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0084/2019

Bedarfsfeststellung und Vergabe über die Beschaffung von Absperrpfosten für die Jahre 2019/2020

Beschlussvorlage Ausschuss 22.01.2019

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 26.03.2019, TOP 3.4

Anlage 1- Bedarfsanerkennung Absperrpfosten

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1- Bedarfsanerkennung Absperrpfosten

6 Zeichen

Anlage

Beschlussvorlage Ausschuss

3343 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0084/2019 
Freigabedatum  22.01.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellung und Vergabe über die Beschaffung von Absperrpfosten für die Jahre 
2019/2020 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf zum Abschluss eines Abrufvertrages über die Beschaf-
fung von Absperrpfosten für die Jahre 2019/2020 in Höhe von insgesamt 1.143.499,50 € brutto an 
und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf die Wiedervor-
lage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. 
 
Alternative: 
Der Verkehrsausschuss lehnt den Bedarf zum Abschluss eines Abrufvertrages über die Beschaffung 
von Absperrpfosten ab. 
 
Verkehrsausschuss 26.03.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.143.499,50 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Als Straßenbaulastträger ist das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung verkehrssicherungspflich-
tig. Somit besteht die Verpflichtung, Vorkehrungen gegen voraussehbare Gefahren zu treffen. Das 
heißt unter anderem Absperrpfosten, die beschädigt oder entfernt wurden, sind zu erneuern. 
Die Leistung wurde bisher über Angebotsbeiziehungen beauftragt. Um eine Verbesserung bzw. För-
derung des Wettbewerbs zu erreichen, Arbeitsabläufe zu optimieren und damit eine wirtschaftliche 
Arbeitsweise zu fördern, ist die öffentliche Ausschreibung der Leistung im Rahmen des Zeitvertrages 
„Lieferung von Absperrpfosten“ notwendig und sinnvoll. 
Die Mengenansätze und Einheitspreise wurden überschlägig aus den vorjährlichen Angebotsbeizie-
hungen ermittelt, sodass sich ein geschätzter Bedarf in Höhe von jährlich ca. 480.461€ netto (siehe 
beigefügte Kostenberechnung) ergibt. 
Im Einzelnen sollen folgende Absperrpfosten beschafft werden: 
Material Bedarf 
geschätzt 
pro Jahr 
Kosten  
geschätzt 
(netto) 
Gesamtkosten 
geschätzt 
2 Jahre 
(netto) 
Lieferung von Absperrpfos-
ten 
inkl. Zubehör 2.072 85.357,30 € 170.714,60 € 
Absperrpfosten Modell Köln, 
Agnes und Agnes II 1.950 222.447,2 € 444.894,50 € 
Lieferung Rohrpfosten, 
Aufsteckrohre und Rohrrah-
men 3.532 172.657,43€ 345.314,85 € 
Gesamt 7.554 480.461,98€ 960.923,95 €

3 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bedarf mit Schreiben vom 11.12.2018, RPA-Nummer: 
141/11/16/18 anerkannt (siehe Anlage). 
 
Finanzierung 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Beschaffung der Absperrpfosten stehen im Haushaltsplan 
2019 ff. im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
 
Anlage 
Stellungnahme RPA

Beratungsverlauf (1)

26.03.2019 Verkehrsausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0084/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.01.2019
Erstellt
08.01.2019 14:09