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1353/2018

Gefährdungsabschätzung des PFT-Schadens "Fuggerstraße" in Köln-Porz

Beschlussvorlage Ausschuss 29.05.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 29.05.2018, TOP 4.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamts

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Lageplan

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Beschlussvorlage Ausschuss

6420 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/573 
 
Vorlagen-Nummer 
 1353/2018 
Freigabedatum 
16.05.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gefährdungsabschätzung des PFT-Schadens "Fuggerstraße" in Köln-Porz 
Hier: Bedarf für freiberufliche Leistungen 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf für freiberufliche Leistungen zur Planung und 
Überwachung der Maßnahmen zur abschließenden Gefährdungsabschätzung fest und beauftragt die 
Verwaltung, die Leistungen entsprechend der Kölner Vergabeordnung zu vergeben. 
 
Die Kosten der freiberuflichen Leistungen werden auf insgesamt 47.600 € brutto eingeschätzt. Die 
Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Abbildung im Teilergebnisplan 1401 „Umweltordnung 
und –vorsorge“, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und in der 
Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen. Die benötigten Mittel werden bedarfsgerecht 
bereitgestellt. 
 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 29.05.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  47.600 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Ausgangslage 
 
Auf dem Betriebsgelände einer kunststoffherstellenden Firma in der Fuggerstraße in Porz-Eil und der 
sich nach Südwesten anschließenden Autobahnböschung der BAB 59 sind schädliche Bodenverän-
derungen durch Perfluorierte Tenside (PFT) erfolgt. Die Flächen sind im Altlastenkataster der Stadt 
Köln erfasst (AL 705102 EBK und 705102_001 BAB Böschung). 
 
Ursache der Bodenverunreinigung ist die Ausbreitung eines eingesetzten, PFT-haltigen Feuerlösch-
schaums im Zuge eines Feuerwehreinsatzes (Brandereignis auf dem Betriebsgelände im Jahr 1999). 
Hierdurch wurde eine Fläche von ca. 8.000 m² direkt mit PFT belastet. Die Schadstoffwerte liegen im 
Boden bei bis zu 0,87 mg/kg. Relevant sind hier aber vielmehr die mit bis zu 470µg/l gemessenen 
Eluatwerte, d.h. der aus dem Boden auswaschbare Schadstoffanteil. Im direkten Grundwasserab-
strom (nach Westen) sind im Rahmen der von der Stadt Köln veranlassten Ermittlung von Grundwas-
serschäden PFT nachgewiesen worden. Eine Grundwasserbeeinträchtigung durch die o.g. Scha-
densflächen Fuggerstraße und BAB-Böschung ist nicht auszuschließen. 
 
Zur abschließenden Gefährdungsabschätzung sind noch detailliertere Untersuchungen zur Ausbrei-
tung des Schadstoffes PFT im Boden und im Grundwasser sowie eine erste Abschätzung von Sanie-
rungsmöglichkeiten des Geländes erforderlich. 
 
Der Betrieb an der Fuggerstraße kann nicht als Verursacher des Brandes und damit zur Untersu-
chung und Sanierung des eingetretenen Schadens herangezogen werden (Urteil Verwaltungsgericht 
Köln Beschluss vom 30.10.2015). Die Stadt Köln wurde verpflichtet die Schadensuntersuchung und -
sanierung vorzunehmen. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt übernimmt derzeit federführend als 
Fachdienstelle diese Aufgabe. 
 
Lösungsansatz

3 
 
Nach den Bewertungsmaßstäben des LANUV für PFT-Konzentrationen in NRW ist für die Bewertung 
von Grundwasser der für Trinkwasser empfohlene Leitwert (LW) in Höhe von 0,3 µg/l heranzuziehen. 
Aktuelle Untersuchungen (Oktober 2017) im Nahbereich der Schadensfläche Fuggerstraße zeigen, 
dass dieser im vorliegenden Fall deutlich überschritten ist. 
 
Die Ergebnisse, die zwischenzeitlich im Auftrag der Verwaltung zur Erkundung der Kontamination 
durch PFT durchgeführt worden sind, geben den Hinweis, dass vom Boden ein Schadstoffeintrag ins 
Grundwasser erfolgt, d.h. eine Gefährdung des Schutzgutes Grundwasser gegeben ist. 
 
Erforderlich sind nun detaillierte Untersuchungen zur Ausbreitung des Schadstoffs PFT im Boden und 
im Grundwasser sowie eine erste Abschätzung von Sanierungsmöglichkeiten.  
 
Die Planung und Überwachung der ergänzenden Untersuchungen sowie deren Auswertung und Be-
wertung hinsichtlich weiterer Sanierungsmaßnahmen sind als freiberufliche Leistungen zu vergeben.  
 
Kosten 
 
Die Kosten für die freiberuflichen Leistungen werden aufgrund dieser Anforderungen  wie folgt einge-
schätzt: 
 
 Organisatorische und koordinative Arbeiten zur Planung,     
    Ausschreibung            8.000 € 
 Örtliche Bauüberwachung         6.500 € 
 Begleitung und Auswertung Pumpversuch      8.500 € 
 Gutachten/Dokumentation/Bewertung       9.500 € 
 Konzept weitere Maßnahmen inkl. Kostenschätzung     7.500 € 
 
Summe der freiberuflichen Leistungen netto    40.000 € 
Freiberufliche Leistungen incl. Mwst (19%) brutto    47.600 € 
 
Die Kosten für die gesamte Gefährdungsabschätzung (inkl. Feldarbeiten, Labor- und sonstigen 
Dienstleistungen) werden auf insgesamt 128.520 € brutto eingeschätzt. Die Finanzierung der Maß-
nahme erfolgt durch die Abbildung im Teilergebnisplan 1401 „Umweltordnung und –vorsorge“, in der 
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und in der Teilplanzeile 16, sonstige 
ordentliche Aufwendungen. Die benötigten Mittel werden bedarfsgerecht bereitgestellt. 
 
Fördermittel können erst für Maßnahmen zur Sanierungsuntersuchung und ggfs. Sanierung beantragt 
werden. Voraussetzung für die Sanierungsuntersuchung ist eine abgeschlossene Gefährdungsab-
schätzung, in der die Höhe der Schadstoffkonzentration, deren Ausbreitung und die betroffenen Wir-
kungspfade dargestellt werden können. 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat gegen die Fortführung der Maßnahme dem Grunde nach keine Be-
denken und erkennt den Bedarf in vollem Umfang an. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Maßnahme kann ohne den erforderlichen Bedarfsbeschluss des AUG nicht fortgesetzt werden. 
Die Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung des Boden- und Grundwasserschadens würden 
sich insofern verzögern. 
 
 
Anlagen: 
Lageplan 
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamts

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamts

1676 Zeichen

14             04.05.2018 
143 Herr Himmelsbach 
                  R 28666 
 
 
57 
 
 
Gefährdungsabschätzung Detailphase/Sicherung PFT-Schaden Fuggerstraße in Köln 
Porz (705102 und 705102_001) 
Bedarfsprüfung zur Vergabe von Freiberuflichen Leistungen und Dienstleistungen 
 
RPA-Nr.:   BD 2018/0688 
Kosten eingereicht:  108.000,- € netto 
Kosten bestätigt: 108.000,- € netto 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit Schreiben vom 12.04.2018 legen Sie eine Bedarfsprüfung für Freiberufliche Leistungen 
und Dienstleistungen zur Untersuchung und exakten Eingrenzung einer durch die Stadt Köln 
(Löschmittel der Berufsfeuerwehr) verursachten Grundwasserkontamination im Bereich der 
Fuggerstraße in Köln-Porz zur Prüfung vor. 
 
Die Stadt ist nach Ihren Ausführungen zur Untersuchung des Schadens gemäß BBodSchG 
rechtlich verpflichtet. Eigenes Personal steht für die dringend notwendigen Untersuchungen 
derzeit nicht im ausreichend Maß zur Verfügung. Sie planen deshalb die Untersuchungen an 
einen entsprechend qualifizierten unabhängigen Gutachter über eine Angebotsbeiziehung, 
entsprechend den Vorgaben der Kölner Vergabeordnung, zu beauftragen. 
 
Die Kosten  für den Gutachter werden auf ca. 40.000,- € netto geschätzt. Zusätzlich zu den 
Gutachterleistungen sind jedoch auch noch Pumpversuche, Feld- und Laborarbeiten in einer 
Größenordnung von insgesamt 68.000,- € netto notwendig 
 
Nach Prüfung der Unterlagen erkenne ich den Bedarf in der eingereichten Höhe an. 
 
Zu Ihrer Info: Bei den Feldarbeiten  (5.000,- € netto) handelt es sich um VOB-Leistungen, für 
die keine Bedarfsprüfung erforderlich gewesen wäre. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Hemsing

Lageplan

122 Zeichen

5 \ N
AL 705102 Fuggerstraße
AL 705102_001 BAB 59
Brandschadensfläche in Porz

|GWGL RhE 2015, Fließrichtung
\ nach Westen

Beratungsverlauf (1)

29.05.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1353/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.05.2018
Erstellt
24.04.2018 14:17