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V/0436/2006

Gewährung städtischer Betriebskostenzuschüsse für Sportvereine mit vereinseigenen Sportstätten

Vorlage 23.05.2006

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 08.06.2006, TOP 3.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0436/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung städtischer Betriebskostenzuschüsse für Sportvereine mit vereinseigenen 
Sportstätten sowie Mietkostenzuschüsse 
hier: Bewilligung 2006 für 2005 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.06.2006 Sportausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der erstmaligen Gewährung städt. Betriebskostenzuschüsse für die Sportvereine 
 
 - BSV Roxel e. V. (lfd. Ziffer 7); Stadtteilhaus 
 - SC Gremmendorf 1946 e. V. (Ziffer 42); Boule-Anlage 
 - SV BW Aasee e. V. (Ziffer 47); Multifunktionshaus 
 
 wird zugestimmt. 
 
2. Die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. 
V. (SSB) erfüllen alle Bewilligungsvoraussetzungen der Sportförderrichtlinie der Stadt 
Münster. Die städtischen Betriebskostenzuschüsse mit einem Multiplikator von 143,0   (An-
lage 1; 2005 = 140,0) und Mietkostenzuschüsse von 25 % der anerkannten Mietkosten 
(Anlage 2) werden bewilligt. 
 
3. Die in den Anlagen 3 und 4 aufgeführten SSB-Mitgliedsvereine weisen einen Anteil jugend-
licher Mitglieder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) gemessen an ihrer Gesamtmit-
gliedschaft in 2006 unter 20 % nach bzw. erfüllen nicht die Kriterien der geforderten Min-
destmitgliedsbeiträge. Der errechnete Gesamtzuschuss ist richtliniengemäß entsprechend 
der Übergangsregelung gekürzt. 
 
4. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die in der Anlage 5 aufgeführten SSB-
Mitgliedsvereine – unter Berücksichtigung der Übergangsregelung – nicht die geforderten 
Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen bzw. von den richtliniengemäßen Ausschlussgrün-
den betroffen sind, so dass die Zuschussgewährung gegenüber der Bewilligung 2005 in 
2006 entfällt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0436/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Schunke 
Ruf: 
492 52 13 
E-Mail: 
Ernst.Schunke@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.05.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0436/2006 
5. Vor Auszahlung der bewilligten städtischen Betriebs- und/bzw. Mietkostenzuschüsse ist die 
Gemeinnützigkeit der entsprechenden Sportvereine durch den für 2006 gültigen Körper-
schaftssteuer-/Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes zu belegen. 
 
6. Veränderungen, die sich aufgrund der Besichtigungsfahrten des Arbeitskreises "Sportstät-
ten" ergeben, sind mit dem Zuschuss 2007 für 2006 zu verrechnen. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Bei der Haushaltsstelle 5510.718.2100.2 "Betriebskostenzuschüsse aufgrund von Richtlinien" ste-
hen im Haushaltsplan 2006, Finanzplan und Investitionsprogramm 2005 – 2009, für Betriebs- und 
Mietkostenschüsse jährlich Finanzmittel in Höhe von 759.750,00 € zur Verfügung. 
 
Davon werden für die Gewährung städt. Mietkostenzuschüsse insgesamt 54.179,56 € (Anlagen 2 
und 4) benötigt. 
 
Für die Beschlussfassung der Betriebskostenzuschüsse verbleiben somit Mittel in Höhe von             
705.570,44 €. 
 
Bereits die Reduzierung des Haushaltsansatzes in 2005 um 30.020,00 € für die Gewährung städt. 
Betriebs- und Mietkostenzuschüsse hatte zur Folge, dass der für die Berechnung des Zuschusses 
notwendige Multiplikator gegenüber 2004 von 146,5 auf 140,00 gesenkt werden musste. Auch der 
für die Zuschussgewährung 2006 errechnete Multiplikator von 153,09 ist nicht zu erreichen und 
wird unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf 143,0 gesenkt. Die 
zur Verfügung stehenden Mittel garantieren die Gewährung der 25 %igen Mietkosten und des 40 
%igen Pachtkostenzuschusses. Entscheidend für die Verringerung des Betriebskostenzuschusses 
sind neben der Ansatzkürzung 2005 auch, die gegenüber den Vorjahren um ca. 1 % höhere In-
dexsteigerung (2006 = 2,33 %) – Grundlage für die Festsetzung des Multiplikators -. Von drei Ver-
einen wurden weitere vereinseigene bauliche Maßnahmen in 2005 abgewickelt, die ebenfalls die 
Gewährung von Betriebskostenzuschüssen zur Folge haben. 
 
Von den verbleibenden Zuschussmitteln in Höhe von 705.570,44 € werden 11.051,00 € für die 
Beschaffung von Pflegegeräten für vereinseigene Anlagen vorgehalten, so dass Restzuschussmit-
tel von 694.519,44 € zur Verfügung stehen. 
 
Bei einem Multiplikator 2006 für 2005 von 143,0 (siehe Vorjahr) beträgt die Gesamtzuschusssum-
me 694.519,15 €. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1.
 
 
Die drei Antrag stellenden Sportvereine BSV Roxel, SC Gremmendorf und SV BW Aasee haben in 
2005 weitere vereinseigene Sportstätten errichtet, die gemäß der Sportförderrichtlinie anteilig 
durch Betriebskostenzuschüsse gefördert werden. Die hinzu gekommenen Sportstätten sind unter 
dem jeweiligen Vereinsnamen in der Anlage 1 aufgeführt. 
 
Zu Ziffer 2. und 3.
 
 
In der Sportausschusssitzung am 18.05.2000 regte der SSB an, die Harmonisierung der Förder-
richtlinien der Stadt Münster und des SSB herzus tellen. Auf der Klausurtagung des Sportaus-
schusses am 23./24.03.2001 wurde der Leitgedanke aufgegriffen und eingehend beraten.

- 3 - 
V/0436/2006 
 
Die am 03.04.2001 gebildete Arbeitsgruppe “Sportförderrichtlinie” des Sportausschusses befasste 
sich in ihren Sitzungen am 09.07. und 04.09.2001 ausführlich mit der Thematik. Die Empfehlungen 
der Arbeitsgruppe wurden dem Sportausschuss am 22.11.2001 zur Beschlussfassung vorgelegt. 
Die überarbeitete Sportförderrichtlinie wurde einstimmig beschlossen (Vorlage Nr. 1038/2001) und 
ab 01.01.2002 in Kraft gesetzt. 
 
Den Mitgliedsvereinen des SSB wurde die modifizierte Richtlinie mit Schreiben vom 28.11.2001 
zur Kenntnisnahme zugesandt. Mit weiteren Schreiben des Sportamtes in den Jahren 2003 bis 
2006 wurden die SSB-Vereine regelmäßig auf die geänderten Bewilligungsvoraussetzungen hin-
gewiesen. 
 
Für den Bereich Betriebs- und Mietkostenzuschüsse werden, wie im Vorjahr, folgende erweiterte 
Prüfungsmerkmale herangezogen: 
 
Übergangsregelung
  
 
 - Jugendquote (mindestens 20 %)  
 
 - Mindestmitgliedsbeiträge 2006: 
   Jugendliche:   3,82 Euro   
   Erwachsene:  6,57 Euro 
   Familien:  13,15 Euro 
 
Ausschlussgründe:
 
 
 - Einstandszahlungen (maximal 1.250,00 Euro) 
 - weniger als 75 % Münsteraner Mitglieder  
 
Die in den Anlagen 1. und 2. zur Vorlage zusammengestellten städtischen Betriebs- und Mietkos-
tenzuschüsse entsprechen der vom Sportausschuss überarbeiteten und seit dem 01.01.2002 in 
Kraft gesetzten Sportförderrichtlinie (Ziffer 1.). 
 
Die Berechnung der städtischen Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2006 für 2005 wurde mit dem 
Arbeitskreis “vereinseigene Anlagen” des SSB in der Sitzung am 23.05.2006 beraten und zustim-
mend zur Kenntnis genommen. 
 
Zu Ziffer 4.
 
 
Trotz Übergangsregelung seit 2003 konnten 14  SSB-Vereine in 2006 nicht die geforderten Krite-
rien der Mindestmitgliedsbeiträge und/bzw. Jugendquote erfüllen. Die Zuschussbewilligung wird in 
2006 für 2005 erstmals eingestellt.  
 
Weitere vier Vereine erreichen nach eigenen Angaben nicht die richtliniengemäß geforderte Min-
destprozentzahl an Münsteraner Vereinsmitgliedern (= 75 %). 
 
Ein Verein hat sich aufgelöst und keinen Zuschussantrag in 2006 gestellt. 
 
Die entsprechenden Sportvereine sind in der Anlage 5 aufgelistet. 
 
Sollten die Sportvereine in den Folgejahren die Bewilligungsvoraussetzungen wieder erfüllen, sind 
sie im entsprechenden Jahr wieder antragsberechtigt.

- 4 - 
V/0436/2006 
 
Zu Ziffer 5. 
 
Gem. Ziffer 5. der Allgemeinen Grundsätze der städt. Sportförderrichtlinie hat der Sportverein vor 
Auszahlung des bewilligten Zuschusses seine Gemeinnützigkeit durch einen gültigen Körper-
schaftssteuer-(Freistellungs-)Bescheid zu belegen. Das Sportamt wird entsprechend verfahren. 
 
Zu Ziffer 6.
 
 
Gemäß Ziffer I, 3.2 der Sportförderrichtlinie prüft der Arbeitskreis "Sportstätten", ob der Zustand 
der Sportstätten die Gewährung der städtischen Zuschüsse rechtfertigt. 
 
Veränderungen, die sich aufgrund der Besichtigung durch den Arbeitskreis ergeben, werden dem 
Sportausschuss mitgeteilt und mit der Zuschussgewährung 2007 für 2006 berücksichtigt. 
 
I. V. 
 
gez. Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlagen
 
- Städt. Betriebskostenzuschuss 2006 für 2005 (Anlage 1) 
- Städt. Mietkostenzuschuss 2006 für 2005 (Anlage 2) 
- Reduzierter Betriebskostenzuschuss (Anlage 3) 
- Reduzierter Mietkostenzuschuss (Anlage 4) 
- Liste der nicht berücksichtigten Vereine gegenüber 2005 (Anlage 5)

Beratungsverlauf (1)

08.06.2006 Sportausschuss
TOP 3.5 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0436/2006
Typ
Vorlage
Datum
23.05.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37