2797/2020
Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) - stimmberechtigte Mitglieder
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 2797/2020 Freigabedatum 18.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) - stimmberechtigte Mitglieder Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss I: Der Rat setzt die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder im JHA auf 15 fest. Beschluss II: Der Rat wählt: a) 3/5 der stimmberechtigten Mitglieder (→ 9 Mitglieder) aus dem Kreis der Ratsmitglieder bzw. in der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 1 Sozialge- setzbuch Achtes Buch (SGB VIII) in Verbindung mit § 4 Abs.2 S.1 Nr. 1 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Köln entsprechend Anlage 2 und b) 2/5 der stimmberechtigten Mitglieder (→ 6 Mitglieder) auf Vorschlag der im Bereich der Stadt Köln wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 4 Abs. 2 S.2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Köln entsprechend Anlage 3. Der Rat wählt außerdem für jedes Mitglied eine persönliche Stellvertreterin oder einen persönlichen Stellvertreter gemäß § 4 Abs.3 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Nordrhein-Westfalen (AG-KJHG NRW) und § 4 Abs.2 S. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Köln. Die gewählten Vertretungen werden mit in die Anlagen 2 und 3 aufgenommen. Rat 03.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – (JHA) nimmt gemäß § 70 SGB VIII die Aufgaben des Jugendamtes gemeinsam mit der Verwaltung wahr. Er ist damit fester Bestandteil des Jugendamtes. Nach den Kommunalwahlen 2020 und der darauffolgenden Neukonstituierung des Rates bildet der Rat seine Ausschüsse neu, so auch de n Jugendhilfeausschuss. Ihm gehören gemäß § 4 Abs. 1 AG -KJHG NRW maximal 15 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich der bzw. des Vorsitzenden an. Zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses kann nur gewählt werden, wer der Vertretung s- körperschaft angehören kann (§4 Abs.2 S.4 AG -KJHG NRW). Dies umfasst das Vorliegen folgender Kriterien: Volljährigkeit am Wahltag, § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Nordrhein -Westfalen (KWahlG NRW) Gewöhnlicher Aufenthalt seit mindestens 3 Monaten im Stadtgebi et Köln (§ 12 Abs. 1 KWahlG) Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 GG oder Staatsangehörigkeit eines Mi t- gliedstaates der Europäischen Gemeinschaft (§§ 12 Abs. 1, 7 KWahlG NRW ) Die Wählbarkeit, das aktive Wahlrecht oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter darf nicht i n- folge Richterspruch aberkannt worden sein (§§ 8, 12 Abs. 2 KWahlG NRW) Kein Vorliegen von Inkompatibilitätsgründen nach § 13 KWahlG NRW Frauen sind bei der Wahl angemessen zu berücksichtigen. Ziel ist es, ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben (§ 4 Abs. 2 S. 5 -6 AG-KJHG NRW). Bei der Neubildung sind Vorschläge der Jugend - und Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen (§ 71 Abs.1 Nr.2, 2. Halbsatz SGB VIII, § 4 Abs.4 S.5 AG -KJHG NRW und § 4 Abs.2 Nr. 2, 2. Halbsatz der J u- gendamtssatzung). Um die Träger der freien Jugendhilfe auf ihr Vorschlagsrecht aufmerksam zu machen, wurde mit Schreiben vom 03.06.2020 ein Serienbrief an alle derzeit in Köln anerkannten, aktiven Jugendhilfeträger versandt . Auch die Partner der LIGA der freien Wohlfahrtsverbände Köln wurden in den Verteiler aufgenommen. Ebenso alle weit e- ren im JHA vertretenen Institutionen, die nicht der LIGA angehören oder nicht in der Trägerliste erfasst sind, da sie überregional durch de n Landschaftsverband oder das Landesministerium anerkannt wurden. Alle Träger, die bis zum 31.07.2020 nicht reagiert hatten, erhielten ein Erinnerungsschreiben mit Datum 11.08.2020. Darüber hinaus wurden die Fraktionen und Träger in der JHA -Sitzung am 25.0 8.2020 per öffentlicher Mitteilung über das Verfahren informiert. Aus sämtlichen eingegangenen Vorschlägen trifft der Rat schließlich seine Wahl: Eine Zusammenfassung aller Vorschläge, die bei der Geschäftsführung JHA eingereicht wurden, ist Anlage 1 zu entnehmen. Die nicht als stimmberechtigt ausgewählten Bewerber werden automatisch in die Vorschlagsliste der berate n- den Mitglieder mit aufgenommen. Bisher waren folgende Vertreter der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe stimmberechtigt: 1. AWO Kreisverband Köln e.V. 2. Caritas für die Stadt Köln e.V. 3. Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW e.V. Kreisgruppe Köln 4. BDKJ – Bund der Deutschen Katholischen Jugend Erzdiözese Köln 5. Sozialistische Jugend – Die Falken, Kreisverband Köln 6. Sportjugend im Stadtspo rtbund Köln e.V. Anlagen
Anlage 2: Neue stimmberechtigte JHA-Mitglieder (Ratsmitglieder)
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Fraktion Hauptmitglied (Name) Vertretung (Name) Frakti on 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Vom Rat der Stadt Köln gewählte, stimmberechtigte Ratsmitglieder oder in der Jugendhilfe erfahrene Personen für den Jugendhilfeausschuss Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2797/2020
Anlage 1: Bewerber JHA_stimmberechtigt Stand 26.10.2020
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Lf d. Nr . Träger Mitglied Vorname Träger Stellvertretung Stellver treter Vorname Träger bish. im JHA vertreten 1 Atlant e.V. Rempel Eugenie ./. ./. ./. nein 2 AWO Kreisverband Köln e.V. Volland-Dörmann Ulrike Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH Schönhals Martina ja-stimmber. 3 BDKJ - Bund der Deutschen Katholischen Jugend Erzdiözese Köln Kaven Dominik Evangelische Jugend (Jupf) Körfgen Julia j a-stimmber. 4 Bildungsforum Köln e.V. Goss Ortrun ./. ./. ./. nein 5 Brücke Köln e.V. Scherer- Ohnemüller Doris Brücke Köln e.V. Pieplow Lukas nein 6 Caritas für die Stadt Köln e.V. Krücker Peter SKF Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. Köln Kleine Monika ja-stimmber. 7 Club 68 Köln e.V. Brands Hans-Günter ./. ./. ./. nein 8 Computerprojekt Köln e.V. Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW Weiße Malou Computerprojekt Köln e.V. Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW Hundenborn Alexander nein 9 DachloW Kinder- und Jugenzentrum Boye-Toledo Erich ./. ./. ./. nein 10 DTVK Deutsch-Türkischer Verein Köln e.V. Schürmann Walburga ./. ./. ./. nein 11 Haus der Familie e.V. Kuhl Felicitas ./. ./. ./. nein 12 Interkultur e.V. Mangitay Orhan ./. ./. ./. nein 13 Joblinge gAG Rheinland Kania Miroslav Joblinge gAG R heinland Diewald Theresia nein 14 JobWerk Porz gGmbH Schelzke Rebecca JobWerk Porz gGm bH Wolf Inez nein 15 Komba Jugend LVR Lauterbach Katja Komba Jugend LVR Di ehl Marie-Luna nein 16 Luftikus e.V. Broda-Schröder Andreas ./. ./. ./. nein 17 Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW e.V.Kreisgruppe Köln Zernikow Inga Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW e.V.Kreisgruppe Köln Ackermann Katrin ja-stimmber. 18 rainbowtrekkers Kita gGmbH Mertens Joel ./. ./. ./. nei n 19 Solibund e.V. Decker Torsten Solibund e.V. Kürkcü Yavu z nein 20 Sozialistische Jugend - Die Falken, Kreisverband Köln Kurbjeweit Frieder DGB Region Köln-Bonn Semmo Omer ja-st immber. 21 Sportjugend im Stadtsportbund e.V. Köln Braun Andrej Sportjugend im Stadtsportbund e.V. Köln Güntert Christiane ja-stimmber. 22 Zartbitter e.V. Enders Ursula ./. ./. ./. nein Vorgeschlagene Bewerber für einen stimmberechtigten Sitz im Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln
Anlage 3: Neue stimmberechtigte JHA-Mitglieder (Träger)
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Träger Hauptmitglied (Name) Vertretung (Name) Träger ( falls abweichend v. HM) 1 2 3 4 5 6 Vom Rat der Stadt Köln gewählte, stimmberechtigte Vertreterinnen und Vertreter der in Köln anerkannten, freien Träger der Jugendhilfe für den Jugendhilfeausschuss Anlage 3 zur Beschlussvorlage 2797/2020
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2797/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.11.2020
- Erstellt
- 08.09.2020 12:32