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A-W/0017/2022

Rad- und Fußverkehr auf dem Horstmarer Landweg/Höhe Alte Sternwarte

Antrag an die BV West 01.06.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 19.10.2023, TOP 8.4.1

Stellungnahme A-W-0017-2022

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Originalantrag

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Stellungnahme A-W-0017-2022

5203 Zeichen

/ 
32.12.0013 
Frau Solf 
08.08.2023 
3292 
An-die Bezirksvertretung 
Münster-West 
STADT MÜ~ISTER 
2 2. AUG. 2023 
Amt für Bürger- u. Ratsservice 
Bezirksverwaltung West 
über f.A Herrn Stadtrat Heuer V,dC- l1/.8 über 
33.24 
Rad- und Fußverkehr auf dem Horstmarer Landweg/ Höhe Alte Sternwarte 
• A-W/0017/2022 des fraktionslosen Einzelmitgliedes Herrn Maurice (Volt) in 
der Bezirksvertretung Münster-West vom 01.06.2022 
Horstm~rer Landweg - Parkverbot vor Haus Nummer 250 
• A-W/0009/2023 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West' 
vom 12.02.2023 
Die Verwaltung wurde im Rahmen des Antrags A-W/0017/2022 beauftragt, zu prüfen, welche 
Maßnahmen eine sichere Straßenquerung des Horstmarer Landwegs auf Höhe der Alten 
Sternwarte für Radfahrende und zu Fuß Gehende sicherstellen können. Darüber hinaus wurde 
in dem Antrag die Prüfung einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 
km/h angeregt. Der Antrag wird damit begründet, dass regelmäßig Kinder und Jugendliche auf 
ihrem Schulweg den Horstmarer Landweg- in dem oben genannten Bereich überqueren müs­ 
sen. 
J Darüber hinaus liegt der Verwaltung der Antrag A-W/0009/2023 vor, der sich ebenfalls auf den 
Nahbereich der Querungsstelle bezieht. Es wird beantragt, auf Höhe des Horstmarer Land­ 
wegs 250 ein Haltverbot auszuweisen. Der Antrag wird damit begründet, dass LKW und Land­ 
maschinen bei der Ausfahrt aus dem gegenüber der Hausnummer 250 befindlichen Weg auf 
den Horstmarer Landweg. aufgrund von parkenden Fahrzeugen erhebliche Schwierigkeiten 
haben. 
Tempo 30-Zone 
Zonen-Anordnungen dürfen sich gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht auf Stra­ 
ßen des überörtlichen Verkehrs und andereVorfahrtsstraßen beziehen. Der Horstmarer Land­ 
weg ist in dem betreffenden Streckenabschnitt als Kreisstraße klassifiziert und somit vorwie­ 
gend dazu bestimmt, dem überörtlichen Verkehr zu dienen. Ferner dürfen Zonen-Anordnun­ 
gen keine Straßen mit benutzungspflichtigen Radwegen umfassen. Aus den vorgenannten 
Gründen ist die Einbeziehung des Horstmarer Landwegs in eine Tempo 30-Zone nach aktuel­ 
lem Stand rechtlich nicht möglich.

Tempo 30 km/h auf Strecke 
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts beträgt auf Hauptverkehrsstraßen 50 km/h. , 
Eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist als Beschränkung des fließenden Verkehrs grund- · 
sätzlich nur möglich, wenn aufgrund der örtlichen Geg,ebenheiten eine besondere Gefahren­ 
lage besteht (vgl. § 45 Abs. 9 StVO). Eine solche Gefahrenlage könnte aufgrund einer beson­ 
deren Verkehrssituation oder einer starken Lärmbelastung bestehen. Zu der Fragestellung, ob 
die Voraussetzungen zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf dem Horstmarer Landweg auf­ 
grund einer besonderen Gefahrenlage erfüllt sind, wurde die Polizei um Stellungnahme gebe­ 
ten. Nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei besteht an dem betref­ 
fenden Streckenabschnitt des Horstmarer Landwegs keine besondere Gefahren- oder Unfall­ 
lage. Insbesondere kam es zu keinen geschwindigkeitsbedingten Unfällen. Es befinden sich 
zudem keine sensiblen Einrichtungen an ~dem Streckenabschnitt. Ebenfalls besteht keine be- 
sondere Gefahrenlage aufgrund einer starken Lärmbelastung. · 
Aus den vorgenannten Gründen ist eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 
auf 30 km/h in dem genannten Streckenabschnitt des Horstmarer Landwegs aktuell rechtlich 
nicht möglich. Auf querende Radfahrende wird bereits aus beiden Fahrtrichtungen mittels des 
Gefahrzeichens ,Achtung Radfahrer' hingewiesen. · 
Querungshilfe 
Bezüglich der zu prüfenden Einrichtung einer Ouerunqshilfe sowie dem Bau einer Boden­ 
schwel,le wurde die Verkehrsplanung um Stellungnahme gebeten. Für die Einrichtung von 
Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwegen sind grundsätzlich hinreichend gebündelte 
Querungen in ausreichender Höhe notwendig. Eine vorliegende Verkehrszählung konnte die­ 
sen Nachweis allerdings nicht erbringen. Somit verbleibt lediglich die Option, die Querungs­ 
stelle mittels einer Fahrbahneinengung oder Mittelinsel zu verbessern. Anhand von Schlepp­ 
kurven wurde allerdings ermittelt, dass eine bauliche Anpassung der Querungsstelle an ihrem 
aktuellen Standort aufgrund der notwendigen Restfahrbahnbreite für aus dem Stichweg aus­ 
fahrende landwirtschaftliche Fahrzeuge aktuell nicht möglich ist. Es ist geplant, die Anregung 
im Rahmen der Veloroutenplanung 3 .Münster-Altenberqe" mit aufzunehmen und zu prüfen, 
ob eine bauliche Lösung zum Beispiel im Rahmen einer Verlegung der Querungsstelle um­ 
setzbar ist. 
) 
Da es sich um eine wichtige Wegebeziehung für Kinder und Jugendliche auf ihrem Schulweg 
handelt, wird für den Zeitraum bis zu einer möglichen Umplanung des Streckenabschnitts 
durch die Straßenverkehrsbehörde veranlasst, in stadtauswärtiger Fahrtrichtung den Bereich 
auf Höhe der Querungsstelle mittels eines absoluten Haltverbots freizuhalten, um die Sichtbe- ) • 
ziehung für und auf querende Verkehrsteilnehrnende bereits vor der Umsetzung einer bauli- 
chen Lösung zu verbessern. 
Das absolute Haltverbot trägt zugleich der be.schriebenen Problematik für auf den Horstmarer 
Landweg einbiegende L und Landmaschinen Rechnung.

Originalantrag

1634 Zeichen

Volt in der BV-West 
Drubbel 4, 48161 Münster 
Volt Empfänger: 
Bezirksbürgermeister Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
,STADT MÜN E 
~ 1. JUNI 2022 '. 
Amt für Btirg,ar- u. Ratoi0rv!oe 
Baii rl<w.t«w al Wetlit 
Münster, 01.06.2022 
Rad- und Fußverkehr auf dem Horstmarer Landweg/Höhe Alte Sternwarte 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
, 
Die Verwaltung soll prüfen, welche Maßnahme eine sichere Straßenüberquerung von Radfahrenden • 
und Fußgängern auf dem Horstmarer Landweg/Höhe Alte Sternwarte sicherstellen können und diese 
umsetzen. 
Sollte die Verwaltung dafür eine Verkehrsbeobachtung einsetzen, soll sich diese auf folgende Zeiten 
konzentrieren: 
• Montags bis freitags, 07:30 Uhr - 08:15 Uhr 
• Dienstag bis donnerstags 15:30 Uhr - 16:15 Uhr. 
Begründung: 
Zahlreiche Familien leben im Gemenweg und besuchen eine Schule in Gievenbeck. Mangels direkter 
Busverbindung machen sich die Kinder und Jugendlichen mit dem Fahrrad auf den zum Unterricht. 
Eine ganztägige Verkehrsbeobachtung würde dem Problem nicht gerecht werden, da es hier 
offensichtlich Kernzeiten gibt, an denen zahlreiche Schüler*innen die Straße überqueren müssen. 
Leider muss dafür der viel befahrene Horstmarer Landweg überquert werden. Hier berichten Familien 
vermehrt von rücksichtslosen Verhalten der PKW-Fahrenden und Eltern haben nachvollziehbarer 
Weise Sorge. 
Es gibt hier zahlreiche Lösungsoptionen, u .. a. eine Ampel, ein Zebrastreifen, Bremsschwellen 
und/oder Tempo 30. Die Verwaltung soll hier die beste Möglichkeit für die Sicherheit der 
Radfahrenden und Fußgänger ermitteln und diese umsetzen. 
Gez. 
Philip Maurice

Beratungsverlauf (1)

19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.4.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Horstmarer Landweg
  • Gemenweg
  • Drubbel 4

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Details

Aktenzeichen
A-W/0017/2022
Typ
Antrag an die BV West
Datum
01.06.2022
Erstellt
01.06.2022 13:52