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1575/2019

Europawahlkampfauftakt der AfD am 07.04.2019 in Köln-Kalk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 09.05.2019

Antwortschreiben zur Anfrage der BV Kalk

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Antwortschreiben zur Anfrage der BV Kalk

5875 Zeichen

Polizeipräsidium
Köln

Polizeipräsidium Köln, 51101 Köln

An die

Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Bürgeramt Kalk

-Geschäftsführung der Bezirksvertretung Kalk-
-Bürgerberatung-

Kalker Hauptstraße 247 - 273

511103 Köln

-per E-Mail

Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 25.04.2019
Ihre E-Mail vom 25.04.2019

Sehr geehrter Herr Menne,

die in der Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 25.04.2019 gestellten
Fragen zu der Veranstaltung der AfD am 07.04.2019 im Bürgerhaus
Kalk beantworte ich aus polizeilicher Sicht - soweit möglich - wie folgt:

1. Warum durften AfD-Sympathisant‘innen am 7. April 2019
bevorzugt an einer öffentlichen Veranstaltung in Köln-Kalk
teilnehmen, wurden an den polizeilich vorgegebenen offiziellen
Einlasspunkten von der Polizei vorbeigeschleust und mussten
sich nicht wie alle anderen hinten anstellen und Stunden auf
Einlass warten?

Interessierte Personen, die an der AfD Veranstaltung teilnehmen
:wollten, wurden teilweise von den Gegendemonstranten vor den
Durchlassstellen beschimpft und am Zutritt gehindert. Deshalb
wurden die betroffenen Personen zu ihrem eigenen Schutz in einem
sicheren Bereich der Durchlassstellen gesammelt. Durch die
Bereitschaftspolizei wurde an allen drei Durchlassstellen jeweils in
ca. 10er-Gruppierungen der Zugang zum Bürgerhaus Kalk
ermöglicht. Bei diesen 10er-Gruppierungen handelte es sich
ausdrücklich nicht um eine bestimmte Auswahl von wartenden
Personen. An der südlichen Durchlassstelle wurden zusätzlich
jeweils weitere fünf Personen aus dem gesicherten Bereich

OS. Mai 2019

Seite 1 von 3

Aktenzeichen:
LStab 1 - 13.05.01

bei Antwort bitte angeben

Herr Cremer-Flottmann
Telefon 0221 229-2113
Telefax 0221 229-2012
leitungsstab.koeln
@polizei.nrw.de

Raum A3.523

Dienstgebäude:
Walter-Pauli-Ring 2-6, 51103
Köln

Telefon 0221 229-0
Telefax 0221 229-2002
poststelle.koeln@polizei.nrw.de
https://koeln.polizei.nrw

Öffentliche Verkehrsmittel:
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Haltestelle: Kalk Post
S-Bahnlinien S 12, S 13, S19
sowie RB 25

Haltestelle: Trimbornstraße

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Nordrhein-Westfalen
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TV-Nr.: 03036316

eingelassen. Damit sollte der begrenzten Raumkapazität von 180
Teilnehmern Rechnung getragen werden. Gleichzeitig konnte so der
Zugang zu der Versammlung für Anhänger beider Meinungslager
ermöglicht werden. Eine anschließende Einlasskontrolle erfolgte
durch die Ordner des Veranstalters.

. Warum bekamen AfD-Sympathisant‘innen sogar tatkräftige
Unterstützung durch die Polizei, als sie körperliche Gewalt
anwendeten, um sich vorzudrängeln und wurden dafür nicht in
Gewahrsam genommen, wie andere Anwesende?

Siehe Antwort zu Frage 1.

. Warum durften AfD-Sympathisant*innen bei der öffentlichen
Veranstaltung frenetisch applaudieren als ein Redner die Bühne
betrat und andere wurden dafür polizeilich des Raumes
verwiesen?

Es muss im Einzelfall beurteilt werden, inwieweit verbale oder
. akustische Meinungsäußerungen der Veranstaltungsteilnehmer (z.B.
durch intensiven Applaus) einen Bezug zu der Veranstaltung haben
oder nur das Ziel verfolgen, die Veranstaltung erheblich zu stören.
Mit Beginn der Veranstaltung kam es zu groben Störungen.
Daraufhin wurden 41 Personen vom Veranstalter von der
Veranstaltung ausgeschlossen und deren Personalien festgestellt.
Im Anschluss verlief die Veranstaltung bis zum Ende (20:50 Uhr)
ohne weitere grobe Störungen.

. Warum beantwortet die Polizei Veranstaltungsteilnehmer*innen
während einer Maßnahme keine Fragen, z.B. ob und welchem

Vergehen man beschuldigt wird?

Grundsätzlich ist bei polizeilichen Eingriffsmaßnahmen dem

Betroffenen gegenüber immer der Grund für die gegen ihn gerichtete

Maßnahme zu nennen. Bei gefahrenabwehrenden Maßnahmen wie
z.B. bei der Ingewahrsamnahme und dem Platzverweis nach dem
Polizeigesetz NRW muss aber nicht zwingend eine begangene
Straftat, z.B. in Form eines Vergehens nach dem Strafgesetzbuch
oder ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Versammlungs-
gesetzes vorausgegangen sein. Hier genügt die Feststellung, dass

Seite 2 von 3

sich der Betroffene im Moment der Eingriffsmaßnahme so verhält, Seite3 von 3
dass von ihm und seinem Verhalten eine Gefahr ausgeht. Ohne den
Vorwurf einer zuvor begangenen Straftat hat der Betroffene dann
nicht den Status eines Beschuldigen im Sinne der
Strafprozessordnung. Die Möglichkeit zur Beantwortung anderer
Fragen von Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungs-
teilnehmern hängt immer von der konkreten Situation ab, in der diese
Fragen an die Polizei gerichtet werden. Die handelnden
Einsatzkräfte waren insbesondere bei diesem Einsatz besonders
darauf bedacht, durch ein besonnenes und deeskalierendes
Einschreiten Störungen der Veranstaltungen soweit wie eben
möglich zu verhindern. Dazu gehört regelmäßig auch ein
einsatzbegleitendes polizeiliches Kommunikationskonzept. Dennoch
kann es in Einzelfällen bei der Durchführung von polizeilichen
Maßnahmen zu Situationen kommen, in denen die handelnden
Einsatzkräfte keine weitergehenden Fragen von
Versammlungsteilnehmern beantworten können.

5. Inwieweit sind Kooperationsgespräche im Vorfeld von De-
monstrationen für den Demonstrationsanmelder in Zukunft
überhaupt noch sinnvoll, wenn getroffene Absprachen
offensichtlich von Polizei und Ordnungsbehörden nicht
eingehalten werden?

Es liegen im Hinblick auf diese Veranstaltung hier keine
Erkenntnisse darüber vor, dass kooperierte Absprachen mit den
Versammlungsanmeldern missachtet wurden. Darüber hinaus
möchte ich noch einmal die Wichtigkeit der Kooperationsgespräche
im Vorfeld derartiger Versammlungen unterstreichen. Diese
Gespräche haben für die Polizei immer das Ziel, die angemeldete
Versammlung in Absprache mit dem jeweiligen
Versammlungsanmelder möglichst störungsfrei stattfinden zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Brauns
Leitende Regierungsdirektorin

Beantwortung einer Anfrage (BV)

654 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-8/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1575/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.05.2019, zu TOP 9.2.1 
-Tischvorlage- 
 
Europawahlkampfauftakt der AfD am 07.04.2019 in Köln-Kalk 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 25.04.2019 zur Sitzung der 
Bezirksvertretung Kalk am 09.05.2019, TOP 9.2.1 (AN/0533/2019) 
 
Aufgrund der im Betreff näher bezeichneten Anfrage der Fraktion DIE LINKE. hat das Polizeipräsidi-
um Köln der Verwaltung eine Antwort zukommen lassen, die als Anlage beigefügt ist. 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

09.05.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kalker Hauptstraße 247
  • Trimbornstraße
  • Walter-Pauli-Ring 2

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Details

Aktenzeichen
1575/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.05.2019
Erstellt
03.05.2019 11:09