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V/0985/2007

Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen

Vorlagen 16.11.2007

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 11.12.2007, TOP 2.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6813 Zeichen

V/0985/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
04.12.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
04.12.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
06.12.2007 Sportausschuss Entscheidung
11.12.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach ihrer 
Sportförderrichtlinie für die geplanten Baumaßnahmen auf den Vereins-
sportanlagen den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn:  
 
Nr. Sportverein Maßnahme Antrag 
vom 
1 DJK Grün-Weiß Gelmer Bau Streetsoccerfeld 04.12.06  
2 RC St. Mauritz  Reitplatzsanierung, Hauswas-
seranlage  
28.02.07 
3 RFV Münster-Sprakel Erneuerung Oeltank, elektr. 
Kolbenpumpe 
08.10.07 
4 Segelclub Hansa  Sanierung WC-Anlage 01.09.07  
5 THC Münster Dachsanierung Clubhaus 30.10.07  
6 TSV Angelmodde Dachsanierung Tennisheim  21.06.07  
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den Sportvereinen den förderungsunschädli-
chen vorzeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0985/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
KleinBarbara@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.11.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0985/2007 
2.1 Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt 
ihre parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung über die Baukos-
tenzuschüsse vollständig unbeeinflusst, die die Sportvereine beantragt 
hatten. 
 
2.2 Die Sportvereine werden sich eige nverantwortlich und sachbezogen darum 
bemühen, die mögliche Förderung anderer Stellen für ihre Aufwendungen 
für die bezeichneten Maßnahmen zu erhalten.  
 
2.3 Die Sportvereine werden bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaß-
nahmen die einschlägigen Standards und Vorschriften einhalten. Die 
Sportvereine werden sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der 
Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener Austausch problemlos 
möglich ist. 
 
2.4 Die Genehmigung für RFV Münster-Sprakel e. V., Segelclub Hansa Münster 
e. V. und TSV Angelmodde e. V. wird nur wirksam, wenn der Pachtvertrag 
für die Sportanlage umgehend auf mindestens 25 Jahre Laufzeit verlängert 
wird.  
 
3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum förderungsun-
schädlichen vorzeitigen Baubeginn den Sportvereinen gegenüber keinerlei 
Hinweise darauf, wie sie die Vereinsanträge auf Förderung der Baumaß-
nahmen bewertet. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über 
die Baukostenzuschüsse aus Sportfördermitteln entscheiden wird, den die 
Sportvereine für die genannten Baumaßnahmen beantragten, ist offen.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Be-
schlüsse nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. – 3. zum förderungsun-
schädlichen vorzeitigen Baubeginn weder unmittelbare noch mittelbare 
Kosten entstehen werden. 
 
 
 
Begründung: 
 
1.  Das Verfahren der städtischen Sportförderung  
 
Die Sportförderrichtlinie der Stadt Münster bestimmt das Verfahren, nach dem 
die Stadt die Baumaßnahmen der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster 
e. V. auf ihren Sportanlagen fördert. 
 
Ein Bestandteil des Förderverfahrens ist, dass die Sportvereine grundsätzlich 
erst mit der geplanten Baumaßnahme beginnen dürfen, wenn die Stadt Müns-
ter über den beantragten Baukostenzuschuss entschieden hat. Als Ausnahme-
fall sieht die Sportförderrichtlinie die parlamentarische Genehmigung zum „för-
derungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ vor.

- 3 - 
V/0985/2007 
 
2. Die Antragslage  
 
Die unter Beschlusspunkt Ziffer 1 aufgeführten Vereine beantragten Sportför-
derung für ihre geplanten Baumaßnahmen. Aus Sachgründen möchten sie die 
Baumaßnahmen so schnell als möglich durchführen. Dem steht zunächst das o. 
g. Verfahren entgegen. Daher beantragten die genannten Sportvereine den 
förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.  
 
Die Verwaltung prüfte bei allen der genannten Anträge, dass die Vorgaben der 
Sportförderrichtlinie erfüllt werden. Nach den Kriterien der Richtlinie bewertet, 
sind die Anträge quasi förderfähig. Bezogen auf die Dringlichkeit stützt die 
Verwaltung trotz der Unterschiede der Maßnahmen den Vereinswunsch nach 
dem förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.  
 
Es können alle Anträge für eine diesbezügliche Ausschussentscheidung berück-
sichtigt werden, auch für die Maßnahmen, die nicht als absolut unabweisbar 
bewertet werden. Es ist nachvollziehbar, dass die Sportvereine zeitlich so frei 
als möglich agieren möchten, da sich das städtische Zuschussverfahren über 
einen längeren Zeitraum erstreckt.  
 
3. Der Beginn und die Förder ung von Vereinsbaumaßnahmen 
 
Die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ist un-
abhängig von einer späteren Zuschussentscheidung der Stadt Münster. Der 
Sportausschuss beschloss daher, dass die Sportvereine schriftlich bestätigen 
müssen, alle Regelungen zu den beiden Verfahren – Baubeginn und Zuschuss-
entscheidung – zur Kenntnis zu nehmen. Das Vorgehen bestätigte der Sport-
ausschuss am 08.03.2006. Er beschloss in Zusammenhang mit einem förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn: „Die Genehmigung zum förderung-
sunschädlichen vorzeitigen Baubeginn zieht nicht zwangsläufig eine Finanzie-
rung der Stadt nach sich; über die Auszahlung eines möglichen Zuschusses 
wird nach Haushaltslage entschieden.“ 
 
Dieses Vorgehen hat sich uneingeschränkt bewährt. Alle Sportvereine haben, 
nachdem die Stadt Münster ihnen die Genehmigung zum förderungsunschädli-
chen vorzeitigen Baubeginn ausgesprochen hatte, das weitere Förderverfahren 
sachgemäß begleitet bzw. die Zuschussentscheidung der Stadt Münster abge-
wartet und akzeptiert. 
 
4. Die unabhängige Zuschussent scheidung der Stadt Münster  
 
Die Entscheidungen über den Baubeginn und die Zuschüsse sind strikt vonein-
ander getrennt, die Sportvereine werden nachvollziehbar und verbindlich dar-
auf verpflichtet, diese Trennung zu akzeptieren, Mit diesem, wiederholt erfolg-
reich geübten, Verfahren sichert sich die Stadt Münster gegen unberechtigte 
Forderungen der Sportvereine auf mögliche spätere Zuschüsse ab. Insofern

- 4 - 
V/0985/2007 
birgt die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns 
für die Stadt Münster keinerlei Wagnisse. Sie entlastet dagegen die Sportverei-
ne bei der Bauausführung. 
 
Die Verwaltung schlägt angesichts dieser Aspekte vor, den genannten Sport-
vereinen den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn wie beantragt zu 
genehmigen. 
 
 
 
i. V.  
 
Gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (6)

29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.15 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
04.12.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2007 Sportausschuss
TOP 3.4 Entscheidung
Zur Sitzung
11.12.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0985/2007
Typ
Vorlagen
Datum
16.11.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37