3562/2025
Benennung von sachkundigen Einwohner*innen in die Ratsausschüsse
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um einen stadtinternen Beschluss des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration zur Entsendung von sachkundigen Einwohner*innen in die Fachausschüsse des Rates gemäß § 22 Abs. 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 3562/2025 Freigabedatum 22.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennung von sachkundigen Einwohner*innen in die Ratsausschüsse Beschlussorgan Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) schlägt dem Rat folgende Mit- glieder des ACI als sachkundige Einwohner*in bzw. stellvertretende sachkundige Einwoh- ner*in für die Fachausschüsse vor. Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales ___________________________als sachkundige Einwohner*in ___________________________als Stellvertretung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden ___________________________als sachkundige Einwohner*in ___________________________als Stellvertretung Ausschuss Gleichstellung von Frauen und Männern ___________________________als sachkundige Einwohner*in ___________________________als Stellvertretung Jugendhilfeausschuss ___________________________als sachkundige Einwohner*in ___________________________als Stellvertretung Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 13.01.2026 2 Ausschuss für Kunst und Kultur ___________________________als sachkundige Einwohner*in ___________________________als Stellvertretung Ausschuss für Schule und Weiterbildung ___________________________als sachkundige Einwohner*in ___________________________als Stellvertretung Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren ___________________________als sachkundige Einwohner*in ___________________________als Stellvertretung Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün ___________________________als sachkundige Einwohner*in ___________________________als Stellvertretung Ausschuss für Bauen und Wohnen ___________________________als sachkundige Einwohner*in ___________________________als Stellvertretung Sportausschuss ___________________________als sachkundige Einwohner*in ___________________________als Stellvertretung Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit ___________________________als sachkundige Einwohner*in ___________________________als Stellvertretung Mobilitätsausschuss ___________________________als sachkundige Einwohner*in ___________________________als Stellvertretung 3 Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung ___________________________als sachkundige Einwohner*in ___________________________als Stellvertretung 4 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Zusammenfassung in Einfacher Sprache: Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration kann dem Rat der Stadt Köln für je- den Fachausschuss • eine*n sachkundige*n Einwohner*in und • eine*n stellvertretende*n sachkundige Einwohner*in vorschlagen. Die Benennung erfolgt nach der Geschäftsordnung des Integrationsrates. Wenn sich alle Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration auf ei- nen gemeinsamen Vorschlag einigen, reicht ein einstimmiger Beschluss des Ausschusses aus, um diesen Vorschlag anzunehmen. Begründung: Gemäß § 22 Abs. 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln, kann der Ausschuss für Chancenge- rechtigkeit und Integration dem Rat je ein Mitglied als sachkundige Einwohner*in gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW sowie ein Mitglied als stellvertretende sachkundige Einwohner*in für die Fachausschüsse vorschlagen. Die Benennung der sachkundigen Einwohner*innen in die Fachausschüsse erfolgt gemäß § 22 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung des Integrationsrates (*) wie folgt: (1) Haben sich die Integrationsratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zur Besetzung der Funktion als sachkundige Einwohnerin/sachkundiger Einwohner und stellver- tretende sachkundige Einwohnerin/stellvertretender sachkundiger Einwohner in die in § 22 Abs. 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln genannten Fachausschüsse geeinigt, ist der ein- stimmige Beschluss des Integrationsrates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausrei- chend. (2) Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, werden die zu besetzenden Ausschüsse einzeln aufgerufen (getrennte Wahlgänge) und die sachkundigen Einwohnerin- nen und Einwohner sowie die stellvertretenden sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner jeweils mit Mehrheitsbeschluss gewählt. (*) Die Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und In- tegration (vormals Integrationsrat) gemäß Novellierung der GO NRW § 27 soll in der nächsten Beratungsfolge beschlossen werden. Anlage Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3562/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.12.2025
- Erstellt
- 12.12.2025 14:00