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Widmung eines Teilstückes der Straße Am Poppenberg in Köln-Langel

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1186/2021 vom 28.05.2021

Stand: Am 17.06.2021 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage Widmungsplan Am Poppenberg

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    KölnGIS Mittelpunkt: 359363, 5634036 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 17.03.2021Seite 1 / 1
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 Vorlagen-Nummer 1186/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung eines Teilstückes der Straße Am Poppenberg in Köln-Langel Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die Straße Am Poppenberg (Gemarkung Langel, Flur 8, Flur- stücke 73, 271, 272, 982, 1003 sowie Teilflächen aus den Flurstücken 28 1 und 918) in Köln -Langel von Schrogenweg bis Wesselinger Weg als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) zu widmen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die zu widmende Fläche der Straße Am Poppenberg in dem Teilabschnitt von Schrogenweg b is Wesselinger Weg wurde erstmalig endgültig hergestellt. Mit der Widmung wird die Fläche zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wege- gesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt als Straßenbaulastträgerin ge- stellt. Die Widmung ist auch eine wesentliche Bedingung für die Übernahme in die Straßenreini- gungssatzung. Anlage

Beratungsverlauf

  1. 17.06.2021

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 6.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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