Gefährdungsabschätzung des PFT-Schadens "Fuggerstraße" in Köln-Porz
Beschlussvorlage Ausschuss 1353/2018 vom 29.05.2018
Stand: Am 29.05.2018 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/573 Vorlagen-Nummer 1353/2018 Freigabedatum 16.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gefährdungsabschätzung des PFT-Schadens "Fuggerstraße" in Köln-Porz Hier: Bedarf für freiberufliche Leistungen Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf für freiberufliche Leistungen zur Planung und Überwachung der Maßnahmen zur abschließenden Gefährdungsabschätzung fest und beauftragt die Verwaltung, die Leistungen entsprechend der Kölner Vergabeordnung zu vergeben. Die Kosten der freiberuflichen Leistungen werden auf insgesamt 47.600 € brutto eingeschätzt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Abbildung im Teilergebnisplan 1401 „Umweltordnung und –vorsorge“, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen. Die benötigten Mittel werden bedarfsgerecht bereitgestellt. Ausschuss für Umwelt und Grün 29.05.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 47.600 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Ausgangslage Auf dem Betriebsgelände einer kunststoffherstellenden Firma in der Fuggerstraße in Porz-Eil und der sich nach Südwesten anschließenden Autobahnböschung der BAB 59 sind schädliche Bodenverän- derungen durch Perfluorierte Tenside (PFT) erfolgt. Die Flächen sind im Altlastenkataster der Stadt Köln erfasst (AL 705102 EBK und 705102_001 BAB Böschung). Ursache der Bodenverunreinigung ist die Ausbreitung eines eingesetzten, PFT-haltigen Feuerlösch- schaums im Zuge eines Feuerwehreinsatzes (Brandereignis auf dem Betriebsgelände im Jahr 1999). Hierdurch wurde eine Fläche von ca. 8.000 m² direkt mit PFT belastet. Die Schadstoffwerte liegen im Boden bei bis zu 0,87 mg/kg. Relevant sind hier aber vielmehr die mit bis zu 470µg/l gemessenen Eluatwerte, d.h. der aus dem Boden auswaschbare Schadstoffanteil. Im direkten Grundwasserab- strom (nach Westen) sind im Rahmen der von der Stadt Köln veranlassten Ermittlung von Grundwas- serschäden PFT nachgewiesen worden. Eine Grundwasserbeeinträchtigung durch die o.g. Scha- densflächen Fuggerstraße und BAB-Böschung ist nicht auszuschließen. Zur abschließenden Gefährdungsabschätzung sind noch detailliertere Untersuchungen zur Ausbrei- tung des Schadstoffes PFT im Boden und im Grundwasser sowie eine erste Abschätzung von Sanie- rungsmöglichkeiten des Geländes erforderlich. Der Betrieb an der Fuggerstraße kann nicht als Verursacher des Brandes und damit zur Untersu- chung und Sanierung des eingetretenen Schadens herangezogen werden (Urteil Verwaltungsgericht Köln Beschluss vom 30.10.2015). Die Stadt Köln wurde verpflichtet die Schadensuntersuchung und - sanierung vorzunehmen. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt übernimmt derzeit federführend als Fachdienstelle diese Aufgabe. Lösungsansatz 3 Nach den Bewertungsmaßstäben des LANUV für PFT-Konzentrationen in NRW ist für die Bewertung von Grundwasser der für Trinkwasser empfohlene Leitwert (LW) in Höhe von 0,3 µg/l heranzuziehen. Aktuelle Untersuchungen (Oktober 2017) im Nahbereich der Schadensfläche Fuggerstraße zeigen, dass dieser im vorliegenden Fall deutlich überschritten ist. Die Ergebnisse, die zwischenzeitlich im Auftrag der Verwaltung zur Erkundung der Kontamination durch PFT durchgeführt worden sind, geben den Hinweis, dass vom Boden ein Schadstoffeintrag ins Grundwasser erfolgt, d.h. eine Gefährdung des Schutzgutes Grundwasser gegeben ist. Erforderlich sind nun detaillierte Untersuchungen zur Ausbreitung des Schadstoffs PFT im Boden und im Grundwasser sowie eine erste Abschätzung von Sanierungsmöglichkeiten. Die Planung und Überwachung der ergänzenden Untersuchungen sowie deren Auswertung und Be- wertung hinsichtlich weiterer Sanierungsmaßnahmen sind als freiberufliche Leistungen zu vergeben. Kosten Die Kosten für die freiberuflichen Leistungen werden aufgrund dieser Anforderungen wie folgt einge- schätzt: Organisatorische und koordinative Arbeiten zur Planung, Ausschreibung 8.000 € Örtliche Bauüberwachung 6.500 € Begleitung und Auswertung Pumpversuch 8.500 € Gutachten/Dokumentation/Bewertung 9.500 € Konzept weitere Maßnahmen inkl. Kostenschätzung 7.500 € Summe der freiberuflichen Leistungen netto 40.000 € Freiberufliche Leistungen incl. Mwst (19%) brutto 47.600 € Die Kosten für die gesamte Gefährdungsabschätzung (inkl. Feldarbeiten, Labor- und sonstigen Dienstleistungen) werden auf insgesamt 128.520 € brutto eingeschätzt. Die Finanzierung der Maß- nahme erfolgt durch die Abbildung im Teilergebnisplan 1401 „Umweltordnung und –vorsorge“, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen. Die benötigten Mittel werden bedarfsgerecht bereitgestellt. Fördermittel können erst für Maßnahmen zur Sanierungsuntersuchung und ggfs. Sanierung beantragt werden. Voraussetzung für die Sanierungsuntersuchung ist eine abgeschlossene Gefährdungsab- schätzung, in der die Höhe der Schadstoffkonzentration, deren Ausbreitung und die betroffenen Wir- kungspfade dargestellt werden können. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegen die Fortführung der Maßnahme dem Grunde nach keine Be- denken und erkennt den Bedarf in vollem Umfang an. Begründung der Dringlichkeit: Die Maßnahme kann ohne den erforderlichen Bedarfsbeschluss des AUG nicht fortgesetzt werden. Die Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung des Boden- und Grundwasserschadens würden sich insofern verzögern. Anlagen: Lageplan Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamts -
Lageplan
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5 \ N AL 705102 Fuggerstraße AL 705102_001 BAB 59 Brandschadensfläche in Porz |GWGL RhE 2015, Fließrichtung \ nach Westen -
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamts
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14 04.05.2018 143 Herr Himmelsbach R 28666 57 Gefährdungsabschätzung Detailphase/Sicherung PFT-Schaden Fuggerstraße in Köln Porz (705102 und 705102_001) Bedarfsprüfung zur Vergabe von Freiberuflichen Leistungen und Dienstleistungen RPA-Nr.: BD 2018/0688 Kosten eingereicht: 108.000,- € netto Kosten bestätigt: 108.000,- € netto Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 12.04.2018 legen Sie eine Bedarfsprüfung für Freiberufliche Leistungen und Dienstleistungen zur Untersuchung und exakten Eingrenzung einer durch die Stadt Köln (Löschmittel der Berufsfeuerwehr) verursachten Grundwasserkontamination im Bereich der Fuggerstraße in Köln-Porz zur Prüfung vor. Die Stadt ist nach Ihren Ausführungen zur Untersuchung des Schadens gemäß BBodSchG rechtlich verpflichtet. Eigenes Personal steht für die dringend notwendigen Untersuchungen derzeit nicht im ausreichend Maß zur Verfügung. Sie planen deshalb die Untersuchungen an einen entsprechend qualifizierten unabhängigen Gutachter über eine Angebotsbeiziehung, entsprechend den Vorgaben der Kölner Vergabeordnung, zu beauftragen. Die Kosten für den Gutachter werden auf ca. 40.000,- € netto geschätzt. Zusätzlich zu den Gutachterleistungen sind jedoch auch noch Pumpversuche, Feld- und Laborarbeiten in einer Größenordnung von insgesamt 68.000,- € netto notwendig Nach Prüfung der Unterlagen erkenne ich den Bedarf in der eingereichten Höhe an. Zu Ihrer Info: Bei den Feldarbeiten (5.000,- € netto) handelt es sich um VOB-Leistungen, für die keine Bedarfsprüfung erforderlich gewesen wäre. Mit freundlichen Grüßen gez. Hemsing
Beratungsverlauf
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