V/0867/2007
Kanalerschließung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.504 Am Hagen/ Brucknerstraße
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Beschlussvorlage
3494 Zeichen
V/0867/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalerschließung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.504 "Am Hagen/ Brucknerstraße" Beratungsfolge 22.11.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 04.12.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem Bau und der Übernahme des vom Planungsbüro NTS Ingenieurgesellschaft aufgestellten Entwurfs und den Kanalisationsarbeiten zu. II. Kosten/Folgekosten Die Baumaßnahme wird von der Erschließungsträger in, dem Architekturbüro Rohde und Partner auf der Grundlage des Durchführungsvertrages vom 23.10.2007 erstellt und finanziert. Entwässe- rungsbeiträge für die Regen- und Schmutzwasserkanalisation werden vertragsgemäß nicht erho- ben. Es handelt sich um keine Beihilfemaßnahme. Investitionskosten fallen für die Stadt gemäß dem o. g. Vertrag nicht an. Der Investitionswert der zukünftig städtischen Regen- und Schmutzwasserkanalisation liegt bei 100.000,00 Euro. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Für die o. g. Sachentscheidung müssen keine Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Vorlagen-Nr.: V/0867/2007 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 22.10.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0867/2007 Begründung: Allgemeines Der Bebauungsplan Nr. 504 Münster-Hiltrup, Am Hagen / Brucknerstraße liegt nordöstlich des Zentrums von Hiltrup. Begrenzt wird die ca. 0,5 ha große Fläche durch die bestehende Bebauung entlang der Straßen „Am Hagen“, Brucknerstraße und Flotow-Straße. Das überplante Gelände um fasst die Flächen einer ehemaligen innerörtlich gelegenen Hofeslage. Zur baureif Machung des Geländes wird der vorhandene Gebäudebestand vollständig abgerissen. Die innerhalb des Planungsgebietes neu zu errichtende Regen- und Schmutzwasserkanalisation schließt an die vorhandenen Kanäle in der Straße „Am Hagen“ an. Die vorhandene Kanalisation verfügt über ausreichend freie Kapazitäten um das Regen- und Schmutzwasser der Planungsflä- che sicher ableiten zu können. Schmutzwasserkanalisation: Das anfallende Schmutzwasser der geplanten 10 Einf amilienhäuser wird mittels Freigefällekanäle DN 250 von Süden nach Norden in den vorhandenen Schmutzwasserkanal DN 250 in der Straße „Am Hagen“ abgeleitet. Die drei an der Straße „Am Hagen“ gelegenen Gebäude werden direkt über Hausanschlüsse an die Schmutzwasserkanalisation angebunden. Regenwasserkanalisation: Die gemäß § 51 Landeswassergesetz (LWG) anzustrebende Regenwasserversickerung kann nicht erfolgen, da sowohl die geringe Durchlässigkeit des Untergrundes sowie der hohe Grundwasser- stand eine Versickerung des Regenwassers im Planungsgebiet ausschließen. Das Regenwasser wird klassisch über Freigefällekanäle DN 300 gesammelt und von Süd nach Nord in den vorhandenen Regenwasserkanal in der Straße „Am Hagen“ abgeleitet. Die drei zu- künftigen direkten Anlieger an der Straße „Am Hagen“ werden über Regenwasserhausanschlüsse erschlossen. Genehmigungen: Für das Planungsgebiet liegt eine bis zum 31.12.2008 befristete wasserrechtliche Erlaubnis nach §7 WHG vor. Ausschreibung und Bau: Der Investor beabsichtigt mit der Baumaßnahme im I. Quartal 2008 zu beginnen. Es wird mit einer Bauzeit von rund 2 Monaten gerechnet. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bebauungsplan Nr. 504 (amtlicher Umring) amtlich
- Brucknerstraße
- Am Hagen
Bebauungsplan Nr. 504
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hiltrup - Am Hagen / Brucknerstraße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0867/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.11.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37