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3546/2022

Städtebauliches Planungskonzept mit dem Arbeitstitel: „Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler“, Anhörung der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur

Beschlussvorlage Ausschuss 31.10.2022

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 5 Abwaegung B31

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Anlage 4 Abwaegung B41

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Anlage_3_Erlaueterungsbericht

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (2)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 2 Staedtebauliches Konzept

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Beschlussvorlage Ausschuss

9858 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3546/2022 
Freigabedatum 
 31.10.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept mit dem Arbeitstitel: "Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand in 
Köln-Chorweiler", Anhörung der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt den Plangeltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) als Bestand-
teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Einleitungsbeschluss des Stadtentwick-
lungsausschusses vom 03.09.2020 entsprechend der Anlage 1 anzupassen; 
2. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, für das Plangebiet mit dem Ar-
beitstitel: "Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler" auf der Grundlage des ak-
tuellen städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und bisherigen Beteiligung der Behörden 
und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung 
(Anlagen 4 und 5) zu berücksichtigen. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.11.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die bauliche Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Aus-
wirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die 
Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebe-
reitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er 
nicht im Plangebiet erzeugt wird. 
 
Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission 
des Klimaschadgases geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür 
werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. Zudem finden die Klimaschutzleitlinien Anwendung. 
 
Würde die Planung nicht umgesetzt, würden sich keine Veränderungen der Klimabilanz ergeben. Aller-
dings würde dann das städtebauliche Ziel, dort ein Hotelneubau zur Stärkung des Standorts des Frei-
zeitbades zu ermöglich, nicht erreicht werden. 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
 
Die AQUALAND Freizeitbad am Fühlinger See GmbH & Co. KG möchte ihr bereits bestehendes Frei-
zeitbad an der Merianstraße 1 im Stadtteil Chorweiler um ein Hotel ergänzen. Das Hotel soll direkt mit 
dem Freizeitbad verbunden werden. Den Gästen soll so ein mehrtägiger Aufenthalt in direkter Nähe zum 
Freizeitbad ermöglicht werden, wodurch der Standort des Bades gestärkt wird. Der Hotelneubau soll 
circa 140 Zimmer haben. Des Weiteren umfasst das Vorhaben erforderliche Stellplätze und erforderliche 
Ausgleichsmaßnahmen. 
 
Zur Umsetzung und planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens ist die Neuaufstellung eines Bebau-
ungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan für das Plangebiet soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) 
als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan – VEP) aufgestellt werden. 
Bestandteile des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden der Vorhaben- und Erschließungsplan 
sowie der Durchführungsvertrag, in dem sich die Vorhabenträgerin zur Durchführung der Planung ver-
pflichtet. 
 
Um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit den beabsichtigten Zielen aufstellen und im Sinne des 
§ 8 Absatz 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, ist der Flächennutzungsplan 
im Parallelverfahren zu ändern. 
 
Verfahrensstand 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.09.2020 die Einleitung des Bebauungs-
planverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung einstimmig beschlossen (Vorlage 2211/2020). 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 
BauGB wurde mit Schreiben vom 11.02.2021 bis zum 24.03.2021 durchgeführt. 
 
Zur architektonisch-gestalterischen Ausformung des Hotelprojektes am Freizeitbad Aqualand wurde sei-
tens der Vorhabenträgerin Aqualand Freizeitbad Am Fühlinger See GmbH & Co KG – in Abstimmung mit 
der Verwaltung – ein Qualifizierungsverfahren in Form eines Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013

3 
für eine architektonische Lösung für den Hotelneubau im ersten Halbjahr 2022 ausgelobt und durchge-
führt. Aus sechs eingeladenen Büros kürte das Preisgericht mit Fach- und Sachpreisrichter*innen – be-
stehend aus externen Expert*innen, der Fachverwaltung und stimmberechtigten Vertreter*innen aus der 
Politik – den Entwurf "Aqu'otel" des Büros Schultearchitekten, Köln als Sieger. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 32 (53. 
Jahrgang) am 24.08.2022 öffentlich bekannt gemacht und vom 02.09.2022 bis einschließlich 16.09.2022 
als Aushang im Bezirksrathaus Chorweiler sowie im Ladenlokal 5, Außenstelle Stadtplanungsamt im 
Stadthaus Deutz, durchgeführt. Die Planunterlagen, denen das städtebauliche Konzept des Siegerent-
wurfs des Wettbewerbs zugrunde lag, waren zudem über das Internet auf der Seite der Stadt Köln ab-
rufbar. 
 
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
 
Es ist insgesamt eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. Diese Stellungnahme ist frist-
gerecht vorgebracht worden: 
 
In der Stellungnahme wird die Befürchtung geäußert, dass durch den Hotelneubau der Blick in die Natur 
verbaut werde. Zudem bestehe bereits eine Störung durch Scheinwerfer, die bis nachts 1 Uhr und oft bis 
in den Morgen leuchten würden. Es gebe daher keine Befürwortung und kein Verständnis für dieses 
Projekt. 
 
Aus Sicht der Verwaltung kann entgegnet werden, dass für den Neubau des Hotelgebäudes nur in un-
tergeordnetem Umfang Grünflächen in Anspruch genommen werden, sondern dieser überwiegend auf 
den bereits versiegelten Stellplatzflächen errichtet werden soll. Zudem ist es in der Regel nicht zu ver-
hindern, dass durch Neubauten bisherige Blickbeziehungen unterbrochen werden können. Regelungen 
zur Beleuchtung bzw. bezüglich der genannten Scheinwerfer können über Festsetzungen im vorhaben-
bezogenen Bebauungsplan nicht getroffen werden, da die angeführten Störungen nicht im Zusammen-
hang mit dem Vorhaben stehen. 
 
Der Stellungnahme, auf den Bau des Hotels zu verzichten, soll daher nicht gefolgt werden. 
 
Weiteres Vorgehen und weiteres Verfahren 
 
Auf Grundlage der hier beschlossenen planerischen Vorgabe und des aktuellen städtebaulichen Kon-
zeptes (Anlage 2) erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mit dem Arbeitstitel: "Hotelneubau 
am Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler" die Ausarbeitung eines Bebauungsplan-Entwurfes die Be-
teiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie für die Offenlage gemäß § 3 
Absatz 2 BauGB. Das städtebauliche Konzept wird in Hinblick auf die landschaftsarchitektonische Ein-
bettung geschärft werden. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB und bisherigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind dabei 
gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 4 und 5) zu berücksichtigen. 
 
Die Umweltbelange werden im Rahmen einer Umweltprüfung untersucht und in den Umweltbericht (in-
klusive Eingriffsbilanzierung) einfließen. Zum Bebauungsplan-Entwurf werden Fachgutachten und Fach-
planungen u.a. zu folgenden Themen erarbeitet bzw. liegen bereits vor:  
- Artenschutzprüfung (ASP I) 
- Verkehrsgutachten 
- Schalltechnische Untersuchung 
- Starkregennachweis / Entwässerungskonzeption 
- Bodengutachten / Baugrunderkundung 
- Energiekonzept 
- Grünordnungsplan 
 
Mit Einbezug einer im Bebauungsplan 63540/02-001 festgesetzten öffentlichen Grün- und Verkehrsflä-
chen in das in Rede stehende Bebauungsplanverfahren, soll dieser überplante Teilbereich im Rahmen 
des vorliegenden Verfahrens aufgehoben werden.

4 
 
Anpassung des Arbeitstitels 
 
Damit das Planvorhaben bereits mit Arbeitstitel eindeutiger beschrieben und die Planungsabsicht ent-
sprechend des eigentlichen Vorhabens präzisiert werden kann, wird der Arbeitstitel von "Aqualand" in 
Köln-Chorweiler in "Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler" geändert. 
 
Anpassung des Geltungsbereiches (VEP) 
 
Im Zuge der Konkretisierung des Bebauungsplanverfahrens hat sich aus Gründen der Rechtssicherheit 
ergeben, dass der mit dem Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens avisierte Gel-
tungsbereich angepasst werden muss. Die Anpassungen beziehen sich jedoch nicht auf den räumlichen 
Umgriff des künftigen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Modifiziert wird 
der Geltungsbereich des VEP: So werden aus planungsrechtlichen Gründen die östlichen Bestandsge-
bäude und Freiflächen des Freizeitbads Aqualand ebenfalls Gegenstand des VEP. Weiterhin werden 
zugunsten einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Teilbereiche der angrenzenden Merianstraße 
als öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 12 Absatz 4 BauGB als sachnotwendige Ergänzung mit in den 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen.  
 
 
Anlagen  
Anlage 1 Angepasster Geltungsbereich 
Anlage 2 Städtebauliches Konzept 
Anlage 3 Erläuterungsbericht 
Anlage 4 Übersicht der Stellungnahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 
Anlage 5 Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung

Anlage 5 Abwaegung B31

1982 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63552/01 – Arbeitstitel: Hotelneubau am Freizeitbad 
Aqualand in Köln-Chorweiler – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bezirksrathaus Chorweiler 
und am Stadthaus Deutz – Westgebäude vom 02.09.2022 bis zum 16.09.2022 durchgeführt. Es ist eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit am 
15.09.2022 eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num-
merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf 
die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Befürchtung, dass der Blick in die Natur verbaut wird. Hin-
weis auf bestehende Störung durch Scheinwerfer, welche 
bis 1 Uhr in der Nacht und teilweise bis zum nächsten 
Morgen leuchten. Deswegen keine Befürwortung und kein 
Verständnis gegenüber dem Bauvorhaben.  
nein Aus Sicht der Verwaltung kann entgegnet werden, dass für den 
Neubau des Hotelgebäudes nur in untergeordnetem Umfang 
Grünflächen in Anspruch genommen werden, sondern dieser 
überwiegend auf den bereits versiegelten Stellplatzflächen errich-
tet werden soll. Zudem ist es in der Regel nicht zu verhindern, 
dass durch Neubauten bisherige Blickbeziehungen unterbrochen 
werden können.  
Der Hinweis auf bestehende Störungen durch Scheinwerfer wird 
geprüft. Eine Regelung über Festsetzungen im Bebauungsplan 
ist jedoch nicht möglich, da die angeführten Störungen nicht im 
Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. 
Stand 20.10.2022

Anlage 4 Abwaegung B41

5226 Zeichen

Anlage 4 
/ 2 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63552/01 – Arbeitstitel: Hotelneubau am Freizeitbad 
Aqualand in Köln-Chorweiler – eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher 
Belange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 (BauGB) wurde mit Schreiben vom 11.02.2021 bis zum 24.03.2021 durchge-
führt. Im Zeitraum der Beteiligung sind neun Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhalt lich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellung-
nahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 03.03.2021 
Um die Vorlage eines belastbaren Verkehrsgutachtens mit 
Analyse, Prognose 2030 mit und ohne Planfall für den 
Knotenpunkt wird gebeten. Sollte das Gutachten zu dem 
Ergebnis kommen, dass eine Änderung des Knotenpunk-
tes erforderlich ist, gehen sämtliche Kosten zu Lasten der 
Stadt Köln. 
 
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der 
Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf 
aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen gegen Ver-
kehrsemissionen der B9. Auf die Verkehrsemissionen 
(Staub, Lärm, Abgase) der angrenzenden Straßen ist hin-
zuweisen. 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
Ein Verkehrsgutachten wird im weiteren Verfahren erarbeitet. Im 
nächsten Beteiligungsschritt, der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 
BauGB können daher die Ergebnisse dieses Verkehrsgutachtens 
dargestellt werden. Das Gutachten wird Straßen NRW zur Verfü-
gung gestellt werden. 
 
 
Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufge-
nommen. 
2 Stadtwerke Köln vom 22.03.2021 
In der Merianstraße verlaufen Leitungen der öffentlichen 
Energie- und Wasserversorgung. Eine aktuelle Leitungs-
auskunft kann angefordert werden. Ggf. erforderliche Si-
cherungsmaßnahmen sind frühzeitig abzustimmen. 
 
Ja 
 
Die vorhandenen Versorgungsleitungen der Stadtwerke werden 
in der weiteren Planung berücksichtigt. 
3 Stadtentwässerungsbetriebe Köln vom 23.03.2021 
Schmutzwasser kann an den Mischwasserkanal DN800 in 
der Merianstraße angeschlossen werden. 
An den Regenwasserkanal DN350 in der Merianstraße 
können keine weiteren Flächen angeschlossen werden. 
 
Ja 
 
Ein Entwässerungskonzept einschließlich Überflutungsnachweis 
unter Berücksichtigung von Starkregenereignissen wird im weite-
ren Verfahren erarbeitet.

- 2 - 
 
/ 3 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gem. § 44 
Absatz 1 Landeswassergesetz zu versickern, die Versi-
ckerung ist im Bebauungsplan festzusetzen. Sollte eine 
Versickerung nicht möglich sein, kann nach Prüfung der 
hydraulischen Kapazität und Festlegung einer Einleitungs-
menge die Ableitung in den vorhandenen Mischwasserka-
nal erfolgen. 
Der Kanalschutzstreifen ist freizuhalten.  
Geeignete Maßnahmen zur Starkregen-Risikovorsorge 
müssen bereits in der Bauleitplanung berücksichtigt wer-
den. 
4 Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 18.03.2021 
Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere histori-
sche Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Boden-
kampfhandlungen und Bombenabwürfe. Insbesondere 
existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bombenblindgänger, 
Schützenlosch und Stellung). Eine Überprüfung der zu 
überbauenden Fläche auf Kampfmittel sowie der konkre-
ten Verdachte wird empfohlen. 
 
Ja 
 
Eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel 
sowie der konkreten Verdachte wird durch den Grundstücksei-
gentümer veranlasst. 
5 Industrie- und Handelskammer Köln vom 09.03.2021 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
6 Polizeipräsidium Köln vom 15.02.2021 
Keine Bedenken. 
Auf das Beratungsangebot zur städtebaulichen Kriminal-
prävention wird verwiesen. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Das Beratungsangebot zur städtebaulichen Kriminalprävention 
wird zur Kenntnis genommen. 
7 Deutsche Telekom Technik vom 18.03.2021 
Im Plangebiet befinden sich noch keine Telekommunikati-
onslinien der Telekom. Zur Versorgung des Plangebietes 
durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommuni-
kationslinien erforderlich. 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
8 Finanzamt Köln-Nord vom 18.02.2021 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt

- 3 - 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
9 AWB vom 03.03.2021 
Auf die Einhaltung der RASt 06 wird verwiesen. Es wird 
um Berücksichtigung des § 10 Abfallsatzung der Stadt 
Köln gebeten. 
 
Ja 
Die Vorgaben zur Errichtung von Standplätzen für Abfallbehälter 
gem. § 10 der Abfallsatzung der Stadt Köln und die Erreichbarkeit 
dieser Standplätze entsprechend der Richtlinien für die Anlage 
von Stadtstraßen (RASt 06), insbesondere der erforderliche Be-
wegungsraum für dreiachsige Müllsammelfahrzeuge, werden in 
der weiteren Planung berücksichtigt.  
Stand: 20.10.2022

Anlage_3_Erlaueterungsbericht

9764 Zeichen

1 
Anlage 3 
 
Erläuterungstext 
zum städtebaulichen Konzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63552/01 
Arbeitstitel: „Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand“ in Köln-Chorweiler 
 
 
 
1.  Anlass und Ziel der Planung 
 
Die AQUALAND Freizeitbad am Fühlinger See GmbH & Co. KG ist Eigentümerin des ca. 
26.125 m² großen Grundstücks Merianstraße 1 im Stadtteil Chorweiler. Die Gesellschaft plant 
nun den Ankauf einer zur Zeit von der Stadt Köln angepachteten Fläche mit circa 13.348 m
2 
Größe im Westen des Plangebietes, welche derzeit der Unterbringung von Stellplätzen dient, 
um dort einen Hotelbau mit ca. 140 Zimmern sowie Stellplätzen und erforderliche 
Ausgleichsmaßnahmen zu realisieren. Das Hotel soll direkt mit dem Freizeitbad verbunden 
werden und der Unterbringung von Gästen des Freizeitbades dienen, wodurch der Standort 
des Bades gestärkt wird. 
  
Der Bebauungsplan für das Plangebiet soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als 
vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan – VEP) aufgestellt 
werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden der Vorhaben- und 
Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag, in dem sich der Vorhabenträger zur 
Durchführung der Planung verpflichtet.  
 
Der gestaffelte und am östlichen Gebäudeschenkel rund 21 m hohe Hotelneubau inklusive der 
erforderlichen Stellplatzanlagen werden, zusammen mit den östlichen Bestandsgebäuden und 
Freiflächen des Freizeitbads Aqualand, Gegenstand des Vorhaben- und Erschließungsplans 
und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Ergänzend werden Teilbereiche der 
angrenzenden Merianstraße als öffentliche Verkehrsfläche zugunsten einer geordneten 
städtebaulichen Entwicklung gemäß § 12 Absatz 4 BauGB als sachnotwendige Ergänzung mit 
in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen. 
 
Mit dem Hotel zum vorhandenen Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler entsteht am 
Ortseingang ein hochwertiger, anspruchsvoller und nachhaltiger Neubaukomplex. Das Hotel 
fasst auf der einen Seite den Straßenverlauf an der Merianstraße, öffnet sich aber als 
organische Struktur zur offenen Landschaft am äußeren Ortsrand Chorweilers. Durch die 
besondere Lage am Ortseingang entsteht zusammen mit dem Aqualand ein attraktives Entree. 
 
 
2. Verfahren 
 
Zur Umsetzung und planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens ist die Neuaufstellung eines 
Bebauungsplans erforderlich. Hierzu hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 
3. September 2020 den Beschluss gefasst, das Bebauungsplanverfahren – Arbeitstitel: „Aqualand“ 
Köln-Chorweiler – gemäß § 12 Absatz 2 BauGB einzuleiten. Die öffentliche Bekanntmachung 
erfolgte am 28. Oktober 2020 im Amtsblatt der Stadt Köln. Es wird ein Vollverfahren mit einer 
Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt. 
 
Das vorliegende städtebauliche Planungskonzept ist das Ergebnis des von der Aqualand 
Freizeitbad Am Fühlinger See GmbH & Co KG ausgelobten Realisierungswettbewerbes zum

2 
Neubau eines 4-Sterne-Hotels am Aqualand. Der Entwurf des Büros Schultearchitekten, Köln, 
wurde von der Jury mit Fach- und Sachpreisrichter*innen – bestehend aus externen Expert*innen, 
der Fachverwaltung und stimmberechtigten Vertreter*innen aus der Politik – mit dem 1. Preis 
ausgezeichnet. 
 
Das städtebauliche Konzept für das Plangebiet diente als Grundlage für die frühzeitige 
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und wird im weiteren 
Bebauungsplanverfahren in Abstimmung mit der Verwaltung weiter ausgearbeitet und in Hinblick 
auf die landschaftsarchitektonische Einbettung geschärft werden. 
 
Um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit den beabsichtigten Zielen aufstellen und im 
Sinne des § 8 Absatz 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, ist der 
Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. 
 
Anpassung des Geltungsbereiches (VEP) 
Im Zuge der Konkretisierung des Bebauungsplanverfahrens hat sich aus Gründen der 
Rechtssicherheit ergeben, dass der mit dem Beschluss über die Einleitung des 
Bebauungsplanverfahrens avisierte Geltungsbereich angepasst werden muss. Die Anpassungen 
beziehen sich jedoch nicht auf den räumlichen Umgriff des künftigen Geltungsbereiches des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Modifiziert wird der Geltungsbereich des VEP: So werden 
aus planungsrechtlichen Gründen die östlichen Bestandsgebäude und Freiflächen des Freizeitbads 
Aqualand ebenfalls Gegenstand des VEP. Weiterhin werden zugunsten einer geordneten 
städtebaulichen Entwicklung Teilbereiche der angrenzenden Merianstraße als öffentliche 
Verkehrsfläche gemäß § 12 Absatz 4 BauGB als sachnotwendige Ergänzung mit in den 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen. 
 
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Köln-Chorweiler im gleichnamigen Stadtbezirk und ist circa 4,5 ha 
groß. Nach aktuellem Katasterplan umfasst der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans die Flurstücke 40-45, Teilbereiche von 46 und 47 sowie 48 und 49 der Flur 51 der 
Gemarkung Worringen und die Flurstücke 2157, 2158 und 2159 sowie einen Teilbereich von 
Flurstück 2160 der Flur 94 der Gemarkung Longerich. Im Norden wird das Plangebiet durch Grün- 
und zum Teil landwirtschaftlich genutzte Freiflächen, im Osten durch die Neusser Landstraße, im 
Süden durch die Merianstraße, im Südwesten durch die Parkplätze und im Westen und 
Nordwesten durch die Sportflächen der Bezirkssportanlage Chorweiler begrenzt. 
 
Auf dem unbebauten Teil des Plangebietes befindet sich eine gepachtete Stellplatzfläche mit circa 
290 Stellplätzen. Ferner wird die Fläche des Freizeitbades Aqualand und angegliederten 
Freibereichen der AQUALAND Freizeitbad am Fühlinger See GmbH & Co. KG in das Plangebiet 
mit einbezogen. Das Gebäude des Freizeitbades weist eine Firsthöhe von circa 22 m über dem 
angrenzenden Gelände aus. Das unmittelbare Umfeld des Grundstücks ist geprägt durch die 
vierspurige Merianstraße, durch zahlreiche Sportanlagen und Grünflächen, das Freizeitbad 
Aqualand sowie durch den Fühlinger See mit seinen Anlagen. 
 
Das Plangebiet ist heute bereits vollständig erschlossen. Es ist über die Merianstraße und die 
Neusser Landstraße an das überörtliche Straßenverkehrsnetz und an das Radwegenetz 
angebunden. Die S-Bahn-Haltestellen „Chorweiler“ und „Chorweiler–Nord“ (S6 und S11) haben 
jeweils circa 1 km Entfernung zum Plangebiet. Ab der Haltestelle „Chorweiler“ verkehrt außerdem 
die Stadtbahn der Linie 15. Die Bushaltestelle „Merianstraße“ (Buslinien 120, 121 und 123) liegt 
circa 300 m entfernt auf der Neusser Landstraße. Die Bushaltestelle „Karl-Marx-Allee“ (Buslinien 
120, 121, 123, 125, 126) ist ebenfalls circa 300 m entfernt und befindet sich auf der Willi-Suth-
Allee.

3 
Die medienseitige Ver- und Entsorgung des Plangebietes kann über die vorhandenen Netze 
sichergestellt werden. Im Plangebiet selbst sind diese Anlagen und die jeweiligen Hausanschlüsse 
durch die Vorhabenträgerin bzw. in vertraglicher Vereinbarung mit den jeweils zuständigen 
Versorgungsträgern im Einzelfall durch diese teilweise auszubauen oder neu herzustellen. 
 
 
4.  Auswirkungen der Planung/ Umweltbelange 
 
Sowohl das bestehende, als auch das neu anzugliedernde Grundstück sind bereits 
erschlossen. Die Erschließung des Hotelneubaus ist grundsätzlich über die Merianstraße 
gewährleistet und soll über die vorhandene Zufahrt erfolgen. Hierüber erfolgt auch die 
Erschließung der rückwärtigen Parkplätze. Eine zusätzliche Zufahrt auf das Grundstück ist 
nicht vorgesehen. 
 
Bereits bestehende Gehölzbestände werden in Teilen erhalten. Teilbereiche im Westen 
werden im Zuge der Baufeldfreimachung entfernt. Am Rande der Parkplatzflächen wird der 
Gehölzbestandaußerdem ergänzt. Für das Plangebiet wurde bereits eine erste 
Eingriffsbilanzierung durch ein Landschaftsarchitekturbüro erarbeitet. Die Bilanzierung sieht 
vor, dass nach Umsetzung der Planung alle Eingriffe ausgeglichen werden können. Die dazu 
erforderlichen Pflanzmaßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs werden in einem 
Grünordnungsplan entwickelt und dieser im weiteren Verfahren mit den zuständigen 
Fachämtern abgestimmt. Die geplante Fassadenbegrünung wird mit bodengebundenen 
Rankkletterpflanzen, zum Beispiel Wilder Wein, ausgebildet. 
 
Für den Geltungsbereich wurde eine Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) durchgeführt. Die 
Untersuchung bezog sich auf Fledermäuse und europäische Vogelarten. Es wurden weder 
Fledermausquartiere vorgefunden noch Hinweise auf planungsrelevante Vogelarten 
festgestellt. Im Laufe des Bebauungsplanverfahrens werden im Rahmen der Umweltprüfung 
und der Erstellung des Umweltberichtes weitere Umweltuntersuchungen durchgeführt, wie 
beispielsweise eine schalltechnische Untersuchung und ein Starkregennachweis. 
 
Der Standort liegt nicht in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet, aber in einem Hoch-
wasserrisikogebiet gemäß § 78b Absatz1 Wasserhaushaltsgesetz. Gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 12 
BauGB sind die Belange des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge bei der 
Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen. Zudem ist der Grundsatz II.3 der Anlage zur 
Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden 
Hochwasserschutz (BRPHV) in die Abwägung einzustellen. Da es sich bei einem Hotel weder 
um eine kritische Infrastruktur noch um eine bauliche Anlage handelt, die ein komplexes 
Evakuierungsmanagement erfordert, wird dem Grundsatz II.3 der BRPHV entsprochen. Da es 
sich um ein standortgebundenes Vorhaben handelt, das aufgrund seiner beabsichtigten 
Nutzung bei der Bauausführung ausreichend Vorsorge für den Fall eines extremen Hoch-
wassers treffen kann, ist der Standort trotz der Lage in einem Hochwasserrisikogebiet als 
verträglich anzusehen.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (2)

1402 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Örtl Sa 
 
Vorlagen-Nummer 
3546/2022
Stand: 06.03.2023 
Sachstandsbericht  
Städtebauliches Planungskonzept mit dem Arbeitstitel: "Hotelneubau am Freizeitbad 
Aqualand in Köln-Chorweiler", Anhörung der Bezirksvertretung Chorweiler zu den 
Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben 
zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand (März 2023):  
Gegenwärtig werden seitens der Vorhabenträgerin die Unterlagen zur Beteiligung gemäß § 4 
Absatz 2 BauGB erarbeitet und mit der Verwaltung abgestimmt. Dabei finden die im Rahmen 
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 
Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Berücksichtigung (vgl. Anlage 4). 
Nächste Schritte: 
Die Verwaltung führt nach § 4 Absatz 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange durch. 
Die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) und der Stadtentwicklungsausschuss werden zu gege-
bener Zeit – sobald der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erarbeitet wurde 
– über die Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB im Rahmen einer Mitteilungsvorlage infor-
miert. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Der nächste Sachstandsbericht erfolgt im Zuge der Mitteilungsvorlage zur Offenlage.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2413 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Örtl Sa 
 
Vorlagen-Nummer 
3546/2022
Stand: 30.10.2025 
Sachstandsbericht   
Städtebauliches Planungskonzept mit dem Arbeitstitel: "Hotelneubau am Freizeitbad 
Aqualand in Köln-Chorweiler", Anhörung der Bezirksvertretung Chorweiler zu den 
Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben 
zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
(Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2022)  
 
I Beschluss 
 
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion, vor Eintritt in die Ta-
gesordnung, werden folgende, inhaltlich zusammenhängende Tagesordnungspunkte gemein-
sam behandelt:  
T O Ö 9.1, der Änderungsantrag zu 9. 1, TOP Ö 9.3 und TOP Ö 18.12.  
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Die Ausschussvorsitzende lässt wie folgt abstimmen: 
 
II Beschluss 
 
Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion 
und der Fraktion VOLT betreffend "TOP 9.1 – Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand in Köln-
Chorweiler (3546/2022)": 
 
AN/2264/2022 Änderungsantrag wird nach Eintritt in die Tagesordnung von den Antragstellen-
den zurückgezogen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
III Beschluss 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt nach Eintritt in die Tagesordnung der Verwaltungsvor-
lage unter TO Ö 9.1.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

2 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 
Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 05.12.2024 bis zum 20.01.2025 durchgeführt. Im Zeit-
raum der Beteiligung sind 11 Stellungnahmen eingegangen. 
 
Die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde am 27.11.2024 im Amtsblatt der 
Stadt Köln und im Internet bekanntgemacht und im Stadtplanungsamt vom 05.12.2024 bis 
zum 20.01.2025 durchgeführt. Im Zeitraum der Veröffentlichung ist eine Stellungnahme aus 
der Öffentlichkeit eingegangen. 
 
Der Satzungsbeschluss wurde am 04.09.2025 vom Rat gefasst. Für weitere Infos s. Session-
Vorlage 2330/2025. 
 
Nächste Schritte: 
Keine weiteren Schritte zu diesem Beschluss erforderlich.  
 
Nächster Schritt im Bauleitplanverfahren: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses. 
 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich.

Anlage 1 Geltungsbereich

243 Zeichen

Anlage 1

#
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes

Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand

in Köln - Chorweiler

Stadt Köln N N

>

41.
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Anlage 2 Staedtebauliches Konzept

546 Zeichen

Anlage 2
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63552/01
Arbeitstitel: Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler
Städtebauliches Planungskonzept
Stellplätze 
Freizeitbadgäste
Merianstraße
AQUALAND
Stellplätze Hotel
VI
Stellplätze Hotel
Zufahrt
VI
Feuerwehrzufahrt
Fahrradstellplätze
AQUALAND
I
21,00 m
AQU'OTEL
Anlieferung
17,55 m
4,75 m
Außen-
gastronomie
Hotelvorfahrt
Taxivorfahrt
VORPLATZ
Dachterrasse
Intensive
Dachbegrünung
Intensive
Dachbegrünung
V
8.40
8.40
8.40
48.25
51.10
46.20
20.40
20.40
3.00
32.35
16.15
32.50
ohne Maßstab

Beratungsverlauf (2)

17.11.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3546/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.10.2022
Erstellt
21.10.2022 16:00