2094/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parken Stolberger Str./Köln-Müngersdorf, Aktenzeichen: 165/24
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2094/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.09.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parken Stolberger Str./Köln- Müngersdorf, Aktenzeichen: 165/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 165/24 17.06.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO – Parken Stolberger Str./Köln-Müngersdorf, Aktenzeichen: 165/24 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.12.2024. Zunächst möchte ich mich für die späte Antwort entschuldigen, die auf das hohe Arbeitsaufkommen im Verkehrsdezer- nat zurückzuführen ist. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt habe, war vorerst eine Stellungnahme bei der Fachdienststelle einzuholen. Das Amt für Verkehrsmanagement hat am 29.10.2024 eine Ortsbesichtigung durchge- führt und teilt Folgendes mit: „Die Behinderungen konnten festgestellt werden. Daraufhin wurde eine Anordnung gefertigt, wodurch mittels Beschilderung das Parken geordnet ist. Das Verkehrszei- chen 315 der Straßenverkehrsordnung gibt hier vor, dass Fahrzeuge ganz auf dem Gehweg, in Fahrtrichtung (parallel zur Fahrbahn) parken dürfen. Diese Anordnung wurde am 21.11.2024 umgesetzt. Somit handelt es sich hier nun um ein Überwachungsproblem, dass die Verkehrsüberwachung übernehmen muss. Die rechtlichen Vorgaben wurden geschaffen, so dass Fehlverhalten durch Verkehrs- teilnehmer geahndet werden können. Zudem wurden im Bereich der Bushaltestelle Fahrradnadeln installiert, damit auch hier keine Pkw mehr parken können.“ Ich habe Ihre Bürgereingabe an das Amt für öffentliche Ordnung weitergeleitet mit der Bitte den genannten Bereich verstärkt zu kontrollieren. Seite 2/2 Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Verkehrsmanagement, Frau unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 1 Eingabe
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-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gesendet: Dienstag, 10. Dezember 2024 22:20 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Anregung nach § 24 Gemeindeordnung - Betr.: Regelwidriges Gehwegparken Stolberger Str./Köln-Müngersdorf Sehr geehrte Damen und Herren, die vielfältigen Beschwerden inzwischen über Monate hinweg darüber, daß der dem Hotel Meininger auf der Stolberger Str. gegenüber gelegene Gehweg regelmäßig von (überwiegend) Hotelgästen quer zugeparkt und damit blockiert wird, haben bisher nichts gefruchtet. Gleich an welchem Wochentag oder zu welcher Tageszeit: Das Problem besteht nach wie vor, siehe Foto an einem Sonntagmorgen. Daher ist es notwendig, zusätzlich zu der vorhandenen Beschilderung, die das Gehwegparken in Längs, nicht jedoch in Querrichtung gestattet (was von vielen Autofahrern kontinuierlich entweder ignoriert oder falsch verstanden wird), eine genauere Markierung und/oder Beschilderung entsprechend beigefügter Skizze durchzuführen. Mit der Bitte um entsprechende Veranlassung in der Bezirksvertretung. Nur noch so am Rande bemerkt: In der Kölner Innenstadt gibt es bekanntlich keine öffentlichen Toiletten. Die, die es gibt, z. B. an der Gereonstr., befinden sich in einem besch****enen Zustand. Hilfsweise habe ich bei einem solchen dringenden Bedürfnis in der Magnusstr. auf dem Bürgersteig geparkt, um in einem Hotel die Toilette aufzusuchen. Fünf Minuten - die mich 55 Euro Bußgeld gekostet haben. Da geht es also ganz schnell, während anderswo über Monate hinweg nichts passiert. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2094/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 24.06.2025
- Erstellt
- 24.06.2025 07:26