V/0985/2007
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
6813 Zeichen
V/0985/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 04.12.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 04.12.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 06.12.2007 Sportausschuss Entscheidung 11.12.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach ihrer Sportförderrichtlinie für die geplanten Baumaßnahmen auf den Vereins- sportanlagen den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn: Nr. Sportverein Maßnahme Antrag vom 1 DJK Grün-Weiß Gelmer Bau Streetsoccerfeld 04.12.06 2 RC St. Mauritz Reitplatzsanierung, Hauswas- seranlage 28.02.07 3 RFV Münster-Sprakel Erneuerung Oeltank, elektr. Kolbenpumpe 08.10.07 4 Segelclub Hansa Sanierung WC-Anlage 01.09.07 5 THC Münster Dachsanierung Clubhaus 30.10.07 6 TSV Angelmodde Dachsanierung Tennisheim 21.06.07 2. Die Stadt Münster genehmigt den Sportvereinen den förderungsunschädli- chen vorzeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: Vorlagen-Nr.: V/0985/2007 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 16.11.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0985/2007 2.1 Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt ihre parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung über die Baukos- tenzuschüsse vollständig unbeeinflusst, die die Sportvereine beantragt hatten. 2.2 Die Sportvereine werden sich eige nverantwortlich und sachbezogen darum bemühen, die mögliche Förderung anderer Stellen für ihre Aufwendungen für die bezeichneten Maßnahmen zu erhalten. 2.3 Die Sportvereine werden bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaß- nahmen die einschlägigen Standards und Vorschriften einhalten. Die Sportvereine werden sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener Austausch problemlos möglich ist. 2.4 Die Genehmigung für RFV Münster-Sprakel e. V., Segelclub Hansa Münster e. V. und TSV Angelmodde e. V. wird nur wirksam, wenn der Pachtvertrag für die Sportanlage umgehend auf mindestens 25 Jahre Laufzeit verlängert wird. 3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginn den Sportvereinen gegenüber keinerlei Hinweise darauf, wie sie die Vereinsanträge auf Förderung der Baumaß- nahmen bewertet. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die Baukostenzuschüsse aus Sportfördermitteln entscheiden wird, den die Sportvereine für die genannten Baumaßnahmen beantragten, ist offen. II. Kosten/Folgekosten 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Be- schlüsse nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. – 3. zum förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginn weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden. Begründung: 1. Das Verfahren der städtischen Sportförderung Die Sportförderrichtlinie der Stadt Münster bestimmt das Verfahren, nach dem die Stadt die Baumaßnahmen der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. auf ihren Sportanlagen fördert. Ein Bestandteil des Förderverfahrens ist, dass die Sportvereine grundsätzlich erst mit der geplanten Baumaßnahme beginnen dürfen, wenn die Stadt Müns- ter über den beantragten Baukostenzuschuss entschieden hat. Als Ausnahme- fall sieht die Sportförderrichtlinie die parlamentarische Genehmigung zum „för- derungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ vor. - 3 - V/0985/2007 2. Die Antragslage Die unter Beschlusspunkt Ziffer 1 aufgeführten Vereine beantragten Sportför- derung für ihre geplanten Baumaßnahmen. Aus Sachgründen möchten sie die Baumaßnahmen so schnell als möglich durchführen. Dem steht zunächst das o. g. Verfahren entgegen. Daher beantragten die genannten Sportvereine den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Die Verwaltung prüfte bei allen der genannten Anträge, dass die Vorgaben der Sportförderrichtlinie erfüllt werden. Nach den Kriterien der Richtlinie bewertet, sind die Anträge quasi förderfähig. Bezogen auf die Dringlichkeit stützt die Verwaltung trotz der Unterschiede der Maßnahmen den Vereinswunsch nach dem förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Es können alle Anträge für eine diesbezügliche Ausschussentscheidung berück- sichtigt werden, auch für die Maßnahmen, die nicht als absolut unabweisbar bewertet werden. Es ist nachvollziehbar, dass die Sportvereine zeitlich so frei als möglich agieren möchten, da sich das städtische Zuschussverfahren über einen längeren Zeitraum erstreckt. 3. Der Beginn und die Förder ung von Vereinsbaumaßnahmen Die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ist un- abhängig von einer späteren Zuschussentscheidung der Stadt Münster. Der Sportausschuss beschloss daher, dass die Sportvereine schriftlich bestätigen müssen, alle Regelungen zu den beiden Verfahren – Baubeginn und Zuschuss- entscheidung – zur Kenntnis zu nehmen. Das Vorgehen bestätigte der Sport- ausschuss am 08.03.2006. Er beschloss in Zusammenhang mit einem förde- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn: „Die Genehmigung zum förderung- sunschädlichen vorzeitigen Baubeginn zieht nicht zwangsläufig eine Finanzie- rung der Stadt nach sich; über die Auszahlung eines möglichen Zuschusses wird nach Haushaltslage entschieden.“ Dieses Vorgehen hat sich uneingeschränkt bewährt. Alle Sportvereine haben, nachdem die Stadt Münster ihnen die Genehmigung zum förderungsunschädli- chen vorzeitigen Baubeginn ausgesprochen hatte, das weitere Förderverfahren sachgemäß begleitet bzw. die Zuschussentscheidung der Stadt Münster abge- wartet und akzeptiert. 4. Die unabhängige Zuschussent scheidung der Stadt Münster Die Entscheidungen über den Baubeginn und die Zuschüsse sind strikt vonein- ander getrennt, die Sportvereine werden nachvollziehbar und verbindlich dar- auf verpflichtet, diese Trennung zu akzeptieren, Mit diesem, wiederholt erfolg- reich geübten, Verfahren sichert sich die Stadt Münster gegen unberechtigte Forderungen der Sportvereine auf mögliche spätere Zuschüsse ab. Insofern - 4 - V/0985/2007 birgt die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns für die Stadt Münster keinerlei Wagnisse. Sie entlastet dagegen die Sportverei- ne bei der Bauausführung. Die Verwaltung schlägt angesichts dieser Aspekte vor, den genannten Sport- vereinen den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn wie beantragt zu genehmigen. i. V. Gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0985/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.11.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37