2006/0214
Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziff. 3.4.7 DAH in Höhe von 331.706,00 Euro bei der HH-Stelle 01.4541.761000 (Hilfen durch Unterbringung in Kindertagesstätten) für das HH-Jahr 2005
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2006/0214
3366 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 26.07.2006 an den Magistrat Beteiligt vor D e z e r n a t Amt: Sozialverwaltung zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Dezernat V Schulamt Vorlage-Nr. 2006/0214 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziff. 3.4.7 DAH in Höhe von 331.706,00 Euro bei der HH-Stelle 01.4541.761000 (Hilfen durch Unterbringung in Kindertagesstätten) für das HH-Jahr 2005 Vorlage vom: 17.07.2006 Beschlussvorschlag: Der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2005 bei der Haushaltsstelle 01.4541.761000 in Höhe von 331.706,00 Euro (Hilfen durch Unterbringung in Kindertagesstätten) wird zugestimmt, da für die Ausgaben ein unabweisbares Bedürfnis bestand. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung ist gem. Ziffer 3.4.7 DAH in Verbindung mit § 100 HGO einzuholen. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungseite zur Magistratsvorlage 2006/0214 vom 17.07.06: Nach den derzeit gültigen Beschlüssen der städt. Körperschaften erhalten Eltern (Erziehungsberechtigte, deren Kinder Einrichtungen in Darmstadt besuchen) nach den Bestimmungen des KJHG Vergünstigungen, wenn dies aus sozialen Gründen erforderlich erscheint. Die bei den freien Trägern dadurch entstehenden Einnahme- ausfälle werden diesen erstattet. Bei der Mehrkindregelung erhalten die freien Träger den bei ihnen entstehenden Einnahmeausfall bis zur max. Höhe der nach der für städt. Kindertagesstätten gültigen Beitragsstaffelung ebenfalls erstattet. Dabei werden aufgrund der von den politischen Gremien beschlossenen Mehrkindregelung alle Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt. Bei der HH-Stelle 01.4541.761000 waren im HH-Jahr 2005 1.390.000,00 Euro etatisiert. Im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen wurde der Ansatz um 331.706,00 Euro überzogen. Das Rechnungsergebnis beläuft sich 2005 auf 1.721.706 Euro, Die Gründe hierfür sind in folgenden Punkten zu sehen: - Eröffnung von zwei Kindertagesstätten in Neubaugebieten der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Ernst-Ludwig-Park, K6) mit rund 200 Plätzen. - Neufälle aufgrund der neuen Gesetzgebung (Hartz IV/SGB II). Gemäß § 11 SGB II stellen SGB II-Leistungen kein Einkommen im Sinne der bisherigen Verfahrensweise dar. Danach erhält jedes Kind eines SGB II-Leitsungsempfängers die entsprechende Vergünstigung. - Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Befreiungen von Elternentgelten gem. § 22 SGB VIII i.V.m. § 90 SGB VIII) im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe von 230 auf 318 Fälle. Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen bei der HH-Stelle 01.4102.157000 (219.000,00 Euro) sowie Wenigerausgaben im Bereich der Förderung der kirchlichen und freien Träger von Kindertagesstätten (UA 4641 und 4642, 121.000,00 Euro) in voller Höhe gedeckt. Darmstadt, 17.07.06 Dezernat II Dezernat V Wolfgang Glenz Daniela Wagner Bürgermeister Stadträtin
Beratungsverlauf (6)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0214
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.07.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00