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2006/0214

Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziff. 3.4.7 DAH in Höhe von 331.706,00 Euro bei der HH-Stelle 01.4541.761000 (Hilfen durch Unterbringung in Kindertagesstätten) für das HH-Jahr 2005

Magistratsvorlage 17.07.2006

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2006/0214

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2006/0214

3366 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
26.07.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor D e z e r n a t        
Amt: Sozialverwaltung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
Dezernat V 
Schulamt 
 
Vorlage-Nr. 2006/0214 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziff. 3.4.7 DAH in 
Höhe von 331.706,00 Euro bei der HH-Stelle 01.4541.761000 (Hilfen durch 
Unterbringung in Kindertagesstätten) für das HH-Jahr 2005 
 
Vorlage vom: 17.07.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2005 bei der Haushaltsstelle 
01.4541.761000 in Höhe von 331.706,00 Euro (Hilfen durch Unterbringung in Kindertagesstätten) 
wird zugestimmt, da für die Ausgaben ein unabweisbares Bedürfnis bestand. 
 
Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung ist gem. Ziffer 3.4.7 DAH in Verbindung mit 
§ 100 HGO einzuholen. 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungseite zur Magistratsvorlage 2006/0214 vom 17.07.06: 
 
Nach den derzeit gültigen Beschlüssen der städt. Körperschaften erhalten Eltern 
(Erziehungsberechtigte, deren Kinder Einrichtungen in Darmstadt besuchen) nach den 
Bestimmungen des KJHG Vergünstigungen, wenn dies aus sozialen Gründen erforderlich 
erscheint. Die bei den freien Trägern dadurch entstehenden  Einnahme- 
ausfälle werden diesen erstattet.        
 
Bei der Mehrkindregelung erhalten die freien Träger den bei ihnen entstehenden 
Einnahmeausfall bis zur max. Höhe der nach der für städt. Kindertagesstätten gültigen 
Beitragsstaffelung ebenfalls erstattet. Dabei werden aufgrund der von den politischen 
Gremien beschlossenen Mehrkindregelung alle Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt. 
Bei der HH-Stelle 01.4541.761000 waren im HH-Jahr 2005 1.390.000,00 Euro etatisiert. Im 
Rahmen der Jahresabschlussbuchungen wurde der Ansatz um 331.706,00 Euro überzogen. 
Das Rechnungsergebnis beläuft sich 2005 auf 1.721.706 Euro,  
 
Die Gründe hierfür sind in folgenden Punkten zu sehen: 
 
- Eröffnung von zwei Kindertagesstätten in Neubaugebieten der Wissenschaftsstadt  
  Darmstadt (Ernst-Ludwig-Park, K6) mit rund 200 Plätzen.  
- Neufälle aufgrund der neuen Gesetzgebung (Hartz IV/SGB II). Gemäß § 11 SGB II    
  stellen SGB II-Leistungen kein Einkommen im Sinne der bisherigen Verfahrensweise     
  dar. Danach erhält jedes Kind eines SGB II-Leitsungsempfängers die entsprechende   
  Vergünstigung. 
- Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Befreiungen von Elternentgelten gem.  
  § 22 SGB VIII i.V.m. § 90 SGB VIII) im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe von   
  230 auf 318 Fälle. 
 
 
Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen bei der HH-Stelle 01.4102.157000 
(219.000,00 Euro) sowie Wenigerausgaben im Bereich der Förderung der kirchlichen und 
freien Träger von Kindertagesstätten (UA 4641 und 4642, 121.000,00 Euro) in voller Höhe 
gedeckt. 
 
 
 
Darmstadt, 17.07.06 
 
 
 
Dezernat II Dezernat V   
 
 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz Daniela Wagner 
Bürgermeister Stadträtin

Beratungsverlauf (6)

TOP 4
TOP 4
TOP 25
TOP 488 beschließend
TOP 8
TOP 4

Details

Vorlagen-Nr.
2006/0214
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.07.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00