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Wiederaufbau der Luftmessstation auf den Grundstücken von Grundschulen in Köln-Merkenich

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1741/2021 vom 10.05.2021

Stand: Am 27.05.2021 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 1741/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.05.2021 Wiederaufbau der Luftmessstation auf den Grundstücken von Grundschulen in Köln- Merkenich In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 28.01.2021 hat die SPD-Fraktion mit einem An- trag (AN/0051/2021) die Verwaltung beauftragt, die vor einigen Jahren abgebauten Luftmessstationen wieder an den oben genannten Standorten aufzubauen und zeitnah in Betrieb zu nehmen. Die Ver- waltung hat zu diesem Antrag Stellung genommen (0152/2021). Bezirksvertreter Herr Kleinjans fragt in der Sitzung vom 15.04.2021 nach, welche Regelung es hinsichtlich der Zuständigkeiten gibt. Antwort der Verwaltung Die Zuständigkeit für die Luftreinhaltung liegt in NRW bei den Landesdienststellen, im Fall des Kölner Stadtgebietes bei der Bezirksregierung Köln. Das landesweite Messnetz zur Erfassung der Luft- schadstoffbelastung wird durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW be- trieben.

Beratungsverlauf

  1. 27.05.2021

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 8.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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