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Bedarfsfeststellung und Vergabe über die Beschaffung von Absperrpfosten für die Jahre 2019/2020

Beschlussvorlage Ausschuss 0084/2019 vom 22.01.2019

Stand: Am 26.03.2019 im Verkehrsausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1- Bedarfsanerkennung Absperrpfosten

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  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/3 Vorlagen-Nummer 0084/2019 Freigabedatum 22.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellung und Vergabe über die Beschaffung von Absperrpfosten für die Jahre 2019/2020 Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf zum Abschluss eines Abrufvertrages über die Beschaf- fung von Absperrpfosten für die Jahre 2019/2020 in Höhe von insgesamt 1.143.499,50 € brutto an und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf die Wiedervor- lage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Alternative: Der Verkehrsausschuss lehnt den Bedarf zum Abschluss eines Abrufvertrages über die Beschaffung von Absperrpfosten ab. Verkehrsausschuss 26.03.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.143.499,50 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Als Straßenbaulastträger ist das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung verkehrssicherungspflich- tig. Somit besteht die Verpflichtung, Vorkehrungen gegen voraussehbare Gefahren zu treffen. Das heißt unter anderem Absperrpfosten, die beschädigt oder entfernt wurden, sind zu erneuern. Die Leistung wurde bisher über Angebotsbeiziehungen beauftragt. Um eine Verbesserung bzw. För- derung des Wettbewerbs zu erreichen, Arbeitsabläufe zu optimieren und damit eine wirtschaftliche Arbeitsweise zu fördern, ist die öffentliche Ausschreibung der Leistung im Rahmen des Zeitvertrages „Lieferung von Absperrpfosten“ notwendig und sinnvoll. Die Mengenansätze und Einheitspreise wurden überschlägig aus den vorjährlichen Angebotsbeizie- hungen ermittelt, sodass sich ein geschätzter Bedarf in Höhe von jährlich ca. 480.461€ netto (siehe beigefügte Kostenberechnung) ergibt. Im Einzelnen sollen folgende Absperrpfosten beschafft werden: Material Bedarf geschätzt pro Jahr Kosten geschätzt (netto) Gesamtkosten geschätzt 2 Jahre (netto) Lieferung von Absperrpfos- ten inkl. Zubehör 2.072 85.357,30 € 170.714,60 € Absperrpfosten Modell Köln, Agnes und Agnes II 1.950 222.447,2 € 444.894,50 € Lieferung Rohrpfosten, Aufsteckrohre und Rohrrah- men 3.532 172.657,43€ 345.314,85 € Gesamt 7.554 480.461,98€ 960.923,95 € 3 Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bedarf mit Schreiben vom 11.12.2018, RPA-Nummer: 141/11/16/18 anerkannt (siehe Anlage). Finanzierung Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Beschaffung der Absperrpfosten stehen im Haushaltsplan 2019 ff. im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Anlage Stellungnahme RPA

Beratungsverlauf

  1. 26.03.2019

    Verkehrsausschuss

    TOP 3.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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