1575/2019
Europawahlkampfauftakt der AfD am 07.04.2019 in Köln-Kalk
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Antwortschreiben zur Anfrage der BV Kalk
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Polizeipräsidium Köln Polizeipräsidium Köln, 51101 Köln An die Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Bürgeramt Kalk -Geschäftsführung der Bezirksvertretung Kalk- -Bürgerberatung- Kalker Hauptstraße 247 - 273 511103 Köln -per E-Mail Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 25.04.2019 Ihre E-Mail vom 25.04.2019 Sehr geehrter Herr Menne, die in der Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 25.04.2019 gestellten Fragen zu der Veranstaltung der AfD am 07.04.2019 im Bürgerhaus Kalk beantworte ich aus polizeilicher Sicht - soweit möglich - wie folgt: 1. Warum durften AfD-Sympathisant‘innen am 7. April 2019 bevorzugt an einer öffentlichen Veranstaltung in Köln-Kalk teilnehmen, wurden an den polizeilich vorgegebenen offiziellen Einlasspunkten von der Polizei vorbeigeschleust und mussten sich nicht wie alle anderen hinten anstellen und Stunden auf Einlass warten? Interessierte Personen, die an der AfD Veranstaltung teilnehmen :wollten, wurden teilweise von den Gegendemonstranten vor den Durchlassstellen beschimpft und am Zutritt gehindert. Deshalb wurden die betroffenen Personen zu ihrem eigenen Schutz in einem sicheren Bereich der Durchlassstellen gesammelt. Durch die Bereitschaftspolizei wurde an allen drei Durchlassstellen jeweils in ca. 10er-Gruppierungen der Zugang zum Bürgerhaus Kalk ermöglicht. Bei diesen 10er-Gruppierungen handelte es sich ausdrücklich nicht um eine bestimmte Auswahl von wartenden Personen. An der südlichen Durchlassstelle wurden zusätzlich jeweils weitere fünf Personen aus dem gesicherten Bereich OS. Mai 2019 Seite 1 von 3 Aktenzeichen: LStab 1 - 13.05.01 bei Antwort bitte angeben Herr Cremer-Flottmann Telefon 0221 229-2113 Telefax 0221 229-2012 leitungsstab.koeln @polizei.nrw.de Raum A3.523 Dienstgebäude: Walter-Pauli-Ring 2-6, 51103 Köln Telefon 0221 229-0 Telefax 0221 229-2002 poststelle.koeln@polizei.nrw.de https://koeln.polizei.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahnlinien 1 und 9 Haltestelle: Kalk Post S-Bahnlinien S 12, S 13, S19 sowie RB 25 Haltestelle: Trimbornstraße Zahlungen an: Landeshauptkasse Nordrhein-Westfalen IBAN: DE27 3005 0000 0004 0047 19 BIC: WELADEDD TV-Nr.: 03036316 eingelassen. Damit sollte der begrenzten Raumkapazität von 180 Teilnehmern Rechnung getragen werden. Gleichzeitig konnte so der Zugang zu der Versammlung für Anhänger beider Meinungslager ermöglicht werden. Eine anschließende Einlasskontrolle erfolgte durch die Ordner des Veranstalters. . Warum bekamen AfD-Sympathisant‘innen sogar tatkräftige Unterstützung durch die Polizei, als sie körperliche Gewalt anwendeten, um sich vorzudrängeln und wurden dafür nicht in Gewahrsam genommen, wie andere Anwesende? Siehe Antwort zu Frage 1. . Warum durften AfD-Sympathisant*innen bei der öffentlichen Veranstaltung frenetisch applaudieren als ein Redner die Bühne betrat und andere wurden dafür polizeilich des Raumes verwiesen? Es muss im Einzelfall beurteilt werden, inwieweit verbale oder . akustische Meinungsäußerungen der Veranstaltungsteilnehmer (z.B. durch intensiven Applaus) einen Bezug zu der Veranstaltung haben oder nur das Ziel verfolgen, die Veranstaltung erheblich zu stören. Mit Beginn der Veranstaltung kam es zu groben Störungen. Daraufhin wurden 41 Personen vom Veranstalter von der Veranstaltung ausgeschlossen und deren Personalien festgestellt. Im Anschluss verlief die Veranstaltung bis zum Ende (20:50 Uhr) ohne weitere grobe Störungen. . Warum beantwortet die Polizei Veranstaltungsteilnehmer*innen während einer Maßnahme keine Fragen, z.B. ob und welchem Vergehen man beschuldigt wird? Grundsätzlich ist bei polizeilichen Eingriffsmaßnahmen dem Betroffenen gegenüber immer der Grund für die gegen ihn gerichtete Maßnahme zu nennen. Bei gefahrenabwehrenden Maßnahmen wie z.B. bei der Ingewahrsamnahme und dem Platzverweis nach dem Polizeigesetz NRW muss aber nicht zwingend eine begangene Straftat, z.B. in Form eines Vergehens nach dem Strafgesetzbuch oder ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Versammlungs- gesetzes vorausgegangen sein. Hier genügt die Feststellung, dass Seite 2 von 3 sich der Betroffene im Moment der Eingriffsmaßnahme so verhält, Seite3 von 3 dass von ihm und seinem Verhalten eine Gefahr ausgeht. Ohne den Vorwurf einer zuvor begangenen Straftat hat der Betroffene dann nicht den Status eines Beschuldigen im Sinne der Strafprozessordnung. Die Möglichkeit zur Beantwortung anderer Fragen von Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungs- teilnehmern hängt immer von der konkreten Situation ab, in der diese Fragen an die Polizei gerichtet werden. Die handelnden Einsatzkräfte waren insbesondere bei diesem Einsatz besonders darauf bedacht, durch ein besonnenes und deeskalierendes Einschreiten Störungen der Veranstaltungen soweit wie eben möglich zu verhindern. Dazu gehört regelmäßig auch ein einsatzbegleitendes polizeiliches Kommunikationskonzept. Dennoch kann es in Einzelfällen bei der Durchführung von polizeilichen Maßnahmen zu Situationen kommen, in denen die handelnden Einsatzkräfte keine weitergehenden Fragen von Versammlungsteilnehmern beantworten können. 5. Inwieweit sind Kooperationsgespräche im Vorfeld von De- monstrationen für den Demonstrationsanmelder in Zukunft überhaupt noch sinnvoll, wenn getroffene Absprachen offensichtlich von Polizei und Ordnungsbehörden nicht eingehalten werden? Es liegen im Hinblick auf diese Veranstaltung hier keine Erkenntnisse darüber vor, dass kooperierte Absprachen mit den Versammlungsanmeldern missachtet wurden. Darüber hinaus möchte ich noch einmal die Wichtigkeit der Kooperationsgespräche im Vorfeld derartiger Versammlungen unterstreichen. Diese Gespräche haben für die Polizei immer das Ziel, die angemeldete Versammlung in Absprache mit dem jeweiligen Versammlungsanmelder möglichst störungsfrei stattfinden zu lassen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Brauns Leitende Regierungsdirektorin
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-8/0 Vorlagen-Nummer 1575/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.05.2019, zu TOP 9.2.1 -Tischvorlage- Europawahlkampfauftakt der AfD am 07.04.2019 in Köln-Kalk Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 25.04.2019 zur Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 09.05.2019, TOP 9.2.1 (AN/0533/2019) Aufgrund der im Betreff näher bezeichneten Anfrage der Fraktion DIE LINKE. hat das Polizeipräsidi- um Köln der Verwaltung eine Antwort zukommen lassen, die als Anlage beigefügt ist. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Kalker Hauptstraße 247
- Trimbornstraße
- Walter-Pauli-Ring 2
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Details
- Aktenzeichen
- 1575/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.05.2019
- Erstellt
- 03.05.2019 11:09