren 
gemäß § 13a BauGB aufgestellt.  
 
Um die im weiteren Verfahren zu berücksichtigenden Planungsvorgaben abzustimmen, wurde 
eine städtebauliche Machbarkeitsstudie erarbeitet, auf deren Basis die frühzeitige Beteiligung 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB im Zeit-
raum vom 25.03. bis zum 02.05.2022 durchgeführt wurde (Anlage 4).  
 
Im Anschluss hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 01.09.2022 im Rah-
men der Beschlussfassung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach 
§ 12 Absatz 2 BauGB mit dem Arbeitstitel „Oranienstraße“ in Köln-Höhenberg den Einlei-
tungsbeschluss mit Änderungen gefasst (siehe Vorlagen-Nr.: 2384/2022).  
 
Im Rahmen des kombinierten Qualifizierungs- und Beteiligungsverfahrens wurde die Öffent-
lichkeit in zwei Werkstätten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen 
Auswirkungen beteiligt und konnte sich im Verfahren einbringen. Teil des Verfahrens war die 
Zwischenpräsentation am 26.11.2022 vor Ort mit thematischen Rundgängen durch das Plan-
gebiet und die Abschlussveranstaltung am 10.02.2023 in der Katharina-Henoth-Gesamt-
schule. Bei der Abschlussveranstaltung stellten die Planungsbüros ihre überarbeiteten Ent-
würfe vor. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit wurden in den Werkstätten gesammelt,

3 
protokolliert und bei der Entscheidungsfindung des Beurteilungsgremiums berücksichtigt (An-
lage 4). 
 
Zeitgleich zu den Veranstaltungen bestand auch die Möglichkeit eine digitale Stellungnahme 
zum Verfahren auf der Internetseite der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) 
abzugeben. Über die Internetseite sind keine schriftlichen Stellungnahmen aus der Öffentlich-
keit in der Zeit vom 24.11.2022 bis zum 09.12.2022 eingegangen.  
 
Das städtebauliche Konzept des 1. Rangs zeichnet sich durch die öffentliche Spielfläche als 
zentrale Mitte und Verbindungsachse zum neu gestalteten Nürnberger besonders aus. Der 
Städtebau wird durch zwei Blöcke im Süden und einer Kette aus vier Solitären im Norden ge-
prägt. Sieben Geschosse bilden den höchsten Punkt des Quartiers an der Ecke Schulstraße / 
Oranienstraße. Der hier neu gestaltete Quartiersplatz wird durch gewerbliche Nutzungen be-
lebt. Das alte Parkhaus wird im Bestand erhalten und aufgestockt. Die geplante Kindertages-
einrichtung wird angrenzend zum neuen Quartiersplatz verortet. Die Stellplätze werden in 
zwei Tiefgaragen jeweils unter den neuen Gebäudeblöcken untergebracht und sowohl von der 
Oranienstraße und als auch über die Schulstraße erschlossen.  
 
Mit dem Vorgabenbeschluss wird der Geltungsbereich des VBP übergangslos an die umge-
benden bestehenden Bebauungspläne angepasst und der VEP entlang der Regensburger 
Straße soweit vergrößert, dass östlich der Regensburger Straße entlang der bestehenden 
Fahrbahn ein Bürgersteig mit einer Breite von ca. 2,50 m entstehen kann. 
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet  
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Höhenberg im rechtsrheinischen Stadtbezirk Kalk. Das 
Grundstück umfasst mehrere leerstehende gewerblich genutzte Gebäude in der Gemarkung 
Vingst.  
 
Das Plangebiet des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP), welches Bestandteil des vor-
habenbezogenen Bebauungsplanes ist, umfasst eine Fläche von rund 18.000 qm. Im Norden 
bildet die südliche Grundstücksgrenze der Wohnbebauung entlang der Olpener Straße die 
Grenze des Plangebiets. Im Osten bildet die Regensburger Straße den Abschluss des Plan-
gebiets. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Schulstraße. Im Westen wird das Plan-gebiet 
von der Oranienstraße, beziehungsweise von der östlichen Grundstücksgrenze des an der 
Oranienstraße gelegenen Grundstücks begrenzt.  
 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) umfasst auch die öf-
fentlichen Flächen östlich des oben beschriebenen Plangebietes. Diese befindet sich östlich 
der Regensburger Straße und westlich der Augsburger Straße zwischen den beiden Straßen-
zügen der Nürnberger Straße. Die Flächen im Eigentum der Stadt Köln und den Stadtentwäs-
serungsbetrieben der Stadt dienen zurzeit als Parkplatz und beherbergen an der Regensbur-
ger Straße ein Pumpwerk. Die Flächen sollen im Rahmen des Verfahrens aufgewertet und so-
mit als nutzbare öffentliche Grünfläche ausgestaltet werden. Die zwölf planungsrechtlich fest-
gesetzten Stellplätze und das bestehende Pumpwerk bleiben erhalten.  
 
Das Plangebiet ist mit ein- bis dreigeschossigen Produktions- und Lagerhallen sowie Verwal-
tungsgebäuden bebaut, die derzeit weitestgehend entkernt und vollständig stillgelegt sind. Die 
bestehenden Gebäude sind um mehrere Betriebshöfe angeordnet, die beinahe komplett ver-
siegelt sind. Ein großer Betriebshof befindet sich im Zentrum des Areals. Ein zweiter unterge-
ordneter liegt im Süden entlang der Schulstraße. Im nordwestlichen Teilbereich ordnet sich 
ein kleinerer, von der ehemaligen Kronenbrot-Produktion unabhängiger Betriebshof (ehemali-
ges Autohaus), an. 
 
Die Umgebung des Plangebiets ist im Bereich der Olpener Straße durch eine drei- bis vierge-
schossige Blockrandbebauung mit Geschosswohnungen geprägt, die im Erdgeschoss in der 
Regel eine gewerbliche Nutzung aufnimmt. In Richtung Süden, Westen und Osten entlang der 
Oranien-, Schul- und Regensburger Straße befinden sich vier- bis fünfgeschossige Blockrand-
bebauungen mit zum Teil ausgebauten Dächern. An die im Norden angrenzenden Grundstü-
cke schließen teilweise gewerbliche genutzte Bereiche an, mit ein- bis zweigeschossigen An-
bauten.

4 
 
Das Plangebiet ist über die Oranienstraße, die Schulstraße und die Regensburger Straße er-
schlossen. Über die Oranienstraße und die Regensburger Straße besteht eine Anbindung an 
die Olpener Straße, die als Teilabschnitt der B55 insbesondere auf der rechten Rheinseite 
eine wichtige Ost-West-Achse im Kölner Straßennetz darstellt.  
 
Über die Haltestelle Fuldaer Straße der Stadtbahnlinie 1 ist das Plangebiet an das Stadt-
bahnnetz der Stadt Köln angebunden. Die Haltestelle Fuldaer Straße befindet sich fußläufig in 
circa 400 m Entfernung. Die Bushaltestelle Würzburger Straße befindet sich direkt am Plange-
biet und wird von den Linien 153 zwischen Deutz und Mülheim, 179 zwischen Deutz und Neu-
brück und 193 zwischen Kalk und Vingst im regelmäßigen Takt angefahren. 
 
4. Planungsvorgaben 
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln ist der Planbereich des VEP als Gewerbefläche 
dargestellt. Die umliegenden Flächen außerhalb des Plangebiets, sind als Wohnbauflächen 
dargestellt. Durch die geplante überwiegende Wohnnutzung weicht der Bebauungsplan-Ent-
wurf von den Darstellungen des Flächennutzungsplans ab. Gemäß § 13a Ab-
satz 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennut-
zungsplans abweicht, aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert ist, sofern 
die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets nicht beeinträchtigt wird. Der 
Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. 
 
Für das Plangebiet des VEP besteht der rechtskräftige Bebauungsplan 71450/02 vom 
11.12.1967 betreffend die Flurstücke 1187 und teilweise 1188 an der Ecke Oranien- / Schul-
straße. Dieser sieht für die betreffenden Flurstücke eine Straßenverkehrsfläche vor.  
 
Für die Flurstücke 1187 und 1188 (teilweise) entlang der Oranienstraße setzt der Fluchtlinien-
plan 2102a eine Bau- und Straßenfluchtlinie fest.  
 
Der erweiterte Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans an der Nürnberger Straße 
liegt im Geltungsbereich des seit 13.09.1993 rechtswirksamen Bebauungsplan Nummer 
71450/06 „Nürnberger Straße“ in Köln-Höhenberg. Dieser setzt für den genannten Bereich öf-
fentliche Grünfläche – Parkanlage –, öffentliche Verkehrsfläche – Parkplatz – für 12 senk-
rechte Stellplätze mit je einer Baumpflanzung pro drei Stellplätzen und Fläche für Versor-
gungsanlagen – Pumpwerk – fest.  
 
Das kooperative Baulandmodell in der Fassung vom 10.05.2017 findet hier seine Anwendung. 
Hierzu verpflichtet sich die Vorhabenträgerin 30 % der geplanten Geschossfläche für Wohn-
zwecke im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten. Neben dem geförderten Woh-
nungsbau wird durch den Neubau einer Kindertageseinrichtung sowie Angebote für Jugendli-
che ein notwendiger Beitrag zur sozialen Infrastruktur geleistet. Der durch das Vorhaben aus-
gelöste Bedarf an öffentlichen Spielplatzflächen soll innerhalb des Plangebiets nach den Vor-
gaben der Stadt Köln hergestellt und unentgeltlich, kosten- und lastenfrei an die Stadt Köln 
übertragen werden. Der Bedarf an öffentlichen Grünflächen nach Vorgaben des kooperativen 
Baulandmodells wird durch die Planung im Plangebiet des VBP als öffentliche sowie innerhalb 
des VEP als öffentlich zugängliche Grünfläche teilweise gesichert. Darüber hinaus wird das 
verbleibende Defizit durch die Vorhabenträgerin abgelöst. 
 
Für das Vorhaben kommen die am 17.03.2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen "Leitli-
nien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln" zur An-
wendung.  
 
Das Konzept „Schwammstadt“ wird im Rahmen der Grünordnungsplanung berücksichtigt und 
im Konzept umgesetzt.  
 
Das Konzept der "Essbaren Stadt wird im städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzept 
berücksichtigt.

5 
Ein innovatives Mobilitätskonzept wird umgesetzt, bei dem gemeinschaftlich genutzten Ver-
kehrsmitteln wie Lastenfahrräder und Bike-Sharing (möglichst auf Basis von elektrifizierten 
Antrieben) sowie Car-Sharing-Stellplätze eingeplant werden. 
 
5. Überarbeitung 1. Rang Qualifizierungsverfahren / Änderungen der Planung zum städ-
tebaulichen Planungskonzept 
Der vom Preisgericht empfohlen 1. Rang des Qualifizierungsverfahrens wurde mit den Anre-
gungen zum Einleitungsbeschluss und den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, 
der Dienststellen sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit überarbeitet und soll als 
Grundlage für den Bebauungsplan-Entwurf herangezogen werden. Folgende Punkte wurden 
bei der Überarbeitung hin zum städtebaulichen Entwurf vertiefend untersucht und bearbeitet: 
1. Nutzungen im Quartier 
 Nutzungsverteilung 
Das Grundkonzept der Nutzungsverteilung aus dem Qualifizierungsverfahren wurde in 
Teilen modifiziert. Präzisiert wurde die Bündelung der Nicht-Wohnnutzungen in den 
Erdgeschossen am neuen Quartiersplatz an der Oranienstraße/Schulstraße. Die Kin-
dertageseinrichtung wurde in das Erdgeschoss des ehemaligen Parkhauses (neu Nut-
zung Apartmenthauses) verlegt. In den Erdgeschossen der östlich an den Quartiers-
platz angrenzenden Gebäuden und entlang der Schulstraße bietet sich Platz für Ge-
werbeflächen, wie auch Angebote für Jugendliche und kulturelle Nutzungen.  
 
 Wohnungen 
Entsprechend dem Grundkonzept werden im inneren Planungsbereich 4 Punkthäuser 
(ehemalige Schlange) mit Eigentumswohnungen geplant. Im Südosten des Areals ent-
steht ein kompakter Gebäudeblock entlang der Schul- und Regensburger Straße. Hier 
werden sowohl der geförderte Mitwohnungsbau (mindestens 30 %) als auch der frei 
finanzierte Mietwohnungsbau realisiert. 
Miniapartments sollen im Bereich des ehemaligen Parkhauses entstehen. 
 
 Prüfung der Integration genossenschaftliche Wohnformen: 
Für Teile des Mietwohnungsbaus wird aktuell die Gründung einer Genossenschaft 
durch die Vorhabenträgerin geprüft. 
 
 Bestandsumnutzung Parkhaus als Apartmenthaus und Einbindung einer Kindertages-
einrichtung 
Die Machbarkeit der Umnutzung und Aufstockung des ehemaligen Parkhauses an der 
Oranienstraße wird aktuell untersucht. Eine tragfähige Lösung hängt ursächlich von 
der Machbarkeit von Themen wie Statik, Betonschäden, Umnutzbarkeit in Wohnungs-
bau in der bestehende Tragstruktur, Brandschutz, Umsetzbarkeit moderner energeti-
scher Standards, CO2-Einsparung etc. ab. Dabei werden im Laufe des Verfahrens ge-
gebenenfalls Alternativen für einen Neubau erarbeitet und die planungsrechtlichen 
Vorgaben abgestimmt. Eine abschließende Sicherheit zur Umsetzbarkeit kann erst im 
Rahmen der Hochbauplanung bzw. mit Beginn der baulichen Aktivitäten erlangt wer-
den 
2. Umsetzung gemäß Kooperativen Baulandmodell (KoopBLM) 
 Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Es werden 30 % der gesamten Geschossfläche Wohnen im Quartier als geförderter 
Mietwohnungsbau umgesetzt. 
 
 Öffentliche Grünflächen 
Der Bedarf an öffentlichen Grünflächen wird über drei miteinander vernetzten Flächen 
zum Teil nachgewiesen über:  
- den begrünten Quartiersplatz im Bereich Oranien- und Schulstraße;  
- die öffentliche zugängliche Liege- und Spielwiese im Bereich der zentralen öffentli-
chen Freifläche (grünen Mitte);

6 
- die Herstellung der festgesetzten öffentlichen Grünfläche an der Nürnberger 
Straße (grüne Pause). 
 
Der errechnete Bedarf an Grünflächen beläuft sich auf 5.900 qm. Es können durch die 
vernetzten Freiflächen zusammen circa 2.750 qm nachgewiesen werden (Anlage 8).  
 
Das Plangebiet befindet sich in einer innerstädtischen Lage und ist im jetzigen Zustand 
nahezu vollständig versiegelt. Der Planungsraum insgesamt ist bereits heute stark 
wärmebelastet und verfügt über eine ungünstige bioklimatische Situation. Durch die im 
städtebaulichen Konzept geplante Entsiegelung eines großen Teils der Plangebietsflä-
chen wird diese Situation erheblich verbessert.  
 
Der städtebauliche Entwurf weist, wie bereits im Qualifizierungsverfahren, nichtsdes-
totrotz ein Defizit an Grünflächen auf, die durch die Aufwertung der Flächen an der 
Nürnberger Straße teilweise kompensiert werden sollen. Da ein Ausgleich an anderer 
Stelle im Stadtgebiet nicht umgesetzt werden kann, wird die Vorhabenträgerin zur De-
ckung des ursächlichen Mehrbedarfs an öffentlichen Grünflächen nach KoopBLM ei-
nen Ablösebetrag zum Um- und Ausbau des Inneren- bzw. des Äußeren Grüngürtels 
sowie deren verbindende Grünzüge an die Stadt Köln entrichten. 
 
 Öffentlich zugängliche Grün- und Freiräume  
Als zusätzliche Naherholungsangebote für die Bewohnerschaft und die Nachbarschaft 
sind öffentlich zugängliche Grün- und Freiflächen geplant, die einen zusätzlichen posi-
tiven Beitrag zum Grünflächenanteil im Plangebiet leisten    
 
 Öffentliche Spielfläche 
Die öffentliche Spielfläche wird als Teil der grünen Mitte im geforderten Umfang von 
1.200 qm umgesetzt. Sie liegt gut erreichbar an der neuen, quartiersinternen Wegever-
bindung aus Richtung Oranienstraße über den Quartiersplatz an der Oranien-/ Schul-
straße sowie aus Richtung der Regensburger Straße.  
 
 Kindertageseinrichtung 
Die 4-zügige Kindertageseinrichtung wird im Erdgeschoss des ehemaligen Parkhau-
ses untergebracht, da in diesem Bereich die erforderlichen Außenflächen im geforder-
ten Umfang von 640 qm, im direkten Anschluss an die Gruppenräume angeordnet 
werden kann.  
Die vorher geplante Kindertageseinrichtung im Südosten des Baublocks mit Zugang 
von der Schulstraße, konnte die erforderlichen Außenfläche in diesem Umfang im In-
nenhof nicht abbilden. 
 
 Angebote für Jugendliche 
Im Stadtteil Höhenberg besteht dringender Bedarf zur Schaffung einer neuen Jugend-
einrichtung. Den Anregungen aus der Bevölkerung und des Fachamtes entsprechend, 
soll eine oder mehrere der Gewerbeeinheiten, die sich zum Quartiersplatz orientieren, 
an soziale Träger mit Angeboten für Jugendliche oder Vereine langfristig vermietet 
werden. Eine Durchmischung aller Altersklassen ist beabsichtigt.  
Angebote für Erwachsene und Senioren sollen ebenfalls Berücksichtigung im Nut-
zungskonzept finden. 
 
 Anwendung der Klimaschutzleitlinien gemäß KoopBLM  
Die Klimaschutzleitlinien werden mit Zustimmung vom 20.11.2023 angewendet und im 
weiteren Bebauungsplanverfahren werden Anforderungen erarbeitet und Maßnahmen 
eingeplant: 
- Einsatz von Dach- und Fassadenbegrünung, sinnvollerweise mit Photovoltaik oder 
Solarthermie­Dachanlagen ergänzt; 
- Passive Maßnahmen zur Sicherstellung des Schutzes vor sommerlicher Überhit-
zung  
- Förderung alternativer Formen klimaneutraler Mobilität

7 
3. Private Grünräume  
Private Rückzugs- und grüne Alltagsorte (Privatgärten, gemeinschaftliches Grün, Treffpunkte 
der Bewohnerschaft, Kleinkindspielflächen) in Form von Hofräumen (Blockinnenbereich und 
Bereich hinter der Schlange mit Privatgärten, Terrassen und grünen Vorzonen an den Erdge-
schosswohnungen) und Dachgärten sind exklusiv für die Bewohnenden geplant.  
 
Insgesamt stehen den Bewohnenden ca. 4.500 qm begehbare Grünflächen zur Verfügung, 
inklusiv der Kleinkindspielflächen, welche einen zusätzlichen positiven Beitrag zum Grünflä-
chenanteil und Erholungswert im Quartier leisten. Auf den Freiflächen wird bedarfsgerecht der 
Nachweis der Kleinkindspielflächen erfolgen. 
 
Es stehen außerdem den Bewohnenden begrünte und zum Teil begehbare Dachflächen zur 
Verfügung, die der mikroklimatischen Situation im Quartier zugutekommen 
 
4. Prüfung eingerückte Bauweise und Integration durchgängiger Baumreihen 
Die Integration einer Baumreihe wurde in mehreren Varianten für die Regensburger Straße 
untersucht und mit den Fachämtern abgestimmt.  
Das Ergebnis zeigt, dass auch mit Einrücken der Bauflucht keine Baumreihe auf der westli-
chen Seite der Regensburger Straße integriert werden kann. Maßgeblich hierfür sind unter an-
derem die bestehenden Leitungen (Gas, (Ab-)Wasser, Strom), zu welchen Baumpflanzungen 
die erforderlichen Mindest-/ Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. Als Alter-
native wird eine partielle Integration von Einzelbäumen im Bereich des Einzelgebäudes ge-
genüber der öffentlichen Grünfläche eingeplant, um die Aufenthaltsqualitäten und die klimati-
schen Bedingungen in der Regensburger Straße dennoch in Teilen verbessern zu können. 
 
5. Mobilität 
Im Erdgeschoss des umgenutzten Parkhauses soll die Mobilitätstation mit Car-und Bike-Sha-
ring sowie einer Paketstation untergebracht werden. 
 
6. Durchwegungen 
Die geplante fußläufige Wegeführung von der Oranienstraße zwischen Bestandsgebäude 
(Oranienstraße 160) und Apartmenthaus wurde kritisch bewertet, da die Verbindung durch 
das Gebäude zwischen den bestehenden Grenzwänden ein großes Potential eines 
Angstraums birgt und der Nutzen die Risiken nicht aufwiegt. Daher wurde im überarbeiteten 
städtebaulichen Konzept auf diese Verbindung verzichtet und auf die besondere Gestaltung 
des nur 60 m entfernten Quartiersplatzes mit seinen Wegeverbindungen gelegt. In diesem Zu-
sammenhang wird nach dem Vorgabenbeschluss geprüft, inwieweit die Kubatur des Apart-
menthauses an das Bestandsgebäude angepasst werden muss.  
Zur Stärkung der Hauptwege werden folgende Maßnahmen vorgesehen: 
 Nutzungen am Quartiersplatz 
 durch überwiegende Nutzungen der Gewerbeflächen für Sozialbereiche, die auch 
in den Abendstunden und an den Wochenenden geöffnet sind, wird eine Belebung 
der Außen- und Innenräume gewährleisten. 
 Freiräume 
 effektive und helle Beleuchtung der Hauptwegeverbindung; 
 offene Gestaltung der Grünen Mitte unter anderem mit folgenden Maßnahmen: 
o ausreichende Beleuchtung; 
o geordneter Bewuchs, sodass die Flächen gut einsehbar sind; 
o aktive Nutzung der Quartierswiesen z.B. Installation von Sportgeräten, die 
ganztägig bespielt werden können; 
o Sitzplätze und Bänke (ggf. mit Tischen) für alle Anwohnende; 
o Vermeidung von schlecht einsehbare Bereiche („toten Ecken“).

8 
6. Auswirkungen der Planung / Umweltbelange 
Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird von einer formellen Umweltprüfung 
sowie dem Umweltbericht gemäß § 2 Absatz 4 BauGB und § 2a BauGB abgesehen. Die Be-
lange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB werden jedoch ermittelt und 
sachgerecht untereinander und gegeneinander abgewogen. 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli-
maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission 
stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebe-
reitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, 
soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird.  
Da der Planungsraum wärmebelastet ist und über eine weniger günstige bioklimatische Situa-
tion verfügt, bildet die geplante Durchgrünung des Gebiets und ein geringer Versiegelungs-
grad die Möglichkeit die städtische Wärmebelastung zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität 
zu unterstützen. 
Im Rahmen des weiteren Verfahrens soll zudem ein Energiekonzept erstellt werden, um Maß-
nahmen zur Minderung der Kohlendioxid- und Treibhausgasemissionen zu prüfen, die durch 
die Umsetzung des Bebauungsplanes, die menschliche Wärmeerzeugung und Luftverschmut-
zung voraussichtlich entstehen. 
Als Projekt der Innenentwicklung trägt das Vorhaben zum schonenden Umgang mit Grund 
und Boden bei. Die intensivere Nutzung einer bereits bebauten und befestigten Fläche in 
zentraler Lage des Stadtteils Höhenberg entspricht der Idee des Flächenrecyclings und der 
bestmöglichen Ausnutzung der bereits vorhandenen äußeren Erschließungsinfrastruktur.  
Die zum Qualifizierungsverfahren erstellten Berichte, Gutachten und Untersuchungen werden 
im weiteren Verfahren auf die aktuelle Planung überarbeitet und mit den Fachdienststellen ab-
gestimmt: 
 
 Artenschutzprüfung II – Kölner Büro für Faunistik – Oktober 2022 
 Baumgutachten – G. Esser – November 2022  
 Bericht Abfallbezogener Kosten - Kühn – Februar 2021  
 Kurzbericht Altlastenuntersuchung – Kühn – Februar 2021 
 Hydrogeologische Situation – Kühn – September 2022 
 Energiekonzept – ee concept – Februar 2022 
 Schwammstadtkonzept – Ramboll – August 2022  
 Schalltechnische Voruntersuchung – ADU – Oktober 2021  
 Verkehrliche Untersuchungen – Bernard Gruppe – Oktober 2021 
Für das weitere Verfahren werden zusätzliche Untersuchungen/Gutachten erforderlich: 
 Zertifizierung der Klimaschutzleitlinien 
 Mobilitätskonzept 
 Entwässerungskonzept 
 Versickerungskonzept 
 Überflutungsnachweis 
 Außenanlageplan / GOP 
 Bodensanierungskonzept 
 
 
Anlagen: 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Geltungsbereich (alt) 
3. Geltungsbereich (neu) 
4. Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher 
Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB

9 
5.  Übersicht der Stellungsnahmen aus der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a 
Absatz 3 Nummer 2 BauGB 
6.  Städtebauliches Konzept nach dem Qualifizierungsverfahren 
7. Städtebauliches Konzept nach der Überarbeitung 
8. Freiraumdarstellung 
9. Niederschrift Zwischenpräsentation Werkstattverfahren 
10. Niederschrift Abschlussveranstaltung Werkstattverfahren

Anlage 8 Freiflächendarstellung

774 Zeichen

Schlange
Block
Apartment-
haus
SchulstraßeOranienstraße
Oranienstraße
Nürnberger StraßeRegensburger Straße
Quartiers-
platz
Grüne Mitte
Grüne Pause
Fahrspur & Bewegungsfläche 
Feuerwehr (Mitbenutzung der 
Fahrspur durch Müllfahrzeug)
Flächennachweis        (m²)
KoopBLM:
Öfftl. Grünfläche:   ca. 850
Öfftl. zugängl. Grünflächen:   ca. 1.900 
Auswertung:  Defizit von ca. - 3.150 
Öfftl. Spielfläche:        ca. 1.200 
Auswertung:        Bedarf umsetzbar 
Weitere Grünflächen: 
Private Grünflächen  
Begrünte Dachflächen 
Gesamtsumme:        ca. 9.800  
Außenfläche Kindertages-
 einrichtung:         ca. 5.640
Berechnete Bedarfe       (m²) 
KoopBLM: 
Öfftl. Grün- & Freiflächen:        ca. 5.900 
Öfftl. Spielfläche:         ca. 1.200 
6
Stand 06.03.2024
Anlage 8Freiflächen

Anlage 4 Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB

15640 Zeichen

Vorhabenbezogenen-Entwurf -Oranienstraße- TöB Stellungnahmen 
- 1 -
1|9  
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Oranienstraße in Köln-Höhenberg – 
eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde 
vom 24.03.2022 bis zum 02.05.2022 durchgeführt. 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 14 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, 
welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksichtigt. Aufgrund des vor-
läufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbeschluss zu einer abwei-
chenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteili-
gungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung 
1 Bezirksregierung Köln – Dezernat 35.4 
Denkmalangelegenheiten 
Keine Bedenken. Kenntnisnahme Entfällt 
2 Bezirksregierung Köln – Dezernat 25  
Verkehr- ÖPNV und Schienenverkehr 
Keine Bedenken. 
Für konkrete Aussagen zur Verkehrsbelastung der 
Straßen und der Knotenpunkte sowie der Parkplatzsi-
tuation ist das Ergebnis des im Planungsverlauf zu 
Kenntnisnahme Entfällt 
Anlage 4

Vorhabenbezogenen-Entwurf -Oranienstraße- TöB Stellungnahmen  
 
- 2 - 
 
 
 
2|9    
erstellende verkehrstechnische Gutachten abzuwar-
ten. 
3 
 
3.1 
HWK Handwerkskammer Köln  
 
Reduzierung gewerblicher Nutzungen 
Die Überplanung einer gewerblich genutzten Fläche 
zu einem Urbanen Gebiet („MU“) wird kritisch be-
trachtet, da dies zur Reduzierung der gewerblichen 
Nutzbarkeit führt. Es wird ein urbanes Gebiet mit ei-
ner kleinteiligen Nutzungsmischung gefordert.  
 
 
 
Ja 
 
 
 
Das Ziel der Planung ist es, neben dem dringend benötigten 
Wohnraum auch eine öffentliche Grün- und Spielfläche, 
eine Kindertageseinrichtung sowie die Ansiedlung von nicht 
störendem Gewerbe, Ateliers, Dienstleistungen und kultu-
relle/soziale Einrichtungen zu realisieren.  
Diese angemessenen Nutzungen entsprechen gemäß § 6a 
Baunutzungsverordnung (BauNVO) dem Gebietscharakter 
eines Urbanen Gebietes. 
 
Das Plangebiet ist von Wohnnutzungen umgeben. Bei einer 
rein gewerblichen Nachnutzung ist mit gegenseitigen Beein-
trächtigungen zu rechnen.  
Im weiteren Planverfahren wird im Rahmen eines Qualifizie-
rungsverfahren die geplante Wohnnutzung in Kombination 
mit einer sozialen/ kulturellen Nutzung und nicht wesentlich 
störendem Gewerbe weiter untersucht.  
3.2 Planung entspricht nicht Gebietscharakter „MU“ 
Die Merkmale einer Ausweisung als „MU“ werden 
nicht erfüllt. Die Planung einer Kindertageeinrichtung 
kennzeichnet kein „MU“. Das Vorhaben stellt sich mit 
den geplanten Nutzungen als ein allgemeines Wohn-
gebiet („WA“) dar. 
Die fehlende Nutzungsdurchmischung widerspricht 
dem Konzept „Stadt der kurzen Wege“ mit dem Ziel 
Wohnen und Arbeiten zu vereinen. Die Nutzungs-
durchmischung soll von Beginn an in die Planung in-
tegriert werden: Bauten die ausschließliche dem 
Wohnen dienen und Wohnen im Erdgeschoss stra-
ßenseitig sollen ausnahmsweise zulässig sein. 
 
Kenntnisnahme 
 
Teile der Erdgeschosszonen sollen durch die Ansiedlung 
von Gewerbeeinheiten, Ateliers, Dienstleistungen und sozi-
alen/kulturellen Einrichtungen belebt werden.  
 
Wohnungsbau in einer integrierten Wohnlage stellt eine ge-
nerelle Chance dar, bestehende Strukturen weiterzuentwi-
ckeln und damit die weitere Ausdehnung der Siedlungs- und 
Verkehrsfläche in den Außenbereich einzudämmen.  
 
Aufgrund bestehender Versorgungs- und Einkaufsmöglich-
keiten an der Olpener Straße und im Stadtteilzentrum Hö-
henberg sowie der Schaffung neuer gewerblichen Einheiten

Vorhabenbezogenen-Entwurf -Oranienstraße- TöB Stellungnahmen  
 
- 3 - 
 
 
 
3|9    
Im Hinblick auf das Nutzungs- und Erschließungs-
konzept in einem „MU“ ist die autofreie Erschließung 
kritisch zu Betrachten. 
 
im Plangebiet ist das Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“ 
bezogen auf Einkaufsmöglichkeiten von Waren des tägli-
chen Bedarfs, Wohnen und Arbeiten in besonderem Maße 
gegeben. 
 
Im weiteren Planverfahren wird geprüft, ob die Art der bauli-
chen Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m festge-
setzt wird, beziehungsweise welches Baugebiet nach § 1 
Abs. 2 BauNVO der geplanten Nutzungen entspricht.  
3.3 Lärmbelastung 
Aufgrund der hohen Immissionsbelastung  die gemäß 
der TA-Lärm knapp unter denen eines Gewerbege-
bietes liegen, erscheint die Ausweisung als „MU“ als 
eine Notlösung. 
 
Nein 
 
Eine erste schalltechnische Untersuchung ergab, dass eine 
Wohnnutzung unter der Berücksichtigung von aktiven und 
passiven Lärmschutzmaßnahmen generell am Standort rea-
lisierbar ist. 
Im weiteren Verfahren wird die schalltechnische Voruntersu-
chung vertieft und ein Lärmgutachten erstellt, das die Im-
missionen aus dem Straßen- und Schienenverkehr und Ge-
werbeimmissionen der nördlichen und südlichen Nachbarn 
ermittelt. Aufbauend auf dem Gutachten wird bewertet, ob 
die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Schaffung gesunder 
Wohnverhältnisse geeignet sind bzw. inwieweit Anpassun-
gen und Umplanungen notwendig sind.  
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse 
werden gemäß § 1 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im 
weiteren Planverfahren berücksichtigt. 
4 
 
4.1 
IHK Industrie- und Handwerkskammer Köln  
 
Reduzierung gewerblicher Nutzungen 
Die nachrichtliche Anpassung des Flächennutzungs-
plans (FNP), der für das Plangebiet eine Gewerbeflä-
che (GE) darstellt, wird kritisch betrachtet, da durch 
die Planung eine weitere Gewerbefläche im Stadtge-
biet verloren geht. 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
Siehe Stellungnahme Nummer 3.1

Vorhabenbezogenen-Entwurf -Oranienstraße- TöB Stellungnahmen 
- 4 -
4|9  
Aufgrund des herrschenden Flächenkonkurrenz und 
der geringen Verfügbarkeit von Gewerbeflächen, 
führt es ohne entsprechende Ersatzfläche, zum At-
traktivitätsverlust des Standorts Köln. 
4.2 Planung entspricht nicht Gebietscharakter „MU“ 
Die Merkmale einer Ausweisung als urbanes Gebiet 
„MU“ werden aufgrund des prozentual niedrigen An-
teils an gewerblicher Nutzung nicht erfüllt. Der in der 
Planung aufgeführt Nutzungsmix ermöglicht allenfalls 
eine Ausweisung als Mischgebiet „MI“. Die Planung 
einer Kindertageseinrichtung stellt keine gewerbliche 
Nutzung dar.  
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme Nummer 3.2 
4.3 Die durchgängige Fortführung der umliegenden 
wohnverträglichen gewerblichen Nutzungen hat den 
Vorteil, dass die vorhandenen Gewerbebetriebe (Dis-
counter inkl. Lieferverkehr, Tankstelle) durch heran-
rückende Wohnbebauung nicht bedrängt werden. 
Nein Das Stadtteilzentrum Höhenberg an der Olpener Straße und 
das Umfeld der U-Bahnhaltestelle Fuldaer Straße weisen 
mit Einzelhandel, Vollversorgern und Discountern eine be-
reits gute Nahversorgungsinfrastruktur auf. Gleichzeitig wird 
für das Stadtteilzentrum bei einem stabilen Entwicklungs-
stand ein starker Wettbewerbsdruck auf die strukturprägen-
den Betriebe und einen Bedarf an Nachbelegung von Leer-
ständen festgestellt, sodass die Fortführung der umliegen-
den gewerblichen Nutzungen in nicht integrierte Lage ver-
mieden werden sollte. 
4.4 Aufgrund der Immissionsbelastung ist die Auswei-
sung als urbanes Gebiet „MU“ mit einem höheren An-
teil an gewerblichen Nutzungen anzustreben. 
Nein Siehe Stellungnahme Nummer 3.3 
5 KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
Keine Bedenken. Kenntnisnahme Entfällt 
6. LVR Landschaftsverband - Liegenschaften 
Keine Betroffenheit

Vorhabenbezogenen-Entwurf -Oranienstraße- TöB Stellungnahmen  
 
- 5 - 
 
 
 
5|9    
  
Eine gesonderte Stellungnahme vom LVR - Amt für 
Denkmalpflege im Rheinland in Pulheim und LVR - 
Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland in Bonn 
sollte eingeholt werden. 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Entfällt 
 
7. 
 
 
Polizeipräsidium Köln–  Verkehr  
 
Keine Bedenken. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Entfällt 
8. 
 
 
 
Polizeipräsidium Köln - Kriminalprävention  
 
Keine Bedenken. 
 
Es wird auf das kostenfreie und neutrale Beratungs-
angebot zur städtebaulichen Kriminalprävention so-
wie kriminalpräventiv wirkende Ausstattungen der 
Polizei Köln für Vorhabenträger, Bauherren oder In-
vestoren hingewiesen. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
Ja  
 
 
 
Entfällt 
 
Die Hinweise zur Kriminalprävention werden an die Vorha-
benträgerin weitergeleitet.  
 
9 
 
 
 
9.1 
Deutsche Telekom Technik GmbH  
 
Gegen die Planung bestehen keine Einwände. 
 
Telekommunikationsanschlüsse 
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich im 
Planbereich Telekommunikationslinien der Telekom 
befinden. Die Belange der Telekom – zum Beispiel 
das Eigentum der Telekom, die ungestörte Nutzung 
ihres Netzes sowie Ihre Vermögensinteressen – sind 
betroffen. Der Bestand und Betrieb der vorhandenen 
Telekommunikationslinien müssen weiterhin gewähr-
leistet bleiben. 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
Die vorhandenen Telekommunikationsleitungen innerhalb 
des Plangebietes werden berücksichtigt und von Bebauung 
freigehalten. 
 
9.2 Festsetzungen im Bebauungsplan

Vorhabenbezogenen-Entwurf -Oranienstraße- TöB Stellungnahmen  
 
- 6 - 
 
 
 
6|9    
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und 
ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in ei-
ner Breite von 0,50 m für die Unterbringung der Tele-
kommunikationslinien der Telekom vorzusehen sind.  
Hinsichtlich Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über 
Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsor-
gungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Stra-
ßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 zu beach-
ten. 
 
Ja Der Hinweise zu Festsetzungen sowie zu Baumpflanzungen 
wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
9.3 Ausbau Telekommunikationsnetz 
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus wirt-
schaftlichen Gründen eine Versorgung des Bauge-
bietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterir-
discher Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile 
einer koordinierten Erschließung sowie einer ausrei-
chenden Planungssicherheit möglich ist. 
 
 
 
Ja 
 
Im weiteren Planverfahren werden Regelung zu Verlegung 
von Versorgungsleitungen geprüft. 
10. 
 
 
Finanzamt Köln Ost  
 
Keine Bedenken. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Entfällt 
11. 
 
 
 
 
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH  
 
Keine Bedenken. 
 
Die Vorgabe zur Errichtung von Standplätzen für Ab-
fallbehälter gemäß § 10 Abfallsatzung der Stadt Köln 
und die Erreichbarkeit der Standplätze gemäß den 
Richtlinien für Anlagen von Stadtstraßen der RASt 06 
sind zu berücksichtigen. 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
Im weiteren Planverfahren werden die benannten Punkte 
(Einhaltung der Straßenradien, Bewegungsfreiraum und Ab-
fallsatzung) berücksichtigt und mit der AWB abgestimmt.

Vorhabenbezogenen-Entwurf -Oranienstraße- TöB Stellungnahmen  
 
- 7 - 
 
 
 
7|9    
Insbesondere der erforderliche Bewegungsraum für 
dreiachsige Müllfahrzeuge ist in der Planung zu be-
achten. 
 
12 
 
12.1 
SWK Stadtwerke Köln GmbH 
 
Rhein Energie AG / Rheinische NETZGesellschaft 
mbH 
 
Keine Bedenken. 
 
Es wird davon ausgegangen, dass für die Stromver-
sorgung der Anwohner mindestens eine neue Trafo-
Station benötigt wird. Diese soll in der Planung der 
zentralen öffentlichen Grünflächen berücksichtig wer-
den. Die Fläche ist von Bebauung und Baumpflan-
zungen freizuhalten und soll zu Wartungszwecken 
ein Mindestmaß von 3m x 6m aufweisen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
Die erforderliche Fläche für eine Trafo-Station wird mit ei-
nem Mindestmaß von 3m x 6m in der weiteren Planung be-
rücksichtigt und mit der Rhein Energie AG abgestimmt.  
 
12.2 KVB Kölner Verkehrs-Betriebs AG  
 
Keine Bedenken. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Entfällt 
13. 
 
 
 
13.1 
StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln  
 
Keine Bedenken. 
 
Schmutzwasser 
Die Entwässerung des Schmutzwassers kann über 
die örtlichen Kanäle in folgenden Straßen erfolgen: 
- Oranienstraße (OB600) 
- Regensburger Straße (SB Ei 800) 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
Der Anschluss des Plangebietes an die vorhandenen Ka-
näle wird im weiteren Planverfahren geprüft.

Vorhabenbezogenen-Entwurf -Oranienstraße- TöB Stellungnahmen  
 
- 8 - 
 
 
 
8|9    
- Schulstraße (STZ 400) 
- Olpener Straß0 (ST/ 300) 
 
 
13.2 Niederschlagswasser 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist ge-
mäß § 44 Absatz 1 Landeswassergesetzt von Grund-
stücken zu versickern, sofern das Wohl der Allge-
meinheit nicht beeinträchtigt wird. 
Die Versickerung des Niederschlagswassers ist im 
Bebauungsplan festzusetzen. Nach Prüfung der hyd-
raulischen Kapazität kann die Ableitung des Nieder-
schlagswassers und Abwassers in den vorhandenen 
Abwasserkanal abzuleiten. Die Festlegung einer Ein-
leitungsbeschränkung (Drosselwassermenge) ist da-
bei nicht auszuschließen.  
 
 
Ja 
 
Im weiteren Planverfahren werden Gutachten zum Nieder-
schlagswasser, unter Berücksichtigung des Schwammstadt-
konzeptes der Stadt Köln, erarbeite. Das Niederschlags-
wasser wird auf dem eigenen Grundstück versickert, sofern 
keine Tiefgaragenanlagen die Gebäude unterbauen.  
Hinweise und gegebenenfalls Flächenausweisungen wer-
den im Bebauungsplan aufgenommen 
13.3 Überflutungsvorsorge bei Starkregen 
Das Plangebiet weist markante Tiefpunkte auf, die 
bei einem Starkregenereignis einer Überflutungsge-
fährdung unterliegen. Das bestehende Kanalnetz ist 
für solch einen Fall nicht entsprechend dimensioniert. 
Ein wassersensibler und starkregenangepasster Um-
gang mit Niederschlagswasser ist zu berücksichtigen. 
Maßnahmen, die eine schadlose Zwischenspeiche-
rung, Ableitung bzw. Fernhaltung von Gebäuden si-
chern, werden erläutert und der Hinweis zum „Leitfa-
den für eine wassersensible Stadt- und Freiraumpla-
nung“ gegeben. 
 
 
Ja 
 
Ein Entwässerungskonzept für Starkregenereignisse wird im 
weiteren Planverfahren erstellt sowie die Möglichkeit der 
Versickerung gutachterlich geprüft. Ebenso wird der Um-
gang mit den Folgen von Starkregenereignisse nach Ab-
stimmung mit den StEB berücksichtigt. 
13.4 Ober- und Unterflutung  
Ja

Vorhabenbezogenen-Entwurf -Oranienstraße- TöB Stellungnahmen 
- 9 -
9|9  
Das Plangebiet liegt im Risikogebiet außerhalb des 
Überschwemmungsgebiets des Rheins. Eine Ober- 
und Unterflutung ist ohne Schutzmaßnahmen mög-
lich. Gemäß der Hochwassergefahrenkarte können 
sich aufgrund der derzeitige Geländehöhe bei 
11.30 m Kölner Pegel (KP) Wassertiefgen bis zu 4 m 
einstellen.  
Gemäß Hochwasserschutzkonzept der Stadt Köln 
wurde der Hochwasserschutz auf 11.90 m KP ange-
passt. 
Nach Grundwassermodellrechnung der RheinEnergie 
(2009) wurde der Grundwasserstand von ca. 41,50 m 
NHN für das Plangebiet ermittelt 
Kenndaten und Auflagen aus dem Wasserhaushaltsgesetz 
werden in der weiteren Planung übernommen. 
14. GVG Rhein-Erft GmbH  
Keine Bedenken. Kein Versorgungsgebiet der GVG. Kenntnisnahme Entfällt

Anlage 6 Städtebauliches Konzept Qualifizierungsverfahren

148 Zeichen

Grüne 
Mitte
Quartier-
splatz
Grüne 
Pause
Schlange
Block
Apartmenthaus 
3
Anlage 6Städtebauliches Konzept Qualifizierungsverfahren
Stand 18.01.2023

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1421 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Im Verfahren haben am 26.11.2022 und am 10.02.2023 zwei öffentliche Werkstätten stattgefunden. 
Parallel fand in der Zeit vom 24.11.2022 bis einschließlich 09.12.2022 die Unterrichtung der 
Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB statt; die Öffentlichkeit konnte sich in diesem Zeitraum zur 
Planung äußern. Der nächste Schritt der öffentlichen Beteiligung ist die sogenannte Veröffentlichung des 
Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Stadtentwicklungsausschuss und die 
Bezirksvertretung Kalk werden zu gegebener Zeit hierüber gesondert informiert. 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 10 Niederschrift Abschlussveranstaltung Werkstattverfahren

27838 Zeichen

STÄDTEBAULICHES KONZEPT FÜR DAS EHEMALIGE KRONENBROT AREAL AN DER 
ORANIENSTRASSE IN KÖLN-HÖHENBERG 
MEH
RFACHBEAUFTRAGUNG – KOMBINIERTES QUALIFIZIERUNGS- UND 
BETEILIGUNGSVERFAHREN 
PR
OTOKOLL DER 
ABSCHLUSSVERANSTALTUNG UND SITZUNG 
DER BEURTELUNGSKOMMISSION 
DAT
UM 10.02.2023 – 13:00 bis ca. 19:00 Uhr 
ORT  Katharina-Henoth-Gesamtschule 
Adalbertstraße 17 
51103 Köln 
TE
ILNEHMER 35 Teilnehmer*innen, siehe Anlage 
Das
 Protokoll der Sitzung der Beurteilungskommission ist mit dem Vorsitzenden sowie den Vertreter*innen der Ausloberin und des 
Stadtplanungsamtes abgestimmt. Es wird allen Verfahrensbeteiligten zur Verfügung gestellt.  
Anlage 10

2    
Mehrfachbeauftragung „Ehemaliges Kronenbrotareal“ Oranienstraße Köln-Höhenberg | Protokoll der Sitzung der 
Beurteilungskommission 
1. BEGRÜSSUNG 
Die Abschlussveranstaltung beginnt um 13 Uhr in der Katharina-Henoth-Gesamtschule mit der öffentlichen Präsentation der Entwürfe 
durch die teilnehmenden Teams.  
Herr Overmeyer (urban catalyst) eröffnet die Veranstaltung und begrüßt alle Anwesenden.  
Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer heißt ebenfalls alle Anwesenden herzlich willkommen und hebt positiv hervor, dass die 
Bewohner*innen in den gesamten Ablauf des Verfahrens einbezogen sind und Gelegenheit haben, Impulse für die Entwicklung des 
Quartiers einzubringen. Es soll die beste städtebauliche Lösung zur Entwicklung des Kronenbrotareals und zur Stärkung der 
Nachbarschaft gefunden werden.  
Als Vertreterin der Vorhabenträgerin richtet Frau Cachay von der BPD Immobilienentwicklung GmbH begrüßende Worte an alle 
Anwesenden und drückt ihre Freude aus, am heutigen Tag ein Leitbild für eine gemeinsame Vision der Zukunft des Kronenbrotareals zu 
finden. 
In einem kurzen Rückblick fasst Herr Overmeyer den bisherigen Ablauf des Qualifizierungsverfahrens und die vorangegangenen 
Veranstaltungen zusammen. Im Anschluss präsentieren die Teams ihre Entwürfe. Die Mitglieder der Beurteilungskommission haben die 
Möglichkeit, Fragen zu stellen, bevor sie sich zur Beratung zurückziehen. Daraufhin haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit 
mit den Teams über Ihre Entwürfe zu sprechen sowie Fragen und Anregungen zu äußern. Die Beiträge gibt Herr Overmeyer im 
Anschluss an die Beurteilungskommission weiter.  
Antworten auf Rückfragen an TeleInternetCafé (TIC): 
• Sehr intensive Nachbearbeitungsphase erfolgt.  
• Die Kita Außenfläche ist im Innenhof des Blockes.  
• Es ist kein Hochhaus geplant. 
• Die „Schlange“ im Norden wurde nach Kritik aus der Zwischenpräsentation aufgelöst. 
• Der räumliche Zusammenhang der Grünflächen wurde gestärkt. 
• Die Feuerwehraufstellflächen werden reduziert; die Gebäude sind mit Sicherheitstreppenhäusern ausgestattet. 
• Der Hol- und Bringverkehr der Kita wird am Eingang des Quartiers(-platzes) abgewickelt (Ecke Schul-/ 
Oranienstraße).  
Antworten auf Rückfragen an Stefan Forster Architekten (SFA): 
• Die private Freiraumnutzung konzentriert sich auf die Innenhöfe, bepflanzte Übergangszonen sorgen für 
Sichtschutz, EG-Wohnen auf Hochparterre. 
• Die Höheneinstufung orientiert sich an den Traufhöhen der Umgebung; Hochpunkte nur an den Eckpunkten. 
• Die inhomogene Struktur der Gebäude orientiert sich an der Umgebung. 
• Seit dem Zwischenkolloquium haben sich die Höhenentwicklung, die Konfiguration des Blockrandes und das 
Gebäude am Nürnberger Platz verändert. 
• Der Haustypus am Nürnberger Platz kann als Solitär gelesen werden; aufgrund seiner Dimensionen wirkt er zu 
allen Seiten raumbildend. 
Antworten auf Rückfragen an KCAP: 
• Der grüne Anger in der Mitte wird durch öffentliche Nutzungen am „Gelenk“ und durch die Kita belebt. 
• Der Veedelsplatz an der Schulstraße ist multifunktional nutzbar und wird durch das Café, die Grün- und 
Spielflächen belebt. 
• Die Vegetation in den Innenhöfen schafft den Übergang von öffentlich zu privat. 
• Die Treppenhäuser sind größtenteils durchgesteckt, sodass die Innenhöfe direkt vom Haus aus erschlossen werden. 
• Die durch das Pumpwerk gegebene Infrastruktur am Nürnberger Platz soll durch die Gemeinschaftsgärten genutzt 
werden. 
• Das im Plan vorgesehene Rasen-Fugen-Pflaster löst sich zu den Rändern immer weiter auf, im begehbaren Bereich 
sind die Fugen sehr eng und somit barrierefrei. 
Antworten auf Rückfragen an De Zwarte Hond (DZH): 
• D ie Erschließung der nördlichen Gebäude erfolgt nur über die zum öffentlichen Straßenraum orientierten Zugänge 
(immer für 2 Häuser). 
• Die Tragstruktur des Bestandsgebäudes wird erhalten und soll als Kita genutzt werden; schnelle Entwicklung gem. § 
34 BauGB denkbar 
• Der lange Gebäudekomplex im Osten ist funktional zusammenhängend, wirkt aber aufgrund der „hausweise“ 
gegliederten Fassaden wie eine kleinparzellige Bebauung.  
• Großhecken gliedern öffentliche und private Freiräumen. In den Höfen rücken die Wege von den 
Gebäudefassaden ab; starre Grenzen werden aufgebrochen.

3    
Mehrfachbeauftragung „Ehemaliges Kronenbrotareal“ Oranienstraße Köln-Höhenberg | Protokoll der Sitzung der 
Beurteilungskommission 
 
• Aufgrund des kleinteiligen Wohnungsmixes gibt es einseitig orientierte Wohnungen.  
• Hierarchie der Quartierseingänge ist klar ablesbar. 
• Die Punkthäuser im Norden sind sehr nah am Bestand und müssen daher eine Brandwand erhalten. Keine Wohnung 
weist eine reine Nordausrichtung aus. Die Funktionalität des Punkthauses an der Regenburger Straße ist noch nicht 
ausgereift. 
Antworten auf Rückfragen an Schneider + Schumacher (S+S): 
• Die Erdgeschosszonen sind durch Hecken geschützt. 
• Die Innenbereiche der Blöcke sind über durchgesteckte Treppenräume angebunden. 
• Die bewusste Mischung polygonaler und orthogonaler Gebäudeformen soll die unterschiedlichen Wohntypologien 
und Nutzungen abbilden. 
• Für kleine Veranstaltungen (Bewohner*innen, Nachbarschaft) in Kombination mit gastronomischem Angebot besteht 
der Multifunktionsraum im Erdgeschoss gegenüber der Grünfläche Nürnberger Straße. 
• Der Wald ist nicht dicht bekront, lichte Bäume erlauben die Belebung der geplanten Topografie unter den 
Bäumen. 
• Durch die Gestaltung und die Nutzung unterschiedlicher Beläge unterscheiden sich private und öffentliche Wege 
voneinander, zonieren öffentliche und private Bereiche. 
• Der Grünraum soll durch das Quartier „fließen“. 
 
2. KONSTITUIERUNG DER BEURTEILUNGSKOMMISSION 
 
Im Folgenden werden die Vollzähligkeit der stimmberechtigten Mitglieder und die Beschlussfähigkeit der Beurteilungskommission 
festgestellt. Es sind erschienen:  
 
Stimmberechtigte Fachpreisrichter 
–  Markus Greitemann, Beigeordneter Planen und Bauen  der Stadt Köln 
–  Annette Paul, Lorber Architekten, Köln  
–  Prof. Ludwig Wappner, allmannwappner GmbH, München  
–  Reinhard Mayer, Lorenzen Mayer Architekten, Berlin  
–  Alexa Waldow Stahm, Stahm Architekten, Braunschweig  
–  Jutta Wakob, Lil + Sparla, Köln  
–  Annett Cachay, BPD Immobilienentwicklung GmbH  
 
Stellvertretende Fachpreisrichter 
–  Eva Herr, Stadtplanerin, Leiterin Stadtplanungsamt der Stadt Köln  
–  Dominique Peer Steiner, Stadtplanungsamt Köln  
–  Prof. Dr. Michael Koch, yellowz, Basel/Berlin  
–  Jens Mayerle, 3pass, Köln  
–  Prof. Antonio Molina, jack_molina architekten gbr, Köln  
–  Martin Diekmann, LAD+ Hannover  
–  Markus Kalscheuer, BPD Immobilien entwicklung GmbH 
 
Stimmberechtigte Sachpreisrichter 
–  Christian Robyns, StEA SPD Fraktion  
–  Hans Schwanitz, StEA Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 
–  Monika Ross-Belkner, StEA CDU Fraktion  
–  Heinz Peter Fischer, BV Die Linke  
–  Ralph Sterck, StEA FDP 
–  Carl Smeets, BPD Immobilienentwicklung G mbH 
 
Stellvertretende Sachpreisrichter  
–  Claudia Greven-Thümer, Bezirksbürgermeisterin, SPD  
–  Gerald Darkow, BPD Immobilienentwicklung GmbH  
 
Sachverständige Berater 
–  Christian von Malottki, Marktforschung BPD, Frankfurt

4    
Mehrfachbeauftragung „Ehemaliges Kronenbrotareal“ Oranienstraße Köln-Höhenberg | Protokoll der Sitzung der 
Beurteilungskommission 
–  Klaus Overmeyer, urban catalyst, Berlin  
–  Gerhard Hauber, Henning Larsen, Hamburg  
–  Dr. Rainer Voß, Lenz&Johlen, Köln  
–  Tobias Prigge, Bernard Gruppe, Köln  
–  Dr. Werner Pook, ADU cologne, Köln  
 
Betreuung 
–  Ulrich Sieven, Wohnungsbauleitstelle der St adt Köln 
–  Alina Cordes, Stadtplanungsamt der Stadt Köln  
–  Joanna Podszus, urban catalyst, Berlin  
–  Tim Korbmacher, urban catalyst, Berlin 
–  Burkard Dewey, Dewey Muller Partnerschaft mbB Architekten Stadtplaner  
–  Charlotte Mäurer, Dewey Muller Partnerschaft mbB Architekten Stadtplaner  
–  Laurence Gaury, Dewey Muller Partnerschaft mbB Architekten Stadtplaner  
 
Aus dem Kreis der Preisgerichtsmitglieder war Herr Wappner bei der Zwischenwerkstatt einstimmig - mit eigner Stimmenthaltung - 
zum Vorsitzenden gewählt worden. Herr Wappner übernimmt erneut den Vorsitz und eröffnet die Sitzung. Er betont das Ziel dieser 
Sitzung, in intensiver Diskussion und Abwägung  eine möglichst eindeutige Entscheidung herbeizuführen, welche die beste Grundlage 
für einen robusten Stadtbaustein in Köln -Höhenberg liefert. Nach kurzer Zusammenfassung des Zwischenkolloq uiums erläutert er den 
Ablauf und das Vorgehen der Jurysitzung.  
 
Die Protokollierung übernehmen Frau Gaury und Frau Mäurer vom Büro Dewey Muller. 
 
 
3. BERICHT DER VORPÜFUNG 
Herr Dewey fasst die wesentlichen Merkmale der Vorprüfung zusammen und erläutert die Struktur des Vorprüfberichts. Er stellt die 
wesentlichen Kernfragen der Planungsvorgaben vor und verweist auf die in der Auslobung formulierten Beurteilungskriterien. Alle fünf, 
zur Mehrfachbeauftragung ausgewählten, Teams haben ihre Arbeiten fristgerecht und vollständig abgegeben, sodass siezur weiteren 
Beurteilung zugelassen werden.  
Die Vorprüfung fand auf Grundlage der zum Abgabeschluss eingereichten städtebaulichen Konzepte statt. An der Vorprüfung haben 
Vertreterinnen und Vertreter der städtischen Dienststellen, des Auftraggebers sowie des Büros Henning Larsen mitgewirkt.  
In den Präsentationen zeigen alle Teams zusätzlich zu den Abgabeplänen weitere Informationen zum Themenkomplex Klimawandel 
und Schwammstadt, welche von der Beurteilungskommission zur Kenntnis genommen werden. 
 
 
4. BEURTEILUNG DER ARBEITEN 
 
Um 15:30 Uhr beginnt das Preisgericht seine Beratung mit einer Besprechung des Bewertungsverfahrens. Hierzu erläutert Herr 
Wappner den Ablauf der Wertungsrundgänge. Den einzelnen Arbeiten wird jeweils ein Pate bzw. eine Patin aus dem Preisgericht 
zugeteilt, welche die Arbeiten mit einer wertenden Besprechung vorstellt. Im Anschluss werden die Arbeiten hinsichtlich ihrer Qualitäten 
und Mängel diskutiert. Danach erfolgt eine Abstimmung über den Verbleib der jeweiligen Arbeit im Verfahren. 
Jeweils zu Beginn stellen Frau Gaury und Frau Mäurer die wesentlichen, in der Vorprüfung festgestellten, Abweichungen der Arbeiten 
von Planungsvorgaben und Beurteilungskriterien vor.  
 
De Zwarte Hond (DZH) 
 
PRO 
• Interessantes und klares Konzept mit drei unterschiedlichen Gebäudetypologien, die sich um eine grüne Mitte gruppieren. 
• Der Entwurf hat idealtypische Nutzungsverteilungen und die Realteilbarkeit ist gegeben. 
• Erhalt der Tragstruktur des Parkhauses. 
• Die in dem Entwurf eher reduzierte gewerbliche Nutzung wird begrüßt. In der Umgebung gibt es schon Probleme mit dem 
Leerstand gewerblicher Flächen.  
• Der Quartierseingang wirkt einladend und wird durch die gewerblichen Nutzungen belebt.  
• Der zentrale und großzügig dimensionierte Freiraum hat eine gute Formsprache und schafft eine Verbindung zum Nürnberger 
Platz.

5    
Mehrfachbeauftragung „Ehemaliges Kronenbrotareal“ Oranienstraße Köln-Höhenberg | Protokoll der Sitzung der 
Beurteilungskommission 
 
KONTRA 
• Die Formensprache der Gebäude wirkt widersprüchlich und der Bezug zur Industriegeschichte ist nicht nachvollziehbar. 
• Der Maßstab der Blockrandbebauung und der Punkthäuser ist problematisch. 
• Die Erschließung der Punkthäuser im Norden ist fragwürdig. Das ö stliche Punkthaus ist in der Form teilweise nicht bewohnbar  
(Anbau Brandwand). 
• Die Punkthäuser haben aufgrund der Gebäudetiefe und der Grenzbebauung s chwierige Grundrisszuschnitte und 
Belichtungsprobleme. 
• Die „Doppelwegerschließung“ der Blockrandbebauung ist problematisch. Es fehlt die Abgrenzung privater und öffentlicher 
Bereiche. Der Block sollte insbesondere zur Schulstraße hin geschlossen sein.  
• Die Bestandsentwicklung funktioniert ohne Tiefgarage und/ oder Stellplätze nicht und ist somit anhängig von der Herstellung 
der Tiefgaragen anderer Bauabschnitte. 
• Die Anordnung gewerblicher Nutzungen im 1. Obergeschoss des Apartmenthauses sorgt nicht für eine Aktivierung der 
Erdgeschosszonen und birgt außerdem Vermarktungsprobleme. 
• Es stellt sich die Frage nach der Nutzbarkeit des zentralen Freiraums und inwiefern es eine öffentliche Fläche  innerhalb des 
Quartiers geben kann. Inwieweit wird der Innenraum zu einem großen Park und inwieweit bleibt er Quartiersplatz? 
• Der Grünraum wirkt sehr zergliedert.  
• Die Ausbildung der Übergangszone von Grünraum zu Wohnbebauung wird kritisch hinterfragt. 
• Zum Teil zu große Gebäudestrukturen; Gebäudetypologien haben sich verschlechtert. 
 
 
KCAP 
 
PRO 
• Die Kritik aus der Zwischenpräsentation wurde angenommen. Die Parallelität wurde überarbeitet und die Innenhöfe sind 
großzügiger geworden.  
• Das Grundkonzept ist gut. Die Proportionen der Blöcke sind ausgewogen. 
• Der Ansatz von drei Blöcken, die ein Ensemble bilden ist interessant. 
• Der Solitär im Westen bildet ein Gelenkstück zur Erweiterungsfläche. 
• Die Lage der Kita und der Kitaaußenfläche ist ein Alleinstellungsmerkmal des Entwurfes und wird durchaus positiv gewertet.  
• Der grüne Raum im Zentrum ist plausibel proportioniert. Die Attraktivität des Raums müsste noch herausgearbeitet werden. 
Die angrenzenden Blöcke sind gut dimensioniert. 
• Das Angebot im Lageplan ist sehr eigenständig. Im Zentrum befindet sich ein Pocket-Park.  
• Lage des Parks an der Schulstraße als Alleinstellungsmerkmal des Entwurfes. 
 
 
KONTRA 
• Das Konzept ist interessant, aber das Feintuning fehlt. 
• Die Architektur und die 3D-Darstellungen sind austauschbar, sie haben nichts mit Höhenberg zu tun. Die Visualisierungen 
erzeugen ein befremdliches Bild.  
• Die kleinteilige Struktur der Höfe funktioniert nicht. Die Architektursprache ist nicht angemessen an diesem Ort.  
• Die Verteilung der Wohnnutzungen im Quartier ist problematisch. 
• Der Standort für den freifinanzierten Wohnungsbau im Südosten und für das Apartmenthaus sind nicht nachvollziehbar. 
• Die Arbeit steht für Reduktion, insbesondere für Reduktion im Innenbereich. Die 2 Höfe sind allerdings sehr klein 
proportioniert.  
• Die nördliche Gebäudetypologie, in der der freifinanzierte Wohnungsbau verortet ist, erzeugen sehr tiefe Grundrisse. Das 
Apartment im Norden weist eine 1-Bund-Struktur auf, die äußerst ineffizient ist und so nicht realisiert werden kann. 
• Der Entwurfsansatz ist gut, aber der Gewerbeansatz im Zentrum ist nicht realistisch. Die nachhaltige Realisierung der 
Gewerbeflächen im Kontext Höhenberg wird angezweifelt.  
• Der Veedelsplatz mit verschiedenen Optionen und Nutzungen über die gesamte Länge ist zu wenig spezifiziert und 
überdimensioniert. 
• Im Zentrum kann kein richtiger Park entstehen. 
• Die Erschließung der Kita (Hol- und Bringverkehr, Kurzzeitparken) ist nicht gelöst. 
• Es besteht eine Konkurrenz zwischen den Freiflächen am Auftaktplatz Ecke Schul-/ Oranienstraße, dem großen Veedelsplatz 
und dem grünen Anger. Der Veedelsplatz steht außerdem in Konkurrenz zur Schulstraße, die ihre Bedeutung beibehalten 
soll.  
• Die Ansiedlung belebender Funktionen am Veedelsplatz ist unrealistisch.   
• Die nachzuweisenden Spielplätze sind im Entwurf nicht definiert. 
• Die Realisierung der Community-Gärten wird kritisch gesehen.  
• Die Wegeverbindung zwischen Bennoplatz und Erweiterungsfläche bildet eine Magistrale, die an der Stelle übertrieben ist. 
Ihre Ausformulierung passt an der Stelle nicht. 
• Wohnungszuschnitte führen zu Belichtungsproblematik. 
• Kita-Außenfläche: Verschattung, Konflikte zur Wohnnutzung möglich; Fläche zu groß. 
• Standort des Apartmenthauses kritisch.

6    
Mehrfachbeauftragung „Ehemaliges Kronenbrotareal“ Oranienstraße Köln-Höhenberg | Protokoll der Sitzung der 
Beurteilungskommission 
Schneider + Schumacher (S+S) 
 
PRO 
• Das Konzept eines Stadtparks im Inneren eines Quartiers ist ein interessantes Alleinstellungsmerkmal. 
• Die Reaktion des Teams auf die Kritikpunkte aus der Zwischenpräsentation ist umfassend und weiterführend. 
• Die Blockrandbebauung wurde geschlossen und die freistehenden Solitäre im „Wäldchen“ wurden beibehalten. Die 
Blockrandbebauung orientiert sich an der umgebenden Bebauung.  
• Das geforderte Raumprogramm wird nachgewiesen.  
• Das Konzept schafft eine hohe Lebensqualität für zukünftige Bewohner*innen. 
• Der Freiraum lädt zum Durchschlendern ein und erfüllt damit die Funktion als Park.  
• „Naht“ durch das Quartier verbindet Oranienstraße mit Nürnberger Platz. 
KONTRA 
• Die Architektursprache der Typologiezusammensetzung wird kritisch beurteilt.  
• Die Gebäudeformen sorgen für problematische Grundrisse. 
• Die Grundrisse sind problematisch. Der gesamte Blockrand im Südosten weist durch die gewählte Erschließungsstruktur 
einseitig ausgerichtete Grundrisse (50% davon nach Nordosten und Nordwesten) auf. 
• Den freistehenden Solitären mangelt es an Privatsphäre.  
• Die Nutzungsmischung Gewerbe insbesondere in dieser Größenordnung und Vielfalt  ist nicht realisierbar, da  sie den Zielen 
des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Köln widerspricht.  
• Der Park im Inneren des Quartiers funktioniert nicht, da die Fläche des Quartiers zu klein dimensioniert ist, um ein Wäldchen 
zu realisieren. 
• Die Spielflächen im Wald funktionieren nicht. 
• Die öffentlichen und privaten Freiflächen sind nicht klar voneinander abgrenzbar. Der Übergang in den Erdgeschosszonen ist 
problematisch (Vorgärten als Schutzbereich). 
• Die Flachdächer müssen multifunktional genutzt werden, z.B. als Retentionsdächer.  
• Die Regenwasserentwässerung ist nicht nachgewiesen. 
 
Stefan Forster Architekten (SFA) 
 
PRO 
• Robuster Städtebau mit einem großen, grünen und intimen Platz im Zentrum.  
• Die Wohnungsgrundrisse sind durchsteckend und die Grundrisse der Blockecken gut gelöst. 
• Die Gebäude zum Grünbereich sind offen gestaltet und kommunizieren mit diesem. 
• Der Entwurf kann oberirdisch in vier Bauabschnitten sukzessive entwickelt werden.  
• Die Körnung der Architektur ist gut ablesbar. Die Typologien unterscheiden sich zum Außen- und Innenraum.  
• Die Wohnungstypologien bilden ein dichtes Stück Stadt mit vielen Differenzierungen und Überlagerungen. Sie erzeugen 
Vielfalt.  
• Die Situation zum Norma-Parkplatz ist gut gelöst. 
• Die wohnwirtschaftlich genutzten EG-Zonen sind durch ein Hochparterre gelöst. Dies erzeugt Schutz und Intimität für die 
Bewohner*innen. 
• Die Höhenpunkte an den Quartierseingängen sind gut gesetzt. 
• Loggien oder Laubengänge erzeugen Pufferzonen, welche private Bereiche schützen.  
• Der Wechsel zwischen der steinernen Stadt und der inneren Landschaft ist gelungen. 
• Der Entwurf fügt sich in das Umfeld und ergänzt zugleich die bestehenden Strukturen. 
• Der große Platz im Zentrum ist sehr intim, die laute Stadt bleibt draußen. 
• Die Ost-West-Verbindung ist sehr gelungen. 
• Der Auftaktplatz an der Ecke Schul- / Oranienstraße wird positiv bewertet.  
• Der Entwurf bietet die Möglichkeit der Realisierung einer dritten Tiefgarageneinfahrt, die für die Realteilbarkeit notwendig 
ist.  
 
KONTRA 
• Die Verbindung zwischen Erweiterungsfläche und Platz ist durch “Milano-Haus“ als Sondertypologie verstellt, welcher sehr 
voluminös ist. 
• Die Eigentumswohnungen in den Hinterhäusern nach Norden funktionieren nur über eine Ost-West-Ausrichtung. 
• Die Satteldächer entsprechen nicht der ehemaligen Nutzung als Industrieareal.  
• Die Lage des Kindergartens hat Konfliktpotenzial.  
• Die Lage des Pocket-Parks wird in der unmittelbaren Nähe zum Seniorenheim kritisch gesehen; keine soziale Kontrolle. 
• Die Hofräume des Apartmenthauses und des südöstlichen Blocks sind sehr eng dimensioniert.  
• Der große Platz im Zentrum wird hauptsächlich als Spielplatz genutzt.  
• Die Arbeit weist keine klare Verbindung zur Erweiterungsfläche auf.  
• Das Schwammstadtkonzept und die Nutzung der grauen Energie sind wenig ausgeprägt. 
• Zu hoher Versiegelungsgrad.

7    
Mehrfachbeauftragung „Ehemaliges Kronenbrotareal“ Oranienstraße Köln-Höhenberg | Protokoll der Sitzung der 
Beurteilungskommission 
 
 
 
TeleInternetCafé (TIC) 
 
PRO 
• Die Proportionen sind funktional, wirken selbstverständlich und schaffen einen Quartierscharakter.  
• Die städtebauliche Konfiguration ähnelt der Konfiguration des Entwurfs von Stefan Forster, wirken jedoch großzügiger und 
luftiger.  
• Der Entwurf zeichnet sich durch den positiven Umgang mit dem Bestand und der Bindung grauer Energie aus. 
• Das Zusammenspiel von Architektur und Innenräumen ist gut gelungen. 
• Der Entwurf schafft klare Binnenräume. 
• Der Entwurf schafft einen i dealen Übergang von öffentlichen zu privaten Räumen. In Richtung Norden gestalten sich di e 
Freiräume immer privater.  
• Der Auftaktraum an der Ecke Schulstraße/ Oranienstraße ist richtig dimensioniert, wirkt urban und öffnet eine Durchwegung, 
die das Quartier mit der Nürnberger Straße verbindet. 
• Der Freibereich im Zentrum hat den öffentlichen Charakter einer Nachbarschaft und wirkt glaubwürdig.  
• Das Konzept zeigt eine gute Lösung der gemeinschaftlich genutzten Freibereiche und der Anordnung der Kleinkindspielflächen.  
• Die Durchwegung und der öffentliche Hauptweg sind effizient gestaltet.  
• Die Funktionsmischung wirkt realistisch.  
• Das Regenwasserentwässerungs- und Schwammstadtkonzept ist gut durchdacht.  
• Spielplatz als „ehrliche“ öffentlich-zugängliche Fläche. 
KONTRA 
• Das Durchbrechen der Bebauung im Norden (ehemals „Schlange“) wirkt nicht mehr konsequent. Die ursprüngliche Konfiguration 
der „Schlange“ wirkte schlüssiger, aber zu großmaßstäblich. Die Figur kann nach wie vor nicht überzeugen. 
• Die Nord-Süd Ausrichtung der Eigentumswohnungen ist problematisch.  
• Das Apartmenthaus wird kontrovers diskutiert und sorgt für einen Bruch im städtebaulichen Konzept. 
• Die Nutzung des Bestands muss genau auf Zuschnitt, Funktionalität der geplanten Nutzung und Wirtschaftlichkeit geprüft 
werden. Auch ist zu prüfen, ob das Baufenster bei einem Rückfall auf einen Neubau die geplante Nutzung ermöglichen kann. 
 
6 BEURTEILUNG DER ARBEITEN DER ENGEREN WAHL 
 
Erster Rundgang 
Nach dem ersten Rundgang verbleiben alle Arbeiten in der weiteren Bewertung.  
 
Vor dem zweiten Rundgang berichtet Herr Overmeyer von den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung. (Siehe hierzu separates 
Protokoll.) 
 
Zweiter Rundgang 
Im zweiten Rundgang wird über den Verbleib bzw. Ausschluss der Arbeiten folgendermaßen abgestimmt:  
 
 Stimmverhältnis Verbleib : Ausschluss 
 
De Zwarte Hond   3 : 10 Ausschluss 
KCAP   2 : 11 Ausschluss 
Schneider & Schumacher   2 : 11 Ausschluss 
Stefan Forster Architekten 11 :  2 Verbleib 
TeleInternetCafé   9 :  4 Verbleib 
 
Somit verbleiben zwei der insgesamt fünf eingereichten Arbeiten im Verfahren.

8    
Mehrfachbeauftragung „Ehemaliges Kronenbrotareal“ Oranienstraße Köln-Höhenberg | Protokoll der Sitzung der 
Beurteilungskommission 
 
7 FESTLEGUNG DER RANGFOLGE UND EMPFEHLUNG DER 
BEURTEILUNGSKOMMISSION 
 
Nach intensiv fortgesetzter Diskussion und Abwägung die Qualitätsmerkmale der beiden verbleibenden Arbeiten wird die Rangfolge 
wie folgt abgestimmt: 
 Stimmverhältnis 
 Auszeichnung Ja- : Nein-Stimmen 
 
TeleInternetCafé 1. Rang 7 : 6 
Stefan Forster Architekten 2. Rang 6 : 7 
Die Beurteilungskommission empfiehlt, auf der Grundlage des Entwurfes von Team TeleInternetCafé / HWK Landschaftsarchitekten 
den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu entwickeln. Folgende Punkte sollten dabei geprüft und überarbeitet werden: 
• Die Wiederverwertung der bestehenden Hallenstruktur in funktionaler, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht. 
Auch ist zu prüfen, ob das Baufenster bei einem Rückfall auf einen Neubau die geplante Nutzung ermöglichen 
kann.  
• Der Entreeplatz an der Schul-/Oranienstraße ist gut proportioniert und sollte auch im Falle eines Nicht-Erhalts der 
bestehenden Halle beibehalten werden. Die Funktionen des Hol- und Bringverkehrs der Kita und der Anlieferung 
der EG-Nutzung sind unter Wahrung der Aufenthaltsqualität zu konkretisieren. 
• Die abknickenden Baukörper im Norden bedürfen der Überarbeitung hinsichtlich Raumbildung und 
Dimensionierung. Auch die Ausformulierung des Abschlusses zur Nürnberger Straße hin ist im Hinblick auf die 
dortige Entreesituation und Wegeführung weiterzuentwickeln. 
• Die ausgewiesene BGF wirkt höher als die Volumen im Modell vermuten lassen. Dies ist im Detail zu prüfen und 
gegebenenfalls anzupassen.  
• Das Thema der Realteilung ist im Sinne einer baulichen Umsetzbarkeit und eines wirtschaftlich darstellbaren 
Vertriebs weiterzuentwickeln. Die betrifft auch die Teilbarkeit und die bauabschnittsweise Erschließung der 
Tiefgaragen. 
• Die geforderten Grün- und Freiflächen sind weitgehend nachgewiesen. Die Kleinkindspielplätze bedürfen der 
Optimierung hinsichtlich Lage und Einsehbarkeit in Wohnungsnähe. 
• Gemeinschaftliche Grünflächen auf den Dächern i. V. m. Regenwasser-Retention sind grundsätzlich willkommen, 
jedoch kann der Nachweis der Kleinkindspielflächen nicht dort erfolgen. 
• Der Übergang von öffentlich zugänglichen und gemeinschaftlichen Flächen gegenüber von Wohnnutzungen im 
Erdgeschoss ist unter dem Aspekt der Privatsphäre weitestgehend gut. Die Möglichkeit, Privatsphäre durch die 
Lage von EG-Wohnungen im Hochparterre zu schaffen, sollte unter Beachtung der Anforderungen an 
Barrierefreiheit erwogen werden. 
• Bei allen Arbeiteten stellt sich die Frage, wie weit eine im Inneren des Blocks liegende Grünfläche wirklich 
öffentlich sein kann und ob diese nicht eher den Charakter einer öffentlichen Grünfläche für die dort lebenden 
Bewohner*innen haben kann. 
Die BPD respektiert die Entscheidung der Beurteilungskommission, die einen fachlich fundierten, demokratischen Prozess abbildet. Die 
Wiedernutzung des Bestands muss auf Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit überprüft werden. Die BPD behält sich die Option vor, die 
Bestandsnutzung bei bestätigter Unwirtschaftlichkeit zu überdenken und durch einen Neubau zu ersetzen.  
 
Die BPD wird den Entwurf im weiteren Verfahren einer umfassenden Prüfung unter Berücksichtigung der Empfehlungen der 
Beurteilungskommission unterziehen und die Überarbeitung mit der Stadt Köln im Hinblick auf das weitere Verfahren abstimmen. Diese 
Prüfphase wird 4 bis 5 Monate in Anspruch nehmen. 
Sollten in der Bearbeitungsphase Gründe gegen eine weitere Vertiefung des Entwurfes sprechen, bleibt BPD auch die Möglichkeit mit 
dem 2. Preisträger Team Stefan Forster in die Diskussion zu treten. 
 
10. ABSCHLUSS DER SITZUNG 
 
Herr Wappner dankt allen Anwesenden für ihre engagierten Beiträge zur Diskussion und Entscheidungsfindung. Die Sitzung endet 
gegen 19:00 Uhr. 
 
Herr Greitemann dankt Herrn Wappner für den Vorsitz und allen Teilnehmenden für die Mitwirkung. Er betont, dass seitens der 
Stadtverwaltung die weitere Umsetzung des Vorhabens im Bebauungsplanverfahren vorangetrieben wird.  
15.02.2023,

9    
Mehrfachbeauftragung „Ehemaliges Kronenbrotareal“ Oranienstraße Köln-Höhenberg | Protokoll der Sitzung der 
Beurteilungskommission 
 
 
Laurence Gaury, Charlotte Mäurer  
Dewey Muller Partnerschaft mbB Architekten Stadtplaner 
 
Anlage: Teilnehmerliste, Protokoll der Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 11 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV 8-Sitzung 25.0.4.2024

3551 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon: (0221) 221 98313 
Fax:  (0221) 221 98347 
E-Mail: corinna.brecher@stadt-
koeln.de 
Datum: 26.04.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 25.04.2024 
öffentlich 
8.2.2 Anhörung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung 
des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 
71454/02 Arbeitstitel: Oranienstraße in Köln-Höhenberg 
1043/2024 
Gem. Änderungsantrag SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-
Fraktion und Fraktion Die LINKE. in der Bezirksvertretung Kalk zur Beschluss-
vorlage 1043/2024 
AN/0688/2024 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den gemeinsamen Änderungsantrag SPD-
Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Fraktion Die LINKE. abstimmen: 
 
Beschluss I: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes 
Nummer 71454/02 mit dem Arbeitstitel Oranienstraße in Köln-Höhenberg aus dem 
Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.09.2022 (Anlage 2) 
geringfügig in das jetzige Plangebiet zu ändern (gemäß Anlage 3); 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 7 „Städtebauliches Konzept Überarbeitung (Stand 06.03.2024)“ einen 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der öf-
fentlich durchgeführten Werkstätten nach § 13a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Bauge-
setzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behör-
den und sonstiger Träger öffentlichen Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei 
gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4 und 5) zu berücksichtigen. 
3. beauftragt die Verwaltung, die bereits im vorherigen Entwurf geplante fußläufige We-
geführung von der Oranienstraße zwischen Bestandsgebäude (Oranienstraße 160) 
und Apartmenthaus zur Regensburger Straße umzusetzen.

Abstimmung: 
 
Einstimmig zugestimmt.  
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten 
Beschluss zu fassen:  
Beschluss II: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes 
Nummer 71454/02 mit dem Arbeitstitel Oranienstraße in Köln-Höhenberg aus dem 
Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.09.2022 (Anlage 2) 
geringfügig in das jetzige Plangebiet zu ändern (gemäß Anlage 3); 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 7 „Städtebauliches Konzept Überarbeitung (Stand 06.03.2024)“ einen 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der öf-
fentlich durchgeführten Werkstätten nach § 13a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Bauge-
setzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behör-
den und sonstiger Träger öffentlichen Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei 
gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4 und 5) zu berücksichtigen. 
3. beauftragt die Verwaltung, die bereits im vorherigen Entwurf geplante fußläufige We-
geführung von der Oranienstraße zwischen Bestandsgebäude (Oranienstraße 160) 
und Apartmenthaus zur Regensburger Straße umzusetzen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich bei Enthaltung des Bezirksvertreter Fischer (Die LINKE.) zugestimmt. 
 
Bei Abwesenheit von Bezirksvertreter Badorf (Die LINKE.).

Anlage 12 Auszug aus dem Beschlussprotokoll StEA TOP 9.2 StEA 02.05.2024

4160 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
   
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 07.05.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 26. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 02.05.2024 
öffentlich 
9.2 Anhörung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) zu den Ergebnissen der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben 
zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) Nr. 71454/02 Arbeitstitel: Oranienstraße in Köln-Höhen-
berg 
1043/2024 
I Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Ent-
wurfes Nummer 71454/02 mit dem Arbeitstitel Oranienstraße in Köln-Höhen-
berg aus dem Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 
01.09.2022 (Anlage 2) geringfügig in das jetzige Plangebiet zu ändern (gemäß 
Anlage 3); 
 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzeptes gemäß Anlage 7 „Städtebauliches Konzept Überarbeitung (Stand 
06.03.2024)“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbei-
ten. Die Ergebnisse der öffentlich durchgeführten Werkstätten nach § 13a Ab-
satz 3 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse 
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlichen Be-
lange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der 
Verwaltung (Anlage 4 und 5) zu berücksichtigen. 
 
II Mündlicher Änderungsantrag vom SE Krems (SPD):  
 
Beschluss:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksver-
tretung Kalk vom 25.04.2024 an (Ergänzung fett):

Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1.  beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Ent-
wurfes Nummer 71454/02 mit dem Arbeitstitel Oranienstraße in Köln-Höhen-
berg aus dem Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 
01.09.2022 (Anlage 2) geringfügig in das jetzige Plangebiet zu ändern (gemäß 
Anlage 3); 
 
2.  beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzeptes gemäß Anlage 7 „Städtebauliches Konzept Überarbeitung (Stand 
06.03.2024)“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbei-
ten. Die Ergebnisse der öffentlich durchgeführten Werkstätten nach § 13a Ab-
satz 3 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse 
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlichen Be-
lange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der 
Verwaltung (Anlage 4 und 5) zu berücksichtigen. 
 
3. beauftragt die Verwaltung, die bereits im vorherigen Entwurf geplante 
fußläufige Wegeführung von der Oranienstraße zwischen Bestandsge-
bäude (Oranienstraße 160) und Apartmenthaus zur Regensburger Straße 
umzusetzen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
III Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung (Ergänzung fett):  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Ent-
wurfes Nummer 71454/02 mit dem Arbeitstitel Oranienstraße in Köln-Höhen-
berg aus dem Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 
01.09.2022 (Anlage 2) geringfügig in das jetzige Plangebiet zu ändern (gemäß 
Anlage 3); 
 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzeptes gemäß Anlage 7 „Städtebauliches Konzept Überarbeitung (Stand 
06.03.2024)“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbei-
ten. Die Ergebnisse der öffentlich durchgeführten Werkstätten nach § 13a Ab-
satz 3 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse 
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlichen Be-
lange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der 
Verwaltung (Anlage 4 und 5) zu berücksichtigen. 
 
3. beauftragt die Verwaltung, die bereits im vorherigen Entwurf geplante fuß-
läufige Wegeführung von der Oranienstraße zwischen Bestandsgebäude 
(Oranienstraße 160) und Apartmenthaus zur Regensburger Straße umzu-
setzen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2072 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1043/2024
Stand: 20.08.2025 
Sachstandsbericht  
Anhörung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 71454/02 
Arbeitstitel: Oranienstraße in Köln-Höhenberg 
Beschluss:  
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes 
Nummer 71454/02 mit dem Arbeitstitel Oranienstraße in Köln-Höhenberg aus dem 
Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.09.2022 (Anlage 2) 
geringfügig in das jetzige Plangebiet zu ändern (gemäß Anlage 3); 
 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 7 „Städtebauliches Konzept Überarbeitung (Stand 06.03.2024)“ einen 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der öf-
fentlich durchgeführten Werkstätten nach § 13a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Bauge-
setzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behör-
den und sonstiger Träger öffentlichen Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei 
gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4 und 5) zu berücksichtigen. 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes wurde wie beschlossen geringfügig ange-
passt.  
Die Ausarbeitung des städtebaulichen Konzeptes zu einem vorhabenbezogenen Bebauungs-
plan-Entwurf ist in Bearbeitung, jedoch noch nicht abgeschlossen. 
Parallel wird der Städtebauliche Entwurf seitens der Vorhabenträgerin auf seine Realisierbar-
keit geprüft.   
Nächste Schritte:

2 
 
Der nächste Schritt ist die Durchführung der Beteiligung der Dienststellen und sonstiger Trä-
ger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB. Hierfür werden aktuell die Unterlagen 
inklusive aller notwendiger Gutachten vorbereitet. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: August 2026

Anlage 5 Stellungnahmen aus der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB

20076 Zeichen

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf -Oranienstraße- Öffentlichkeit Stellungnahmen 
- 1 -
/ 2 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf mit dem Arbeitstitel – Oranienstraße – in Köln 
Höhenberg eingegangenen Stellungnahmen aus der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Bauge-
setzbuch (BauGB) 
Die Öffentlichkeit konnte sich gemäß § 13a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BauGB innerhalb des kombinierten Qualifizierungs- und Beteiligungs-
verfahren über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen von 2 öffentlich durchgeführ-
ten Werkstätten beteiligen und sich zur Planung mündlich äußern.  
Teil des Verfahrens waren die Zwischenpräsentationen am 26.11.2022 vor Ort (Oranienstraße/Schulstraße) in Form von thematischen Rund-
gängen durch das Plangebiet und die Abschlussveranstaltung am 10.02.2023 in der Katharina-Henoth-Gesamtschule. 
Zeitgleich bestand auch die Möglichkeit eine digitale Stellungnahme zum Verfahren auf der Internetseite der Stadt Köln (www.beteiligung-
bauleitplanung.koeln) abzugeben. Es sind keine schriftlichen Stellungnahmen in der Zeit vom 24.11.2022 bis zum 09.12.2022 eingegangen. 
Nachfolgend sind zuerst die Stellungnahmen zum Entwurf des prämierten 1. Ranges aus dem Qualifizierungsverfahren nach den Veranstal-
tungen Zwischenpräsentation und Abschlussveranstaltung sowie die allgemeinen Anregungen zum Plangebiet aufgeführt und anschließend 
die Stellungnahmen zu den nicht prämierten Entwürfen, die im weiteren Verfahren nicht weiterverfolgt werden. Die Stellungnahmen sind fort-
laufend nummeriert.  
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des kombinierten Qualifizierungs- und Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der 
Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, der Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung 
nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksichtigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der finalen 
Abwägung zum Satzungsbeschluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte aus der Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Beteili-
gung § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere das Ergebnis der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und 
§ 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen.
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung 
Zwischenpräsentation (28.11.2022) 
1 
1.1 
Nutzung Entwurf 1.Rang 
Es sollen in den Gebäudekomplexen Angebote für 
Jugendliche geschaffen werden. 
Ja Ziel des Planvorhabens ist die Entwicklung eines urbanen 
Wohnquartiers. Das Raumprogramm sieht in Erdgeschoss-
zonen auch ein sozialen/ kulturellen Einrichtungen vor. 
Anlage 5

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf -Oranienstraße- Öffentlichkeit Stellungnahmen 
 
- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 Zwischenpräsentation (28.11.2022)   
Die Planung einer Jugendeinrichtung wird im weiteren Ver-
fahren berücksichtigt und mit den Fachdienststellen abge-
stimmt  
1.2 Nutzung Allgemeine Anregungen (DZH) 
Es besteht die Frage, wie das Wohnungsangebot po-
sitive Effekte auf die Nachbarschaft haben kann, 
ohne das durch die Aufwertung des Wohngebietes 
durch Zuzug von statushöheren Wohnbevölkerung, 
die bestehende Sozialstruktur verdrängt wird. 
 
Ja 
 
Die Stadt hat einen erheblichen Bedarf an Wohnbauflächen 
sowie Flächen für Mischnutzungen. Grundsätzlich ist es 
städtebauliche Zielsetzung die Innenentwicklung bereits gut 
erschlossener Bereiche zu fördern.  
Ziel des Planvorhabens ist die Entwicklung eines urbanen 
Wohnquartiers. Um auch zukünftig bezahlbaren Wohnraum 
in Köln bereitstellen zu können, hat der Rat der Stadt Köln 
2017 das Kooperative Baulandmodell beschlossen, deren 
Anwendung die Vorhabenträgerin.am 22.03.2022 zuge-
stimmt hat. Der durch das Vorhaben ausgelöste Bedarf an 
öffentlich gefördertem Wohnungsbau (30% der Geschoss-
fläche Wohnen), sozialer Infrastruktur (Kindertageseinrich-
tung) und öffentlicher Spielfläche soll innerhalb des Vorha-
ben- und Erschließungsplanes vollumfänglich nachgewie-
sen werden.  
Im Plangebiet soll freifinanzierter und öffentlich geförderter 
Wohnraum für unterschiedliche Zielgruppen (Familien, Sin-
gles, Senioren etc.) entstehen. Teile der Erdgeschosszonen 
sind für nicht störende, belebende gewerbliche Nutzungen 
vorgesehen. Der Bedarf an Gewerbeeinheiten orientiert sich 
am örtlichen Bedarf.  
Die Entwicklung der ehemaligen Kronenbrotfabrik erlaubt 
eine Öffnung des aktuell geschlossenen Blocks. Durch neue 
Wegeverbindungen, Sichtachsen und Freiräume wird das

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf -Oranienstraße- Öffentlichkeit Stellungnahmen 
 
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/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 Zwischenpräsentation (28.11.2022)   
Grundstück neu strukturiert und erlaubt eine Verzahnung 
des Quartiers mit der Umgebung.  
1.3 Nutzung Allgemeine Anregungen (KCAP) 
Hinsichtlich des Themas Sozialräume bestehen die 
Fragen, welche Sozialräume geschaffen werden, was 
in diesen Räumen passiert und inwiefern diese zu 
Impulsräumen für eine vielfältige Bespielung werden 
können. 
 
Ja 
 
Ziel des Planvorhabens ist die Entwicklung eines urbanen 
Wohnquartiers. Das Raumprogramm sieht in Erdgeschoss-
zonen eine Entwicklung von kleinen Gewerbeeinheiten, Ate-
liers, Dienstleistungen und sozialen/ kulturellen Einrichtun-
gen vor, die an den hochfrequentierten öffentlichen bzw. öf-
fentlich zugänglichen Freiräumen angesiedelt werden sol-
len. Diese sollen den Freiraum prägen und durch Belebung 
zu dessen Kontrolle beitragen.  
2 
2.1 
Freiraum Entwurf 1.Rang 
Es soll im Freiraum Angebote für Jugendliche ge-
schaffen werden 
 
Ja 
 
Siehe laufende Nummer 1.1 
2.2 Der Umgang mit den Themen Freiraum und Wasser 
wird sehr begrüßt. Es wird angeregt, angrenzende 
Freiräume im weiteren Verfahren ebenfalls zu qualifi-
zieren. 
Teilweise Die Stadt Köln hat am 09. Juli 2019 den „Klimanotstand“ er-
klärt und strebt an, bis 2035 klimaneutral zu werden. Das 
Plangebiet soll hinsichtlich der wassersensiblen Stadtpla-
nung neue Maßstäbe setzen, die auf die Anforderungen des 
Klimawandels reagieren und die Belastung auf die vorhan-
dene Infrastruktur der Stadt minimieren. Ziel der Planung ist 
die Entwicklung eines übergreifenden klimaneutralen 
Schwammstadtkonzepts. Das Prinzip der Schwammstadt 
beruht darauf, den natürlichen Wasserkreislauf zu erhalten.  
 
Die Qualifizierung der angrenzenden Freiräume (außerhalb 
des Geltungsbereichs) ist nicht Gegenstand des Planungs-
vorhabens.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf -Oranienstraße- Öffentlichkeit Stellungnahmen 
 
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/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 Zwischenpräsentation (28.11.2022)   
2.3 Die Freiräume scheinen eine gute Durchlüftung zu 
erzielen und den Zustrom von Nordwesten auszunut-
zen. 
Ja Im weiteren Verfahren werden die Themen der Durchlüftung 
und der Klimaanpassung geprüft. 
 
2.4 Die öffentlichen Räume wirken einladend. Hier sollten 
Baumpflanzungen berücksichtigt werden.  
Ja Im weiteren Verfahren werden die öffentlichen Räume wei-
ter untersucht und präzisiert.  
Dabei wird das Konzeptes der „Essbaren Stadt“ bei der Pla-
nung von Bäumen mit eingebunden. 
3 
3.1 
Architektur Entwurf 1.Rang 
Die Integration der bestehenden Halle wird sehr be-
grüßt und als identitätsstiftend wahrgenommen. 
 
Ja 
 
Im weiteren Verfahren wird die Wiederverwertung der be-
stehenden Hallenstruktur in funktionaler, technischer und 
wirtschaftlicher Hinsicht geprüft. Dabei wird die besondere 
Wirkung des Gebäudes auf die Nachbarschaft in städtebau-
licher Hinsicht mitberücksichtigt. Auch ist zu prüfen, ob bei 
einem Rückbau des ehemaligen Parkhauses, für einen 
Neubau das gleiche Baufenster des Altbestandes übernom-
men werden kann, um die geplante Nutzung zu ermögli-
chen. Die Baumasse ist in diesem Bereich anzupassen. 
3.2 Sowohl die Höhenstaffelung als auch Bauvolumen 
sollen überdacht werden. 
Ja 
 
Im weiteren Verfahren werden die Themen der Geschossig-
keit und des Bauvolumens untersucht und präzisiert.  
 
3.3 Die Verortung des Parkhauses soll überdacht wer-
den. 
Nein 
 
Ein Parkhaus ist zusätzlich zum bestehenden Parkhaus an 
der Oranienstraße im Entwurf nicht vorgesehen. 
4. 
4.1 
Verkehr / Mobilität Allgemeine Anregungen 
(KCAP) 
Es besteht die Frage, welche Qualitäten die Oranien-
straße erhalten muss, damit die Geschwindigkeitsbe-
grenzung auf 30 km/h eingehalten wird 
 
Nein 
 
 
Die Oranienstraße liegt nicht im Geltungsbereich des Be-
bauungsplan-Entwurfes. Ausbaumaßnahmen einer öffentli-
chen Verkehrsfläche sind nicht Gegenstand eines Bebau-
ungsplanverfahrens.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf -Oranienstraße- Öffentlichkeit Stellungnahmen 
- 5 -
/ 6 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung 
Zwischenpräsentation (28.11.2022) 
4.2 Verkehr / Mobilität Allgemeine Anregungen (S+S) 
Es ist ein Mobilitätskonzept mit der Nutzung von 
elektrisch motorisierten sowie nicht motorisierten 
Kleinst- und Leichtfahrzeugen (Mikromobilität) ge-
wünscht 
Ja Im Rahmen des Qualifizierungsverfahren wurde in einer 
ersten verkehrlichen Untersuchung die Auswirkungen der 
Planung auf den Verkehr ermittelt und analysiert. Die Pla-
nung einer Mobilitätsstation war Teil der Aufgabenstellung. 
Im weiteren Verfahren werden die Mobilitätanforderungen 
untersucht. 
4.3 Verkehr / Mobilität Allgemeine Anregungen (SFA) 
Die Stellplatzsituation/ Parkplatzsituation für die An-
wohner*innen sollte überdacht werden.  
Ja 
Die notwendigen Stellplätze der Planung werden auf dem 
Grundstück in Tiefgaragen nachgewiesen.  
Auf dem Platz an der Nürnberger Straße werden neben der 
festgesetzten öffentlichen Grünfläche auch öffentliche Stell-
plätze gesichert, die bereits im gültigen Bebauungsplan 
71450/02 festgesetzt wurden 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung 
Abschlusspräsentation (10.02.2023) 
5 Nutzung Entwurf 1.Rang 
Der Erhalt und die Umgestaltung des Parkhauses 
sind mutig und passen in unsere heutige Zeit. 
Kenntnisnahme Siehe laufende Nummer 3.1 
6
6.1 
Freiraum Entwurf 1.Rang
Die Durchwegung von der Oranien-/ Schulstraße zur 
Nürnberger Straße ist eindeutig und richtig.
Ja Die Durchwegung, die das Quartier mit der Nürnberger 
Straße verbindet, und der öffentlich zugängliche Hauptweg 
bleiben erhalten  und werden im weiteren Verfahren präzi-
siert.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf -Oranienstraße- Öffentlichkeit Stellungnahmen 
 
- 6 - 
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 Abschlusspräsentation (10.02.2023)   
6.2 Das Konzept zur Speicherung von Regenwasser und 
die damit verbundene Gestaltung der Freiräume ist 
überzeugend. 
Ja 
 
 
 
Siehe laufende Nummer 2.2 
 
6.3 Der Platz an der Oranienstraße ist ein einladender 
Auftakt in das Wohnquartier. 
Ja Der „Entreeplatz“ an der Schul-/Oranienstraße wird in der 
weiteren Planung erhalten und die Gebäudegestaltung zum 
Platz weiter präzisiert. Dabei werden im weiteren Verfahren 
auch die verkehrstechnischen Regelungen (Anlieferverkehr, 
Hol- und Bringverkehr der Kindertageseinrichtung) zur Er-
schließung des Quartiers bei der Platzgestaltung berück-
sichtigt.  
7 
7.1 
Freiraum Allgemeine Anregungen 
Neben Spielfläche sollen auch Angebote für Jugend-
liche mitgedacht werden 
 
Ja 
 
Siehe laufende Nummer 1.1 und 2.1 
 
7.2 Es ist schade, dass der Baum an der Ecke Schul-
straße und Regensburger Straße gefällt wurde. 
Nein 
 
Der Bäum liegt außerhalb des Geltungsbereichs und ist 
nicht Gegenstand des Planungsvorhabens 
 
7.3 Der Platz an der Nürnberger Straße braucht mehr 
Grün- und Aufenthaltsqualität. 
 
Ja Eine Aufwertung und Begrünung der Platzfläche mit Pflanz-
beeten, Brunnen und „Baumdach“ wird in der weiteren Pla-
nung gemäß dem Entwurf des 1.Rang weiterverfolgt 
7.4 Die Planungen sehen schon sehr detailliert und ab-
geschlossen aus. Wie flexibel können die Planungen 
auf zukünftige Anforderungen reagieren? 
Nein Das Qualifizierungsverfahren dient zur Entwicklung des 
Plangebietes nach städtebaulichen Vorgaben. 
Nach der Entwurfsplanung des 1.Ranges wird unter Berück-
sichtigung der Anregungen aus der Öffentlichkeit und der 
Jury ein städtebauliches Konzept entwickelt (Vorgabenbe-
schluss), das als Vorlage des weiteren Bebauungsplan-Ent-
wurf dient.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf -Oranienstraße- Öffentlichkeit Stellungnahmen 
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/ 8 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahmen zu nicht prämierten Entwürfen 
Zwischenpräsentation (28.11.2022)
Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung 
8
8.1 
Nutzung 
Die Bürger*innen schlagen neue Gewerbenutzungen 
vor und wünschen weitere belebende Erdgeschoss-
nutzungen (gilt für den Entwurf von Stefan Forster + 
nsp Landschaftsarchitekten). 
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
8.2 Das Angebot an Fitness- und Outdoor-Möglichkeiten 
wird begrüßt. (gilt für den Entwurf von Schneider + 
Schumacher) 
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
8.3 Die Verortung der Gewerbeflächen an den Rändern 
des Plangebiets wird positiv wahrgenommen. (gilt für 
den Entwurf von Schneider + Schumacher)
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
8.4 Die Lage der Kita wird kritisch beurteilt und bedarf ei-
ner klaren Setzung. (gilt für den Entwurf von Schnei-
der + Schumacher) 
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
9
9.1 
Freiräume
Der offene Raum ist vielfach bespielbar und für alle 
Generationen offen. (gilt für den Entwurf von Stefan 
Forster + nsp Landschaftsarchitekten)
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
9.2 Die öffentlichen Durchwegungen sollen klarer formu-
liert werden. Die Freiräume wirken sehr privat und 
sollen auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein. (gilt 
für den Entwurf von Stefan Forster + nsp Land-
schaftsarchitekten)
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
9.3 Der große, zusammenhängende Grünraum wird gut 
angenommen. Zusätzlich wird er für eine gute Durch-
lüftung und Windzirkulation sorgen. (gilt für den Ent-
wurf von Schneider + Schumacher)
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf -Oranienstraße- Öffentlichkeit Stellungnahmen 
 
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/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahmen zu nicht prämierten Entwürfen 
Zwischenpräsentation (28.11.2022) 
Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung 
9.4 Die Offenheit des Quartiers wird begrüßt. (gilt für den 
Entwurf von Schneider + Schumacher) 
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
9.5 Mit der Ausarbeitung des Veedelsplatzes wird auch 
die Nachbarschaft aktiviert. Der Freiraum in der Mitte 
(Quartiersplatz) muss jedoch nicht so groß sein. (gilt 
für den Entwurf von KCAP Architects and Planners + 
KCAP Landscape) 
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
9.6 Die Öffnungen des Blocks und die dadurch entste-
henden Wegeverbindungen befinden sich an den 
richtigen Stellen. (gilt für den Entwurf von De Zwarte 
Hond + Grow) 
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
9.7 Der Freiraum in der Mitte des Quartiers ist sehr groß. 
Das Nutzungsprogramm der Grünräume ist nicht er-
kennbar. (gilt für den Entwurf von De Zwarte Hond + 
Grow) 
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
9.8 Die Lage der Kita ist gut. Es besteht jedoch die 
Frage, wie der Übergang der Kita-Außenfläche zum 
öffentlichen Freiraum gestaltet wird. (gilt für den Ent-
wurf von De Zwarte Hond + Grow) 
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
10 
10.1 
Architektur 
Die Dachlandschaft mit dem Bezug zur Germa-
niasiedlung wird sehr begrüßt. Mit Ausnahme der 6-
Geschosser, wird die Geschossigkeit des Entwurfs 
positiv bewertet. (gilt für den Entwurf von Stefan 
Forster + nsp Landschaftsarchitekten) 
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
10.2 Die Fassaden- und Dachbegrünung wird positiv her-
vorgehoben. (gilt für den Entwurf von Schneider + 
Schuhacher) 
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf -Oranienstraße- Öffentlichkeit Stellungnahmen 
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/ 10 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahmen zu nicht prämierten Entwürfen 
Zwischenpräsentation (28.11.2022)
Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung 
10.3 Die Höhenentwicklung wirkt intelligent. Unklar ist, wie 
die verschiedenen Wohnungen orientiert sind. (gilt für 
den Entwurf von Schneider + Schumacher)
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
10.4 Der städtebauliche Raum ist interessant. Die Figur ist 
sehr effizient, aber wenig spielerisch. Dennoch fügt 
sich der Entwurf gut in die Nachbarschaft ein. (gilt für 
den Entwurf von KCAP Architects and Planners + 
KCAP Landscape) 
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
10.5 Der Umgang mit der Nachbarschaft und die Integra-
tion der Bestandshalle werden positiv hervorgeho-
ben. (gilt für den Entwurf von De Zwarte Hond + 
Grow)
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme zu nicht prämierten Entwürfen 
Abschlussveranstaltung (10.02.2023) 
Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung 
11 Nutzung 
Die Nutzungsmischung des Quartiers von einem Dro-
geriemarkt, der Kita, dem Multifunktionsraum und der 
Werkstatt wird sehr positiv bewertet. (gilt für den Ent-
wurf von Schneider + Schumacher) 
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
12 
12.1
.
Freiraum 
Der Unterschied zwischen den privaten und öffentli-
chen Freiräumen ist klar ablesbar und die Freiräume 
wirken gefasst. (gilt für den Entwurf von Stefan Fors-
ter + nsp Landschaftsarchitekten)
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
12.2 Die beiden Eingangssituationen an der Oranien- und 
an der Nürnberger Straße sind gut gelungen. (gilt für 
den Entwurf von Schneider + Schumacher) 
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf -Oranienstraße- Öffentlichkeit Stellungnahmen 
- 10 -
/ 11 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme zu nicht prämierten Entwürfen 
Abschlussveranstaltung (10.02.2023) 
Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung 
12.3 Die Durchwegung des Quartiers ist nachvollziehbar. 
(gilt für den Entwurf von Schneider + Schumacher) 
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
12.4 Die zahlreichen Baumpflanzungen und Durchlüf-
tungsmaßnahmen werden begrüßt. (gilt für den Ent-
wurf von Schneider + Schumacher)
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
12.5 Der Platz an der Schulstraße ist überzeugend und in 
der Form gut vorstellbar. Jedoch muss die soziale 
Kontrolle über den Platz auch in den Abendstunden 
gewährleistet sein. (gilt für den Entwurf von KCAP Ar-
chitects and Planners + KCAP Landscape) 
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
12.6 Der Auftaktbereich an der Oranienstraße mit der Kita 
und dem Gemeinschaftsraum wird positiv bewertet. 
(gilt für den Entwurf von De Zwarte Hond + Grow)
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
12.7 Die großzügige Durchwegung zum Bennoplatz ist kri-
tisch. Die Querung wird von vielen Schulkindern ge-
nutzt werden, die Lärm machen könnten. (gilt für den 
Entwurf von De Zwarte Hond + Grow)
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
13 
13.1
Architektur 
Die Dachgärten werden begrüßt. (gilt für den Entwurf 
von Stefan Forster + nsp Landschaftsarchitekten) 
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt 
13.2 Die Architektur orientiert sich an der umliegenden Be-
bauung und fügt sich gut in den Bestand. (gilt für den 
Entwurf von Stefan Forster + nsp Landschaftsarchi-
tekten) 
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf -Oranienstraße- Öffentlichkeit Stellungnahmen 
- 11 -
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme zu nicht prämierten Entwürfen 
Abschlussveranstaltung (10.02.2023) 
Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung 
13.3
.
Die Kleinkindspielfläche auf dem Dach ist eine inte-
ressante Idee. (gilt für den Entwurf von De Zwarte 
Hond + Grow) 
Nein Planung wird nicht weiterverfolgt

Beratungsverlauf (2)

25.04.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1043/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.03.2024
Erstellt
19.03.2024 09:31