mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Änderung der Hauptsatzung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3757/2018 vom 17.01.2019

Stand: Am 14.02.2019 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Rat

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Rat

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 3757/2018 Freigabedatum 14.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung der Hauptsatzung hier: Entsendung einer sachkundigen Einwohnerin/eines sachkundigen Einwohners in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung durch die Seniorenvertretung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte __ Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln. Alternativer Beschluss: Der Rat nimmt den Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 14.11.2018 (Anlage 2) zur Kenntnis. Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.01.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 Rat 14.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme ca. 1.000 € € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die SVK-Gesamtkonferenz der Seniorenvertretung der Stadt Köln hat in ihrer Sitzung am 17.10.2018 folgenden Beschluss gefasst: „Die SVK-Gesamtkonferenz bittet den Rat der Stadt Köln zu beschließen, dass die Seniorenver- tretung der Stadt Köln eine sachkundige Einwohnerin/einen sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung entsenden darf.“ Dieses Anliegen wurde von der Seniorenvertretung in die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seni- orenpolitik am 14.11.2018 eingebracht. Die Begründung für dieses Anliegen ist dem dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügten Schreiben der Seniorenvertretung vom 03.11.2018 zu entnehmen. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik hat dem Antrag der SVK in ihrer Sitzung am 14.11.2018 bei Stimmenthaltung der Ratsfraktionen und der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, zugestimmt und regt eine entsprechende Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung an (s. Anlage 3). Die Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik ist nach § 23 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln dem Rat vorzulegen. Stellungnahme der Verwaltung: Die angeregte Änderung der Hauptsatzung ist rechtlich möglich. Der Rat kann gemäß § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW sachkundige Einwohnerinnen/sachkundige Einwohner in die Ausschüsse entsenden. Gemäß der derzeitigen Fassung des § 23 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Köln kann die Senio- renvertretung (SVK) Mitglieder in die für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadt- entwicklung, Jugend, Bauen, Wohnen, sowie Anregungen und Beschwerden zuständigen Fachaus- 3 schüsse entsenden. Diese Mitglieder werden durch die SVK-Stadtkonferenz gewählt und dem Rat zur Wahl vorgeschlagen. Zudem ist eine redaktionelle Änderung der Hauptsatzung erforderlich. Die bisherige Fassung des § 23 Abs. 5 der Hauptsatzung nimmt noch Bezug auf die „Geschäftsordnung für die Bezirksarbeits- gemeinschaften Seniorenpolitik und die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik der Stadt Köln“. Diese Rechtsnorm wurde mit Beschluss des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 25.02.2016 durch die „Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln“ abgelöst. Der Ver- weis wird daher aktualisiert. Voraussichtliche Kosten: Die Kosten werden wie folgt geschätzt: In 2018 fanden insgesamt 9 Ausschusssitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung statt. Eine sachkundige Einwohnerin/ein sachkundiger Einwohner hat pro Sitzung Anspruch auf ein Sit- zungsgeld in Höhe von jeweils 41,70 €. Darüber hinaus können Fahrtkosten sowie ggf. Verdienstaus- fall geltend gemacht werden. Hinsichtlich eines geschätzten Verdienstausfalles wird ein Mittelwert von 4 Stunden Arbeitsausfall sowie der Regelstundensatz von 17 € zugrunde gelegt. Für etwaige Fahr- kosten werden als Durchschnittswert 6 € pro Sitzung angesetzt. Daraus ergibt sich folgende Kostenschätzung pro Jahr: (9 x 41,70 € ) 375,30 € Sitzungsgeld (9 x 68 € (4 x 17 €) 612,00 € Verdienstausfall (9 x 6 €) 54,00 € Fahrkosten______ 1.041,30 € gesamt Anlagen Anlage 1: __. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009 Anlage 2: Schreiben der Seniorenvertretung vom 03.11.2018 Anlage 3: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der StAG Seniorenpolitik am 14.11.2018
  • Anlage 1 Satzung zur Änderung Hauptsatzung

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1 Satzung zur Änderung Hauptsatzung

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage 1 xx. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009 Aufgrund von §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 Satz 2 lit f Gemeindeordnung NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW.S. 966) hat der Rat in seiner Sitzung vom __.__.____ folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 10.02.2009, zuletzt geändert durch die __. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom _________beschlossen: § 1 § 23 Absatz 4 und Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Köln erhalten folgende Fassung: (4) Die SVK-Stadtkonferenz kann Mitglieder in die für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule und Weiterbildung, Bauen, Wohnen, sowie Anregungen und Beschwerden zuständigen Fachausschüsse entsenden. Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz aus ihrer Mitte je ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz wählt der Rat diese als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner gem. § 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse. (5) Die Einzelheiten regelt die vom Ausschuss für Soziales und Senioren beschlossene Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln (GOGrSP). § 2 Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
  • Anlage 2 Schreiben der Seniorenvertretung vom 3.11.2018

    PDF

    Herunterladen: Anlage 2 Schreiben der Seniorenvertretung vom 3.11.2018

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage 2 Seniorenvertretung der Stadt Köln Dr. Martin Theisohn Seniorenvertretung 4 der Stadt Köln N Sprecher a SHEmEn ——— Amt für Soziales und Senioren en - Bee ee) Zune LAU Ottmar-Pohl-Platz l 51103 Köln-Kalk Frau > a4 Oberbürgermeisterin H.Reker TeLz {22 221 2023 OB-Amt seniorenvertretung@stadt-koeln.de Rathaus 50667 Köln Köln, den 3.11.2018 Entsendung von Sachkundigen Einwohnern in den Ausschuss Schule und Weiterbil- dung durch die Seniorenvertretung der Stadt Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker ! Die Gesamtkonferenz der Seniorenvertretung Köln hat sich auf ihrer Sitzung mit den Aufga- ben des Ausschusses Schule und Weiterbildung befasst. Zu diesen Aufgaben gehören die Be- reiche Stadtbibliothek und Volkshochschule. In Zeiten, wo es darum geht „lebenslang zu lernen“, ist es wichtig, dass die Senior*innen ei- nen guten Zugang zu Bildungsangeboten haben. Bisher ist die Nutzung der Stadtbibliothek durch Senior*innen ausgesprochen gering und die Nachfrage bei der Volkshochschule ist ebenfalls unterdurchschnittlich. Weniger Senior*innen nehmen diese Leistungen in Anspruch als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht, wobei die absoluten Zahlen insgesamt ge- ring sind. Zusätzlich ist es so, dass viele Senior*innen ehrenamtlich in Schulen - insbesondere im offe- nen Ganztag - aktiv sind und sich einbringen beim Vorlesen, bei der Unterstützung bei den Hausaufgaben sowie der Tagesablaufgestaltung. Diese Dinge verlangen danach, dass auch die Vertretung der Senior*innen eine Stimme in dem zuständigen Ausschuss Schule und. Weiterbildung hat. Die Gesamtkonferenz hat deshalb beschlossen: Die SVK-Gesamtkonferenz bittet den Rat der Stadt Köln zu beschließen, dass die Senio- renvertretung der Stadt Köln einen Sachkundigen Einwohner in den Ausschuss Schule und Weiterbildung entsenden darf. Die Seniorenvertretung bittet Sie, das Verfahren zur Änderung der Hauptsatzung einzuleiten und die Möglichkeit der Entsendung eines Mitgliedes der Seniorenvertretung als Sachkundi- gen Einwohner in den Ausschuss Schule und Weiterbildung zu schaffen. Haben Sie bereits jetzt herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Ihr Dr. Martin Theisohn
  • Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der StadtAG Seniorenpolitik vom 14.11.2018

    PDF

    Herunterladen: Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der StadtAG Seniorenpolitik vom 14.11.2018

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik Herr Paulukat Telefon: (0221) 221-27408 Fax: (0221) E-Mail: peter.paulukat@stadt-koeln.de Datum: 11.12.2018 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik in der Wahlperiode 2014/2020 am Mittwoch, dem 14.11.2018, 10:00 Uhr bis 11:45 Uhr, Stadthaus Deutz I. Öffentlicher Teil TOP3 Mitteilungen und Anfragen der Seniorenvertretungen Sachkundige/r Einwohner/in im Ausschuss für Schule und Weiterbildung Zu diesem TOP lag ein Schreiben der Seniorenvertretung vom 3.11.2018 an die Oberbürgermeisterin vor. Darin wurde beantragt, dass es der Seniorenver- tretung ermöglicht werden soll, ein Mitglied der SVK als sachkundige/n Ein- wohner/in in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu entsenden. Die- ses Schreiben wurde als Tischvorlage verteilt. Weitere Einzelheiten zur Be- gründung sind aus dem Schreiben, das als Tischvorlage verteilt worden ist, zu entnehmen. Um eine Entsendung zu ermöglichen, ist eine Ergänzung/Änderung des § 23 der Hauptsatzung notwendig. Um die Hauptsatzung zu ändern, bedarf es einer Beschlussvorlage für den Rat, nach vorheriger Zustimmung des AVR. Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik stimmt dem Antrag der SVK bei Stimmenthaltung der Ratsfraktionen und der Verbände der freien Wohlfahrts- pflege zu und regt eine entsprechende Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung an. Anlage 3

Beratungsverlauf

  1. 28.01.2019

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 4.8, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 04.02.2019

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 10.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 14.02.2019 zuletzt

    Rat

    TOP 6.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz