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1164/2018

Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII - Festlegung eines Betrags für Mahlzeiten

Beschlussvorlage Ausschuss 23.04.2018

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 08.05.2018, TOP 2.3.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

3193 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer 
 1164/2018 
Freigabedatum 23.04.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII - Festlegung eines Betrags für Mahlzeiten 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln beschließt: 
 
1. ab dem 01.06.2018 die Festlegung eines angemessenen Betrages für Mahlzeiten von 
Kindern in Kindertagespflege gem. § 23 (1) Kinderbildungsgesetz (KiBiz) auf maximal 
100,00 Euro pro Monat und Kind bei einer fünftägigen Vollverköstigung (Frühstück, 
Mittagessen, Snack, Getränke) 
 
2. werden weniger Tage wöchentlich betreut, reduziert sich die Summe entsprechend 
 
3. die dreiprozentige Erhöhung des Referenzwertes nach jeweils fünf Jahren ab dem Be-
schluss (0,6% per anno) 
 
 
Alternative: 
 
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln beschließt: 
 
1. ab dem 01.06.2018 die Festlegung eines angemessenen Betrages für Mahlzeiten von 
Kindern in Kindertagespflege gem. § 23 (1) Kinderbildungsgesetz (KiBiz) auf maximal 
100,00 Euro pro Monat und Kind bei einer fünftägigen Vollverköstigung (Frühstück, 
Mittagessen, Snack, Getränke) 
 
2. werden weniger Tage wöchentlich betreut oder nicht alle Komponenten angeboten, 
reduziert sich die Summe entsprechend 
 
3. die jährliche Erhöhung des Referenzwertes um jeweils 0,6%  
 
 
 
Jugendhilfeausschuss 08.05.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
In der Sitzung des Rates vom 19.12.2017 wurde die eingebrachte Vorlage „Kindertagespfle-
ge nach § 23 SGB VIII“; Vorlage Nr.:2750/2017 auf Änderungsantrag der SPD-Fraktion im 
Rat der Stadt Köln, CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im 
Rat der Stadt Köln und der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln geändert wie folgt beschlos-
sen: 
„Ziffer 5 tritt nicht sofort in Kraft. Bis Ostern 2018 legt die Verwaltung einen Vorschlag vor, 
der unter dem Aspekt der Gesamtbetrachtung von Nachhaltigkeit und Qualitätssteigerung u. 
a. mit dem Ernährungsrat und dem Qualitätszirkel erarbeitet wurde und über den der Fach-
ausschuss dann entscheidet“. 
 
Das Gremium, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der politischen Fraktionen CDU, 
FDP und Bündnis 90/Die Grünen, des Ernährungsrates, der Expertenrunde Kindertagespfle-
ge Köln, des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, der beschwerdeführenden Tagespflege-
person und der Kontaktstelle Kindertagespflege hat einen Referenzwert in Höhe von maximal 
100,00 Euro pro Monat und Kind bei einer fünftägigen Vollverköstigung (Frühstück, Mittages-
sen, Snack, Getränke) als angemessenen Betrag für Mahlzeiten von Kindern in Kindertages-
pflege vorgeschlagen. Werden weniger Tage wöchentlich betreut, reduziert sich die Summe 
entsprechend. 
Berücksichtigt wurden Faktoren der Nachhaltigkeit, der Qualität des Essens sowie die Höhe 
der Unterstützung finanzschwacher Familien durch Mittel für „Bildung und Teilhabe“ (BuT). 
Die Fachdienststelle empfiehlt die Umsetzung der dreiprozentigen Erhöhung des Referenz-
wertes nach jeweils fünf Jahren, weil damit eine jährliche Anpassung im Centbereich umgan-
gen wird.

Beratungsverlauf (1)

08.05.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1164/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.04.2018
Erstellt
12.04.2018 06:30