1164/2018
Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII - Festlegung eines Betrags für Mahlzeiten
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
3193 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/513 Vorlagen-Nummer 1164/2018 Freigabedatum 23.04.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII - Festlegung eines Betrags für Mahlzeiten Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln beschließt: 1. ab dem 01.06.2018 die Festlegung eines angemessenen Betrages für Mahlzeiten von Kindern in Kindertagespflege gem. § 23 (1) Kinderbildungsgesetz (KiBiz) auf maximal 100,00 Euro pro Monat und Kind bei einer fünftägigen Vollverköstigung (Frühstück, Mittagessen, Snack, Getränke) 2. werden weniger Tage wöchentlich betreut, reduziert sich die Summe entsprechend 3. die dreiprozentige Erhöhung des Referenzwertes nach jeweils fünf Jahren ab dem Be- schluss (0,6% per anno) Alternative: Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln beschließt: 1. ab dem 01.06.2018 die Festlegung eines angemessenen Betrages für Mahlzeiten von Kindern in Kindertagespflege gem. § 23 (1) Kinderbildungsgesetz (KiBiz) auf maximal 100,00 Euro pro Monat und Kind bei einer fünftägigen Vollverköstigung (Frühstück, Mittagessen, Snack, Getränke) 2. werden weniger Tage wöchentlich betreut oder nicht alle Komponenten angeboten, reduziert sich die Summe entsprechend 3. die jährliche Erhöhung des Referenzwertes um jeweils 0,6% Jugendhilfeausschuss 08.05.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: In der Sitzung des Rates vom 19.12.2017 wurde die eingebrachte Vorlage „Kindertagespfle- ge nach § 23 SGB VIII“; Vorlage Nr.:2750/2017 auf Änderungsantrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln, CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln und der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln geändert wie folgt beschlos- sen: „Ziffer 5 tritt nicht sofort in Kraft. Bis Ostern 2018 legt die Verwaltung einen Vorschlag vor, der unter dem Aspekt der Gesamtbetrachtung von Nachhaltigkeit und Qualitätssteigerung u. a. mit dem Ernährungsrat und dem Qualitätszirkel erarbeitet wurde und über den der Fach- ausschuss dann entscheidet“. Das Gremium, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der politischen Fraktionen CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, des Ernährungsrates, der Expertenrunde Kindertagespfle- ge Köln, des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, der beschwerdeführenden Tagespflege- person und der Kontaktstelle Kindertagespflege hat einen Referenzwert in Höhe von maximal 100,00 Euro pro Monat und Kind bei einer fünftägigen Vollverköstigung (Frühstück, Mittages- sen, Snack, Getränke) als angemessenen Betrag für Mahlzeiten von Kindern in Kindertages- pflege vorgeschlagen. Werden weniger Tage wöchentlich betreut, reduziert sich die Summe entsprechend. Berücksichtigt wurden Faktoren der Nachhaltigkeit, der Qualität des Essens sowie die Höhe der Unterstützung finanzschwacher Familien durch Mittel für „Bildung und Teilhabe“ (BuT). Die Fachdienststelle empfiehlt die Umsetzung der dreiprozentigen Erhöhung des Referenz- wertes nach jeweils fünf Jahren, weil damit eine jährliche Anpassung im Centbereich umgan- gen wird.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1164/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.04.2018
- Erstellt
- 12.04.2018 06:30